Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.804
» Neuestes Mitglied: Papa 88
» Foren-Themen: 8.317
» Foren-Beiträge: 153.506

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Wechselmodel/Unterhalt
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 22 Minuten
» Antworten: 1
» Ansichten: 30
wie vorgehen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Vor 1 Stunde
» Antworten: 53
» Ansichten: 2.776
Immer mehr Kinderlose
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 23:25
» Antworten: 90
» Ansichten: 96.000
Schwxxxxeien vom Jugendam...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 12:50
» Antworten: 2
» Ansichten: 313
Gesetzesreform: Mehr Belo...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
Gestern, 09:50
» Antworten: 12
» Ansichten: 735
Kann mein 3 jaehriger Soh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NurErzeuger
16-03-2026, 23:05
» Antworten: 308
» Ansichten: 26.332
Mal gerechnet
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
16-03-2026, 07:29
» Antworten: 10
» Ansichten: 865
Trennung beginnt, was nun...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-03-2026, 23:53
» Antworten: 18
» Ansichten: 4.953
Die besten Selbstmordmeth...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Hansidampfi
15-03-2026, 12:43
» Antworten: 18
» Ansichten: 2.077
Sorgerecht mit Sorgen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: FlipFlop
13-03-2026, 22:31
» Antworten: 3
» Ansichten: 261

 
  Pfändungsschutz-Konto (P-Konto)
Geschrieben von: calcaneus - 05-03-2013, 16:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo,

hat hier jemand Erfahrung mit einem P-Konto?

Kurz zu meiner Situation:
Ich hab das gemeinsame Sorgerecht und bin (zum Glück) von der KM geschieden, aber der Umgang wird seit meinem Auszug langsam aber konsequent eingeschränkt, bis vor ca. 1 Jahr, ab da geht nix mehr, weder Telefon, Whatsapp, Email, Handy, Facebook - NIX. Sie hat mir ja geschworen "wenn du mich verlassen solltest werde ich dafür sorgen, dass du nix von den Kindern hast und ich werd dich bluten lassen wo es nur geht" - O-Ton meines ExGriffInsKlo
Auch immer wieder über Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt, Mediatoren, Anwälte - NIX. Kinder mittlerweile entfremdet. ExFassOhneBoden schreit seit 7 Jahren nur nach dem Geld. Ich hab immer Unterhalt gezahlt was ich konnte (Selbstbehalt, oft auch - dummerweise - überzahlt) und war sogar nach einem schweren Unfall ziemlich zeitnah wieder arbeiten (bin nun schwerbehindert mit Merkmal "G").
Jetzt hat sie wohl Alice Schwarzer als Anwältin und fordert um die 8000,- eus von den letzten 5 Jahren ein und 100% Mindestunterhalt + Nebenjob für die nächsten 300 Jahre (aweng übertrieben ich weiss). Keine Ahnung woher die Mädels die Summen ziehen... mir auch egal. Außerdem meint sie ich kann auf jeden Fall im Sitzen arbeiten und so 400 eur dazuverdienen, ich muss dazu sagen, dass ich seit letztem Jahr April wegen meiner beidseitigen Arthrose in den Sprunggelenken daheim bzw. im Krankenhaus bin. Auf jeden Fall kamen heute 2 Pfändungsbescheide (ich hab 2 Kinder, 11 und 14) rein. Erstmal war das ein Schock für mich weil gestern auch Miete, Nebenkosten usw. weg sollten, aber nicht gingen da Pfändung draufliegt und Konto erstmal komplett gesperrt ist. Ne Abänderungsklage iss seit Monaten am Laufen aber wegen eines ignoranten Richters (keine Krankheitskosten anrechnen, 100% Mindestunterhalt zahlen obwohl ich Krankengeld bekomm) und einer gierigen Ex geht da so richtig nix voran ausser Forderungen der Gegenseite. Ach ja, nen 100% Titel hab ich auch noch an der Backe. Ich weiss mittlerweile auch wie bescheuert ich bin/war auf vernünftige Weise alles zu versuchen.

Das sind meine Erfahrungen von heute:
Also erstmal Schock verdaut (so gut es ging), alles eingescannt und dem Anwalt gefaxt. Danach Anwalt angerufen - Anwalt iss bis Freitag nicht im Haus. Fuck.
Also ins Internet und irgendwann über das P-Konto gestolpert. Auf die Bank und die Umstellung beantragt. Bank von nix ne Ahnung, die wussten nur, dass ein kostenloses Girokonto nicht zum P-Konto werden kann (weil die Bank per Gesetz keine Gebühren für ein P-Konto verlangen darf) und erst auf ein kostenpflichtiges Girokonto umgestellt werden muss. Also, die Tusse macht alles fertig, ruft mich an und ich komm dann zum Unterschreiben.

