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  Vaterschaftsfestellung umgehen?
Geschrieben von: vorsorge - 21-02-2013, 14:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo,

Ich habe mich 3, 4 Mal mit einer Frau getroffen, die mir nichts bedeutet. Sie behauptet nun schwanger von mir zu sein. Sie könnte recht haben, aber sie hatte zu dem Zeitpunkt auch einen Freund - womöglich mache ich mir also umsonst Sorgen.

Ich muss trotzdem vom schlimmsten ausgehen. Abtreiben kommt für sie nicht in Frage. Ich habe alles mögliche probiert um sie zu überzeugen.
Finanziell steht sie sehr schlecht da.

Ich muss davon ausgehen, dass sie -auch wenn sie behauptet keinen Kontakt mehr zu mir haben zu wollen- in Zukunft versuchen wird mich finanziell auszupressen.

Die Fakten:
Derzeitiger Aufenthalt: Österreich
Vermutlicher Aufenthalt eines möglichen Kindes: Österreich
meine derzeitige Meldeadresse: Nicht EU-Land
ihre derzeitige Meldeadresse: anderes EU-Land

Was muss ich tun, um ihr rechtlich zu "entkommen"? Ich bitte darum mir nicht mit der Moralkeule zu kommen. Wäre sie jemand, den ich lieben würde, wäre auch eine Heirat nicht ausgeschlossen. Aber sie ist charakterlich überhaupt nicht tragbar, geht auf kein Argument ein bzgl Abtreibung, und denkt/handelt wie ein Teenager (Alkohol, Parties, Untreue, dutzende Sexualpartner usw.) - sie ist aber deutlich älter als ein Teenie.
Ich habe keinen Kontakt mehr zu ihr.

Wenn ich in ein anderes EU Land ziehe, ohne Anmeldung dort, kann sie die Vaterschaft überhaupt feststellen lassen?
Könnte ich denn nach Österreich zurück? Oder bekommt man dann Probleme an der Grenze? Ich weiß es nicht.

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Question Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt)
Geschrieben von: Wintersonne - 20-02-2013, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo miteinander,

ich habe mal Fragen bezüglich des Umgangsrecht für einen Kindsvater, der noch NIE Kontakt zum eigenen Kind hatte:
Mein Freund ist Vater eines 10-jähr. Kindes, welches er noch NIE kennengelernt hat.
Die Mutter des Kindes und er hatten sich bereits in der Schwangerschaft getrennt, er war aber von Anfang an bereit, seinen Verpflichtungen für das Kind nachzukommen.
Leider hatte die Kindsmutter von Anfang den Kontakt der beiden untersagt/ verhindert, er durfte sein Kind bisher nicht mal auf einem Foto sehen! Selbst bei Verabredungen, wo er das Kind mal kennenlernen sollte (da war es noch Säugling), kam sie grundsätzlich ohne und ließ ihn immer dumm stehen. Was die finanziellen Verpflichtungen seinerseits betraf, auf diese bestand sie selbstverständlich immer und diesen ist er auch immer - ohne Probleme zu machen - nachgekommen.
Irgendwann hat er die Versuche, an das Kind heran zu kommen aufgegeben, aber es läßt ihn auch nicht los (was ich absolut verstehen kann). Obwohl er sein Kind noch nie gesehen hat, hat er eine große Sehnsucht ...
Im Zuge des aktuellen Kontakts zum Jugendamt wegen des Unterhalts, haben wir überlegt, nochmal einen Versuch zu starten, dass er sein Kind endlich mal kennenlernen kann.
Uns ist klar dass eine Menge Zeit vergangen ist und das Kind wahrscheinlich auch einen Ziehvater hat. Es ist nicht so, dass wir da irgendwas zerstören - oder Unruhe reinbringen wollen, aber er möchte auch endlich mal wissen wer sein Kind ist, wie es ihm geht, was es so macht und ggf. einen Kontakt aufbauen. Ihm ist schon klar, dass er nicht Vater im Sinne von VATER ist, aber wenigstens ein freundschaftlicher Kontakt mit evtl. regelmäßigen Briefen, Telefonaten oder auch mal Treffen sollte doch möglich sein, oder?
Er will das Kind auch nirgends rausreißen oder irgendwas aufdrängeln, er möchte einfach nur langsam Kontakt aufbauen (natürlich kindgerecht und ggf auch mit prof. Unterstützung).
Wir hatten erst überlegt, einen Brief an die Mutter zu schreiben, aber er befürchtet, dass sie nach wie vor sehr stur sein wird und alles abzuwehren versucht.
Nun überlegen wir, uns an das Jugendamt zu wenden und es langsam über das JA anzugehen.

