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Unterhalt rückwirkend auf Null beantragen? |
Geschrieben von: Markus Müller - 05-03-2020, 21:59 - Forum: Konkrete Fälle
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Was genau bedeutet das wenn man wieder arbeitet? Ich arbeite ja seit einiger Zeit wieder und frage mich ob Beträge die damals genullt wurden von den Geiern wieder nachträglich geholt werden können? Ich begleiche momentan Unterhaltsrückstände und frage mich wie sich „nullen“ darauf äußert. Vielen Dank.
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Welche Steine kann ich meiner bald volljährigen Tochter in den Weg legen ? |
Geschrieben von: ArJa - 29-02-2020, 11:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Moin zusammen.
Meine missratene Tochter wird jetzt 17 und da sie von ihrer noch missrateneren Mutter gelernt hat strategisch und langfristig zu denken, möchte ich rechtzeitig Pflöcke einschlagen..
Einige von Euch kennen meinen Fall, für die anderen eine ganz kurze Zusammenfassung :
Tochter lebt 5 km von mir entfernt in Symbiose mit KM und deren Stecher, macht in einem Jahr Abitur und will danach Lehramt Sek. II studieren; von mir komplett bedienter UH-Titel ist bis zum 18sten befristet. Sie hat vor ca. 1,5 Jahren Kontakt zu mir Richtung 0 zurückgefahren. Letzter persönlicher Kontakt für 30 Minuten im Oktober 19 - als sie dringend einen Fahrer brauchte, seitdem ist Funkstille ...
Danach war ich mehrfach im KH ( Blutvergiftung, Herzinfarkt, OP`s , bei denen es teilweise ums Leben ging ); von meiner Tochter.. nichts, nado, niente ...
Ich habe sie dann für meine Seelenhygiene im Kopf komplett entsorgt ... ich zahle ( alternativlos) Monat für Monat UH an die Exe ( arbeitet vollschichtig ) + private KV 600 € ; will mich dafür nicht noch zusätzlich ärgern und einen zweiten Infarkt riskieren..
Nun hat Tochter versucht mich anzurufen - ich bin nicht drangegangen... ich kenne die junge Dame genau und bin mir sicher, dass es ihr nicht um das väterliche Wohlergehen oder einsichtiges Verhalten geht, sondern lediglich um Führerscheinfinanzierung, Klassenfahrt, zusätzliches Taschengeld etc. , also nur um Kohle... Der Apfel fällt nicht weit von der Exe... Vertrauen in sie habe komplett verloren.. ausserdem habe ich mich 8 Jahre lang zum Affen gemacht und mich am Nasenring durch die Manege ziehen lassen- damit ist definitiv Schluß.
Sollte Sie mich ab dem 18sten vor Gericht ziehen, habe ich eh keine Tochter mehr.. diese rote Linie habe ich alternativlos für mich gezogen. Meine Frage :
Was kann ich ab / vor dem 18sten tun, um Erwachsenenunterhalt größtmöglichst zu minimieren ? bin auch für exotische Tricks dankbar ...
Ach ja: Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation hänge ich im Augenblick zwischen Baum und Borke; bin seit 6 Monaten jetzt krank und mein Dienstherr strebt ein Verfahren zur Zwangspensionierung an, aber da ist noch nichts entschieden ... So viel als erster Aufschlag.
Gruss aus dem Nordwesten
ArJa
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Jugendamt verlangt Vaterschaftstest / Abstammungsgutachten, wo durchführen lassen? |
Geschrieben von: DeWe - 27-02-2020, 03:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (42)
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Hallo Gemeinde,
ich halte mich kurz:
Ich (25/gerade dabei mein Leben in den Griff zu bekommen und voran zu bringen/sehr viel um die Ohren und "Baustellen" ohne Ende)
kam gerade aus einer 7 jährigen Beziehung heraus woraufhin es mir hundelend ging und mir Ablenkung empfohlen worden ist in Form von anderen Frauen kennenlernen und so weiter.
Daraufhin hatte ich mehrere OneNightStands sowie Verhältnisse mit den verschiedensten Frauen und auch vor ca. Einem Jahr ein kurzzeitiges Verhältnis mit
Ihr (23/Wohnung wird von Vater bezahlt & sieht aus wie sau/Bis vor kurzem in der Ausbildung/Mit dem eigenen Hund schon überfordert/Keinen Führerschein usw.)
die ich weder optisch noch charakterlich ansprechend fand (zur Kummerüberbrückung hat es aber gereicht)
leider war eben genau Sie jene die behauptete ich solle mir keine Sorgen machen, Sie würde verhüten und all das.
