Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.738
» Neuestes Mitglied: wildfire
» Foren-Themen: 8.204
» Foren-Beiträge: 151.359
Komplettstatistiken
|
Aktive Themen |
Hilfe Vereinfachtes Verfa...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nuffü
Vor 11 Minuten
» Antworten: 24
» Ansichten: 718
|
Unterhalt ab 18
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: IPAD3000
Vor 7 Stunden
» Antworten: 36
» Ansichten: 1.556
|
Mehr arbeiten – weniger G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 8 Stunden
» Antworten: 13
» Ansichten: 764
|
Unterhaltsverhandlung nah...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Gestern, 12:25
» Antworten: 217
» Ansichten: 267.769
|
Mein (KI) Fazit nach alle...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Gast1969
Gestern, 00:21
» Antworten: 6
» Ansichten: 294
|
Google Rezensionen zu JA/...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Alimen T
26-08-2025, 05:09
» Antworten: 3
» Ansichten: 922
|
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
26-08-2025, 00:50
» Antworten: 66
» Ansichten: 9.671
|
Wohnvorteil berechnen... ...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
23-08-2025, 13:15
» Antworten: 7
» Ansichten: 399
|
Neuer Knaller- Formulieru...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
22-08-2025, 23:33
» Antworten: 11
» Ansichten: 514
|
Unterhaltsberechnung weil...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
22-08-2025, 20:47
» Antworten: 20
» Ansichten: 1.236
|
|
|
Ab wann entstehen Verfahrenskosten? |
Geschrieben von: ehrensoldstattunterhalt - 31-01-2020, 12:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
Sollte ein Rechtsanwalt für meinen volljährigen Sohn eine Titulierung des Kindesunterhalts einfordern und ich tituliere daraufhin einen angemessenen Teilbetrag, können dann Rechtsanwaltskosten von mir eingefordert werden, wenn die Gegenseite mit dem Teilbetrag zufrieden gibt?
Habe ich irgendein Kostenrisiko, solange mir die finanziellen Verhältnisse von Kindesmutter und Sohn nicht mitgeteilt worden sind?
|
|
|
Zeitpunkt der neuen Auskunftserteilung an die Beistandschaft |
Geschrieben von: adafeb - 29-01-2020, 23:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
 |
Guten Abend an Alle,
ich erhielt kürzlich ein Schreiben, dass mich zu erneuten Überprüfung meiner persönlichen und wirtshaftlichen Verhältnisse auffordert. Konkret werde ich nach § 1605 BGB aufgefordert über Einkünfte und Vermögen Auskunft zu erteilen und entsprechende Belege vorzulegen. Damit die Unterhaltshöhe geprüft werden kann, wurde ich gebeten einen Auskunftsbogen ausfüllen, was ich nicht vorhabe zu tun, zusammen mit meinem Einkommensnachweis von Dezember 2019 (bei gleichbleibendem Einkommen) sowie den letzten Einkommenssteuerbescheid zusenden.
Es besteht ein statischer Unterhaltstitel mit einer festen Summe, der mit dem vollendetem 18 Lebensjahr meines Kindes (9) endet. Der Titel ist von Anfang April 2019. Ich konnte den Titel zuvor viele Monate aufschieben, jedoch nicht verhindern. Die Beistandschaft hat den "eingeschränkt" vollstreckbaren Titel letztendich unter Vorbehalt angenommen. Die Beistandschaft machte mich darauf aufmerksam, dass der nichtvollstreckbare Differenzbetrag ggf. für die Vollstreckung eingeklagt werden kann, sollten meinerseits verringerte Zahlungen eingehen. Eine weitere Verfahrensweise sei es, dass eingehende Zahlungen zunächst auf Beträge angerechnet werden, die keinen vollstreckbaren Inhalt haben. Ist das rechtens?
Meine konkrete Frage ist nun, zu welchem Zeitpunkt ich wieder Auskunft geben muss? Wann endet die Zweijahresfrist?
Bin ich verpflichtet einen Einkommenssteuerbescheid einzureichen? Ich habe seit 2017 Jahren keine Steuererklärung vorgenommen.
Beste Grüße,
Adafeb
|
|
|
Kontakt zu den Kindern verweigert |
Geschrieben von: Fanehill - 28-01-2020, 13:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
|
 |
Hallo zusammen,
da ich bisher vor rechtlichen Schritten zurückscheue, möchte ich diese Plattform nutzen, um Eure Meining zu höhren.
