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  Schuldenberg, wie weiter machen, Job in der Schweiz?
Geschrieben von: Republikflüchtling - 27-04-2013, 16:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Verehrte Mitstreiter,

toll, dass es diese Plattform gibt... Danke an alle Beteiligten!

Ich möchte gern mal meinen Fall hier schildern..

Ich, im besten Alter habe eine 13 jährige Tochter.
Bis letztes Jahr Mai fleißig und pünktlich KU bezahlt.
Habe knapp 17 Jahre im Familienunternehmen meiner [/size][/font]
Eltern gearbeitet.
Leider ist meine Familie für mich inzwischen genauso
pfui wie meine EX da mein Stiefvater und mein Stiefbruder
letztes Jahr im Mai beschlossen haben mich aus dem
Familienunternehmen zu drängen. Hat auch gut geklappt.
Betriebsbedingte Kündigung und ab zum Arbeitsamt.
Da ist mir natürlich erstmal die Kinnlade runter gefallen
und eigentlich such ich meine Lade immer noch.

Bin dann mal eben bei ca. 650 Teuro AG I angekommen.
Damit hatte sich das mit meinem Lebensstil und natürlich
auch mit dem KU mal eben schnell erledigt.

Ich hab dann erstmal so nen halbes Jahr die Scheuklappen
angelgt und bin so richtig in Selbstmitleid versunken.
Briefe hab ich ungeöffnet im Höchstfall als Notizzettel
benutzt.
Zwischenzeitlich gab es noch einen völlig unausgegorenen
Versuch der Selbstständigkeit.

Stand zum heutigen Tage...

-Autokredit ist als einziger am laufen (brauch ja schließlich nen Fluchtwagen)
Dispo, Barkredit, Krankenkasse...

Unterm Strich geh ich ohne Auto von ca. 10.000 Schulden aus,
die ich nicht mehr bedienen kann.
Jugendamt hat vor ca. drei Monaten Beistand wegen dem KU
übernommen, da die KM natürlich der Meinung ist, wenn bei mir
kein Geld zu holen ist dann schick ich Dir das JA auf den Hals.
Da kommen auch noch mal ca. 3.000 an Unterhaltsrückstand
zusammen. Der Kontakt zu meiner Tochter wird mir inzwischen
ebefalls unmöglich gemacht.
Mehrere "nette" Briefe sind inzwischen auch vom JA auf meinem
Stapel für Schmierzettel.

Außer Mahnungen, Drohungen etc. ist bis jetzt noch nichts passiert.

Da ich in D über kurz oder lang finanziell verrecken werde hab ich
monatelang überlegt und mich entschieden statt Banküberfall
doch lieber ins Ausland zu flüchten und unsichtbar zu werden.


So nun meine Fragen..

- Folgen der Kreditkündigung des Barkredits? (kann ich nicht einschätzen wie die jetzt abgehen.
Ist das erste mal das ich meine Finanzen so am Boden liegen sehe)
- Krankenkasse wird mittlerweile versucht durch das Hauptzollamt
einzutreiben. Wie weit gehen die ggf. auch im Ausland um mich
aufzuspüren?
- Jugendamt hab ich mich jetzt im Forum nen bißchen eingelesen, scheinen bei Unauffindbarkeit ja eher nicht so extrem aktiv zu werden?

Nun gibt es dank Euren zahlreichen Informationen ja mehrere
Möglichkeiten für mich.. und da bin ich inzwischen unsicher
was und wie man es am besten macht.
Abhauen werd ich auf jeden Fall schon allein um meine Familie
aus dem Kopf zu kriegen.
Rechtsbeistand geht finanziell garnicht und AG läuft jetzt auch
aus.

- Schweiz, Job suchen, wenn finanziell möglich KU laut deutschem
Titel bezahlen (wo ich das Problem sehe das die Höhe wegen der guten Löhne im Nachhinein als zu gering eingeschätzt wird, also
wieder die nächsten Schulden)
dann den Gläubigern Ratenzahlung anbieten und wenn alles gut geht
in 1-2 Jahren zumindest erstmal wieder schuldenfrei zu sein
Diese Variante hat natürlich den Nachteil, dass durch die ganzen Kontakte nach D und Zahlungen etc. ich wohl drauf warten kann
das die mich finden und nackich machen.

Oder eben irgendwo hin, überleben und der Heimat auf ewig den
Rücken kehren und meine Schulden als Geschenk da lassen.

