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| Unterhalt jenseits der DDT Stufe 10 - (noch) fiktiver Fall |
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Geschrieben von: Jessy - 03-04-2013, 13:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo zusammen,
zu einer (noch) fiktiven Situation hätte ich einige Fragen. Die eventuell Antwortenden würde ich bitten, ihre Antworten in "Ich glaube..." und "Ich weiß..." aufzuteilen, da mir zwar Einschätzungen auch wichtig sind, ich hier aber eben gerne zwischen Meinung und Wissen unterscheiden möchte.
Nehmen wir an ein KV hat ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen weit jenseits der Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle (also >5.100€). Er ist zwei Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Die KM bezieht ALG II, bzw. ist Hausfrau ohne eigenes Einkommen (neue Ehe plus neues Kind mit neuem Mann, dessen Verdienst ist vermutet so um die 1.500 € monatlich).
Grundsätzlich wird ja der Unterhalt nach dem Lebensstandard des UH-Pflichtigen berechnet. Dieser ist nicht unbedingt Millionär, aber auch nicht besonders weit davon entfernt.
Die KM lebt wie gesagt in unteren Mittelschicht-Verhältnissen (durch Erbschaft eigenes großes Haus mit sehr großem Grundstück, muss nicht jeden Cent umdrehen, reicht aber auch bei weitem nicht für einen Karibik-Urlaub oder so).
Wenn ich jetzt einfach mal die DDT hochrechne, käme über den Daumen gepeilt pro Kind eine UH-Pflicht in Höhe von ca. 3000 € raus - also 6.000 € mehr in der Haushaltskasse der KM. Meines Erachtens braucht kein Kind eine solche Summe im Monat. Womit naheliegt, dass die KM auch ihren Lebensstandard, bzw. den ihrer anderen Familie deutlich anhebt. Was irgendwie nicht wirklich der Sinn der Kindesunterhaltspflicht ist.
Frage: Kennt jemand einen Fall/Fälle dieser Größenordnung?
Im Internet finde ich nur, dass hier nach den Umständen des Einzelfalles durch ein Gericht zu entscheiden ist.
In Österreich gibt es ja z.B. eine Luxusgrenze, hier in D scheinbar nicht.
Kleiner Randvermerk: Es geht in dem Fall nicht darum, den Kindern nicht zu gönnen, "was ihnen zusteht". Aus meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden heraus kann es aber nicht richtig sein, einer umgangsverweigernden/-erschwerenden KM ein Luxusleben per Kindesunterhalt zu finanzieren.
Würde der Vorschlag, einen monatlichen KU in Höhe der Stufe 10 der DDT an die KM zu zahlen (das macht dann für die KM ohnehin schon fast eine Verdopplung ihres bisherigen Einkommens aus), und einen entsprechend den Einkommensverhältnissen des Pflichtigen hohen Zusatzbetrag pro Kind auf ein Treuhandkonto zu zahlen, dass den Kindern ab der Vollendung des 18. oder 21. Lebensjahr zur Verfügung steht, vor einem Gericht Anklang finden?
(Und ja, ich weiß - das wäre ein "Luxusproblem". Recht und Gerechtigkeit werden aber nicht relativ, "nur" weil es um höhere Summen geht.)
Danke für Meinungen, Einschätzungen, Fachwissen.
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| KESB Zürich |
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Geschrieben von: Petrus - 02-04-2013, 22:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Wer die Medien verfolgt hat, hat vielleicht mitbekommen, dass in der Schweiz die Vormundschaftsbehörden in KESB (Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde) umgetauft wurden:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Das geschah nicht ohne Hintergrund - der Anlass war die Revision des Vormundschaftsrechts in der Schweiz:
Zitat:Kernstück des neuen Rechts bildet die Professionalisierung der heutigen, grossmehrheitlich auf Milizbasis tätigen 171 kommunalen Vormundschaftsbehörden.
Deutlicher kann man die alten Zustände nicht in Worte fassen.
