Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.746
» Neuestes Mitglied: D.S.1990
» Foren-Themen: 8.222
» Foren-Beiträge: 151.696

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Unterhalt Frau mit kind g...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
Vor 2 Stunden
» Antworten: 28
» Ansichten: 991
Wie an das Schulzeugnis k...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Paul Rosenberg
18-09-2025, 18:06
» Antworten: 16
» Ansichten: 1.188
JA will Auskunft. Bräucht...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
18-09-2025, 15:29
» Antworten: 13
» Ansichten: 684
Unterhalt Verzug
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
17-09-2025, 22:57
» Antworten: 8
» Ansichten: 430
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
16-09-2025, 17:50
» Antworten: 58
» Ansichten: 6.251
Wie stehen die Chancen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
15-09-2025, 17:07
» Antworten: 16
» Ansichten: 2.382
Auf Teilzeit runter gehen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-09-2025, 11:32
» Antworten: 1
» Ansichten: 204
Erziehungsbeistandschaft
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: tomtom
14-09-2025, 19:04
» Antworten: 46
» Ansichten: 15.038
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
11-09-2025, 15:33
» Antworten: 82
» Ansichten: 12.723
Hilfe bei Trauer, Beerdig...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nuffü
11-09-2025, 06:43
» Antworten: 38
» Ansichten: 9.509

 
  Titel über Notar machen
Geschrieben von: bonsai - 07-05-2013, 17:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

hallo, ich hab da mal ne Frage,
hab hier was gefunden, das man nen Unterhaltstitel beim Notar machen lassen kann. Jetzt hab ich hier im Ort einen Notar befragt, der sagte darauf: "nein, sowas macht kein Notar". Ich will jetzt gerne so einen Titel erstellen lassen, statisch und befristet und möchte da das JA gerne außen vor lassen. Wer kann mir da helfen, welche Notare machen sowas, vielleicht auch konkret im Raum Würzburg, Schweinfurt, Nürnberg. Wer kennt da Ansprechpartner.
Danke

Drucke diesen Beitrag

Photo Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung
Geschrieben von: flori - 07-05-2013, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo!
Kann mir jemand helfen vom JA bekomm ich nur blöde Antworten.
Also mein erstes Problem ist folgendes ich war von September bis April unverschuldet arbeitslos (betriebsbedingte Kündigung) und konnte keinen vollen Unterhalt (nach Titel) mehr bezahlen da tritt doch dann normalerweise BGB 1601 Absatz1 in Kraft. Warum bekomm ich dann eine Rechnung und mir wird auf nachfrage gesagt dass das nicht stimmt und ich den offenen Betrag zahlen muss da ein Titel besteht?
Mein Zweites Problem ist ich hab seit kurzen mit meiner Freundin ein Kind muss ich da eine Neuberechnung beantragen oder eine Abänderungsklage einreiche?
Bitte helft mir wir wissen nicht mehr weiter!

Drucke diesen Beitrag

  Flucht in die USA - ganze Geschichte
Geschrieben von: johnmacklemore - 07-05-2013, 03:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (49)

Hey liebe Forengemeinde,

auf die Vorstellung meiner Person verzichte ich aus Anonymisierungsgruenden einfach mal.

Ich bin Vater, Vaterschaft ist anerkannt, es liegt ein KU Titel gegen mich vor. Mutter hat mich verlassen, weil sie es bevorzugte eine heile Familie mit meinem Kind und einem neuen Mann (ist ihr Landsmann), zu fuehren. Ich habe 3 Jahre KU gezahlt.

Die Trennung war ziemlich dreckig, hinterhaeltig und hat mich in den finanziellen Ruin getrieben. Sie hat Ware auf meinen Namen bestellt und niemals bezahlt, aus liebe bin ich rechtlich niemals dagegen vorgegangen, ich weiss, dass war dumm. Sie versprach mir immer und immer wieder diese Sachen zu bezahlen, ohne anschliessende Taten.

