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| Gutachterinhalte, Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Schweigepflicht ? |
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Geschrieben von: Schlumpf - 01-05-2013, 07:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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hallo und guten morgen in die Runde,
Der Gutachter ist beauftragt festzustellen, ob bei mir oder der KM
eine psychatrische Vorerkrankung vorliegt.
Im Rahmen der Förderung der Aufklärung sind natürlich zur Meinungsbildung und Sachverhaltsaufklärung des Gutachters sehr persönliche Informationen geflossen, die ich nicht möchte, dass sie schriftsätzlich im Gutachten wiedergegeben werden.
Das ist mir erst jetzt bewusst geworden.
Ich ging oder gehe davon aus, dass es ein ärztliches Schweigegebot gibt, Schutz von Persönlichkeitsrechten und auch datenschutzrechtliche Vorgaben auch vom Psychater (Arzt) zu beachten sind , wenn ich ihn nicht
von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinde.
Ist es so und gibt es "Grundsätze" oder Urteile dazu ?
Man ist immer erst später "klüger"...ich hätte erst denken und dann sprechen sollen...aber...ehrlich währt offenbar nicht immer am Längsten...
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| Unterhaltsforderung aus Österreich nach 8 Jahren |
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Geschrieben von: Karli - 30-04-2013, 19:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Da ich neu bin hier sag ich erstmal allen Guten Tag...
Hier meine kleinere aber recht interessante Geschichte betreffs Kindesunterhalt.
Meine Ex(Mit der war ich Gottlob nie verheiratet) verschwand mit meiner zwischenzeitlich 16 Jährigen Tochter vor 8 Jahren annonym von der Bildfläche! Das Konto auf das ich das Unterhaltsgeld zahlte per Dauerauftrag schickte mir das Geld zurück Hinweis war."Konto erloschen"!Nun ich forschte einige Jahre rum und gab dann auf,da auch keine Emotionale Bindung bestand wurde es mir langweilig und ich hatte auch ein Leben zu Leben.
Nun bekam ich diesen April vom JA Kärnten in Österreich den Hinweis ich möchte alle meine Lohnzettel dorthin sende da dort für meine Tochter der Unterhalt gezahlt wird ab diesen April! Jetzt weiß ich wo die beiden abgeblieben waren,ich bin leider aus schweren Gesundheitlichen Gründen(Degenerierende Wirbelsäulenerkrankung nur auf dem sog.2.Arbeistmarkt für leichte Bürotätigkeiten geeigenet für 3 Stunden(Arbeitsamt offiziell)und daher in dem Hartz 4 Bezug drin was keine Schande ist.Man möchte gern sagenhafte 426.- Euro haben dort! Grundlegend bin ich informiert über den vom Gericht bezahlten Anwalt.Um die Geschichte abzukürzen..Ich kann schlichtweg das nicht zahlen mein Angebot ans Jugendamt Austria war das ich sehr gerne 40-50 Euro zahlen möchte beileibe nicht leicht bei Hartz 4!Wurde schlichtweg ignoriert,mein Anwalt sagte da das Kind bereits 16 ist spielt die Zeit für mich (Bei Facebook hab ich die Tochter gefunden dort siehts so aus als ob sie eine normale Ausbildung macht)Hab mich aber nicht gemeldet,soll mior ein Pfändungskonto einrichten und den Gerichtsvollzieher "schlimmstenfalls" erwarten was aber gut für mich sein kann.Sobald ich ihm meine Zahlungsbereitschaft mitteile wird er dies dem dortigem JA mitteilen in den allermeisten Fällen wird dann in Eingedenk der sonst fruchtlosen Rum und neu Titulierungen die Geld kosten das Angebot angenommen.Es ist wohl so das ich zahlen möchte es nur schlichtweg nicht kann,und das wohl niemals wegen meiner eingeschränkten Erwerbsobliegenheit.Fazit ´:Soll mich auf gar keinen Fall Fertig machen,zumal es eine überschaubare Summe wäre.Und mich keine Schuld träfe,da die Mutter annonym wegzog.Es ist mir absolut klar das ich einer Titulierten Unterhaltpflicht unterliege,nur es ist eben nur das wenige da was ich bieten kann.Zu Pfänden gibts eh nichts,ist eben ein Dilemma,man möchte zahlen kann es aber nicht.Und kleinere Summen werden ohne Antwort ignoriert.Na ja hat auch mal ein Zeitlich absehbares Ende...Kriegen se eben die Schulden in den Raten wieder die drin sind,,,Vieleicht hab ihr ja irgentwelche Ratschläge wie man sich wirklich verhalten soll um alles Richtig zu machen? Und könnte ich eventuell vom Jobcenter eine Zuzahlung oder irgentsowas erwarten? Bin da echt ein wenig überfordert trotz der vielen Infos die es gibt....
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| Pfändung wegen Unterhalt |
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Geschrieben von: Morriaan31 - 30-04-2013, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo, kurz zu meiner Situation bin total verzweifelt!!
Ich habe vier liebe Kinder,drei aus meiner Ehezeit und eines mit meiner Ex Partnerin, für die ich natürlich auch Unterhaltsverpflichtet bin. Ich habe einen Gerichtsbeschluss vorliegen der da lautet, das mir lediglich 770.- Euro verbleiben dürfen, ob ich Arbeite oder nicht. ich besitze ein Pfändungsschutz Konto,was mich aber vor der Unterhaltspfändung nicht schützt bis zu meinem Selbstbehalt.
Ich weis mittlerweile nicht mal mehr wie lange ich noch meine Arbeitsstelle bedienen kann ohne das mir das Geld ausgeht, da ich ja von den 770.- die mir bleiben auch noch Wege Geld zum Arbeitgeber abziehen muss. Ich habe versucht eine Abänderung bei Gericht zu erwirken, wurde aber abgelehnt.
