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  Strafprozessordnung
Geschrieben von: Driver - 31-03-2013, 14:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Moin,
Mal ne Frage, hab bald Verandlung wegen 170er jetzt hat das Gericht einen zeugen aus dem Ausland geladen ( 1500km einfache Entf.) der eigentlich nicht viel zur Sache aussagen kann, jedoch entstehen horende Kosten Zeugengeld etc .
Wie ist das rechtlich ? Kann das Gericht einfach so drauflos Laden ?

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  (Noch) nicht gezahlter Unterhalt bei Beratungshilfe, PKH und Steuererklärung wirksam?
Geschrieben von: Antragsgegner - 31-03-2013, 00:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Moin,

ich wurde von der geg. Anwältin "verpflichtet" 273€ KU und ~650€ Ehegattentrennungsunterhalt (gibs dafür hier ne Abk.?) zu zahlen und zwar ab Anfang Dez. '12 (Dez. anteilig)

Bezahlt habe ich bis jetzt ~300€ KU-Vorschuss+Zinsen an das JA für Dez. bis Feb. und im März 133€ UV an das JA sowie 140€ direkt an die KM (summa 273€ KU). Damit bin ich pleite, außer ich nehme weitere Kredite auf.

Bin gerade an der Steuererklärung für 2012 dran. Zumindest Ehegattentrennungsunterhalt lässt sich ja steuermindernd absetzen. Ich benutze t@x 2013. Dort ist die die Info dass man Unterhalt, den man gezahlt hat oder zu zahlen hätte angeben kann.

Heißt dass ich könnte die von 683€/Monat anteilig im Dezember zu zahlen währenden Ehegattenunterhalt, den ich nicht gezahlt habe (und auch nicht willig bin zu zahlen) schon steuermindernd angeben?

Kann ich KU und Ehegattentrennungsunterhalt (Abk. biiitteee Smile ) schon bei der Beratungshilfe (Abk. "BH"?) und bei der PKH angeben. Wäre dann bei meinem Selbstbehalt von 1000,-€ womit mir hoffentlich BH und PKH zustände.

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  Umgangrecht
Geschrieben von: marco1976 - 30-03-2013, 21:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (49)

Hallo,

hoffe das ich in diesem Forum evtl. den ein oder anderen Tip bekomme wie bzw. was ich nun machen soll oder muss um meine Töchter so schnell wie möglich und demnächst so oft wie es nur geht zu sehen!

Zur Vorgeschichte!

Bin seit 2002 verheiratet und haben zwei Töchter 7 und 12 Jahre alt!
Leben nun über zwei Jahre getrennt die Kinder bei ihr und haben uns bis jetzt was den Umgangsrecht mit den Kindern angeht super verständigt!
Nun steht doch die Scheidung ins Haus aus mehreren Gründen!
Nach einem Streit vor vier Wochen verweigert mir meine Frau sämtlichen Kontakt zu den Kindern! Habe auch schon einen Termin nach den Oster Ferien beim Jugendamt zwecks Beratung Umgangrecht! Meine Frau fühlt sich nun seit dem letzten Streit von mir bedroht und hat über ihre Anwältin eine Unterlassungserklärung gesendet die ich unterschreiben soll! Darf mich dann ihr und ihrem Haus nicht mehr als 20m nähern! Habe aber weder ihr noch den Kindern ein Haar gekrümmt!


Meine Frage ist wie gehe ich nun vor damit ich meine Töchter zu denen ich eine grosse und gute Bindung habe, so schnell wie möglich wieder sehen kann!
Habe nun Angst das meine Frau sich auf diesen Streit einschiesst und dieses als Grund angeben wird mir die Kinder vorzuenthalten!

Soll ich das nun erst mit dem Jugendamt oder direkt über meinen Anwalt mit dem Familiengericht klären!

Über jeden Tip bin ich sehr dankbar!

Gruß Marco1976

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  Formular vom Arbeitsamt von "ihr" wegen Unterhalt
Geschrieben von: Antragsgegner - 30-03-2013, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Moin,

das Arbeitsamt hat mir ein nettes Formular zugeschickt, wo ich mal wieder alles an Einkommen und Ausgaben samt Belegen angeben soll.

Dies habe ich bereits bei ihrer Anwätin und beim JA getan mit Kopien. Ein Fehler, ich weiß.

Wie reagiere ich jetzt beim Arbeitsamt? Die Tipps hier habe ich schon gelesen. Solle ich alle Angaben und Zahlen in einen schönen Langtext packen (Zahlen ausschreiben oder als Ziffern?)?