So es liegt ein KU Titel gegen mich vor und ca. 7 zivile Titel. EV habe ich bereits abgegeben. Ich habe Deutschland verlassen, lebe derzeit in den USA. Es gibt ein paar Personen, Familie / Freunde, die wissen, dass ich in den USA bin, aber NIEMAND weiss meinen genauen Aufenthaltsort. Ich habe mein Bankkonto geschlossen und soweit alles gekuendigt wozu ich in der Lage war. Der Rest wird nach und nach von einer Vertrauensperson gekuendigt. Ich habe mich ordnungsgemaess beim Amt abgemeldet und Neuseeland als Wohnort angegeben.

Mein Pass ist ausreichend lange gueltig, bis zum Ablaufdatum habe ich lange die US Staatsbuergerschaft.

Ich habe noch mitbekommen, dass einer der Glauebiger einen Strafantrag wegen Betrug gestellt hat (wegen den Schulden).

Nun meine Frage an Euch was habe ich zu erwarten und was muss ich beachten?
Ich habe niemals vor nach DE zurueck zu kehren.


Lieben Gruss
John

Drucke diesen Beitrag

  Umgang
Geschrieben von: Torte - 06-05-2013, 12:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (63)

Hallo ich bin Chris 32 Jahre alt und hoffe hier auf eure Hilfe.
Mein Sohn wird am 9.5.2013 2 Jahre alt und meine EX verweigert seit letzte Woche Dienstag den Umgang. Antrag hab ich gestellt beim Gericht auf Umgang. Da sie zu keinen Gemeinsamen Gespräch auf dem Jugendamt bereit war und ich über das Jugendamt nix erreicht hab.

Heute hab ich nochmal mit dem Jugendamt telefoniert und das Jugendamt hat jetzt einen Familienhelfer meiner EX vorgeschlagen. Das möchte sie jetzt annehmen, ich müsste da auch unterschreiben da wir gemeinsames Sorgerecht haben.

Nun meine Frage lieber abwarten was beim Gericht rauskommt oder diesen Quatsch da mit diesen Familienhelfer annehmen ?


mfg

Drucke diesen Beitrag

  zustellfähige Adresse, scheidung
Geschrieben von: neoneo - 05-05-2013, 11:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

gerade habe ich meine Ex informiert dass ich in Ausland gehe.
Wir sind noch nicht geschieden.
Jetzt will sie schnell scheiden. Und es gibt ein Kind, wohnt mit Exe.
Habe bis jetzt KU und TU bezahlt, ab jetzt - minimale KU.
Da kommt eine Lawine - amtsbriefe etc :-)

Fragen:
-Die Scheidung aus dem Ausland - wie geht das am besten?
-Eine zustellfähige adresse zu haben - warum ist es schlecht? (ich weiss, es ist eine Anfängerfrage). Habe in D-land Eltern und Verwandte - kann ich Ex sagen "schicke alles an verwandte, "zu Händen herr X" ", welche vor/nachteile hat die Lösung?

Drucke diesen Beitrag

  Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA
Geschrieben von: A-Bär - 04-05-2013, 11:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo Forum,

bin durch diverse googeleien hier gelandet und hab die letzten Tage fleißig mitgelesen Big Grin


Bin für ein 2jähriges Kind unterhaltspflichtig, kann aber nicht zahlen.
Auskunft hab ich dem JA gegeben aber von denen kam nur zurück, dass ich voll leistungsfähig bin. Hab mich dann hingesetzt und brav nach den Leitlinien vom OLG Stuttgart gerechnet und kam auf ein bereinigtes Netto, was den Selbstbehalt um knapp 60 Euro unterschreitet.
Muss dazu sagen: ich hab noch Schulden die monatlich eine Tilgung von 300 Euro ausmachen. Wären diese nicht, könnte ich den Unterhalt theoretisch zahlen - selbt wenn ich unter dem Selbstbehalt liege.

