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  Konfirmation
Geschrieben von: GeckoMan - 10-05-2013, 13:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,

hab heute von RAtte der Ex ne Einladung zur Konfirmation meines Kindes erhalten. Zeitpunkt frühes 2. Quartal 2014. Die Feier müsse bereits geplant werden (?!) (Anm. findet in einem Restaurant statt)
Man erbittet deshalb um Auskunft ob ich (bzw. meine Familie) an der "Feierlichkeit" teilnehmen möchte und weist darauf hin, dass ich meine Unkosten (sowie meiner eingeladenen Familie) selbst zu tragen hätte. Ein Zusage wäre verbindlich, insofern wären aus einer Nichtteilnahme evtl. entstehende Kosten auch von mir zu tragen.

Nett, nicht wahr?

Ich überlege nun 2 bzw. 3 Szenarien:
1. "Operation Feindliche Übernahme" : Die Feier mit der wesentlich größeren väterlichen Verwandschaft fluten und sozusagen übernehmen.
2. Mit einem netten humorvollen Brief für "niveauvolle" Einladung dankend ablehnen.
3. Garnicht antworten?

Ich schätze eure Ideen, deshalb: Wie würdet ihr antworten?

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  wie ist die Vollstreckung zu stoppen?
Geschrieben von: SALI - 10-05-2013, 11:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Kann mir jemand sachliche Antwort auf die Frage geben:

Tatbestand: die Mutter mit dem Kind wohnt seit einigen Jahren in einem EU Land )nicht Deutschland). Dort wurde auch auch Unterhalt gerichtlich geregelt. Die Alimente sind regelmäßig bezahlt. Es gibt aber auch ein altes deutsches Scheidungsurteil, das auch eine Unterhaltsklausel hat. Das Urteil stammt aus der Zeit als die Familie noch in Deutschland gelebt hat. Jetzt, nach 10 Jahren, hat die Mutter das Urteil zum Gerichtvollzieher gebracht. Die Vollstreckung ist im Gange.

Frage: was ist zu tun, wie ist die Vollstreckung zu stoppen?

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  Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle?
Geschrieben von: nofiction - 09-05-2013, 10:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Meine 13jährige Tochter verbringt ca. 1/3 jeden Monats bei mir. Ich spare monatlich 40€ für sie und komme für alle sportlichen Aktivitäten wie Vereinsbeiträge auf. In meiner Wohnung habe ich seit der Trennung 2006 immer ein eingerichtetes Kinderzimmer für meine Tochter. Ich wasche ihre Wäsche und so weiter und sofort.
Trotzdem zahle ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, ist das rechtens oder kann der Unterhalt an die Gegebenheiten angepasst werden?

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  Titel über Notar machen
Geschrieben von: bonsai - 07-05-2013, 17:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

hallo, ich hab da mal ne Frage,
hab hier was gefunden, das man nen Unterhaltstitel beim Notar machen lassen kann. Jetzt hab ich hier im Ort einen Notar befragt, der sagte darauf: "nein, sowas macht kein Notar". Ich will jetzt gerne so einen Titel erstellen lassen, statisch und befristet und möchte da das JA gerne außen vor lassen. Wer kann mir da helfen, welche Notare machen sowas, vielleicht auch konkret im Raum Würzburg, Schweinfurt, Nürnberg. Wer kennt da Ansprechpartner.
Danke

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Photo Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung
Geschrieben von: flori - 07-05-2013, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo!
Kann mir jemand helfen vom JA bekomm ich nur blöde Antworten.
Also mein erstes Problem ist folgendes ich war von September bis April unverschuldet arbeitslos (betriebsbedingte Kündigung) und konnte keinen vollen Unterhalt (nach Titel) mehr bezahlen da tritt doch dann normalerweise BGB 1601 Absatz1 in Kraft. Warum bekomm ich dann eine Rechnung und mir wird auf nachfrage gesagt dass das nicht stimmt und ich den offenen Betrag zahlen muss da ein Titel besteht?
Mein Zweites Problem ist ich hab seit kurzen mit meiner Freundin ein Kind muss ich da eine Neuberechnung beantragen oder eine Abänderungsklage einreiche?
Bitte helft mir wir wissen nicht mehr weiter!

