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| Umgang |
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Geschrieben von: Torte - 06-05-2013, 12:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (63)
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Hallo ich bin Chris 32 Jahre alt und hoffe hier auf eure Hilfe.
Mein Sohn wird am 9.5.2013 2 Jahre alt und meine EX verweigert seit letzte Woche Dienstag den Umgang. Antrag hab ich gestellt beim Gericht auf Umgang. Da sie zu keinen Gemeinsamen Gespräch auf dem Jugendamt bereit war und ich über das Jugendamt nix erreicht hab.
Heute hab ich nochmal mit dem Jugendamt telefoniert und das Jugendamt hat jetzt einen Familienhelfer meiner EX vorgeschlagen. Das möchte sie jetzt annehmen, ich müsste da auch unterschreiben da wir gemeinsames Sorgerecht haben.
Nun meine Frage lieber abwarten was beim Gericht rauskommt oder diesen Quatsch da mit diesen Familienhelfer annehmen ?
mfg
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| zustellfähige Adresse, scheidung |
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Geschrieben von: neoneo - 05-05-2013, 11:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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gerade habe ich meine Ex informiert dass ich in Ausland gehe.
Wir sind noch nicht geschieden.
Jetzt will sie schnell scheiden. Und es gibt ein Kind, wohnt mit Exe.
Habe bis jetzt KU und TU bezahlt, ab jetzt - minimale KU.
Da kommt eine Lawine - amtsbriefe etc :-)
Fragen:
-Die Scheidung aus dem Ausland - wie geht das am besten?
-Eine zustellfähige adresse zu haben - warum ist es schlecht? (ich weiss, es ist eine Anfängerfrage). Habe in D-land Eltern und Verwandte - kann ich Ex sagen "schicke alles an verwandte, "zu Händen herr X" ", welche vor/nachteile hat die Lösung?
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| Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA |
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Geschrieben von: A-Bär - 04-05-2013, 11:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo Forum,
bin durch diverse googeleien hier gelandet und hab die letzten Tage fleißig mitgelesen 
Bin für ein 2jähriges Kind unterhaltspflichtig, kann aber nicht zahlen.
Auskunft hab ich dem JA gegeben aber von denen kam nur zurück, dass ich voll leistungsfähig bin. Hab mich dann hingesetzt und brav nach den Leitlinien vom OLG Stuttgart gerechnet und kam auf ein bereinigtes Netto, was den Selbstbehalt um knapp 60 Euro unterschreitet.
Muss dazu sagen: ich hab noch Schulden die monatlich eine Tilgung von 300 Euro ausmachen. Wären diese nicht, könnte ich den Unterhalt theoretisch zahlen - selbt wenn ich unter dem Selbstbehalt liege.
Hab dem JA dann meine Gegenrechnung zukommen lassen. Antwort: "ja, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit so in Frage stellen, dann brauchen wir noch mehr Unterlagen". Man wollte Lohnabrechnungen haben die bereits vorlagen, außerdem Miet- und Arbeitsvertrag.
Dem habe ich mit Verweis auf §1605 BGB widersprochen wonach Miet- und Arbeitsvertrag NICHT dazugehören und ich sowieso nicht weiter auskunftpflichtig bin, da ich gerade mal 5 Wochen zuvor alle Unterlagen eingereicht hatte.
Antwort vom JA darauf: ohne diese Unterlagen könne man nicht rechnen (wieso ging das 5 Wochen zuvor aber schon? - berufsbedingte Aufwendungen hat man aber gekonnt unter den Tisch fallen lassen. Und diese schlagen bei mir monatlich mit 360 Euro zu Buche -) und da ich mich weigere die Unterlagen einzureichen will man jetzt den gerichtlich festgesetzten Titel von 100% Mindestunterhalt (den ich bis heute - da zahlungsunfähig - nicht bedienen konnte) durchsetzen+75 Euro zur Tilgung von knapp 6000 Euro Unterhaltsschulden.
Und jetzt steh ich da mit meinem Talent....Hab was gehört dass man aufstockendes ALGII beantragen könnte. Nur ich selber blick da gar nicht durch was da reinspielt und was nicht....Bei den Online-Rechnern kam ich entweder nicht wirklich klar oder ich bekam immer unterschiedliche Ergebnisse...
Evtl hat hier ja jemand Tipps und kann mir so weiterhelfen. Bin auch sonst für alle Meinungen und Anregungen offen, da ich mittlerweile wirklich an nem Punkt bin wo gar nix mehr geht. JA hat Zwangsvollstreckung angedroht...wenn mein Konto dicht is kann mich mein Chef auf Arbeit beamen und wenn die Raten für den großen Kredit nicht bedient werden wollen die in kurzer Zeit das ganze Geld wiederhaben...
Ansonsten frag ich einfach mal: Könnte mir wer bei der Berechnung helfen ob ich überhaupt ALGII bekommen würde?