Seit 2013 bin ich von meiner Ex-Frau geschieden, weil wir uns nicht gut getan haben. D. h., es gab keinen anderen oder andere, sondern ich musste mich trennen, weil unsere Streits und Eskalationen sich negativ auf unsere Kinder (heute 11 und 12) ausgewirkt haben. Ich habe meiner Ex-Frau das Haus überschrieben, damit sie und die Kinder einen gesicherten Wohnsitz haben und sich keine Sorgen machen müssen. Meine Devise war immer: Geht es der Kindemutter gut-geht es auch den Kindern gut. Dazu nur kurz. In den letzten Jahren haben wir es immer wieder neu versucht. Das sah so aus, dass wir es ca. 3 - 6 Wochen geschafft haben, bis es wieder eskalierte und ich gehen musste, auch weil es die Kinder verstörte. Dann war immer wieder für den Zeitraum von ca. 4 Wochen bis zu einen halben Jahr "Pause", in der es immer hieß, dass alle erstmal zur Ruhe kommen sollten. Die Kinder wollten angeblich auch ihrer Ruhe und sich auf die Schule konzentrieren. D. h. konkret, dass ich allein in meiner Wohnung war und meine Kinder über die ganze Zeit nicht sehen konnte. Wenn wir es dann wiedermal versucht haben, war der Kontakt zu den Kindern wieder da. Das ging quasi seit 2014 bis letztes Jahr im September. Nachdem ein erneuter Versuch im Sommer 2019 gescheitert war und ich mich wieder mal an der langen Leine im Pausenmodus befand, habe ich mich im September in eine andere Frau verliebt. Ich habe es meiner Ex-Frau gesagt und sie war sehr entsetzt und enttäuscht, dass ich nicht mehr zurückkommen wollte. Seit diesem Zeitpunkt heißt es immer, dass sie alle, auch die Kinder die Trennung verarbeiten müssten. Also, sehe ich die Kinder wieder nicht. Das war die Kurzfassung. Jetzt meine Frage:
Was kann ich unter folgenden Voraussetzungen tun?
- Ich zahle regelmäßig Unterhalt und die Krankenkassen meiner Jungs.
- In einem Notarvertrag habe ich auf mein Sorgerecht verzichtet (Ich wurde damals extrem schlecht und hinterhältig beraten)
- Ich zahle das Haus meiner Ex-Frau ab, welches mir nicht mehr gehört (Ich weiß, dass ich blöd bin. also bitte einfach so stehen lassen)
- Ich zahle das Schulgeld der Kinder und den Klavierunterricht.
- Ich schreibe ihnen regelmäßig Briefe und Nachrichten, in denen ich ihnen sage, wie lieb ich sie habe. Sie antworten nie.
Und dennoch bekomme ich immer mal eine mail von meiner Ex-Frau, dass sie meine Bemühungen schätzt und dennoch möchte, dass ich alle in Ruhe lassen soll, um die Trennung zu verarbeiten. Wieso sollten meine Kinder die endgültige Trennung zwischen mir und meiner Ex-Frau verarbeiten? Ich weiß nicht was ich tun soll. Ich bin sehr verzweifelt und es wirkt sich mittlerweile auch auf meine neue Beziehung und mein ganzes Leben aus. Ich möchte keinem Winkeladvokaten Geld in den Hals schmeißen und hoffe immer noch auf eine positive Reaktion meiner Ex.Frau. Auf eine Einsicht ihrerseits, dass die Kinder beide Elternteile brauchen. Dass ich vielleicht etwas von meiner Devise auch bei der Ex-Frau erlebe. Geht es dem Vater der Kinder gut - geht es auch den Kindern gut. Was würdet Ihr tun?
Liebe Grüße
Durch dieses Forum bin ich hier gelandet, da es mir empfohlen wurde.
https://www.trennungsschmerzen.de/ex-fra...57673.html
|
|
|
Hilfegesuch in Meldeangelegenheit |
Geschrieben von: Ginger - 28-01-2020, 00:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
|
 |
Liebes Forum
Gerne würde ich Euch kurz meinen Vater-Fall schildern, damit ihr mir vielleicht eine Empfehlung aussprechen könnt.
