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Steuererklärung im Trennungsjahr: Sie will Freistellungsverpflichtung von mir |
Geschrieben von: Antragsgegner - 13-04-2013, 23:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Moin,
wir haben uns 2012 getrennt. Jetzt muss ich noch Steuererklärung dafür machen aber sie ist nicht kooperativ.
Habe ihre Anwältin eine Frist gesetzt von knapp über 2 Wochen. Diese hat sie fast verstreichen lassen und jetzt geantwortet.
Ich habe im Schreiben bereits erwähnt, dass die Ex Steuern nachzahlen muss, weil sie zu doof war ihrem AG damals zu sagen, dass sie in Klasse 5 anstatt 1 ist.
Nun schreibt die Anwältin, dass die Ex ja grundsätzlich zur gemeinsamen Steuererklärung verpflichtet ist, aber angeblich nuuur wenn ich eine Freistellungsverpflichtung abgebe, die sie von Steuernachzahlungen befreit. Ich soll sie "von den erheblichen steuerlichen Nachteilen im Jahr 2012" freistellen.
Klar hat sie durch Klasse 5 Nachteile. Aber die bestehen seit Beginn der Ehe, wo sie noch NICHT berufstätig war und hat die Berufstätigkeit (Ausbildung) mit dem Bewusstsein aufgenommen, mit Klasse 5 mehr Steuern zahlen zu dürfen. Nach der Rechtssprechung, die ich gefunden habe, muss ich ihr von daher auch während der Ehe schon den Steuernachteil nicht ausgleichen!
Also ich soll quasi ihre Steuern bezahlen! Die spinnt ja wohl...
Habe bei der Problemstellung gelesen, dass eine Steuererstattung unter den Partnern aufgeteilt werden muss, anteilig nach den zu zahlenden Steuern.
Dementsprechend habe ich ihr gleich mitgeteilt, dass ich entsprechend eine Steuernachzahlung, für dich durch Abgabe erstmal aufkommen muss, von ihr wieder einfordern werde.
Was sagt ihr dazu? Habe nichts davon gelesen, dass sie der Steuererklärung nur zustimmen muss, wenn ich sie freistelle... das wäre ja ganz großes Kino.
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Abänderungsklage |
Geschrieben von: Revolution - 12-04-2013, 14:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Wieder ein Hallo 
Ich versuche ganz kurz zu beschreiben, was bisher geschah. Ich möchte bewusst nicht in den alten Post schreiben, da es für alle viel zu viel zu lesen wäre 
Obwohl ich studiere und BaföG erhalte, wurde ich zur Zahlung von KU verpflichtet, weil ich verheiratet war! Zitat des Beschlusses: "Auf einen derartigen Selbstbehalt kann die Antragsgenerin sich vorliegend aber nicht berufen, nachdem offenbar ihr jetziger Ehemann derart gut verdient, dass er die Antragsgegnerin aus seinen Einkünften ohne weiteres unterhalten kann, wie er dies auch in der Vergangenheit bereits getan hat."
( Angemerkt sei, dass es eine Vermutung des Gerichts ist, da nie die Einkünfte des Ehemannes eingetragen wurden )
So, nun bin ich geschieden ( der Staat hat meine Ehe ruiniert ) .
Kein "toll" verdienender Ehemann, kein Geld 
Eine EV habe ich auch schon abgeben müssen und vom GV wurde bestätigt, dass Bafög-leistungen nicht gepfändet werden können.
Ich möchte nun eine Abänderungsklage angehen.
Meine Fragen dazu wären
1. Hat die Abänderungsklage chancen?
2. Kann man auch den KU ändern lassen, der vor der Scheidung festgesetzt wurde oder nur das, was nach der Scheidung ist
3. Kann ich selbst erst mal einen VKH- Antrag für die bevorstehende Kosten stellen?
Liebe Grüße
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Bausparvertrag |
Geschrieben von: Petil - 10-04-2013, 09:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (36)
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Hallo,
Da auf mich evtl. eine Scheidung zukommt bin ich derzeit dabei Informationen zu sammeln und mich so gut als möglich vorzubereiten für den Fall, muß mal kurz anmerken das das hier eine gute Seite ist für Väter und will danke sagen.
