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  Schweiz: Besuch
Geschrieben von: ted1000 - 25-03-2013, 01:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo,
habe eine 7 jährige Tochter, welche mit Ihrer Mutter letztes Jahr in die Schweiz gezogen ist (Entfernung 320km). Die Mutter hatte nichts eiligeres zu tuen gehabt und den KU nach schweizer Recht zu berechnen zu lassen. Bei mir leben weitere zwei Kinder. Habe meine Tochter letztes Wochenende besucht und habe immer mehr das meine Tochter von der Mutter beeinflusst wird.

Kann man mich in der Schweiz zum besuch meiner Tochter zwingen?

Gruß Ted

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  Unterhalt wurde vom JA neu berechnet
Geschrieben von: Jo-hn - 24-03-2013, 22:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Guten Abend

Kurz zu mir:
aus einer beziehung (nicht verheiratet) ein kind... 3 jahre alt
lebe mit der frau (bezieht harz4) nicht zusammen und beistandschaft bei jungendamt besteht.

ich habe keinen titel... wurde damals vom JA gefordert aber man konnte das so klären. da ich damals sehr wenig verdient hatte, zahlte ich bis zum selbstbehalt... 80€.

nun habe ich eine neue sachbearbeiterin beim JA und musste meine einkommensnachweise vorlegen. inzwischen verdiene ich ein wenig mehr. durchschnitt 1290€ netto.(so steht es auch richtig im brief vom JA)

nun steht in dem schreiben vom JA, dass ich 105% des mindestunterhalts zahlen müsste (333€)... - 92€ (hälte kindergeld) = 241€ monatlich

Jetzt direkt meine frage: ist das richtig so... ich verdiene doch unter 1500€ netto und müsste nach düsseldorfer tabelle doch eig "nur" 317€ zahlen (minus hälfte vom kindergeld= 225€ monatlich... hab gelesen das die düsseldorfer tabelle eig für 3 unterhaltsberechtigte personen ausgelegt ist und das wenn man nur gegenübber einer person unterhaltsverpflichtet ist, man hochgestuft werden kann... ist das so?
Bei 105% des Mindestunterhalts ist der selbstbehalt 1100€ nach düsseldorfer tabelle... diesen würde ich bei 241€ monatlich jedoch auch unterschreiten. 1290€ - 241€= 1049€... oder ist da snicht releavant?Huh

natürlich wird zusätzlich wieder darauf hingewiesen das dies tituliert werden muss. ich tendiere aber sehr stark dazu nichts beim JA zu unterschreiben und es (wie auch im brief angedroht) auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen.


Danke für die hilfe

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  Freiwilliger Unterhalt
Geschrieben von: PapstFnord - 23-03-2013, 18:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebes Forum,

ich habe einige Fragen, die sich in letzter Zeit aufgeworfen haben, für die ich noch keine Antworten habe. Vielleicht könnt ihr mir dabei helfen.

Zur Situation:

Ich lebe seit Dezember von meiner Noch-Ehefrau getrennt. Wir leben in der gleichen Gemeinde. Aus unserer Beziehung ist ein Kind, 3 1/2 Jahre, hervorgegangen. Seit unserer Trennung haben wir es so geregelt, dass wir uns beide 50/50 um unseren Sohn kümmern. Unser Verhältnis ist nach wie vor gut, sogar um einiges besser als noch während unserer Ehe Big Grin.

Nun ist es so, dass ich meinen Wohnort verlegen werde. Das heißt natürlich, dass ich mich nicht mehr 50% um unser Kind kümmern kann. Theoretisch würde es ja gehen, allerdings kann die Mutter sich momentan nicht vorstellen, unseren Sohn für nur 2 Wochen pro Monat zu sehen. Das ist ok so und ich respektiere diese Entscheidung.

Wir sind momentan beide arbeitslos. Ich habe meinen Job im Oktober letzten Jahres verloren und bekomme momentan noch ALG1 und aufstockend ALG2.

