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Zweitwohnung Steuer - Druckversion

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Zweitwohnung Steuer - Zwillingspapa - 19-02-2020

Hallo Miteinander,

nach einigem Hin und Her ziehe ich nun in die neue Stadt meiner Kinder. Ich melde mich mit Hauptwohnsitz dort an und erkläre meinen alten Wohnort berufsbedingt als meinen Nebenwohnsitz. Nun möchte der Zweitwohnsitz Zweitwohnsitzsteuer von mir haben. Wäre ich verheiratet dann müsste ich für die berufsbedingte Zweitwohnung nichts zahlen - das sagt die Satzung der Stadt, wie viele andere Satzungen es auch sagen.

Ist es möglich eine Befreiung davon zu erhalten? Hat Jemand dazu einen Tipp / Erfahrungen ob das umgangen werden kann? Schließlich ist meine Familie (also meine Kinder) in der neuen Stadt und die Familie ist doch "schützenswerter"?

Danke für Meinungen, Hinweise, Ideen.

Ach ja, dass der Umzug der Kinder gegen meinen Willen usw., ist ja klar - Gerichtsurteile bis zum OLG, dass das alles nicht auf meinem Mist gewachsen ist, habe ich auch...


RE: Zweitwohnung Steuer - p__ - 19-02-2020

Das geht nach Kommune und ist unterschiedlich. Manchmal ist Untermiete oder WG-Zimmer zweitwohnungssteuerfrei. Ansonsten nur, wenn du am Ort der Zweitwohnung im Gefängnis sitzst, in einer Gemeinschaftsunterkunft oder bis zu zwei Monaten im Hotel oder Pension.

Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gemietet wird, kannst du die Steuer als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angeben, auch weitere Kosten die Zweitwohnung. Immerhin etwas.


RE: Zweitwohnung Steuer - Zwillingspapa - 19-02-2020

(19-02-2020, 15:43)p__ schrieb: Das geht nach Kommune und ist unterschiedlich. 

Die Frage geht eher in Richtung Gleichbehandlung. Was ist Familie und dementsprechend schützenswert. Verfassungsgericht hat die Ehe als steuerbefreiendes Kriterium ja anerkannt, was in den Satzungen klar ist - egal welche Kommune. Gilt das aber auch für Kinder? Aus meiner Sicht ist doch das mindestens gleichwertig, wenn nicht sogar noch mehr...


RE: Zweitwohnung Steuer - p__ - 19-02-2020

Die Frage musst du dem BVerfG stellen. Ich habe den Ist-Zustand beschrieben. Nach dem macht die Zweitwohnungssteuer einen Unterschied zwischen Verheirateten und Nichtverheirateten. Um eine Änderung zu fordern wäre der Instanzenweg zu gehen.


RE: Zweitwohnung Steuer - Zwillingspapa - 20-02-2020

Ja und Nein. Die Ungleichbehandlung bei Ehe hat das Gericht ja schon anerkannt aber nicht in Bezug auf Kinder. Und da scheint es so, dass es da kommunalen Spielraum bei der Behandlung gibt. Mein Antrag auf Befreiung wurde nicht gleich abgelehnt sondern ich möge doch Nachweise liefern, warum ich denn von der Steuer befreit werden müsse. Falls das jemand anderes schon mal gemacht hat, wäre es schön, wenn er mir seine Argumente mittteilen könnte.


RE: Zweitwohnung Steuer - stayFather87 - 07-02-2022

Schön das du dich dazu entschlossen hast hinterher zu ziehen - gut für deine Kinder -, wirkt sich das positiv auf deine Umgänge aus?

Wie oft übernachtest du noch in der Stadt wo dein Arbeitgeber ist? Kannst du die 100km(?wie weit ist es?) nicht einfach pendeln und bei Bedarf 1-2 Mal pro Woche in einer Pension schlafen? So hast du deutlich weniger Kosten und den ganzen Aufwand mit dem zweiten Haushalt nicht? Remote-Working? 

Bin in einer ähnlichen Situation wie du.

LG


RE: Zweitwohnung Steuer - Simon ii - 07-02-2022

(19-02-2020, 15:34)Zwillingspapa schrieb: nach einigem Hin und Her ziehe ich nun in die neue Stadt meiner Kinder. Ich melde mich mit Hauptwohnsitz dort an und erkläre meinen alten Wohnort berufsbedingt als meinen Nebenwohnsitz. Nun möchte der Zweitwohnsitz Zweitwohnsitzsteuer von mir haben. Wäre ich verheiratet dann müsste ich für die berufsbedingte Zweitwohnung nichts zahlen - das sagt die Satzung der Stadt, wie viele andere Satzungen es auch sagen.

Ich vermute, Du hast diese Ummeldung gemacht, um die Zweitwohnung und die Fahrten von der Steuer abzusetzen.