Hab dem JA dann meine Gegenrechnung zukommen lassen. Antwort: "ja, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit so in Frage stellen, dann brauchen wir noch mehr Unterlagen". Man wollte Lohnabrechnungen haben die bereits vorlagen, außerdem Miet- und Arbeitsvertrag.
Dem habe ich mit Verweis auf §1605 BGB widersprochen wonach Miet- und Arbeitsvertrag NICHT dazugehören und ich sowieso nicht weiter auskunftpflichtig bin, da ich gerade mal 5 Wochen zuvor alle Unterlagen eingereicht hatte.
Antwort vom JA darauf: ohne diese Unterlagen könne man nicht rechnen (wieso ging das 5 Wochen zuvor aber schon? - berufsbedingte Aufwendungen hat man aber gekonnt unter den Tisch fallen lassen. Und diese schlagen bei mir monatlich mit 360 Euro zu Buche -) und da ich mich weigere die Unterlagen einzureichen will man jetzt den gerichtlich festgesetzten Titel von 100% Mindestunterhalt (den ich bis heute - da zahlungsunfähig - nicht bedienen konnte) durchsetzen+75 Euro zur Tilgung von knapp 6000 Euro Unterhaltsschulden.

Und jetzt steh ich da mit meinem Talent....Hab was gehört dass man aufstockendes ALGII beantragen könnte. Nur ich selber blick da gar nicht durch was da reinspielt und was nicht....Bei den Online-Rechnern kam ich entweder nicht wirklich klar oder ich bekam immer unterschiedliche Ergebnisse...

Evtl hat hier ja jemand Tipps und kann mir so weiterhelfen. Bin auch sonst für alle Meinungen und Anregungen offen, da ich mittlerweile wirklich an nem Punkt bin wo gar nix mehr geht. JA hat Zwangsvollstreckung angedroht...wenn mein Konto dicht is kann mich mein Chef auf Arbeit beamen und wenn die Raten für den großen Kredit nicht bedient werden wollen die in kurzer Zeit das ganze Geld wiederhaben...
Ansonsten frag ich einfach mal: Könnte mir wer bei der Berechnung helfen ob ich überhaupt ALGII bekommen würde?


A-Bär

Drucke diesen Beitrag

  Kurze Frage zur Auskunftspflicht
Geschrieben von: tumi - 03-05-2013, 10:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo an alle,
habe nun seit über einem Jahr meine Auskunftspflicht beim Jobcenter hinausgezögert.
Nun werde ich wohl Auskunft erteilen müssen...

Meine Frage:
Muss ich denn das Formular ausfüllen? Genügt es wenn ich die Verdienstnachweise (natürlich an den richtigen stellen geschwärzt) an die sende?

Ich soll im Formular die Spalten "Angaben Unterhaltspflichtiger" ausfüllen und unterschreiben.

Muss ich das?

Danke für Tipps

Drucke diesen Beitrag

  Gutachterinhalte, Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Schweigepflicht ?
Geschrieben von: Schlumpf - 01-05-2013, 07:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

hallo und guten morgen in die Runde,

Der Gutachter ist beauftragt festzustellen, ob bei mir oder der KM
eine psychatrische Vorerkrankung vorliegt.
Im Rahmen der Förderung der Aufklärung sind natürlich zur Meinungsbildung und Sachverhaltsaufklärung des Gutachters sehr persönliche Informationen geflossen, die ich nicht möchte, dass sie schriftsätzlich im Gutachten wiedergegeben werden.
Das ist mir erst jetzt bewusst geworden.

Ich ging oder gehe davon aus, dass es ein ärztliches Schweigegebot gibt, Schutz von Persönlichkeitsrechten und auch datenschutzrechtliche Vorgaben auch vom Psychater (Arzt) zu beachten sind , wenn ich ihn nicht
von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinde.

Ist es so und gibt es "Grundsätze" oder Urteile dazu ?
Man ist immer erst später "klüger"...ich hätte erst denken und dann sprechen sollen...aber...ehrlich währt offenbar nicht immer am Längsten...

