| Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
| Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.769
» Neuestes Mitglied: MrGenius
» Foren-Themen: 8.285
» Foren-Beiträge: 152.681
Komplettstatistiken
|
| Aktive Themen |
Hochstrittig...Wenn das G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 54 Minuten
» Antworten: 30
» Ansichten: 246
|
Informationen über das de...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Paul Rosenberg
Gestern, 14:15
» Antworten: 29
» Ansichten: 2.784
|
Die besten Selbstmordmeth...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: FlipFlop
30-12-2025, 22:22
» Antworten: 8
» Ansichten: 394
|
Bafög Art. 37 Abs 1
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Panto
29-12-2025, 21:33
» Antworten: 2
» Ansichten: 230
|
Keine Umgangserweiterung ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
27-12-2025, 22:33
» Antworten: 5
» Ansichten: 459
|
Trennung beginnt, was nun...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Tremu
26-12-2025, 12:26
» Antworten: 16
» Ansichten: 3.822
|
Kind möchte Wohnort wechs...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: dalailamer
25-12-2025, 23:45
» Antworten: 7
» Ansichten: 1.068
|
Reformen, beschlossen und...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Panto
23-12-2025, 20:10
» Antworten: 1
» Ansichten: 347
|
Elterngeld für getrennt l...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: attestant
22-12-2025, 20:18
» Antworten: 7
» Ansichten: 5.148
|
Einzelveranlagung
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
19-12-2025, 14:49
» Antworten: 1
» Ansichten: 318
|
|
|
| Unterhaltsprobleme |
|
Geschrieben von: Ibykus - 25-04-2013, 12:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
eine mir zugesandte eMail:
Zitat:Würde mich sehr freuen, könnte mir jemand Auskunft erteilen bzw. diesen Text in eine passende Rubrik weiter leiten. Vielen DANK!
ich gehe davon aus, dass im Weiteren mitgelesen wird.
Den Link auf diesen Thread habe ich dem Absender mitgeteilt.
Absender schrieb:Guten Tag und Servus,
Ich freue mich diese Platform zur Möglichkeit des Austausches endlich gefunden zu haben und hoffe hier relevante Informationen und Lösungsvorschläge rund um meine derzeitige Situation zu finden.
Kurz zu meiner Person und meinen Umständen.
---
Seit 2 Jahren lebe ich (Österreicher) von meiner ehemaligen Partnerin (deutsche Staatsbürgerin) sowie meinem 5 jährigen Sohn getrennt hier in Wien. Unsere Wege trennten sich aufgrund verschiedener Vorstellungen beruflicher Natur und eines gewissen Unvermögens zur gegenseitigen Empathie in einer Phase die von physischer Niedergeschlagenheit und psychischer Anspannung gekennzeichnet war.
Kurzum, obwohl die Schäfchen alle im trockenem waren, haben wir das Kind nicht zu schaukeln vermocht. Ich bin seit dieser Zeit als selbstständiger Künstler tätig (ja, ich ich habe einen akademischen Abschluss darin) und pendle um den Kontakt zu meinem Sohn nicht zu verlieren in 1monatigen Abständen zwischen Wien und Berlin.
Bleibe dann einige Tage Vorort. Dies funktioniert soweit recht gut, die finanziellen Aufwände hierzu in Anbetracht meiner zeitweilig recht prekären Situation jedoch enorm. (Flug bzw. Benzin Hotel)
Das Geld das ich in Wien nicht verdiene, gebe ich dann in Berlin aus. Wo wir auch schon bei den Finanzen wären. Nachdem meine ehemalige Partnerin Antrag auf Unterhaltsvorschuss eingebracht hatte, habe ich versucht dem Jugendamt in Neukölln meine finanzielle Situation mittels
Kontoauszügen offen zu legen.
Da ich einer Tätigkeit nachgehe, welche in ihrem Umfang noch keine steuerliche Relevanz aufweist, ich somit keine Auszüge des Finanzamtes erhalte, die einzige Möglichkeit mein Einkommen bzw. meine Umsätze nachzuweisen. Leider konnten diese von der besagten Stelle (keine Bilanz im üblichen Sinne - weil eben nicht über steuerlich relevanter Einkommensgrenze) richtig interpretiert bzw. nachvollzogen werden, was mir nun in weiterer Folge einen Brief des Bezirksgerichtes einbrachte. Der Einspruch auf Festlegung des Unterhalts. Dem Schreiben war ironischer Weise, eine Ausfüllhilfe für den Antrag auf Festlegung des Unterhaltes beigelegt und es wurde mir nahe gelegt einen Rechtsbeistand zu konsultieren.
