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  Pfändung wg. KinUnt steht bevor, ist mein angedachten Weg sinnvoll?
Geschrieben von: Papaonkel - 09-07-2020, 22:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo in die Runde,

danke zunächst mal an alle, die das Forum mit ihrem Wissen bereichern.
Ich lese schon länger mit und denke, mittlerweile ruhig und sachlich mit diesen Herausforderungen umgehen zu können.

Nun zu meiner Situation:
Für meine minderjährigen Kinder sind Zahlungen für Kindesunterhalt beim JA tituliert worden.
Seit einigen Monaten bin ich krisenbedingt nicht mehr in der Lage, kompletten Kindesunterhalt zu zahlen.
Ich bin als Freiberufler und in einem Midijob tätig. Es fehlen einige hundert Euro.

Das JA interessiert das natürlich nicht, und nun flatterte eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen ins Haus (Frist bis Mitte Juli).
Ich denke mal, das als erstes eine Lohnpfändung des Midijobs durchgeführt werden wird.
Mein Konto wird als P-Konto mit erhöhten Freibeträgen geführt.

Die Folgen sind wahrscheinlich diese/ mein weiterer Weg ist so angedacht:
- Nach der Pfändung beim Midijob wird mir dieser Arbeitgeber kündigen
- Mit dem verbleibenden Freiberuflereinkommen kann ich mich gerade selber über Wasser halten, KU gibt es dann nur noch in Kleinstbeträgen
- Eine anschließende Arbeitsaufnahme in einen neuen Mini- oder Midijob ist für mich ausgeschlossen, ich weiss, dass es meinen Kindern auch ohne meine Zahlungen gut geht
- Dann Strafverfahren nach § 170, wobei mir auch Knast egal wäre - ich baue danach meine freiberufliche Tätigkeit wieder neu auf

Fragen zu diesen angedachten Weg:
1. Was mein Freiberuflereinkommen angeht, ist es sinnvoll, es soweit zu senken, dass mit HartzIV aufgestockt werden muss?
2. Ich es richtig, dass auch ein P-Konto mit erhöhten Freibetragen bis auf den im 170er-Verfahren festgestellten Selbstbehalt gepfändet werden kann?
3. Was haltet Ihr von dem Gedanken, den Freiberuflerjob hinzuschmeissen und den Midijob fortzuführen?
Das Midijob-Einkommen (ca. 650 € netto) wäre ohne weitere Einkünfte sicherlich nicht pfändbar, oder?
4. Habe ich die zu erwartenden Schritte von JA und Justiz richtig eingeschätzt?
5. Habe ich etwas übersehen, kann ich etwas anders/besser machen?

Ich habe ein paar Optionen, wie ihr seht.
Das ist auf der einen Seite ganz gut, verkompliziert es auf der anderen Seite aber.

Danke für eure Hilfe!!

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  Unterhalts Erhöhung beim Traden?
Geschrieben von: NovaSatus - 09-07-2020, 17:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo zusammen,

ich hätte da ein paar Fragen, ich Trade schon seit 6 Jahren mit Gewinn. Aber nur auf Demo nun gehe ich Live also Trade ich mit echtem Geld. Zurzeit mache ich eine Ausbildung also muss ich kein Unterhalt zahlen. Nun ist meine frage wenn ich jetzt mit echtem Geld Trade und Geld verdiene. Muss ich davon was abgeben? Habe einen Sohn 2 Jahre alt. War mit der Mutter nicht Verheiratet oder dergleichen. War nur ein ONS. Mir geht es darum das die Mutter, extrem Geld geil ist und ich es nicht einsehe davon was abzugeben. Da ich meine Strategie über Jahre entwickelt habe. 