Natürlich tat Sie dies nicht und hat nun entbunden und das bei einmaligem ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Sie war regelrecht besessen und benahm sich als wären wir in einer Beziehung, dabei machte ich von Anfang an klar das ich daran keineswegs interessiert bin.
Jedenfalls hatten wir lange Zeit keinen Kontakt mehr was ich auch für die Zukunft willkommenheiße..
Kürzlich kam also wie zu erwarten Post vom Jugendamt, die Dame ist eine "Beistandschaft" Eingegangen.
Ich wurde sofort im ersten Schreiben aufgefordert den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle an das Konto der Dame zu überweisen, bis die Angelegenheit geklärt sei.
Ebenso sollte ich die Vaterschaft anerkennen und auch sämtliche beiliegende Formulare ausfüllen. Verlangt wird neben Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt und Sonderbedarf.
Davon tat ich nichts und erkannte die Vaterschaft per E-Mail ausdrücklich nicht an.
Daraufhin folgte ein weiteres Schreiben in dem ein gerichtlicher Vaterschaftstest angeordnert werde,
falls ich diesen nicht außergerichtlich in Auftrag geben wolle. Ich stimmte einer außergerichtlichen Klärung zu, in der Antwort E-Mail darauf heißt es nun das ich bis zu einer knapp gesetzten Frist ein Abstammungsgutachten nach dem Gendiagnostikgesetz in Auftrag geben soll per Labor meiner Wahl. Die Kosten soll natürlich ich tragen da die Dame keinerlei Zweifel hat das ich nicht der leibliche Vater des Neugeborenen bin.
Und hier fängt es auch schon an, via Google finde ich rein garnichts. Ich weiß nicht wo ich solch einen Test durchführen lassen kann.
Kann ich einfach selbst so ein "Teststet" irgendwo im Netz bestellen und damit zu meinem Hausarzt rennen damit dieser eben der Zeuge bei der Probenahme ist so wie es verlangt wird?
Oder muss ich zu einer bestimmten Adresse die gewisse Anforderungen erfüllt? Ich habe wirklich rein garkeine Ahnung.
Das Jugedamt verlangt und verlangt, Infos bekomme ich keine. Google kann mir auch nicht helfen, von den Personen in meinem Umfeld erzählt auch jeder etwas anderes.
Es ist wie ein Teufelskreis. Ich habe die schnauze jetzt schon voll..
Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit solch einem Vaterschaftstest / Abstammungsgutachten und kann mir dazu einen Rat geben?
All das ist für mich komplettes Neuland.
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Meine Geschichte, Eure Meinung |
Geschrieben von: free20 - 26-02-2020, 19:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (51)
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Hallo in die Runde,
sehr gerne würde ich euch meine Situation schildern, um vielleicht zielführende Anregungen zu erhalten.
Wir befinden uns im Trennungsjahr und die räumliche Trennung erfolgte Ende 19.
Ab diesem Zeitpunkt wird auch das Wechselmodell praktiziert. Bisher ohne Probleme.
Seit ein paar Woche scheint dieses Modell die KM zu stören, denn sie glaubt, dass ein fester Lebensmittelpunkt das Beste für unser Kind wäre.
Selbstverständlich gibt es für die KM nur eine Variante und zwar, dass der Lebensmittelpunkt nur bei Ihr sein kann.
Ich habe mein Veto eingelegt und ihr zahlreiche Argumente genannt, die für das WM für unser Kind sprechen.
Auch vor der Trennung haben wir uns beide um unser Kind gekümmert. Es gab bestimmte Rituale an welche sich unser Kind gewöhnt hat.
Nach der Trennung (06/19) nahm die KM eine Vollzeitbeschäftigung auf und ich betreute unser Kind praktisch alleine.
Hinzu die Eingewöhnung in der KITA, Elternabende, Arztbesuche, das Bringen und Abholen von der KITA.
Die Km ging zum JA und bat um ein gemeinsames Gespräch, welches bereits gestern statt fand.
In diesem Gespräch habe ich dann schlüssig meinen Standpunkt geschildert.
Jedoch ist es kein Geheimnis, dass in Deutschland das Wechselmodell nicht der Norm entspricht und so dürfte ich von der JA-MA erfahren, dass das JA generell gegen das WM für ein Kind in diesem Alter (3 Jahre) sind und daher die KM Recht hat.
Des Weiteren war eine gewisse Befangenheit der JA-MA nicht zu übersehen.
Getreu dem Motto: "Was nicht passt, wird passend gemacht."
