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  Jährlich grüßt das Jugendamt, Pfädung?
Geschrieben von: ibu400 - 28-04-2020, 16:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

fast jährlich grüßt das Jugendamt bzw. jetzt Landratsamt (Zuständigkeit wurde wegen Umzug wohl abgegeben).

Kind ist letzte Jahr in eine größere Altersstufe aufgestiegen und das Schreiben vom Amt ließ nicht lange auf sich warten.

Ich sollte jetzt Summe XXX mehr zahlen und ich sei mit der jetzt erhöhten Summe auch schon 2 Monate im Rückstand was einer Nachzahlung von XXX Euro entsprechen würde. Dies solle ich bei der nächsten Unterhaltszahlung on top zahlen (wo leben wir ich habe 4 Kinder und kann nicht mal eben fast 1000 Euro zahlen).

Ich habe dann geantwortet, dass Sie mir doch mal die genau Berechnung erklären solle und ich zudem 10 Jahre nichts von meinem Kind gehört habe und daher einen Lebensbeweis (Schulzeugnis etc. )von Ihnen als Vormund möchte.

Heute 4 Monate später kommt die Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,

nach dem vorliegenden Vollstreckungstitel (Vergleich XX) sind Sie zu laufenden Unterhaltszahlungen für XXX in Höhe von 65% des Unterhaltes verpflichtet, dies entspricht derzeit monatlich XXX Euro.

Zum 30.04. beläuft sich der Unterhaltsrückstand auf insgesamt XXXX,XX Euro.

Ich fordere Sie hiermit auf, die laufenden Zahlungen anzupassen und den Unterhaltsrückstand bis spätestens 30-05.2020 zu tilgen.

Die Zahlung überweisen Sie bitte an XXXX.

Bitte beachten Sie außerdem, dass einige Arbeitgeber bspw. Lohnpfändungen gerade wegen ausstehendem Kindesunterhalts bereits arbeitsvertraglich als Kündigungsgrund ansehen, da dies ihrer Meinung nach Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit ihres Arbeitnehmers zulässt.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

Meine Frage - ich ab jetzt fast 5 Monate auf eine Antwort gewartet, dadurch ist jetzt schon en großer Betrag zustande gekommen, ich habe aber in den 13 Jahren immer pünktlich meinen Unterhalt bezahlt - dürfen Sie sofort meinen Lohn pfänden? auf Schulzeugnis usw. ist sie gar nicht eingegangen.

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  Essensgeld vom Kindesunterhalt abziehen
Geschrieben von: LuckyLuke - 25-04-2020, 08:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

ich bin seit 2,5 Jahren getrennt und zahle den MIndesunterhalt für drei Kinder, ca. 1000 Euro.

Ursprünglich hatten wir den Umgang so geregelt: Die Kinder sind jeden Mittwoch von 15.30 bis 19 Uhr bei mir und jedes zweite Wochenende von Fr 17 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.
    
Da der Mutter meiner Kinder das zu wenig war und ich selber gerne Zeit mit meinen Kindern verbringe, haben wir uns testweise darauf verständigt, dass die Kinder von Mi auf Do und jedes zweite Wochenende auch von So auf Mo bei mir schlafen. Pro Monat kommen somit 6 Übernachtungen hinzu.

Meine Lebenshaltungskosten sind so hoch, dass mir am Ende des Monats kein Geld für Rücklagen bleibt, zum Beispiel für Urlaub. Also habe ich meine Exfrau aufgefordert, mir monatlich 40 Euro Essensgeld zu überweisen. Andernfalls müssten wir zurück zur ursprünglichen Regelung, also 6 Übernachtungen (und damit sind ja auch Mahlzeiten verbunden) weniger pro Monat.
    
Meine Exfrau reagiert auf diese Forderung nicht. Ich habe daher jetzt vor, meine monatliche Unterhaltszahlung eigenmächtig um 40 Euro zu kürzen. Dass das rechtlich problematisch ist, ist mir bewusst. Aber mein Kalkül ist, dass sie das hinnehmen wird, weil sie ansonsten weniger Zeit für sich hat.
    
Was sagt ihr dazu?

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Question Umgang ausweiten
Geschrieben von: krikel18 - 20-04-2020, 21:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,
ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und habe mich ein bisschen durch die verschiedenen, teilweise super traurigen Geschichten gewühlt...
Leider läuft es auch bei uns alles andere als gut, was den Umgang mit meinem Sohn angeht, und ich habe ein paar Fragen bzw. bin auf der Suche nach Erfahrungsberichten.

