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| ARGE will umfassende Auskunft |
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Geschrieben von: Antiworld - 11-06-2013, 18:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Seit Freitag habe ich einen besorgten Vater der an mich herangetreten ist, weil die ARGE für den 8. Jahre alten Sohn Leistungen an die KM zahlt und nun "prüft" ob er Leistungsfähig genug ist um Kohle abzugreifen.
Der Vater hat regelmäßigen Umgang, keinen Titel. Mit der KM besteht bis auf Finanzen kein Streit. Bei Geld, wenn wundert es , versteht die KM keinen Spass. Die KM arbeitet und ist selbst nicht bedürftig.
Er selbst, will keinen Antrag auf Aufstockung stellen, er möchte keinen Titel. Auch eine Klage kommt nur im äußersten Notfall für ihn in Frage.
Daher sind mir natürlich die Hände etwas gebunden und die Wahl des "Kalibers" mit dem ich auf die ARGE schiessen möchte, fällt kleiner aus.
Er verdient im Durchschnitt 1.850€ Brutto im Monat. Bisher zahlt er zwischen 220€ und 250€ KU im Monat. Die Warmmiete beträgt ohne Strom und Gas knapp 405€ für zwei Zimmer. Das Kind ist in der Regel jedes Wochenende bei ihm mit Übernachtungen.
Wenn ich die 4% Berufspauschale, die Altersvorsorge etc. und 1/30 Bedarf pro Umgangstag für das Kind rechne, zahlt er eh schon mehr Unterhalt als er müsste. Mal abgesehen davon, dass auch eine größere Wohnung drin wäre.
In der Praxis werden von den ARGEn hier regelmäßig und mit purer Absicht Fehler bei der Berechnung des vom Vater zu erbringenden Unterhaltes gemacht, weil bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit die Freibeträge nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden.
Die letzte Überprüfung ist 3-4 Jahre her, die ARGE will bis zum Ende des Monats Juni die letzten 12 Abrechnungen, Steuerbeleg für 2012 und den üblichen Fragebogen haben.
Zitat ARGE:
"Wir danken für Ihre vollständige Auskunft bis 26.06.213, zu der Sie nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verpflichtet sind."
Mir juckt es in den Fingern eine entsprechende Antwort zu schreiben, aber ich muss Diplomatisch bleiben und sehen, dass er nicht von der ARGE finanziell gevögelt wird. 
Ich tendiere zur minimalen Auskunft mit dem Hinweis das der Vater selbst ein Mangelfall und somit Bedürftig ist, ohne dem Moloch ARGE zuviel Daten zu liefern.
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| Neues Leben, alte Lasten |
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Geschrieben von: Frank Castle - 10-06-2013, 03:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo Forum,
ich habe bereits eine jahrelange Odyssee hinter mir, nachdem ich mit einer Psychopathin ein Kind zeugte. Nun scheint sich das Leben fuer mich endlich um einiges zu bessern und ich habe so meine Fragen und Zweifel wie es weitergehen soll - und hoffe ich finde hier evtl etwas Hilfe oder Meinungen.... ich versuche wirklich mich kurz zu fassen, denke aber, ein paar Zeilen werde ich brauchen um so ungefaehr zu beschreiben was Sache ist...
Zu meiner Geschichte:
Der Fall war an sich klassisch. Das Jahr 2000 - Ich: 20, jung und naiv.
Sie: 23, Borderlinerin, wohl schon laenger auf der Suche nach einem Erzeuger, absolut Skrupellos.
Ich wurde nach einem Jahr Vater sein im wahrsten Sinne des Wortes abserviert, hintergangen, ausgenutzt, betrogen, verarscht, geaechtet, vernichtet... (Koennte 1001 Anekdoten hier erzahlen, aber lassen Wir das ...)
Sie erhielt den vollen Unterhaltsvorschuss. Ich durfte dafuer das Kind nicht sehen, bzw ca 7-10 Tage im Jahr und machte all das durch was man halt so durchmacht, wenn die KM durch und durch schlecht, und man in D nicht verheiratet ist. Am Ende hat es mir und dem Kind das Herz gebrochen.
