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Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung
#1
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Hallo!
Kann mir jemand helfen vom JA bekomm ich nur blöde Antworten.
Also mein erstes Problem ist folgendes ich war von September bis April unverschuldet arbeitslos (betriebsbedingte Kündigung) und konnte keinen vollen Unterhalt (nach Titel) mehr bezahlen da tritt doch dann normalerweise BGB 1601 Absatz1 in Kraft. Warum bekomm ich dann eine Rechnung und mir wird auf nachfrage gesagt dass das nicht stimmt und ich den offenen Betrag zahlen muss da ein Titel besteht?
Mein Zweites Problem ist ich hab seit kurzen mit meiner Freundin ein Kind muss ich da eine Neuberechnung beantragen oder eine Abänderungsklage einreiche?
Bitte helft mir wir wissen nicht mehr weiter!
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#2
Temporäre Arbeitslosigkeit ist dein Privatvergnügem. Solange der Titel besteht, muss er im Zweifel bedient werden.
Bei Grundsätzlichen, langfristigen veränderungen kannst du Abänderungsklage einreichen, wenn der Titel nicht freiwillig abgeändert wird.
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#3
Naja wir haben unsere zweifel, dass das JA freiwillig mitmacht deswegen die Frage was besser ist Abänderungsklage oder erstmal Neuberechnung beantragen
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#4
In Ergänzung zu iglu:

Pauschal wird davon ausgegangen, daß der Vater verpflichtet ist, sich umgehend (!) um eine neue Arbeitsstelle zu kümmern, in der er den bisherigen KU weiterzahlen kann, weswegen eine Arbeitslosigkeit als ein schnell vorübergehendes Ereignis angesehen wird. Zudem bekommt der Vater ja zunächst ALG 1, das i.d.R. so hoch ist, daß daraus der KU bezahlt werden kann (nach Ansicht des Gesetzgebers).

Fazit: Solange Du ALG 1 bekommst und NICHT (!!!) triftig begründen kannst, warum Du weniger KU zahlen kannst, hast Du keine Chance auf Reduzierung des KUs und mußt den titulierten Betrag voll zahlen.

Nun zu Deiner zweiten Frage:

Natürlich kannst Du jetzt auf Verringerung des KUs klagen!

Also sofort zum Anwalt gehen, durchrechnen lassen, Vorschlag für zukünftige KU-Höhe machen (dann streitet Ihr Euch nur noch um die Differenz) und Klage vor Gericht eingeben mit Antrag auf Eilbeschluß (oder wie auch immer das heißt).

Jeden Monat, den Du jetzt verstreichen läßt, mußt Du die bisherige Höhe zahlen!!!!!!!!!!!!!!!

Simon II
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#5
Ich hab auch gehört das meine Exfrau einer Neuberechnung zustimmen muss stimmt das oder muss das JA zustimmen oder beide?
ab wann zählt das dann? Ab einreichung der klage oder erst später?
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#6
Lies mal hier weiter unter dem Kapitel 9 "Mein Einkommen hat sich verringert, darf ich jetzt weniger Unterhalt überweisen?" (ziemlich weit nach unten scrollen).

Da steht alles drin incl. Links zu Mustertexten.

Simon II
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#7
Gläubiger des Unterhalts ist das Kind, dessen gesetzlicher Vertreter die Mutter ist. Also musst du bei ihr die Abänderung des Titels fordern, ganz grundsätzlich.

Sollte eine Beistandschaft beim Ja bestehen, ist die Forderung ans JA übergegangen und du musst dich an selbiges wenden.
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#8
Unwahrscheinlich, aber möglich. Ein neuer Unterhaltsberechtigter kann die Einstufung in der Düsseldorfer Unterhaltstabelle um eine Stufe senken. Offiziell zählt das neue Kind genauso viel wie sein Halbgeschwister, sofern beide minderjährig sind. Keine Änderung ergibt sich, wenn man wie die meisten Unterhaltspflichtigen in Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle liegt. Nur wenn ein begründbarer Mangelfall entsteht, ändert sich der Zahlbetrag eventuell. Die genaue Berechnung ist in der Düsseldorfer Tabelle beschrieben. Meistens wird bei Mangelfällen stattdessen aber einfach irgendein fiktives Einkommen aus dem Zylinder gezogen: Erhöhte Erwerbsobliegenheiten oder verringerter Selbstbehalt. Ob der Verpflichtete sein zweites Kind betreuen muss, spielt keine Rolle. Elternzeit gibt es für ihn nicht, notfalls muss er das zweite Kind auf eigene Kosten fremdbetreuen lassen, um in dieser Zeit unterhaltsrelevantes Einkommen zu erwirtschaften. Oder er erwirtschaftet den Unterhalt mit einer Nebentätigkeit, die nach Juristenansicht nachts und am Wochenende ausgeführt werden kann, die Partnerin müsse dann zur Kinderbetreuung verpflichtet werden. Von Staats wegen wird er als Rabenvater diffamiert, wenn er sein neues Kind nicht mitbetreut, um zu arbeiten; und wenn er nicht arbeitet ist er ein Rabenvater, weil der dem Unterhaltsmaximierungsprinzip nicht entspricht.

