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Jährlich grüßt das Jugendamt, Pfädung? - Druckversion

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Jährlich grüßt das Jugendamt, Pfädung? - ibu400 - 28-04-2020

Hallo,

fast jährlich grüßt das Jugendamt bzw. jetzt Landratsamt (Zuständigkeit wurde wegen Umzug wohl abgegeben).

Kind ist letzte Jahr in eine größere Altersstufe aufgestiegen und das Schreiben vom Amt ließ nicht lange auf sich warten.

Ich sollte jetzt Summe XXX mehr zahlen und ich sei mit der jetzt erhöhten Summe auch schon 2 Monate im Rückstand was einer Nachzahlung von XXX Euro entsprechen würde. Dies solle ich bei der nächsten Unterhaltszahlung on top zahlen (wo leben wir ich habe 4 Kinder und kann nicht mal eben fast 1000 Euro zahlen).

Ich habe dann geantwortet, dass Sie mir doch mal die genau Berechnung erklären solle und ich zudem 10 Jahre nichts von meinem Kind gehört habe und daher einen Lebensbeweis (Schulzeugnis etc. )von Ihnen als Vormund möchte.

Heute 4 Monate später kommt die Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,

nach dem vorliegenden Vollstreckungstitel (Vergleich XX) sind Sie zu laufenden Unterhaltszahlungen für XXX in Höhe von 65% des Unterhaltes verpflichtet, dies entspricht derzeit monatlich XXX Euro.

Zum 30.04. beläuft sich der Unterhaltsrückstand auf insgesamt XXXX,XX Euro.

Ich fordere Sie hiermit auf, die laufenden Zahlungen anzupassen und den Unterhaltsrückstand bis spätestens 30-05.2020 zu tilgen.

Die Zahlung überweisen Sie bitte an XXXX.

Bitte beachten Sie außerdem, dass einige Arbeitgeber bspw. Lohnpfändungen gerade wegen ausstehendem Kindesunterhalts bereits arbeitsvertraglich als Kündigungsgrund ansehen, da dies ihrer Meinung nach Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit ihres Arbeitnehmers zulässt.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

Meine Frage - ich ab jetzt fast 5 Monate auf eine Antwort gewartet, dadurch ist jetzt schon en großer Betrag zustande gekommen, ich habe aber in den 13 Jahren immer pünktlich meinen Unterhalt bezahlt - dürfen Sie sofort meinen Lohn pfänden? auf Schulzeugnis usw. ist sie gar nicht eingegangen.


RE: Jährlich grüßt das Jugendamt, Pfädung? - Austriake - 28-04-2020

Na klar pfänden die lustig drauf los, wenn ihnen danach ist. Selbst wenn Du dadurch deinen Job verlieren solltest, ist das denen egal - denn Arbeitslosigkeit ist ein vorübergehender Zustand und vermindert die Unterhaltspflicht NICHT.

Welche Art von Unterhaltstitel haben die denn von dir? Dynamisch, unbefristet?


RE: Jährlich grüßt das Jugendamt, Pfädung? - ibu400 - 28-04-2020

Ich war ja schon mal vor Gericht mit dem Jugendamt. Im Vergleich steht:

ab 01.01.2009 65% des Mindestunterhaltes der ersten Altersstufe.
ab 01.10.2013 65% des Mindestunterhaltes der zweiten Altersstufe.
ab 01.10.2019 65% des Mindestunterhaltes der dritten Altersstufe.

Ich hab nochmals geschaut, ich habe denen am 05.12.2019 geantwortet und am 28.04.2020 ist jetzt die Antwort gekommen.
Kann denen nur nen Raten-Vorschlag machen, in der Hoffnung Sie gehen drauf ein - betteln ist eigentlich nicht so mein Ding


RE: Jährlich grüßt das Jugendamt, Pfädung? - kay - 28-04-2020

Wenn Du es verpennt hast die Zahlungen lt. Vergleich puenktlich anzugleichen, bleibt Dir nichts anderes uebrig als entweder den Rueckstand wie gefordert zu zahlen oder eben um Ratenzahlung zu bitten.


RE: Jährlich grüßt das Jugendamt, Pfädung? - Austriake - 28-04-2020

Wenn ich das richtig verstehe, hast du gewußt, dass der Unterhaltsbetrag ab dem 01.10.2019 steigt?

Tja, dann gibt es wirklich keine Chance, dem Amt zu entkommen.