Ich konnte bisher nicht wirklich zahlen, weil ich nie so wirklich auf die Beine kam und eigentlich bis vor 3 Jahren auch nie so wirklich gluecklich sein konnte. Eine richtige Familie hatte ich keine. Sie hatte einen anderen, bekam die Wohnung, und das JA glaubte jede Luege die Sie erzaehlte - somit sah ich mein Kind kaum noch und ging erstmal daran kaputt. Nach ca einem Jahr wog ich noch 50kg und war praktisch nur noch Haut und Knochen. Kein Schlaf, kein Essen. Die Spiele gingen erbarmungslos weiter... bis ich nach 2 Jahren aufgab und von einer Bruecke sprang. Nichts passierte ausser einem totalen Zusammenbruch.
Ich zog weg.
Zunaechst ein anderes Bundesland. Wollte irgendwie wieder auf die Beine kommen. Kontakt mit dem Kind halten war nach wie vor sehr schwer. Ich bekam noch Post vom JA, jeden Januar, mit einer Summe der bereits angehaeuften Schulden und den ueblichen Rechtsbelehrungen.
Ich hatte nichts was die sich haetten holen koennen, also heftete ich die Zettel ab und das war es fuer mich. Hatte JA, Anwaelte usw durch und es gab keine Aussicht auf grosse Besserungen der Situation. Bis zum Jahr 2008 Jobbte ich hier und da und bekam zum Schluss sogar Hartz4. Ich hatte bis dahin immer Angst wirklich eine Lehre zu machen oder gar eine Karriere ins Auge zu fassen, weil ich eben dachte, die nehmen mir eh alles Weg. Also hielt ich den Ball flach und lebte bescheiden, alles drehte sich mehr oder weniger darum, Kontakt mit meinem Kind haben zu koennen.
Finanziell war ich darum bemueht, meine eigene Miete und Essen zahlen zu koennen. Sonst war ich staendig in den Spielchen der KM gefangen, weil ich Kontakt mit meinem Kind haben wollte. Das wurde immer und immer wieder ausgenutzt um auf mir herumzutrampeln, ungeachtet davon, dass unser Kind auch sehr gerne Kontakt mit mir gehabt haette.
Der KM ging es gut. Sie hatte mehrere Beziehungen, nutzte die auch aus, machte mehr Kinder, arbeitete schwarz, soll wohl auch krumme Geschaefte gemacht haben, zog in ein Haus, naja - wenn ich denn einmal in der Heimat war, hoerte ich nur Horrorgeschichten ueber Sie. Beim JA nahm man mich nicht ernst, man verpoehnte mich sogar. Es ging nicht im geringsten um das Kind oder die Familie, sondern immer nur um die Forderungen. Ich sah das Kind eben so gut es ging und wenn Sie mal im Urlaub war oder Party machte oder zB mal in die Klinik kam, weil Sie neue Silikonbrueste bekam, dann konnte ich in seltenen Faellen mit dem Kind zusammen sein und versuchte so gut es ging ein toller Vater zu sein. Es hat mich zu einem traurigen Menschen gemacht.
Nach einigen Jahren konnte ich das alles nicht mehr. Das staendige Hin und Her, die Aufregung, der Wechsel zwischen totaler Freude wenn man mit dem Kind war, die nie ohne den bitteren Beigeschmack der Ungewissheit kam und diesen langen, zermuerbenden, depressivem Trennungsphasen, dem Betteln wann man denn wieder Zeit bekaeme, den Beschimpfungen, dem Nervenkrieg...
Ich fasste den Entschluss mein Leben auf den Kopf zu stellen.
Was, wenn ich den Wunsch das Kind zu sehen nicht mehr aeussern wuerde? Was, wenn ich ins Ausland ginge und eine richtige Arbeit, vielleicht sogar eine Position mit Perspektiven finden wuerde?