Dass sich allerdings in diesem kleinen Dre... meinte Drittstaat irgendetwas ändert, sollte man erst glauben, wenn es geschieht und Mörder verfolgt ( <- der Opa wurde erkannt und positiv mit dem Handy geortet, ausserdem fanden sich an seinem Boot, trotz Ausflug in das Schilf, auch noch geringste Reste menschlichen Blutes - Dossier), und Kinder nicht mehr weggesperrt werden: VORMUNDSCHAFT - Ein gestohlenes Leben
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die bisherige Vormundschaftsbehörde völlig willkürlich, wenn möglich zum eigenen finanziellen Vorteil und meistens gegen die Interessen der Kinder handelte. Dabei blieb sie fast unkontrolliert und agierte sogar mit Vorgehensweisen, die nur noch als kriminell zu werten sind. Verantwortlich sollten eigentlich Bezirksrat und Stadtrat sein - der Präsident der Vormundschaftsbehörde Zürich ist Stadtrat Martin Waser als Vorsteher des Sozialdepartments. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Kollege unangenehme Schreiben nicht beantwortet und der Vormundschaftsbehörde freie Hand ließ, egal welchen Unsinn die entschieden haben - Verantwortung übernahm er als Präsident keine.
Ein System, dass lediglich seinen Namen geändert hat:
Kriminelle schweizer Kinderheime mit psychischem und körperlichem Kindsmissbrauch
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| §§ 185 ff. StGB |
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Geschrieben von: calcaneus - 02-04-2013, 11:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Moin Moin,
hat jemand Erfahrung damit wenn Exe sich öffentlich beleidigend äussert und die Massnahmen dazu?
In diesem Fall steht es in einem öffentlichen Forum und ist für ne unabsehbare Anzahl an Menschen einsehbar.
Beweise sind schonmal gesichert.
grüße
calc
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| Betreuter Umgang und Probleme damit |
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Geschrieben von: Schlumpf - 01-04-2013, 15:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (42)
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guten Tag an die Runde,
Durch das FG ist Beschluss ergangen, daß einmal wöchentlich Umgang stattfinden soll und mit der Umsetzung ist das Jugendamt beauftragt.
Konkrete Frage:
Ist der Beschluss des Familiengerichtes für das JA bindend oder eine Empfehlung ? Kann man sich darauf berufen, dass das JA verpflichtet ist,
die Umgangstermine einmal wöchentlich einzuhalten ? Gibt es einen Rechtsanspruch auf Durchsetzung des Gerichtsbeschlusses ? Hat das JA ausreichende Kräfte vorzuhalten, die für den Fall des Erkrankens/Urlaubs einspringen ?
(Das für uns zuständige Jugendamt verweist mich anschließend darauf, daß es aus Personalgründen und verwaltungsinternen Gründen -die Kosten müssen erst durch ein Gremium bewilligt werden- nicht schnell umsetzen kann. Ich solle zunächst beim JA einen Antrag stellen, dass der begleitete Umgang finanziert werden kann, erst nach Bewilligung würde das JA tätig werden können. Es könne auch nicht sichergestellt werden, dass kurzfristig eine umgangsbegleitete Person gefunden werden könne. )
Man würde wieder schriftliche Bescheid geben, sobald die Voraussetzungen geklärt wären, und dann könne die Suche nach einer umgangsbegleitenden Person beginnen.
Ich habe zwar einen Gerichtsbeschluss, aber das Jugendamt sagt, langsam, langsam, wie wir das umsetzen müssen wir erst prüfen.
Kann hierzu jemand sachentsprechende Antworten geben ?
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| Was versteht man unter Umgang mit der 6Jährigen Tochter |
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Geschrieben von: hitman90 - 01-04-2013, 08:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo
was versteht man unter diesen Umgangsrecht , da ich zur zeit richtige Probleme habe mit der ex. wir hatten uns im Juni Juli 2012 getrennt (musste vorerst weg , da ich einer straftat beschuldigt worden bin die ich nicht gemacht , jedoch erst bei Prozess im Jan. 2013 rauskam - Freispruch) .
Da konnte ich regelmäßigen telefonischen kontakt zu meiner tochter haben(zwecks großer entfernung). Dann hat die KM ab Oktober 2012 den kontakt komplett abgebrochen nach dem meine Tochter mich was beschuldigt hat was nicht der wahrheit entspricht(hätte geld gestohlen).da ich es widersprochen hatte und gesagt hatte sie soll sich nicht so blödsinn erzählen lassen, wurde aprubt aufgelegt von der KM. Jedes Telefonat oder email verkehr wurde ignoriert? Keine antwort mehr.