was soll den der sch... ich bekomm zum teil nachtzuschlag habe unregelmäßig frei wie in gottes namen soll ich da noch nen nebenjob annehmen mal davon abgesehen das meine freundin eh schon auf 400 Euro arbeiten geht ich verdiene ca 1500 und zahle für meine ersten 2 jeweils 225 Euro bin also an der untergrenze
soll mein dritter jetzt verhungern oder was
ich steig irgendwie gar nimmer durch
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#9
Da gibt es auch nicht viel durchzusteigen. Abänderung des Titels verlangen, ansonsten auf Abänderung klagen.
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#10
Moin flori,

Du bist 4 Personen gegenüber pflichtig.
2 externe Kinder und intern Mutter mit frischem Wurf.

Alle hängen an 1500 €, vermutlich netto?

Warum gehst Du unter diesen Bedingungen noch auf die Streckbank zum Jugendamt? Warum nicht zum Jobcenter, um aufstocken zu lassen?

Oder übersehe ich etwas, was diesen Weg versperrt? Undecided
.
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#11
wie aufstocken lassen? ja netto
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#12
Sag mal
- wie alt sind die drei Kinder genau
- wie oft kommen die externen zum Umgang
- Entfernung bzw. Umgangsfahrtkosten
- Warmmiete (alles außer Strom)
- Du lebst mit frischem Kind und Mutter zusammen unter einem Dach und aus einem Kühlschrank?

Mit diesen Angaben kann dann Euer Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen nach SGB II, sprich Aufstockung, errechnet werden.

Grob sieht das so aus:
Bedarf Deiner Bedarfsgemeinschaft gegen Dein/Euer anrechenbares Einkommen. Ist der Bedarf nicht gedeckt, dann wärmt Euch die Gemeinschaft... und zahlt Aufstockung.

Mit Standardwerten komme ich auf etwa 1000€ Zuschuß.

Gib mal Zahlen durch, dann können wir das genauer sagen.
Die junge Mutter sollte sich ganz auf die Brutpflege konzentrieren. Einkommen=0
.
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#13
(07-05-2013, 18:03)flori schrieb: .... das meine freundin eh schon auf 400 Euro arbeiten geht ich verdiene ca 1500 und zahle für meine ersten 2 jeweils 225 Euro bin also an der untergrenze
Da gehst du am besten sofort*) zu deinem nächsten Jobcenter (nimmst Mietvertrag, Lohnzettel/ALG1-Bescheid, KU-Titel und Geburtsurkunden mit) und beantragst für deinen 5-Pesonen-Haushalt aufstockendes ALGII (vulgo HartzIV).
Wichtig: Trage alle 3 Kinder in den Antrag ein, und unterschreibe 2 x (1x für dich und 1x als gesetzl. Vertreter der Kinder). Und laß dich bloß nicht abwimmeln oder in deinem Antrag rumkorrigieren.

*) Mit "sofort" meine ich, das jetzt der Tag schon spät ist, Mittwochs Jobcenter für gewöhnlich nicht offen haben und Donnerstag Feiertag ist: Jetzt durchrechnen und heute vor 24 Uhr mit beweiskräftigem Fax oder als handschriftliches Blatt dort mit Boten als Zeuge einwerfen:
"Ich, Name, und meine Familie, Name 2-5 (jeweils Geb.dat) sind bedürftig und stellen Antrag auf Leistungen nach dem SGBII.
Datum, Unterschrift"
Das ist alles und das Freitag hin mit obigen Unterlagen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#14
also kind 1 ist 4 und kind 2 ist 2 leben bei der exfrau. meine frau bekommt vorerst 670 elterngeld ab diesen monat weniger wieviel weiß ich noch nicht da ja der 400euro job mitangerechnet wird. kind 3 ist 11 wochen alt. die beiden großen hab ich ab diesen monat nur noch jedes we weil sich (sa 17.00 - so. 17.00) das meine ex so einbildet (statt jeden so von 10.00 bis 18.00) und wohnen ca 40 km weg
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#15
Durchrechnen heißt:

1. Bedarf
XXX,00 Kosten Warmiete (alles ohne Strom)
+ 345,00 Regelsatz Du
+ 345,00 Regelsatz Mutti
+ 224,00 Regelsatz neues Kind
+ (1/30) des Regelsatzes externe Kinder je Tag den sie bei euch sind
------
A = ? 1580 ?? Gesamtbedarf