Kurz zu meiner Geschichte:
Mein Sohn wurde 2014 geboren, ist jetzt also sechs Jahre alt, mit der Mutter war ich nie verheiratet und die Trennung fand statt, lange bevor ich von der Schwangerschaft wusste.
So ist es also seit 6 Jahren ein großer Kampf, meinen Sohn regelmäßig zu sehen. Dies führte 2016 zu mehreren Gerichtsterminen bei denen der Umgang geregelt und die gemeinsame Sorge für uns beide ausgesprochen wurde.
Unterhalt zahle ich jeden Monat pünktlich nach DDT - ich habe (noch...) keinen Titel.

Nun ist es auch mit Gerichtsbeschluss ein ständiges auf und ab mit der Mutter was den Umgang angeht, momentan ist es aber so schlimm, dass ich überlegen muss, wie ich damit in Zukunft umgehe.
Sie versucht den Umgang wo sie nur kann zu begrenzen und auszusetzen (Stichwort Corona, Arzttermine, ...). Ich lasse das in der Regel nicht mit mir machen und weise sie auf das Gerichtsurteil und die Strafzahlungen hin. Bisher klappt das mehr oder weniger, sie wird aber immer dreister, ich rechne also mehr oder weniger damit demnächst Post von ihrem Anwalt zu haben bzw. irgendwann vor verschlossener Tür zu stehen.

Nun zu meinen Fragen:

Würde es für sie Sinn machen vor Gericht zu gehen? Kann sie Umgang ohne trifftige Gründe gerichtlich wieder aussetzen lassen? (Gegen mich spricht überhaupt nichts: bin inzwischen verheiratet, abgeschlossenes Studium, feste Arbeit, geregeltes Leben, Unterhalt immer pünktlich gezahlt, Umgang immer pünktlich und regelmäßig wahrgenommen - alles Sachen die, so hoffe ich, ja für mich und meinen Umgang sprechen?)

Wie sind meine Erfolgschancen den Umgang gerichtlich erweitern zu lassen? Momentan ist mein Sohn jedes zweite Wochenende von Freitag, 14 Uhr (sie hat es eigentmächtig auf 15 Uhr geändert...) bis Sonntag 17 Uhr bei mir; so wurde es gerichtlich festgelegt als mein Sohn 2/3 Jahre alt war. Nun ist er ja älter und ich würde den Umgang gern von Freitag nach der Schule bis Montag Schulbeginn ausweiten lassen. Die Mutter lässt nicht mit sich reden, wenn es nach ihr geht darf ich den Jungen Freitags erst um 18 Uhr vom Hort abholen und den Sonntag Abend hat er bei "seiner Familie" zu verbringen..
Nun ist es so, dass die Übergabe im besten Fall so stattfindet, dass sie mich einfach ignoriert, oft wird sie aber auch laut und beschimpft mich. Diese Übergaben sind für das Kind extrem schlimm und ich erhoffe mir auch für ihn einen sanfteren Übergang, wenn er über die Schule stattfindet. Würde das als Argument zählen oder ist es völlig unrelevant? Natürlich bin auch ich froh über jeden Tag weniger, an dem ich sie sehen muss.

Und: Kann sie einen Titel beantragen obwohl ich seit jeher den Unterhalt zahle? Oder schwebt dieses Schwert einfach dauerhaft über einem getrennten Vater?

Ich bin vor einigen Monaten erneut Vater geworden (natürlich ein weiter Grund für Stress) und mein Sohn liebt seine kleine Schwester heiß und innig, für sie ist das Baby aber Begründung, um den Umgang einzugrenzen (Baby weint nachts usw.), das hat vor Gericht doch keinen Bestand, oder? An den Umgangswochenenden hat sich für meinen Sohn bei uns so gut wie nichts geändert, wir versuchen sehr darauf zu achten, dass er zu seinem "Recht auf Papa" (und auch Stiefmutter und Schwester!) kommt.

Ich freue mich über Erfahrungsberichte, vorallem was die Umgangsausweitung angeht.

LG
krikel aus berlin

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  Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung)
Geschrieben von: MLCer - 11-04-2020, 13:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo zusammen, 

kennt sich jemand mit der Strafverfolgung "über die Grenze" aus? Alle Teilnehmer sind Deutsche, die Strafsache ist deutsch, der Vater lebt in CH.