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  Flucht in die USA - ganze Geschichte
Geschrieben von: johnmacklemore - 07-05-2013, 03:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (49)

Hey liebe Forengemeinde,

auf die Vorstellung meiner Person verzichte ich aus Anonymisierungsgruenden einfach mal.

Ich bin Vater, Vaterschaft ist anerkannt, es liegt ein KU Titel gegen mich vor. Mutter hat mich verlassen, weil sie es bevorzugte eine heile Familie mit meinem Kind und einem neuen Mann (ist ihr Landsmann), zu fuehren. Ich habe 3 Jahre KU gezahlt.

Die Trennung war ziemlich dreckig, hinterhaeltig und hat mich in den finanziellen Ruin getrieben. Sie hat Ware auf meinen Namen bestellt und niemals bezahlt, aus liebe bin ich rechtlich niemals dagegen vorgegangen, ich weiss, dass war dumm. Sie versprach mir immer und immer wieder diese Sachen zu bezahlen, ohne anschliessende Taten.

So es liegt ein KU Titel gegen mich vor und ca. 7 zivile Titel. EV habe ich bereits abgegeben. Ich habe Deutschland verlassen, lebe derzeit in den USA. Es gibt ein paar Personen, Familie / Freunde, die wissen, dass ich in den USA bin, aber NIEMAND weiss meinen genauen Aufenthaltsort. Ich habe mein Bankkonto geschlossen und soweit alles gekuendigt wozu ich in der Lage war. Der Rest wird nach und nach von einer Vertrauensperson gekuendigt. Ich habe mich ordnungsgemaess beim Amt abgemeldet und Neuseeland als Wohnort angegeben.

Mein Pass ist ausreichend lange gueltig, bis zum Ablaufdatum habe ich lange die US Staatsbuergerschaft.

Ich habe noch mitbekommen, dass einer der Glauebiger einen Strafantrag wegen Betrug gestellt hat (wegen den Schulden).

Nun meine Frage an Euch was habe ich zu erwarten und was muss ich beachten?
Ich habe niemals vor nach DE zurueck zu kehren.


Lieben Gruss
John

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  Umgang
Geschrieben von: Torte - 06-05-2013, 12:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (63)

Hallo ich bin Chris 32 Jahre alt und hoffe hier auf eure Hilfe.
Mein Sohn wird am 9.5.2013 2 Jahre alt und meine EX verweigert seit letzte Woche Dienstag den Umgang. Antrag hab ich gestellt beim Gericht auf Umgang. Da sie zu keinen Gemeinsamen Gespräch auf dem Jugendamt bereit war und ich über das Jugendamt nix erreicht hab.

Heute hab ich nochmal mit dem Jugendamt telefoniert und das Jugendamt hat jetzt einen Familienhelfer meiner EX vorgeschlagen. Das möchte sie jetzt annehmen, ich müsste da auch unterschreiben da wir gemeinsames Sorgerecht haben.

Nun meine Frage lieber abwarten was beim Gericht rauskommt oder diesen Quatsch da mit diesen Familienhelfer annehmen ?


mfg

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  zustellfähige Adresse, scheidung
Geschrieben von: neoneo - 05-05-2013, 11:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

gerade habe ich meine Ex informiert dass ich in Ausland gehe.
Wir sind noch nicht geschieden.
Jetzt will sie schnell scheiden. Und es gibt ein Kind, wohnt mit Exe.
Habe bis jetzt KU und TU bezahlt, ab jetzt - minimale KU.
Da kommt eine Lawine - amtsbriefe etc :-)

Fragen:
-Die Scheidung aus dem Ausland - wie geht das am besten?
-Eine zustellfähige adresse zu haben - warum ist es schlecht? (ich weiss, es ist eine Anfängerfrage). Habe in D-land Eltern und Verwandte - kann ich Ex sagen "schicke alles an verwandte, "zu Händen herr X" ", welche vor/nachteile hat die Lösung?