2. Einkommensanrechnung
1500,00 dein Netto
- 330,00 Freibetrag
- 225,00 KU Kind 1 extern
- 225,00 KU Kind 2 extern
+ 400,00 Netto Mutti
- 160 Freibetrag Mutti
+ 184,00 Kindergeld neues Kind
- 30,00 Freibetrag Versicherung Kind
--------------
B = 1114,00 anrechenbares Einkommen

Das was A höher ist als B bekommt ihr als Sozialleistungen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#16
achja WM beträgt 550 euro für eine 3 zi whg die uns sowieso zu klein wird dadurch das die 2 jetzt übernacht bleiben
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#17
Eile ist nur hinsichtlich früher Auszahlung geboten.
Ansonsten wird auf den 1. des Monats zurück berechnet.

Laß uns das mal mit genauen Zahlen ausrechnen und den Ausdruck klemmst Du dann hinter den Antrag.
Dann wissen die gleich, was gemeint ist und was die Stunde geschlagen hat....Wink
.
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#18
was genau ist das bei der rechnung vom externen kind
das wär super!!!
anwaltstermin mach ich morgen auch gleich hab bei anwaltshotline von der rechtschutz meiner frau angerufen.
aussicht auf erfolg besteht allerdings nur bei änderungsklage weil die aus erfahrung wissen das sich die ämter bei mangelfallberechnung immer quer stellen was eine neuberechnung betrifft
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#19
KU>Kindesunterhalt.

Der wird im SGB II, soweit tituliert und auch gezahlt, vom Einkommen abgezogen, weil: steht ja nicht zur Verfügung.

Laß das mit der Abänderung, ist unnötig!
Gibt nur Probleme mit ungewissem Ausgang.

Zahl den MindestKU an die externen Kinder und gut ist.
.
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#20
ich mein das (1/30) des Regelsatzes externe Kinder je Tag den sie bei uns sind
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#21
Der Regelbetrag, den Du für die Umgangskinder erhältst, der errechnet sich aus dem Regelsatz für einen Monat/30 Tage (im SGB wird immer mit 30 Tagen gerechnet!) * Anzahl der Umgangstage. Einige Jobcenter sind sehr streng und zählen nur die Tage, an denen ein Kind min 12 Stunden im Haushalt ist, andere sehen das weniger eng.

Wichtig sind auch die Transportkosten für die externen Kinder. Die Fahrerei kann richtig an den Beutel gehen. Kannst Du Dir auch alles wiederholen... vom lieben Jobcenter. Wink
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#22
könnt ihr mir das bitte schnell mal durchrechnen? weil ich mir ja auch nicht sicher bin was von den geld meiner freundin mitreinfließt sind dann ca mit nebenjob 800 bis 850
wieso gibt das mit der abänderung probleme mit ungewissen ausgang
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#23
(07-05-2013, 19:43)flori schrieb: achja WM beträgt 550 euro für eine 3 zi whg die uns sowieso zu klein wird dadurch das die 2 jetzt übernacht bleiben
Dann kann es sinnvoll sein erst entsprechende 5-Zi-Wohnung anzumieten und dann Antrag wegen Aufstockung zu stellen. Angel

Hab ich das richtig verstanden: die externen Kids sind JEDES Wochenende mit Übernachtung (das ist elementar!) bei dir?

Und: Laß das erstmal mit dem Anwalt - bringt möglicherweise gar nichts - nur Ärger und Kosten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#24
11 Wochen alter Säugling.
Wie ist die Versorgung?
Stillst Du auch? Wink
Deine Frau und die Mutter sollte mal schön zuhause bleiben!
Und Du organisierst die fette Beute, erlegst das Mammut.

Auch ich lese: Die externen Kinder sind JEDES WE bei Euch?
.
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#25
nein vorher jeden sonntag von 10.00 bis 18.00 uhr aber das passt meine exfrau nicht mehr sie will jetzt das ich sie nur noch jedes zweite wochenende bekomme von sa um 17.00 uhr bis so um 17.00 uhr.
naja der anwalt meinte das dritte kind ist ein dauerhaft geänderter lebensumstand und deswegen bestehen hohe aussicht auf erfolg weil ihm ja auch was zusteht und mir 1000 euro zustehen
Sie macht beides stillen und fläschchen momentan nimmt sie vom ersparten damit wir wenigstens über die runden kommen. wenn sie nicht von sich aus gesagt hätte sie geht wieder a bissl damit wir noch irgendwie eine chance haben würde es gar nimmer gehen.
mir wärs auch lieber sie würde zu hause bleiben aber ich kann ja nicht mal einen nebenjob annehmen weil ich total unterschiedlich arbeiten muss und unterschiedlich frei habe
desweiteren wird uns ja ne größer whg nicht genehmigt weil die zwei großen nicht bei uns wohnen
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