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  Unterhalt Volljährige
Geschrieben von: Biker - 20-05-2013, 07:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen ich bin der neue.
Seit 17 Jahren braver Unterhaltszahler, könnte ich mal Eure Hilfe brauchen.Kind wird bald 18, Titel ist befristet bis zur Volljährigkeit.ich hab wieder Familie und 2 weitere Kids mit 8 und 3.
Kind geht zur schule und wohnt mit Mutti in einer Eigentumswohnung.Ich zur Miete.
Nun muss ja ab 18 neu berechnet werden und da geht's schon los:
-muss ich das Kind anschreiben wg. verdienst d. mutter,wenn ja vor dem 18. oder danach?
-Wohnwertvorteil???
-wollte schon mal vorab berechnen,werde aber nicht so recht schlau
-mutti verdient netto ca. 2300 eus( öff.Dienst),ich etwa 2000 eus(Handwerk)
-inwieweit zählt der unterhalt für meine Kids?
Fragen über Fragen, vielleicht hat jemand von euch einen Lösungsansatz.Vom JA habe ich mich(bis auf den Titel) immer einschüchtern lassen, Danke Biker

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  neuer Trennungsfall - Chancen?
Geschrieben von: bio - 20-05-2013, 07:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hab auch einen neuen Trennungsfall zu berichten.
Er Anfang 30, aus einer Arbeiterfamilie, spießbürgerliches Umfeld. Fester Job 40h; Mediamarkt. Sie Ende 20, aus typischer Hartz4-Familie. Auch mit Job; Wursttheke, teilzeit 30h.
Nach 10 Jahren, davon 4 Jahre Ehe, kommt nun die Trennung. Der Trennungsschritt geht von ihr aus, aber auch er scheint nicht so unglücklich.

Die Situation ist nun die, dass sie die gemeinsame Wohnung verlassen wird, da sie einen Neuen hat. Sie wird dort in ein Eigenheim ziehen, das gerade hergerichtet wird. Im Moment bringt er die Kinder zu Kita und sie holt sie wieder ab. Dann verbringen sie den Abend in der gemeinsamen Wohnung und wenn die Kinder schlafen fährt sie zum Next.

Nach einigen Gesprächen, sind sie sich wohl einig und wollen sich beide gleichberechtigt um die 2 Kinder (bald 5 und 2 Jahre) kümmern, also Wechselmodell machen. Die Initiative geht von ihm aus, sie scheint aber damit einverstanden.
Er meint noch, sie fühle sich überfordert und brauche Abstand. Auch die alleinige Betreuung der Kinder scheine sie zu überfordern. Die Kinder hängen mittlerweile auch an ihm. Jedoch ist die Trennung erst 3-4 Wochen her.

Leider plappert er zu viel und gibt seine Vorstellungen und Pläne, für meine Begriffe, all zu offen preis. Er habe ihr verschiedene Szenarien präsentiert und dabei vor allem finanzielle Details aufgezeigt. Er wollte auf Mitleid machen und hat ihr sein finanzielles Destaster vor Augen geführt.
Sie hat jede Menge Freunde, von denen auch einige getrennt leben, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass ihre momentane Lethargie von Dauer sein wird.

Ich meine trotzdem, dass er eine gute Chance hätte, hier gute Voraussetzungen für später zu schaffen. Da sie ausziehen will, würden ja die Kinder zunächst in der ehemals gemeinsamen Wohnung bleiben. Er verhandelt gerade mit seinem Arbeitgeber über eine Arbeitszeitverkürzung. Allerdings ist er trotzdem, durch seine Arbeitszeiten, auf ihre Hilfe bei der Betreuung angewiesen. Sie ist da deutlich flexibler.

Ich meine, dass er auf Dauer die Kinder nicht in der Wohnung behalten wird können, wenn SIE "aufwacht" und ihr Muttersein wieder entdeckt. Auch wird das Geld locken.
Was könnte man ihm raten zu tun?

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  UVG Rückforderung aufgrund fiktivem Einkommen
Geschrieben von: mischka - 17-05-2013, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hab grad das JA an der Backe, die für mein Kind UVG zahlen. Obwohl ich unter dem Selbstbehalt verdiene (trotz Vollzeitstelle) wollen die jetzt den Vorschuss zurück.

Dazu hab ich folgendes Urteil (BGH Az. XII ZR 57/99) gefunden, verstehe es aber nicht so ganz.

Lese ich daraus richtig, dass ein Forderungsübergang aufgrund von fiktivem Einkommen nicht erfolgen kann?

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  Verpflichtungen während des Umgangs: Bindend? Strafbarer Verstoss?
Geschrieben von: Antragsgegner - 16-05-2013, 18:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Moin,

meine neue Partnerin hat ein Haustier, was meine Ex für gefährlich hält, wenn das Kind da ist.

Aktuell gewöhnen wir Kind und Haustier aneinander, da dass Haustier natürlich immer da sein wird wenn Partnerin bei mir wohnt.

Es läuft jetzt darauf hinaus das Ex von mir schriftlich verlangt, dass ich sicherstelle dass das Haustier nicht da ist, wenn das Kind da ist... das geht natürlich nicht sobald Partnerin bei mir wohnt... werde das Haustier nicht jedesmal weg geben oder so, blödsinn.

