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  Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
Geschrieben von: BlauerWolf - 18-01-2020, 16:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Liebe Forumsmitglieder,
ich brauche in meinem Fall eure Erfahrung und Unterstützung beim Thema „Häufigkeit Auskunftspflicht innerhalb eines Jahres“ sowie „Mehrbedarf private Krankenversicherung“.

Übersicht
Beistandschaft: ja, seit April 2019, kurz nach Geburt
Beziehung zur Kindsmutter: gab es nie
Weitere Kinder: nein
 
Sorgerecht: nur Kindsmutter – gem. Sorgerechtsanfrage durch meine Person im November, JA prophezeit eine Klärung über das Familiengericht, da Seitens der Mutter kein Einverständnis vorliegt.
 
Kindsmutter: Angestellt, Nettogehalt vermutlich 4500-5000€, aktuell in Elternzeit, Elterngeld 1800€, zwei Immobilien, Unterhaltsvorschuss sowie Kindergeld
Meine Person: Angestellt, bereinigtes Nettogehalt 1900-2000€, kein Vermögen
 
Erste Auskunftspflichtanforderung: Mai 2019, Unterlagen seit Juli 2019 dem JA vorliegend
Unterhaltsberechnung: ausstehend, Berechnungsverzögerung durch JA seit Juli 2019
 
Sachlage Auskunftspflicht: Meine Unterlagen liegen seit Juli 2019 dem Jugendamt vor. Die Verantwortliche hatte bisher die Unterhaltsberechnung verzögert und ist nun seit über zwei Monaten erkrankt. Im November 2019 erhielt ich von ihr noch eine zweite Auskunftsanforderung, die ich ablehnte, da keine Veränderung. Da sich aufgrund einer Vertretung der erkrankten Mitarbeiterin die Berechnung weiter in die Zukunft schiebt, wurden nun erneut im Januar 2020 Unterlagen für Dezember 2019 angefragt, da die Berechnung zukunftsgerichtet sein soll. Die Vertretung kennt die hollywoodreife Geschichte noch nicht, dafür werde ich aber Sorgen.

Frage: Wie oft darf das Jugendamt meine finanziellen Daten innerhalb eines Jahres anfordern? Muss ich dieser erneuten Aufforderung nachkommen? Was sagt die Rechtslage dazu? Kann mich dagegen wehren (Auskunftspflicht nur alle zwei Jahre)?

Fazit: Durch Verzögerung Seitens des Jugendamtes wächst die theoretische Berechnungsgrundlage für den Unterhalt, deren Höhe dann rückwirkend greift. Das ist für mich absolut lächerlich.


Sachlage Mehrbedarf private Krankenversicherung des Kindes: Die Kindsmutter ist aufgrund ihres sehr gut bezahlten Jobs privatversichert. Ich kann mich selbst nicht privatversichern, soll nun aber für den Mehrbedarf der privaten Versicherung des Kindes aufkommen. Ein Vorschlag auf kostenfreie Mitversicherung über meine Person (gesetzlichen Krankenkasse) lehnt die Kindsmutter nach einem Gespräch mit dem Kinderarzt ab, da die private Krankenkasse den besseren Versicherungsschutz bieten und somit dem Kindeswohl dienen würde.

Frage: Die Kindsmutter macht Mehrbedarf für die Bezahlung der privaten Krankenversicherung des Kindes geltend und lehnt den Vorschlag auf gesetzliche kostenfreie Mitversicherung über meine Person ab – fordert aber die Finanzierung für ihre Entscheidung - darf sie das? Werde ich anteilsmäßig zahlen müssen?

Fazit: Auch ein Arzt hat monetäre Interessen und würde seinem eigenen Geschäftsmodell nicht schaden wollen. Wenn die Kindsmutter auf eine Privatversicherung des Kindes besteht, soll sie auch selbst dafür aufkommen. Ich kann mir keine Privatversicherung leisten, soll aber die einer anderen Person finanzieren – was ein schlechter Scherz.
 

