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Formular vom Arbeitsamt von "ihr" wegen Unterhalt |
Geschrieben von: Antragsgegner - 30-03-2013, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Moin,
das Arbeitsamt hat mir ein nettes Formular zugeschickt, wo ich mal wieder alles an Einkommen und Ausgaben samt Belegen angeben soll.
Dies habe ich bereits bei ihrer Anwätin und beim JA getan mit Kopien. Ein Fehler, ich weiß.
Wie reagiere ich jetzt beim Arbeitsamt? Die Tipps hier habe ich schon gelesen. Solle ich alle Angaben und Zahlen in einen schönen Langtext packen (Zahlen ausschreiben oder als Ziffern?)?
Soll ich erstmal nur Angaben machen und wenn sie Belege fordern einfach an das JA verweisen?
Immerhin sind das jedesmal über 40 Seiten.
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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? |
Geschrieben von: Antragsgegner - 30-03-2013, 18:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Moin,
der gegnerische Anwalt hat Ehegattentrennungsunterhalt berechnet und gefordert, habe noch nicht gezahlt und die Frist verstreichen lassen.
Sollte ich darauf direkt reagieren, warum ich nicht zahlen will oder Füße still halten und schauen was passiert (Mahnung, Titelforderung, Klage)?
Gründe, die ich anbringen würde:
1. Ehe war bzw. wird zu kurz sein. (Wenn ich Scheidungsantrag einreche 29 Monate)
2. Ausbruch aus einer intakten Ehe (plötzliche neue Beziehung, Verheimlichung dieser, Lügen um die Ehe selber "intakt" zu halten und immer wieder selber gesagt, dass die Ehe noch intakt wäre
3. Mutwilliges Verlassen (ich habe sie gebeten auszuziehen, sie ist einfach mit Kind abgehauen als ich auf Arbeit war ohne Ankündigung und gütliche Einigung)
4. Sie war bei Heirat arbeitslos, einkommenslos, kapitallos. Sie kam mit nichts. Habe Urteile bzw. Bestimmungen gefunden, dass sie dann nicht bei Scheidung fordern kann die wirtschaftlichen Verhältnisse am Ende der Ehe zu erhalten, wenn sie trotz Möglichkeiten nichts dazu bei getragen hat.
5. Sie hat ihre Ausbildung aufgegeben, die sie vor der Trennung angefangen hat. Sie hat keine Erwerbsobliegenheit. Aber es gibt wohl Rechtssprechungen, die sagen: Wer in der Ehe mit Kind arbeiten konnte, kann das auch außerhalb der Ehe weiter tun. Das Kind befindet sich auch in voller Betreuung von 8 bis 16 Uhr. Sie kann also arbeiten gehen.
Noch dazu hoffe ich einfach mal, dass sie mit ihrem neuen Macker zusammen zieht, weil dann der Unterhaltsanspruch komplett weg fallen würde.
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Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre? |
Geschrieben von: Antragsgegner - 30-03-2013, 18:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Moin,
hab ein paar Fragen zur Berechnung von Unterhalt.
1. Dispozinsen wirken sich doch auch auf die Bereinigung des Einkommens aus, oder?
2. Ich habe letztes Jahr über 5000,-€ an Einmalzahlungen für "Optimierungsideen" bekommen. Das sind wirklich willkürliche und einmalige Zahlungen, wenn man neue Ideen in den Betrieb einbringt. Die Höhe wird nach Sparpotential oder Verbesserungsgrad individuell berechnet. Es liegt halt immer daran OB man Ideen hat und WIEVIEL die bringen. Man ist dazu nicht verpflichtet und man kann es nicht voraus sagen. Aktuell ist das ganze eh eingefroren. Auf wie viel Jahre könnte ich bei der Berechnung diese Zahlungen verteilen? Ich persönlich würde mal mindestens von drei Jahren ausgehen und bis zu fünf Jahre. Aber ich finde nirgends im Netz oder in Urteilen ein konkretes Beispiel.
3. Ich mache nebenbei eine private Fortbildung die direkt mit meinem jetzigen Beruf zusammen hängt und darauf aufbaut. Dahingehend ab nächsten Jahr auch mit Abschluss mehr Geld zu verdienen. Das kostet mich an einer privaten Schule 117€ pro Monat. Mein Anwalt sagte, das KÖNNTE man evtl. auch mit anrechnen. Wie seht ihr das? Konkrete Fälle dazu?
