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Kind will nach einem WE nicht zurück zur KM |
Geschrieben von: Knecht - 11-03-2013, 07:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (61)
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Hallo und guten Morgen!
Zum zweiten Mal innerhalb eine Monats hat mein Kind sich dazu ge-
äußert, das es nicht schon wieder zu KM zurück möchte!
Es möchte mehr Zeit mit mir verbringen,da die Mutter das telefonieren mit mir verbietet!
Weiterhin die Informationen weiterleiten und Füße stillhalten ?
Es war jedenfalls wieder ein kleines Drama. Beide sind wir jedesmal unglücklich uns so schnell wieder verabschieden zu müssen!
Ich wünsche allen einen guten Wochenstart!
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Erster Kontakt |
Geschrieben von: 24601 - 08-03-2013, 01:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (178)
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Ich darf mein 1,5 monate altes Kind morgen das erste Mal in der Wohnung meiner Exfreundin sehen. Nach der Euphorie frage ich mich ob das eine gute Idee ist, ich möchte mein Kind sehen ohne Frage aber nicht unbedingt in der Wohnung meiner Ex. Hintergrund : Meine Ex hat mir gesagt, dass ich nicht der Vater des Kindes bin sondern ihr neuer Partner den sie bald heiraten möchte. Ich bin l.t Aussage meiner Exfreundin nur der biologische Vater. Ich soll mich nicht in die Erziehung reinmischen e.t.c. Zur Info ich bin der Vater, das sagt auch der Vaterschaftstest. Meine Meinung " Ein 1,5 monate altes Baby erziehen ? Nur der biologische Vater ? " Mir ist bewusst, dass bereits ein anderer Mann meine Vaterrolle übernehmen will und leider wird. Doch ich bin nun mal der Vater. Meine Frage ist, wäre es nicht sinnvoller ein Zeugen , dazu fällt mir spontan mein Vater ein dabei zu haben, oder e.v.t.l an einem neutralen Ort zu treffen ?
Ich bin kein aggressiver Mensch, eher ein Weichei und kein Mann, habe nicht mal ein Punkt in Flensburg, aber mein Horriorszenario ist, wenn mir der Next sagt, dass ich nicht der Vater bin.
Kommentar beendet. :=(
Gruss 24601
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Rechtsanwalt in DE |
Geschrieben von: FreiHerr - 07-03-2013, 21:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo,
kann mir jemand einen guten RA in DE empfehlen? Er muss nicht auf FamR spezialisiert sein, aber sollte etwas davon verstehen. Ansonsten so eine Art Allrounder: Strafrecht , Schuldnerrecht, Zivilrecht. Ich brauche ihn erstmals nicht als Verteidiger, sondern als "Helfer" bei der Erstattung paar Strafanzeigen - Akteneinsicht anfordern, Widersprüche einlegen, Beschwerden schreiben, sich als Kläger eintragen, die ganzen Tricks also. Aber nichts besonders kreatives, meistens nur maschinelle Aufgaben.
Ich lebe im Ausland und beabsichtige nicht zurück nach DE zu kommen, deswegen frage ich in diesem Forum. Der Anwalt sollte die UH-Expaten gut verstehen und idealerweise in Rhein-Main oder im Süden Deutschlands ansässig sein.
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gemeinsames Sorgerecht nachweisen? |
Geschrieben von: calcaneus - 06-03-2013, 13:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hi,
ich benötige für einige Auskünfte einen Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht. Dummerweise steht im Scheidungsurteil darüber nichts, dafür aber umsomehr was Geld betrifft (wen wunderts??).
Gibt es sowas überhaupt? Wenn ja woher bekomm ich die Bestätigung?
Reicht evtl. ein Verweis auf die GierTusse dass sie kein alleiniges vorweisen kann?
Grüße
calc
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neu verheiratet Steuererklärung ohne Exe-Sponsoring? |
Geschrieben von: calcaneus - 06-03-2013, 08:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Moin Moin,
letztes Jahr haben meine jetzige (richtige) Frau und ich die Steuererklärung gemeinsam Veranlagt gemacht. Das hatte für mich zur Folge, dass Madame Rachgier sich unsere Steuerrückerstattung gekrallt hat. Ungeachtet der Tatsache, dass es nicht allein MEIN Einkommen war.