Meine Exfrau (X) und ich haben zwei Kinder (A) und (B). A ist seit 10 Jahren im wöchentlichen Wechselmodell, B war 8 Jahre im wöchentlichen Wechselmodell und lebt seit 2 Jahren nur noch bei der Mutter. Deswegen bin ich für B unterhaltspflichtig. Beide Kinder sind seit der Trennung bei der Mutter mit dem Hauptsitz gemeldet. Daher bekommt sie Kindergeld, den Alleinerzieherbeitrag und die bessere Steuerklasse (II). Ich habe Steuerklasse 1. Zwar zahlt sie mir anteilmässig das Kindergeld aus, aber behält es sich vor, nach eigenem Ermessen damit umzugehen. Ich möchte nach 10 Jahren nun endlich auch, dass auch ein Kind (nämlich A) bei mir gemeldet wird, damit ich von der Mutter unabhängiger bin und ich von einem Alleinerzieherbeitrag samt Steuerklasse 2 profitieren kann. Doch die Mutter weigert sich, hierfür ihr Einverständnis zu erteilen. Das würde in meinem konkreten Fall 700 Euro im Jahr ausmachen. Nun meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit diese Aufteilung der Kinder gerichtlich durchzusetzen (alle Mediationsversuche sind gescheitert) ohne am Ende auch noch einen Rechtsstreit zu verlieren. Eigentlich müsste die Mutter sogar ein Interessse daran haben, dass ich genügend Geld habe, um meinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
|
|
|
Unterhaltszahlungen Volljährig |
Geschrieben von: Wiederankläger - 26-01-2020, 23:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Nach Lesen in Rubrik Gerichtsurteile Gerichtsurteile unbefristet hatte ich im Eifer des Gefechtes dort geantwortet.
Einer der Mitglieder machte mich darauf aufmerksam, dass dies hier hin gehört.
Somit Danke.
Und hier mein Post.
Ja ich weis, ich bin ein Querdenker und Provokant.
Bei der Unterhaltspflicht eines Volljährigen Sohnes, mal angenommen, würde dies wie folgt aussehen wenn ich meinem Sohn in meinem Beruf eine Lehrstelle oder Stelle anbieten würde wo er Geld verdient?
Möglichkeit
A: ja er macht das und dann wird richtig geregelt
B: nein er will studieren, da könnte ich mich Querstellen und die Bedingungen des bei mir gemeldet sein erzwingen. was dann eh für Ihn außer Knete kein Unterschied macht.
C: er kommt nach seiner Mutter und verweigert alles, da könnte ich doch Arbeitsverweigerung vorwerfen und Unterhalt bremsen.
Wahrscheinlich aber D: Wie seine Alte es vorlebt, faules Schwein und Hart4 nach Einstellung gekündigt wegen Mangel an Motivation und vom mir wird dann Unterhalt des Sohnes gefragt plus über ihn noch zusätzliche Armutsunterstützung seiner Alten die mich eh über das Ohr gehauen hat.
|
|
|
Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? |
Geschrieben von: Kimme und Korn - 25-01-2020, 02:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
|
 |
Verehrte Leidensgenossen ,
ich bin Vater eines 2,5 Jahre alten Jungen. Die Mutter und ich haben uns getrennt als der Kleine drei Monate alt war. Mein Sohn ist nachvollziehbarerweise bei ihr geblieben. Wir sind/waren nicht verheiratet.
Zum Kind habe ich regelmäßigen Kontakt (wir wohnen alle in derselben Großstadt) - allerdings ist der gewährte Umgang so gering, wie es das Gericht vermutlich gerade noch als hinnehmbar einstufen würde.
Das Verhältnis zur Ex ist unterirdisch, und ich glaube auch nicht daran, dass es jemals besser wird.
Ich sehe meinen Sohn alle zwei Wochen am WE samstags von morgens bis spätnachmittags, zudem hole ich ihn jede Woche an einem festen Tag früher vom Kindergarten ab, und darf dann 3 Stunden mit ihm gemeinsam verbringen.
Letzteres ist in den warmen Jahreszeiten voll OK, denn dann unternehmen wir was bei schönem Wetter in seiner Wohnnähe.
Um mit ihm zu mir nach Hause zu fahren reicht die Zeit nicht, der Feierabendverkehr machts unmöglich. Wenns kalt ist und regnet erfordert es schon etwas mehr Kreativität die Zeit so gemeinsam zu füllen, dass wir sie nicht mit lästigen Autofahrten verplempern, und der kleine Mann die Zeit mit seinem Vater sowohl unstressig als auch wertvoll empfindet.