Diesem Hinweis konnte ich nicht nachgehen. Stadtdesen versuchte ich beim Jugendamt sowie beim Gericht Informationen der weiteren Vorgehensweise zu erfahren. Hier wurde mir unmissverständlich mitgeteilt, das ich es mit einem "Gegner" zu tun hätte und mir aus diesem Grund auch keine Hilfestellung zu erwarten wäre. Ich wurde mit Vorurteilen konfrontiert, welche möglicherweise in einigen Fällen ihre Berechtigung haben. Den Vorwurf ich würde nicht zahlen wollen, kann ich allerdings so nicht stehen lassen. Hier geht es nicht um einen negierten Willen von meiner Seite sondern tatsächlich um ein Können.
Befreundete Personen aus dem Spannungsfeld Kunst und Kultur stehen
zum teil wesentlich schlechter da als ich. Die Frist zum Nachweis wurde nun zwar verlängert, konnte von mir allerdings aufgrund des erheblichen Aufwandes (Auflistung sämtlicher Buchungen lautKontoauszügen von 21 Monaten - mittels Fotokopien der original-Rechnungen Ein u. Ausgänge) nicht eingehalten werden.
Auskunft des Gerichtes: Unterhalt wurde nun bereits festgelegt.
Ich soll nun auf dieses Schreiben warten und erst dann meine Unterlagen mit einem Einspruch auf selbiges retournieren.
Mich trügt allerdings der Verdacht, das mit mir hier "Schlitten gefahren" wird.
Ich wäre dem Forum sehr dankbar, könnte jemand Licht in diese Sache bringen. Für mich bedeutet es die erste Konfrontation mit einem Gericht. Die Beziehung zu meinem Kind ist mir sehr wichtig! Die zu meiner ehemaligen Partnerin sollte sich auch nicht weiter verschärfen.
Dementsprechend ernst nehme ich diese Sache.
---
Was ist in diesem Stadium zu beachten. Formell sowie Inhaltlich.
Seitens der Zahlen sprechen wir hier von etwa 2000 Euro Umsatz/Monat.
---
Gliederung wie folgt, wie gesagt Selbstständig seit 2 Jahren - Freies Gewerbe - Steuer Nummer aufgrund der Einfachheit des Nachweises meiner Einkünfte mittels Steuerbescheids seit letzter Woche vorhanden.
Zitat:
Einkommensangaben habe ich (Ibykus) entfernt
Für mich stellen sich folgende Fragen:
Ob Strom/Gas Miete zusammengefasst wird (wird in Österreich anders berechnet als in Deutschland) bzw. wie dies hier generell behandelt wird (Betriebsstätte = Wohnung Wohnkosten = Betriebskosten) ???
---
Ob für selbstständige wie gelesen, betriebliche Aufwände auch nur bis 5% des Einkommens zur Geltung gebracht werden können (wären sehr hoch 500 Druckkosten betriebliche Reisekosten Wartung Therme usw...)
---
Ob es schlau ist, den gemeinsamen Urlaub sowie meine Reisekosten für Besuche meines Sohnes ins Feld zu führen.
---
Ob es schlau ist mein KFZ anzuführen Benzinkosten sowie Steuer/Versicherung - Reparaturen hierzu wären relativ hoch... oder ob das Gericht dann eher einen Geschäftsführer in mir sieht???
---
Wie gehe ich mit Preisen und Stipendien um welche nicht steuerpflichtig sind nicht über Rechnungen einsehbar sind ( Scheinen als positive Buchungen in meinen Kontoauszügen) auf...
(Titulierung als privatKredite - Zuwendungen???)
---
Fragen über Fragen. Ich möchte jetzt einfach nicht das Falsche machen und mich wieder in den Kaukau setzten. Schon zu oft gemacht.
Ich wäre deshalb um Hinweise mehr als dankbar! Würde mich sehr freuen, könnte mir jemand Auskunft erteilen bzw. diesen Text in eine passende Rubrik weiter leiten.
Vielen DANK!
|
|
|
| Umgangsreglung |
|
Geschrieben von: heimicha - 24-04-2013, 20:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (46)
|
 |
Hallo guten Abend,
ich bin seit heute hier angemeldet. Ich möchte einfach nur mal meine Geschichte so nach und nach hier loswerden.
Vorneweg, ich habe meine Tochter seit 2 Jahren und 5 Monaten nicht mehr sehen dürfen.
Meine Ex und Ihr neuer Mann verhindern das durch massive Beeinflussung meiner Tochter.
Wir sind mittlerweile seit 11 Jahren getrennt, waren nicht verheiratet, alleiniges Sorgerecht hat die Mutter. Umgangsreglung gerichtlich festgelegt.
(14 tägig von Freitag - Sonntag usw....), Unzählige Jugendamttermine waren, wo die Mutter nicht gekommen ist, nicht abgesagt hat usw.