Die Frage ist: Kann sie das verlangen und wenn ich ihr das schriftlich gebe, binde ich mich dann oder kann sie sich mit dem Papier letztendlich den Popo abwischen?

PS.: Das Haustier ist kein außergewöhnliches, kein Reptil oder sonstwas gefährliches, giftiges etc. sondern hat vier Beine und meldet sich, wenn es an der Tür klingelt Wink

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  kontakt mit ex und kind/sorgerecht (aus dem ausland)
Geschrieben von: neoneo - 16-05-2013, 15:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Vor kurzem habe ich D-land verlassen und meine ex informiert.
Sie spricht mit mir (noch?) am telefon.
Wir sind noch nicht geschieden.
Habe minimale kindesunterhalt gezahlt.

Und jetzt will sie "alleiniges sorgerecht"
Von mir aus - sollte sie bekommen (sonst braucht sie wegen jede kleinigkeit mein unterschrift).
Ihre anwalt will meine postadresse und "beide müssen vor gericht erscheinen" (wahrscheinlich hat der anwalt nicht lange nachgedacht)

Wie bekommt sie alleiniges sorgerecht ohne das ich schwierigkeiten bekomme?
(Kontakt mit ex würde ich erhalten, ab und zu das kind sehen ist nicht schlecht)

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  JA "verweigert" Sorgebeurkundung
Geschrieben von: Jessy - 16-05-2013, 13:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hi zusammen,

anderes Themenfeld, in Hinblick auf die jetzt dann in Kraft tretende Neuregelung bzgl. gemeinsamer Sorge.
Korrigiert mich, wenn ich was falsch verstanden habe:

Wenn man jetzt eine einseitige Sorgeerklärung abgibt, wird das der KM zugestellt. Sie kann sich dann sechs Wochen überlegen, ob sie dem zustimmt oder nicht.

Angenommen sie stimmt nicht zu.
Wie GENAU ist dann der weitere Ablauf?
Geht das Ganze ohne weitere Aktion automatisch ans Gericht?
Oder kriegt man nur vom JA eine Negativ-Nachricht und muss dann den entsprechenden Antrag ans Gericht schicken?
Sollte man diesen Antrag ausführlich begründen?

Soweit ich es richtig verstanden habe, ist der gravierende Unterschied zu bisherigen Regelung ja der, dass man nicht mehr nachweisen muss, dass die gem.Sorge dem Kindeswohl entspricht, sondern die KM muss begründen, warum sie dem NICHT entspricht.

Das ist mal der Frage erster Teil.

Der zweite Teil: Mein LG wollte heute einen Termin zur Beurkundung beim JA am Wohnort der Kinder.
Antwort der JA-Tussi: Ne, so eine einseitige Beurkundung bringt ja nix, da habe sich gesetzlich auch nichts geändert, das wäre nur Zeitverschwendung, ausserdem wäre die Kollegin eh nicht da, aber er könne Montag nochmal anrufen und natürlich auch gerne vorbeikommen, dann würde man ihm das schon erklären, blablubb.

Kam alles in allem wie eine Weigerung rüber, zusätzlich zur unsagbaren Unkenntnis dieser Dame.

Letztlich kein Problem, jetzt haben wir halt morgen einen Termin am JA hier. Smile

(Vielleicht) doofe Frage: Die gesetzliche Änderung tritt ja erst am Sonntag in Kraft. Wenn wir jetzt morgen die Beurkundung machen, läuft das dann trotzdem schon nach dem neuen Verfahren ab, oder macht es Sinn, den Beurkundungstermin auf nächste/übernächste Woche zu verlegen?

Macht es überhaupt Sinn, diesen Schlenker über Beurkundung und JA und Frist zu noch machen, oder packen wir das einfach mit ins laufende Verfahren?

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  Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit
Geschrieben von: Sonja13 - 15-05-2013, 18:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo,

Wir haben heute ein nettes Schreiben bekommen - wonach wir und mein MANN alle Einkünfte / Vermögen angeben sollen... Mein Mann hat nämlich ein 13-jährigem Kind. Wir sind seit 4 Jahren verheiratet und dieses Schreiben kommt seit Eheschließung zum ersten mal!
Muss ich als Ehefrau auch die Hosen runterlassen - wie Angaben machen - Riester Rente, Lebensversicherung??? Auch wenn diese vor Heirat abgeschlossen wurde?

Mein Mann zahlt den Mindestsatz - und ich bin der Besserverdienende.

Wir haben auch ein Kind - und haben vor kurzem ein Darlehen für ein Grundstück aufgenommen - muss dies auch angegeben werden?

Bitte um gute Ratschläge :-) ...auch die Väter!

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  gEf zieht um?
Geschrieben von: JahJahChildren - 15-05-2013, 09:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (47)

Hallo liebe Leute,

nun muss ich mal wieder in eigener Sache schreiben.

Vielleicht liege ich falsch, aber mich beschleicht die Befürchtung, dass meine gEf einen Umzug im Stillen plant - natürlich mit unserer gemeinsamen Tochter.