1. Wenn ich Gewinn erziele beim Traden, wird es zu meinem einkommen hinzugerechnet? 

2. Wenn es hinzugerechnet wird, gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen?

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  Interessanter Gedanke - Tochter kein Anspruch auf Unterhalt mehr
Geschrieben von: Gast1969 - 05-07-2020, 18:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,

meine Tochter ist ja bekanntlich (?) volljährig und lebt als Studentin in ihrer eigenen Bude, pfändet bei mir aber lustig seit Volljährigkeit  meinen Lohn nach § 850d ZPO um Rückstände (und laufenden Unterhalt - dazu kommen wir gleich weiter unten) zu tilgen.

Nun hatte ich ja auch ebenfalls eine Lohnpfändung der UVK erhalten, die ebenfalls fleißig nach § 850d ZPO pfänden möchte dank vollstreckbarer Teilausfertigung aus Töchterchens PfüB. Im Rahmen dessen hatte ich vor dem AG beantragt, mir den verbleibenden Freibetrag (rund 1000 EUR) doch um den Betrag des laufenden Unterhaltes zu erhöhen, damit ich auch dann noch in der Lage bin, den laufenden Unterhalt an meine Tochter zahlen zu können, wenn diese mal keinen PfüB mehr hat der noch bedient werden muss. Ich hoffe, soweit könnt Ihr noch folgen?

Ich habe dem Gericht natürlich sämtliche benötigten Unterlagen eingereicht, wie den Beschluss des AG das ich mtl. über 300 EUR laufenden Unterhalt an meine Tochter zahlen muss, meine Lohnabrechnungnen, sowie den PfüB meiner Tochter, aus dem hervorgeht, das sowohl Rückständen i.H.v. xxxxx EUR UND laufender Unterhalt gepfändet werden. Leider meinte das Gericht nicht erkennen zu können, das ich derzeit laufenden Unterhalt zahle(n muss lt. Beschluss) und verlangte auch Kontoauszüge, die ich logischerweise nicht habe, da ja alles gepfändet wird und nur auf der Lohnabrechnung auftaucht. Dies dem Gericht niederschriftlich erklärt.

Dieses hat dann die UVK angeschrieben mit Bitte um Stellungnahme. Das Anwortschreiben ans AG habe ich die Tage als Kopie erhalten. Auch die UVK kann nicht erkennen, das ich derzeit laufenden Unterhalt zahle und ein unterhaltberechtigtes Kind hätte. Daraufhin hätte man meine Tochter kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Und jetzt kommts (nur zur Erinnerung: es liegt ein Beschluss des AG vor, nachdem ich meiner volljährigen Tochter ggü. mtl. über 300 EUR lfd. Unterhalt schulde):

Meine Tochter hat der UVK mitgeteilt, das sie lt. dem og. Beschluss des AG seit ihrer Volljährigkeit KEINERLEI Unterhaltsansprüche mehr hätte (und derzeit ausschließlich Rückstände pfändet)!

Nun meine Frage:

da ich ja derzeit eine Beschwerde gegen den og. AG-Beschluss beim OLG anhängig habe: kann ich diese schriftlich vorliegende Aussage meiner Tochter -das sie der Meinung ist, sie habe keinerlei Unterhaltsansprüche mehr- irgendwie zu meinen Gunsten im Beschwerdeverfahren beim OLG nutzen??  Huh

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  Entfremdeten Kind wie zum Geburtstag gratulieren ?
Geschrieben von: ArJa - 02-07-2020, 10:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Moin zusammen...

Mein missratenes Erzeugnis wird ja diesen Monat 17 Jahre alt.

Letztmalig gesehen habe ich meine Tochter kurz im Oktober 19 für 20 Minuten ( als sie dringend einen Fahrer brauchte ) - in den 12 Monaten zuvor 2 x 2 Stunden ....

Ende März hatte sie mir telefonisch notgedrungen in einem 1 - Minutengespräch zu meinem 60sten gratuliert. Ein kleines anerkennendes Geburtstagsgeschenk als
nette versöhnende Geste ? Ebenfalls Fehlanzeige ... habe ich aber auch nicht wirklich erwartet.