2 Termine bei Fam. Gericht. Einige Zeit hat der Umgang geklappt, aber nur so wie die Mutter es wollte, fast niemals die normale festgelegte Umgangsreglung, immer kurzfristig mal anders. Wenn ich was gesagt habe hat sie ärger gemacht. Ich kann mittlerweile nicht mehr. Bei dem Film von Douglas Wolfsperger habe ich geheult wie ein kleines Kind, weil das alles so bei mir auch war und kein Ende nimmt.
Ich kann wirklich verstehen, wenn ein Vater so eine gehässige Mutter platt macht.(sorry aber die Gefühle des Vaters werden derart massiv
mit den Füßen getreten)
Ich habe seit der Trennung die Mutter nie wieder berührt und werde es auch nicht tun.
Aber die Provokationen der Mutter waren immer unerträglich.
|
|
|
| Höheres Gehalt angeben? |
|
Geschrieben von: berhard - 23-04-2013, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Tag.
Ich zahle der Mutter meines Kindes Kindesunterhalt, den Mindestsatz nach Düsseldorfer Tabelle. Jetzt habe ich ein Angebot für einen Job, bei dem ich mehr verdienen würde. Mein Frage ist, ob ich der Mutter angeben muss, wenn ich mehr verdiene bzw. unaufgefordert mehr überweisen muss. Ein Titel existiert nicht, das letzte Mal habe ich vor ein paar Monaten mein Einkommen gegenüber ihrem Anwalt offen gelegt. Falls ich es nicht mitteilen muss, sollte ich das Geld für mögliche spätere Nachforderungen beiseite legen? Jugendamt ist nicht mehr im Spiel bzw. die Beistandsschaft wurde beendet und dann eben besagter Anwalt eingeschaltet.
Nicht falsch verstehen: Ich finde es richtig, dass nach einer Trennung ein Elternteil die finanzielle Versorgung übernimmt, wenn es mit dem Kind nichts zu tun haben will oder man sich auf eine Umgangsregelung einigt, bei der das Kind mehr bei einem Elternteil ist. Aber in meinem Fall werde ich von der Mutter am Umgang mit dem Kind gehindert auf die Schiene, dass sie das Kind einschüchtert und psychisch fertig macht, wenn es Kontakt gibt, so dass ich absolut ausgehebelt bin. Und dann die Hand aufhalten, dass der andere schließlich auch was fürs Kind tun müsse, wenn er sich schon nicht kümmert und überhaupt, würde es hier ja sowieso ums Kind gehen. Entschuldigung, da wird mir einfach nur schlecht.
Würde mich also über ein paar Tipps zu oben gestellten Fragen freuen. Ich suche keine Wege, ganz um die Zahlungen drum herum zu kommen, das Thema hab ich für mich durch. Es geht mir wirklich nur um die genannten Fragen.
Danke. Bernhard
|
|
|
| Kindesvernachlässigung durch Kindsmutter |
|
Geschrieben von: Schlumpf - 22-04-2013, 15:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
 |
........es war mir nicht konkret aufgefallen. Als ich kürzlich Familienfotos
sortierte, ab Zeitpunkt Geburt bis jetzt, meine Tochter ist nun 3 1/2 Jahre,
bis wir zusammenwohnten war die Tochter quicklebendig,
wohlig, hatte schöne Kinderkleidung, lächelt auf allen Fotos, also zum liebhaben.
Die letzten Fotos der letzten Monate, schmales Gesicht, eingefallene Augen,
zottelige Haare, ungepflegtes Äußeres, billige Kinderkleidung, Grabbeltischschuhe, blass, es fehlt dem Ausdruck an Lebensfreude.
Es ist/war eine Entwicklung, die schleichend ist und mir erst jetzt nach Vergleich der Fotos früher/heute besonders auffällt.
sicher sehe ich das als Vater mit begleitetem Umgang ein wenig subjektiv,
aber Tatsache ist, dass das Kind nicht gesund und fröhlich aussieht.
Danke für sachentsprechende Antwort
Ich war wegen vermuteter Mangelerscheinungen des Kindes bereits einmal im JA um das anzusprechen, bin jedoch abgewimmelt worden.
Was sollte man in einem solchen Fall im Kindeswohlinteresse unternehmen?
Die Kindsvernachlässigung ist offensichtlich, leider sieht die Mutter zwischenzeitlich auch aus wie ein Geist: fahl, 45 kg, zigarettenabhängig,...