Ich hab schon gelesen, dass hier bei einigen meine Schulden eher
als Taschengeld angesehen werden könnten.

Und ich kann froh sein wenn ich mit 5.000 überhaupt los fahren kann.
Meine Befürchtung ist natürlich, dass die Kohle im Leben nicht für
nen Neustart im Ausland reicht oder zumindest nicht lange.

So nun hab ich mein Buch erstmal fertig. Hoffe, ich hab nicht zu weit
ausgeholt.
Freue mich über Feedback.


Herr AufderFlucht

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  Und wieder mal Unterhaltsfragen...
Geschrieben von: Säntis - 26-04-2013, 15:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen
Ich lese hier schon länger mit und hab jetzt auch mal ein paar Fragen. Es geht um einen Bekannten, der seit über einem Jahr getrennt von seiner Frau ist. Er lebt und arbeitet ein paar hundert Kilometer von seinem vorherigen Wohnort entfernt im Ausland. Er ist Vater von einer 13-jährigen Tochter, die nichts mehr von ihm wissen will.
Seine Noch-Ehefrau wollte damals ziemlich viel Unterhalt und liess es auf ein Verfahren ankommen, das im Mai stattfand - von da ab bezahlte er dann den richterlich festgelegten Ehegattenunterhalt. Für die ersten paar Monate fordert sie jetzt aber den Unterhalt nach. Gleichzeitig verlangte sie die Auflösung des Gemeinschaftskontos, auf dem ein paar Tausend Miese sind, er soll das Konto ausgleichen. Sie hat nun erreicht, dass das Konto von der Bank auf Mai gekündigt wurde – dies, nachdem er nicht mal Kontoauszüge bekommen hat (gehen an seine alte Adresse – sprich: an sie) und man ihm von der Bank aus die ganze Zeit sagte, dass er da alleine nichts machen könne weil es ein Gemeinschaftskonto ist. Sie verlangt, dass er das Konto alleine ausgleicht, dafür will sie auf die Unterhaltsnachzahlung verzichten. Er möchte sich auf keinen Fall auf den Deal einlassen, weil seiner Meinung nach das Eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Was meint ihr?
Sie lebt im Haus, das sie miteinander gebaut haben, das Grundstück läuft auf seinen Namen, Haus auf beide. Er bezahlt die ganzen Versicherungen für das Haus, die Steuern und die Finanzierung zur Hälfte. Sie möchte aus der Finanzierung entlassen werden. Nachdem sie anfangs die Tochter aufgehetzt hatte dass der Papa sie nicht ausziehen lässt obwohl sie gerne raus möchte ist jetzt plötzlich keine Rede mehr von Auszug. Er möchte nach der Scheidung das Haus verkaufen, da es finanziell für ihn nicht tragbar ist. Wie sieht das dann aus? Eine andere Option (über die er auch schon nachgedacht hat) wäre es natürlich, der Bank mitzuteilen dass er zahlungsunfähig ist, dann würde das Haus zwangsversteigert.
Er ist dran die Scheidung einzureichen, hat letzthin über Dritte erfahren, dass sie wohl vorhat, das Verfahren mindestens bis ins Jahr 2014 hinzuziehen. Kann sie das wirklich?
Das Problem ist, dass sie bei einem Anwalt arbeitet und dadurch wahrscheinlich ein paar Trümpfe in der Hand hat. Mein Bekannter ist handwerklich tätig und hat von Gesetzen nicht viel Ahnung. Sie hat die 13jährige Tochter jetzt auch schon so weit, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater haben möchte. Seine Anwältin: naja, gibt sich wohl alle Mühe...

Dank euch für Tipps, Ratschläge...

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  kein Unterhalt zahlen durch beitritt zur Fremdenlegion
Geschrieben von: MasterOfDesaster - 26-04-2013, 13:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Währ das nicht was für einige von uns?

