Trennungsfaq-Forum
Verwirkung Unterhalt nach 24 Jahren - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Verwirkung Unterhalt nach 24 Jahren (/showthread.php?tid=12332)



Verwirkung Unterhalt nach 24 Jahren - Ostvater - 15-07-2019

Hallo,

 folgende grobe Vorgeschichte,

ein Kind  geboren Feb. 89(DDR),  1995 die Aufffoderung vom JA erhalten, Vaterschaftsaberkennung und Titel zu errichten.  Unterhalt wurde sporadisch in kleinen Beiträgen gezahlt, ich bitte das nicht misszuverstehen, bedingt durch die "Wendeumbrüche", Arbeitslosigkeit, Zivildienst, Zeitarbeit eine mehr als schlechte Einkommenssituation gehabt, 2005 das Kind aus der Schule, die KM aufgefordert, Nachweise über die Einkommessituation des Kindes (z.B. Lehre) darzulegen, da ist nichts gekommen, Anfang 2006 Unterhalt eingestellt.

Es gibt einen statischen Titel von  Januar 1995 (Jugendamtsurkunde), welcher mit dem erreichen des 18. Lebensjahr ausläuft. Es kam, bis auf eine Aufforderung des JA Anfang der 2000 Jahre, wenigstens Unterhalt in geringer Hohe zu zahlen, nichts, keine Vollstreckungen, Zahlungsauffoderungen.

 Am Samstag, also nach 24 Jahren seit Unterzeichung des Titel(bzw 12 Jahre nach Volljährigkeit) kam Post von einer "Dorfanwältin", sitzt bei uns ein paar Strassen weiter in einem Hinterhof, hat keine Email, Homepage usw. und möchte Rückständigen Unterhalt für die titulierten Jahre zuzüglich über 18 (bis 21) hinnaus haben, mit der Begründung, der werte Herr Sohn war wohl nicht erwerbstätig.
Das das erstmal (die 3 Jahre hinnaus) ein Bluff ist, weis ich auch, gibt nur den befristeten Titel, da ist mit 18 Schluss.

Was ist mit der restlichen, also titulierten Zeit?
 Ich würde vermuten, es würde der Einwand der Verwirkung zutreffen, Das Zeitmoment sollten sicher erfüllt werden, aber das Umstandsmoment ? Wer so viele Jahre das "Unterhaltsgeld" nicht braucht, hat es wirklich nicht gebraucht.
Im Netz findet man dazu einges, hier z.B. http://www.anwaltskanzlei-lottes.de/aktuelles-familienrecht-unterhalt-rueckstaendiger-unterhalt-muss-nach-einem-jahr-geltend-gemacht-werden-verwirkung.html

Wie ist eure Meinung dazu?