A-Bär
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| Kurze Frage zur Auskunftspflicht |
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Geschrieben von: tumi - 03-05-2013, 10:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo an alle,
habe nun seit über einem Jahr meine Auskunftspflicht beim Jobcenter hinausgezögert.
Nun werde ich wohl Auskunft erteilen müssen...
Meine Frage:
Muss ich denn das Formular ausfüllen? Genügt es wenn ich die Verdienstnachweise (natürlich an den richtigen stellen geschwärzt) an die sende?
Ich soll im Formular die Spalten "Angaben Unterhaltspflichtiger" ausfüllen und unterschreiben.
Muss ich das?
Danke für Tipps
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| Gutachterinhalte, Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Schweigepflicht ? |
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Geschrieben von: Schlumpf - 01-05-2013, 07:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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hallo und guten morgen in die Runde,
Der Gutachter ist beauftragt festzustellen, ob bei mir oder der KM
eine psychatrische Vorerkrankung vorliegt.
Im Rahmen der Förderung der Aufklärung sind natürlich zur Meinungsbildung und Sachverhaltsaufklärung des Gutachters sehr persönliche Informationen geflossen, die ich nicht möchte, dass sie schriftsätzlich im Gutachten wiedergegeben werden.
Das ist mir erst jetzt bewusst geworden.
Ich ging oder gehe davon aus, dass es ein ärztliches Schweigegebot gibt, Schutz von Persönlichkeitsrechten und auch datenschutzrechtliche Vorgaben auch vom Psychater (Arzt) zu beachten sind , wenn ich ihn nicht
von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinde.
Ist es so und gibt es "Grundsätze" oder Urteile dazu ?
Man ist immer erst später "klüger"...ich hätte erst denken und dann sprechen sollen...aber...ehrlich währt offenbar nicht immer am Längsten...
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| Unterhaltsforderung aus Österreich nach 8 Jahren |
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Geschrieben von: Karli - 30-04-2013, 19:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Da ich neu bin hier sag ich erstmal allen Guten Tag...
Hier meine kleinere aber recht interessante Geschichte betreffs Kindesunterhalt.
Meine Ex(Mit der war ich Gottlob nie verheiratet) verschwand mit meiner zwischenzeitlich 16 Jährigen Tochter vor 8 Jahren annonym von der Bildfläche! Das Konto auf das ich das Unterhaltsgeld zahlte per Dauerauftrag schickte mir das Geld zurück Hinweis war."Konto erloschen"!Nun ich forschte einige Jahre rum und gab dann auf,da auch keine Emotionale Bindung bestand wurde es mir langweilig und ich hatte auch ein Leben zu Leben.
Nun bekam ich diesen April vom JA Kärnten in Österreich den Hinweis ich möchte alle meine Lohnzettel dorthin sende da dort für meine Tochter der Unterhalt gezahlt wird ab diesen April! Jetzt weiß ich wo die beiden abgeblieben waren,ich bin leider aus schweren Gesundheitlichen Gründen(Degenerierende Wirbelsäulenerkrankung nur auf dem sog.2.Arbeistmarkt für leichte Bürotätigkeiten geeigenet für 3 Stunden(Arbeitsamt offiziell)und daher in dem Hartz 4 Bezug drin was keine Schande ist.Man möchte gern sagenhafte 426.- Euro haben dort! Grundlegend bin ich informiert über den vom Gericht bezahlten Anwalt.Um die Geschichte abzukürzen..Ich kann schlichtweg das nicht zahlen mein Angebot ans Jugendamt Austria war das ich sehr gerne 40-50 Euro zahlen möchte beileibe nicht leicht bei Hartz 4!Wurde schlichtweg ignoriert,mein Anwalt sagte da das Kind bereits 16 ist spielt die Zeit für mich (Bei Facebook hab ich die Tochter gefunden dort siehts so aus als ob sie eine normale Ausbildung macht)Hab mich aber nicht gemeldet,soll mior ein Pfändungskonto einrichten und den Gerichtsvollzieher "schlimmstenfalls" erwarten was aber gut für mich sein kann.Sobald ich ihm meine Zahlungsbereitschaft mitteile wird er dies dem dortigem JA mitteilen in den allermeisten Fällen wird dann in Eingedenk der sonst fruchtlosen Rum und neu Titulierungen die Geld kosten das Angebot angenommen.Es ist wohl so das ich zahlen möchte es nur schlichtweg nicht kann,und das wohl niemals wegen meiner eingeschränkten Erwerbsobliegenheit.Fazit ´:Soll mich auf gar keinen Fall Fertig machen,zumal es eine überschaubare Summe wäre.Und mich keine Schuld träfe,da die Mutter annonym wegzog.Es ist mir absolut klar das ich einer Titulierten Unterhaltpflicht unterliege,nur es ist eben nur das wenige da was ich bieten kann.Zu Pfänden gibts eh nichts,ist eben ein Dilemma,man möchte zahlen kann es aber nicht.Und kleinere Summen werden ohne Antwort ignoriert.Na ja hat auch mal ein Zeitlich absehbares Ende...Kriegen se eben die Schulden in den Raten wieder die drin sind,,,Vieleicht hab ihr ja irgentwelche Ratschläge wie man sich wirklich verhalten soll um alles Richtig zu machen? Und könnte ich eventuell vom Jobcenter eine Zuzahlung oder irgentsowas erwarten? Bin da echt ein wenig überfordert trotz der vielen Infos die es gibt....