Es erschien mir als richtig. Denn die Macht die die KM ueber mich hatte, hatte Sie nur, weil Sie die Kontrolle ueber etwas hatte, dass ich wollte bzw brauchte. Und die Macht die das JA ueber mich hatte, hatte es nur, weil Sie mir diese finanzielle Zwangsjacke anzogen. Im Ausland koennte ich endlich etwas aufbauen, etwas fuer meine und des Kindes Zukunft schaffen, ohne Angst, jemand zerstoert es einfach wieder. Und mit 28 wurde es wirklich Zeit, diesem Teufelskreis zu entkommen...
Also ging ich. Und es war verdammt schwer. Ein 4 Jahre Abenteuer aber kurz gesagt:
Ich hatte in der Zeit Arbeit bei 4 Firmen und lernte eine Meeeenge dazu.
Als ich ging, blockierte die KM den Kontakt endgueltig und seitdem habe ich nichts mehr von meinem Kind gehoert. Das Loslassen war extrem schwer aber ich gab nicht nach... und der Psychoterror war plotzlich weg, die Schuldenbriefe erreichten mich nicht mehr. Zum ersten Mal in 8 Jahren konnte ich ein bisschen Luft holen.
Zur Gegenwart:
Nach ein paar Monaten ging es mir erheblich besser.
Ich lernte eine neue Frau kennen. Sie ist so ganz ganz ganz ganz anders als alle Frauen vorher und scheint echt eine ehrlich Haut zu sein. Und: Sie kommt aus der Heimat, war mir aber noch nie begegnet. Wir verliebten uns und sind seitdem zusammen. Ich bin mit Ihr zurueckgekommen, lebe nun seit 16 Monaten wieder im Heimatbundesland und beginne naechsten Monat eine 2 Jahre Fortbildung auf Bildungsgutschein zum Ingenieur MIT Weiterzahlung von ALG I !! Wir haben vor kurzem Nachwuchs bekommen und wollen naechstes Jahr heiraten...(Ja, ihr habt richtig gelesen, ich habe die Hoffnung und den Wunsch auf eine richtige Familie nie aufgegeben)
Nun zu meinen Fragen:
Ich habe ja nun diese sogenannten "Altlasten", und weiss nun nicht so recht, wie ich jetzt am besten vorgehen soll..... wenn ich ehrlich bin, bin ich nun total ziemlich unruhig, weil ich u.a. folgende Fragen auf dem Herzen habe:
Ich bin nun schon seit 16 Monaten wieder im Heimatbundesland, habe aber noch nichts vom JA gehoert, und habe ein muhliges Gefuehl - die werden mich ja nicht vergessen... da kann ich mich sicherlich noch auf eine grosse Portion Ärger einrichten? (Frage: Was kann man da nun erwarten? Gibt es etwas das ich nun bezueglich des JA tun kann/sollte? Sollte ich warten bis die sich melden oder die Hand heben?)
Meine Freundin moechte mir gerne das Sorgerecht uebertragen. Das waere im Grunde kein Problem, allerdings bin ich nicht sicher, ob es so gut ist, einer Behoerde der ich quasi Geld schulde, jetzt meinen Ausweis einzureichen. Das JA moechte nun fuer die Erstellung der Unterlagen (Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklaerung) eine Kopie unserer Ausweise haben (Frage: Sollte ich das tun, oder lieber sein lassen? Was waere am besten fuer mich? Waere es nicht besser zu heiraten?)
Sollte ich nach der Fortbildung mit Kind und Kegel ins Ausland? Was gaebe es fuer Optionen? Wahrscheinlich nur entweder Zahlen und Wegziehen, oder? Kann man das "Abstottern"? Koennen die mir die Fortbildung streichen wegen der Schulden? Bin verunsichert...
