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  Unterhaltsforderung aus Österreich nach 8 Jahren
Geschrieben von: Karli - 30-04-2013, 19:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Da ich neu bin hier sag ich erstmal allen Guten Tag...
Hier meine kleinere aber recht interessante Geschichte betreffs Kindesunterhalt.
Meine Ex(Mit der war ich Gottlob nie verheiratet) verschwand mit meiner zwischenzeitlich 16 Jährigen Tochter vor 8 Jahren annonym von der Bildfläche! Das Konto auf das ich das Unterhaltsgeld zahlte per Dauerauftrag schickte mir das Geld zurück Hinweis war."Konto erloschen"!Nun ich forschte einige Jahre rum und gab dann auf,da auch keine Emotionale Bindung bestand wurde es mir langweilig und ich hatte auch ein Leben zu Leben.
Nun bekam ich diesen April vom JA Kärnten in Österreich den Hinweis ich möchte alle meine Lohnzettel dorthin sende da dort für meine Tochter der Unterhalt gezahlt wird ab diesen April! Jetzt weiß ich wo die beiden abgeblieben waren,ich bin leider aus schweren Gesundheitlichen Gründen(Degenerierende Wirbelsäulenerkrankung nur auf dem sog.2.Arbeistmarkt für leichte Bürotätigkeiten geeigenet für 3 Stunden(Arbeitsamt offiziell)und daher in dem Hartz 4 Bezug drin was keine Schande ist.Man möchte gern sagenhafte 426.- Euro haben dort! Grundlegend bin ich informiert über den vom Gericht bezahlten Anwalt.Um die Geschichte abzukürzen..Ich kann schlichtweg das nicht zahlen mein Angebot ans Jugendamt Austria war das ich sehr gerne 40-50 Euro zahlen möchte beileibe nicht leicht bei Hartz 4!Wurde schlichtweg ignoriert,mein Anwalt sagte da das Kind bereits 16 ist spielt die Zeit für mich (Bei Facebook hab ich die Tochter gefunden dort siehts so aus als ob sie eine normale Ausbildung macht)Hab mich aber nicht gemeldet,soll mior ein Pfändungskonto einrichten und den Gerichtsvollzieher "schlimmstenfalls" erwarten was aber gut für mich sein kann.Sobald ich ihm meine Zahlungsbereitschaft mitteile wird er dies dem dortigem JA mitteilen in den allermeisten Fällen wird dann in Eingedenk der sonst fruchtlosen Rum und neu Titulierungen die Geld kosten das Angebot angenommen.Es ist wohl so das ich zahlen möchte es nur schlichtweg nicht kann,und das wohl niemals wegen meiner eingeschränkten Erwerbsobliegenheit.Fazit ´:Soll mich auf gar keinen Fall Fertig machen,zumal es eine überschaubare Summe wäre.Und mich keine Schuld träfe,da die Mutter annonym wegzog.Es ist mir absolut klar das ich einer Titulierten Unterhaltpflicht unterliege,nur es ist eben nur das wenige da was ich bieten kann.Zu Pfänden gibts eh nichts,ist eben ein Dilemma,man möchte zahlen kann es aber nicht.Und kleinere Summen werden ohne Antwort ignoriert.Na ja hat auch mal ein Zeitlich absehbares Ende...Kriegen se eben die Schulden in den Raten wieder die drin sind,,,Vieleicht hab ihr ja irgentwelche Ratschläge wie man sich wirklich verhalten soll um alles Richtig zu machen? Und könnte ich eventuell vom Jobcenter eine Zuzahlung oder irgentsowas erwarten? Bin da echt ein wenig überfordert trotz der vielen Infos die es gibt....

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  [Diskussion zu:] Von einem, der auszog "Familie" zu lernen ...
Geschrieben von: iglu - 30-04-2013, 19:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

[Diskussion von: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7415 ]

Ja, du bist schon ein ziemliches Weichei.Big Grin

Ich habe jetzt lange mit mir gerungen, hier zu posten und ehrlich gesagt, fällt mir immer noch nichts ein. Es ist mir ein bisschen zu abgerundet, es fällt mir schwer mit deinen 10% mitzuleiden. Aber das ist jetzt eine literarische/rethorische Kritik, keine inhaltliche.

