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zustellfähige Adresse, scheidung - Druckversion

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zustellfähige Adresse, scheidung - neoneo - 05-05-2013

gerade habe ich meine Ex informiert dass ich in Ausland gehe.
Wir sind noch nicht geschieden.
Jetzt will sie schnell scheiden. Und es gibt ein Kind, wohnt mit Exe.
Habe bis jetzt KU und TU bezahlt, ab jetzt - minimale KU.
Da kommt eine Lawine - amtsbriefe etc :-)

Fragen:
-Die Scheidung aus dem Ausland - wie geht das am besten?
-Eine zustellfähige adresse zu haben - warum ist es schlecht? (ich weiss, es ist eine Anfängerfrage). Habe in D-land Eltern und Verwandte - kann ich Ex sagen "schicke alles an verwandte, "zu Händen herr X" ", welche vor/nachteile hat die Lösung?


RE: zustellfähige Adresse, scheidung - neoneo - 05-05-2013

ok, das thema habe ich gefunden:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=6598

meine fragen gehen aber in bisschen andere richtung...


RE: zustellfähige Adresse, scheidung - Austriake - 05-05-2013

(05-05-2013, 11:05)neoneo schrieb: gerade habe ich meine Ex informiert dass ich in Ausland gehe.

Das war der grösste Fehler überhaupt.

Kannst eigentlich gleich da bleiben.

Austriake


RE: zustellfähige Adresse, scheidung - Leutnant Dino - 05-05-2013

(05-05-2013, 11:05)neoneo schrieb: Die Scheidung aus dem Ausland - wie geht das am besten?

Das persönliche Erscheinen ist Pflicht. Sonst geht es nicht oder es ist Dir egal. Wenn man nicht geschieden ist, kann man auch nicht heiraten. Ein guter Selbstschutz vor Ausländsbräuten, genannt auch Zierfische.


RE: zustellfähige Adresse, scheidung - MitGlied - 05-05-2013

Wenn du nicht geschieden bist und nach Jahren völlig abgebrannt wieder nach D zurück kommst, kann es sogar passieren, dass deine Frau von den Ämtern belästigt wird, wenn du Sozialhilfe beantragst. Ausserdem kann es passieren, dass sie Rentenpunkte für dich abdrücken muss, wenn es dann zur Scheidung kommt.
Das einzigste was wirklich dafür spricht, ist dass du im Ausland wieder heiraten darfst, was u.U. eine Daueraufenthaltsgenehmigung/Staatsbürgerschaft in einem anderen Land bringen könnte.


RE: zustellfähige Adresse, scheidung - anor-al-mal - 06-05-2013

Du kannst auch ohne persönliches Erscheinen geschieden werden. War bei mir so Richterin und Exe waren einverstanden und es gab auch nichts besonderes zu regeln .


RE: zustellfähige Adresse, scheidung - Mahatu - 08-05-2013

(05-05-2013, 17:19)Leutnant Dino schrieb: Ein guter Selbstschutz vor Ausländsbräuten, genannt auch Zierfische.
Es gibt Länder, wo man ohne Scheidung trotzdem heiraten kann. Abgesehen vom arabischen Raum auch Südafrika oder die USA. @Leutnant Dino, hast Du dort nicht eine tolle Braut aus den Philippinen geheiratet?