Nun zu meinen Fragen:

1. Werde ich irgendwann Post vom Jobcenter bekommen in der ich zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert werde? Theoretisch wissen die ja, dass ich momentan nichts habe, allerdings könnten die ja einen Teil des Lebensunterhaltes an das Jugendamt abtreten, oder?

2. Es könnte sein, dass ich in den nächsten Tagen ein positives Jobangebot habe. Allerdings ist das nur eine Zeitarbeitsfirma und ich werde wohl trotzdem nicht über 900 Euronen netto im Monat bekommen. Kann ich, obwohl ich unter der Selbstbehaltgrenze bin, freiwillig Unterhalt bezahlen? Ich möchte einfach nur verhindern, dass ich gegenüber dem Jugendamt irgendwelche Verpflichtungen habe. Ich brauche wenig Geld, von daher ist es für mich kein Problem, den Unterhalt zu entrichten. Geht das?

3. Welchen Weg geht das denn normalerweise mit dem Unterhalt? Ich könnte doch rein theoretisch auch eine Regelung mit meiner Noch-Ehefrau finden, dass wir das privat regeln, oder nicht?

Was wäre denn, wenn ich z.B. den Unterhalt in einem Monat mal nicht bezahlen kann? Das merkt doch rein theoretisch niemand, außer meine (dann wahrscheinlich Ex-) Frau zeigt mich beim Jugendamt an, oder?

4. Es gibt die Überlegung, ob ich mich eine Weile im Ausland aufhalten werde. Kann mir was passieren, wenn ich in der Zeit pünktlich den Unterhalt bezahle? Wenn ich den Mindestbetrag abführe kann mich doch keiner dazu zwingen, eine Arbeit aufzunehmen, so das ich einen höheren Betrag zahle, oder etwa doch?

Das war erstmal alles. Klingt vielleicht für den ein oder anderen einfach. Ich habe damit noch keinerlei Erfahrungen und bin deshalb absolut Ahnungslos.

Vielen Dank.

Grüße Big Grin

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  Bevor neuer Gerichtstermin abgehauen nach Asien
Geschrieben von: ausgewanderter - 22-03-2013, 11:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Folgende Frage wurde an Online Anwalt gesendet:
wie erfährt man wie ein bestimmtes verfahren ausgegangen ist?
Vor 1,5 Jahren sollte wegen unterhaltsverletzung eine gerichtsverhandlung einberufen werden. Die Akte hab ich damals durch meinen Anwalt einsehen können und Kopien mitgenommen. Der Gerichtstermin musste abgesagt werden wegen Krankheit meinerseits. Ein neuer Termin konnte nicht einberufen werden da ich ins Ausland nach Thailand bin und dem anwalt das mandat entzogen habe.

Ihr Experte benötigt mehr Informationen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ist dem Gericht Ihre Anschrift in Thailand bekannt?

Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Familienrecht


Sie antworteten

nein dem gericht ist die anschrift nicht bekannt

Ihr Experte benötigt mehr Informationen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Den Verfahrensstand erfahren Sie auf zwei Wegen:

1. Sie melden sich bei Gericht und geben Ihre Adresse in Thailand bekannt. Das Gericht wird Ihnen dann entweder eine Terminsladung oder ein Urteil zustellen

2. Sie beauftragen erneut einen Anwalt der für Sie Akteneinsicht nimmt.


Soweit der Anwalt das Mandat niedergelegt hat, hat das Gericht folgende Möglichkeiten

Entweder es ordnet die Unterbrechung des Verfahrens an, § 229 StPO (maximal für 6 Wochen bei Krankheit des Angeklagten, oder aber es wechselt von der mündlichen Hauptverhandlung nach § 408a StPO ins Strafbefehlsverfahren. Im letzteren Fall müsste Ihnen der Strafbefehl aber zugestellt werden, was ohne Adresse und Verteidiger nicht möglich ist.

Wenn kein Strafbefehlsverfahren eingeleitet wurde, muss sollte die Unterbrechung länger als 6 Wochen gedauert haben wieder komplett neu von Anfang an verhandelt werden.