Es wurde Seitens der JA-MA auch versucht an Ort und stelle eine Vereinbarung zu treffen.
Natürlich auch mit der Frage: "Was spricht eigentlich dagegen, dass das Kind bei der KM lebt?"
Ich würde gerne weiterhin das WM praktizieren, da ich überzeugt bin, dass unser Kind bei diesem Modell die beste Entwicklung hat und es ihm sehr gut geht.
Die Vereinbarung war erstmal vom Tisch, nachdem ich um Bedenkzeit bat und die JA-MA leitete uns erstmal zur Elternberatung weiter.
Nun zu meinen Fragen:
- Ich nehme an, dass ich das WM im Falle eines Gerichtsstreites nicht durchbekomme. Oder wie sehr ihr das?
Anzumerken ist, dass das Kind zwei Staatsbürgerschaften hat und die KM mir bereits gedroht hat, dass sie unser Kind aus dem Land bringt.
Kurz nach der Trennung hat Sie das bereits für paar Monate gemacht. Ich habe allerdings nichts unternommen, da ich es gütlich klären wollte.
Laut der KM hält sie hier nichts und daher ich mir schon etwas Sorgen darüber. Zumal ich als Ausländer dort keine Möglichkeiten habe.
Daher sehe ich dem Residenzmodell bei der KM eher skeptisch entgegen, da ich gelesen habe, dass Sie so einfacher das ABR bekommen könnte.
Stimmt das oder liege ich hier falsch?
Von einem Residenzmodell beim KV hält sie nichts und resigniert völlig.
Vielleicht noch wichtige Angaben:
KM, vollzeitbeschäftigt, lebt in einer Wohnung mit einem unsicheren Mietvertrag
Ich arbeite 15 Stunden in der Woche, lebe in der Ehewohnung, unser Kind ist hier gemeldet
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass falls das WM abgeschmettert wird, den Lebensmittelpunkt unseres Kindes bei mir einzurichten?
Oder ist dieser Gedanke bei der aktuellen Rechtslage utopisch? Auch habe ich strategisch gedacht und würde der KM eine 40/60 Regelung anbieten wollen.
Damit würde ich mein Entgegenkommen signalisieren und würde so keinen Rechtsstreit provozieren und verliere das ABR nicht.
Im Falle eines Umzuges müsste die KM den Umzug begründen. Dies wäre meiner Meinung nach viel schwieriger, als die Begründung des Residenzmodelles bei der KM. Über konstruktive Meinung oder Einschätzung der Situation, würde ich mich freuen. Ein RA habe ich bereits, jedoch dauert der Termin etwas.
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Situationsbestimmung und mögliche Optionen |
Geschrieben von: santiago - 25-02-2020, 12:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo,
nach einiger Zeit des Mitlesens habe ich mich jetzt auch im Forum angemeldet und würde gerne meine Situation vorstellen.
Ich habe schon viele Informationen gesammelt und mein anfänglicher Optimismus von vor ein paar Jahren schwindet immer mehr.
Deshalb würde ich gerne von Euch hören, ob meine Einschätzungen in etwa richtig sind, auch was meine möglichen Optionen betrifft.
Im Voraus schon mal herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Ich bin seit 20+ Jahren verheiratet, habe einen Sohn, 22 Jahre, und eine Tochter, 16 Jahre.
Beide Kinder wohnen noch bei uns.
Ich bin ganztags beschäftigt und verdiene ca. 4000,- Netto.
Meine Frau arbeitet halbtags und verdient ca. 1000,- Netto.
Mein Sohn macht eine Lehre und ist in ca. 1 Jahr damit fertig, wenn alles klappt.
Ich und meine Frau haben ein gemeinsames Haus, Eigentum je zur Hälfte.
Nach einem Unterhaltsrechner im Internet müsste ich ca. 535,- für meinen Sohn zahlen und 475,- für meine Tochter. Nach der 3/7-Regel würde meine Frau ca. 1200,- bekommen, und das bis zur Rente. Stimmen diese Unterhalts-Zahlen in etwa?
Momentan zahle ich alles, was die Familie braucht, meine Frau behält ihren kompletten Lohn für sich und will auch nichts davon für die Familie bezahlen. Mir bleiben ca. 1300,- für mein Privatleben und Hobbies.
Ich habe kein Problem damit, Unterhalt für meine Kinder zu zahlen, ich liebe sie und es ist meine Verantwortung. Was mich stört, ist der nacheheliche Unterhalt für meine Frau. Sie macht mir seit Jahren das Leben zur Hölle, es gibt keine gemeinsamen Unternehmungen mehr, ich möchte das auch gar nicht, wenn ich ehrlich bin. Und wenn ich daran denke, fast die Hälfte meines Gehalts ewig für nichts an sie abzudrücken, kommt mir die Galle hoch.
