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BU/KU incl Steuererstattung ?
#1
Hallo,

ich habe Fragen zur Steuererstattung bei der Berechnung für KU und BU.

(1 uneheliches kind <3 Jahre)

Ich habe gelesen dass die Steuererstattung zum Jahresnetto addiert wird und geteilt wird durch 12 um das bereinigte Netto und damit den Unterhalt zu erhöhen.

1)
Jetzt hatte ich letztes Jahr eine Handwerkerrchung die ich von der Steuer
absetzen kann (1000 Euro Lohnkosten, keine Ahnung was dabei raus kommt).
Kann ich die irgend wie rausrechnen?
Wie funktioniert das?

2)
Den BU kann man auch steuerlich absetzen bis zu einer bestimmten Grenze.
Erhöht das dann nicht auch die 'nächste' BU-Berechnung bei der Neuberechnung nach 2 jahren?

MfG
klWirts1
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#2
(23-05-2013, 09:08)klWirts1 schrieb: 2)
Den BU kann man auch steuerlich absetzen bis zu einer bestimmten Grenze.
Erhöht das dann nicht auch die 'nächste' BU-Berechnung bei der Neuberechnung nach 2 jahren?
Ja. Leider ein unsägliches/sehr unschönes Thema, was sich unsere Beamten da ausgedacht haben, welches gerade in Trennungszeiten noch mehr Benzin ins Feuer gießt. Du wirst so einiges dazu finden, wenn Du in Deiner Suchmaschine -Steuer spirale "Anlage U"- eingibst.
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#3
Schick mir bitte ne PN. Ich rufe Dich mal an, wenn Du willst. Das können wir klären.....
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#4
@blue
danke für die Antwort.
Unglaublich!!!

@Nappo
habe Dir eine PM geschickt

Weiß jemand eine Atwort auf Frage 1)
Oder ist die auch teil der "Steuer spirale"?


mfg
klWirts1
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#5
Schau mal in die für dich geltenden Unterhaltsrichtlinien des OLG...

Meist steht drin das nicht wiederkehrende, maßgebende Steuererstattungen aufgrund besonderer, einmaliger Ausgaben raus gerechnet werden.

Das ist bei dir eig. anwendbar... letztendlich entscheidet der Richter...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#6
Wenn die Ausgabe nicht rausgerechnet wird, bleibt die steuerliche Ersparnis auch bei dir.
Du musst das nur sehr konkret berechnen und vortragen
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#7
(23-05-2013, 15:57)beppo schrieb: Wenn die Ausgabe nicht rausgerechnet wird, bleibt die steuerliche Ersparnis auch bei dir.
Wie denn??

(23-05-2013, 15:57)beppo schrieb: Du musst das nur sehr konkret berechnen und vortragen
Wie berechnet man das? Wo vorlegen? JA?
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#8
(24-05-2013, 09:24)klWirts1 schrieb:
(23-05-2013, 15:57)beppo schrieb: Wenn die Ausgabe nicht rausgerechnet wird, bleibt die steuerliche Ersparnis auch bei dir.
Wie denn??
Indem du erst dein Einkommen in einen Nettolohnrechner eingibst und dann das ganze nochmal nach Abzug der Handwerkerrechnung.

Die Differenz ziehst du dann von deiner Steuererstattung ab.
(24-05-2013, 09:24)klWirts1 schrieb:
(23-05-2013, 15:57)beppo schrieb: Du musst das nur sehr konkret berechnen und vortragen
Wie berechnet man das? Wo vorlegen? JA?

Bei dem, der deine Steuererstattung einfordert.
Wer hat denn jetzt die Berechnung gemacht?

Über Steuererstattungen würde ich sowieso nur vor Gericht sprechen.

Andere (Exe, RAtte, JA) bekommen bestenfalls ein Angebot auf Basis des regelmäßigen Einkommens.
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#9
Du hast mal erwähnt, daß du gem deinem Einkommen bis zu 1.200 € BU UNterhaltspflichtig wärst. Deine Herzdame hat aber allem Anschein nach einen Bedarf von max. 840 €. Damit kannst du dir doch die Rechnerei mit der Steuer im Prinzip sparen. Dein Einkommen wirst vermutlich ohnehin nicht so weit drüchen können, daß du asu der 840 € Nummer raus kommst. Im übrigen würde ich meinderseits nur über das Monatseinkommen argumentieren und im Zweifel zwölf Gehaltsabrechnungen vorlegen. Am besten auch gleich Urlaubs- und Weihnachtsgeld diskret übersehen.
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#10
Hallo alle und danke für die Antworten!!!

(24-05-2013, 10:12)beppo schrieb: Indem du erst dein Einkommen in einen Nettolohnrechner eingibst und dann das ganze nochmal nach Abzug der Handwerkerrechnung.
Die Differenz ziehst du dann von deiner Steuererstattung ab.
OK, cool...verstanden...

