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Frage zum überobligatorischen Einkommen - Druckversion

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Frage zum überobligatorischen Einkommen - BOB - 14-11-2019

Hallo zusammen,

angenommen man leistet den Mindestunterhalt für die Kinder nach DDT aus Vollzeittätigkeit und ist nebenberuflich noch auf 450 € Basis tätig oder selbständig - das wäre dann überobligatorisches Einkommen?

Wenn die KM nun Mehrbedarf oder Sonderbedarf geltend macht (z.B. Kindergarten), kann dafür das überobligatorische Einkommen aus der Nebentätigkeit herangezogen werden? Wie ich es verstanden habe, geht das nur, wenn man nicht den Mindestunterhalt zahlen kann?


RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - p__ - 14-11-2019

Um was gehts, Kindesunterhalt oder Unterhalt an die Ex?


RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - BOB - 14-11-2019

Kindesunterhalt - Mindestsatz laut DDT wird bezahlt, wie oben beschrieben.


RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - p__ - 14-11-2019

Ziemlich chancenlos. Guck dir mal die Ausführungen des BGH dazu an: https://openjur.de/u/639919.html


RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - Gast1969 - 14-11-2019

BOB, wovon träumst Du?


RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - BOB - 15-11-2019

(14-11-2019, 23:00)Gast1969 schrieb: BOB, wovon träumst Du?

Von einer Perspektive...


RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - Zahlesel_RUS - 15-11-2019

Schwarzarbeit ist die Lösung Smile