Zusatz: Ich hatte über das Jugendamt eine Auskunftssperre erwirken lassen, um jetzt zu Erfahren, dass diese gegenstandslos sei, da die Kindsmutter jederzeit auf alle Unterlagen zugreifen kann. Wie ich feststellen durfte, gibt das Jugendamt sämtliche Informationen ungefiltert an die Kindsmutter weiter - auch sensible Informationen, die nichts mit der Unterhaltsberechnung zu tun haben. Datenschutz: Fehlanzeige - erst vor kurzem sind SSD-Festplatten mit Informationen von Beistandschaft und Unterlagen auf Ebay aufgetaucht. Da wird mir ganz anders.

Ankündigung: Mein sehr verrückter Fall wird bald veröffentlicht – jeder von uns geht durch die Hölle, es ist höchste Zeit, dass sich etwas ändert. Kein gesunder Menschenverstand kann unser derzeit geltendes (Un-)Recht gutheißen. Gut zu leben ist die beste Rache. Ich hoffe auf eine Welle der Entrüstung.
 
Vielen Dank für dieses wertvolle Forum und eure Hilfe.

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  Erwerbsobliegenheit bei nichtprivilegiertem Kind und BAföG-Anspruch
Geschrieben von: ehrensoldstattunterhalt - 17-01-2020, 14:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Kann ein BAföG-Amt bei der Berechnung des BAföG fiktives Einkommen der Eltern unterstellen?
Das Einkommen ist vermutlich bei unterbeiden unter 1400€ Selbstbehalt für Kindesunterhalt und gleichzeitig im BAföG-Rahmen.
Kann ein volljähriges nichtprivilegiertes Kind seine Pflicht, BAföG zu beantragen, irgendwie umgehen, und stattdessen das unterm Selbstbehalt liegende Vatereinkommen fiktiv hochrechnen lassen? Gab es da schon kreative Richter, denen Teilzeittätigkeit nicht ausreichend war?

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  UV Rückforderung
Geschrieben von: JonDon - 15-01-2020, 12:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Der Karren ist bei mir lange gegen die Wand gefahren und habe wenig bis gar nicht auf solche Briefe wie unten Reagiert aus dem einfachen Grund, es versetzt mich in Trauma was die sich erlauben.



Bewerbungs- nachweise kann ich auch keine nachweisen. Bin ohne Krankenversicherung und SGB Leistungen. Konten abrufen, hab ich kein Problem mit. Ich Lebe bei meine Eltern und Pflege den Vater.

Die Zeit ist mir zu aufraubend denne zu Antworten. Es macht mich fix und fertig. Zum Arzt kann ich auch nicht, da keine Krankenversicherung. Also weiter so laufen laufen lassen und die sollen tun?


Zitat:gemäß § 6 Abs. 1 UVG sind Sie verpflichtet, dem Jugendamt Auskünfte über Ihr Einkommen zu erteilen. Deshalb möchte ich Sie bitten, Ihre Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate ab Zustellung dieses Schreibens. an das Jugendamt zu senden. Sollten Sie während dieser Zeit arbeitslos gemeldet gewesen sein, erbitte ich von Ihnen eine Kopie des Arbeitslosenbescheides sowie die monatlichen Erwerbsbemühungen um Arbeit. Sofern Sie bereits Einkommen- und Vermögensnachweise erbracht haben, bitte ich Sie lediglich um Einreichung und Ergänzung der fehlenden Zeiträume.



Bitte senden Sie mir Ihre Unterlagen bis zum 23.01.2020



Sollten Sie der Aufforderung bis zu o.g Termin nicht nachkommen bzw. sind Zeiträume nicht belegt, wird die gesamte ausgezahlte Unterhaltsvorschussleistung für o.g Kind zurückgefordert, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass Sie in Höhe des gezahlten Regelbetrages leistungsfähig waren.