Seit diesem letzten 1-Minuten Telefonat ist wieder Funkstille .. Ach ja - eine Whatsapp mit ihrem Fachabizeugnis, das wars.

Wie würdet Ihr an meiner Stelle zu ihrem Geburtstag reagieren ? Telefonat ? Karte ? Geschenk ? Eigentlich habe ich mich mental von meinem Erzeugnis verabschiedet und denke
nur noch selten an sie...

Gruss aus dem Nordwesten

ArJa

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Sad Meine Ex-Frau melkt mich wie eine Kuh aus...
Geschrieben von: Pit - 01-07-2020, 21:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (160)

Hallo zusammen, 
ich probiere seit drei Jahren um das Wohl meine Kinder zu kämpfen. 
Bin seit April 2019 geschieden.

Wir hatten vorher ein gemeinsames Haus gebaut (jahr 2015). Haben zwei Zucker süße Kinder. Meine Prinzessin wird 4 Jahre im August und mein Sohn 8 Jahre im September.

Ich und mein Ex-Frau verstanden uns nicht mehr sowie früher. Es krachte öfter.

Nach mein Mutters Tod im Juli 2017 ging alles abwärts.

Bevor ich überhaupt um mein Mutters Beerdigung kümmern konnte kam ein Schreiben vom Notar mitte Juli 2017. Scheidungsvereinbarung. Darin stand drin, dass ich unseren gemeinsamen Haus auf sie überschreibe. Sowie auf alles verzichte. Notar Vertrag werde ich morgen hier hochladen. Da ich nach mein Mutters Tod nur noch meine Ruhe haben wollte, habe ich es blind unterschrieben ohne ein Anwalt zu suchen. Ja, es war dumm von mir. Mein ex und ihre mutter drängten mich. Mein Gedanke war, dass wenigstens meine kinder glücklich da leben sollen. Im Notar Vertrag stand ebenfalls drin, dass ich zum 31.12.17 aus dem Haus raus muss. 

Ich bin ein Vater, der die Kinder glücklich sehen wollte und nicht mehr. Jeder Vater weiß, dass das Lächeln von den kindern tausend mehr Wert ist als Geld. Vielleicht bin ich naive, dumm gewesen.

So nun das Problem ist.

Seit 2 Jahren arbeite ich als Vollzeitkraft (1750€) und jeden sonntag bei Esso Tanke als Aushilfe (450€).

Da ich monatlich eine Fixkosten von 1734€ habe mit Miete, Kindsunterhalt, Wohnung sache finanziert, sprit, TÜV, gez, Handy Vertrag ect.
Einmal in der Woche hole ich meine kinder ab und wir unternehmen was. Worauf die lust haben.

Bis jetzt hab ich immer das mindestunterhalt von 553€ für beide kinder zusammen bezahlt. Das haben wir so schriftlich vereinbart seit 2017.

Vor kurzem kam ein Brief von ihrer Rechtsanwältin, dass ich meine Einkünfte offenlegen soll für eine Neuberechnung.

Sie verdient monatlich ca 3800€ Netto vielleicht auch mehr. Dazu kriegt sie von mir monatlich 553€ und kassiert dazu noch das Kindergeld von beiden kindern und hat Steuerkarte 2.

Mein Sohn sagte mir vor kurzem, dass 2x in der Woche eine türkische Putzfrau nach hause kommt. 

Läuft bei ihr. So lässt sich leben. 

Trotz der Putzfrau investiert meine Ex-Frau kaum Zeit mit den Kindern. Beide Kinder gehen morgens gegen 7:30 Uhr ausser Haus und kommen gegen 16-17 Uhr nach Hause. Weil sie vorher keine Zeit hat abzuholen. 
Danach sitzen beide kinder vorm TV oder tablet.