Jetzt zu meiner Frage, das meiste was in den Tips steht ist mir klar, wo ich mir nicht sicher bin ist wie es bei meinem Bausparvertrag aussieht! Habe ihn 2002 eröffnet, geheiratet habe ich 2010, kann ich ihn einfach kündigen und das Geld erstmal sonstwo lagern oder hätte sie dennoch irgendeinen Anspruch darauf?
Wie sollte ich mich in der hinsicht am besten verhalten? Vor allem da ja noch nichts sicher ist?
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Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige |
Geschrieben von: Knecht - 09-04-2013, 11:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo zusammen,
in Kürze habe ich die Verhandlung zum Thema Trennungsunterhalt.
Ich durfte letzte Woche wiederholt meine Gehaltsabrechnungen per Anweisung seitens des Gerichtes aushändigen, da man davon ausgeht, dass ich zuletzt eine Gehaltserhöhung bekommen habe was wiederum zu einer neuen Berechnungsgrundlage führt.
Das entspricht der Wahrheit. Ich habe eine Erhöung von 600,- erhalten.
Nun meine Frage?
Nachdem meine EX das Arbeiten für eine Qual hält und weiterhin ausschließlich auf 19,25 Stunden in der Nachtschicht arbeitet, bin ich jetzt am überlegen ob man Ihr nicht eine Stundenerhöhung auferlegen könnte.
Ich sehe da zwei positive Aspekte für mich!
1. ich kann das Umgangsrecht neu im Hauptsacheverfahren verhandeln lassen, da Madame stets in Ihren Diensten unsere Tochter entweder wie schon öfters beschrieben von einer alten Dame zuhause betreuen lässt oder- und das ist der Punkt wo ich emotional reagiere, unser Kind bei fremden Personen nächtigen lässt anstatt bei Ihrem Vater!!
Das Kind ist 8 Jahre alt und fängt an zu hinterfragen und zu intervenieren!
Was ratet Ihr mir? Hat es einen Sinn den Gedanken weiter zu gehen oder ist es vergebene Lebensmühe?
Viele Grüße
Knecht
2. der Trennungsunterhalt minimiert sich und ich habe eine halbwegs vernünftige Zukunfstplanung vornehmen.
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KM hat unseren Sohn entfuehrt |
Geschrieben von: kay - 09-04-2013, 10:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (98)
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Hola und viele Gruesse aus Suedspanien, bzw. Gibraltar!
Seit mindestens letzte Woche Donnerstag ist die KM mit unserem Sohn verschwunden. Die Wohnung ist bis auf Muell komplett ausgeraeumt. Gestern hat die Richterin hier in Gibraltar die Rueckfuehrung angeordnet und mir das alleinige Sorgerecht uebertragen. Nur muss mein Sohn erstmal gefunden werden, Europa und ev. Nordafrika sind gross.....
Ciao
Kay
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Welche Staatsbürgerschaft hat mein Kind? |
Geschrieben von: ausgewanderter - 04-04-2013, 00:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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ich hätte mal ne frage.
Meine freundin ist phillippinin und ich bin deutscher. wir sind beide nicht verheiratet. Sie ist nun schwanger von mir. Wenn das kind nun geboren wird in thailand oder auf den phillippinen bekommt es dann die dortige staatsbürgerschaft bzw. hat das kind anspruch auf einen deutschen pass und die deutsche staatsbürgerschaft.
weiss das jemand?
