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  Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre?
Geschrieben von: Antragsgegner - 30-03-2013, 18:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Moin,

hab ein paar Fragen zur Berechnung von Unterhalt.

1. Dispozinsen wirken sich doch auch auf die Bereinigung des Einkommens aus, oder?

2. Ich habe letztes Jahr über 5000,-€ an Einmalzahlungen für "Optimierungsideen" bekommen. Das sind wirklich willkürliche und einmalige Zahlungen, wenn man neue Ideen in den Betrieb einbringt. Die Höhe wird nach Sparpotential oder Verbesserungsgrad individuell berechnet. Es liegt halt immer daran OB man Ideen hat und WIEVIEL die bringen. Man ist dazu nicht verpflichtet und man kann es nicht voraus sagen. Aktuell ist das ganze eh eingefroren. Auf wie viel Jahre könnte ich bei der Berechnung diese Zahlungen verteilen? Ich persönlich würde mal mindestens von drei Jahren ausgehen und bis zu fünf Jahre. Aber ich finde nirgends im Netz oder in Urteilen ein konkretes Beispiel.

3. Ich mache nebenbei eine private Fortbildung die direkt mit meinem jetzigen Beruf zusammen hängt und darauf aufbaut. Dahingehend ab nächsten Jahr auch mit Abschluss mehr Geld zu verdienen. Das kostet mich an einer privaten Schule 117€ pro Monat. Mein Anwalt sagte, das KÖNNTE man evtl. auch mit anrechnen. Wie seht ihr das? Konkrete Fälle dazu?

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  Das Märchen mit dem Selbstbehalt in Deutschland
Geschrieben von: only_money - 30-03-2013, 14:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Ich möchte mal kurz schildern was mir passiert ist rund um das Thema Selbstbehalt Angry Meine EX hat mich seit 08.2012 trotz laufendem Abänderungsverfahren pfänden lassen (Gehaltspfändung) die kosten dafür mit kosten des RA ca. 250 Euro (muss ich natürlich auch zahlen). Gepfändet wir der Ehegattenunterhalt. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich den Kindesunterhalt voll bezahlt. Mein Arbeitgeber schickt mir ein Blatt zur Feststellung der Unterhaltsberechtigten Personen. Natürlich habe ich meine neue Frau und das Kind (aus erster Ehe) angegeben .. Später habe ich erfahren das ich hierdurch gezeigt habe diese kosten nicht zahlen zu können und deshalb mein Arbeitgeber mich direkt auf 900.- Euro setzt (sehr nett).

Im Januar gab es einen kleinen Erfolg / Ich bekam ein schreiben vom Amtsgericht das mir ein Eigenbehalt von 1400.- Euro bleiben muss wg. der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Die neue Frau hat keinerlei Rechte weil die Rechte der EX höher wären. Die Abänderungsklage habe ich inzwischen 100% verloren Angry

Fast Zeitgleich wurde aber dann eine Kontopfändung beantragt diese wurde mir niemals zugestellt / auch mein Anwalt hat darüber nichts. Aber diese drückt mich weil ich ein P-Konto habe wieder auf 900 Euro.

Es zeigte sich das meine EX scheinbar behauptet ich zahle ja nicht mal für das Kind obwohl ich ja bereits maximale Zahlungen leiste ... hat Sie wahrscheinlich vergessen Angry

Inzwischen habe ich Rechnugen über Rechnugen vom gegnerischen Anwalt bekommen die ich zahlen soll damit meine Kontosprerre aufgehoben wird. Wieder ca. 250 Euro Vollstreckungskosten + die Kindesunterhaltsschulden von über 2000.- Nochmal 450 Euro Titulierungsantragskosten für den Kindesunterhalt. Am Montag schulde ich dann natürlich schon wieder die kosten für April 2013 für den Ehegattenunterhalt + Kindesunterhalt. Das kann ich nicht zahlen SadSad

Natürlich schickt mir auch das Gericht einen Zahlungsträger wegen dem verloren Prozess 14 Tage Zahlungsziel 1100.- Euro. Kann ich aber schlecht bezahlen weil das Konto wie gesagt gesperrt ist meine EX auch dieses Geld haben will (Ihr Anwalt auch) und ich davon auch leben muss.

Wie man sieht kümmert sich niemand wirklich um den Selbstbehalt wenn man (Mann) angeblich laut Urteil Leistungsfähig ist. Das einzige was funktioniert sind weitere Schulden zu berrechnen.

Meine Frage ist es sinnvoll hier zu Diskutieren/klagen das diese kosten unnötig sind weil ja schon maximal gepfändet wird/wurde ? Oder kostet das am Ende auch nur mein Geld ?