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  Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA
Geschrieben von: A-Bär - 04-05-2013, 11:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo Forum,

bin durch diverse googeleien hier gelandet und hab die letzten Tage fleißig mitgelesen Big Grin


Bin für ein 2jähriges Kind unterhaltspflichtig, kann aber nicht zahlen.
Auskunft hab ich dem JA gegeben aber von denen kam nur zurück, dass ich voll leistungsfähig bin. Hab mich dann hingesetzt und brav nach den Leitlinien vom OLG Stuttgart gerechnet und kam auf ein bereinigtes Netto, was den Selbstbehalt um knapp 60 Euro unterschreitet.
Muss dazu sagen: ich hab noch Schulden die monatlich eine Tilgung von 300 Euro ausmachen. Wären diese nicht, könnte ich den Unterhalt theoretisch zahlen - selbt wenn ich unter dem Selbstbehalt liege.

Hab dem JA dann meine Gegenrechnung zukommen lassen. Antwort: "ja, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit so in Frage stellen, dann brauchen wir noch mehr Unterlagen". Man wollte Lohnabrechnungen haben die bereits vorlagen, außerdem Miet- und Arbeitsvertrag.
Dem habe ich mit Verweis auf §1605 BGB widersprochen wonach Miet- und Arbeitsvertrag NICHT dazugehören und ich sowieso nicht weiter auskunftpflichtig bin, da ich gerade mal 5 Wochen zuvor alle Unterlagen eingereicht hatte.
Antwort vom JA darauf: ohne diese Unterlagen könne man nicht rechnen (wieso ging das 5 Wochen zuvor aber schon? - berufsbedingte Aufwendungen hat man aber gekonnt unter den Tisch fallen lassen. Und diese schlagen bei mir monatlich mit 360 Euro zu Buche -) und da ich mich weigere die Unterlagen einzureichen will man jetzt den gerichtlich festgesetzten Titel von 100% Mindestunterhalt (den ich bis heute - da zahlungsunfähig - nicht bedienen konnte) durchsetzen+75 Euro zur Tilgung von knapp 6000 Euro Unterhaltsschulden.

Und jetzt steh ich da mit meinem Talent....Hab was gehört dass man aufstockendes ALGII beantragen könnte. Nur ich selber blick da gar nicht durch was da reinspielt und was nicht....Bei den Online-Rechnern kam ich entweder nicht wirklich klar oder ich bekam immer unterschiedliche Ergebnisse...

Evtl hat hier ja jemand Tipps und kann mir so weiterhelfen. Bin auch sonst für alle Meinungen und Anregungen offen, da ich mittlerweile wirklich an nem Punkt bin wo gar nix mehr geht. JA hat Zwangsvollstreckung angedroht...wenn mein Konto dicht is kann mich mein Chef auf Arbeit beamen und wenn die Raten für den großen Kredit nicht bedient werden wollen die in kurzer Zeit das ganze Geld wiederhaben...
Ansonsten frag ich einfach mal: Könnte mir wer bei der Berechnung helfen ob ich überhaupt ALGII bekommen würde?


A-Bär

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  Kurze Frage zur Auskunftspflicht
Geschrieben von: tumi - 03-05-2013, 10:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo an alle,
habe nun seit über einem Jahr meine Auskunftspflicht beim Jobcenter hinausgezögert.
Nun werde ich wohl Auskunft erteilen müssen...

Meine Frage:
Muss ich denn das Formular ausfüllen? Genügt es wenn ich die Verdienstnachweise (natürlich an den richtigen stellen geschwärzt) an die sende?

Ich soll im Formular die Spalten "Angaben Unterhaltspflichtiger" ausfüllen und unterschreiben.

Muss ich das?

Danke für Tipps

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