Ohne Frage haben die langen, wenn auch wenigen, Ganztagstermine eine ganz andere Qualität, weil man dann nicht krampfhaft die Zeit mit Ablenkung füllt, sondern die ganz normalen Dinge mit dem Kind gemeinsam macht, die einem sonst verwehrt bleiben:
erst einmal hat man das Kind im väterlichen Refugium - man hat einen vertrauten Rückzugsort samt Spielsachen etc., man kann zusammen frühstücken, das Kind in den Mittagsschlaf wiegen, dem Kleinen was vorlesen, das Kind beim aufwachen erleben, es baden, es aufs Töpfchen setzen, anziehen, etc.
Diese Dinge mögen für manche irgendwie banal wirken, aber wenn man das sonst fast nie erleben kann, dann sind sie unbeschreiblich wertvoll und einzigartig. Man merkt bei diesen längeren Umgängen, wie die Bindung zwischen Vater u Kind richtig gedeiht, so ist auch die Trennung bei der Abgabe des Kindes viel heftiger, als bei den kurzen Umgangsterminen.
Von Anfang an appelliere ich an die Ex mir das Kind häufiger zu überlassen. Vor allem wünsche ich mir, ihn mehr ganztägig bei mir zu haben.
Beim Jugendamt hat die Mutter - wie so häufig - ein Stein im Brett. Die Vogelscheuchen haben schon bei der Verhandlung zum gemeinsamen Sorgerecht, die ich [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]nebenbei [/font]aufgrund des heftigen Widerstands der Mutter nicht gewinnen konnte, ordentlich Stimmung gegen mich gemacht.
Da brauch ich zwecks Umgangserweiterung erst gar nicht anzurücken. Die werden mir unverhohlen sagen: zahlen sie mehr, dann können sie das Kind auch mehr sehen!
Allerhöchstens bietet mir die Ex einen weiteren Nachmittag unter der Woche an, was aber aus o.g. Gründen und div. anderen nicht sinnvoll ist. Obendrein wäre es für mich auch zeitlich kaum möglich einen weiteren Nachmittag fest für den Kleinen freizuhalten.
Würde es dazu kommen, dass ich - trotz rechtzeitiger Vorankündigung - einen Termin nicht einhalten würde, so würde die Ex das ohne wenn und aber gegen mich ausschlachten.
Spätestens beim nächsten Anlauf zum gemeinsamen Sorgerecht, würde sich die Gegenseite die Hände reiben, und würde mir vorhalten, ich sei unzuverlässig, verantwortungslos und könnte der Mutter keine Planbarkeit garantieren.
In dem Sinne könnte das Annehmen der Brotkrümel sich im Großen und Ganzen sogar noch gegen mich wenden. Deshalb habe ich bisher dankend abgelehnt.
Bisher hat es die KM sogar erfolgreich verhindert, dass seit dem wir getrennt sind der Kleine bei mir übernachten kann.
Dass er ein Jahr lang gestillt wurde, das liegt nur mal in der Natur der Dinge, da habe ich natürlich auch nichts Unmögliches verlangt.
Aber dann im Anschluss im Zuge meines Antrags auf gemeinsames Sorgerecht hat sie tatsächlich behauptet ich sei schlafmittelabhängig und hätte einen verantwortungslosen Umgang mit Alkohol, und daher hätte sie Angst das Kind bei mir übernachten zu lassen, denn ich könnte nachts nicht wahrnehmen, wenn es schreit.
Der Kleine soll erst bei mir schlafen dürfen, wenn er sich deutlich genug artikulieren kann,
und der Mutter somit im Nachgang berichten kann, ob ich nachts auf seine Rufe reagiert habe. Erst wenn er so weit ist, dass er ihr dies bestätigen kann, wäre sie geneigt ihn bei mir übernachten zu lassen. Auf ein Alter möchte sich sich da natürlich auch nicht festlegen.
Das mit den Schlafmitteln und dem Alk ist natürlich hanebüchener Bullshit, aber zog als Randanekdote vor Gericht so gut, dass ihr in der Summe insg. mehr Glaubwürdigkeit zugesprochen wurde als mir.
Das war nebenbei nur die Spitze des Eisbergs, den Rest lasse ich aus Zeitgründen hier weg.