Zu meiner Einstellung: Das JA und die KM haben mir mein Leben ueber Jahre zur Hoelle gemacht und ich sehe nicht ein fuer dieses Verbrechen an meinem Kind und mir zu zahlen. Ich habe sonst keine Schulden und mache mich immer gerade wenn etwas schief laeuft, bin ein aufrichtiger Mensch und druecke mich nicht um meine Pflichten. In diesem Falle aber streikt mein Gewissen - es kann nicht sein, dass ich noch fuer dieses Unrecht zur Kasse gebeten werde. Bevor ich dieses Geld einfach so bezahle, packe ich nach der Fortbildung Kind und Kegel und gehe mit Ihnen dorthin, wo Wir in Ruhe leben und arbeiten koennen. Ich denke, ich habe ein Recht darauf eine eigene Familie zu haben, ohne staendig den schrecken der letzten 10 Jahre spueren zu muessen.
Ich war einige Jahre weg, bin aber ziemlich sicher, dass sich bezueglich der Situation nicht viel geaendert hat, was die Diskriminierung von unverheirateten Vaetern betrifft. Es faellt mir schwer fuer das Land, dass mich mit schweren Stiefeln zertrampelt hat Symphatie zu empfinden. Es war ebenfalls sehr schwer, der Liebe und dem Vertrauen gegenueber einer Frau eine weitere Chance zu geben - und ich hoffe ich tue das Richtige (was auch immer das heissen mag) Aber ich wollte kein Leben mehr in Dunkelheit verbringen. Falls es keinen Ausweg gibt, bleibt wohl wieder nur das Ausland... 
Es wuerde mich freuen von Euch ein paar Meinungen, Antworten bzw Rat zu erhalten und danke denen, die alles gelesen haben im Voraus fuer Ihre Zeit und Aufmerksamkeit. (Habe doch viel mehr geschrieben als ich urspruenglich wollte...) 
Viele Gruesse,
Frank
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| Kinder im Kinderheim.... |
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Geschrieben von: Walter - 09-06-2013, 14:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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schönen Sonntag Nachmittag alle zusammen,
getauft wurde ich auf den schönen Namen Walter, bin 41 Jahre alt, deutscher Staatsbürger und nun auch in den Genuss einer Trennung gekommen...
Dazu hab ich die ein oder andere Frage und ich bin dankbar für jeden Rat oder Unterstützung von euch.
Meine noch Frau und ich trennten uns im Oktober 2012 ich zog aus und zahlte ab diesem Zeitpunkt Unterhalt, wir haben zusammen vier Kinder geb. 2001, 2002, 2005 und 2007.
Ich arbeite im Mehrschichtbetrieb und habe so gut wie keine Wochenenden um die Kinder sehen zu können, ich war dann meistens bei ihr und für einige Std. bei den Kindern, irgendwann ist auch das JA mit ins Boot gekommen und arbeits bedingt war ich bei den Gesprächen nicht dabei,
nun ist es soweit gekommen, das meine Frau (der es ja so schlecht geht, sie kann das alleine mit den Kindern nicht mehr) die Kinder auf anraten des JA beim Hilfeplangespräch in die Obhut eines Kinderheimes gegeben hat und nun beginnt es...
Darf das JA und meine Frau ohne meine Zustimmung die Kinder weg geben (laut schreiben für Erstmal ein Jahr) das JA hat nun einen Antrag beim AG gestellt mir Teile der Elterlichen Sorge zu entziehen, da ich meine Unterschrift nicht abgegeben habe.
Ich persönlich möchte nicht das meine Kinder in einem Jugendheim sind, kann sie aber auf Grund meines Arbeitsverhältnisses nicht nehmen, was tun???
Stimmt es das mir lediglich 950.- im Monat als Mindestsatz verbleiben?
(ich hab nie was schriftliches erhalten) Den Rest kassiert sie (Ca. 1000.-) + Kindergeld (ca. 870.-) + Aufstockung (ca.700.-), so das meiner noch Frau im Monat ca. 2570.- zum Leben bleiben...
