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UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen - Druckversion

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UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen - Alfred37 - 25-10-2019

Umgebungsbedingungen:
- Exfrau + 15 jähriges gemeinsamer Junge
- sind nach Scheidung, vor ein paar Tagen 300 km vom ehemaligen Wohnort weg gezogen
- rechtliche und vmtl. auch biologische Vaterschaft des ehelichen Kindes

Aktuelles:

- JA hat sich bei mir gemeldet, und mir vmtl. übliches Drohschreiben zu gesandt und fordert nun diverse Papiere und Angaben von mir an.

Frage:
Muß das JA mir irgend welche Dinge vor legen wie z.B. die folgenden,
bevor ich ihre Aufforderung zur Auskunft meines Einkommens beantworten muß:
# ein Schreiben der Ex in dem sie mich zur Auskunft meines Einkommens auf fordert
# die Vollmacht im Original, das die Ex das Ja mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt hat
# Abtretungserklärung der Ex, ihrer KUH Ansprüche gegenüber mir, an die JA UHV Kasse
# ein Nachweis, das der das Briefpapier des JA verwendende Ja Mitarbeiter, ein JA Mitarbeiter ist und in seiner Funktion mit dem Fall betreut ist

Belege für die drei Punkte liegen mir bisher nicht vor.


RE: UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen - p__ - 25-10-2019

Nein, nichts dergleichen. Wenn die Ex eine Beistandschaft eingerichtet hat, genügt eine diesbezügliche Meldung des Jugendamtsmitarbeiters an dich.


RE: UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen - Arminius - 26-10-2019

(25-10-2019, 17:48)p__ schrieb: Nein, nichts dergleichen. Wenn die Ex eine Beistandschaft eingerichtet hat, genügt eine diesbezügliche Meldung des Jugendamtsmitarbeiters an dich.

Beistandschaft = automatisch bei Unterhaltsvorschuss ?


RE: UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen - p__ - 26-10-2019

Nein. Unterhaltsvorschuss: Unterhaltsvorschusskasse. Beistandschaft ist wie ein kostenloser Anwalt.


RE: UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen - Gast1969 - 27-10-2019

Definitiv Nein! Hab erst kürzlich bei Durchsicht meiner Unterlagen nochmal festgestellt, das es je eine separate Information für erst UHV und dann Beistandschaft gab, mit einigen Jahren dazwischen.