Trennungsfaq-Forum
Betreuungkosten - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Betreuungkosten (/showthread.php?tid=12335)



Betreuungkosten - Ein Vater - 15-07-2019

Hallo Zusammen,
habe jetzt ein wenig im Internet und auch hier nach der Übernahme der Betreuungskosten geschaut. Ich finde hier und auch im Internet, für mich, widersprüchliches.

Meine Ex bekommt von mir Unterhalt. Ich zahle natürlich auch für meine Kinder Unterhalt. Jetzt will sie auch noch die Kosten von Hort von mir bezahlt  haben zzgl. zum Kindesunterhalt.

Das würde dann bedeuten :

Sie bekommt Kindsunterhalt laut Tabelle.
Sie bekommt Betreuungsunterhalt laut Scheidungsvereinbarung.
Sie bucht einen Hort damit die Kinder verräumt sind, den ich bezahle.
Sie geht zum arbeiten und steckt das auch noch ein. 

Ist das so richtig ?

Habe das gefunden:

urteil-betreuungskosten-koennen-nicht-als-mehrbedarf-auf-unterhalt-angerechnet-werden


RE: Betreuungkosten - Ein Vater - 15-07-2019

Und das da auch :

https://www.anwaltonline.com/familienrecht/urteile/19733/betreuungskosten-wegen-berufstaetigkeit-sind-kein-mehrbedarf


RE: Betreuungkosten - Ein Vater - 16-07-2019

Hat hier niemand Erfahrung damit ?


RE: Betreuungkosten - Sixteen Tons - 16-07-2019

Etwas Geduld bitte, es meldet sich sicher noch jemand.


RE: Betreuungkosten - Zahlesel_RUS - 16-07-2019

Zitat:Begründeter Mehrbedarf beim Kindesunterhalt (Liste)
Beispielsweise können die folgenden Aspekte im Einzelfall beim Kindesunterhalt einen Mehrbedarf begründen (müssen es aber grundsätzlich nicht immer):
•Aufwendungen für Ausbildung
•Heimunterbringung
•Kindergarten/Hort
•Krankheitsfall (dauerhaft)
•Kranken- und Pflegeversicherung
•Kosten für eigenen Haushalt (über Pauschbetrag hinausgehend)
•Nachhilfeunterricht
•Privatschulkosten
•länger praktizierter Vereinssport




https://www.scheidung.org/mehrbedarf-kindesunterhalt/

Typischer Einzelfall. Lass es Gerichtlich entscheiden und wenn es für dich schlecht aussieht schließt du einen Vergleich ab, dann zahlst du nur die Hälfte von Gerichtskosten, deine Ex die Hälfte und ihren Anwalt.