Es klingt, als hättest du deinen Frieden gemacht und das liest sich furchtbar langweilig.Big Grin

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  Pfändung wegen Unterhalt
Geschrieben von: Morriaan31 - 30-04-2013, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo, kurz zu meiner Situation bin total verzweifelt!!
Ich habe vier liebe Kinder,drei aus meiner Ehezeit und eines mit meiner Ex Partnerin, für die ich natürlich auch Unterhaltsverpflichtet bin. Ich habe einen Gerichtsbeschluss vorliegen der da lautet, das mir lediglich 770.- Euro verbleiben dürfen, ob ich Arbeite oder nicht. ich besitze ein Pfändungsschutz Konto,was mich aber vor der Unterhaltspfändung nicht schützt bis zu meinem Selbstbehalt.
Ich weis mittlerweile nicht mal mehr wie lange ich noch meine Arbeitsstelle bedienen kann ohne das mir das Geld ausgeht, da ich ja von den 770.- die mir bleiben auch noch Wege Geld zum Arbeitgeber abziehen muss. Ich habe versucht eine Abänderung bei Gericht zu erwirken, wurde aber abgelehnt.
Dazu kommt noch das ich eine weitere Tochter (andere Mama) habe die ist 3 Jahre alt und dieser Tochter kann ich keinen Unterhalt gewähren,da ja die zu verteilende Masse nur an drei Kinder abgeführt wird und die Jüngste Tochter nicht berücksichtigt wird. Damit die jüngste berücksichtigt wird, muss ich nachweisen das ich von meinen 770.- euro auch Unterhalt leiste an die jüngste Tochter,oder mich die Kindsmutter verklagt, was Sie aber erstens nicht möchte und zweitens nichts an meiner Situation ändern würde,außer das noch mehr kosten erzeugt werden.Sie weis über meine derzeitige Situation voll umfänglich Bescheid und Sie möchte einfach auch nur das ich einigermaßen Leben kann (Zumindest über den angemessenen Freibetrag).Den diese Situation schränkt mich im Umgang mit meiner Jüngsten Tochter natürlich auch sehr ein und das wollen wir natürlich beide nicht. Ich weis nicht mehr was ich machen soll??
Ich lege effektiv drauf wenn ich weiterhin Arbeiten gehe! ich habe deutlich weniger wie ein Alg2 Bezieher, das kann doch nicht sein oder?

Ps :Unterhaltspflicht ist absolut ok,aber bitte leben und Leben lassen!
Vielleicht habt Ihr ja Ideen von welcher Seite ich das noch angehen könnte damit mir wenigstens ein vernünftiger Selbsthalt bleibt.

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Question TU-Berechnung fehlerhaft, soll ich zahlen oder nicht ?
Geschrieben von: Spielbank - 30-04-2013, 15:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hi,

so, es ist endlich soweit, ich hab die vorläufige Ehegatten-TU-Forderung erhalten die natürlich gespickt mit Fehlern ist....

u.A. Fehler
beim Wohnwertabzug, dem Abzug der privaten Krankenversicherung, nur 4% Altersvorsorgeabzug (haben KEINE Kinder!) etc.

Da wegen der kurzen Fristsetzung bis zum 10.5. diese Punkte wohl nicht vollkommen geklärt werden können ist meine Frage wie ich erstmal verfahren soll ?

Erstmal nichts zahlen, deutlich weniger oder den geforderten Betrag ?

Kann ich bei Überzahlung im nächsten Monat verrechnen oder ist das zu viel Gezahlte futsch ?

Würde mich außerdem freuen wenn sich per PM jemand finden würde der mal einen Blick auf die Berechnungen wirft.

Danke für die Hilfe !

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  Geld aus Deutschland empfangen als Unterhaltsfluechtling
Geschrieben von: Berlusconi - 30-04-2013, 13:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Moin moin

Zur Situation:
Ich wohne mehr als 10.000km weit weg von Deutschland (SOA), habe die Heimat mit Unterhaltsschulden, Strafanzeige 170er und Titel, den meine Ex an die Wand heften kann, verlassen.

Natuerlich muss ich mich auch hier um meinen Lebensbedarf kuemmern, damit ich nicht verhungere. Und darauf bezieht sich meine Frage:

Ich moechte gerne Geld in Deutschland verdienen, wo ich Auftraege bekomme, die ich online erledige (auch andere Onlinegeschaefte). Wenn ich bislang sowas tat, ging das immer ueber Freunde oder Familie, die mir das Geld dann zugeschickt haben an einen anderen Namen, in meiner neuen Heimat. Kann ich das Geld auch direkt an meine Person schicken lassen, z.B. Western Union, Bankueberweisung und Paypal, ohne dass es gepfaendet werden kann oder muss ich weiterhin alles an andere Empfaenger gehen lassen? Wie gesagt, in Deutschland hab ich Unterhaltsschulden, Titel und einen 170er am Hals. Hab vor meiner Flucht nichts mehr gebacken bekommen, wegen dem staendigen Druck, der Angst und der Aussichtslosigkeit und deswegen den Neustart gewagt, wo ich meinen Frieden habe.