Wenn ich hier so im Forum querlese, dann bekomme ich den Eindruck, dass mir selbst bei einer väterverachtenden Richterin ein klein bisschen mehr Umgang gewährt würde, wenn ich den Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht stellen würden
Häufig liest man von dem (nebenbei trotzdem abartig mageren) Modell:
Jedes zweite Wochenende samt Übernachtung beim Vater und einen Nachmittag pro Woche mit dem Vater. Das wären immerhin zwei Tage mehr im Monat als bisher.
Der Grund warum ich bislang das Umgangsrecht nicht vom Gericht hab regeln lassen war, weil ich angenommen habe, dass es vorteilhafter wäre zuerst das gem. Sorgerecht in der Tasche zu haben, und damit gleichzeitig die haltlosen Vorwürfe der KM aus der Welt zu schaffen.
Auf dieser Basis könnte ich mir eine günstigere Ausgestaltung des Umgangs durch das Gericht vorstellen.
Demnächst möchte ich den nächsten Anlauf fürs gemeinsame Sorgerecht wagen. Die Ausgangslage ist jetzt eine bisschen andere, weshalb es dieses mal möglicherweise klappen könnte. Die Mutter hat inzw. so häufig überzogen, dass sie ihre Glaubwürdigkeit zunehmend verloren hat. Da sind inzw. ein paar Dinge für sie nach hinten losgegangen. Sie hat sich quasi selbst entlarvt.
Inzw. scheint sogar dem Verfahrensbeistand als auch dem Familienberater bewusst geworden zu sein, dass sie diejenige ist die die Befriedung vereitelt und den Konflikt bewusst aufheizt, um eben das gem. Sorgerecht vorsätzlich zu verhindern.
So oder so. Ich bin nicht bereit mich mit der jetzigen Situation abzufinden. Noch nicht!
Ich will das gemeinsame Sorgerecht, und ich will mehr ganze Tage mit meinem Sohn verbringen können.
Meine Fragen hierzu sind:
1)
Würde ein Richter die Übernachtungen beim Vater alleine aufgrund der (Falsch)Aussagen der Mutter verwehren?
Gibt es da eine Altersgrenze der Kinder, an der sich Richter orientieren, wann ein Kind beim Vater schlafen kann? Und wenn ja, ist die mit 2,5 Jahren erreicht?
2)
(ggf. ließe sich die Situation, bei meinem Verzicht, etwas zu meinen Gunsten wenden )
Ob sich eine Richter möglicherweise auf folgenden Vorschlag von mir einlassen würde?
Ich würde für das Seelenheil der KM (vorerst) auf Übernachtungen verzichten, dafür aber im Gegenzug den Kleinen jedes Wochenende einen ganzen Tag fordern. Weiterhin würde ich den einen Nachmittag pro Woche beibehalten wollen.
Wie realistisch ist es, dass dem richterlich entsprochen wird?
3)
Anmerkung: Mir ist klar, dass die Ex bei diesem Modell kein ganzes WE mehr für sich und das Kind hätte, aber vielleicht könnte man mit ihr - bei rechtzeitiger Vorankündigung - einzelne WE-Tage tauschen.
Hat hier jmnd. schon mal sowas praktiziert?
Ich finde nicht, dass meine Umgangs-Vorstellungen zu überzogen sind, aber ich lese hier immer wieder, dass die Familienrichter bei den Vätern sehr geizig sind. Ich bezweifle, dass ich mehr erreiche, wenn ich mit Maximalforderungen anrücke.
Wie ist es mit all den anderen Tagen, an denen mir das Kind theoretisch zusteht?
4)
Kann ich bereits im jetzigen Alter des Kindes hälftige Feiertage und Ferien (er hat drei Wochen Sommerferien, usw.) samt Übernachtungen einfordern?
5)
Kann man sich gerichtlich auch die Teilnahme an allen Kindergarten und Schulveranstaltungen zusichern lassen?
|
|
|
Passversagung |
Geschrieben von: Philippinen - 24-01-2020, 02:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
|
 |
Hallo,ich lebe seit 5 Jahren auf den Philippinen und habe seitdem keinen Unterhalt mehr an meine Tochter in Deutschland bezahlt.Nun wollte ich einen neuen Pass beantragen der mir auf Antrag des Jugendamtes versagt wurde.Dürfen die das so einfach? Wie kann ich mich aus der Ferne dagegen wehren?
|
|
|
|