Hier mal ein paar Info´s
http://www.gutefrage.net/frage/fremdenle...as-erlaubt

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  Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden
Geschrieben von: samana - 25-04-2013, 16:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Liebe Freunde,

ich bin getrennter Vater und möchte als überzeugter Buddhist Mönch in Thailand werden. So naiv, wie ich war, habe ich es schon dem Jugendamt erzählt, damit niemand denkt, dass ich Geld verdiene und mich aber drücken will.
Die haben geschrieben, dass mein Plan nicht geeignet ist, um meiner Unterhaltspflicht nach zukommen.
Das ist aber der einzig wahre Sinn in meinem Leben und ich möchte auf meinen Rechten - insbesondere Religionsfreiheit - bestehen!
Muss ich jetzt damit rechnen, dass mein Reisepass eingezogen wird und ich nur noch in die EU kann? Wie läuft das? Kann ich das umgehen? Muss ich jetzt schnell meine Sachen packen?
Huh

Beste Grüße
samana

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  Pfaendung im Ausland
Geschrieben von: whatever - 25-04-2013, 15:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo,

ich hab unter "konkrete Faelle" ja schon mein Leid geklagt, und bin mir immer noch nicht ganz sicher, wie ich weiter vorgehen soll.

Ich gehe davon aus, dass meine Ex kurzfristig einen Titel fuer Kindes und Ehegattenunterhalt bekommen wird.

Im Moment macht sie alles um mich zu aergern und ich mache derzeit noch gute Miene zum boesen Spiel. Aber vermutlich nicht mehr lange.

Meine Idee ist, das ich jeden Monat brav meinen Kindern den Unterhalt zahle, aber von Ihrem Unterhalt alle Kosten fuer Ihre Schikanen abziehe (z.B. Gerichtskosten, die von ihr verursacht wurden). Rein rechtlich ist das natuerlich nicht ok, aber wenn ich das richtig verstehe, ist das eine ganz normale Schuld in Deutschland (vergleichbar mit einer offenen Telefonrechung) wohingegen der Kindesunterhalt international leicht pfaendbar ist. Der Ehegattenunterhalt ist somit nur mit erheblichem Aufwand und Risiko einzuklagen.

Ist die Einschaetzung richtig? Hat jemand insider-infos aus dem schoenen orangen Nachbarland?

Danke,
whatever

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  Was ist eine einstweilige Anordnung?
Geschrieben von: whatever - 25-04-2013, 15:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo,

meine Frau will morgen vor Gericht eine Einstweilige Anordnung bezueglich Ehegattenunterhalt und Unterhalt fuer die Kinder durchsetzen. Was ist das genau und was sind die Auswirkungen?

Danke,
whatever

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  Unterhaltsprobleme
Geschrieben von: Ibykus - 25-04-2013, 12:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

eine mir zugesandte eMail:

Zitat:Würde mich sehr freuen, könnte mir jemand Auskunft erteilen bzw. diesen Text in eine passende Rubrik weiter leiten. Vielen DANK!

ich gehe davon aus, dass im Weiteren mitgelesen wird.
Den Link auf diesen Thread habe ich dem Absender mitgeteilt.

Absender schrieb:Guten Tag und Servus,

Ich freue mich diese Platform zur Möglichkeit des Austausches endlich gefunden zu haben und hoffe hier relevante Informationen und Lösungsvorschläge rund um meine derzeitige Situation zu finden.

Kurz zu meiner Person und meinen Umständen.
---
Seit 2 Jahren lebe ich (Österreicher) von meiner ehemaligen Partnerin (deutsche Staatsbürgerin) sowie meinem 5 jährigen Sohn getrennt hier in Wien. Unsere Wege trennten sich aufgrund verschiedener Vorstellungen beruflicher Natur und eines gewissen Unvermögens zur gegenseitigen Empathie in einer Phase die von physischer Niedergeschlagenheit und psychischer Anspannung gekennzeichnet war.
Kurzum, obwohl die Schäfchen alle im trockenem waren, haben wir das Kind nicht zu schaukeln vermocht. Ich bin seit dieser Zeit als selbstständiger Künstler tätig (ja, ich ich habe einen akademischen Abschluss darin) und pendle um den Kontakt zu meinem Sohn nicht zu verlieren in 1monatigen Abständen zwischen Wien und Berlin.
Bleibe dann einige Tage Vorort. Dies funktioniert soweit recht gut, die finanziellen Aufwände hierzu in Anbetracht meiner zeitweilig recht prekären Situation jedoch enorm. (Flug bzw. Benzin – Hotel)
Das Geld das ich in Wien nicht verdiene, gebe ich dann in Berlin aus. Wo wir auch schon bei den Finanzen wären. Nachdem meine ehemalige Partnerin Antrag auf Unterhaltsvorschuss eingebracht hatte, habe ich versucht dem Jugendamt in Neukölln meine finanzielle Situation mittels
Kontoauszügen offen zu legen.
Da ich einer Tätigkeit nachgehe, welche in ihrem Umfang noch keine steuerliche Relevanz aufweist, ich somit keine Auszüge des Finanzamtes erhalte, die einzige Möglichkeit mein Einkommen bzw. meine Umsätze nachzuweisen. Leider konnten diese von der besagten Stelle (keine Bilanz im üblichen Sinne - weil eben nicht über steuerlich relevanter Einkommensgrenze) richtig interpretiert bzw. nachvollzogen werden, was mir nun in weiterer Folge einen Brief des Bezirksgerichtes einbrachte. Der Einspruch auf Festlegung des Unterhalts. Dem Schreiben war ironischer Weise, eine Ausfüllhilfe für den Antrag auf Festlegung des Unterhaltes beigelegt und es wurde mir nahe gelegt einen Rechtsbeistand zu konsultieren.
Diesem Hinweis konnte ich nicht nachgehen. Stadtdesen versuchte ich beim Jugendamt sowie beim Gericht Informationen der weiteren Vorgehensweise zu erfahren. Hier wurde mir unmissverständlich mitgeteilt, das ich es mit einem "Gegner" zu tun hätte und mir aus diesem Grund auch keine Hilfestellung zu erwarten wäre. Ich wurde mit Vorurteilen konfrontiert, welche möglicherweise in einigen Fällen ihre Berechtigung haben. Den Vorwurf ich würde nicht zahlen wollen, kann ich allerdings so nicht stehen lassen. Hier geht es nicht um einen negierten Willen von meiner Seite sondern tatsächlich um ein Können.