Ich sehe jetzt 4 Optionen
1) alles so weiterlaufen lassen: Sicherlich die billigste Option, allerdings bin ich damit äußerst unzufrieden, und das Leben geht schneller vorbei als man denkt..
2) der "normale" Weg: Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, hohe Scheidungskosten etc. Brav alles zahlen. Dann hätte ich ca. 1700,- für mich, davon gehen dann Miete ab und Lebenshaltungskosten, mir bleiben dann wohl nur max. 500,- im Monat übrig, wenn nicht weniger
3) alles an die Wand fahren: Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, hohe Scheidungskosten etc. - das bleibt ja immer oder?
nichts zahlen, nur Minimalunterhalt für Kinder wegen §170 ??
Job kündigen
Schulden auflaufen lassen
Hartz4
Dann habe ich zwar auch nicht mehr Geld, aber das Leben ist ruhiger ohne den Stress im Job.
Was passiert hier beim Eintritt ins Rentenalter? Wird die Rente gepfändet? Was ist mit Betriebsrente?
4) auf und davon: irgendwo ins Ausland, von dort Minimal-Unterhalt für Kinder zahlen, um §170 zu vermeiden
Kann ich mir gut vorstellen, ich hänge hier an nichts wirklich.
Der Kontakt zu den Kindern geht auch per Mail, falls die das dann überhaupt noch wollen.
Ich hab mich schon intensiv mit dem Thema beschäftigt, das könnte klappen.
Ein wenig Startgeld habe ich, ich komme überall klar, auch mit geringen Ansprüchen.
Das Haus ist mir auch egal, das brauche ich nicht. Allerdings kann man das nicht einfach so verkaufen, wenn sie nicht will oder? Wenn sie drin bleibt, könnte ich ja anteilig Miete verlangen und auf den Unterhalt anrechnen oder?
So, das sind jetzt viele Fragen auf einmal, ich hoffe, dass das nicht zu viel ist für den Anfang.
viele Grüße
santiago
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Umzug der Mutter ins deutschsprachige Ausland |
Geschrieben von: Starker Vater - 23-02-2020, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo in die Runde,
und vielen Dank für die Aufnahme in das Forum.
Ich war bisher fleißiger Mitleser und habe dank Dino und dem Forum gelernt, ruhig und sachlich mit diesen aufregenden Themen umzugehen.
Danke dafür an alle Mitwirkenden!!
Nun zu meiner Geschichte.
Nicht die erste dieser Art, leider.
Ich bin geschiedener Vater von 2 Kindern, 7 und 11 Jahre alt.
Das Sorgerecht gilt gemeinsam, auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Umgang hat soweit immer gut geklappt.
Nun will die Mutter mit den Kindern zum neuen Freund ins deutschsprachige Ausland (Distanz mehr als 500 km) umziehen.
Aus bekannten Gründen bin ich dagegen:
- vernünftiger, gewohnter Umgang mit dem Vater wird nicht mehr möglich sein
- Kinder verlieren gewohnte Umgebung, Freunde und Familie
- usw.
Daher kam es schon zu einer Gerichtsverhandlung, die ohne Ergebnis blieb - die Richterin hat aber schon angedeutet, dass es auf ein weiteres Verfahren mit anschließenden Gutachten hinauflaufen würde.
Nun wird es wohl bald ein zweite Verfahren geben, und ich bin unschlüssig, ob ich vorher dem Umzug zustimmen soll.
Die Fakten, die meine Chancen auf Verhinderung des Umzugs einschränken, sind folgende:
- das ältere Kind will den Umzug, das jüngere halb/halb
- nun ist auch noch ein Kind mit dem neuen Freund geboren worden
- und das übliche Palaver der Gerichte: "Hauptbezugsperson" blabla
Ich sehe meine Chancen als sehr gering an, die Kinder hier zu halten, das zeigen ja auch die vielen Erfahrungsberichte hier.
Und bevor ich jetzt noch weitere Verfahren und Gutachten ertragen muss, die sicher auch für die Kinder belastend sind, lasse ich sie ziehen. So behalte ich auch mein ABR (ist das richtig?).
Im Gegenzug würde ich natürlich eine rechtssichere Umgangsregelung verlangen.
Danke fürs Lesen - ich freue mich auf eure Meinungen, Ratschläge...!