Wie sieht es denn überhaupt mit der (Umgangs-) Rechtslage aus? Laut Internetrecherchen soll diese sich ja deutlich zugunsten der Väter geändert haben? Hat er denn überhaupt das Recht auf kennenlernen, auch wenn bisher noch nie Kontakt bestand?
Die Vaterschaft ist nachgewiesen und er ist seinen finanziellen Verpflichtungen immer nachgekommen.

Kann mir jemand Ratschläge oder Tips diesbezüglich geben?


Viele Grüße

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Question Fragen zu bevorstehendem Unterhaltstitel...
Geschrieben von: Wintersonne - 20-02-2013, 22:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo miteinander,

ich habe mich hier registriert, weil ich (in Absprache) für meinen Freund bezüglich Unterhalt/ Unterhaltstitel recherchiere.
Er ist zeitlich und beruflich eingespannt und hat keine Erfahrungen mit Foren o.ä., daher unterstütze ich ihn "seelisch & moralisch".

Ich hatte in einem anderen Forum einige Fragen gestellt, die offen blieben, aber per PN wurde ich freundlicherweise auf dieses Forum hingewiesen.

Um zum eigentlichen Thema zu kommen,
mein Freund hat vor ein paar Tagen Post vom Jugendamt bekommen.
Er ist Vater eines 10 jähr. Kindes und hat seit vielen Jahren immer einen festen Betrag an Unterhalt gezahlt. Er war nie säumig, ist immer allen Anforderungen nachgekommen und hat immer pünktlich die volle geforderte Summe gezahlt.

Nachdem von ihm vor ein paar Wochen die Einkommensnachweise angefordert wurden, hat ihn das Jugendamt in relativ barschem Ton aufgefordert, einen Unterhaltstitel zu unterzeichen. Er ist laut deren Berechnungen in der Gehaltsklasse 4 (Düsseldorfer Tabelle). Er soll zukünftig monatlich 327€ zahlen und das auch so titulieren lassen.
Leider hat er absolut keine Ahnung (wie ich) worauf er bei solch einem Titel unbedingt zu achten hat.
Wichtig wäre vor allem zu wissen, welche Art Titel soll er unterschreiben?
Es gibt die statischen und die dynamischen, welcher ist sinnvoll und warum?
Wie sieht es mit den Befristungen aus? Ich habe gelesen dass man bis zur Volljährigkeit befristen kann, aber auch nur für 1-x Jahre. Was wäre denn am sinnvollsten?
Wo sollte er bestenfalls den Titel ausfertigen lassen, beim JA oder eher Notar?
Ich muss dazu sagen, dass wir "EVTL." selber auch zusammen noch Nachwuchs haben wollen (was aber noch nicht feststeht), muss er in einem Titel diesbezüglich was besonderes beachten (im Fall eines weiteren Kindes muss er zeitweise für mich und das weitere Kind ja mitaufkommen)?
Wie setzt sich das bereinigte Nettoeinkommen zusammen?
Was darf für den Unterhalt angerechnet werden und was nicht?
Ich habe gelesen, dass zb. Aufwand für Arbeit, Rentenversicherungen, priv. RV bei der Berechnung mit berücksichtigt werden müssen, gibt es noch andere relevante?
Wie sieht es mit einem Kredit aus? Er möchte sich ein Haus kaufen, muss die monatl. Rate dann auch bei Berechnungen berücksichtigt werden?
Darf er eigentllich auch die Verdienstnachweise der Kindsmutter verlangen um Einsicht zu bekommen? Die Kindsmutter ist seit einigen Jahren verheiratet und ihr Ehemann hat ebenfalls Einkommen. Muss das auch bei den Berechnungen mit berücksichtigt werden? Die Fragen deshalb, weil aufgrund des höheren Bildungsstatus von beiden (abgeschl. Studium) die Wahrscheinlichkeit besteht, das sowohl die Kindsmutter als auch ihr Ehemann ein viel höheres Einkommen haben, als der Kindsvater.

