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ABR verloren - neuer Versuch?
#1
Smile 
Hallo, 

letztes Jahr habe ich erst am Amtsgericht und dann am OLG das ABR verloren. Ich hatte es eingeklagt, da die Mutter gegen meinen und den Willen der Kinder in eine andere Stadt zog. Kinder waren da noch 8 & 11. Obwohl der Verfahrensbeistand in seinem Bericht festgehalten hat, dass die Kinder lieber zu mir, ihrem Vater wollten und die Mutter die Kinder nötige und manipulierte, wurde für die KM entschieden, die eine Woche darauf als Siegern auch noch ihren Unterhaltstitel einklagte.

Den Kindern wird mittlerweile immer das Handy weggenommen und die Gespräche zu mir werden kontrolliert. Ihre alte Affäre hat sie mittlerweile auch geheiratet (Programmchef bei PSR), daherauch kein UHS mehr. 
Umgangsvereinbarung hab ich jedoch und halte ich trotz Unterhaltszahlungen auch genau ein. 

Meine Frage, kann man erneut vor Gericht gehen? Kind ist jetzt 12,5 und will immer noch gern zu mir. In der neuen Schule läuft es auch sehr schlecht für sie (5x5 auf dem Halbjahreszeugnis). Sie droht sitzen zu bleiben. Die Mutter lernt nicht mit ihr sondern schickt sie nur zur Schülerhilfe. Ohne Erfolg. 

Freu mich auf Antworten.. Smile
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#2
Antragsberechtigt bist du: Du kannst die gemeinsame Sorge wieder beantragen und dann den Aufenthalt des Kindes bei dir.

Und das ist aussichtlos, solange das Kind nicht mit Händen und Füssen und lauten Schreien zu dir will. Das muss die Basis sein und wenn die nicht da ist, vergiss es.
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#3
Da geb ich dir Recht. Sorge habe ich noch, nur ABR nicht.
Mutter und Tochter gehen sich bereits an die Wäsche (es wird geschubst und es gibt Backpfeiffen von der Mutter). Meine Tochter hat Null Respekt vor ihrer Mutter, was ich nicht verdenken kann.
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#4
Das muss die Tochter aber auch durchhalten. Nicht nur kurzfristig, sondern lange, mindestens bis zum Gerichtstermin.
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#5
Ja stimmt. Ich lass mir noch Zeit. Wollte nur wissen ob das möglich ist. Mit 14 siehtdie Sache ja schon anders aus. Lese hier zB. dass das sogar ohne Gericht geht, wenn dasKind ohne Wissender Mutter selbstständig zum Vater zieht.
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#6
Die Mutter kann den Aufenthalt allein bestimmen, wenn sie diesen Teil des Sorgerechts allein hat. Davor schützt dich nur die Kombination aus zwei Dingen: Alter des Kindes plus energische Gegenwehr des Kindes.
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#7
Smile 
Danke schön.  Smile
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#8
Der erste Schrritt ist, Deine Tochter soll zum JA gehen und berichten was Zuhause los ist und das sie unbedingt weg will, zu Dir.
Das JA MUSS tätig werden.....was dabei rauskommt, liegt zum großen Tel an Deiner Tochter.

Bei meiner Tochter war es genauso, im selben alter.
Ich habe von den Philippinen das JA eingeschaltet, dann ist sie ins Heim gekommen und vom Heim zu mir.
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#9
Wie gut ich doch diese Geschichte kenne.

Mein Sohn hatte sich im zarten Alter von 12 auch durchgesetzt, zog ohne Gerichtska... zu mir. Was dann folgte war ernüchternd. Erst ein Monat Funkstille zw. Mutter und Kind. Dann rief sie täglich auf sein Handy an, rief auch in der Schule an und polarisierte den Klassenlehrer gegen mich. Mein Sohn kroch damals bereits psychisch auf dem Zahnfleisch, ließ seinen Frust an Mitschülern aus, schlagen, beißen, treten. Unmöglich für mich, die jahrelangen Verpfehlungen was ihre fragwürdige Erziehung und Inanspruchnahme therapeutischer Maßnahmen anging (eben keine) in kürzester Zeit auszubügeln. Er zog nach vier Monaten zurück zur Mama. Sie hatte ihn zurück geködert, er bekäme ein Wasserbett und die Regeln würde sie auch entschärfen (wie sinnig).

Also aufpassen. Mit Gegenwehr rechnen!
Das Wasserbett hat mein Sohn nie gesehen ...
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#10
Jungs sind mit 12 oft noch sehr manipulationsgeeignet. Mädchen schon weniger. Mit 14 lassen sie sich dann nicht mehr so recht manipulieren. Da liegt der Grund im Wechselwunsch dann eher im Entfliehen von Regeln.
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#11
Nochmal vielen Dank für die Antworten.
Das Mädchen ist 12 und ist sehr rebellisch. Lässt sich nichts gefallen. Der Junge ist 9, aber tatsächlich hat die Mutter ihn gut in der Hand, obwohl er gefühlstechnisch wesentlich bei mir besser aufgehoben ist. Beiden wird sehr viel versprochen. Gehalten wird nix.
 
Ich sehe es tatsächlich etwas schwarz und denke nicht, dass meine Tochter die Energie aufbringen wird, von der Mutter zu lösen. Das Miethaus in mitten von Leipzig mit eigenem Bad ist einfach zu verlockend. aber möglich ist es. man muss wissen, dass meine Ex mit ihrem Mann, gerne schnell zum Anwalt gehen. Das heißt der nächste Schuss sollte sitzen. Da wäre es blöd, wenn Kind 1 nur für 3 Monate kommen würde. Das wäre ja auch mit einer Schulanmeldung verbunden Leipzig zurück nach Berlin.
Die Variante mit dem Jugendamt finde ich eigentlich gut. Schließlich haben die sich auch damals gegen mich ausgesprochen. Das Wort hatte damals mehr Gewicht als der Verfahrensbeistand. Scheinbar müssen die überzeugt werden. Natürlich hätte ich gerne Beide Kinder, weil ich ihnen die Welt zeigen will, aber ein Kind würde mir schon reichen, um den Unterhalt loszuwerden und um das Geld wirklich ins Geld zu stecken.
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#12
Mit dem JA wäre ich generell vorsichtig. Bevor die ein Kind zu dem Vater lassen, stecken sie es lieber in eine Pflegefamilie.
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#13
War bei mir nicht so....die MÜSSEN auch aufs Geld schauen!
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