Dazu kommt noch das ich eine weitere Tochter (andere Mama) habe die ist 3 Jahre alt und dieser Tochter kann ich keinen Unterhalt gewähren,da ja die zu verteilende Masse nur an drei Kinder abgeführt wird und die Jüngste Tochter nicht berücksichtigt wird. Damit die jüngste berücksichtigt wird, muss ich nachweisen das ich von meinen 770.- euro auch Unterhalt leiste an die jüngste Tochter,oder mich die Kindsmutter verklagt, was Sie aber erstens nicht möchte und zweitens nichts an meiner Situation ändern würde,außer das noch mehr kosten erzeugt werden.Sie weis über meine derzeitige Situation voll umfänglich Bescheid und Sie möchte einfach auch nur das ich einigermaßen Leben kann (Zumindest über den angemessenen Freibetrag).Den diese Situation schränkt mich im Umgang mit meiner Jüngsten Tochter natürlich auch sehr ein und das wollen wir natürlich beide nicht. Ich weis nicht mehr was ich machen soll??
Ich lege effektiv drauf wenn ich weiterhin Arbeiten gehe! ich habe deutlich weniger wie ein Alg2 Bezieher, das kann doch nicht sein oder?
Ps :Unterhaltspflicht ist absolut ok,aber bitte leben und Leben lassen!
Vielleicht habt Ihr ja Ideen von welcher Seite ich das noch angehen könnte damit mir wenigstens ein vernünftiger Selbsthalt bleibt.
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| Geld aus Deutschland empfangen als Unterhaltsfluechtling |
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Geschrieben von: Berlusconi - 30-04-2013, 13:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Moin moin
Zur Situation:
Ich wohne mehr als 10.000km weit weg von Deutschland (SOA), habe die Heimat mit Unterhaltsschulden, Strafanzeige 170er und Titel, den meine Ex an die Wand heften kann, verlassen.
Natuerlich muss ich mich auch hier um meinen Lebensbedarf kuemmern, damit ich nicht verhungere. Und darauf bezieht sich meine Frage:
Ich moechte gerne Geld in Deutschland verdienen, wo ich Auftraege bekomme, die ich online erledige (auch andere Onlinegeschaefte). Wenn ich bislang sowas tat, ging das immer ueber Freunde oder Familie, die mir das Geld dann zugeschickt haben an einen anderen Namen, in meiner neuen Heimat. Kann ich das Geld auch direkt an meine Person schicken lassen, z.B. Western Union, Bankueberweisung und Paypal, ohne dass es gepfaendet werden kann oder muss ich weiterhin alles an andere Empfaenger gehen lassen? Wie gesagt, in Deutschland hab ich Unterhaltsschulden, Titel und einen 170er am Hals. Hab vor meiner Flucht nichts mehr gebacken bekommen, wegen dem staendigen Druck, der Angst und der Aussichtslosigkeit und deswegen den Neustart gewagt, wo ich meinen Frieden habe.
Ich muss sicher sein, dass Geld welches fuer mich bestimmt ist fuer meine Arbeit nicht von jemanden in Deutschland gepfaendet werden kann. Ich wuerde gerne offiziell in meinem Exil ein Geschaeft gruenden auf meinem Namen, ich besitze auch die Staatsbuergerschaft meiner neuen Heimat, bin Doppelstaatler.
Kann mir da jemand verlaessliche Auskunft darueber geben?
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| Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 29-04-2013, 12:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Moin,
Gegenseite fordert ein Titel. Nach der FAQ hier wäre es besser einen abzugeben.
Die Gegenseite fordert 273€ (DDT4), ich habe allerdings nach meiner Bereinigung nur 257€ (DDT3) raus und bezahle die aktuell.
Nun steht ja inna FAQ, man sollte nur 90% titulieren. Sollte ich jetzt 245€ nehmen (DDT4 90%) oder nur 231€ oder ein Kompromiss dazwischen?
Laufzeit 2 Jahre oder länger/kürzer? Im Juli kriege ich etwas mehr Gehalt, nächstes Jahr werde ich ne neue Stelle suchen, wo ich dann deutlich mehr verdienen sollte.
Aufgrund dessen lieber längeren Titel?
Scheiße ist eigentlich, dass ich bis zur Verhandlung vom Umgang die Unterhaltszahlung pausieren wollte... kann ich ja mit Titel knicken.
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| Krankenkasse wechseln, Kind mitversichert, wie vorgehen? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 28-04-2013, 06:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Moin,
mein Kind ist bei mir mitversichert. Die KM ist aufgrund einer Ausbildung, die sie aber vor paar Wochen wiedet abgebrochen hat, selbst versichert. Sie war beim JC, weiß nicht ob sie da jetzt versichert ist. Auf jeden Fall nicht bei mir.
Nun will ich meine Krankenkasse wechseln. Mein Kind ist bei mir versichert. Habe aber kein Zugriff auf Dokumente von meinem Kind und zur KM besteht kein Kontakt. Umgangsverhandlung steht bevor!
Wie gehe ich vor? Wechsel ich nur für mich die Kasse und informiere die Mutter, dass das Kind nicht mehr versichert ist? Soll ich probieren dass sie bei mir versichert ist? Habe Angst dass die KM mal aufn Trichter kommt iwelche Privatleistungen zu nutzen und ich bekomme die Rechnung.
Und kann mir dass in der Umgangsverhandlung dann angekreidet werden wenn ich die Versicherung einfach kündige und ihr das nur formlos mitteile?
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