Wenn die kinder fragen, mama lass uns draußen fussball , fangen, verstecken ect spielen. Sie sagt, dass sie keine Zeit hätte oder keine Lust. Wenn mein Sohn sie dazu drängt wird sie agressiv und schreit ihn an.

Mein Sohn und meine Tochter haben das Wunsch mehr mals geäußert, dass sie bei mir leben möchten.

Ich wäre auch bereit, auf Teilzeit zu arbeiten, damit ich für meine kinder dabin.

Wie kann ich das Wechselmodell 50 50 beantragen? Was kann ich tun, wenn mein Ex-Frau dagegen ist?

Bitte hilft mir. Ich bin total am Ende.


( siehe Anhang)


Siehe Anhang



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  Sohn volljährig, Ausbildung 876 Euro Netto, noch Unterhalt zahlen?
Geschrieben von: Manni - 30-06-2020, 21:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,
Mein Sohn ist volljährig und fängt jetzt demnächst mit einer recht gut bezahlten Ausbildung an.

Netto wären das mindestens 876€. Der Unterhaltsbedarf sind mind. 735€.

Mein Plan ist es jetzt, ab Erhalt des Gehalts die Zahlungen einsustellen. Gehen noch an die Mutter bisher.

Spricht da etwas dagegen? Hab ich was übersehen?
Hab Angst, dass die Mutter versuchen könnte, noch mehr Geld rauszuholen.
Bzw. Meine Tochter dahingehend zu übereden versucht.

Danke im Voraus!

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  Frau, psychisch krank?
Geschrieben von: zwangszahler - 27-06-2020, 01:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Bin seit 3 Jahren mit einer Thai verheiratet, eigentlich war ich mit der Beziehung bisher zufrieden, allerdings bemerke ich seit dem letzenden halben Jahr bei meiner Frau eine psychische Veränderung. Sie wird in letzter Zeit sehr leicht aggressiv, verletzt sich im Extremfall selbst, indem Sie sich selbst mit Gegenständen massiv gegen den Kopf schlägt, sucht ihr Handy obwohl sie mit dem gerade telefoniert, ist extrem herrschsüchtig, läßt meine Meinung nicht mehr zu, handelt teilweise wie ein Kleinkind etc. Das gab es vorher alles nicht. Ich habe salopp ausgedrückt den Eindruck , dass sie völlig verblödet ist
Wie geht man damit um, gerade weil man mit ihrer Selbstverletzung Gefahr läuft mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.Hat jemand eine Idee?

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  Unterhalt mal etwas komplizierter...Wen wundert es.
Geschrieben von: Nappo - 26-06-2020, 17:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Heute hätte ich gerne mal Eure Ideen/Schwarmwissen. Schlicht, weil ich gerade überlege, was genau ich zum jetzigen Zeitpunkt raten sollte.

Folgende Situation: (Ich halte mich so kurz wie möglich)

Ein Bekannter von mir hat eine Tochter. Verhältnis ist gut. Man redet miteinander. Besucht sich.

Tochter wird dieses Jahr noch 18.

Der Vater: Notwendigerweise seit 2018 im Verbraucherinsolvenzverfahren - auch wg. anderer Schulden.

Pfändung laufenden Unterhalts nach § 850d ZPO bis auf das sozialrechtliche Minimum, sprich 840 €. Das geht auch während der Insolvenz, wg. § 89 Inso. So weit, so schlecht.


1. Unterhaltsschulden vor der Insolvenz = Restschuldbefreiung.


2. Neue Unterhaltsschulden weil der gepfändete Betrag nicht die gesamte Unterhaltsschuld aus laufendem Unterhalt deckt., weil:


Titel vorhanden. Seinerzeit 105% DD. Wortlaut:


"Ich verpflichte mich, dem Kind XXX für die Zeit
ab 01.02.2008 monatlich 105% des Mindestunterhaltes der 1. Altersstufe
ab 01.08.2008 monatlich 105% des dto der 2. Altersstufe
ab 01.08.2014 monatlich 105% des dto der 3. Alterssufe


zu zahlen."