Soll ich erstmal nur Angaben machen und wenn sie Belege fordern einfach an das JA verweisen?

Immerhin sind das jedesmal über 40 Seiten.

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  Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
Geschrieben von: Antragsgegner - 30-03-2013, 18:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Moin,

der gegnerische Anwalt hat Ehegattentrennungsunterhalt berechnet und gefordert, habe noch nicht gezahlt und die Frist verstreichen lassen.

Sollte ich darauf direkt reagieren, warum ich nicht zahlen will oder Füße still halten und schauen was passiert (Mahnung, Titelforderung, Klage)?

Gründe, die ich anbringen würde:

1. Ehe war bzw. wird zu kurz sein. (Wenn ich Scheidungsantrag einreche 29 Monate)
2. Ausbruch aus einer intakten Ehe (plötzliche neue Beziehung, Verheimlichung dieser, Lügen um die Ehe selber "intakt" zu halten und immer wieder selber gesagt, dass die Ehe noch intakt wäre
3. Mutwilliges Verlassen (ich habe sie gebeten auszuziehen, sie ist einfach mit Kind abgehauen als ich auf Arbeit war ohne Ankündigung und gütliche Einigung)
4. Sie war bei Heirat arbeitslos, einkommenslos, kapitallos. Sie kam mit nichts. Habe Urteile bzw. Bestimmungen gefunden, dass sie dann nicht bei Scheidung fordern kann die wirtschaftlichen Verhältnisse am Ende der Ehe zu erhalten, wenn sie trotz Möglichkeiten nichts dazu bei getragen hat.
5. Sie hat ihre Ausbildung aufgegeben, die sie vor der Trennung angefangen hat. Sie hat keine Erwerbsobliegenheit. Aber es gibt wohl Rechtssprechungen, die sagen: Wer in der Ehe mit Kind arbeiten konnte, kann das auch außerhalb der Ehe weiter tun. Das Kind befindet sich auch in voller Betreuung von 8 bis 16 Uhr. Sie kann also arbeiten gehen.

Noch dazu hoffe ich einfach mal, dass sie mit ihrem neuen Macker zusammen zieht, weil dann der Unterhaltsanspruch komplett weg fallen würde.

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  Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre?
Geschrieben von: Antragsgegner - 30-03-2013, 18:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Moin,

hab ein paar Fragen zur Berechnung von Unterhalt.

1. Dispozinsen wirken sich doch auch auf die Bereinigung des Einkommens aus, oder?

2. Ich habe letztes Jahr über 5000,-€ an Einmalzahlungen für "Optimierungsideen" bekommen. Das sind wirklich willkürliche und einmalige Zahlungen, wenn man neue Ideen in den Betrieb einbringt. Die Höhe wird nach Sparpotential oder Verbesserungsgrad individuell berechnet. Es liegt halt immer daran OB man Ideen hat und WIEVIEL die bringen. Man ist dazu nicht verpflichtet und man kann es nicht voraus sagen. Aktuell ist das ganze eh eingefroren. Auf wie viel Jahre könnte ich bei der Berechnung diese Zahlungen verteilen? Ich persönlich würde mal mindestens von drei Jahren ausgehen und bis zu fünf Jahre. Aber ich finde nirgends im Netz oder in Urteilen ein konkretes Beispiel.

3. Ich mache nebenbei eine private Fortbildung die direkt mit meinem jetzigen Beruf zusammen hängt und darauf aufbaut. Dahingehend ab nächsten Jahr auch mit Abschluss mehr Geld zu verdienen. Das kostet mich an einer privaten Schule 117€ pro Monat. Mein Anwalt sagte, das KÖNNTE man evtl. auch mit anrechnen. Wie seht ihr das? Konkrete Fälle dazu?

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  Das Märchen mit dem Selbstbehalt in Deutschland
Geschrieben von: only_money - 30-03-2013, 14:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Ich möchte mal kurz schildern was mir passiert ist rund um das Thema Selbstbehalt Angry Meine EX hat mich seit 08.2012 trotz laufendem Abänderungsverfahren pfänden lassen (Gehaltspfändung) die kosten dafür mit kosten des RA ca. 250 Euro (muss ich natürlich auch zahlen). Gepfändet wir der Ehegattenunterhalt. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich den Kindesunterhalt voll bezahlt. Mein Arbeitgeber schickt mir ein Blatt zur Feststellung der Unterhaltsberechtigten Personen. Natürlich habe ich meine neue Frau und das Kind (aus erster Ehe) angegeben .. Später habe ich erfahren das ich hierdurch gezeigt habe diese kosten nicht zahlen zu können und deshalb mein Arbeitgeber mich direkt auf 900.- Euro setzt (sehr nett).