Die Aufstockung würde sie, laut ihrer aussage vom JA bekommen, da ich soviel ja nicht zahlen könne...!!!???
lg Walter
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| Wie kann ich ein Wechselmodell gegen eine (H)exe erreichen |
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Geschrieben von: stillnowayout - 07-06-2013, 22:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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(07-06-2013, 22:29)Simon ii schrieb: (07-06-2013, 22:17)nowayout schrieb: ohne Zustimmung der Muddi geht da gar nichts.
Da kann er im gleichen Haus eine Etage höher wohnen. Ist egal.
Es existiert kein Wechselmodell. Es wird nichts durchgesetzt, umgesetzt oder ausgeurteilt was nur annähernd nach Wechselmodell "schnuppert" Quatsch!
Die Zustimmung von der KM interessiert einen Dreck!
Wenn er es richtig anstellt und einen vernünftigen Richter hat, kann er sehr wohl die hälftige Betreuung erreichen.
Aber dazu müßte er sein Leben entsprechend einrichten - wozu er aber wohl (noch?) nicht willens ist.
so dann mal Butter bei die Fische !!!
folgende Konstellation :
- Muddi Rachsüchtig
- Muddi Unterhaltsgeil
- Mediation vor Jugendamt ( Jugendamt ist auch der Meinung "nein nein nen Wechselmodell ist nichts fürs Kind )
- Kind in Loyalitätskonflikt
- Eltern nicht Kommunikationsfähig
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freu emich auf unschlagbare Tipps wie der liebende Papa das WM erreichen kann
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| Scheidung = Flucht? Wieso? |
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Geschrieben von: Nutella - 06-06-2013, 23:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (171)
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hallo zusammen,
ich bin ein absoluter forumsmensch und freue mich, dass es foren zu nahezu jedem thema gibt.
auch wenn ich wusste worauf ich mich einließ, als ich dieses forum besucht habe, hat es mich trotzdem entsetzt, was für themen hier aufschlagen. hat denn heutzutage jeder x-te vor die fliege zu machen im falle einer scheidung, am besten gleich ins ausland? sieht sich denn keiner mehr zumindest für seine kinder verpflichtet?
ernsthaft, ich halte diese seiten teilweise für gefährlich. gefährlich für jene, die eh labil und niedergeschlagen wegen trennung/scheidung sind, da sie ja indirekt dazu verführt werden, einfach die reißleine zu ziehen und schon ist die welt quasi wieder heile.
damit da keine missverständnisse entstehen: ich sage nicht, dass alle männer (oder auch frauen, ist ja egal) bis ans ende ihrer tage den ex unterhalten sollen. aber ich bin der meinung, dass sie sich finanziell auf jeden fall bei vorhandensein von kindern involvieren müssen.
wenn ich so sachen wie den unterhaltsflucht-ratgeber lese (der mich erst auf dieses forum verwiesen hat), werde ich richtig sauer. sorry, aber ich finde so ein verhalten asozial und dass obwohl ich selbst geschieden bin und nur einen teil meines trennungsunterhalts bekommen habe bzw. diesen einklagen musste. ehegattenunterhalt gabs gar nicht und für mein kind sehe ich seit 10 jahren keinen cent, weil der erzeuger sich verpisst hat! job gekündigt, ab ins ausland und seither nie wieder unterhalt gezahlt. wovon auch. da, wo der lebt kann er den unterhalt für sein kind nicht bestreiten und schon ist das problem gelöst. wie feige ist das?