Wenn Sie Rückfragen haben, dann fragen Sie gerne nach.

Ansonsten bitte ich Sie höflich meine Antwort positiv zu bewerten und damit das ausgelobte Honorar freizugeben.
Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Familienrecht




Sie antworteten

Ein Strafbefehl habe ich nicht erhalten.
Muss ein Strafbefehl persönlich übergeben werden oder reicht es diesen in den Briefkasten zu schmeissen. Auch wenn ich zwar schon abgemeldet war. Abmeldebescheinigung liegt vor koennte es ja durchaus sein dass dieser einfach in den Briefkasten geworfen wurde oder wäre dies nicht rechtsgültig. Ein Strafbefehl ist mir zumindest nicht bekannt und auch nicht zugestellt.
Sollte ich einen anwalt beauftragen (option 2) hätte ich denn dann nicht eine ladungsfähige anschrift durch den anwalt so dass mir hier ein neuer termin zugestellt werden könnte oder wäre dies nicht der fall? Verjährt denn das ganze oder verjaehrt es nicht?

Vom Historischen Ablauf war es so
dass das gericht dem Anwalt im Oktober 2011 schrieb dass wir
wegen der krankheit zum termin im dezember 2011 nicht erscheinen brauchen.
Dann im Januar 2012 fragte das gericht an ob denn die anschrift in mainz noch aktuell sei und als ladungsfähige anschrift zu sehen sei und ob ich denn aus dem krankenhaus wieder entlassen wurde.
Daraufhin schrieb mein anwalt nur in einem satz dass er mitteilt dass er das mandat niederlegt.

Mehr weiss ich seither nicht. Als ich dem anwalt mitteilte dem gericht mitzuteilen dass er das mandat niederlegt war ich bereits in thailand. Die nachricht an ihn erfolgte per email

Sie haben eine Antwort bewertet!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

1. Ein Strafbefehl muss zugestellt (PZU) werden. Dafür wird eine Anschrift benötigt (Entweder Angeklagter selbst oder Verteidiger).

Sollt trotz Abmeldebescheinigung zugestellt worden sein, so besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand.

2. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, dann können Sie den Auftrag auf die Akteneinsicht beschränken. In diesem Falle kann nicht an den Anwalt zugestellt werden.

3. Die Unterhaltspflichtverletzung verjährt in 5 Jahren ab Tatende, § 78 StGB. Nach § 78c StGB wird die Verjährung unterbrochen (beginnt wieder von vorne) durch jede Anberaumung einer Hauptverhandlung.

Ihre Verjährung läuft daher seit der letzten Verhandlung.

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  unterhalt aus Ausland über Treuhandkonto
Geschrieben von: neoneo - 21-03-2013, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

aus allen bekannten Dokument von Detlef Bräunig:

Zitat:In Deutschland wird nun ein Anwalt gesucht, der ein Treuhandkonto besitzt. Ein Anwalt wird
beauftragt, die Unterhaltszahlungen vorzunehmen, aber erst nach der Auswanderung sollten
von diesem Konto Unterhaltszahlungen erfolgen. Dieser Anwalt erhält eine begrenzte Voll-
macht - auf gar keinem Fall darf er als zustellfähige Anschrift fungieren. Sinn der Sache: Man
kann Geld aus dem Ausland auf dieses Konto transferieren, ohne dass die deutschen Behör-
den den Geldsender ausfindig machen können.
...
Nun läuft der Unterhalt vom Treuhändekonto aus Deutschland direkt auf das Konto der Ex.
Das erledigt der Anwalt.

Ist es immer noch die beste Methode?
Ist Auslandskonto wirklich "unsichtbar"?

Alternativen?
Falls ein von meinen verwandten Geld überweist auf das Konto der Ex? (Ich gebe im bargeld, im voraus)
kriegt er Probleme? (wird Minimum von KU bezahlt, nicht TU)
Aus Ausland über... so etwas wie Western Union überweisen?