Der Vater hat ein Schreiben bekommen, wegen dem Strafverfahren, mit der Einladung zur Vernehmenung. Dabei würde eine "Eintretensverfügung" vorgelegt und der Vater hat ihr mehr oder weniger zugestimmt. Vermutlich hätte man das verweigern sollen, aber der Vater war ohne Anwalt da. Es sieht so aus, dass Schweizer Polizei nach dieser Verfügung alles machen kann was die deutsche machen könnte: Durchsuchungen, Inhaftierungen und evtl. Auslieferungen. Also nicht nur höflich vernehmen und das Gesagte an die deutsche Behörden übermitteln. 

Kennt sich jemand mit dieser Lage aus? Paar Tipps vielleicht? 

Ich erzähle mehr Details, falls euch etwas fehlt. Fragt einfach ?

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  Errechnung des fiktiven Einkommens ohne „Einlassung“)
Geschrieben von: Richy8888 - 10-04-2020, 12:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo Gemeinde,
meine Geschichte ist sehr lang und füllt mein Buch, welches fertig gestellt ist und ich in Kürze veröffentliche.
Kurz ein paar Eckdaten:
Im letzten Jahr wurde ich nun endlich nach etlichen Jahren (ohne DNA-Gutachten) zum rechtlichen Vater ernannt.
Laut Beschluss war es der Richterin egal, dass das Kind durch mein geraubtes Erbgut mit einer Unterschrift des damaligen Ehemanns der Mutti in einer Kinderwunschklinik durch eine IVF (Invitro Fertilisation) ohne mein Wissen, ohne meinen Willen und ohne meine Einverständnisserklärung gezeugt wurde.
Auch die Vorlage der Patientenunterlagen der Wunschmutter mit eindeutigen Beweisen meiner Behauptungen halfen beim Familiengericht nicht.

Eine Strafanzeige durch einen Anwalt für Strafrecht half nicht. Die Staatsanwaltschaft
interessierte das nicht.

Ein Vorgehen gegen die Ärzte der Kinderwunschklinik half ebenso wenig.
Das Gegenteil traf ein : Ich wurde hier zum Straftäter auserkoren, weil ich „sensible Patientenunterlagen“ unter falschem Namen angefordert hatte. Dafür bekam ich dann auch einen Strafbefehl....

Mittlerweile hat sich das Jugendamt an mich gewandt, (sehr) vermutlich wegen der Auskunft meiner Vermögensverhältnisse und
Arbeitsverhältnisse.
Das Schreiben ging ungeöffnet zurück an den Empfänger.
Im übrigen ist der Beschluss zur Vaterschaftsfeststellung ebenso wenig rechtskräftig zugestellt....

Der weitere Ablauf wird wohl so sein:

Das JA wird sich die nötigen Informationen der finanziellen Verhältnisse selbstständig einholen: Deutsche Rentenversicherung, Finanzamt, Bundeszentralamt für Steuern, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Krankenkasse, Arbeitgeber, Kraftfahrtbundesamt, u. a.) Einen Arbeitgeber gibt es nicht....
Leider wird das JA (Mutti) dann feststellen, dass die letzten 6 Jahre 0€ erwirtschaftet wurden, später auch nicht viel mehr. Jetzt wäre für mich die Frage :

In welcher Höhe (wenn überhaupt) könnte ein Richter mich fiktiv berechnen? Wird er sich das Gehalt meines Berufszweiges herauskramen und danach entscheiden, alles ohne meine Einlassung?
Hat hier evtl. Jemand Erfahrungen zum resultierenden Enkelunterhalt?

Im übrigen wurden insgesamt 5 Kinder von meinem Erbgut gezeugt. Ich kenne nicht ein einziges der Kinder.
Sie hat insgesamt 10 Kinder (und ALLE sind per IVF gezeugt worden,die Wunschmutter kann auf natürliche Weise keine Kinder bekommen!!)
Die Wunschmutter ist Leukämiekrank und benötigt Stammzellen und natürlich jede Menge Kohle....

Ich wäre sehr dankbar, wenn es keine Kommentare gibt wie : „kann ja garnicht sein“ oder „das gibts ja garnicht“

Wenn’s eben geht hilfreiche Infos. Die vielen Jahre mit dieser Sache haben meiner Familie und mir stark zugesetzt. Danke vorab.

Beste Grüße

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  Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
Geschrieben von: ArJa - 05-04-2020, 11:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (66)

Moin zusammen.

Meine missratene Tochter wird ja nächstes Jahr 18 und willl studieren.. Mein ggw. Uh-Titel ist bis zur Volljährigkeit begrenzt, danach sieht die ebenfalls missratene KM
von mir nie wieder einen Cent.