Auf anraten meines Anwaltes habe ich beim FA einen Aufteilungsbescheid beantragt. Jetzt ist unser System mal wieder so hohl und erstellt solche Aufteilungsbescheide erst wenn jemand Steuern zurückzahlen muss und nicht wenn man welche zurückbekommt.
Ich wünschte in dem Moment wäre die KM meiner Frau über den Weg gelaufen.... sooooooooo sehr......... egal.
Nach alledem was in den letzten Jahren auf mich zukam und noch kommen wird scheint es mir sinvoll eine Gütertrennung zu vereinbaren. Ich möchte gerne meinen zivilen Ungehorsam durchziehen ohne meine Familie zu schädigen.
Weiss jemand wie das mit der Steuer läuft? Reicht da eine getrennte Veranlagung?
Pros, Contras?
Grüße
calc
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Ermittlungsverfahren Unterhaltspflichtverletzung |
Geschrieben von: anor-al-mal - 06-03-2013, 00:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo all
Nachdem ich schon monatelang mitlese hab ich nun auch mal ne Frage.
Ich bin seit Juni 2012 geschieden und hab zwei Kinder die ich schon seit 2011 nicht mehr sehe. Bis Mai 2012 habe ich Unterhalt gezahlt und Exe hat einen Notartitel der befristet ist in Höhe und Zeit. Im April 2012 bin ich weg nach weit weit weg und lebe dort auch immer noch . Im August hat Exe dann wohl eine Anzeige gestartet wegen Unterhaltspflichtverletzung die im August vorläufg eingestellt wurde.Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet und die Polizei ist auch bei ehemaligen Nachbarn und Familie aufgekreuzt natürlich ohne ein Ergebniss zu erzielen .
Seit Januar 2013 hat ihr Anwalt nun einen Pfändungsbeschluss auf alle meine Einkünfte in Deutschland ( Ich bin Unfallrentner daher beziehe ich in D Rente) das heist sie wird nun den laufenden Unterhalt bekommen und auch die Rückstände.
Heute nun erschien bei Verwandschaft von mir ,die Post zum beispiel von der Rentenversicherung empfangen, ein Kripomensch der sie Aufforderte Auskunft über meinen Aufenthaltsort zu geben da sie sich sonst Strafbar machen würden . Ich steh mit der Verwandschaft nur per Mail und Telefon in Kontakt , die wissen zwar in welchem Land ich bin mehr aber auch nicht .
Mein Anwalt in D steht auch nur über Telefon und Mail in kontakt kann dem Staatsanwalt natürlich auch nicht helfen .
Der Kripomensch hinterließ Telefon und Mailadresse und ich möchte den nun kontaktieren da die Verwandschaft nun etwas verunsichert ist.
Ein Adresse werde ich nicht raus geben , ich möchte nämlich vermeiden das mir was zugesandt wird was mich auf Grund des Postwesens hier garnicht erreichen würde.
Was würdet ihr vorschlagen soll ich unternehmen, mitteilen oder auch nicht damit die nun mal Ruhe geben
Gruß ein Entsorgter
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Unterhaltspfändung während Unterhaltsabänderungsklage? |
Geschrieben von: calcaneus - 05-03-2013, 21:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hi Leidensgenossen,
darf die Exe eigentlich ne Unterhaltspfändung anwerfen während die Unterhaltsabänderungsklage läuft? Ich bekomm ja seit 1 Jahr Krankengeld und hab nen 100% Titel. Der Anwalt hat letzten Oktober ausgerechnet, dass 415,- € Unterhalt erstmal zu zahlen sind und der Titel den Einkommensverhältnissen angepasst werden muss damit der Exe die Pfändungsgrundlage weggenommen wird. Es ist abzusehen, dass ich noch mind. 1,5 Jahre im Krankenstand sein werde.
Mir wäre als, dass mein Anwalt damals was in der Richtung gesagt hätte. Dummerweise ist er diese Woche nicht in der Kanzlei.