Solange Sie eine fehlenden oder geminderten Leistungsfähigkeit nicht nachweisen, gehe ich entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerihtshofes von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit aus. Die Auskunftserteilung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Bei Nichterteilung der Auskunft ist das Jugendamt berechtigt, Sozialdaten nach den §§ 67 ff. SGB X zu erheben und nach dem UVG- Entbürokratiesierungsgesetz ein Kontenabrufverfahren durchzuführen.[i]
[/i]

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  Strategie: gerichtlich geregeltes Umgangsrecht |Kleinkind ganztags in Fremdbetreuung
Geschrieben von: Siggi_Sorglos - 13-01-2020, 02:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hi Leute,

ich brauche eure Einschätzung hinsichtlich der Strategie, die ich gegen die Kindsmutter fahren will.

Bevor meine Ex und ich uns unmittelbar nach der Geburt unseres Kindes trennten, hatten wir jahrelang einen eindeutigen Konsens darüber, dass wir unser Kind unter keinen Umständen in eine Vollzeit-Fremdbetreuung geben wollten.
Auch wenn wir kein klares Alter definiert haben, bis wann dies gelten soll, so lag die schwammige Grenze irgendwo bei der Schulpflicht.
Da sowohl meine Ex als auch ich zeitlich flexibel arbeiten können, ging zumindest ich davon aus, dass diese Regelung auch realistisch umsetzbar ist.
Ich halte weiter an der Überzeugung fest, dass ein Kleinkind mindestens die Hälfte des Tages mit einem der Elternteile (oder sehr nahen Verwandten) verbringen sollte, und nicht von früh bis spät in Fremdbetreuung abgeschoben werden sollte.
In solchen jungen Jahren halte ich den bindungsorientierten Ansatz für völlig natürlich und nicht diskutierbar.
Erklärungen möchte ich euch an dieser Stelle ersparen, ich hoffe einfach, dass die Mehrheit hier das genauso sieht.


So war unser Kind bereits seit dem ersten Lebensjahr bei einer Tagesmutter uns das bis ca. 14:30.
Ich empfand das schon als grenzwertig, aber mir war auch klar, dass sich durch die Trennung die Lebensumstände für die Kindsmutter verändert haben, und ich da ohnehin nicht mehr viel zu melden habe. Es hätte keinen Sinn gemacht ihre Ausgestaltung verhindern zu wollen, zumal ich ohnehin keine Alternative für die Fremdbetreuung hätte bieten können. Seit Sommer ist das Kind nun in der KiTa, wobei es bisher bei der Betreuung bis 14:30 blieb.

Ich wurde jüngst von meiner Ex darauf hingewiesen, dass das Kind von nun an jeden Wochentag von 7:30 bis 16:30 in der KiTa bleiben soll - und das mit 2 Jahren und 4 Monaten!!!!!
Eine Erklärung dafür habe ich nicht erhalten. Wir haben seit Anbeginn wechselnd kalten und heißen Krieg, so dass ich nicht im Bilde bin, ob sich ihre berufliche Situation verändert hat.
Möglicherweise schmeisst sie ihre Freiberuflichkeit und ist demnächst wieder in einem 8 - 4 Angestelltenverhältnis.
Ich habe sie nochmals daran erinnert, dass ihr Vorhaben komplett gegen unsere damalige Absprache ist, und dass sie unserem Kind unsägliches Leid zufügt, da es für diese radikale Abnabelung von seinen Bezugspersonen noch viel zu jung ist.

Am wichtigsten: Ich habe ihr angeboten die Kindesbetreuung jeden Tag von ca. 14:30 (oder auch früher) bis 16:30 zu übernehmen.
Sollte ich mal verhindert sein, könnte meine Lebenspartnerin einspringen, da diese nur halbtags arbeitet (sie ist selbst Mutter eines kleinen Kindes).
Meine Partnerin ist seit 1,5 Jahren jedes mal dabei, wenn ich Umgang mit meinem Kind habe. Die beiden haben ein liebevolles und vertrauliches Verhältnis. Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass wir beide tatsächlich mal ausfallen sollten, wäre also immer noch die KiTa-Variante da.