und vielleicht macht mich das ganze thema nur deswegen gerade so wütend, weil ich schon wieder von jemandem sitzen gelassen wurde, der sich ins ausland verpisst hat. zwar nicht direkt wegen mir, sondern wegen seiner laufenden scheidung und den damit verbundenen kosten. er hat rumrecherchiert, in foren gelesen - auch hier - und dann hatte er wohl eines tages die glorreiche idee, einfach zu verschwinden. mir hat er das dann per mail mitgeteilt, als er schon heimlich alle wichtigen dinge aus der wohnung geschafft hat, sein konto aufgelöst hat, seine handynummer entsorgt hat, seine mailadressen gelöscht hat, sich von unserem wohnort abgemeldet und eine auskunftssperre hinterlegt hat und und und. nicht nur ich und mein kind sind die leidtragenden, sondern natürlich auch seine zwei kleinen kinder und die ex (auf die er sicherlich am wenigsten rücksicht nehmen wird). ich verstehe solch ein verhalten nicht, zumal er offenbar nicht in einem reichen land untergetaucht ist, sondern in einem, wo wirtschaftlich mal gar nix geht.
wieso?!
wieso schmeißt einer sein leben weg und geht in ein anderes land um "arm" zu sein und steht nicht einfach die - durchaus begrenzte - zeit durch und ist danach ein freier mann!? sind denn probleme nicht da um gelöst zu werden, auch wenn keiner vorerst die finanzielle last nehmen, aber sie zumindest mittragen kann, wie ich es wollte? ich konnte bis zum zusammenzug meinen lebensunterhalt für mich und mein kind durchaus selbst bestreiten. jetzt in der gemeinsamen wohnung, für die er seit seinem weggang nicht mehr miete zahlt, kann ich es nicht mehr. er hat mich - und somit auch mein kind, welches ich versorgen muss - dem finanziellen ruin überlassen, um seine haut zu retten und sowas geht mir nicht in den kopf. vom verrat und vertrauensbruch ganz zu schweigen.
ich bin der festen überzeugung, dass genau solche ratgeber, leitfäden und erfahrungsberichte wie sie z. b. in diesem forum gefunden werden können, ihn zu so einer entscheidung bewogen haben. was sind schon ein paar jahre, die man gemeinsam mit jemandem der einen liebt und unterstützt durchsteht, gegen ein ganzes leben als flüchtling? und genau das ist es für mich. flucht vor der verantwortung, den konsequenzen und am ende des tages auch vor den eigenen kindern. für mich zeugt das von unreife, charakterlosigkeit und feigheit.
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| Kindesunterhalt rückwirkend? |
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Geschrieben von: Butterfly - 06-06-2013, 22:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und in Sachen Unterhalt, Gesetze und Trennung noch blutiger Anfänger. Bin z.Zt. in folgender Situation: Trennung vom Gatten (nach über 16 Jahren) im letzten Jahr. Gatte ist selbständig, Geschäft läuft schlecht seit Jahren. Da wir die Trennung einvernehmlich machen wollten habe ich bis dato noch keinen KU offiziell gefordert. Aktuell käme sowieso eine Mangelrechnung dabei heraus und es würde kein Geld fliessen.
Jetzt meine Frage: Ist Kindesunterhalt bei Mangelrechnung auch rückwirkend, also ab dem Zeitpunkt der offiziellen Forderung, zu zahlen wenn der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig wird??Auch wenn viele Monate zwischen Forderung und Zahlungsfähigkeit liegen ??
Hoffe hier gibt es Menschen die dahingehend Erfahrungen haben und mich beraten können.
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| "Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 06-06-2013, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Moin,
so habe jetzt Gespräche mit der Verfahrensbeistandschaft meines Kindes und mit dem Jugendamt.
Ziel soll sein, dass wir den Umgang, also ich und die KM, das außergerichtlich regeln können.
Gibt es irgendeine Möglichkeit eine durchsetzbare Umgangsregelung nach §89 FamFG o.ä. zu erstellen?
Könnte man aus einer Umgangsregelung einen notariellen vollstreckbaren Titel erstellen oder muss ich dafür zwingend vor Gericht?
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| Was bedeutet "Beratungshilfe"? |
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Geschrieben von: jessie17 - 06-06-2013, 09:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo!
Ich habe gerade in einem älteren Beitrag gelesen, daß es auch Beratungshilfe (in diesem Fall für einen Mann gebraucht,nicht für mich) in Sachen Rechtsanwalt und Unterhalt gibt? Was bedeutet das und wie kommt man dort dran?