Befreundete Personen aus dem Spannungsfeld – Kunst und Kultur stehen
zum teil wesentlich schlechter da als ich. Die Frist zum Nachweis wurde nun zwar verlängert, konnte von mir allerdings aufgrund des erheblichen Aufwandes (Auflistung sämtlicher Buchungen lautKontoauszügen von 21 Monaten - mittels Fotokopien der original-Rechnungen Ein u. Ausgänge) nicht eingehalten werden.
Auskunft des Gerichtes: Unterhalt wurde nun bereits festgelegt.
Ich soll nun auf dieses Schreiben warten und erst dann meine Unterlagen mit einem Einspruch auf selbiges retournieren.
Mich trügt allerdings der Verdacht, das mit mir hier "Schlitten gefahren" wird.
Ich wäre dem Forum sehr dankbar, könnte jemand Licht in diese Sache bringen. Für mich bedeutet es die erste Konfrontation mit einem Gericht. Die Beziehung zu meinem Kind ist mir sehr wichtig! Die zu meiner ehemaligen Partnerin sollte sich auch nicht weiter verschärfen.

Dementsprechend ernst nehme ich diese Sache.
---
Was ist in diesem Stadium zu beachten. Formell sowie Inhaltlich.
Seitens der Zahlen sprechen wir hier von etwa 2000 Euro Umsatz/Monat.

---
Gliederung wie folgt, wie gesagt Selbstständig seit 2 Jahren - Freies Gewerbe - Steuer Nummer aufgrund der Einfachheit des Nachweises meiner Einkünfte mittels Steuerbescheids seit letzter Woche vorhanden.
Zitat:
Einkommensangaben habe ich (Ibykus) entfernt
Für mich stellen sich folgende Fragen:
Ob Strom/Gas – Miete zusammengefasst wird (wird in Österreich anders berechnet als in Deutschland) bzw. wie dies hier generell behandelt wird (Betriebsstätte = Wohnung – Wohnkosten = Betriebskosten) ???
---
Ob für selbstständige wie gelesen, betriebliche Aufwände auch nur bis 5% des Einkommens zur Geltung gebracht werden können (wären sehr hoch 500– Druckkosten – betriebliche Reisekosten – Wartung Therme usw...)
---
Ob es schlau ist, den gemeinsamen Urlaub sowie meine Reisekosten für Besuche meines Sohnes ins Feld zu führen.
---
Ob es schlau ist mein KFZ anzuführen – Benzinkosten sowie Steuer/Versicherung - Reparaturen hierzu wären relativ hoch... oder ob das Gericht dann eher einen „Geschäftsführer“ in mir sieht???
---
Wie gehe ich mit Preisen und Stipendien um – welche nicht steuerpflichtig sind – nicht über Rechnungen einsehbar sind ( Scheinen als positive Buchungen in meinen Kontoauszügen) auf...
(Titulierung als privatKredite - Zuwendungen???)
---
Fragen über Fragen. Ich möchte jetzt einfach nicht das Falsche machen und mich wieder in den Kaukau setzten. Schon zu oft gemacht.
Ich wäre deshalb um Hinweise mehr als dankbar! Würde mich sehr freuen, könnte mir jemand Auskunft erteilen bzw. diesen Text in eine passende Rubrik weiter leiten.
Vielen DANK!