Leider ist es so, dass meine Ex meinen Vorschlag kategorisch ablehnt. Sie verweigert mir auch eine Erklärung. Sie sagt schlichtweg, sie möchte das nicht. Ich vermute, es ist Ihre Bindungsintoleranz, die befeuert wird von der Angst der Vater könnte im Leben des Kindes eine zu große Rolle spielen, und dann käme da noch die neue 'Frau' des Kindsvaters hinzu, die die Mutter garantiert als unliebsame Konkurrentin betrachtet.

Ich kann nicht fassen, dass die Ex unser kleines Kind lieber den ganzen Tag in der KiTa schmoren läßt, statt dem Kind zuliebe über ihren Schatten zu springen, und dem Vater mehr Umgang einzuräumen!!!

Ich stehe ohnehin kurz davor eine gerichtliche Umgangsregelung durchzusetzen - und jetzt meine Frage an euch:

Inwieweit ist damit zu rechnen, dass das Fam.gericht meine Kritik an der Kindsmutter teilen wird/bzw. mir sogar erweiterten Umgang zugesteht?
Oder ist es wirklich so, wie man vielerorts liest, dass die Fam.gerichte das für völlig OK befinden, wenn selbst so kleine Kinder ganztags in Fremdbetreuung sind - selbst dann, wenn sich ein Elternteil bereitwillig als Alternative anbietet? 

Haben wir wirklich das DDR Modell übernommen?

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  Trennung Regelung Auszug aus meinem Haus
Geschrieben von: meiloheilo - 12-01-2020, 23:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

Hallo Leute,

ein für eure Verhältnisse wohl eher unspektakulärer Fall, Trennung heute. Ist mein Haus, Mietzahlungen meiner Ex seit 3 Jahren ohne Mietvertrag. Eingezogen ist Sie als ich schon hier wohnte (1 Monat versatz da wir als ich das Haus gekauft habe auch zusammen eingezogen sind) und es waren fast alles meiner Möbel, von ihr ist nur ein kleiner Schrank und ein Sideboard. 

Aus meiner Sicht, gehe ich davon aus es handelt sich um ein Untermietverhältniss für möblierten Wohnraum mit einer Grundsätzlichen Kündigungsfrist von 2 Wochen (das jemand hier so schnell ne Wohnung findet ist unrealistisch und hart rauswerfen will ich Sie auch gar nicht). Wenn ich ihr jetzt eine Kündigung schreiben würde auf der Basis und quasi auf Kulanz 3 Monate einräume, geht das oder muss ich den potentiell schlechteren Fall annehmen damit die Kündigung wirksam ist.

Wie verhält es sich denn im Extremfall das ich räumen müsste, hat man da überhaupt ne Chance in absehbarer Zeit. 

Ach ja keine Kinder, keine ehe.

Grüße,

Martin

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  Nachehelicher Unterhalt und Jobwechsel (Topverdiener)
Geschrieben von: ExB - 12-01-2020, 22:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo zusammen, 

Google habe ich inzwischen durchgelesen und ich finde keine Antwort, deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiter helfen könnt. Ich schreibe für meinen Partner. 
Er ist Topverdiener, der nach der Trennung ein einfacheres Leben genießen möchte - doch kann die Ex-Frau ihn zum alten Unglück zwingen?

20 Jahre Ehe:
Er beruflich erfolgreich, sie genießt das Modell "Trophäenfrau". Seit 20 Jahren nicht gearbeitet, Prada, Gucci und das volle Programm. 1 Kind großgezogen. Sie verbraucht mehr Geld als er. Da Kind nun erwachsen ist trennt er sich, weil er den Lebensstil der Frau nicht mehr tragen mag. 

Anwalt sagt: Exfrau wird niemals arbeiten müssen. Exfrauenunterhalt weit jenseits der 2000 Euro mtl. + Unterhaltshöchstsatz für Kind in Ausbildung.

