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  Titel=beglaubigte Abschrift?
Geschrieben von: Einszweidrei - 07-11-2019, 09:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo Forum,

ich hätte mal eine Frage an die Rechtsexperten. Gemäß ZPO § 315 ist ein Urteil erst rechtens, wenn dieses von dem vorsitzenden Richter unterschrieben wurde und muss auch zugestellt werden.

Zugestellt bekommt man dann meist beglaubigte Abschriften unterschrieben durch einen Rechtspfleger. Diese beglaubigen lediglich den Inhalt, jedoch nicht die Urschrift des Urteils mit Unterschrift.
Gibt auch schon einige Urteile, wo solche nicht unterschriebenen Urteile als ungültig deklariert worden sind.

Wie sieht dies nun aus, wenn der Gläubiger mit der beglaubigten Abschrift eine Pfändung durchführt? Wäre dies Rechtens? Denn strenggenommen ist dies nicht der Titel. Denn der Titel muss die Unterschrift tragen.

Danke euch!

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  Geschlechtsangleichende Hormontherapie
Geschrieben von: Alberto - 05-11-2019, 21:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo zusammen

Kollege lebt seit 4 Jahren getrennt von der Ehefrau und den Kindern, gemeinsames Sorgerecht in der CH, Obhut bei der Mutter

Heute erhielt er ein "Informationsschreiben" der Mutter, wonach die älteste Tochter ( 16 Jahre alt ) eine Hormontherapie zur Geschlechtsangleichung vornehmen würde. Kurzum: Töchterchen will zum Mann werden. Die Mutter der Kinder ist psychiatrisch stark auffällig. 

Alle Kinder untersehen einer Kindesschutzmassnahme ( Erziehungsbesistand ) der KESB. 

Wie soll er sich verhalten? Er lehnt eine Hormontherapie ab. 

Beste Grüsse

Alberto

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  Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt aus Schwabach
Geschrieben von: Hildy - 05-11-2019, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Liebe Forumsteilnehmende,
Wer kennt den Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt aus Schwabach,
als  eigener Anwalt oder Gegenanwalt oder  kennt jemanden der ihn kennt?
Danke
Hildy

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  Ratschläge für zukünftige Väter..
Geschrieben von: ArJa - 04-11-2019, 13:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Moin zusammen.

Ich der folgenden Konstellation geht es nicht um meinen Fall, sondern um einen Fall in meiner näheren Verwandtschaft.

Meine Partnerin hat eine Tochter, 29 Jahre alt , die vor zwei Jahren geheiratet hat. Ihr Mann ist 33, m.W. nach existiert kein Ehevertrag.
Beide sind vollschichtig in sicheren und ertragreichen Jobs beschäftigt, letztes Jahr wurde ein schickes Haus gebaut - alles geplant und alles ist da. 

Sie plant jetzt erstmalig schwanger zu werden ( er möchte das auch ) und irgendwie hab ich das Gefühl ( vielleicht täusche ich mich … ) als wenn diese Beziehung nicht bis zum Lebensende halten wird und aufgrund meiner eigenen desolaten Erfahrungen würde ich ihm gern den einen oder anderen Tipp geben damit der Aufschlag nicht ganz so hart wird, weil ich den Mann einfach ganz gerne mag ... Und obwohl es sich bei ihr um eine ganz vernünftige Frau handelt wissen wir ja alle , wie sich Scheidungsweiber zu Hyänen entwickeln können.

Der Tipp, einfach keinen anzusetzen ist dabei nicht zielführend - er möchte gerne Kinder, was aufgrund seines südländischen Hintergrunds dort einfach dazu gehört - meine seinerzeitigen Warnungen hinsichtlich eines möglichst wasserdichten Ehevertrags wurden geflissentlich von beiden überhört. Diese Website habe ich ihm damals übrigens warm ans Herz gelegt. Letztendlich könnte ich mich zurücklehnen nach den Motto : hab ich doch gleich gesagt … , aber … ?

Mal theoretisch : Sollte man vorsorglich eine Umgangsvereinbarung für den Trennungsfall vorab aufsetzen ? - und welchen rechtlichen Wert hätte so etwas ? Hat irgendjemand noch einen anderen Tipp, was ich ihm mit auf den Weg geben könnte  ? Klingt alles ein bisschen naiv, ich weiß ( Hab ich selbst nicht genug Mist erlebt .. ? ), aber vielleicht könnte man die mögliche Katastrophe durch Vereinbarungen, Verträge etc. etwas abmildern ...