Um eines vorweg zu nehmen, er möchte dem Kind nichts vorenthalten.
Er wird den Unterhalt selbstverständlich weiterhin zahlen (was bisher ja problemlos lief). Aber aufgrund dessen, dass man so viel negatives in Bezug auf Jugendämter und Unwahrheiten/Drohungen/Abzocke/ liest, möchte er eben auch nur das zahlen, was er ehrlich und fair ist.
Er hat weder zum Kind, noch zur Mutter Kontakt, seit der Geburt des Kindes läuft alles übers JA.

Ich hoffe ich "erschlage" euch nicht mit den vielen Fragen Blush...

Ich würde mich über Infos und Tips eurerseits freuen Wink.

Viele Grüße...

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  Umgangsrecht/Trennung
Geschrieben von: uschikowsky - 20-02-2013, 16:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo,
hier kann mir bestimmt geholfen werden...
und zwar mein freund hat ein 3 jährigen sohn aus seiner vergangenen ehe. seine ex frau macht ihn damit das leben auch sehr schwer. er will sein kind sehen und es klappt auch mal gut und dann sucht sie irgenwelche gründe das er ihn nicht mehr sehen kann. beispiele:
über weihnachten und silverster durfte er jeweils paar tage bei uns schlafen...dann hieß es er fährt für 2 wochen ins ausland zu den großeltern und da war er dann einige wochen. seine ex war in der zeit auch nicht zu erreichen so dass mein freund nichts wusste etc... jetz erzählt sie dinge bei JA wie es sei bei ihm zu dreckig, oder bei mir (haben getrennte whg) oder irgendwelche andere geschichten... aber nichts von all dem stimmt.

seine ex erzählt den kleinen auch immer wo es mit den treffen noch klappte, das der papagleich kommt und sie fährt zu XXXX und da sind kinder..ist doch klar das der sohn dann lieber da mit hin will und nicht mit den papa mit den er eh kaum sieht...

heut war der fall das er sein sohn beim JA treffen konnte und wir und leider 15 min verspäteten und das JA darüber informierten. jetz soll er seinen sohn gar nicht mehr sehen???

was kann er tun? würde ihn zu gerne helfen...

über antworten und hilfe würde ich mich sehr freuen...

---UsChI---

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Rainbow sollte man da Heiraten
Geschrieben von: DimitrieVegas - 18-02-2013, 15:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Mal ein konkretes Problem.

Ein Kind (7 Jahre) ist vorhanden 272,- /Monat KU
2. Kind kommt im April
mit der Mutter in einer intakten Beziehung seit 1,5 Jahren zusammen.

Für mich steht fest, wenn die Beziehung in die Brüche geht bin ich weg. Ich kann meine alte Staatsbürgerschaft annehmen und mich in Europa relativ Frei bewegen. Wenns nicht klappt komme ich halt wieder und nehme H4.

Die Frage(n):
gibt es einen Grund nicht zu heiraten?
gibt es ausser der SK 3 weitere Vorteile einer Heirat in der Situation?

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  Welche Kosten kommen auf einen zu ?
Geschrieben von: Agent-Smith - 18-02-2013, 00:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Mahlzeit zusammen,

die Hintergründe meiner Geschichte sind sehr vielfältig und würden hier den Rahmen sprengen. Angefangen vom banalen auseianderleben über ständige Beschimpfungen und Vorhaltungen meiner Frau an mich bis hin zu der Tatsache, dass Sie vor einem Jahr einfach mal beschlossen hat, auf Sex zu verzichten (war vorher schon nur sporadisch) mal rein Interesse halber:

Also, ich bin seit 14 Jahren verheiratet, habe einen Sohn (14 Jahre), eine Tochter (8 Jahre) und wir haben ein Einfamilienhaus. Was würden denn da an regelmäßige Kosten anfallen, wenn mir mal die Scheidung bevor stünde ?