Die neue Beziehung: 
Das Gegenteil: Sie arbeitstätig und bescheiden. Er lebt mit neuer Frau minimalistisch, Lebensfreude im Mittelpunkt, Geld unwichtig. Soweit so gut! Der Haken ist der Job. Er verdient zwar extrem gut, ist aber sehr unglücklich, da sich der Vorgesetzte und das Arbeitsklima geändert haben. Da er mit der neuen Partnerin nicht mehr so viel Geld braucht, würde er gern in einen "normalen" Job wechseln. Leider gibts alle vergleichbar hoch dotierten Jobs nur - wie jetzt - ohne Privatleben. Es kommt also nur in Frage, den Job zu wechseln und neu anzufangen. Leider gibt es keine "normalen" Jobs, bei denen man so viel Netto bekommt, dass man davon auch noch 3000 Euro für Ex und Kind überweisen kann. 

Und nun? 
Vorweg: der Unterhalt für das Kind ist unumstritten und steht hier nicht zu Debatte. Aber wie ist es mit der Exfrau? Angenommen er kündigt, nimmt den besten "normalen 40h" Job den er kriegen kann und hat nach Kindesunterhalt nur noch 2500 Euro netto übrig. Muss er sich tatsächlich bis unter den Selbstbehalt (wegen neuer Partnerschaft) ausziehen, damit seine Ex ihren Lebensstandard mit Nägel lackieren statt arbeiten erhalten kann? 

Bitte entschuldigt, wenn das sehr wertend klingt. Ich versuche damit nur zu verdeutlichen, dass es hier nicht darum geht, den Lebensunterhalt der Exfrau anzufechten. Natürlich hat sie ein Recht auf Unterhalt.
Die Frage ist, ob der Staat den Mann dazu zwingt, sich entweder psychisch (weiter arbeiten) oder finanziell (Jobwechsel) zu ruinieren, damit seine Ex weiter im Lustschloss leben kann? 

Viele Grüße und danke für eure Einschätzung
ExB

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  KU-Optimierung, Beratung Immobilie/Geld etc.
Geschrieben von: Kater877 - 12-01-2020, 00:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Guten Abend,
 
Leider hatte ich eine folgenschwere Begegnung mir einer Frau, die nun natürlich bereits Monate vor der Geburt umfangreiche finanzielle Forderungen an mich stellt, das Verhältnis ist bereits jetzt zerrüttet.



Ich möchte meinerseits natürlich den Kindes/Betreuungsunterhalt zu meinen Gunsten optimieren.

Ich freue mich über jeden Ratschlag hier, ALTERNATIV freue ich mich auf Hinweise zu kommerziellen Beratungsangeboten, die mir bei meinen Fragen helfen können, ich bin natürlich auch bereit für eine derartige Beratung zu bezahlten.
Von Anwälten erhoffe ich mir wenig, da die mir vermutlich zu 100 % das sagen werden, was das Gesetz sagt, dafür brauche ich kein hohes Honorar zahlen, das bringt mir nix^^

Abstrakt formuliert folgende Gedanken zu Person A:
 
 
Vermögensverhältnisse von A:
 
Person A hat ein Barvermögen von 100.000 Euro, von dem die zukünftige Unterhaltsempfängerin B nichts weiß.
 
Zudem besitzt A ein Drittel an einer Eigentumswohnung in einer teuren, deutschen Großstadt, die er gemeinsam mit seinen Eltern (Besitz je ein Drittel) im Jahr 2019 für xxx.000 Euro erworben hat. B weiß dies ebenfalls nicht, sie denkt, dass die Wohnung den Eltern komplett gehört. Die Wohnung haben seine Eltern vom Girokonto bezahlt, ohne Schulden aufzunehmen.

 
Einkommenverhältnisse von Person A:
 
Person A arbeitet Teilzeit (dazu nebenberufliches Studium) und verdient dadurch 1.400 Euro netto pro Monat.
Die erwähnte Wohnung ist vermietet und A erhält 1/3 der monatlichen Mieterlöse = 450 Euro pro Monat. (wovon B nichts weiß und die nach Absprache mit den Eltern von A auch bar oder gar nicht bezahlt werden können)
 
 
 
Fragen zur Situation von A:
 
 
-Wie wären die 100.000 Euro des A zu schützen? Sollte das Geld stückweise abgehoben werden und in einem Schließfach gelagert werden? Da A mit seinem derzeitigen Einkommen den Mindestunterhalt nicht erreicht, ist meiner Kenntnis nach auch das Vermögen von A zur Unterhaltszahlung heranzuziehen.
 
