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| Wie kann ich ein Wechselmodell gegen eine (H)exe erreichen |
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Geschrieben von: stillnowayout - 07-06-2013, 22:42 - Forum: Konkrete Fälle
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(07-06-2013, 22:29)Simon ii schrieb: (07-06-2013, 22:17)nowayout schrieb: ohne Zustimmung der Muddi geht da gar nichts.
Da kann er im gleichen Haus eine Etage höher wohnen. Ist egal.
Es existiert kein Wechselmodell. Es wird nichts durchgesetzt, umgesetzt oder ausgeurteilt was nur annähernd nach Wechselmodell "schnuppert" Quatsch!
Die Zustimmung von der KM interessiert einen Dreck!
Wenn er es richtig anstellt und einen vernünftigen Richter hat, kann er sehr wohl die hälftige Betreuung erreichen.
Aber dazu müßte er sein Leben entsprechend einrichten - wozu er aber wohl (noch?) nicht willens ist.
so dann mal Butter bei die Fische !!!
folgende Konstellation :
- Muddi Rachsüchtig
- Muddi Unterhaltsgeil
- Mediation vor Jugendamt ( Jugendamt ist auch der Meinung "nein nein nen Wechselmodell ist nichts fürs Kind )
- Kind in Loyalitätskonflikt
- Eltern nicht Kommunikationsfähig
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freu emich auf unschlagbare Tipps wie der liebende Papa das WM erreichen kann
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| Scheidung = Flucht? Wieso? |
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Geschrieben von: Nutella - 06-06-2013, 23:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (171)
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hallo zusammen,
ich bin ein absoluter forumsmensch und freue mich, dass es foren zu nahezu jedem thema gibt.
auch wenn ich wusste worauf ich mich einließ, als ich dieses forum besucht habe, hat es mich trotzdem entsetzt, was für themen hier aufschlagen. hat denn heutzutage jeder x-te vor die fliege zu machen im falle einer scheidung, am besten gleich ins ausland? sieht sich denn keiner mehr zumindest für seine kinder verpflichtet?
ernsthaft, ich halte diese seiten teilweise für gefährlich. gefährlich für jene, die eh labil und niedergeschlagen wegen trennung/scheidung sind, da sie ja indirekt dazu verführt werden, einfach die reißleine zu ziehen und schon ist die welt quasi wieder heile.
damit da keine missverständnisse entstehen: ich sage nicht, dass alle männer (oder auch frauen, ist ja egal) bis ans ende ihrer tage den ex unterhalten sollen. aber ich bin der meinung, dass sie sich finanziell auf jeden fall bei vorhandensein von kindern involvieren müssen.
wenn ich so sachen wie den unterhaltsflucht-ratgeber lese (der mich erst auf dieses forum verwiesen hat), werde ich richtig sauer. sorry, aber ich finde so ein verhalten asozial und dass obwohl ich selbst geschieden bin und nur einen teil meines trennungsunterhalts bekommen habe bzw. diesen einklagen musste. ehegattenunterhalt gabs gar nicht und für mein kind sehe ich seit 10 jahren keinen cent, weil der erzeuger sich verpisst hat! job gekündigt, ab ins ausland und seither nie wieder unterhalt gezahlt. wovon auch. da, wo der lebt kann er den unterhalt für sein kind nicht bestreiten und schon ist das problem gelöst. wie feige ist das?