Wie schüzte ich mich vor diesen miesen Anwalts Tricks der Gegenseite ? Normalerweise wäre doch das Kind immer vorrangig und dann kommt der Ehegattenunterhalt. Hier dreht es aber der Anwalt so wie er es gerade braucht. Erst pfändet er das maximum für den Ehegattenunterhalt und dann geht er auf den nichtgezahlten Kindesunterhalt weil dort mein Selbstbehalt noch niedriger ist. Obwohl er über die Gehaltsabrechung die er vom Arbeitgeber bekommt sehen muss das ich nur noch 900.- Euro habe. Mein Anwalt sagt nur wenn ich die Gegenseite wäre hätte ich es genauso gemacht... Ich dachte wenn Ich nur noch den Selbstbehalt habe bekomme ich etwas Ruhe ... aber eigentlich ändert sich dadurch nichts Confused

Soll ich mir das Geld für die Gerichtskosten von anderen Personen leihen und versuchen die kosten zu bezahlen oder macht das meine Situation nicht wirklich besser ? Bin für alle Ratschläge dankbar im Detail aber bitte per PN

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  Skandinavien: "Feminismuskritik muss verboten werden"
Geschrieben von: StrengGeheimerInformant - 30-03-2013, 00:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hier (PDF) (*1) stehen die Forderungen vom "Nordic Expert Panel"
(Also ein relatives Äquivalent zum "Bundesforum Männer"):

- Antifeministischen Bedrohungen und Belästigungen müssen verboten werden
- Niedrigschwelle Angebote für die Berichterstattung darüber müssen eingerichtet werden
- Eine jährliche nationale Erhebung über Anti-Feminismus muss durchgeführt werden
- Die Forschung über Anti Feminismus muss priorisiert werden
- Gleichberechtigung und Anti-Diskriminierung erfordert die Änderung maskulinistischen Standards
- Anti-Feminismus-Bekämpfung muss Tätigkeitsbereich aller offiziellen Institutionen werden
- Die Presse muss Verantwortung übernehmen und gegen den Antifeminismus vorgehen
- Die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Gruppen gegen Antifeminismus muss erweitert werden
- Eine interdisziplinäre und nordische Konferenz gegen anti-feministische Ansätze muss umgesetzt werden


Holla die Waldfee - in jedem Satz ein "muss".

'Muss' denen also der Arxxx auf Grundeis gehen, seit Harald Eia da mal in Norwegen den Irrsinn aufgezeigt - und die Regierung entsprechend reagiert hat. Offenbar hat sich der Wind gedreht. Und nun quiekt wohl auch in Skandinavien (Dänemark, Schweden, Finnland, Island und Norwegen) die Feminismus- bzw. Gender-Szene auf. Tja, wer Wind sät ...

Mehr zum Thema (Englisch) auch hier:
http://www.the-spearhead.com/2013/03/29/...countries/

SgI
____________
(*1) Offenbar werden rechtsnationale Anwürfe im oben verlinkten Dokument wohl nicht nur in Deutschland betrieben

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  Gutachterkosten: zahlt jeder die Hälfte ?
Geschrieben von: Schlumpf - 29-03-2013, 12:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

in unserem Falle soll ein familienpsychologisches lösungsorientiertes Gutachten erstellt werden und auch ein psychatrisches Gutachten, ob einer von uns beiden oder wir beide psychatrisch erkrankt sind, weil es in Sachfragen völlig konträre Darstellungen der beiden Elternteile gibt, die aufgeklärt werden sollen.

Im Netz (bei Thiel) habe ich einige Kopien von Sachverständigengutachtenkostenrechnungen aus neuerer Zeit gefunden, die von 5000 bis 9000 € reichen und den Hinweis, dass die Gutachterkosten anschließend vom Gericht von den beiden Elternteilen zu jeweils der Hälfte zu erstatten eingefordert werden.

Wenn sich jedoch herausstellt, dass die KM mit unwahren Behauptungen erst Gutachten notwendig erscheinen lassen, ist es doch unangemessen, den weiteren Beteiligten (Kindsvater) an den Kosten zu beteiligen ?