Von einer 4. Altersstufe steht da nichts. Von einer Begrenzung des Titels ebenso nicht.


Also: Aktuell vollstreckt die Mutter also laufenden Unterhalt. Kind wird in zwei Monaten 18
Dann wird das Kind Unterhaltsgläubiger und Vollstreckungsgläubiger.


Jetzt haben wir drei Formen von Unterhaltsschulden.


1. Unterhaltsschulden von vor der Inso fallen weg
2. Neue Unterhaltsschulden während der Inso und bis zum Alter von 18 des Kindes, fallen nicht weg. Sind also vorhanden.
3. Unterhalt ab 18


Frage: Was sollte der Vater jetzt tun, um ab dem Zeitpunkt des 18. Lj. die Vollstreckung der Mutter weg zu bekommen? Vorher die Mutter anschreiben und um Niederlegung der Vollstreckung bitten, da die Vollstreckung des laufenden Unterhaltes der Mutter ab dem 18. LJ des Kindes mit einer Vollstreckungsgegenklage erwidert werden müsste, weil sie dann nicht mehr Vollstreckungsgläubiger ist?

Aktuell: Kind wird den Vater nicht verklagen. Die Mutter ist von der Sorte: "Ich verzichte auf nichts!". Ist weiterhin vermögend (Hausbesitz) und hat Einkommen.

Mutter hat über´s Kind mitgeteilt, dass er dem Kind (ab 18 noch in der Schule - Abitur) 250 € geben soll und dann wäre alles o.k. Sie will natürlich nichts zahlen. (Watt hab´ich gelacht...)

Zu beachten! Die Neuschulden (also Unterhaltsschulden nach Eröffnung des InsoVerfahrens) unterliegen ja den Regelungen der "normalen" Pfändungsfreigrenzen und nicht der Regelung des § 850d ZPO (sozialrechtliches Minimum als Untergrenze).

Auch bezogen auf die Rückstände könnte m.E. nur noch das Kind (ab 18) pfänden. Doch nicht mehr die Mutter (?).
Aber dann würde es trotzdem nichts bekommen, weil ja die pfändbaren Gehaltsanteile schon an den Inso-Verwalter gehen.
Sie guckt also trotz der Möglichkeit des Pfändens in die Röhre.

Hauptproblem also aktuell: Die Aufhebung der Pfändung seitens der Mutter zum 18. LJ des Kindes.

Habe ich was vergessen? Habe ich was übersehen?

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  Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
Geschrieben von: Arrico - 19-06-2020, 08:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (149)