Noch mal über Treuhandkonto:
Jetz lese ich details hier: http://www.finanz-lexikon.de/treuhandkonto_194.html
Soll man "Offenes Treuhandkonto" oder "Verdecktes Treuhandkonto" sein?

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  Scheidung steht bevor
Geschrieben von: whatever - 21-03-2013, 12:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (181)

Hallo,

ich bin neu in dem Forum und hab heute mal den Tag mit lesen verbracht Smile Interessante Geschichten ... hier ist meine:

- Meine Frau will sich von mir scheiden lassen
- sie kommt aus Kenia und wir haben 2 kleine Kinder (fast 3 und fast 6)
- ich verdiene gut (knapp ober-/ausserhalb der ddf-tabelle)
- sie hat einen Anwalt beauftragt die Scheidung vorzubereiten
- ich hab ihr gesagt, dass ich keinen Lust auf Streitereien habe und wir uns doch bitte guetlich einigen wollen
- grundsaetzlich hab ich kein Problem damit sie angemessen zu unterstuetzen
- Unterhalt fuer die Kinder werde ich gerne zahlen, allerdings nur unter der Vorraussetzung, dass der Umgang mit den Kindern einwandfrei funktioniert

Seit dem sie weiss, was sie finanziell zu erwarten hat ist sie sehr gut gelaunt (besser als in den 10 Jahren Ehe zuvor) ...

Trotzdem faengt sie mit allem moeglichen Mist an, den ich nicht nachvollziehen kann und wo mich eure Meinung/Rat interessieren wuerde:

- wir leb(t)en eine Wochenendbeziehung, d.h. ich bin immer nur am Wochenende zuhause
- sie schlaegt vor, dass ich weiterhin am Wochenende kommen koennte um die Zeit mit den Kindern zu verbringen
- sie lehnt ab, dass ich die Kinder mit mir in Ausland nehme (ich arbeite in Holland, die beiden Wohnorte sind ca 2h voneinander entfernt). Mein Vorschlag war, dass ich die Kinder alle 2 Wochenenden uebers Wochenende zu mir nehme
- sie faengt mit allen moeglichen schmutzigen Tricks an "wenn Du nicht machst was ich will werd ich Dich wegen Kindesmissbrauch anziegen"
- "ansonsten kann ich auch mit den Kindern fuer immer nach Kenia ziehen, dann siehst Du sie einmal im Jahr" - daraufhin habe ich die Ausweise eingezogen und ihrem Anwalt mitgeteilt, dass ich meine Kinder nicht mit ihr ins Ausland reisen lasse.

Ich habe immer noch einen kleinen Schimmer Hoffnung das wir uns friedlich im Sinne der Kinder einigen, aber mit jeder Antwort von ihr nimmt die ab Sad(((

Was meint ihr?

Liebe Gruesse
whatever

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Question Unterhalts neuberechnung
Geschrieben von: Ralph - 20-03-2013, 15:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,
Ich habe 2 Töchter für beide zahl ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle stufe1.
Habe auch für beide einen Titel beim Jugendamt .
Ich glaube einmal dynamisch und einen normalen.
Nun wird der Unterhalt neu berechnet (Fragebogen Jugendamt)
Und ich habe festgestellt das ich seit 3 Jahren 35 Euro mehr für meine kleinste Zahlen müsste.
Kann mir jetzt passieren das ich 3 Jahre nachbezahlen muss?
Wäre über Informationen dankbar.
Grüße Ralph Huh

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  Niederlande
Geschrieben von: Austriake - 20-03-2013, 09:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Weiss jemand, wie das aussieht mit den Niederlanden?

In Deutschland Unterhaltspflichtiger (nur nachehelicher Unterhalt wegen langer Ehedauer, kein Kindesunterhalt) zieht um in die Niederlande, arbeitet dort, zahlt dort seine Steuern und kommt nur ab und an auf Geschäftsreise nach Deutschland.

Weil der Unterhaltspflichtige den nachehelichen Unterhalt für unangemessen hoch hält, reduziert er diesen und zahlt von Holland aus (über Umwege, um den Geldfluss zu verschleiern) einen Betrag X.