Also, meine Frau kommt aus einem Nachbarort - 50 km weit weg und würde sicherlich wieder dorthin ziehen. Ich könnte mir vorstellen, dass mein Sohn nicht alle sozialen Kontakte abbrechen würde und meine, dass er bei mir bleiben würde. Sehe ich das richtig, dass ich lediglich Unterhalt nach DT für meine Tochter zahlen muss, oder hat meine Frau auch ncoh Anspruch ? Und wie wird denn dann das Kindergeld verrechnet ? KOmmt noch mehr auf mich zu ?

Danke erst einmal vorab !

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  Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
Geschrieben von: Desaster2005 - 14-02-2013, 22:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (101)

Mit der Geburt meiner Zwillinge und der Anerkennung der Vaterschaft durch mich und durch die Kindesmutter, bin ich nach dem Gesetz her unterhaltspflichtig. Dieser Unterhaltspflicht kann ich aber nach dem Gesetz nicht nachkommen, da ich ALG II beziehe. Die Kindesmutter hat ihrerseits Unterhaltsvorschuss bewilligt bekommen seit 01-12-2012.

Somit liege ich in der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Da ich einige gesundheitliche Einschränkungen habe (Gutachten der Genossenschaften) und ebenfalls verdammt schlechte Sehkraft, die es mir verbietet eine Fahrerlaubnis zu besitzen (Wurde durch einen Augenarzt bestätigt) bin ich im Bereich der Jobsuche von eh her ziemlich eingeschränkt. Ebenfalls liegen dem JA diese Unterlagen komplett vor.

Trotz alledem komme ich den Forderungen des JA nach, und habe den jeden Monat pünktlich meine „Bewerbungsbemühungen“ per Post offenbart. Da ich Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen meinen Erstberuf nicht mehr ausüben kann und darf, habe ich mich händeringend nach allen mir zur Verfügung stehenden kostengünstigen Mitteln im Bereich meines Zweitberufs beworben. – Bundesweit wohlbemerkt.

Nun bekomme ich zum 01-02-2013 ein freundliches Schreiben vom JA (voll mit unmöglichsten Schreibfehlern gespickt), mit dem folgenden Inhalt:


„Nach Auffassung des OLG sind dem Jugendamt monatlich 20 Bewerbungen vom Unterhaltspflichtigen vorzulegen, die konkret auf bestimmte Stellenangebote zugeschnitten sind, sog. „Blindbewerbungen“ reichen nicht aus. Die durch Sie eingereichten Bewerbungsschreiben sind so verfasst, das Sie auf eineunbestimmte Vielzahl von Stellenangeboten, nur konkret auf eine bestimmte Stelle als „Bürokaufmann“ zugeschnitten sind“
Aus vorgenannten Gründen entsprechen die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen.



Ich benutze Textbausteine, und ich schreibe nicht unbedingt bei jeder Bewerbung jedes Anschreiben immer komplett neu, sondern ändere mal etwas ab, entferne etwas, füge etwas hinzu. Letztendlich mag ich mich als BKN beworben haben, aber das Berufsfeld ist so umfangreich, das es damit noch lange nicht heißt, dass man in einem Unternehmen als BKN auch eingestellt werden muss.

Ebenfalls die Begründung, es seien alles „Blindbewerbungen“, fand ich schon recht fragwürdig, da zum einen die Adressaten bekannt und ersichtlich waren, und zum anderen Stellenausschreibungen ebenfalls vorhanden waren. Es kam schon mal vor, dass der Arbeitgeber anonymisiert war, aber dann ging damit die Bewerbung direkt an die Agentur für Arbeit, die das weiterleitet.

Mittlerweile bewerbe ich mich auf ausgeschriebene Stellen als „Mitarbeiter“ im Allgemeinen.
Ich bin schon beinahe wieder der Ansicht, dass denen das auch nicht recht sein wird, oder ist das nur beabsichtigte „Panikmache“ um sich ihre toten Gäule gefügig zu machen?