(24-05-2013, 10:12)beppo schrieb: Bei dem, der deine Steuererstattung einfordert.
Wer hat denn jetzt die Berechnung gemacht?
noch keiner

(24-05-2013, 10:12)beppo schrieb: Über Steuererstattungen würde ich sowieso nur vor Gericht sprechen.
Andere (Exe, RAtte, JA) bekommen bestenfalls ein Angebot auf Basis des regelmäßigen Einkommens.
OK,ich dachte die RAttin oder JA würden die auch anfrage und ich könnte dann eine fundierte EIGENRECHUNG mitschicken...
Das JA fragt doch auch den Steuerbescheid?



(24-05-2013, 13:03)i-wahn schrieb: Du hast mal erwähnt, daß du gem deinem Einkommen bis zu 1.200 € BU UNterhaltspflichtig wärst. Deine Herzdame hat aber allem Anschein nach einen Bedarf von max. 840 €.
genau das würde ich als Grundlage nehmen...

(24-05-2013, 13:03)i-wahn schrieb: Damit kannst du dir doch die Rechnerei mit der Steuer im Prinzip sparen. Dein Einkommen wirst vermutlich ohnehin nicht so weit drüchen können, daß du asu der 840 € Nummer raus kommst.
Ja, da komme ich nicht raus.
Mir gehts darum so wenig wie möglich zu berechnen, würde dann auch eventuell dem KU zu gute kommen wenn ich das bereinigte Netto drücken kann...

(24-05-2013, 13:03)i-wahn schrieb: Im übrigen würde ich meinderseits nur über das Monatseinkommen argumentieren und im Zweifel zwölf Gehaltsabrechnungen vorlegen.
wie oben geschrieben dachte ich das das jA den Steuerbescheid anfordert...
und dann natürlich wild im Vorteil der KM rechnet...

(24-05-2013, 13:03)i-wahn schrieb: Am besten auch gleich Urlaubs- und Weihnachtsgeld diskret übersehen.
steht leider auf meinen Lonhzetteln drauf..
:-(

MfG
klWirts1
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#11
(24-05-2013, 19:34)klWirts1 schrieb: Mir gehts darum so wenig wie möglich zu berechnen, würde dann auch eventuell dem KU zu gute kommen wenn ich das bereinigte Netto drücken kann...
Wie habe ich das zu verstehen?
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#12
(24-05-2013, 19:59)blue schrieb: Wie habe ich das zu verstehen?
ich meine das bereinigte Netto erhöht sich durch Steuererstattungen,
kann ich die Handwerkerrechung rausrechnen, habe ich geringeres ber. Netto
und vielleicht niedrigeren KU laut Düss.Tabelle...
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#13
(23-05-2013, 09:08)klWirts1 schrieb: Jetzt hatte ich letztes Jahr eine Handwerkerrchung die ich von der Steuer
absetzen kann (1000 Euro Lohnkosten, keine Ahnung was dabei raus kommt).
Kann ich die irgend wie rausrechnen?

Zurück zum Thema.

Die Welle, die Du diesbezüglich machst, rechtfertigt in keinster Weise den Stress, den Du Dir selbst machts.

Raus kommt ein Eis am Stiel für das Kind.
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#14
(24-05-2013, 21:25)blue schrieb: Zurück zum Thema.
Die Welle, die Du diesbezüglich machst, rechtfertigt in keinster Weise den Stress, den Du Dir selbst machts.
Raus kommt ein Eis am Stiel für das Kind.
Es geht mir erstmal nur um die Theorie.
Vielleicht lohnt sich das für andere Threadleser noch mehr und
vielleicht wurde dieser genau so verarscht wie ich von einer Dame die zu faul ist zum arbeiten ,darum schwanger wird und den KV danach ausnimmt.

Wie geschrieben gehts mir um die Theorie.
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#15
(24-05-2013, 20:51)klWirts1 schrieb: ich meine das bereinigte Netto erhöht sich durch Steuererstattungen,
kann ich die Handwerkerrechung rausrechnen, habe ich geringeres ber. Netto
und vielleicht niedrigeren KU laut Düss.Tabelle...


Je nachdem wo du in den 400-Euro-Stufe liegst haben ein paar Euro mehr oder weniger an Einkommen sowieso keinen Einfluss auf den Unterhalt.

Bei einer Handwerkerrechnung von 1000,-€ können 200,-€ geltend gemacht werden. Bei einem Steuersatz, von sagen wir mal 30% käme es zu einer Steuerersparnis von ca. 34,-€ jährlich, auf den Monat umgerechnet also keine 3,-€ mehr an Einkommen - da lohnt der Aufwand in aller Regel nicht.

Abgesehend davon ist das Monatseinkommen sowieso uninteressant. Bei abhängig Beschäftigen zählt das Einkommen der letzten 12 Monate. Eine Steuererstattung bzw. Nachzahlung verändert selbstverständlich das unterhaltsrechtliche Monatseinkommen = Jahreseinkommen / 12.
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