Grüße
calc
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Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) |
Geschrieben von: calcaneus - 05-03-2013, 16:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo,
hat hier jemand Erfahrung mit einem P-Konto?
Kurz zu meiner Situation:
Ich hab das gemeinsame Sorgerecht und bin (zum Glück) von der KM geschieden, aber der Umgang wird seit meinem Auszug langsam aber konsequent eingeschränkt, bis vor ca. 1 Jahr, ab da geht nix mehr, weder Telefon, Whatsapp, Email, Handy, Facebook - NIX. Sie hat mir ja geschworen "wenn du mich verlassen solltest werde ich dafür sorgen, dass du nix von den Kindern hast und ich werd dich bluten lassen wo es nur geht" - O-Ton meines ExGriffInsKlo
Auch immer wieder über Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt, Mediatoren, Anwälte - NIX. Kinder mittlerweile entfremdet. ExFassOhneBoden schreit seit 7 Jahren nur nach dem Geld. Ich hab immer Unterhalt gezahlt was ich konnte (Selbstbehalt, oft auch - dummerweise - überzahlt) und war sogar nach einem schweren Unfall ziemlich zeitnah wieder arbeiten (bin nun schwerbehindert mit Merkmal "G").
Jetzt hat sie wohl Alice Schwarzer als Anwältin und fordert um die 8000,- eus von den letzten 5 Jahren ein und 100% Mindestunterhalt + Nebenjob für die nächsten 300 Jahre (aweng übertrieben ich weiss). Keine Ahnung woher die Mädels die Summen ziehen... mir auch egal. Außerdem meint sie ich kann auf jeden Fall im Sitzen arbeiten und so 400 eur dazuverdienen, ich muss dazu sagen, dass ich seit letztem Jahr April wegen meiner beidseitigen Arthrose in den Sprunggelenken daheim bzw. im Krankenhaus bin. Auf jeden Fall kamen heute 2 Pfändungsbescheide (ich hab 2 Kinder, 11 und 14) rein. Erstmal war das ein Schock für mich weil gestern auch Miete, Nebenkosten usw. weg sollten, aber nicht gingen da Pfändung draufliegt und Konto erstmal komplett gesperrt ist. Ne Abänderungsklage iss seit Monaten am Laufen aber wegen eines ignoranten Richters (keine Krankheitskosten anrechnen, 100% Mindestunterhalt zahlen obwohl ich Krankengeld bekomm) und einer gierigen Ex geht da so richtig nix voran ausser Forderungen der Gegenseite. Ach ja, nen 100% Titel hab ich auch noch an der Backe. Ich weiss mittlerweile auch wie bescheuert ich bin/war auf vernünftige Weise alles zu versuchen.
Das sind meine Erfahrungen von heute:
Also erstmal Schock verdaut (so gut es ging), alles eingescannt und dem Anwalt gefaxt. Danach Anwalt angerufen - Anwalt iss bis Freitag nicht im Haus. Fuck.
Also ins Internet und irgendwann über das P-Konto gestolpert. Auf die Bank und die Umstellung beantragt. Bank von nix ne Ahnung, die wussten nur, dass ein kostenloses Girokonto nicht zum P-Konto werden kann (weil die Bank per Gesetz keine Gebühren für ein P-Konto verlangen darf) und erst auf ein kostenpflichtiges Girokonto umgestellt werden muss. Also, die Tusse macht alles fertig, ruft mich an und ich komm dann zum Unterschreiben.
Auf dem P-Konto hat man (ungefähr) 1028,27 € (fragt mich net wer sich solche Zahlen ausdenkt) als Pfändungsschutzgrenze. Dass es möglich ist diese Grenze nach oben zu schieben weiss ich, aber wie ist das wenn die GierExe die Grenze nach unten verschieben will und wie verhält sich das mit dem Selbstbehalt bei Krankheit/Arbeitslosigkeit oder für den Fall dass ich irgendwann wieder ne Arbeitsstelle finde??
schöne sonnige Grüße von einem dem es mittlerweile scheissegal ist wer was von ihm fordert - ich fahr mich wirtschaftlich gegen die Wand und mach das nicht mehr mit - Pech - und somit wird das Leben wieder erträglicher
calc
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Wie kann ich 2. Scheidungstermin erzwingen ? |
Geschrieben von: ArJa - 05-03-2013, 15:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen.
