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  KM verwehrt dem Kind die Postkarten
Geschrieben von: Knecht - 22-04-2013, 13:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo zusammen,

ich durfte wieder mal erfahren, dass die per Einschreiben abgeschickten Postkarten an mein Kind nicht gehen.
Gestern haben wir gemeinsam eine eingeworfen.
Ich möchte damit meinem Kind zeigen, dass ich immer wieder den Kontakt über diesen Weg suche.
Hat jemand noch findige Tipps für mich?

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  [geteilt] Ein deutscher Michel weniger im Lande
Geschrieben von: MitGlied - 22-04-2013, 09:17 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

[Diskussion zu: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7390 ]

Wenn Deutschland jetzt einen qualifizierten Facharbeiter weniger hat, dann wär's doch auch egal gewesen ob du verheiratet warst oder nicht. Dann hättest du evtl. sogar für die Trennungszeit noch Rentenpunkte von ihr abkassieren können... Big Grin

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  Willkür bei der KU berechnung
Geschrieben von: Magicman80 - 21-04-2013, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo.

Ich muss für 2 Mädels KU zahlen.
Die beiden werden 8 + 12 Jahre alt dieses Jahr und haben nicht die selbe Mutter.

Wegen Unterschiedlichen LK sind auch zwei veschiedene JA zuständig.

Jugendamt A: Die Ältere 235€ monatlich
Jugendamt B: Die jüngere 220€ monatlich

Das Problem bei mir ist die Berechnung des KU

Die Dame vom JA A: ich nenne sie mal Frau X, ist echt nen Albtraum.

Ich bin Maurer und Betonbau Meister aber als Facharbeiter eingstellt und habe im Durchschnitt 1550€ Monatlich netto bei 177 Stunden.

Ich muss monatlich 128 Euro für die Fortbildung als Meister abstottern.

Mit dem JA A: bin ich jedesjahr aufs neuen am Verhandeln was den KU angeht. Da der ZV (Zwangvollstreckungsverzicht) immer nur für ein Jahr gültig ist und am 31.12 eines Jahres endet.

Berufsbedingte Aufwendungen hat Frau x mir gestrichen. Sie würde das nicht Pauschal anerkennen, ich solle es schriftlich nachweisen.

Fahrkosten sind auch gestrichen. Ok ich gehe nur 30 Meter bis zum Betrieb. Seh ich ein.

Altersvorsorge würde ich gern machen. Aber wovon?

Die letzten drei Jahre sah die Berechnung immer gleich aus.
=Netto einkommen,
- Selbstbehalt
- Abtrag der Fortbildung, (Aber nicht die vollen 128€ sondern nur 117€ da die Zinsen nicht anerkannt wurden.)
das ganze geteilt durch 2 = KU

Mittlerweile soll ich mir aber nen anderen Job suchen der besser bezahlt ist. Den Abtrag zur Fortbildung will Frau X auch nicht mehr anerkennen solange ich nicht in dem Job auch arbeite.

Jetzt mal meine Frage.
Was darf die alles machen?
Kann mir vielleicht jemand Tips geben oder Urteile?

Danke schonmal im Vorraus.

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  unterhalt geht immer vor???
Geschrieben von: kleinHH - 21-04-2013, 14:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

moin,ich weiß nicht ob ich hier ganz richtig bin.
also,ich zahle an meinen sohn14 unterhalt.
nun möchte ich oder wir überlegen mit meiner freundin zusammen zuziehen.nicht die mutter meines sohnes
mit meiner freundin erwarte ich nachwuchs,leider bezieht sie zur zeit ALG2. im amt sagte man ihr ziehen wir zusammen würde es sich nicht rechnen,es wird alles bis auf meinen eigenbedarf,1000? angerechnet und das ich schon unterhalt zahle wird nicht berücksichtig.ich kann das nicht so recht glauben habe auch noch nix richtiges im netz gefunden und auch so konnte mir keiner rat geben.
vieleicht weiß von euch jemand etwas
gruß

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  Zur Fahndung ausgeschrieben?
Geschrieben von: vonmirgibtsnix - 19-04-2013, 13:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (55)

Hallo

ich lebe jetzt seit ca. 1 Jahr in Thailand und bin damals vor der Verhandlung wegen unterhaltsverletzung nach 170 weg aus deutschland nach thailand und hab mich auch in deutschland abgemeldet. Nunmehr hab ich online einen Service entdeckt wo man sich akteneinsicht verschaffen kann und hab folgende Rückmeldung bekommen:

Am 06.03.2012 fand eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht XXXX statt, zu welcher Sie nicht erschienen sind.
Insofern wurden das Verfahren wegen unbekannten Aufenthaltes des Angeklagten vorläufig eingestellt und Sie zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Nach Ihrer Person wird aktuell also gefahndet.

Die Akte endet mit unserem Akteneinsichtsgesuch.

Wie soll weiter verfahren werden?

Ich stehe Ihnen auch weiterhin gern beratend zur Seite und verbleibe zunächst

Was bedeutet das nun für mich und wie lange besteht so eine Aufenthaltsermittlung? Gilt die nur für Deutschland oder auch für Europa

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  Unterhaltsverfahren
Geschrieben von: baustelle - 19-04-2013, 11:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Bei mir wird es in Kürze zu einem strittigen Sorgerechts- und Unterhaltsprozess kommen. Der Antrag wird so gestellt, dass ich das Sorgerecht für meine Tochter beantrage und anderenfalls, aufgrund meiner Erwerbsunfähigkeit (EU), beantrage den Unterhalt dementsprechend neu festzulegen.

Das Problem ist der erst kürzlich eingereichte EU-Antrag. Der ist im ersten Schritt nur zum Teil akzeptiert worden und befindet sich seither im Widerspruchsverfahren bei der BFA.