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FamG hat versäumt Anwalt zu laden: Wie nutzen? |
Geschrieben von: hubbabubba - 19-02-2020, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Servus die Herren,
ich hab mir mal einen anderen Benutzer registriert für diese Frage, ich kann später auflösen wozu das hier gehört.
ich habe eine technische Frage: In meinem Fall (es geht um das ABR) hat sich das Familiengericht wohl einen Fehler erlaubt, den ich mir nun zu nutze machen kann. Der Verhandlungstermin wurde verschoben. Zwei Tage vor Zustellung der neuen Ladung des FamG an mich hat mein Anwalt beim FamG meine Vertretung angezeigt. Das heißt, dass das FamG auch meinen Anwalt hätte von der Verschiebung unterrichten und zur Verhandlung laden müssen, was es aber versäumt hat. Ich vermute die Vorgänge haben sich überschnitten, die linke Hand und die rechte Hand... Mir spielt die Zeit gerade eher in die Karten als der Gegenseite. Mein Anwalt schlägt deshalb vor, nicht zum Termin zu erscheinen, dann müsse das FamG wohl merken dass etwas nicht stimmt und den Fehler feststellen.
Passt diese Vorgehensweise? Mir ist z.B. schleierhaft wie ich begründen soll, warum wir nicht zum ursprünglichen Ladungstermin erschienen sind. Das impliziert ja, dass sowohl ich als auch mein Anwalt davon hätte wissen müssen. Zweitens, der Verfahrensbeistand. Dieser will ja nun demnächst mit den Kindern reden. Was sage ich der Tante, wenn Sie sich ankündigt? "Termin findet nicht statt, näheres später?" In der Folge wird dann auch die Gegenseite davon erfahren und Fragen stellen... Wie verhalte ich mich richtig?
Gruß!
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Zweitwohnung Steuer |
Geschrieben von: Zwillingspapa - 19-02-2020, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Miteinander,
nach einigem Hin und Her ziehe ich nun in die neue Stadt meiner Kinder. Ich melde mich mit Hauptwohnsitz dort an und erkläre meinen alten Wohnort berufsbedingt als meinen Nebenwohnsitz. Nun möchte der Zweitwohnsitz Zweitwohnsitzsteuer von mir haben. Wäre ich verheiratet dann müsste ich für die berufsbedingte Zweitwohnung nichts zahlen - das sagt die Satzung der Stadt, wie viele andere Satzungen es auch sagen.
Ist es möglich eine Befreiung davon zu erhalten? Hat Jemand dazu einen Tipp / Erfahrungen ob das umgangen werden kann? Schließlich ist meine Familie (also meine Kinder) in der neuen Stadt und die Familie ist doch "schützenswerter"?
Danke für Meinungen, Hinweise, Ideen.
Ach ja, dass der Umzug der Kinder gegen meinen Willen usw., ist ja klar - Gerichtsurteile bis zum OLG, dass das alles nicht auf meinem Mist gewachsen ist, habe ich auch...
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Nachträglichen Vertrag für Wohnung |
Geschrieben von: KWV - 17-02-2020, 22:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hi Leute,
ich bin neu hier, und leider aus konkretem Anlass.
Grob die Rahmengeschichte: Ich habe vor 8J. meine Frau geheiratet, kurz darauf eine Wohnung gekauft deren Eigentümer laut Grundbuch ich alleine bin (was aber - wenn ich's richtig verstehe - nichts zählt). Wir haben zwei Kinder, ich bin mit deutlichem Abstand Hauptverdiener, meine Frau arbeitet Teilzeit.
Wie's halt so läuft, man entwickelt sich auseinander, und mittlerweile ging die Madame fremd. Könnte ich auch belegen, aber interessiert ja keinen.
Ich würde sie natürlich gerne vor die Tür setzen bzw. mindestens selbiges vorbereiten. Soweit ich das verstehe werden ja alle Finanzen und Güter geteilt. Das ärgert mich etwas, da meine Frau faul ist und ich die Wohnung im Alleingang abbezahle, während sie Joga macht. Allerdings hat sie von ihren Eltern 40k€ zur Wohnungsfinanzieren beigetragen.
Ich habe gehört, dass man einen Vertrag aufsetzen lassen könnte, der singemäß festhält, dass Wohneigentum von der Scheidungsmasse oder dem Ehevermögen ausgeschlossen ist. Dafür würde ich ihr die 40k€ wieder zurückzahlen.
Könnt ihr dazu etwas sagen? Wer setzt so einen Vertrag auf und worauf muss man achten, damit er vor Gericht bestand hat.
Vielen Dank schon mal,
KWV
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