Es ist schon klar, dass dann Unterhaltsschulden auflaufen. Derer kann sich der Unterhaltspflichtige irgendwann durch eine Privatinsolvenz entledigen. Aber muss der Unterhaltspflichtige mit Strafverfolgung durch deutsche Behörden rechnen (§170StGB), angeblich doch nur bei Verweigerung von Kindesunterhalt? Wie pfändungssicher ist das in Holland erzielte Einkommen?

vielen Dank vorab

Austriake

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  Verhaftung in der deutschen Botschaft
Geschrieben von: ausgewanderter - 19-03-2013, 10:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Habe bei frag einen anwalt.de folgende frage gestellt
Kann man im Ausland in der deutschen Botschaft verhaftet werden? Es liegt gegen mich wegen unterhaltszahlungen nach paragraph 170 stgb was vor. Kann man mich in der deutschen botschaft im nichteuropäischen ausland verhaften wenn deshalb ein haftbefehl in deutschland vorliegt


Tobias Rösemeier sagt:
7:03 AM
Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt:
7:03 AM
Wenn Sie sich in die deutsche Botschaft begeben, befinden Sie sich auf dem Staatsgebiet von Deutschland. Sollte ein Haftbefehl gegen Sie vorliegen, kann die Botschaft Sie festhalten und/oder Ihren Pass einziehen.
7:04 AM
Es ist also rein theoretisch möglich, dass Sie in der Botschaft verhaftet werden können.
JACUSTOMER-xt1lqyh1- sagt:
7:27 AM
und in welches gefängnis kommt man dann wenn man da verhaftet wird?
7:28 AM
Gibts da auf der botschaft ein gefängnis oder wollen sie mir einfach nur unsinn erzählen?
Tobias Rösemeier sagt:
8:47 AM
keinesfalls will ich Ihnen Unsinn erzählen. In der Regel wird ein Verwahrraum in der Botschaft vorgehalten. Sie werden dann nach Deutschland gebracht.


STIMMT DIE AUSSAGE ODER IST DIE AUSSAGE UNSINN???????????

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  Unterlassungsanspruch wegen Falschbeschuldigung gegen KM
Geschrieben von: mischka - 18-03-2013, 15:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

mal wieder ein konkretes Anliegen: Meine Exe hatte mich in der Vergangenheit mehrfach wegen Stalking angezeigt -> entweder wurde ich freigesprochen oder das Verfahren wurde gleich eingestellt. Sie hat sich die Geschichten jeweils ausgedacht...ihr kennt das ja. Dodgy

Nun hat die KM im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens wiederrum behauptet, ich wäre ein Stalker und deshalb könne sie mir unser Kind nicht anvertrauen. Grundsätzlich wäre mir das ja egal, da das Gutachten bestätigt, dass meine Ex einen an der Waffel hat Big Grin

Allerdings steht nun der nächste Gerichtstermin an und ich gehe davon aus, dass sie auch dort wieder wahrheitswidrig behaupten wird, ich würde sie stalken. Und egal wie hanebüchen ihre Vorwürfe sind, irgendetwas bleibt immer im Unterbewusstsein vom Richter hängen.

Nun also meine Fragen:

  1. Kann ich von meiner Ex eine Unterlassungserklärung verlangen, dass sie nicht mehr behaupten darf, ich wäre ein Stalker?
  2. Wie genau läuft das ab? Erst Unterlassungsaufforderung an ihre RAtte?
  3. Hat jemand ein Textmuster?
  4. Wenn sie sich weigert, die Unterlassungserklärung abzugeben, wie gehts dann weiter?
  5. Oder ist es hier eher angebracht, sie wegen §164 StGB anzuzeigen? Die Aussage hat sie ja quasi nicht-öffentlich beim Gutachter bzw. beim Gericht getätigt. Gilt das dann trotzdem?
Wie würdet ihr vorgehen?

Danke Euch,
mischka

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