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Besuch vom GV |
Geschrieben von: Blumentopferde - 03-04-2013, 14:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (762)
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Der grimmig dareinschauende Herr GV hat vor einigen Minuten bei mir geklingelt. Ich hab ihm gesagt, dass ich ihn nicht reinlassen möchte da ich keinerlei Zeugen dabei habe.
Das hat er dann gleich eingesehen und meinte nur, dass ich ne Vorladung fürs Büro bekommen würde und ich dieser doch folgen sollte da er sonst 2 grüne Zeugen mitschickt.
Ich gehe mal davon aus, dass einige der Anwesenden hier Erfahrung haben und mit mir diese Teilen möchten. Ich gehe auch davon aus, dass der grimmige Herr eine EV haben möchte.
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Unterhalt jenseits der DDT Stufe 10 - (noch) fiktiver Fall |
Geschrieben von: Jessy - 03-04-2013, 13:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo zusammen,
zu einer (noch) fiktiven Situation hätte ich einige Fragen. Die eventuell Antwortenden würde ich bitten, ihre Antworten in "Ich glaube..." und "Ich weiß..." aufzuteilen, da mir zwar Einschätzungen auch wichtig sind, ich hier aber eben gerne zwischen Meinung und Wissen unterscheiden möchte.
Nehmen wir an ein KV hat ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen weit jenseits der Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle (also >5.100€). Er ist zwei Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Die KM bezieht ALG II, bzw. ist Hausfrau ohne eigenes Einkommen (neue Ehe plus neues Kind mit neuem Mann, dessen Verdienst ist vermutet so um die 1.500 € monatlich).
Grundsätzlich wird ja der Unterhalt nach dem Lebensstandard des UH-Pflichtigen berechnet. Dieser ist nicht unbedingt Millionär, aber auch nicht besonders weit davon entfernt.
Die KM lebt wie gesagt in unteren Mittelschicht-Verhältnissen (durch Erbschaft eigenes großes Haus mit sehr großem Grundstück, muss nicht jeden Cent umdrehen, reicht aber auch bei weitem nicht für einen Karibik-Urlaub oder so).
Wenn ich jetzt einfach mal die DDT hochrechne, käme über den Daumen gepeilt pro Kind eine UH-Pflicht in Höhe von ca. 3000 € raus - also 6.000 € mehr in der Haushaltskasse der KM. Meines Erachtens braucht kein Kind eine solche Summe im Monat. Womit naheliegt, dass die KM auch ihren Lebensstandard, bzw. den ihrer anderen Familie deutlich anhebt. Was irgendwie nicht wirklich der Sinn der Kindesunterhaltspflicht ist.
Frage: Kennt jemand einen Fall/Fälle dieser Größenordnung?
Im Internet finde ich nur, dass hier nach den Umständen des Einzelfalles durch ein Gericht zu entscheiden ist.
In Österreich gibt es ja z.B. eine Luxusgrenze, hier in D scheinbar nicht.
Kleiner Randvermerk: Es geht in dem Fall nicht darum, den Kindern nicht zu gönnen, "was ihnen zusteht". Aus meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden heraus kann es aber nicht richtig sein, einer umgangsverweigernden/-erschwerenden KM ein Luxusleben per Kindesunterhalt zu finanzieren.
Würde der Vorschlag, einen monatlichen KU in Höhe der Stufe 10 der DDT an die KM zu zahlen (das macht dann für die KM ohnehin schon fast eine Verdopplung ihres bisherigen Einkommens aus), und einen entsprechend den Einkommensverhältnissen des Pflichtigen hohen Zusatzbetrag pro Kind auf ein Treuhandkonto zu zahlen, dass den Kindern ab der Vollendung des 18. oder 21. Lebensjahr zur Verfügung steht, vor einem Gericht Anklang finden?
(Und ja, ich weiß - das wäre ein "Luxusproblem". Recht und Gerechtigkeit werden aber nicht relativ, "nur" weil es um höhere Summen geht.)
Danke für Meinungen, Einschätzungen, Fachwissen.
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