Drucke diesen Beitrag

  Unterhaltsforderung aus Österreich nach 8 Jahren
Geschrieben von: Karli - 30-04-2013, 19:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Da ich neu bin hier sag ich erstmal allen Guten Tag...
Hier meine kleinere aber recht interessante Geschichte betreffs Kindesunterhalt.
Meine Ex(Mit der war ich Gottlob nie verheiratet) verschwand mit meiner zwischenzeitlich 16 Jährigen Tochter vor 8 Jahren annonym von der Bildfläche! Das Konto auf das ich das Unterhaltsgeld zahlte per Dauerauftrag schickte mir das Geld zurück Hinweis war."Konto erloschen"!Nun ich forschte einige Jahre rum und gab dann auf,da auch keine Emotionale Bindung bestand wurde es mir langweilig und ich hatte auch ein Leben zu Leben.
Nun bekam ich diesen April vom JA Kärnten in Österreich den Hinweis ich möchte alle meine Lohnzettel dorthin sende da dort für meine Tochter der Unterhalt gezahlt wird ab diesen April! Jetzt weiß ich wo die beiden abgeblieben waren,ich bin leider aus schweren Gesundheitlichen Gründen(Degenerierende Wirbelsäulenerkrankung nur auf dem sog.2.Arbeistmarkt für leichte Bürotätigkeiten geeigenet für 3 Stunden(Arbeitsamt offiziell)und daher in dem Hartz 4 Bezug drin was keine Schande ist.Man möchte gern sagenhafte 426.- Euro haben dort! Grundlegend bin ich informiert über den vom Gericht bezahlten Anwalt.Um die Geschichte abzukürzen..Ich kann schlichtweg das nicht zahlen mein Angebot ans Jugendamt Austria war das ich sehr gerne 40-50 Euro zahlen möchte beileibe nicht leicht bei Hartz 4!Wurde schlichtweg ignoriert,mein Anwalt sagte da das Kind bereits 16 ist spielt die Zeit für mich (Bei Facebook hab ich die Tochter gefunden dort siehts so aus als ob sie eine normale Ausbildung macht)Hab mich aber nicht gemeldet,soll mior ein Pfändungskonto einrichten und den Gerichtsvollzieher "schlimmstenfalls" erwarten was aber gut für mich sein kann.Sobald ich ihm meine Zahlungsbereitschaft mitteile wird er dies dem dortigem JA mitteilen in den allermeisten Fällen wird dann in Eingedenk der sonst fruchtlosen Rum und neu Titulierungen die Geld kosten das Angebot angenommen.Es ist wohl so das ich zahlen möchte es nur schlichtweg nicht kann,und das wohl niemals wegen meiner eingeschränkten Erwerbsobliegenheit.Fazit ´:Soll mich auf gar keinen Fall Fertig machen,zumal es eine überschaubare Summe wäre.Und mich keine Schuld träfe,da die Mutter annonym wegzog.Es ist mir absolut klar das ich einer Titulierten Unterhaltpflicht unterliege,nur es ist eben nur das wenige da was ich bieten kann.Zu Pfänden gibts eh nichts,ist eben ein Dilemma,man möchte zahlen kann es aber nicht.Und kleinere Summen werden ohne Antwort ignoriert.Na ja hat auch mal ein Zeitlich absehbares Ende...Kriegen se eben die Schulden in den Raten wieder die drin sind,,,Vieleicht hab ihr ja irgentwelche Ratschläge wie man sich wirklich verhalten soll um alles Richtig zu machen? Und könnte ich eventuell vom Jobcenter eine Zuzahlung oder irgentsowas erwarten? Bin da echt ein wenig überfordert trotz der vielen Infos die es gibt....

Drucke diesen Beitrag

  [Diskussion zu:] Von einem, der auszog "Familie" zu lernen ...
Geschrieben von: iglu - 30-04-2013, 19:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

[Diskussion von: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7415 ]

Ja, du bist schon ein ziemliches Weichei.Big Grin

Ich habe jetzt lange mit mir gerungen, hier zu posten und ehrlich gesagt, fällt mir immer noch nichts ein. Es ist mir ein bisschen zu abgerundet, es fällt mir schwer mit deinen 10% mitzuleiden. Aber das ist jetzt eine literarische/rethorische Kritik, keine inhaltliche.

Es klingt, als hättest du deinen Frieden gemacht und das liest sich furchtbar langweilig.Big Grin

Drucke diesen Beitrag