Gibt es außerdem irgendeine kleine Faustregel, woran man (für einen Mann) einen guten RA erkennen kann? Die rechtliche Lage ist dort ja nicht gerade einfach....
Vielleicht kann mir der eine oder andere dazu was sagen :-)
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| Auslandsunterhaltgesetz, Internationalität und die Möglichkeiten |
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Geschrieben von: oliboli - 06-06-2013, 00:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo Leute,
ich möchte über mein laufendes Verfahren erzählen und euch auch um Rat und Tipps bitten. Ich bitte auch um Verzeihung wegen schlechter Deustch.
Ok, Folgendes:
Ich, indonesischer Staatsbürger mit deutscher Niederlassungserlaubnis, lebe und arbeite in Deutschland, bin verheiratet mit einer Indonesierin, habe einen Sohn der in Deutschland zur Welt kam (doppelte Staatsbürgerschaft), bin KV bzw. Antragsgegner.
Gleich nach dem Geburt unseres Sohnes, bekam ich ein Schreiben von Bundesamt für Justiz wo drauf steht, nach dem Auslandsunterhaltsgesetzt ist die Behörde zur Durchsetzung dieser Ansprüche (Vaterschaftsanerkennung, Zahlung eines monatliches Kindesunterhalts von vorerst 100% des Mindestunterhalt und KV) die auch im Klagewege geltend gemacht werden können, berechtigt und verpflichtet.... bla bla bla. 
Antragsstellerin: das Kind (13) vertritt durch die KM (ex-Freundin), beide sind US Staatsbürger, leben und wohnen in USA. Sie haben daher keine Ansprüch auf deutsche Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, etc. die KM und ich waren und sind nicht verheiratet.
Zwei unterschiedliche Nationalitäten von beiden Seiten und keine/r von denen ist Deustche, trotzdem wird das deustche Recht als Anwendung benutzt nur weil ein Land mit Deutschland ein bilaterales Abkommen hat.
Rechtsanwendungen und Paragrafen:
- §4 Abs.1 und §5 Abs 1,2 und 4 des Auslandsunterhaltgesetzt (AUG) vom 23.05.2011 (BGBI.I.S.898)
- §14 AUG
- Die Verbürgung der Gegenseitigkeit zum US/New Jersey durch Bekanntmachung von 14.03.1988 (BGBI. I 1988 S.351)
- Deustche Gerichte in der Sache international zuständig gemäß Artikel 3 lit. c) der EG-Unterhaltsverordnung Nr. 4/2009 i.V.m. § 100 FamFG
- Sachlich und örtliche Zuständigkeit des ausgerufenen Gerichtes gemäß $237 Abs. 2 FamFG, § 26 Abs.1 Nr. 2 AUG und § 23a GVG.
- Eine Erhöhung des Unterhaltes in diesem Verfahren nach § 237 FamFG kann nicht verlangt werden. Nach rechtskräftiger Entscheidung in diesem Verfahren wird daher ein Abänderungsantrag nach §240 FamFG gestellt werden.
- Der Unterhaltsansprüch beurteilt sich gemäß Artikel 4 Abs 3 des Haager Protokolls vom 23.11.2007
Nach fast zwei Jahre ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Nach längerem Schreiben hin und her, aussergerichtlicher Vaterschaftstest/DNA Test, Feststellung des Einkommenverhältnisse, Termin-Verschiebungen, usw. kommt jetzt endlich ein Gerichtsverfahren. Es wurde nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Anwalt für die Antragsstellerin eingeschaltet. Nach der Berechnung des Einkommens wurde 120% des Mindestbedarf festgelegt.