Lebe seit Juni 2011 getrennt und zahle jeden Monat 400 € Trennungsunterhalt an meine Ex. Der erste Scheidungstermin lief im Oktober 2012. Beide Seiten erklärten, dass die Ehe gescheitert sei und die Ehe nicht wiederhergestellt werden soll. Gegenseite hat der Scheidung nicht zugestimmt wegen nachgehendem Betreuungsunterhalt und nicht geklärtem Zugewinnausgleich. Alles Andere ( Versorgungsausgleich, Hausrat, Umgang lt. OLG-Vergleich ) ist geklärt.
Ich habe Exe im November ein Angebot gemacht : Ich zahle ihr freiwillig weiterhin 400 € TU mit Schlußrate 01.07.2013 . Ab Juli 13 kann Exe dann ihre Vollzeitstelle als Bankerin antreten und TU ist damit obsoleth geworden. Ihre von mir verlangte Gegenleistung : Scheidung sofort und Zugewinnverfahren ist erledigt ....
Nach ewigem Hin und Her hat Exe im Dezember zugestimmt und ich hatte gehofft Herr Familienrichter hätte einen 2. Scheidungstermin anberaumt , aber weit gefehlt .. Nichts passierte , obwohl ihm sämtliche Korrespondenz vorlag.
Klar ist, dass ich aufgrund meines Angebots eh bis Juli 13 zahlen muss... aber es wurmt mich, dass nur ich eine Leistung erbringe und die Gegenseite nichts macht .. d.h. letzte Woche hat sie eine neue Sau entdeckt, die sie durchs Dorf treibt. Sie revidiert ihr Einverständnis dahingehend dass sie nachgehenden BU für den Fall verlangt, dass sie nach Scheidung erkrankt und wieder auf Teilzeit gehen muss oder die schulischen Leistungen unserer Tochter so nachlassen sollten, dass sie wieder mehr betreuen und weniger arbeiten müsse.
Ich werde dem selbstverständlich nicht zustimmen ... Scheidung ist Scheidung und ihr allgemeines Lebensrisiko werde ich nicht finanzieren und für Tochter ( 10 ) gibts ggf. Nachhilfe ..
Mit meinem Anwalt bin ich unzufrieden, möchte aber so kurz vor der Scheidung nicht mehr wechseln ..
Kernfrage ist : Wie kann ich das Gericht zu einem dann hoffentlich letzten Termin bewegen ??
Gruß
ArJa
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Ablehnung PKH / Unterhaltsabänderung |
Geschrieben von: Nappo - 04-03-2013, 20:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Hier ein interessanter Auszug des LG Koblenz (Beschwerdeinstanz) wegen Abänderung der Urkunden und Antrag auf PKH ( Verfahren führe ich natürlich weiter) :
....Der Antragsteller ist den Antragsgegnerinnen nach §§ 1603 Abs. 2 Satz 1, 1601 BGB, gesteigert unterhaltsverpflichtet. Er hat daher alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Mindestunterhalt der bedürftigen monderjährigen Antragsgegnerinnen sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen. Insbesondere darf Er nicht ohne rechtfertigenden Grund eine zur Zahlung des Mindestunterhalts auskömmliche Arbeitsstelle aufgeben. Soweit Er in einer neuen Beziheung ein aus dieser Beziheung hervorgegangenes Kind (teilweise) betreut, sind die insoweit vom BGH entwickleten Grundsätze zur "Hausmannrechtsprechung" zu berücksichtigen.
Unter Zugrundelegung der vorgenannten Grundsätze kommt eine Abänderung der Jugendamturkunden nicht in Betracht, da der Antragsteller auch weiterhin verpflichtet ist, den gesetzlichen Mindestunterhalt zu zahlen.
Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, aufgrund seiner Lebenspartnerschaft, der Geburt seines Sohnes und der damit verbundenen teilweise Kinderbetreuung und Haushaltsführung kein höheres Einkommen erzielen zu können, ist dies nach dem bisherigen Vorbringen ebenfalls unterhaltsrechtlich unbeachtlich.
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