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Skandinavien: "Feminismuskritik muss verboten werden" |
Geschrieben von: StrengGeheimerInformant - 30-03-2013, 00:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hier (PDF) (*1) stehen die Forderungen vom "Nordic Expert Panel"
(Also ein relatives Äquivalent zum "Bundesforum Männer"):
- Antifeministischen Bedrohungen und Belästigungen müssen verboten werden
- Niedrigschwelle Angebote für die Berichterstattung darüber müssen eingerichtet werden
- Eine jährliche nationale Erhebung über Anti-Feminismus muss durchgeführt werden
- Die Forschung über Anti Feminismus muss priorisiert werden
- Gleichberechtigung und Anti-Diskriminierung erfordert die Änderung maskulinistischen Standards
- Anti-Feminismus-Bekämpfung muss Tätigkeitsbereich aller offiziellen Institutionen werden
- Die Presse muss Verantwortung übernehmen und gegen den Antifeminismus vorgehen
- Die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Gruppen gegen Antifeminismus muss erweitert werden
- Eine interdisziplinäre und nordische Konferenz gegen anti-feministische Ansätze muss umgesetzt werden
Holla die Waldfee - in jedem Satz ein "muss".
'Muss' denen also der Arxxx auf Grundeis gehen, seit Harald Eia da mal in Norwegen den Irrsinn aufgezeigt - und die Regierung entsprechend reagiert hat. Offenbar hat sich der Wind gedreht. Und nun quiekt wohl auch in Skandinavien (Dänemark, Schweden, Finnland, Island und Norwegen) die Feminismus- bzw. Gender-Szene auf. Tja, wer Wind sät ...
Mehr zum Thema (Englisch) auch hier:
http://www.the-spearhead.com/2013/03/29/...countries/
SgI
____________
(*1) Offenbar werden rechtsnationale Anwürfe im oben verlinkten Dokument wohl nicht nur in Deutschland betrieben
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Gutachterkosten: zahlt jeder die Hälfte ? |
Geschrieben von: Schlumpf - 29-03-2013, 12:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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in unserem Falle soll ein familienpsychologisches lösungsorientiertes Gutachten erstellt werden und auch ein psychatrisches Gutachten, ob einer von uns beiden oder wir beide psychatrisch erkrankt sind, weil es in Sachfragen völlig konträre Darstellungen der beiden Elternteile gibt, die aufgeklärt werden sollen.
Im Netz (bei Thiel) habe ich einige Kopien von Sachverständigengutachtenkostenrechnungen aus neuerer Zeit gefunden, die von 5000 bis 9000 € reichen und den Hinweis, dass die Gutachterkosten anschließend vom Gericht von den beiden Elternteilen zu jeweils der Hälfte zu erstatten eingefordert werden.
Wenn sich jedoch herausstellt, dass die KM mit unwahren Behauptungen erst Gutachten notwendig erscheinen lassen, ist es doch unangemessen, den weiteren Beteiligten (Kindsvater) an den Kosten zu beteiligen ?
Darüberhinaus, als die Fragestellung aufkam, sind sie mit der Erstellung
eines weiteren Gutachtens einverstanden, war mir nicht klar, dass ich
gleichsam für Kosten mit aufkommen solle ?
Ist es bei einigen von Ihnen gleichsam in der Weise ? Haben Sie bisher
auch Kostennoten vom Gericht für Gutachteranteile erhalten?
Wie wäre dagegen anzugehen ? Besteht hier die Möglichkeit, Bilder/Dateien anzuhängen ? Dann würde ich die Kostennoten der GA
einmal anomysiert beifügen...
Danke für Aufmerksamkeit und Antwort
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Türkei: Auflösung der Ehe Massenerscheinung |
Geschrieben von: p__ - 27-03-2013, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Die Deutsch-Türkischen Nachrichten melden: "Bis zu 200.000 Scheidungen pro Jahr: Türkisches Eheglück zerbricht meist in den ersten fünf Jahren"
Und ferner:
"Jedes Jahr werden in der Türkei 500.000 bis 600.000 Ehen geschlossen, informierte die türkische Familienministerin Fatma Şahin ihre Parteikollegen in Adana. Diesem Glück stünden allerdings 100.000 bis 200.000 Scheidungen gegenüber. Ganze 93 Prozent der Ehen würden zudem in den ersten fünf Jahren nach der Hochzeit wieder aufgelöst. Ein Umstand, mit dem sich das türkische Familienministerium ganz besonders auseinandersetze. Seit 2002 hat sich zudem die Zahl der Alleinlebenden in der Türkei nahezu verdoppelt"
Quelle: http://www.deutsch-tuerkische-nachrichte...nf-jahren/
Weiss jemand, was unter dem fettgedruckten Satz zu verstehen ist? Was ist eine Auflösung der Ehe im türkischen Familienrecht, die nicht als Scheidung gezählt wird?