Ich muss sicher sein, dass Geld welches fuer mich bestimmt ist fuer meine Arbeit nicht von jemanden in Deutschland gepfaendet werden kann. Ich wuerde gerne offiziell in meinem Exil ein Geschaeft gruenden auf meinem Namen, ich besitze auch die Staatsbuergerschaft meiner neuen Heimat, bin Doppelstaatler.

Kann mir da jemand verlaessliche Auskunft darueber geben?

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  Abmahnung durch RA-Kammer
Geschrieben von: Ibykus - 29-04-2013, 16:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

Die Tage erreicht mich ein freundliches Schreiben der RA-Kammer Hamm.
Man ist der Meinung, ich erbringe "unzulässige Rechtsdienstleistungen" und habe eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und macht mich darauf aufmerksam, "dass die Rechtsanwaltskammer Hamm für den Fall des erfolglosen Fristablaufs die notwendigen gerichtlichen Schritte einleiten wird."

Wie gut, dass es den Väterwiderstand.de gibt!
Zu unseren Formularen:
http://www.väterwiderstand.de/index.php?...&Itemid=36

Wink

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  Titel für Kindesunterhalt: wie hoch?
Geschrieben von: Antragsgegner - 29-04-2013, 12:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Moin,

Gegenseite fordert ein Titel. Nach der FAQ hier wäre es besser einen abzugeben.

Die Gegenseite fordert 273€ (DDT4), ich habe allerdings nach meiner Bereinigung nur 257€ (DDT3) raus und bezahle die aktuell.

Nun steht ja inna FAQ, man sollte nur 90% titulieren. Sollte ich jetzt 245€ nehmen (DDT4 90%) oder nur 231€ oder ein Kompromiss dazwischen?

Laufzeit 2 Jahre oder länger/kürzer? Im Juli kriege ich etwas mehr Gehalt, nächstes Jahr werde ich ne neue Stelle suchen, wo ich dann deutlich mehr verdienen sollte.

Aufgrund dessen lieber längeren Titel?

Scheiße ist eigentlich, dass ich bis zur Verhandlung vom Umgang die Unterhaltszahlung pausieren wollte... kann ich ja mit Titel knicken.

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  umgangsrecht
Geschrieben von: nico - 29-04-2013, 08:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

hallo , habe eine 5 jährige tochter . bin aber mit der mutter nicht veheiratet . bis jetzt war alles okay. es gab nie gerichtsurteile oder sonstiges. aber jetzt fängt die mutter an zu spinnen. was erwartet mich was steht mir zu ? wie oft darf ich das kind sehen falls es zur trennung kommt . habe ich überhaupt rechte ? dankeHuh

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  Krankenkasse wechseln, Kind mitversichert, wie vorgehen?
Geschrieben von: Antragsgegner - 28-04-2013, 06:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Moin,

mein Kind ist bei mir mitversichert. Die KM ist aufgrund einer Ausbildung, die sie aber vor paar Wochen wiedet abgebrochen hat, selbst versichert. Sie war beim JC, weiß nicht ob sie da jetzt versichert ist. Auf jeden Fall nicht bei mir.

Nun will ich meine Krankenkasse wechseln. Mein Kind ist bei mir versichert. Habe aber kein Zugriff auf Dokumente von meinem Kind und zur KM besteht kein Kontakt. Umgangsverhandlung steht bevor!

Wie gehe ich vor? Wechsel ich nur für mich die Kasse und informiere die Mutter, dass das Kind nicht mehr versichert ist? Soll ich probieren dass sie bei mir versichert ist? Habe Angst dass die KM mal aufn Trichter kommt iwelche Privatleistungen zu nutzen und ich bekomme die Rechnung.

Und kann mir dass in der Umgangsverhandlung dann angekreidet werden wenn ich die Versicherung einfach kündige und ihr das nur formlos mitteile?

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  Schuldenberg, wie weiter machen, Job in der Schweiz?
Geschrieben von: Republikflüchtling - 27-04-2013, 16:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Verehrte Mitstreiter,

toll, dass es diese Plattform gibt... Danke an alle Beteiligten!

Ich möchte gern mal meinen Fall hier schildern..

