Vor 6 Stunden
Guten Morgen & frohe Weihnachten an alle!
Vorab: Nicht verheiratet, offiziell getrennt seit 5 Monaten, gemeinsames Sorgerecht, Kind unter 2 Jahren.
Kontext:
Vor der Gerichtsverhandlung wurde mir als KV (ohne Grund, wurde auch mehrfach von JA / VB bestätigt) das Kind entzogen. Im Oktober kam's zur Gerichtsverhandlung über ABR (das jetzt doch bei beiden verbleibt) und dort wurde auch eine Vereinbarung über den Umgang geschlossen, diese lautet wie folgt:
Dreimal dürft ihr raten wer sich schnellstmöglich um die Termine gekümmert hat? Genau, ich.
Der erste Termin wurde von der KM abgesagt, der zweite wurde krankheitsbedingt verschoben. Im Termin selbst hatte ich mit 2 Mediatoren zu tun (gleich mehr dazu), die sich darauf versteift haben, dass eine Umgangserweiterung erst stattfinden kann, wenn man hier alles super toll durch kommuniziert, d.h. ganz konkret erst irgendwann im Februar/März.
Das läuft meiner Meinung komplett entgegen der obigen Vereinbarung.
Das habe ich auch so klar & deutlich gegenüber den 2 JA Mitarbeitern kommuniziert.
Jetzt dürft ihr nochmal raten wer genau auf diesen Zug jetzt aufgesprungen ist? Die KM.
Sie verweigert jetzt auch den erweiterten Umgang.
Ich bin selbst Mediator (musste diese Fortbildung machen, halte enorm wenig davon) und weiß was für ein überaus langwieriger Prozess das ist, der auch ohne große rechtliche Konsequenzen von jeder Partei einseitig aufgekündigt werden kann (wenn es keine vormalige notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung gab, sehr fragwürdig ob dies überhaupt machbar ist bei Sachen wie Familienrecht)
Meine Frage jetzt:
Im neuen Jahr direkt nach dem zweiten Beratungstermin (der solo nur mit mir stattfindet) zum Anwalt latschen und über das Gericht gehen?
Vorab: Nicht verheiratet, offiziell getrennt seit 5 Monaten, gemeinsames Sorgerecht, Kind unter 2 Jahren.
Kontext:
Vor der Gerichtsverhandlung wurde mir als KV (ohne Grund, wurde auch mehrfach von JA / VB bestätigt) das Kind entzogen. Im Oktober kam's zur Gerichtsverhandlung über ABR (das jetzt doch bei beiden verbleibt) und dort wurde auch eine Vereinbarung über den Umgang geschlossen, diese lautet wie folgt:
Zitat:Die Kindseltern sind sich einig, dass der Umgang perspektivisch auszuweiten ist zunächst samstags bis 15:30 Uhr. Perspektivisch soll auch eine Übernachtung stattfinden. Ziel ist die Umgangsausweitung jedenfalls Richtung Jahreswechsel 2025/2026. Die Kindseltern werden sich diesbezüglich umgehend an das Jugendamt und um gemeinsame Beratungstermine nachsuchen.
Dreimal dürft ihr raten wer sich schnellstmöglich um die Termine gekümmert hat? Genau, ich.
Der erste Termin wurde von der KM abgesagt, der zweite wurde krankheitsbedingt verschoben. Im Termin selbst hatte ich mit 2 Mediatoren zu tun (gleich mehr dazu), die sich darauf versteift haben, dass eine Umgangserweiterung erst stattfinden kann, wenn man hier alles super toll durch kommuniziert, d.h. ganz konkret erst irgendwann im Februar/März.
Das läuft meiner Meinung komplett entgegen der obigen Vereinbarung.
Das habe ich auch so klar & deutlich gegenüber den 2 JA Mitarbeitern kommuniziert.
Jetzt dürft ihr nochmal raten wer genau auf diesen Zug jetzt aufgesprungen ist? Die KM.
Sie verweigert jetzt auch den erweiterten Umgang.
Ich bin selbst Mediator (musste diese Fortbildung machen, halte enorm wenig davon) und weiß was für ein überaus langwieriger Prozess das ist, der auch ohne große rechtliche Konsequenzen von jeder Partei einseitig aufgekündigt werden kann (wenn es keine vormalige notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung gab, sehr fragwürdig ob dies überhaupt machbar ist bei Sachen wie Familienrecht)
Meine Frage jetzt:
Im neuen Jahr direkt nach dem zweiten Beratungstermin (der solo nur mit mir stattfindet) zum Anwalt latschen und über das Gericht gehen?