Hier ein paar Details:

Die hat seit gut 1,5 Jahren eine On/Off Beziehung. In ihrem Flur hängt ein Kalender, in dem auch er eine Spalte für sich hat, nebst ihr und den 3 Kindern, die bei ihr wohnen.
Im April stand dort ein Termin für ihn "Haus in (Ort in 20km Entfernung)"

Gestern wurde seitens meiner gEf der Umgang kurzfristig abgesagt, sie hätte was vor und würde Tochter mitnehmen.

Heute habe ich Tochter zum Bahnhof gebracht - macht mit der Schule einen 3-tägigen Ausflug. Sie erzählte, dass sie gestern mit Mama in einem anderen Dorf war und ihm neuen Haus von Mamas Freund die Tapeten abgerissen haben. Sie sollte einen Schmetterling basteln. Das Haus hat 3 Etagen und ganz viele Zimmer. Sad

Derzeit macht gEf eine Umschulung (gerade angefangen, Dauer 3 Jahre) hier im Ort und hängt seit Jahren am ALG II Trog. Ihre zweit-älteste (18) plant ebenso heimlich im Sommer den Abgang, die andere (16) geht evtl. in Ausbildung in eine andere Stadt. Unsere Tochter (9) geht nebenan in die Schule. Zieht auch nur eine aus, wird die Hütte zu groß/teuer für ALG II und sie wird wieder eine Mietsenkungsaufforderung vom JC bekommen.

Mir zieht sich der Magen zusammen. Das ABR habe ich vor 8 Jahren verloren, nachdem ich als Vater es wagte, selbiges für mich zu beantragen. GSR ist vorhanden, bringt aber nichts.

Seit jeher habe ich täglich Umgang mit meiner Maus, jeden Freitag auf Samstag über Nacht. Bis zu 100% der Ferien.

Unsere jetzigen Wohnorte liegen 2 km auseinander, die Strecke legen Tochter und ich wie gesagt täglich mit dem Rad zurück. Ein Auto habe ich nicht und kann mir auch keines leisten (§ 850c ZPO).

Wenn sie umzieht, war es das mit dem täglichen Umgang wohl Sad

Meine Tochter will jetzt schon nicht bei ihrer Mama leben. Seit Jahren leidet sie dort. Als Kleinkind hat sie sich täglich, wenn es zurückging, an Möbel u.Ä. geklammert und bitterlich geweint. Jetzt mit 9 kommen Sprüche wie "Ich hab gar keine richte Mama". Die äußert sehr eindrücklich, dass sie bei mir leben will. Dann kam sie letztens und meinte, dass sie noch 5 mal Weihnachten mit DER verbringen muss, bis sie endlich zu mir darf (Ihre Schwestern müssen ihr erzählt haben, dass erst mit 14 ein Richter den Wunsch zum Umzug berücksichtigt).

Ich muss mich jetzt mal sortieren... Denke, dass ich gEf alsbald darauf ansprechen und konkret fragen muss, ob sie einen Umzug plant. Aber ein Nein als Antwort ist auch nicht viel wert. Auf ihr Wort war und ist kein Verlass.

Seht ihr die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter den Willen eines 9-Jährigen Kindes berücksichtigt als ebenso gering an, wie ich?

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  alle zwei Wochen Umgang / Termine ändern !
Geschrieben von: Anti-JA - 13-05-2013, 22:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Alle zwei Wochen ist Umgang.
Am 1. und am 3. Wochenende.
Ich brauche aber Umgangstermine am 2. und am 4. Wochenende.
Sonst habe ich zu selten Sex.

Welche Argumente (ausser Sex) für diese neuen Umgangstermine sind geeignet ? Die Mutter muss nicht unbedingt die Wahrheit wissen !

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  Unterhalt Dänemark oder Deutschland
Geschrieben von: edewolf - 11-05-2013, 21:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

HuhMoin, Moin, mein Problem:Ich, Deutscher und lebe in D, meine Ex, Deutsche, lebt in DK mit meinen/unseren 2Kindern.
Zahle ca 3 Jahre schon dänischen Unterhalt, wurde in DK festgelegt und von meiner Exfrau mit unterschrieben (Scheidung auch in DK und in Deutschland anerkannt). Bin jetzt wieder verheiratet, haben uns ein Haus gekauft (mit Vermietung, wird wohl auch mit angerechnet).
Meine Ex denkt wohl, mir geht es zu gut, fordert jetzt deutschen Unterhalt. Sieht wohl auch gut aus für Sie. Mußte schon allle meine Einkünfte zum Gericht senden.
Vorschlag vom Gericht, soll DK Unterhalt weiter bezahlen, wenn D Unterhalt mehr ist einfach die Differrenz oben drauf zahlen.
Kann man nach zwei EU Rechten bezahlen?
Nach 3 Jahren einfach mal nach D Recht?
Düsseldorfer Tabelle ist leider viel mehr! Brauche viel Geld für Umgang mit meinen Kindern (Abholen aus DK).
Könnte hier jetzt alles in die Binsen gehen.
Gruß EDEWOLF

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