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| Verlängerung BU |
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Geschrieben von: Nobody - 11-05-2013, 19:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo Leute,
seit heute bin ich nun Mitglied in diesem Forum, das ich schon seit längerer Zeit mitverfolge.
Ich wollte mal zum einen allgemein die Frage in den Raum stellen, wie es sich denn derzeit in der Praxis mit dem BU § 1615L und dessen Verlängerung verhält und ob Ihr da Erfahrungsberichte habt.
Nach der Umstellung in 2008 wird ja mindestens bis zum 3. Lj BU geschuldet und danach nach je nach Billigkeit. Nach großem Aufschrei in den Medien wurde das ganze ja wieder durch den BGH in einem Urteil relativiert, bei dem vorallem die praktizierte Rollenverteilung in der vorangegangenen nichtehelichen Beziehung betrachtet werden muss (War die Mutti hinterm Herd und der Vater arbeiten, dann gabs danach länger BU und zwar in Form eines abgestuften Übergangs ins Berufsleben). War dieses Urteil nun ein Einzelfall oder wird das nun die Regel? Ich weiß, dass nun alles eine Einzelfallbetrachtung ist, allerdings weiß ich auch, dass vorallem in der 1. Instanz gern gemäß Schema-F verfahren wird.
Weiterhin wollte ich mal eure Meinung zu meinem konkreten Fall erfragen, da bei mir demnächst die 3 Jahre rum sind.
Eckdaten:
- Kind aus One-Night-Stand entstanden und bald 3 Jahre alt
- Weder davor noch danach bestand eine Beziehung
- kein gemeinsamer Kinderwunsch, kann sogar ihren Freundinnen mit denen sie sich verkracht hat bestätigt werden
- Nur dem Kleinen zuliebe halte ich den Kontakt, wobei ich mehrfach klar gemacht hab, dass Umgangsverweigerung als Erpressungsgrund an mir abperlt
- KM betreut derzeit daheim (verdient sich wahrscheinlich was dazu, ist aber nicht nachweisbar, auch erstmal egal)
- KU tituliert
- BU bis zum 3. Lj tituliert
- KM hat zwei abgeschlossene Ausbildungen mit einigen Jahren an Berufserfahrung
- Vorsorglich zahle ich bereits jetzt (inoffiziell) einen Anteil an den KiGA-Kosten, damit Sie nicht Argumente aus dem Hut zaubern kann wie "der Kleine ist noch nicht reif für Fremdbetreuung", denn dies wird faktisch bereits seit fast einem Jahr praktiziert.
- Weiterhin (da ich in einigen Urteilen gelesen habe) wird gern mit der Kindsbetreuung als "Rund-um-die-Uhr-Tätigkeit" argumentiert. Ergo kam von mir das Angebot mich zu Teil auch an einer Betreuung nach der Kita zu beteiligen (wobei ich dies gern in einem pauschalen Betrag abgelten möchte).
- Nun der präkere Fakt bei der Sache: KM bereitet sich nun trotz 2 abgeschlossener Ausbildungen und Berufserfahrung darauf vor ab Oktober zu studieren...
Frage:
1) Wie sieht es in der Konstellation mit einer Verlängerung des BU aus? Gibts eurer Meinung nach noch argumentative Fallstricke, die zu beachten sind? Wie ist die Sache mit dem Studium zu werten? Das wäre KM's dritte Ausbildung. Mein persönlicher Gerechtigkeitssinn sagt, dass es ihr Luxusproblem ist, aber vor Gericht und auf hoher See ist Man(n) in Gottes Hand.(Rollenverteilung gabs nicht da nie zusammen, Fremdbetreuung läuft bereits, für Fremdbetreuung nach der Kita wurde Hilfe angeboten)
2) Für den Fall, dass KM überhohte forderungen der Fremdbetreuung aufgrund ihres kommenden Studiums fordert: Kann dies zumindest zum Teil (ganz wird wohl nicht gehen) abgewiesen werden, da der Betreuungsbedarf nach bestimmten Uhrzeiten bei Ausübung eines Ihrer erlernten Berufe nicht gegeben wäre?