Sollte man sich bei Gericht "beschweren" ? Beim KSB war ich bereits, aber die dort tätigen "Mitarbeiter" scheinen mir zu alternativ, deren Äußeres
lassen nichts Gutes erwarten und sie würden mich glaube ich auch nicht verstehen was ich meine, sodaß ich gegenwärtig nicht weiss, wie ich reagieren sollte und das wo vortragen ?Sie sieht aus wie ein Häufchen Elend....und das geht mir unter die Haut, sehr sogar...
|
|
|
| Frau aus Usbekistan |
|
Geschrieben von: Capablanca - 22-04-2013, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (52)
|
 |
Hallo an alle,
ein Freund von mir hat seit 2,5 Jahren eine Freundin aus Usbekistan. Sie hat hier ihren Master gemacht, promoviert gerade, ist in der ca. 16. Woche schwanger. Man wollte im Herbst heiraten, als er von einem Ehevertrag anfing, hat sie die Beziehung beendet. Er ist ein eigentlich gutverdienender Oberarzt, ist gerade dabei, für sie, sich und das Kind ein Haus zu bauen und hat sich dabei ziemlich verschuldet. Ich denke, sie hat das genau so geplant. Was denkt ihr?
Gibt´s irgendwas konstruktrives, was ich ihm raten könnte? Er scheint voll in die Falle getappt zu sein...
Danke schonmal für die Antworten.
|
|
|
| KM verwehrt dem Kind die Postkarten |
|
Geschrieben von: Knecht - 22-04-2013, 13:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
|
 |
Hallo zusammen,
ich durfte wieder mal erfahren, dass die per Einschreiben abgeschickten Postkarten an mein Kind nicht gehen.
Gestern haben wir gemeinsam eine eingeworfen.
Ich möchte damit meinem Kind zeigen, dass ich immer wieder den Kontakt über diesen Weg suche.
Hat jemand noch findige Tipps für mich?
|
|
|
| Willkür bei der KU berechnung |
|
Geschrieben von: Magicman80 - 21-04-2013, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
|
 |
Hallo.
Ich muss für 2 Mädels KU zahlen.
Die beiden werden 8 + 12 Jahre alt dieses Jahr und haben nicht die selbe Mutter.
Wegen Unterschiedlichen LK sind auch zwei veschiedene JA zuständig.
Jugendamt A: Die Ältere 235€ monatlich
Jugendamt B: Die jüngere 220€ monatlich
Das Problem bei mir ist die Berechnung des KU
Die Dame vom JA A: ich nenne sie mal Frau X, ist echt nen Albtraum.
Ich bin Maurer und Betonbau Meister aber als Facharbeiter eingstellt und habe im Durchschnitt 1550€ Monatlich netto bei 177 Stunden.
Ich muss monatlich 128 Euro für die Fortbildung als Meister abstottern.
Mit dem JA A: bin ich jedesjahr aufs neuen am Verhandeln was den KU angeht. Da der ZV (Zwangvollstreckungsverzicht) immer nur für ein Jahr gültig ist und am 31.12 eines Jahres endet.
Berufsbedingte Aufwendungen hat Frau x mir gestrichen. Sie würde das nicht Pauschal anerkennen, ich solle es schriftlich nachweisen.
Fahrkosten sind auch gestrichen. Ok ich gehe nur 30 Meter bis zum Betrieb. Seh ich ein.
Altersvorsorge würde ich gern machen. Aber wovon?
Die letzten drei Jahre sah die Berechnung immer gleich aus.
=Netto einkommen,
- Selbstbehalt
- Abtrag der Fortbildung, (Aber nicht die vollen 128€ sondern nur 117€ da die Zinsen nicht anerkannt wurden.)
das ganze geteilt durch 2 = KU
Mittlerweile soll ich mir aber nen anderen Job suchen der besser bezahlt ist. Den Abtrag zur Fortbildung will Frau X auch nicht mehr anerkennen solange ich nicht in dem Job auch arbeite.
Jetzt mal meine Frage.
Was darf die alles machen?
Kann mir vielleicht jemand Tips geben oder Urteile?
Danke schonmal im Vorraus.
|
|
|
| unterhalt geht immer vor??? |
|
Geschrieben von: kleinHH - 21-04-2013, 14:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
moin,ich weiß nicht ob ich hier ganz richtig bin.
also,ich zahle an meinen sohn14 unterhalt.
nun möchte ich oder wir überlegen mit meiner freundin zusammen zuziehen.nicht die mutter meines sohnes
mit meiner freundin erwarte ich nachwuchs,leider bezieht sie zur zeit ALG2. im amt sagte man ihr ziehen wir zusammen würde es sich nicht rechnen,es wird alles bis auf meinen eigenbedarf,1000? angerechnet und das ich schon unterhalt zahle wird nicht berücksichtig.ich kann das nicht so recht glauben habe auch noch nix richtiges im netz gefunden und auch so konnte mir keiner rat geben.
vieleicht weiß von euch jemand etwas
gruß
|
|
|
|