und vielleicht macht mich das ganze thema nur deswegen gerade so wütend, weil ich schon wieder von jemandem sitzen gelassen wurde, der sich ins ausland verpisst hat. zwar nicht direkt wegen mir, sondern wegen seiner laufenden scheidung und den damit verbundenen kosten. er hat rumrecherchiert, in foren gelesen - auch hier - und dann hatte er wohl eines tages die glorreiche idee, einfach zu verschwinden. mir hat er das dann per mail mitgeteilt, als er schon heimlich alle wichtigen dinge aus der wohnung geschafft hat, sein konto aufgelöst hat, seine handynummer entsorgt hat, seine mailadressen gelöscht hat, sich von unserem wohnort abgemeldet und eine auskunftssperre hinterlegt hat und und und. nicht nur ich und mein kind sind die leidtragenden, sondern natürlich auch seine zwei kleinen kinder und die ex (auf die er sicherlich am wenigsten rücksicht nehmen wird). ich verstehe solch ein verhalten nicht, zumal er offenbar nicht in einem reichen land untergetaucht ist, sondern in einem, wo wirtschaftlich mal gar nix geht.
wieso?!
wieso schmeißt einer sein leben weg und geht in ein anderes land um "arm" zu sein und steht nicht einfach die - durchaus begrenzte - zeit durch und ist danach ein freier mann!? sind denn probleme nicht da um gelöst zu werden, auch wenn keiner vorerst die finanzielle last nehmen, aber sie zumindest mittragen kann, wie ich es wollte? ich konnte bis zum zusammenzug meinen lebensunterhalt für mich und mein kind durchaus selbst bestreiten. jetzt in der gemeinsamen wohnung, für die er seit seinem weggang nicht mehr miete zahlt, kann ich es nicht mehr. er hat mich - und somit auch mein kind, welches ich versorgen muss - dem finanziellen ruin überlassen, um seine haut zu retten und sowas geht mir nicht in den kopf. vom verrat und vertrauensbruch ganz zu schweigen.
ich bin der festen überzeugung, dass genau solche ratgeber, leitfäden und erfahrungsberichte wie sie z. b. in diesem forum gefunden werden können, ihn zu so einer entscheidung bewogen haben. was sind schon ein paar jahre, die man gemeinsam mit jemandem der einen liebt und unterstützt durchsteht, gegen ein ganzes leben als flüchtling? und genau das ist es für mich. flucht vor der verantwortung, den konsequenzen und am ende des tages auch vor den eigenen kindern. für mich zeugt das von unreife, charakterlosigkeit und feigheit.
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| Kindesunterhalt rückwirkend? |
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Geschrieben von: Butterfly - 06-06-2013, 22:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und in Sachen Unterhalt, Gesetze und Trennung noch blutiger Anfänger. Bin z.Zt. in folgender Situation: Trennung vom Gatten (nach über 16 Jahren) im letzten Jahr. Gatte ist selbständig, Geschäft läuft schlecht seit Jahren. Da wir die Trennung einvernehmlich machen wollten habe ich bis dato noch keinen KU offiziell gefordert. Aktuell käme sowieso eine Mangelrechnung dabei heraus und es würde kein Geld fliessen.
Jetzt meine Frage: Ist Kindesunterhalt bei Mangelrechnung auch rückwirkend, also ab dem Zeitpunkt der offiziellen Forderung, zu zahlen wenn der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig wird??Auch wenn viele Monate zwischen Forderung und Zahlungsfähigkeit liegen ??
Hoffe hier gibt es Menschen die dahingehend Erfahrungen haben und mich beraten können.
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| "Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 06-06-2013, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Moin,
so habe jetzt Gespräche mit der Verfahrensbeistandschaft meines Kindes und mit dem Jugendamt.
Ziel soll sein, dass wir den Umgang, also ich und die KM, das außergerichtlich regeln können.
Gibt es irgendeine Möglichkeit eine durchsetzbare Umgangsregelung nach §89 FamFG o.ä. zu erstellen?
Könnte man aus einer Umgangsregelung einen notariellen vollstreckbaren Titel erstellen oder muss ich dafür zwingend vor Gericht?
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| Was bedeutet "Beratungshilfe"? |
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Geschrieben von: jessie17 - 06-06-2013, 09:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo!
Ich habe gerade in einem älteren Beitrag gelesen, daß es auch Beratungshilfe (in diesem Fall für einen Mann gebraucht,nicht für mich) in Sachen Rechtsanwalt und Unterhalt gibt? Was bedeutet das und wie kommt man dort dran?