3) Ich weiß, dass dies in der Praxis wohl kaum realisierbar sein wird, aber: Fremdbetreuungskosten werden ja anteilig in Relation zum Einkommen verteilt. Wenn KM studiert (und ich hoffentlich aus dem BU raus bin), dann kriegt sie ja deutlich weniger BaFöG als z.B. bei 30 Std. die Woche hinterm Schalter in der Bank. Kann man diese Differenz irgendwie als fiktives Einkommen für die Bemessung des Fremdbetreuungsbedarfs berücksichtigen. (Sie könnte ja arbeiten, statt ne dritte Ausbildung/Studium machen, und sich damit anteilig an den Fremdbetreuungskosten beteiligen).
Wie seht Ihr die Sache? Für Antworten, Anregungen, Tipps bin ich euch sehr dankbar.
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| Scheidung, "gemeinsames Konto" |
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Geschrieben von: Elli306 - 11-05-2013, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo ihr lieben,
ich habe in diesem Forum noch nichts davon gelesen, ich schildere euch mal meinen Fall!
Bin seit ende letzten Jahres von meiner EX geschieden,
wir hatten ein gemeinsames Konto, bzw habe im Internet gelesen, das es eigtl nur ihr Konto ist, ich nur eine Vollmacht habe Geld abzuheben!
Das Problem ist, wir hatten ums geeinigt da das Konto Dispo von - 3500€ hat, das ich es langsam abbezahlen werde. Schließlich geht mein Lohn monatlich auf dieses Konto ein. Jetzt aber hat Sie meine Karte sperren lassen und lässt weiterhin Sachen von sich abbuchen!
Bei den Kontoauszügen steht auch ausschließlich nur ihr Name drauf, nicht meiner! Ich möchte jetzt nachdem sie den Krieg mal wieder begonnen hat mein Lohn nicht mehr drauf kommen lassen und auch keine Rechnungen mehr auf über dieses Konto abbuchen lassen!
Kann sie mir Rechtlich i-was tun? Weil kein Lohn mehr darauf kommt??
Muss ich da was übernehmen? oder wie siehts aus?
Ich weiss echt nicht mehr weiter ob ich das machen soll, aber ich will mich nicht mehr von ihr so vereppeln lassen!
Bitte um eure HILFEEEE    
DANKE im voraus, ich hoffe das ich ein paar antworten bekomme!
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| Konfirmation |
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Geschrieben von: GeckoMan - 10-05-2013, 13:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
hab heute von RAtte der Ex ne Einladung zur Konfirmation meines Kindes erhalten. Zeitpunkt frühes 2. Quartal 2014. Die Feier müsse bereits geplant werden (?!) (Anm. findet in einem Restaurant statt)
Man erbittet deshalb um Auskunft ob ich (bzw. meine Familie) an der "Feierlichkeit" teilnehmen möchte und weist darauf hin, dass ich meine Unkosten (sowie meiner eingeladenen Familie) selbst zu tragen hätte. Ein Zusage wäre verbindlich, insofern wären aus einer Nichtteilnahme evtl. entstehende Kosten auch von mir zu tragen.
Nett, nicht wahr?
Ich überlege nun 2 bzw. 3 Szenarien:
1. "Operation Feindliche Übernahme" : Die Feier mit der wesentlich größeren väterlichen Verwandschaft fluten und sozusagen übernehmen.
2. Mit einem netten humorvollen Brief für "niveauvolle" Einladung dankend ablehnen.
3. Garnicht antworten?
Ich schätze eure Ideen, deshalb: Wie würdet ihr antworten?