Im Januar gab es einen kleinen Erfolg / Ich bekam ein schreiben vom Amtsgericht das mir ein Eigenbehalt von 1400.- Euro bleiben muss wg. der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Die neue Frau hat keinerlei Rechte weil die Rechte der EX höher wären. Die Abänderungsklage habe ich inzwischen 100% verloren Angry

Fast Zeitgleich wurde aber dann eine Kontopfändung beantragt diese wurde mir niemals zugestellt / auch mein Anwalt hat darüber nichts. Aber diese drückt mich weil ich ein P-Konto habe wieder auf 900 Euro.

Es zeigte sich das meine EX scheinbar behauptet ich zahle ja nicht mal für das Kind obwohl ich ja bereits maximale Zahlungen leiste ... hat Sie wahrscheinlich vergessen Angry

Inzwischen habe ich Rechnugen über Rechnugen vom gegnerischen Anwalt bekommen die ich zahlen soll damit meine Kontosprerre aufgehoben wird. Wieder ca. 250 Euro Vollstreckungskosten + die Kindesunterhaltsschulden von über 2000.- Nochmal 450 Euro Titulierungsantragskosten für den Kindesunterhalt. Am Montag schulde ich dann natürlich schon wieder die kosten für April 2013 für den Ehegattenunterhalt + Kindesunterhalt. Das kann ich nicht zahlen SadSad

Natürlich schickt mir auch das Gericht einen Zahlungsträger wegen dem verloren Prozess 14 Tage Zahlungsziel 1100.- Euro. Kann ich aber schlecht bezahlen weil das Konto wie gesagt gesperrt ist meine EX auch dieses Geld haben will (Ihr Anwalt auch) und ich davon auch leben muss.

Wie man sieht kümmert sich niemand wirklich um den Selbstbehalt wenn man (Mann) angeblich laut Urteil Leistungsfähig ist. Das einzige was funktioniert sind weitere Schulden zu berrechnen.

Meine Frage ist es sinnvoll hier zu Diskutieren/klagen das diese kosten unnötig sind weil ja schon maximal gepfändet wird/wurde ? Oder kostet das am Ende auch nur mein Geld ?

Wie schüzte ich mich vor diesen miesen Anwalts Tricks der Gegenseite ? Normalerweise wäre doch das Kind immer vorrangig und dann kommt der Ehegattenunterhalt. Hier dreht es aber der Anwalt so wie er es gerade braucht. Erst pfändet er das maximum für den Ehegattenunterhalt und dann geht er auf den nichtgezahlten Kindesunterhalt weil dort mein Selbstbehalt noch niedriger ist. Obwohl er über die Gehaltsabrechung die er vom Arbeitgeber bekommt sehen muss das ich nur noch 900.- Euro habe. Mein Anwalt sagt nur wenn ich die Gegenseite wäre hätte ich es genauso gemacht... Ich dachte wenn Ich nur noch den Selbstbehalt habe bekomme ich etwas Ruhe ... aber eigentlich ändert sich dadurch nichts Confused

Soll ich mir das Geld für die Gerichtskosten von anderen Personen leihen und versuchen die kosten zu bezahlen oder macht das meine Situation nicht wirklich besser ? Bin für alle Ratschläge dankbar im Detail aber bitte per PN

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  Skandinavien: "Feminismuskritik muss verboten werden"
Geschrieben von: StrengGeheimerInformant - 30-03-2013, 00:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hier (PDF) (*1) stehen die Forderungen vom "Nordic Expert Panel"
(Also ein relatives Äquivalent zum "Bundesforum Männer"):

- Antifeministischen Bedrohungen und Belästigungen müssen verboten werden
- Niedrigschwelle Angebote für die Berichterstattung darüber müssen eingerichtet werden
- Eine jährliche nationale Erhebung über Anti-Feminismus muss durchgeführt werden
- Die Forschung über Anti Feminismus muss priorisiert werden
- Gleichberechtigung und Anti-Diskriminierung erfordert die Änderung maskulinistischen Standards
- Anti-Feminismus-Bekämpfung muss Tätigkeitsbereich aller offiziellen Institutionen werden
- Die Presse muss Verantwortung übernehmen und gegen den Antifeminismus vorgehen
- Die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Gruppen gegen Antifeminismus muss erweitert werden
- Eine interdisziplinäre und nordische Konferenz gegen anti-feministische Ansätze muss umgesetzt werden


Holla die Waldfee - in jedem Satz ein "muss".