Das ich für die Ausbildung meiner Tochter genauso wie die KM ab Volljährigkeit unterhaltspflichtig bin, keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegt etc. ist mir klar -
nur... in welchem Rechtsstatus bewegt sich das Ganze ? Muss das wie beim KU gemacht werden ? Wo müsste das gemacht weden ? ( Jugendamt ja wohl nicht mehr ... )

Hat die volljährige Tochter das Recht, diesen Erwachsenenunterhalt ebenfalls titulieren zu lassen ? Muss sie mich erst verklagen um per Urteil einen Titel gegen mich zu erwirken ?

Klärt mich bitte auf .. und passt auf Euch auf.

Gruss aus dem Nordwesten
ArJa

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  Unterhalt, die dritte
Geschrieben von: fragender - 02-04-2020, 21:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen. Hoffe es geht euch in diesen Zeiten einigermaßen OK.

Zu meinen Neuigkeiten:
Habe eine erneute Aufkunftsanfrage des Anwaltes des jüngstens Kindes (15) bekommen. Ich habe die Einnahmen des letzten Jahres nachgewiesen und gleichzeitig die Kindsmutter um Auskunft gefordert. Unterlagen von der Ex habe ich natürlich bis jetzt keine bekommen; werd ich vermutlich auch nicht
Der Anwalt meint nun, dass ich 25€ im Monat mehr zahlen soll.
Es gab 2018 ein Vergleich wobei das Erwachsene Kind sowie das Minderjährige nach Stufe 1 der DDT zum Überleben bekommen haben.

Nun kommt der Anwalt auf die Lustige Idee:
Ich soll zum Jugendamt  und eine vollstreckbare Jugendsamtsurkunde einrichten lassen. Wie soll ich bitte den gerichtlichen Vergleich abändern?

Vor allem, wie denkt er denn, dass ich den Vergleich abändern lassen kann? Und vor allem, auf wem seine Kosten?

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  Akteneinsicht beim Jugendamt
Geschrieben von: Aufstieg - 01-04-2020, 12:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,

JA gibt mir keine Akteneinsicht. Hat schon mal jemand auf Akteneinsicht geklagt? Vielleicht auch ohne Anwalt?

Viele Grüsse

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  Kontakt bei geteiltem Sorgerecht in Corona Krise
Geschrieben von: Schorsch1987 - 31-03-2020, 19:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen, 

ich bin recht neu hier in diesem Forum. Daher finde ich mich auch erst zurecht, aber starte gleich mit einer Frage an euch. 

Da die Corona Krise uns derzeit schwierigkeiten macht. 


Normalerweise ist das sorgerecht um den gemeinsamen Sohn derzeit so geteilt , dass er beim Vater lebt. Jedoch kommt er für insgesammt 6-8 Wochen im Jahr zu Uns. meistens in den Ferien. 

Jetzt ist aber folgender sachstand in dem wir leider keinerlei Infos bekommen. 

Der Vater wohnt in Thüringen ( Erfurt) und wir in Bayern (nähe München), dürfen Wir Ihn zu uns nach Bayern holen wie geplant oder ist das aufgrund der Ausgangssperren und Verordnungen verboten? 

Schon mal Danke für eure Beiträge :-D

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  Erbschaft-Finanzamt-Unterhaltsvorschuss
Geschrieben von: Schnauze voll - 31-03-2020, 07:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Ich habe eine Erbschaft von meiner verstorbenen Mutter unter 50000 Euro erhalten. Bevor es zur Auszahlung kommt verlangt die Bank jedoch eine Steuerprüfung durch das Finanzamt. Weil ich seit zwei Jahren in Thailand lebe und das Geld ins Ausland geht. Das Geld kommt jedoch erst auf ein Deutsches Konto. Steuerschulden habe  ich keine. Jedoch bekommen meine beiden Kinder nur den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Ich zahle nur 50 Euro pro Kind.           Leutnant Dino sei dank,habe einiges von ihm gelernt.

Jetzt meine frage. Das Finanzamt zur Prüfung liegt in Norddeutschland. Meines, vor zwei Jahren wo ich noch in Deutschland gelebt habe, in Südeutschland. 
Sind die Finanzämter miteinander vernetzt sodas das Jugendamt von meinem "Vermögen" Wind bekommt?
Darf die Bank überhaupt eine Steuerprüfung verlangen?

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