Bis ich ich im Februar 2013 zurück in die selbe Stadt gezogen bin und meine kleine im kindergarten aufgesucht habe , da zuhause nie einer aufgemacht hat. Nach einem kurzen gespräch sagte sie "Mama will nicht das ich mit dir spreche , wobei ich gern dich sehen möchte" Nach einem kurzen gespräch mit jugendamt blieb mir kein anderer weg als zum familiengericht klage einreichen. Doch plötzlich war sie gesprächsbereit. Zur zeit 2 Std. wöchentlicher umgang und nach dem dem fünften treffen soll es länger werden.(klage läuft jedoch noch , habe ich nicht zurück gezogen , wobei ich das jetzt tun muss)
Nach dem diese Treffen reibungslos klappen und das machen möchten was die kleine gern unternehmen will , habe ich ja kein Problem es zur machen.(Bei diesen Treffen ist die mutter immer anwesend)
Doch Sie versucht mir gespräche aufzudrängen auf die ich überhaupt keine lust habe , besserwisserische unterhaltungen etc.
will mir vorschreiben was ich arbeiten soll bzw. eine ausbildung machen muss ( bin 40Jahre) und das ich mir sofort eine wohnung nehmen muss zwecks dem umgang . ( Ich bin wieder zu meinen Eltern gezogen da ich erst jetzt im April anfange zu arbeiten) und mir dann sicherlich in ruhe eine wohnung suche.
Durch diese Trennung und weggang von mir gibt es immer noch klärungsbedarf da sie meine Kompletten möbel unterschlagen hat und mir nach 3 Monaten meine kompletten Kleidung nicht freiweillig erst rausgegeben hat.
Da ich das einem anwalt übergeben habe um klage einzureichen , hat doch das nichts mit dem Umgang zu tun.
Man versucht mich in die Enge zutreiben da Sie ruhe haben will da Sie lt. Ihrer Meinung einen Freibrief hat weil ich ja kein Sorgerecht habe.
deswegen diese komische Frage.
Der Umgang bezieht sich auf meine Tochter das Sie von beiden geliebt wird, beide als getrenntes paar für sie immer da sein werden und ich mich mit ihr wöchentlich treffe und einfach zusammen sind.
Ich möchte ja auch nach den tersten 5 treffen , auch mal mit der kleinen alleine sein und und nicht immer von KM kontrolliert werden.
Denn was mir ja zusteht und was ich dann tatsächlich bekomme sind ja zweierlei , wie man hier auch so schön mitlesen kann
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| Aufstockung ALG trotz 1020€ netto und 2 Kinder 3j. und 5J. für Unterhalt? |
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Geschrieben von: hitman90 - 01-04-2013, 08:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo
ich fange jetzt im April 2013 das arbeiten an und werde ca. 1020€ netto verdienen. Habe 2 Kinder 3j. und 5j. von zwei verscheidenen Frauen.
Ich wohne zur zeit bei meinen Eltern und das wird bis ende des Jahres auch so bleiben. Danach muss ich halt sehen.
Meinen Eltern muss ich 270€ zahlen für das Zimmer und 50€ Autoversicherung im Monat(da mir das Auto zur verfügung gestellt wird)
Sonstige Kosten (zur arbeit benzin im Monat ca. 100-130€)
Steht mir da eine Aufstockung zu und wie hoch könnte die ausfallen??
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| Gehalt in betriebliche Altersvorsorge einzahlen - unterhaltsmindernd? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 01-04-2013, 03:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Moin,
wir haben eine betriebliche Altersvorsorge in die man bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung einzahlen kann.
Das wird zuerst mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgebraucht, sollte man dann noch mehr einzahlen wollen (bis zu den 4%) wird das vom Grundgehalt genommen.
Könnte ich damit mein Grundgehalt soweit mindern, dass der Unterhalt nach Abzug der Altersvorsorgebeiträge berechnet wird und ich somit bei der Neuberechnung weniger Unterhalt zahlen muss?
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| Strafprozessordnung |
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Geschrieben von: Driver - 31-03-2013, 14:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Moin,
Mal ne Frage, hab bald Verandlung wegen 170er jetzt hat das Gericht einen zeugen aus dem Ausland geladen ( 1500km einfache Entf.) der eigentlich nicht viel zur Sache aussagen kann, jedoch entstehen horende Kosten Zeugengeld etc .
Wie ist das rechtlich ? Kann das Gericht einfach so drauflos Laden ?
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