Meine Frage ist nun, ob das Gericht meinen Zustand berücksichtigen wird oder ob ich entsprechende Gutachten einreichen muss?

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  Unterhalt ???????
Geschrieben von: hefti69 - 17-04-2013, 11:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Erstmal ein liebes Hallo an alle die das lesen und vielleicht auch den einen oder anderen Rat geben können.Ich hoffe das mein Beitrag auch in der richtigen Rubrik gelandet ist - wenn nicht dann bitte ich darum diesen in die richtige zu verschieben.
Im Jahr 2000 wurde ich von meiner ,jetzt EX Frau, geschieden und hab damals,aus Unwissenheit, einen Unterhaltstitel für meine Tochter-jetzt 22 Jahre alt-unterschrieben mit einem angegebenen Verdienst von 1500 Euro.Bis auf einen Monat hab ich regelmäßig Unterhalt bezahlt.
Seit 2007 lebe ich nun in Österreich in einer neuen Beziehung mit zwei Kindern welche noch nicht im schulpflichtigen Alter sind.Vor einigen Tagen bekam ich Post vom Amtsgericht in der ich aufgefordert werde Unterhalt von fast 5000 Euro nach zu zahlen.Mein Verdienst hier beträgt jetzt aktuell 1087 Euro netto (vor der letzten Lohnerhöhung 2012 waren es 970 euro netto).Die gefordeten Unterhaltsnachzahlung beziehen sich auf das Jahr 2011 und 2012.
Ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtsanwalt blieb fast ohne Ergebniss - ich hätte den Unterhaltstitel ändern lassen müssen, allerdings war mir das nicht bekannt.
Dazu kommt noch das ich über keinerlei Kontakt zu meiner ersten Tochter sowie zu meiner Ex Frau verfüge, da dieser unterbunden wurde.
Jetzt bin ich natürlich nicht in der Lage mal eben 5000 Euro nach zu zahlen oder in irgendeiner Form Unterhalt zu zahlen.Meine Lebensgefährtin befindet sich noch im Babyurlaub und hat somit ein Einkommen von etwa 400 Euro.
Nun bin ich etwas durch den Wind und weiß nicht wirklich weiter. Würde ich denn eine Unterstüzung für einen deutschen Anwalt bekommen obwohl ich gar nicht in Deutschland wohne ? Sollte ich mich auf eine Ratenzahlung einlassen obwohl mein Verdienst ja ganz anders angegeben ist ? Kann ich den Unterhaltstitel abändern lassen und geht das auch rückwirkend ?
Vielleicht kann ich ja von eueren Erfahrung etwas mitnehmen.
Danke schon mal

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  einsicht kontodaten kinder
Geschrieben von: calcaneus - 16-04-2013, 12:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

kann ich als einer der das gemeinsame sorgerecht hat bei der bank einsicht auf die konten und sparbücher meiner kinder erhalten?

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  Entzug des Sorgerechts
Geschrieben von: xtrasmart - 16-04-2013, 08:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hallo,

derzeit ist ein Verfahren anhängig in dem mir das Sorgerecht für mein uneheliches Kind entzogen werden soll. Es besteht gemeinsames Sorgericht laut Erklärung beim Jugendamt aus 2009.

Die hier ansässigen Feministen haben bisher ganze Arbeit geleistet. Der für mich negative Ausgang des Verfahrens ist inzwischen absehbar, alles andere wäre eine Überraschung.

Ich gehe davon aus, dass die Feministenrichterin in der Urteilsbegründung ordentlich auf den Putz hauen wird, um ein Widerspruchsverfahren möglichst schwierig zu machen. Spätere Versuche meinerseits, das SR erneut zu beantragen, würden vermutlich immer wieder mit Verweis auf diese Urteilsbegründung abgewiesen werden.

Meine Idee ist nun, auf mein Sorgerecht sofort zu verzichten (ggf. beim JA), um einem Urteil des Gerichts zuvorzukommen.

Ist so etwas möglich, und würde dies zu einer sofortigen Einstellung des Verfahrens führen?


In ca 1 Jahr würde ich dann nach neuem Recht das gemeinsame SR neu beantragen. Dann wäre auch ein anderes Gericht zuständig.

Was haltet ihr von dieser Idee, und ist dies überhaupt möglich?

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  Aukunftspflicht ggü JC
Geschrieben von: mischka - 15-04-2013, 14:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

ich bin ja ein Freund der Spitzfindigkeiten, wenn ich mit Ämtern zu tun hab Big Grin

Kurze Vorgeschichte:

  • 2 Kinder von 2 Muddis, beide HartzIV
  • keine Titel
  • bis Mitte letzten Jahres immer unter Selbstbehalt verdient
  • den Jobcentern hab ich immer brav meine Einkommensverhältnisse in ausschweifender Prosa dargelegt
  • seit Mitte letztem Jahr jetzt deutlich mehr Einkommen (DDT Stufe 3)
  • JCs wissen davon noch nix, da noch keine 2 Jahre seit der letzten Auskunft vorbei sind


Jetzt hab ich folgende Überlegung: Wenn sich die JC nach 2 Jahren wieder melden, dass sie Auskunft wollen, würd ich gern sofort (ohne Auskunft zu liefern) Mindestunterhalt an beide Kinder zahlen.

Nach meinem Rechtsverständnis hat das JC ab dem Zeitpunkt, von dem an ich zahle keinen Auskunftsanspruch mehr gegen mich:
§33 SGB II schrieb:(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären.
Denn wenn ich Mindest-UH zahle + Kindergeld ist der Bedarf meiner Kinder mehr als gedeckt und der Unterhaltsanspruch geht wieder zurück zur KM.

Richtig oder Denkfehler?

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