Gibt es außerdem irgendeine kleine Faustregel, woran man (für einen Mann) einen guten RA erkennen kann? Die rechtliche Lage ist dort ja nicht gerade einfach....
Vielleicht kann mir der eine oder andere dazu was sagen :-)
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| Auslandsunterhaltgesetz, Internationalität und die Möglichkeiten |
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Geschrieben von: oliboli - 06-06-2013, 00:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo Leute,
ich möchte über mein laufendes Verfahren erzählen und euch auch um Rat und Tipps bitten. Ich bitte auch um Verzeihung wegen schlechter Deustch.
Ok, Folgendes:
Ich, indonesischer Staatsbürger mit deutscher Niederlassungserlaubnis, lebe und arbeite in Deutschland, bin verheiratet mit einer Indonesierin, habe einen Sohn der in Deutschland zur Welt kam (doppelte Staatsbürgerschaft), bin KV bzw. Antragsgegner.
Gleich nach dem Geburt unseres Sohnes, bekam ich ein Schreiben von Bundesamt für Justiz wo drauf steht, nach dem Auslandsunterhaltsgesetzt ist die Behörde zur Durchsetzung dieser Ansprüche (Vaterschaftsanerkennung, Zahlung eines monatliches Kindesunterhalts von vorerst 100% des Mindestunterhalt und KV) die auch im Klagewege geltend gemacht werden können, berechtigt und verpflichtet.... bla bla bla. 
Antragsstellerin: das Kind (13) vertritt durch die KM (ex-Freundin), beide sind US Staatsbürger, leben und wohnen in USA. Sie haben daher keine Ansprüch auf deutsche Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, etc. die KM und ich waren und sind nicht verheiratet.
Zwei unterschiedliche Nationalitäten von beiden Seiten und keine/r von denen ist Deustche, trotzdem wird das deustche Recht als Anwendung benutzt nur weil ein Land mit Deutschland ein bilaterales Abkommen hat.
Rechtsanwendungen und Paragrafen:
- §4 Abs.1 und §5 Abs 1,2 und 4 des Auslandsunterhaltgesetzt (AUG) vom 23.05.2011 (BGBI.I.S.898)
- §14 AUG
- Die Verbürgung der Gegenseitigkeit zum US/New Jersey durch Bekanntmachung von 14.03.1988 (BGBI. I 1988 S.351)
- Deustche Gerichte in der Sache international zuständig gemäß Artikel 3 lit. c) der EG-Unterhaltsverordnung Nr. 4/2009 i.V.m. § 100 FamFG
- Sachlich und örtliche Zuständigkeit des ausgerufenen Gerichtes gemäß $237 Abs. 2 FamFG, § 26 Abs.1 Nr. 2 AUG und § 23a GVG.
- Eine Erhöhung des Unterhaltes in diesem Verfahren nach § 237 FamFG kann nicht verlangt werden. Nach rechtskräftiger Entscheidung in diesem Verfahren wird daher ein Abänderungsantrag nach §240 FamFG gestellt werden.
- Der Unterhaltsansprüch beurteilt sich gemäß Artikel 4 Abs 3 des Haager Protokolls vom 23.11.2007
Nach fast zwei Jahre ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Nach längerem Schreiben hin und her, aussergerichtlicher Vaterschaftstest/DNA Test, Feststellung des Einkommenverhältnisse, Termin-Verschiebungen, usw. kommt jetzt endlich ein Gerichtsverfahren. Es wurde nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Anwalt für die Antragsstellerin eingeschaltet. Nach der Berechnung des Einkommens wurde 120% des Mindestbedarf festgelegt.