Wie sieht das eigentlich mit einer Kostenerstattung der Bewerbungen aus - Schall und Rauch, wie das JA behauptet? Oder gibt es da was greifbares?

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  Diskussion zu "Unterhaltsvorschuss oder das Elend nahm seinen Lauf"
Geschrieben von: DimitrieVegas - 14-02-2013, 14:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo und Willkommen an Board,

erstmal eine wichtige Frage meiner Seits, ist das eine Satire oder ernst?

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  Kindesunterhalt Beurkunden lassen
Geschrieben von: ohnec - 10-02-2013, 17:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo ich hab am Dienstag einen Termin beim JA um ein Urkunde erstellen zu lassen. Würde das Nachfolgende so durch gehen oder gibt es Punkte die ich anders formulieren müsste?

************************

Der Erschienene erklärt nach Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterhaltsverpflichtung sowie
über die Bedeutung der Unterwerfungsklausel:

1. Für mein Kind *** geboren am ***
bin ich **, geboren am *** unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch
des Kindes ist noch nicht tituliert.

2. Ich verpflichte mich, meinem Kind jeweils zum 3. eines jeden Monats den folgenden Unterhalt
im Voraus zu zahlen.

Vom 01.03.2013 an monatlich 333€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes,
ab der zweiten Altersstufe 383€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes und
ab der dritten Altersstufe 448€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes.

Nach gegenwärtiger Rechtslage errechnet sich der Zahlbetrag – derzeit – wie folgt:
333,00 Euro abzüglich 92,00 Euro Hälftiges Kindergeld = 241,00 Euro monatlich.

3. Wegen der Unterhaltsverpflichtung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Urkunde und ermächtige die Urkundsperson, dem Kind eine vollstreckbare Ausfertigung
zu erteilen.

Diese Urkunde ist nur solange Gültig wie *** tatsächlich bei seiner Mutter wohnt.
Diese Urkunde verliert die Gültigkeit bei einer Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners.
Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes,
***, welches am *** erreicht ist.

****************************

Danke für eure Tipps schonmal im voraus.

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  Statement einer Ex-Borderlinerin
Geschrieben von: Jessy - 09-02-2013, 16:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

Heute habe ich nicht unbedingt einen meiner besten Tage, da unsere Kleine mit hohem Fieber im Bett liegt und mich das immer fertig macht, den kleinen Zwerg so leiden zu sehen - vielleicht platzt mir deshalb jetzt der Kragen.

Seit einigen Monaten lese ich hier nun schon mit, habe vieles gelernt und meinen Horizont sehr erweitert.
Eines aber stößt mir immer wieder sauer auf, und das ist dieses unreflektierte, gedankenlose Gehetze gegen Borderlinerinnen.

Daher mal - aus der Sicht einer "Geheilten": Steckt euch das dämliche, aus Wut und Enttäuschung geborene, alles verallgemeinernde Gezeter an den Hut.

Ganz sicher gibt es selten dumme Frauen, unerträgliche Mutterglucken und psychisch durchgeknallte Damen, die einem eigentlich engagierten Vater das Leben zur Hölle machen oder gar zerstören - aus freien Stücken und mit voller Absicht. Für die muss und sollte man auch keine Ausreden und Entschuldigungen finden.

Aber: Das Borderline-Syndrom ist eine psychische Erkrankung. Die sucht man sich weder aus, noch lebt man gerne damit. Ergo - auch wenn das manch frustriert-verletztem Ex-Partner vielleicht nicht bewusst werden mag - tut man das, was man unter Einfluss dieser Krankheit tut, nicht aus bösem Willen heraus. Das mag keine Entschuldigung sein und auch nicht besser machen, was man anderen antut - aber es kann auch nicht angehen, dafür generell gesteinigt zu werden.

Keiner würde einem Blinden vorwerfen, nicht sehen zu können, oder zu einem Krebskranken sagen "Stell dich nicht so an, streng dich einfach ein wenig an, dann wirst du gesund." - im psychosomatischen Feld aber ist diese Einstellung gang und gäbe. Hätte ich für jedes Mal, in dem ein Ratschlag bezüglich meiner Erkrankung mit "Du musst doch einfach nur..." begann, einen Cent bekommen, wäre ich heute reich.