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  Umgangsreglung
Geschrieben von: heimicha - 24-04-2013, 20:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (46)

Hallo guten Abend,
ich bin seit heute hier angemeldet. Ich möchte einfach nur mal meine Geschichte so nach und nach hier loswerden.
Vorneweg, ich habe meine Tochter seit 2 Jahren und 5 Monaten nicht mehr sehen dürfen.
Meine Ex und Ihr neuer Mann verhindern das durch massive Beeinflussung meiner Tochter.
Wir sind mittlerweile seit 11 Jahren getrennt, waren nicht verheiratet, alleiniges Sorgerecht hat die Mutter. Umgangsreglung gerichtlich festgelegt.
(14 tägig von Freitag - Sonntag usw....), Unzählige Jugendamttermine waren, wo die Mutter nicht gekommen ist, nicht abgesagt hat usw.
2 Termine bei Fam. Gericht. Einige Zeit hat der Umgang geklappt, aber nur so wie die Mutter es wollte, fast niemals die normale festgelegte Umgangsreglung, immer kurzfristig mal anders. Wenn ich was gesagt habe hat sie ärger gemacht. Ich kann mittlerweile nicht mehr. Bei dem Film von Douglas Wolfsperger habe ich geheult wie ein kleines Kind, weil das alles so bei mir auch war und kein Ende nimmt.
Ich kann wirklich verstehen, wenn ein Vater so eine gehässige Mutter platt macht.(sorry aber die Gefühle des Vaters werden derart massiv
mit den Füßen getreten)
Ich habe seit der Trennung die Mutter nie wieder berührt und werde es auch nicht tun.
Aber die Provokationen der Mutter waren immer unerträglich.

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Rainbow unterhalt
Geschrieben von: rambo - 23-04-2013, 18:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

meine daten

bezahle unterhalt für zwei töchter 1 ehe = 606 euro

habe sohn aus 2 ehe ( 2,5 Jahre alt)

verdienst ca. 1800 euronen

lohnt sich mangelfallberechnung?

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  Höheres Gehalt angeben?
Geschrieben von: berhard - 23-04-2013, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Tag.

Ich zahle der Mutter meines Kindes Kindesunterhalt, den Mindestsatz nach Düsseldorfer Tabelle. Jetzt habe ich ein Angebot für einen Job, bei dem ich mehr verdienen würde. Mein Frage ist, ob ich der Mutter angeben muss, wenn ich mehr verdiene bzw. unaufgefordert mehr überweisen muss. Ein Titel existiert nicht, das letzte Mal habe ich vor ein paar Monaten mein Einkommen gegenüber ihrem Anwalt offen gelegt. Falls ich es nicht mitteilen muss, sollte ich das Geld für mögliche spätere Nachforderungen beiseite legen? Jugendamt ist nicht mehr im Spiel bzw. die Beistandsschaft wurde beendet und dann eben besagter Anwalt eingeschaltet.

Nicht falsch verstehen: Ich finde es richtig, dass nach einer Trennung ein Elternteil die finanzielle Versorgung übernimmt, wenn es mit dem Kind nichts zu tun haben will oder man sich auf eine Umgangsregelung einigt, bei der das Kind mehr bei einem Elternteil ist. Aber in meinem Fall werde ich von der Mutter am Umgang mit dem Kind gehindert auf die Schiene, dass sie das Kind einschüchtert und psychisch fertig macht, wenn es Kontakt gibt, so dass ich absolut ausgehebelt bin. Und dann die Hand aufhalten, dass der andere schließlich auch was fürs Kind tun müsse, wenn er sich schon nicht kümmert und überhaupt, würde es hier ja sowieso ums Kind gehen. Entschuldigung, da wird mir einfach nur schlecht.

Würde mich also über ein paar Tipps zu oben gestellten Fragen freuen. Ich suche keine Wege, ganz um die Zahlungen drum herum zu kommen, das Thema hab ich für mich durch. Es geht mir wirklich nur um die genannten Fragen.

Danke. Bernhard

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