Trotz Empfehlung meines Anwalts, habe ich immer lange gezögert, ein Unterhaltstitel zu machen oder beurkunden zu lassen, wegen folgenden Gründen:
1) Gegenüber dem Staat füge ich doch keine materielle Schaden oder Nachteile zu, anders als wenn z.B. die KM oder das Kind Deutsche wäre. meine Familie und ich gegenüber leben und arbeiten in Deutshland, zahlen immer fleissig Steuer und Rente, nie Sozialhilfe beansprücht oder erhalten.
2) Solche Förderung nach 11 Jahre? Ich und KM sind zwar nicht die beste Freunde aber von solchem Vorhaben hat sie mir damals nie gesagt. Ich und das Kind war bisher 4 mal gesehen, zwei mal als das Kind noch Baby war. Warum macht sie das nicht nach 1, 2, 3 oder <5 Jahre? Ich vermüte nur aus reine Neid und Eifersücht.
3) Ausser meine Frau und meinem Sohn, bin ich meine Eltern in Indonesien unterhaltspflichtig und die will ich auch unterstützen. Das Kind hat laut Gesetzt aber Vorrang und es wurde bei der Berechnung des Einkommens, viele Ausgaben für die Unterstützung der Eltern nicht anerkannt.
4) Das Kind und KM sind aus wohlhabende Familie. KM ist .Phd und arbeitet als Dozentin an der US Uni.
5) Ich kann ja immer noch Deutschland verlassen, egal ob ich Unterhaltstitel oder Gerichtsbeschluss aus Deustchland habe, werden sie eh in Indonesien nicht anerkannt, siehe:
http://www.heidelberg-conference2013.de/...nesien.pdf
Und nun, wenn ihr in meiner Stelle wäre, was würdet ihr tun?
Als Möglichkeiten, z.B:
- Der Titel beurkunden zu lassen, erstmal monatlich zahlen und nach 5 Jahre bzw. das Kind 18 ist, dann endlich in Frieden und Ruhe leben, endet das wirklich so oder darf das Kind weiter und mehr verlangen z.B. wegen Hochschulgebühr in USA?
- Der Titel beurkunden zu lassen, erstmal monatlich zahlen, bis ich sage "es reicht mir!", Deutschland verlassen und dann dort evt. bei Deutscher Botschaft melden und die Unterhaltshöhe je nach Einkommen dort anpassen?
- Im Gericht verhandeln, ich sage z.B. "liebe Leute, wenn es wirklich um das Wohl des Kindes, dann solltet ihr meine vorgeschlagene Unterhaltshöhe von xxx € akzeptieren, da ich sonst immer noch abhauen kann und wenn ich abhaue, dann gewinnt ja am Ende keine"? Klingt zwar extreem aber kann ich sowas sage? Und dann danach auf den Gerichtbeschluss warten, und auch mehr Zahlen wegen den Gerichts- und Anwaltkosten, und dann irgendwann mal Deutschland verlassen.
Welcher Weg ist finanziel besser und aus der zukunftige Rechtssicherheit? Ich meinte, wenn man davon ausgeht dass ich irgendwann mal wieder zurück nach Deutschland will und keine Probleme später auftaucht? Habt ihr auch ähnliche Erfahrungen?
Danke
OliBoli
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| (Wann) dem RA das Mandat entziehen? |
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Geschrieben von: L3NNOX - 05-06-2013, 22:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Guten Abend,
bei mir ist die Scheidung seit Wochen durch. KU tituliert, Umgangsverfahren erfolgreich abgeschlossen inkl. Ordnungsgeld. TU läuft in ein paar Monaten aus.
Also alles soweit in trockenen Tüchern. Bin zufrieden mit der Leistung des Anwalts, habe aber wenig Lust, falls 2 Jahre nach der letzten Lohnoffenlegung wieder eine Aufforderung des gegnerischen Anwalts kommen sollte, meinem RA erneut ein paar Hundert Euro zu bezahlen. Da ich nach Tarifvertrag bezahlt werde, wird sich eh keine Höherstufung des KU ergeben, ich zahle eh schon Stufe 4.
Sollte man unter diesen Umständen dankend das Mandat entziehen?