Gruß aus Norddeutschland
ArJa

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  Ich darf mein Kind immer weniger sehn
Geschrieben von: JT80 - 01-11-2019, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo,

ich bin jetzt seit etwa 4 Monaten von meiner Partnerin getrennt.(wohnlich 1 Monat).Unseren Sohn (8 Monate alt) hatte ich anfangs jeden Tag 1 bis 2 Stunden gesehn dann nach gut 2 Wochen alle zwei tage 2 Stunden uns nun will sie 1 mal die Woche 2 Stunden an einen fest von ihr bestimmten Tag und Zeit.Sie meint das ist die Regel 2 Stunden.
Sie lässt leider mit sich nicht reden,wir haben das geteilte Sorgerecht und noch dazu gibt es ja keine gesetzlich festgelegte Tages und Stundenregelung. Überall steht aber das so 4 bis 5 Stunden 1 mal die Woche das mindeste sein sollte in dem alter.Ich denke auch mal 2 Stunden 1 mal die Woche führt zur kompletten entfremdung

Weiss momentan nicht was ich machen soll.

MfG

Volker

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  Vollmacht für Arzt wird angefordert - was tun
Geschrieben von: tony30 - 31-10-2019, 16:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Ex hat mir gerade nen Brief gesendet, darin fordert die Arztpraxis u.A. ne vollmacht (Elternerklärung), dass der begleitende Elternteil Entscheidungen bei Therapie / Impfung / Krankschreibung treffen darf.

Was tun in diesem Fall? 

Dass ich das so nicht unterzeichnen werde, ist ja wohl klar. Das ist ja nen Freifahrtschein dem Kind jede Pille und Ampulle ohne Rücksprache geben zu können.

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  Verständnisfrage Titel Kind
Geschrieben von: Arminius - 31-10-2019, 10:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Happy Halloween,

mal zum Verständnis.

Der Titel steht dem Kind zu. Fehler die die gesetzliche Vertreter/in gemacht haben ( auch zum Nachteil der Unterhaltsschuldner) werden nicht zu Lasten des Kindes ausgebügelt.
Das bedeutet im Umkehrschluss das man sich Schadenspflichtig macht wenn man etwas macht das den Unterhalt verhindert (das was dem Kind zusteht Zinsen, Unterhaltszahlungen etc.).

Hoffe das ist verständlich.

Lg
A.

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  UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen
Geschrieben von: Alfred37 - 25-10-2019, 15:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Umgebungsbedingungen:
- Exfrau + 15 jähriges gemeinsamer Junge
- sind nach Scheidung, vor ein paar Tagen 300 km vom ehemaligen Wohnort weg gezogen
- rechtliche und vmtl. auch biologische Vaterschaft des ehelichen Kindes

Aktuelles:

- JA hat sich bei mir gemeldet, und mir vmtl. übliches Drohschreiben zu gesandt und fordert nun diverse Papiere und Angaben von mir an.

Frage:
Muß das JA mir irgend welche Dinge vor legen wie z.B. die folgenden,
bevor ich ihre Aufforderung zur Auskunft meines Einkommens beantworten muß:
# ein Schreiben der Ex in dem sie mich zur Auskunft meines Einkommens auf fordert
# die Vollmacht im Original, das die Ex das Ja mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt hat
# Abtretungserklärung der Ex, ihrer KUH Ansprüche gegenüber mir, an die JA UHV Kasse
# ein Nachweis, das der das Briefpapier des JA verwendende Ja Mitarbeiter, ein JA Mitarbeiter ist und in seiner Funktion mit dem Fall betreut ist

Belege für die drei Punkte liegen mir bisher nicht vor.

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  Begriffe Unterhalt
Geschrieben von: Ein Vater - 25-10-2019, 11:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Gibt es einen Nachteil wenn in einer Scheidungsfolgevereinbarung von Nachehelichen Unterhalt gesprochen wird? Meiner Meinung nach sollte das Betreuungsunterhalt heißen weil ich laut einem Ehevertrag nicht zu Ehegattenunterhalt verpflichtet bin. Ich bezahle nur Unterhalt an die KM weil ein Kind unter 3 ist. Ich bin jetzt nur stutzig geworden weil der Anwalt der KM in einem Schreiben vom Trennungsunterhalt spricht.

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  Kontaktverbot durch KM
Geschrieben von: Ein Vater - 25-10-2019, 09:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Ich Sehe meine 3 Kinder Klassisch jedes zweite WE und insgesamt 7 Wochen in den Ferien. Das wird durch die KM auch Peinlich genau eingehalten. Nachdem ich 250 m von der KM entfernt wohne, besucht mich eines unserer Kinder öfters vor der oder nach der Schule. Die KM hat das "rausgefunden".  Das Kind hat jetzt auch gesagt das es nicht mehr ins Haus darf. Die Kinder dürfen zu mir Hallo sagen wenn ich sie zufällig treffe aber sie dürfen mich nicht aktiv besuchen. Habt Ihr Vorschläge wie man damit umgehen soll? Ich habe ja weitere Kinder und die KM wird das im Laufe der Zeit sicherlich bei den anderen auch so machen.

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