'Muss' denen also der Arxxx auf Grundeis gehen, seit Harald Eia da mal in Norwegen den Irrsinn aufgezeigt - und die Regierung entsprechend reagiert hat. Offenbar hat sich der Wind gedreht. Und nun quiekt wohl auch in Skandinavien (Dänemark, Schweden, Finnland, Island und Norwegen) die Feminismus- bzw. Gender-Szene auf. Tja, wer Wind sät ...

Mehr zum Thema (Englisch) auch hier:
http://www.the-spearhead.com/2013/03/29/...countries/

SgI
____________
(*1) Offenbar werden rechtsnationale Anwürfe im oben verlinkten Dokument wohl nicht nur in Deutschland betrieben

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  Gutachterkosten: zahlt jeder die Hälfte ?
Geschrieben von: Schlumpf - 29-03-2013, 12:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

in unserem Falle soll ein familienpsychologisches lösungsorientiertes Gutachten erstellt werden und auch ein psychatrisches Gutachten, ob einer von uns beiden oder wir beide psychatrisch erkrankt sind, weil es in Sachfragen völlig konträre Darstellungen der beiden Elternteile gibt, die aufgeklärt werden sollen.

Im Netz (bei Thiel) habe ich einige Kopien von Sachverständigengutachtenkostenrechnungen aus neuerer Zeit gefunden, die von 5000 bis 9000 € reichen und den Hinweis, dass die Gutachterkosten anschließend vom Gericht von den beiden Elternteilen zu jeweils der Hälfte zu erstatten eingefordert werden.

Wenn sich jedoch herausstellt, dass die KM mit unwahren Behauptungen erst Gutachten notwendig erscheinen lassen, ist es doch unangemessen, den weiteren Beteiligten (Kindsvater) an den Kosten zu beteiligen ?

Darüberhinaus, als die Fragestellung aufkam, sind sie mit der Erstellung
eines weiteren Gutachtens einverstanden, war mir nicht klar, dass ich
gleichsam für Kosten mit aufkommen solle ?
Ist es bei einigen von Ihnen gleichsam in der Weise ? Haben Sie bisher
auch Kostennoten vom Gericht für Gutachteranteile erhalten?
Wie wäre dagegen anzugehen ? Besteht hier die Möglichkeit, Bilder/Dateien anzuhängen ? Dann würde ich die Kostennoten der GA
einmal anomysiert beifügen...
Danke für Aufmerksamkeit und Antwort

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  Türkei: Auflösung der Ehe Massenerscheinung
Geschrieben von: p__ - 27-03-2013, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Die Deutsch-Türkischen Nachrichten melden: "Bis zu 200.000 Scheidungen pro Jahr: Türkisches Eheglück zerbricht meist in den ersten fünf Jahren"

Und ferner:

"Jedes Jahr werden in der Türkei 500.000 bis 600.000 Ehen geschlossen, informierte die türkische Familienministerin Fatma Şahin ihre Parteikollegen in Adana. Diesem Glück stünden allerdings 100.000 bis 200.000 Scheidungen gegenüber. Ganze 93 Prozent der Ehen würden zudem in den ersten fünf Jahren nach der Hochzeit wieder aufgelöst. Ein Umstand, mit dem sich das türkische Familienministerium ganz besonders auseinandersetze. Seit 2002 hat sich zudem die Zahl der Alleinlebenden in der Türkei nahezu verdoppelt"

Quelle: http://www.deutsch-tuerkische-nachrichte...nf-jahren/

Weiss jemand, was unter dem fettgedruckten Satz zu verstehen ist? Was ist eine Auflösung der Ehe im türkischen Familienrecht, die nicht als Scheidung gezählt wird?

Verlinkt auch: Scheidungsrate von Auslandstürken extrem hoch, in Belgien 60%, meist ein bis zwei Jahre nach Eheschliessung. "Die meisten Frauen, die mit großen Erwartungen ins Ausland gehen, finden unglücklicherweise nicht das, wonach sie gesucht haben“, fasst Taşpınar die Misere zusammen. Scheidungsgrund für türkische Frauen in Belgien seien oftmals auch die direkten Lebensumstände. Gerade das Zusammenleben mit den Schwiegereltern unter einem Dach, was generell problematisch sein kann, führe am häufigsten zu Trennungen."

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichte...-scheiden/

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