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| Pfändung wegen Unterhalt |
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Geschrieben von: Morriaan31 - 30-04-2013, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo, kurz zu meiner Situation bin total verzweifelt!!
Ich habe vier liebe Kinder,drei aus meiner Ehezeit und eines mit meiner Ex Partnerin, für die ich natürlich auch Unterhaltsverpflichtet bin. Ich habe einen Gerichtsbeschluss vorliegen der da lautet, das mir lediglich 770.- Euro verbleiben dürfen, ob ich Arbeite oder nicht. ich besitze ein Pfändungsschutz Konto,was mich aber vor der Unterhaltspfändung nicht schützt bis zu meinem Selbstbehalt.
Ich weis mittlerweile nicht mal mehr wie lange ich noch meine Arbeitsstelle bedienen kann ohne das mir das Geld ausgeht, da ich ja von den 770.- die mir bleiben auch noch Wege Geld zum Arbeitgeber abziehen muss. Ich habe versucht eine Abänderung bei Gericht zu erwirken, wurde aber abgelehnt.
Dazu kommt noch das ich eine weitere Tochter (andere Mama) habe die ist 3 Jahre alt und dieser Tochter kann ich keinen Unterhalt gewähren,da ja die zu verteilende Masse nur an drei Kinder abgeführt wird und die Jüngste Tochter nicht berücksichtigt wird. Damit die jüngste berücksichtigt wird, muss ich nachweisen das ich von meinen 770.- euro auch Unterhalt leiste an die jüngste Tochter,oder mich die Kindsmutter verklagt, was Sie aber erstens nicht möchte und zweitens nichts an meiner Situation ändern würde,außer das noch mehr kosten erzeugt werden.Sie weis über meine derzeitige Situation voll umfänglich Bescheid und Sie möchte einfach auch nur das ich einigermaßen Leben kann (Zumindest über den angemessenen Freibetrag).Den diese Situation schränkt mich im Umgang mit meiner Jüngsten Tochter natürlich auch sehr ein und das wollen wir natürlich beide nicht. Ich weis nicht mehr was ich machen soll??
Ich lege effektiv drauf wenn ich weiterhin Arbeiten gehe! ich habe deutlich weniger wie ein Alg2 Bezieher, das kann doch nicht sein oder?
Ps :Unterhaltspflicht ist absolut ok,aber bitte leben und Leben lassen!
Vielleicht habt Ihr ja Ideen von welcher Seite ich das noch angehen könnte damit mir wenigstens ein vernünftiger Selbsthalt bleibt.
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| Geld aus Deutschland empfangen als Unterhaltsfluechtling |
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Geschrieben von: Berlusconi - 30-04-2013, 13:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Moin moin
Zur Situation:
Ich wohne mehr als 10.000km weit weg von Deutschland (SOA), habe die Heimat mit Unterhaltsschulden, Strafanzeige 170er und Titel, den meine Ex an die Wand heften kann, verlassen.
Natuerlich muss ich mich auch hier um meinen Lebensbedarf kuemmern, damit ich nicht verhungere. Und darauf bezieht sich meine Frage:
Ich moechte gerne Geld in Deutschland verdienen, wo ich Auftraege bekomme, die ich online erledige (auch andere Onlinegeschaefte). Wenn ich bislang sowas tat, ging das immer ueber Freunde oder Familie, die mir das Geld dann zugeschickt haben an einen anderen Namen, in meiner neuen Heimat. Kann ich das Geld auch direkt an meine Person schicken lassen, z.B. Western Union, Bankueberweisung und Paypal, ohne dass es gepfaendet werden kann oder muss ich weiterhin alles an andere Empfaenger gehen lassen? Wie gesagt, in Deutschland hab ich Unterhaltsschulden, Titel und einen 170er am Hals. Hab vor meiner Flucht nichts mehr gebacken bekommen, wegen dem staendigen Druck, der Angst und der Aussichtslosigkeit und deswegen den Neustart gewagt, wo ich meinen Frieden habe.
Ich muss sicher sein, dass Geld welches fuer mich bestimmt ist fuer meine Arbeit nicht von jemanden in Deutschland gepfaendet werden kann. Ich wuerde gerne offiziell in meinem Exil ein Geschaeft gruenden auf meinem Namen, ich besitze auch die Staatsbuergerschaft meiner neuen Heimat, bin Doppelstaatler.
Kann mir da jemand verlaessliche Auskunft darueber geben?
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