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  Einbenennung - Informationspflicht?
Geschrieben von: Jessy - 24-05-2013, 00:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Just an dem Tag, an dem mein LG die einseitige Sorgeerklärung beim JA für seine beiden Mädels abgegeben hat, haben die KM und ihr LG, pardon: jetziger Ehegatte, offenbar geheiratet, soweit zumindest die im Inet frei verfügbare Info.
Wir nehmen an, dass die Kids im Zuge der Eheschließung den neuen Ehenamen der Mutter zugeteilt bekommen haben.

Zwei Fragen:
1. Ist die KM verpflichtet, die Namensänderung dem KV mitzuteilen? Wenn ja, innerhalb welcher Frist? Wir stellen im Moment ja fleißig Anträge, sind aber offiziell nicht über die Ehe der KM informiert, nutzen daher auch noch die "alten" Namen.
2. Zwecks der zeitlichen Überschneidung: Kann das irgendwelche Auswirkungen auf die Gültigkeit der Sorgeerklärung haben, bzw. auf nun gestellte Anträge? Wir möchten nur ungern über den Formfehler stolpern und weitere Wochen des Wartens in Kauf nehmen, weil ein falscher Name auf den Anträgen steht...
3. Ist es bei Kindern üblich, hinter den neuen Ehenamen sowas wie Kind Name Soundso, geborene xyz, zu schreiben?

Okay, waren drei Fragen, die letzte ist aber nur nebensächliche Neugierde.

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  BU/KU incl Steuererstattung ?
Geschrieben von: klWirts1 - 23-05-2013, 09:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo,

ich habe Fragen zur Steuererstattung bei der Berechnung für KU und BU.

(1 uneheliches kind <3 Jahre)

Ich habe gelesen dass die Steuererstattung zum Jahresnetto addiert wird und geteilt wird durch 12 um das bereinigte Netto und damit den Unterhalt zu erhöhen.

1)
Jetzt hatte ich letztes Jahr eine Handwerkerrchung die ich von der Steuer
absetzen kann (1000 Euro Lohnkosten, keine Ahnung was dabei raus kommt).
Kann ich die irgend wie rausrechnen?
Wie funktioniert das?

2)
Den BU kann man auch steuerlich absetzen bis zu einer bestimmten Grenze.
Erhöht das dann nicht auch die 'nächste' BU-Berechnung bei der Neuberechnung nach 2 jahren?

MfG
klWirts1

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  Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2013 nun offiziell
Geschrieben von: tumi - 22-05-2013, 12:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Zitat:
Ab dem 1. Juli 2013 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.045,04 EUR (bisher: 1.028,89 EUR). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 EUR (bisher: 387,22 EUR) für die erste und um jeweils weitere 219,12 EUR (bisher 215,73 EUR) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.

http://www.infodienst-schuldnerberatung....Seiten.pdf

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  Anwalt in Stuttgart
Geschrieben von: Genervt - 21-05-2013, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Leidensgenossen,

ich bin gerade ziemlich genervt bzgl. Unterhaltsforderungen von der Ex und will es jetzt auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.

Es ist eine relativ komplexe Unterhaltsfrage (Kindesunterhalt) und Mehrbedarf (Kindergarten).

Kann mir jemand von euch einen Tipp zu einem Anwalt in oder um Stuttgart geben, der fachlich versiert ist und den nötigen Biss / Drive hat?

Genervte Grüße

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  Titel weiter bedienen?
Geschrieben von: tumi - 21-05-2013, 08:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo an alle,
ein Freund von mir hat ein Titel für KU.

Jetzt ist das Kind zu ihm gezogen, weil es die KM nicht mehr ertragen konnte.
Er hat mir gesagt, dass er die Unterhaltszahlungen eingestellt hat.
Ich habe ihm gesagt, dass ein Titel trotzdem weiter bedient werden muß. Liege ich da richtig?
Einen Titel kann man doch nur durch Klage wegbekommen, oder?

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  Good news für UHFlüchtlinge in der EU
Geschrieben von: g_r - 20-05-2013, 16:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Ca. zwei Drittel der Briten wollen nicht mehr, dass ihr Land Teil der EU bleibt (kein Wunder).
Je weniger Macht diese EU behält desto besser für Väter im Ausland - von mir aus kann der ganze Laden zerfallen. So bleibt die Hoffnung, dass wenigstens England die schmähenden Femiliengesetze aus Brüssel ablehnt und dass die Insel ein sicherer Boden für Väter im Exil wird.

http://www.ft.com/cms/s/0/cb2057fc-7917-...abdc0.html

http://rt.com/op-edge/eu-giant-blame-game-460/

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  Unterhalt Volljährige
Geschrieben von: Biker - 20-05-2013, 07:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen ich bin der neue.
Seit 17 Jahren braver Unterhaltszahler, könnte ich mal Eure Hilfe brauchen.Kind wird bald 18, Titel ist befristet bis zur Volljährigkeit.ich hab wieder Familie und 2 weitere Kids mit 8 und 3.
Kind geht zur schule und wohnt mit Mutti in einer Eigentumswohnung.Ich zur Miete.
Nun muss ja ab 18 neu berechnet werden und da geht's schon los:
-muss ich das Kind anschreiben wg. verdienst d. mutter,wenn ja vor dem 18. oder danach?
-Wohnwertvorteil???
-wollte schon mal vorab berechnen,werde aber nicht so recht schlau
-mutti verdient netto ca. 2300 eus( öff.Dienst),ich etwa 2000 eus(Handwerk)
-inwieweit zählt der unterhalt für meine Kids?
Fragen über Fragen, vielleicht hat jemand von euch einen Lösungsansatz.Vom JA habe ich mich(bis auf den Titel) immer einschüchtern lassen, Danke Biker