Als bei mir mit 15 Borderline-Syndrom diagnostiziert wurde, kam das gerade in Mode. Jedes junge Mädchen mit Selbstverletztungstendenzen und Depressiosansätzen wurde in diesem Sammeltopf geworfen - seit heute hat sich daran wenig geändert.

Heute, etwa 13 Jahre, dutzende Psychiatrie- und Kurklinikaufenthalte, diverse Psychotherapien, einige zusätzliche "Diagnosen" und ein paar gescheiterte Beziehungen später, kann ich ein annährend "normales" Leben und eine intakte Beziehung führen. Das war ein langer, entbehrungsreicher und teils lebensgefährlicher Weg. Er hat vielen, nicht nur mir, viel Leid gebracht - aber auch ein besseres Verständnis und mehr Wertschätzung für so manches.
Vieles von dem, was ich in diesen Jahren getan habe, lastet mir noch heute schwer auf der Seele - insbesondere das, was meine Familie mitmachen musste, allen voran meine Mutter. Glaubt mir, es macht keinen Spaß damit zu leben. Als Borderliner lebt man immer auf dem schmalen Grat zwischen "seine Krankheit akzeptieren" und "sie nicht als Ausrede für alles zu nehmen". Und wenn man alles hinter sich hat, bleiben - auch wenn man sich dieses Leben, die Ursache (ob nun Trauma oder biochemischer Fehler im Kopf), die Auswirkungen, selbst nie ausgesucht hat - genug Schuldgefühle für zwei Leben.

Insofern werbe ich hier nicht um Mitgefühl.
Aber folgendes sollten sich ein paar hier im Forum mal durch den Kopf gehen lassen:
1. Nicht jede Beziehung, die schlecht gelaufen ist, und jede Ex-Partnerin, die sich jetzt scheiße verhält, ist eine Borderlinerin, auch wenn man nur allzu gerne seinen Probleme mit dieser Frau ein Etikett verpassen würde. Mir ist schon klar dass Borderline ein guter Ablageplatz für alle vermeintlich Betroffenen ist, aber man kann es sich auch selbst echt leicht machen...
2. Von einem entsprechenden Arzt diagnostizierte erkrankte Frauen (oder Männer) haben ebenso viel Verständnis und Unterstützung verdient wie jeder andere schwer kranke Mensch auch. Das bedeutet nicht, dass man alles mitmachen muss. Aber es gibt Experten, die einem in solch einem Fall helfen können.
3. Einer meiner ersten Psychotherapeuten sagte einmal zu mir: "Sie werden diese Krankheit ein ganzes Leben lang mit sich rumtragen." Sehr motivierend. Recht hatte er übrigens auch nicht. Ja, die endgültigen Heilungschancen stehen schlecht, sind aber kein "6er im Lotto". Hier wird so generell allen "Problemfrauen" mal eben Borderline angedichtet und böse Absicht, sowie keinerlei Besserungswillen & - chance gleich dazu, dass einem vernünftig denkenden Menschen eigentlich nur schlecht werden kann.

Also lasst die Verteufelung, setzt euch - so ihr denn überhaupt wirklich betroffen seid - ernsthaft mit dem Thema auseinander und findet für EUCH (nicht für eure Ex-Partnerin) einen Weg, damit zu leben. Frust, Wut und Enttäuschung bleiben euch unbenommen - aber seit der Praxis der Hexenverbrennung sind ein paar Jahre ins Land gegangen, und auf diesem Weg ist sowieso nichts zu erreichen.
Die besten Chancen hat man, wenn man den Kern des Problems versteht und selbst die richtigen Verhaltensweisen erlernt, mit der Erkrankung des Gegenübers umzugehen. Damit macht man es nicht unbedingt (aber vielleicht) dem Borderliner leichter - sich selbst aber auf jeden Fall.

Besten Dank an alle, die es bis hierher geschafft haben. Wink

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