Es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, vorher auszurechnen, wieviel Steuern Du tatsächlich sparst im Vergleich zur Zweitwohnungssteuer. Das hängt sehr stark von Deinem Einkommen ab.

Allerdings kannst Du die Zweitwohnungssteuer wiederum absetzen:

Zitat:Zweitwohnsitz in der Steuererklärung angeben
Erkennt das Finanzamt Ihre zweite Wohnung als doppelte Haushaltsführung an, können Sie als Arbeitnehmer die Kosten der Zweitwohnsitzsteuer in Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen.
Sie können sie also als Werbungskosten von der Steuer absetzen, sofern Sie den Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen unterhalten.

Quelle: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/zweitwohnungsteuer-von-der-steuer-absetzen.html

Ob Du an der Zweitwohnungssteuer vorbeikommst? Vermutlich nicht. Und einem Rechtsstreit darüber, ob "Nähe zu den Kindern" ein ausreichender Grund für einen Erlaß der Steuer ist, gebe ich in diesem kinderfeindlichen Land keine Erfolgschance.


RE: Zweitwohnung Steuer - bio - 11-08-2026

Guten Tag in die Runde,

ich schließe hier mal thematisch an. Ich bin berufsbedingt in eine andere Stadt gezogen und habe dort eine Zweitwohnung.
Nach meiner Meinung müssten hier bei der Berechnung von Unterhalt, gewisse Aufwendungen - Miete+Strom, evtl Heimfahrten - mit in die Bereinigung des Netto.
Welche Erfolgsaussichten gibt es dabei, diese Kosten als berufsbedingte Aufwendungen anerkannt zu bekommen?


RE: Zweitwohnung Steuer - p__ - 11-08-2026

Doppelte Haushaltsführung, zwingend beruflich bedingt? Bei Kindesunterhalt und Mangelfall kannste das gleich mal ganz vergessen. Ansonsten gibt es sehr viele Details, die die Erfolgsaussichten erhöhen oder senken. Wenn du z.B. freiwillig dorthin gezogen bist (schlecht für deine Chancen) oder wenn du vom Arbeitgeber versetzt wurdest (gut).

Und Vorsicht, es gibt Fälle in denen der Vater deshalb mehr Unterhalt zahlen musste. Den Umzug als irrelevant abgetan, aber die Steuerrückerstattung mit plötzlich höheren Werbekosten einkommenserhöhend angerechnet und abkassiert. Tja...


RE: Zweitwohnung Steuer - bio - 11-08-2026

Der Arbeitsvertrag lief aus - Wissenschaftszeitvertragsgesetz - und keine weitere Anstellung im Uni-Betrieb mehr möglich. Daher Arbeitsaufnahme an privater Uni.

Die Sache mit der Steuerrückerstattung ist mir auch in den Sinn gekommen. Die wollen sehen - Lohnabrechnungen, Steuererklärung und Steuerbescheid, Vermögenswerte, Altersvorsorge. Können die meine Einkommenssteuererklärung verlangen?
Kind wird nächstes Jahr 18.


RE: Zweitwohnung Steuer - Doktorand - 11-08-2026

Vermögenswerte auf keinen Fall! Es geht bei der Berechnung nur um das Einkommen. Wenn du angestellt bist, d.h. Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit, in Lohnsteuerklasse 1 versteuerst, keine Freibeträge eingetragen und sonst keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Renten, etc. hast, hast du keine Pflicht eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Bei Finanzeinkünfte in Deutschland musst du auch keine Steuererklärung abgeben, da die Abgeltungssteuer gilt. Anderer Fall ist es natürlich, wenn du ausländische Finanzeinkünfte hast für die keine Steuer automatisch an den deutschen Staat abgeführt wird.
Habe damals der lieben Beistandschaft auch keine Steuererklärung gegeben, da ich nicht verpflichtet bin, eine zu machen. Habe behauptet, dass das mir zu viel ist und das gerade mit dem ganzen Ärger von der Ex nervlich nicht packe. Die Ex hatte die Beistandschaft eingerichtet, da sie meinte, dass bei einem Doktor deutlich mehr zu holen sein müßte.
Bei mir hat sich an der Höhe des immer schon gezahlten Unterhalts nichts geändert. Das geile war, das Vater Nr.2 über die Jahre zu viel gezahlt hatte und ein nun ein deutlich kleinerer Betrag rauskam. Hat sich also voll gelohnt! Die ganze Aktion mit der Beistandschaft hatte die Ex auf Anraten ihrer tollen Rechtsanwältin angestoßen. Die Anwältin war damals tierisch angepisst, dass sie sich bei einem versuchten Sorgerechtsentzug, den ich ohne Rechtsbeistand abschmetterte, die Zähne an mir ausgebissen hat.