Darüberhinaus, als die Fragestellung aufkam, sind sie mit der Erstellung
eines weiteren Gutachtens einverstanden, war mir nicht klar, dass ich
gleichsam für Kosten mit aufkommen solle ?
Ist es bei einigen von Ihnen gleichsam in der Weise ? Haben Sie bisher
auch Kostennoten vom Gericht für Gutachteranteile erhalten?
Wie wäre dagegen anzugehen ? Besteht hier die Möglichkeit, Bilder/Dateien anzuhängen ? Dann würde ich die Kostennoten der GA
einmal anomysiert beifügen...
Danke für Aufmerksamkeit und Antwort

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  Türkei: Auflösung der Ehe Massenerscheinung
Geschrieben von: p__ - 27-03-2013, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Die Deutsch-Türkischen Nachrichten melden: "Bis zu 200.000 Scheidungen pro Jahr: Türkisches Eheglück zerbricht meist in den ersten fünf Jahren"

Und ferner:

"Jedes Jahr werden in der Türkei 500.000 bis 600.000 Ehen geschlossen, informierte die türkische Familienministerin Fatma Şahin ihre Parteikollegen in Adana. Diesem Glück stünden allerdings 100.000 bis 200.000 Scheidungen gegenüber. Ganze 93 Prozent der Ehen würden zudem in den ersten fünf Jahren nach der Hochzeit wieder aufgelöst. Ein Umstand, mit dem sich das türkische Familienministerium ganz besonders auseinandersetze. Seit 2002 hat sich zudem die Zahl der Alleinlebenden in der Türkei nahezu verdoppelt"

Quelle: http://www.deutsch-tuerkische-nachrichte...nf-jahren/

Weiss jemand, was unter dem fettgedruckten Satz zu verstehen ist? Was ist eine Auflösung der Ehe im türkischen Familienrecht, die nicht als Scheidung gezählt wird?

Verlinkt auch: Scheidungsrate von Auslandstürken extrem hoch, in Belgien 60%, meist ein bis zwei Jahre nach Eheschliessung. "Die meisten Frauen, die mit großen Erwartungen ins Ausland gehen, finden unglücklicherweise nicht das, wonach sie gesucht haben“, fasst Taşpınar die Misere zusammen. Scheidungsgrund für türkische Frauen in Belgien seien oftmals auch die direkten Lebensumstände. Gerade das Zusammenleben mit den Schwiegereltern unter einem Dach, was generell problematisch sein kann, führe am häufigsten zu Trennungen."

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichte...-scheiden/

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  Zeugniskopie bekommen
Geschrieben von: Ibykus - 27-03-2013, 01:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Mein Kind hat Anfang Februar ein Schulzeugnis erhalten.

Ich hatte ihr für eine Eins 20 € versprochen, wenn sie mir zeitnah eine Zeugniskopie mitbringt. Darauf hat sie natürlich nur wenig Einfluss.

Nach gut einer Woche habe ich ihr (erstmal) 10 € gegeben und ihr gesagt, die andere Hälfte soll sie sich von ihrer Mutter geben lassen, die es offenbar für nicht erforderlich hält, mir eine Zeugniskopie zur Verfügung zu stellen.

Die KM teilte daraufhin mit, dass ich nun kein Zeugnis mehr bekommen müßte, weil ich sowieso nix mehr zahlen würde - eine Logik, für die nicht Dummheit, sondern Streitsucht die Ursache ist.

Daraufhin habe ich kurzerhand ihren RA angeschrieben und der KM eine Wochenfrist gesetzt.

Nach Verfristung habe ich sofort Klage eingereicht.

Die Gegenseite beantragt die Klage wegen Mutwilligkeit abzuweisen.
Ich hätte der KM die Möglichkeit genommen, mir via eMail eine Kopie zukommen zu lassen, indem ich ihre eMail-Adresse gesperrt habe. Sie sei vor diesem Hintergrund nicht Willens, die Kosten für eine Kopie und die Kosten für das Versenden eines Briefes zu tragen und wolle auch die dafür erforderliche Zeit nicht aufwenden ....
Diesem Schreiben, das an das Gericht ging, fügt der RA eine Zeugniskopie bei (aber nur eine).

Ich rufe nach Erhalt dieses Schriftsatzes das Gericht an um mitzuteilen, dass mir zwar das Schreiben des RA, aber nicht die Zeugniskopie übersandt wurde.

Daraufhin verfügt das Gericht, dass die KM eine -weitere- beglaubigte Abschrift binnen Wochenfrist zur Weiterleitung an mich dem Gericht übersenden soll.

Wenn ich die Kopie erhalten habe, werde ich die Sache für erledigt erklären. Kosten entstehen keine: wir befinden uns im VKH-Verfahren.

Aber die KM hatte einen RA eingeschaltet, den sie nun auch bezahlen muss.

Wegen einer Kopie und einer Briefmarke!Big Grin

Fertig!

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  Argumente gegen begleiteten Umgang
Geschrieben von: mischka - 26-03-2013, 14:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Hallo zusammen,

hab demnächst meinen nächsten Gerichtstermin wegen Umgangsrecht. Nachdem nun ein Gutachten gemacht wurde, was sehr positiv für mich und vernichtend für die KM ausgefallen ist, will ich die weiteren Schritte planen.