Verlinkt auch: Scheidungsrate von Auslandstürken extrem hoch, in Belgien 60%, meist ein bis zwei Jahre nach Eheschliessung. "Die meisten Frauen, die mit großen Erwartungen ins Ausland gehen, finden unglücklicherweise nicht das, wonach sie gesucht haben“, fasst Taşpınar die Misere zusammen. Scheidungsgrund für türkische Frauen in Belgien seien oftmals auch die direkten Lebensumstände. Gerade das Zusammenleben mit den Schwiegereltern unter einem Dach, was generell problematisch sein kann, führe am häufigsten zu Trennungen."
http://www.deutsch-tuerkische-nachrichte...-scheiden/
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Zeugniskopie bekommen |
Geschrieben von: Ibykus - 27-03-2013, 01:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Mein Kind hat Anfang Februar ein Schulzeugnis erhalten.
Ich hatte ihr für eine Eins 20 € versprochen, wenn sie mir zeitnah eine Zeugniskopie mitbringt. Darauf hat sie natürlich nur wenig Einfluss.
Nach gut einer Woche habe ich ihr (erstmal) 10 € gegeben und ihr gesagt, die andere Hälfte soll sie sich von ihrer Mutter geben lassen, die es offenbar für nicht erforderlich hält, mir eine Zeugniskopie zur Verfügung zu stellen.
Die KM teilte daraufhin mit, dass ich nun kein Zeugnis mehr bekommen müßte, weil ich sowieso nix mehr zahlen würde - eine Logik, für die nicht Dummheit, sondern Streitsucht die Ursache ist.
Daraufhin habe ich kurzerhand ihren RA angeschrieben und der KM eine Wochenfrist gesetzt.
Nach Verfristung habe ich sofort Klage eingereicht.
Die Gegenseite beantragt die Klage wegen Mutwilligkeit abzuweisen.
Ich hätte der KM die Möglichkeit genommen, mir via eMail eine Kopie zukommen zu lassen, indem ich ihre eMail-Adresse gesperrt habe. Sie sei vor diesem Hintergrund nicht Willens, die Kosten für eine Kopie und die Kosten für das Versenden eines Briefes zu tragen und wolle auch die dafür erforderliche Zeit nicht aufwenden ....
Diesem Schreiben, das an das Gericht ging, fügt der RA eine Zeugniskopie bei (aber nur eine).
Ich rufe nach Erhalt dieses Schriftsatzes das Gericht an um mitzuteilen, dass mir zwar das Schreiben des RA, aber nicht die Zeugniskopie übersandt wurde.
Daraufhin verfügt das Gericht, dass die KM eine -weitere- beglaubigte Abschrift binnen Wochenfrist zur Weiterleitung an mich dem Gericht übersenden soll.
Wenn ich die Kopie erhalten habe, werde ich die Sache für erledigt erklären. Kosten entstehen keine: wir befinden uns im VKH-Verfahren.
Aber die KM hatte einen RA eingeschaltet, den sie nun auch bezahlen muss.
Wegen einer Kopie und einer Briefmarke!
Fertig!
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Argumente gegen begleiteten Umgang |
Geschrieben von: mischka - 26-03-2013, 14:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (67)
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Hallo zusammen,
hab demnächst meinen nächsten Gerichtstermin wegen Umgangsrecht. Nachdem nun ein Gutachten gemacht wurde, was sehr positiv für mich und vernichtend für die KM ausgefallen ist, will ich die weiteren Schritte planen.
In dem Gutachten wurde angeregt, zunächst kurze begleitete Umgänge zu machen, um meinen Sohn und mich wieder aneinander zu gewöhnen. Mein Sohn ist gerade 4 Jahre alt geworden und wir haben uns seit knapp anderthalb Jahren nicht gesehen (ausschließlich wegen Umgangsboykott seitens der KM). Von daher ist ein anfänglicher begleiteter Umgang vermutlich unumgänglich.
Allerdings will ich den BU nicht unnötig ausdehnen und dem Richter klarmachen, dass BU ne Demütigung für Kind und Vater darstellt. Daher such ich Argumente, die gegen BU sprechen.
Vorschläge?
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