-Macht es Sinn, dass A mit seinen Eltern einen rückdatierten Darlehensvertrag für ein Drittel des Kaufpreises der Wohnung abschließt, so dass A noch lange eine Schuldenlast bei seinen Eltern abzahlen muss, die das für den Unterhalt zu Verfügung stehende Einkommen schmälert? Die 100.000 Euro könnte als erste Tilgungsrate verwendet werden, so dass diese auf das Konto der Eltern von A abwandern.
 
-A arbeitet derzeit Teilzeit, eigentlich war geplant, nach Abschluss des nebenberuflichen Studiums bald wieder Vollzeit zu arbeiten. Jedoch befindet sich A seit 2016 in psychiatrischer Behandlung und nimmt täglich Psychopharmaka ein. A ist unsicher, ob er aufgrund seiner phsychischen Probleme eine Vollzeit-Tätigkeit bewältigen kann (von der dann ohnehin hauptsächlich der Staat und die unterhaltsempfangende Frau profitieren würden). Wie sind allgemein die Erfahrungen mit den Gerichten bei solchen Sachen?

Danke für eure Antworten!!!

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  Wieso Unterhalt zahlen wenn Kind arbeitslos wird?
Geschrieben von: Markus Müller - 10-01-2020, 23:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Man liest immer wieder davon dass Eltern zur Kasse gebeten werden, wenn das Kind arbeitslos wird aber wonach wird das entschieden? IdR bekommt das Kind dann ALG I, wieso sollte man dann was draufzahlen müssen?

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  Verheiratet mit Nicht EU Ausländerin und Kind, besser im EU Ausland bleiben ?
Geschrieben von: 6Lover - 08-01-2020, 21:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Würdet ihr mit Frau und Kind aus dem EU Ausland nach DE zurückkommen ?


Bin 4 Jahre verheiratet, 6 jähriges Kind, haben seit der Hochzeit noch nie in Deutschland gewohnt.

Ehefrau, nicht EU Ausländerin nervt, Sie will nach Deutschland zurück, wenn gemeinsames Kind in Schule muss


Mir ist nicht wohl dabei !   


Nach deutschem Recht hat eine Frau bei einer Trennung sehr viele Rechte, 

im EU Ausland des Wohnsitzstaates  sehr wenig / kaum (finanzielle) oder sonstige Rechte

Man trennt sich und das wars, wer Geld will muss arbeiten gehen

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Rainbow Unterhaltsvorschuss
Geschrieben von: Durchschnitt072 - 07-01-2020, 18:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (131)

Hallo alle zusammen,

ich lese seit einiger Zeit mit und freue mich immer wieder auf neue Themen und den gute Ratschläge von P. sowie von anderen Usern.

Heute brauche ich euren guten Rat.

Ich habe einen 14 Jährigen Sohn der nicht bei mir lebt, seit September 2019 wurde ich Unterhaltspflichtig. Die Unterhaltsvorschussstelle hat den Mindestunterhalt nach §1612a auf 272 Euro festgesetzt, seit Januar auf 293 Euro pro Monat. Die Unterhaltsvorschussstelle forderte Nachweise zur Festsetzung der Leistungsfähigkeit die ich mit einen einfachen Satz beantwortete: Mein Einkommen ist 1.142,99 Euro, meine Fahrkosten sind ca. 85 Euro.

Seit dem herrscht Ruhe. 

Meine Frage wäre:
Es gibt keinen Unterhaltstitel oder Vereinbarungen gegen mich. Ich zahle seit September 2019 30 Euro monatlich auf das vom Amt genante Konto. Was passiert mit dem Rest des festgelegtem Unterhalt? Muss ich die irgendwann zurückzahlen?

Der Durchschnitt

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