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  neuer Trennungsfall - Chancen?
Geschrieben von: bio - 20-05-2013, 07:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hab auch einen neuen Trennungsfall zu berichten.
Er Anfang 30, aus einer Arbeiterfamilie, spießbürgerliches Umfeld. Fester Job 40h; Mediamarkt. Sie Ende 20, aus typischer Hartz4-Familie. Auch mit Job; Wursttheke, teilzeit 30h.
Nach 10 Jahren, davon 4 Jahre Ehe, kommt nun die Trennung. Der Trennungsschritt geht von ihr aus, aber auch er scheint nicht so unglücklich.

Die Situation ist nun die, dass sie die gemeinsame Wohnung verlassen wird, da sie einen Neuen hat. Sie wird dort in ein Eigenheim ziehen, das gerade hergerichtet wird. Im Moment bringt er die Kinder zu Kita und sie holt sie wieder ab. Dann verbringen sie den Abend in der gemeinsamen Wohnung und wenn die Kinder schlafen fährt sie zum Next.

Nach einigen Gesprächen, sind sie sich wohl einig und wollen sich beide gleichberechtigt um die 2 Kinder (bald 5 und 2 Jahre) kümmern, also Wechselmodell machen. Die Initiative geht von ihm aus, sie scheint aber damit einverstanden.
Er meint noch, sie fühle sich überfordert und brauche Abstand. Auch die alleinige Betreuung der Kinder scheine sie zu überfordern. Die Kinder hängen mittlerweile auch an ihm. Jedoch ist die Trennung erst 3-4 Wochen her.

Leider plappert er zu viel und gibt seine Vorstellungen und Pläne, für meine Begriffe, all zu offen preis. Er habe ihr verschiedene Szenarien präsentiert und dabei vor allem finanzielle Details aufgezeigt. Er wollte auf Mitleid machen und hat ihr sein finanzielles Destaster vor Augen geführt.
Sie hat jede Menge Freunde, von denen auch einige getrennt leben, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass ihre momentane Lethargie von Dauer sein wird.

Ich meine trotzdem, dass er eine gute Chance hätte, hier gute Voraussetzungen für später zu schaffen. Da sie ausziehen will, würden ja die Kinder zunächst in der ehemals gemeinsamen Wohnung bleiben. Er verhandelt gerade mit seinem Arbeitgeber über eine Arbeitszeitverkürzung. Allerdings ist er trotzdem, durch seine Arbeitszeiten, auf ihre Hilfe bei der Betreuung angewiesen. Sie ist da deutlich flexibler.

Ich meine, dass er auf Dauer die Kinder nicht in der Wohnung behalten wird können, wenn SIE "aufwacht" und ihr Muttersein wieder entdeckt. Auch wird das Geld locken.
Was könnte man ihm raten zu tun?

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  UVG Rückforderung aufgrund fiktivem Einkommen
Geschrieben von: mischka - 17-05-2013, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hab grad das JA an der Backe, die für mein Kind UVG zahlen. Obwohl ich unter dem Selbstbehalt verdiene (trotz Vollzeitstelle) wollen die jetzt den Vorschuss zurück.

Dazu hab ich folgendes Urteil (BGH Az. XII ZR 57/99) gefunden, verstehe es aber nicht so ganz.

Lese ich daraus richtig, dass ein Forderungsübergang aufgrund von fiktivem Einkommen nicht erfolgen kann?

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  Verpflichtungen während des Umgangs: Bindend? Strafbarer Verstoss?
Geschrieben von: Antragsgegner - 16-05-2013, 18:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Moin,

meine neue Partnerin hat ein Haustier, was meine Ex für gefährlich hält, wenn das Kind da ist.

Aktuell gewöhnen wir Kind und Haustier aneinander, da dass Haustier natürlich immer da sein wird wenn Partnerin bei mir wohnt.

Es läuft jetzt darauf hinaus das Ex von mir schriftlich verlangt, dass ich sicherstelle dass das Haustier nicht da ist, wenn das Kind da ist... das geht natürlich nicht sobald Partnerin bei mir wohnt... werde das Haustier nicht jedesmal weg geben oder so, blödsinn.

Die Frage ist: Kann sie das verlangen und wenn ich ihr das schriftlich gebe, binde ich mich dann oder kann sie sich mit dem Papier letztendlich den Popo abwischen?

PS.: Das Haustier ist kein außergewöhnliches, kein Reptil oder sonstwas gefährliches, giftiges etc. sondern hat vier Beine und meldet sich, wenn es an der Tür klingelt Wink

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