In dem Gutachten wurde angeregt, zunächst kurze begleitete Umgänge zu machen, um meinen Sohn und mich wieder aneinander zu gewöhnen. Mein Sohn ist gerade 4 Jahre alt geworden und wir haben uns seit knapp anderthalb Jahren nicht gesehen (ausschließlich wegen Umgangsboykott seitens der KM). Von daher ist ein anfänglicher begleiteter Umgang vermutlich unumgänglich.

Allerdings will ich den BU nicht unnötig ausdehnen und dem Richter klarmachen, dass BU ne Demütigung für Kind und Vater darstellt. Daher such ich Argumente, die gegen BU sprechen.

Vorschläge?

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  KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
Geschrieben von: Lullaby - 26-03-2013, 12:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (78)

Hallo,

Exe-Rattin fordert in Ihrem Osterschreiben mehr KU:

- ich habe seinerzeit beim Notar Stufe 3 DDT (dynamisch befristet bis 18. Geburtstag Kind) titulieren lassen und habe auf Ruhe gehofft
- Rattin fordert jetzt neuen Titel Stufe 5 DDT, ansonsten Gerichtsklage
- ich müsste nach meinen Berechnungen mittlerweile Stufe 4 zahlen, Stufe 5 nur mit viel Wohlwollen bei der Berechnung meines relevanten Einkommens (nur 5 % Pauschale statt tatsächlichen berufsbedingten Kosten, keine Versicherungen, Nebenjob fließt komplett mit ein usw.)

Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?

- beim Notar Stufe 4 titulieren?
- Gerichtsklage abwarten?

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man solch einen freiwilligen Titel beim Notar so gut wie nicht mehr abändern kann (bei Arbeitslosigkeit, Krankheit neuem Kind Big Grin. Bei einem Gerichtstitel scheint das immerhin grundsätzlich möglich zu sein. Streitwert ist überschaubar (ca. 500 Euro).

Was wären eure Empfehlungen? Was passiert mit meiner freiwilligen Notarurkunde wenn mich das Gericht verurteilt? Auf was muss ich achten, damit Gericht einen etwaigen neuen Titel auch auf 18. Geb. befristet?

Danke und Grüße,

L.

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  Schweiz: Besuch
Geschrieben von: ted1000 - 25-03-2013, 01:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo,
habe eine 7 jährige Tochter, welche mit Ihrer Mutter letztes Jahr in die Schweiz gezogen ist (Entfernung 320km). Die Mutter hatte nichts eiligeres zu tuen gehabt und den KU nach schweizer Recht zu berechnen zu lassen. Bei mir leben weitere zwei Kinder. Habe meine Tochter letztes Wochenende besucht und habe immer mehr das meine Tochter von der Mutter beeinflusst wird.

Kann man mich in der Schweiz zum besuch meiner Tochter zwingen?

Gruß Ted

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  Unterhalt wurde vom JA neu berechnet
Geschrieben von: Jo-hn - 24-03-2013, 22:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Guten Abend

Kurz zu mir:
aus einer beziehung (nicht verheiratet) ein kind... 3 jahre alt
lebe mit der frau (bezieht harz4) nicht zusammen und beistandschaft bei jungendamt besteht.

ich habe keinen titel... wurde damals vom JA gefordert aber man konnte das so klären. da ich damals sehr wenig verdient hatte, zahlte ich bis zum selbstbehalt... 80€.

nun habe ich eine neue sachbearbeiterin beim JA und musste meine einkommensnachweise vorlegen. inzwischen verdiene ich ein wenig mehr. durchschnitt 1290€ netto.(so steht es auch richtig im brief vom JA)

nun steht in dem schreiben vom JA, dass ich 105% des mindestunterhalts zahlen müsste (333€)... - 92€ (hälte kindergeld) = 241€ monatlich

Jetzt direkt meine frage: ist das richtig so... ich verdiene doch unter 1500€ netto und müsste nach düsseldorfer tabelle doch eig "nur" 317€ zahlen (minus hälfte vom kindergeld= 225€ monatlich... hab gelesen das die düsseldorfer tabelle eig für 3 unterhaltsberechtigte personen ausgelegt ist und das wenn man nur gegenübber einer person unterhaltsverpflichtet ist, man hochgestuft werden kann... ist das so?
Bei 105% des Mindestunterhalts ist der selbstbehalt 1100€ nach düsseldorfer tabelle... diesen würde ich bei 241€ monatlich jedoch auch unterschreiten. 1290€ - 241€= 1049€... oder ist da snicht releavant?Huh

natürlich wird zusätzlich wieder darauf hingewiesen das dies tituliert werden muss. ich tendiere aber sehr stark dazu nichts beim JA zu unterschreiben und es (wie auch im brief angedroht) auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen.


Danke für die hilfe

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