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| Entwurf Unterhaltstitel bitte kontrollieren? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 04-06-2013, 11:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo,
habe gerade vom Notar einen Entwurf des KU-Titels bekommen.
Kann einer oder mehrere von euch da mal ein Blick drauf werfen? Scanne den nachher mal ein und wenn ihr mir ne Mail-Adresse schickt per PN würde ich den mal rüber senden.
Ein Satz der komisch ist und mir nicht passt ist, dass die Mutter jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar ohne Nachweis fordern kann. Das heißt ja im Falle des Falles das eine Rückgabe im Original obsolet wäre weil die Ex sich jederzeit ne neue Ausfertigung besorgen kann, oder?
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| Unterhalt an Volljährige |
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Geschrieben von: cannibalized - 03-06-2013, 18:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo in die Runde,
kennt sich damit jemand aus ???
Ich habe eine mittlerweile 19-jährige Tochter die seit ihrem 1-sten Lebensjahr von mir getrennt bei ihrer Mutter lebt und seit jeher immer pünktlich meinen Kindesunterhalt erhält ...
Im Juli 2010 hat meine Tochter ihren Schulabschluss erfolgreich absolviert und sich über den Bildungsweg G9 zum Abitur 2012 qualifiziert.
Da sie im zweiten Halbjahr 2011 durch eine Erkrankung, Burn out Syndrom, längere Zeit nicht am Unterricht teilnehmen konnte und zu viele Fehlstunden vorwies, wurde sie nicht zum Abi 2012 zugelassen.
Die Klasse 11 musste wiederholt werden. Soweit so gut, kann passieren ...
Seither ist der Kontakt völlig abgerissen - das nur so am Rande.
Anfang 2012 ist sie dann 18 Jahre jung geworden und ab da fingen dann die Unterhaltsstreitigkeiten an, da zum gleichen Zeitpunkt ihre Mutter, bei der sie lebt, arbeitslos wurde (laut Bescheinigung der Arbeitsagentur bis voraussichtlich März 2013) und durchaus ein erhöhtes Interesse am höchstmöglichen Unterhalt hatte.
Nach etlichem Hin und Her über die Rechtsanwälte wurde schnell klar,
sie ist privilegierte Volljährige und ich unterliege der erhöhten Erwerbsobliegenheit, bis mindestens Juni 2013.
Nachdem ich meine Tochter im März 2013 wiederholt und schriftlich um ihr Zeugnis bitten musste, wurde mir mitgeteilt, dass sie auch 2013 nicht zum Vollabitur zugelassen würde. Wiederholte und entschuldigte Fehlzeiten und auch der Notendurchschnitt sprechen dagegen. Somit kann sie lediglich ihr Fachabitur machen.
Es hieß weiter, dass sie sich um eine Lehrstelle im kaufmännischen Bereich beworben hat und sich auch weiter bewerben wolle. Doch bisher war von Seiten der Geschäftsführer nur ein Vollabitur von Bedeutung. Und ohne Vollabitur wäre die Lage auf dem Ausbildungsmarkt eher schlecht - laut meiner Tochter ...
Seit heute weiß ich, dass sie einen erneuten Versuch starten wird ihr Abitur 2014 zu machen. Das hat sie jetzt so beschlossen und Punkt.
In meinen Augen blanker Hohn .
Daher meine Frage mal vorab:
Muss ich das so ohne weiteres hinnehmen und sie gewähren lassen,
oder gibt es da auch mal Grenzen was die Unterhaltspflicht ihr gegenüber betrifft ???
Muss ich weiterhin den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen ???
Was ich bisher noch nicht geäußert habe, ist die Tatsache, dass ich noch für zwei weitere minderjährige Kinder unterhaltsverpflichtet bin
und mir trotz allem Verständnis für die Bildung meiner Kinder, so langsam das Geld ausgeht.
Informationen und Anregungen sind erwünscht...
Besten Dank im voraus,
euer cannibalized
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