Trotz Empfehlung meines Anwalts, habe ich immer lange gezögert, ein Unterhaltstitel zu machen oder beurkunden zu lassen, wegen folgenden Gründen:
1) Gegenüber dem Staat füge ich doch keine materielle Schaden oder Nachteile zu, anders als wenn z.B. die KM oder das Kind Deutsche wäre. meine Familie und ich gegenüber leben und arbeiten in Deutshland, zahlen immer fleissig Steuer und Rente, nie Sozialhilfe beansprücht oder erhalten.
2) Solche Förderung nach 11 Jahre? Ich und KM sind zwar nicht die beste Freunde aber von solchem Vorhaben hat sie mir damals nie gesagt. Ich und das Kind war bisher 4 mal gesehen, zwei mal als das Kind noch Baby war. Warum macht sie das nicht nach 1, 2, 3 oder <5 Jahre? Ich vermüte nur aus reine Neid und Eifersücht.
3) Ausser meine Frau und meinem Sohn, bin ich meine Eltern in Indonesien unterhaltspflichtig und die will ich auch unterstützen. Das Kind hat laut Gesetzt aber Vorrang und es wurde bei der Berechnung des Einkommens, viele Ausgaben für die Unterstützung der Eltern nicht anerkannt.
4) Das Kind und KM sind aus wohlhabende Familie. KM ist .Phd und arbeitet als Dozentin an der US Uni.
5) Ich kann ja immer noch Deutschland verlassen, egal ob ich Unterhaltstitel oder Gerichtsbeschluss aus Deustchland habe, werden sie eh in Indonesien nicht anerkannt, siehe:
http://www.heidelberg-conference2013.de/...nesien.pdf
Und nun, wenn ihr in meiner Stelle wäre, was würdet ihr tun?
Als Möglichkeiten, z.B:
- Der Titel beurkunden zu lassen, erstmal monatlich zahlen und nach 5 Jahre bzw. das Kind 18 ist, dann endlich in Frieden und Ruhe leben, endet das wirklich so oder darf das Kind weiter und mehr verlangen z.B. wegen Hochschulgebühr in USA?
- Der Titel beurkunden zu lassen, erstmal monatlich zahlen, bis ich sage "es reicht mir!", Deutschland verlassen und dann dort evt. bei Deutscher Botschaft melden und die Unterhaltshöhe je nach Einkommen dort anpassen?
- Im Gericht verhandeln, ich sage z.B. "liebe Leute, wenn es wirklich um das Wohl des Kindes, dann solltet ihr meine vorgeschlagene Unterhaltshöhe von xxx € akzeptieren, da ich sonst immer noch abhauen kann und wenn ich abhaue, dann gewinnt ja am Ende keine"? Klingt zwar extreem aber kann ich sowas sage? Und dann danach auf den Gerichtbeschluss warten, und auch mehr Zahlen wegen den Gerichts- und Anwaltkosten, und dann irgendwann mal Deutschland verlassen.
Welcher Weg ist finanziel besser und aus der zukunftige Rechtssicherheit? Ich meinte, wenn man davon ausgeht dass ich irgendwann mal wieder zurück nach Deutschland will und keine Probleme später auftaucht? Habt ihr auch ähnliche Erfahrungen?
Danke
OliBoli
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| (Wann) dem RA das Mandat entziehen? |
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Geschrieben von: L3NNOX - 05-06-2013, 22:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Guten Abend,
bei mir ist die Scheidung seit Wochen durch. KU tituliert, Umgangsverfahren erfolgreich abgeschlossen inkl. Ordnungsgeld. TU läuft in ein paar Monaten aus.
Also alles soweit in trockenen Tüchern. Bin zufrieden mit der Leistung des Anwalts, habe aber wenig Lust, falls 2 Jahre nach der letzten Lohnoffenlegung wieder eine Aufforderung des gegnerischen Anwalts kommen sollte, meinem RA erneut ein paar Hundert Euro zu bezahlen. Da ich nach Tarifvertrag bezahlt werde, wird sich eh keine Höherstufung des KU ergeben, ich zahle eh schon Stufe 4.
Sollte man unter diesen Umständen dankend das Mandat entziehen?
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