Hallo liebe Community, 
Eure Seite wurde mir auf gutefrage empfohlen. 
Situation so kurz wie möglich:
Ich, 49, voll berufstätig, geschieden mit 3 Kindern (15-22 Jahre alt), zu denen sehr guter Kontakt besteht (die jüngste wohnt mittlerweile bei mir), werde ungewollt Vater mit meiner Exfreundin (39, eine erwachsene Tochter aus einer früheren Beziehung). 
Ich weiß, dass hier auch viele Männer schreiben, trotzdem vornweg: Ich habe Verhütung immer als Sache beider Partner angesehen und mich gekümmert. Im konkreten Fall haben wir uns nach 2 Jahren Pille und zusätzlich Kondome ( mir war Pille allein zu unsicher) gemeinsam an den Frauenarzt gewandt, der uns dann die Hormonspirale empfohlen hat: O-Ton: Sicherheit nahezu 100%, mechanisch plus hormonell, in 50 Jahren Berufslaufbahn keine einzige Schwangerschaft trotz Horminspirale, dazu das fortgeschrittene Alter meiner Partnerin.... Die Spirale wurde also bestellt, von mir bezahlt und sie kam dann nicht zum Termin der Einsetzung, wie ich hinterher erfahren habe, als ich nach Bekanntwerden werden der Schwangerschaft in der Praxis nachhaken wollte, wie das denn sein kann. Am Tag der vermeintlichen Einsetzung war meine Ex auch bei mir abends, meinte, es sei sehr schmerzhaft gewesen, ließ sich massieren, Tee und Wärmflasche von mir bringen... Sagte mir dann noch, wir könnten gleich loslegen, da Schutz sofort bestünde und ich Depp für 4 Wochen nicht darauf angesprungen, weil ich ihrem Körper Zeit geben wollte, sich zu regenerieren. 
Als ich herausgefunden habe, wie sich mich absichtlich gelinkt hat, habe ich mich sofort getrennt. Mittlerweile weiß ich von ihren "Freundinnen", dass sie die Pille auch schon lange nicht mehr genommen hatte und versucht hatte, sogar mit dengebrauchten Kondomen, das muss man sich echt mal vorstellen, eine Schwangerschaft herbei zu führen. Grund sei, dass ich zu viel Zeit mit meinen Kindern verbracht habe statt mit ihr an den Wochenenden. Mir selbst hat sie immer versichert, wie froh sie ist,dass ihre Tochter schon groß ist und dass wir jetzt mit großen Kindern unser Leben wieder genießen können.
Nach langen Monaten des Überlegens bin ich jetzt zu 100% sicher, dass ich keinen Kontakt möchte. Ich habe angeboten, den Unterhalt durch Aufnahme eines privaten Kredits im Voraus zu bezahlen, wenn sie mich dafür aus allem heraushält. Das will sie nicht. Ich muss die Vaterschaft anerkennen, sonst klagt sie sie ein. 
Darauf bin ich zum Jugendamt und habe dort vorgeschlagen, den Unterhalt im Voraus zu hinterlegen. Das wird aber nicht machbar sein, da sie einer Beistandsschaft nicht zustimmt. Dafür bekomme ich böse Briefe von ihrem Anwalt, doch bitte beim Jugendamt vorneweg die Vaterschaft anerkennen zu lassen, dass ich mich nicht aus der Verantwortung stehlen dürfe, dass ich froh sein solle, dass die "Mandantin" uneingeschränkt Umgang zustimmt, dass das Kind Recht auf Umgang mit mir hat usw... 
Ich bin ziemlich fertig gerade. 
Mir ist bewusst, dass das Kind völlig unschuldig ist an der Situation. Aber ich weiß auch, dass ich nicht der "Papa" sein will. Da sind keine Gefühle da. Und ich möchte das Kind auch von meinen drei großen fernhalten. Einfach wieder glücklich leben. 
Hat jemand Tipps oder Ratschläge? War vielleicht mal in der selben Situation?
Kommen alle Kinder, wenn alt genug, irgendwann auf ihre Erzeuger zu, wenn sie diese nicht kennen? Welche Möglichkieten und Rechte habe ich, mich dem zu entziehen? 
Nicht falsch verstehen, ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, wünsche dem Kind alles Glück dieser Erde. Ich möchte es nur einfach nicht in meinem Leben und keine Rolle in seinem Leben spielen. 
Danke

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  Forderung Beistandschaft Ü18
Geschrieben von: RunningMan - 12-06-2020, 20:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo Zusammen
Mein Sohn wurde letzten Monat 18. Jetzt hatt mir die Beistandschaft mitgeteilt dass ihre Zuständigkeit mit dem 18 Geburtstag meines Sohnes endete und gleichzeitig fordern sie dass ich die behaupteten Rückstände in Raten auf das Konto der KM abstottern soll.

Soweit ich weis gehören die  Rückstände, wenn vorhanden, dem Kind und auch nur dieses kann nach dem 18 Geburtstag noch fordern.

Was jetzt tun? Antworten oder einfach ignorieren

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