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| wie ist die Vollstreckung zu stoppen? |
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Geschrieben von: SALI - 10-05-2013, 11:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Kann mir jemand sachliche Antwort auf die Frage geben:
Tatbestand: die Mutter mit dem Kind wohnt seit einigen Jahren in einem EU Land )nicht Deutschland). Dort wurde auch auch Unterhalt gerichtlich geregelt. Die Alimente sind regelmäßig bezahlt. Es gibt aber auch ein altes deutsches Scheidungsurteil, das auch eine Unterhaltsklausel hat. Das Urteil stammt aus der Zeit als die Familie noch in Deutschland gelebt hat. Jetzt, nach 10 Jahren, hat die Mutter das Urteil zum Gerichtvollzieher gebracht. Die Vollstreckung ist im Gange.
Frage: was ist zu tun, wie ist die Vollstreckung zu stoppen?
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| Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle? |
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Geschrieben von: nofiction - 09-05-2013, 10:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Meine 13jährige Tochter verbringt ca. 1/3 jeden Monats bei mir. Ich spare monatlich 40€ für sie und komme für alle sportlichen Aktivitäten wie Vereinsbeiträge auf. In meiner Wohnung habe ich seit der Trennung 2006 immer ein eingerichtetes Kinderzimmer für meine Tochter. Ich wasche ihre Wäsche und so weiter und sofort.
Trotzdem zahle ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, ist das rechtens oder kann der Unterhalt an die Gegebenheiten angepasst werden?
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| Titel über Notar machen |
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Geschrieben von: bonsai - 07-05-2013, 17:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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hallo, ich hab da mal ne Frage,
hab hier was gefunden, das man nen Unterhaltstitel beim Notar machen lassen kann. Jetzt hab ich hier im Ort einen Notar befragt, der sagte darauf: "nein, sowas macht kein Notar". Ich will jetzt gerne so einen Titel erstellen lassen, statisch und befristet und möchte da das JA gerne außen vor lassen. Wer kann mir da helfen, welche Notare machen sowas, vielleicht auch konkret im Raum Würzburg, Schweinfurt, Nürnberg. Wer kennt da Ansprechpartner.
Danke
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| Flucht in die USA - ganze Geschichte |
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Geschrieben von: johnmacklemore - 07-05-2013, 03:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (49)
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Hey liebe Forengemeinde,
auf die Vorstellung meiner Person verzichte ich aus Anonymisierungsgruenden einfach mal.
Ich bin Vater, Vaterschaft ist anerkannt, es liegt ein KU Titel gegen mich vor. Mutter hat mich verlassen, weil sie es bevorzugte eine heile Familie mit meinem Kind und einem neuen Mann (ist ihr Landsmann), zu fuehren. Ich habe 3 Jahre KU gezahlt.
Die Trennung war ziemlich dreckig, hinterhaeltig und hat mich in den finanziellen Ruin getrieben. Sie hat Ware auf meinen Namen bestellt und niemals bezahlt, aus liebe bin ich rechtlich niemals dagegen vorgegangen, ich weiss, dass war dumm. Sie versprach mir immer und immer wieder diese Sachen zu bezahlen, ohne anschliessende Taten.
So es liegt ein KU Titel gegen mich vor und ca. 7 zivile Titel. EV habe ich bereits abgegeben. Ich habe Deutschland verlassen, lebe derzeit in den USA. Es gibt ein paar Personen, Familie / Freunde, die wissen, dass ich in den USA bin, aber NIEMAND weiss meinen genauen Aufenthaltsort. Ich habe mein Bankkonto geschlossen und soweit alles gekuendigt wozu ich in der Lage war. Der Rest wird nach und nach von einer Vertrauensperson gekuendigt. Ich habe mich ordnungsgemaess beim Amt abgemeldet und Neuseeland als Wohnort angegeben.
Mein Pass ist ausreichend lange gueltig, bis zum Ablaufdatum habe ich lange die US Staatsbuergerschaft.
Ich habe noch mitbekommen, dass einer der Glauebiger einen Strafantrag wegen Betrug gestellt hat (wegen den Schulden).
Nun meine Frage an Euch was habe ich zu erwarten und was muss ich beachten?
Ich habe niemals vor nach DE zurueck zu kehren.
Lieben Gruss
John
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