Ich, im besten Alter habe eine 13 jährige Tochter.
Bis letztes Jahr Mai fleißig und pünktlich KU bezahlt.
Habe knapp 17 Jahre im Familienunternehmen meiner [/size][/font]
Eltern gearbeitet.
Leider ist meine Familie für mich inzwischen genauso
pfui wie meine EX da mein Stiefvater und mein Stiefbruder
letztes Jahr im Mai beschlossen haben mich aus dem
Familienunternehmen zu drängen. Hat auch gut geklappt.
Betriebsbedingte Kündigung und ab zum Arbeitsamt.
Da ist mir natürlich erstmal die Kinnlade runter gefallen
und eigentlich such ich meine Lade immer noch.

Bin dann mal eben bei ca. 650 Teuro AG I angekommen.
Damit hatte sich das mit meinem Lebensstil und natürlich
auch mit dem KU mal eben schnell erledigt.

Ich hab dann erstmal so nen halbes Jahr die Scheuklappen
angelgt und bin so richtig in Selbstmitleid versunken.
Briefe hab ich ungeöffnet im Höchstfall als Notizzettel
benutzt.
Zwischenzeitlich gab es noch einen völlig unausgegorenen
Versuch der Selbstständigkeit.

Stand zum heutigen Tage...

-Autokredit ist als einziger am laufen (brauch ja schließlich nen Fluchtwagen)
Dispo, Barkredit, Krankenkasse...

Unterm Strich geh ich ohne Auto von ca. 10.000 Schulden aus,
die ich nicht mehr bedienen kann.
Jugendamt hat vor ca. drei Monaten Beistand wegen dem KU
übernommen, da die KM natürlich der Meinung ist, wenn bei mir
kein Geld zu holen ist dann schick ich Dir das JA auf den Hals.
Da kommen auch noch mal ca. 3.000 an Unterhaltsrückstand
zusammen. Der Kontakt zu meiner Tochter wird mir inzwischen
ebefalls unmöglich gemacht.
Mehrere "nette" Briefe sind inzwischen auch vom JA auf meinem
Stapel für Schmierzettel.

Außer Mahnungen, Drohungen etc. ist bis jetzt noch nichts passiert.

Da ich in D über kurz oder lang finanziell verrecken werde hab ich
monatelang überlegt und mich entschieden statt Banküberfall
doch lieber ins Ausland zu flüchten und unsichtbar zu werden.


So nun meine Fragen..

- Folgen der Kreditkündigung des Barkredits? (kann ich nicht einschätzen wie die jetzt abgehen.
Ist das erste mal das ich meine Finanzen so am Boden liegen sehe)
- Krankenkasse wird mittlerweile versucht durch das Hauptzollamt
einzutreiben. Wie weit gehen die ggf. auch im Ausland um mich
aufzuspüren?
- Jugendamt hab ich mich jetzt im Forum nen bißchen eingelesen, scheinen bei Unauffindbarkeit ja eher nicht so extrem aktiv zu werden?

Nun gibt es dank Euren zahlreichen Informationen ja mehrere
Möglichkeiten für mich.. und da bin ich inzwischen unsicher
was und wie man es am besten macht.
Abhauen werd ich auf jeden Fall schon allein um meine Familie
aus dem Kopf zu kriegen.
Rechtsbeistand geht finanziell garnicht und AG läuft jetzt auch
aus.

- Schweiz, Job suchen, wenn finanziell möglich KU laut deutschem
Titel bezahlen (wo ich das Problem sehe das die Höhe wegen der guten Löhne im Nachhinein als zu gering eingeschätzt wird, also
wieder die nächsten Schulden)
dann den Gläubigern Ratenzahlung anbieten und wenn alles gut geht
in 1-2 Jahren zumindest erstmal wieder schuldenfrei zu sein
Diese Variante hat natürlich den Nachteil, dass durch die ganzen Kontakte nach D und Zahlungen etc. ich wohl drauf warten kann
das die mich finden und nackich machen.

Oder eben irgendwo hin, überleben und der Heimat auf ewig den
Rücken kehren und meine Schulden als Geschenk da lassen.

Ich hab schon gelesen, dass hier bei einigen meine Schulden eher
als Taschengeld angesehen werden könnten.

Und ich kann froh sein wenn ich mit 5.000 überhaupt los fahren kann.
Meine Befürchtung ist natürlich, dass die Kohle im Leben nicht für
nen Neustart im Ausland reicht oder zumindest nicht lange.

So nun hab ich mein Buch erstmal fertig. Hoffe, ich hab nicht zu weit
ausgeholt.
Freue mich über Feedback.


Herr AufderFlucht

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