Auf dem P-Konto hat man (ungefähr) 1028,27 € (fragt mich net wer sich solche Zahlen ausdenkt) als Pfändungsschutzgrenze. Dass es möglich ist diese Grenze nach oben zu schieben weiss ich, aber wie ist das wenn die GierExe die Grenze nach unten verschieben will und wie verhält sich das mit dem Selbstbehalt bei Krankheit/Arbeitslosigkeit oder für den Fall dass ich irgendwann wieder ne Arbeitsstelle finde??


schöne sonnige Grüße von einem dem es mittlerweile scheissegal ist wer was von ihm fordert - ich fahr mich wirtschaftlich gegen die Wand und mach das nicht mehr mit - Pech - und somit wird das Leben wieder erträglicher

calc

Drucke diesen Beitrag

  Wie kann ich 2. Scheidungstermin erzwingen ?
Geschrieben von: ArJa - 05-03-2013, 15:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen.

Lebe seit Juni 2011 getrennt und zahle jeden Monat 400 € Trennungsunterhalt an meine Ex. Der erste Scheidungstermin lief im Oktober 2012. Beide Seiten erklärten, dass die Ehe gescheitert sei und die Ehe nicht wiederhergestellt werden soll. Gegenseite hat der Scheidung nicht zugestimmt wegen nachgehendem Betreuungsunterhalt und nicht geklärtem Zugewinnausgleich. Alles Andere ( Versorgungsausgleich, Hausrat, Umgang lt. OLG-Vergleich ) ist geklärt.

Ich habe Exe im November ein Angebot gemacht : Ich zahle ihr freiwillig weiterhin 400 € TU mit Schlußrate 01.07.2013 . Ab Juli 13 kann Exe dann ihre Vollzeitstelle als Bankerin antreten und TU ist damit obsoleth geworden. Ihre von mir verlangte Gegenleistung : Scheidung sofort und Zugewinnverfahren ist erledigt ....

Nach ewigem Hin und Her hat Exe im Dezember zugestimmt und ich hatte gehofft Herr Familienrichter hätte einen 2. Scheidungstermin anberaumt , aber weit gefehlt .. Nichts passierte , obwohl ihm sämtliche Korrespondenz vorlag.

Klar ist, dass ich aufgrund meines Angebots eh bis Juli 13 zahlen muss... aber es wurmt mich, dass nur ich eine Leistung erbringe und die Gegenseite nichts macht .. d.h. letzte Woche hat sie eine neue Sau entdeckt, die sie durchs Dorf treibt. Sie revidiert ihr Einverständnis dahingehend dass sie nachgehenden BU für den Fall verlangt, dass sie nach Scheidung erkrankt und wieder auf Teilzeit gehen muss oder die schulischen Leistungen unserer Tochter so nachlassen sollten, dass sie wieder mehr betreuen und weniger arbeiten müsse.

Ich werde dem selbstverständlich nicht zustimmen ... Scheidung ist Scheidung und ihr allgemeines Lebensrisiko werde ich nicht finanzieren und für Tochter ( 10 ) gibts ggf. Nachhilfe ..

Mit meinem Anwalt bin ich unzufrieden, möchte aber so kurz vor der Scheidung nicht mehr wechseln ..

Kernfrage ist : Wie kann ich das Gericht zu einem dann hoffentlich letzten Termin bewegen ??

Gruß
ArJa

Drucke diesen Beitrag

  Ablehnung PKH / Unterhaltsabänderung
Geschrieben von: Nappo - 04-03-2013, 20:11 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Hier ein interessanter Auszug des LG Koblenz (Beschwerdeinstanz) wegen Abänderung der Urkunden und Antrag auf PKH ( Verfahren führe ich natürlich weiter) :

....Der Antragsteller ist den Antragsgegnerinnen nach §§ 1603 Abs. 2 Satz 1, 1601 BGB, gesteigert unterhaltsverpflichtet. Er hat daher alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Mindestunterhalt der bedürftigen monderjährigen Antragsgegnerinnen sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen. Insbesondere darf Er nicht ohne rechtfertigenden Grund eine zur Zahlung des Mindestunterhalts auskömmliche Arbeitsstelle aufgeben. Soweit Er in einer neuen Beziheung ein aus dieser Beziheung hervorgegangenes Kind (teilweise) betreut, sind die insoweit vom BGH entwickleten Grundsätze zur "Hausmannrechtsprechung" zu berücksichtigen.
Unter Zugrundelegung der vorgenannten Grundsätze kommt eine Abänderung der Jugendamturkunden nicht in Betracht, da der Antragsteller auch weiterhin verpflichtet ist, den gesetzlichen Mindestunterhalt zu zahlen.

Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, aufgrund seiner Lebenspartnerschaft, der Geburt seines Sohnes und der damit verbundenen teilweise Kinderbetreuung und Haushaltsführung kein höheres Einkommen erzielen zu können, ist dies nach dem bisherigen Vorbringen ebenfalls unterhaltsrechtlich unbeachtlich.

Drucke diesen Beitrag

  Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft?
Geschrieben von: Absurdistan - 04-03-2013, 19:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,

Ich zahle den Mindestunterhalt seit über einem Jahr an die Beistandschaft.
Diesen Monat ist eine Verhandlung wegen Titulierung.
2 mal hat die Beistandschaft ans Gericht geschrieben ich hätte keinen Unterhalt bezahlt. Beim 1. mal soll ich von Februar bis August NICHTS bezahlt haben. Anhand von Belegen konnte ich natürlich das Gegenteil beweisen.
Jetzt wird wieder behauptet ich hätte ab Oktober nichts bezahlt. Stimmt natürlich wieder nicht.

Hinzu kommt noch das der Unterhalt nicht weitergereicht wird und die KM nur Vorschuss bekommt. Der KM ist das relativ schnuppe da sie Hartz4 bekommt.

Die Beiständin ist entweder zu doof für ne ordentliche Buchhaltung oder extrem dreist. Ich werde als böser hingestellt dem das finanzielle Schutzbedürfnis meiner Tochter egal ist und sie leitet das Geld nicht weiter.

Ist das Unterschlagung? Ex meint die müssen das einbehalten weil es noch keinen Titel gibt.
Stimmt das? Wär gut wenn jemand da was genaueres weiss

Drucke diesen Beitrag

  Bedarfkontrollbetrag
Geschrieben von: 24601 - 03-03-2013, 22:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Servus !

Gilt der Bedarfskontrollbetrag bei nur einem Unterhaltsberechtigten ?

Vielen Dank im voraus !
24601

Drucke diesen Beitrag

  Für alle" Petitionen in Österreich und Deutschland"
Geschrieben von: alexerl - 03-03-2013, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Dies bekam ich gerade von einem Vater aus Österreich.. Vielleicht können wir so etwas bewirken?

Drucke diesen Beitrag

  Trennung: Bei wem bleibt das Kind?
Geschrieben von: Jessy - 02-03-2013, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hi zusammen,

weg von unserem Fall, eine befreundete Baustelle:

Die Kindesmutter trennt sich nach 15 Jahren Beziehung vom Kindesvater (nicht verheiratet!). Aus der Beziehung gibt es ein neunjähriges Kind. Es besteht gemeinsame Sorge. Lebensmittelpunkt des Kindes war schon immer das Haus des KV.

Die KM hat jetzt angekündigt, aus dem Haus des KV auszuziehen. Das Kind wird sie laut eigenen Aussagen mitnehmen, zudem möchte sie nicht im näheren Umfeld der Stadt bleiben. Durch die Blume hat sie auch schon angekündigt, bei dem geringsten Widerstand des KV "schmutzige Wäsche zu waschen". Umzug soll in zwei bis vier Wochen stattfinden. Da die KM bisher auch beruflich für den KV tätig war, das aber jetzt gekündigt hat, ist sie ab sofort arbeitslos, bemüht sich gerade auch schon um eine Sozialwohnung.

Die Kinderbetreuung wurde bisher hälftig bestritten. Der KV hat sein Büro im Eigenheim und ist beruflich selbstständig, d.h. er könnte auch weiterhin problemlos die persönliche Kinderbetreuung gewährleisten. Darüber hinaus hat das Kind auch eine sehr innige Beziehung zu den Großeltern väterlicherseits.

Der KV möchte, dass das Kind bei ihm bleibt. Er wird nächste Woche dem Kind die Trennung mitteilen (wurde bisher nur unter den Eltern besprochen) und das Kind fragen, was es möchte. Gesetz dem Fall, das Kind möchte beim KV bleiben, wie geht man am besten weiter vor, um zu verhindern, dass die KM einfach sang- und klanglos mit dem Kind verschwindet (womöglich ins Ausland, obwohl bei deutsche Staatsbürger sind)?

Antrag auf alleiniges ABR? Verbleibensanordnung beim KV?
Begründung - Kontinuitätsprinzip?

KV war schon bei einem Anwalt, der meinte aber lapidar, es könne ja nichts passieren, selbst wenn die KM das Kind mitnimmt, etc. Ich persönlich aber nehme mal an, wenn die KM mit dem Kind auszieht und dann Wochen/Monate ins Land gehen, bis es einen Gerichtstermin gibt, stehen die Chancen schlecht, dass das Kind zum Vater zurückkommt.
Der KV möchte um des Kindes willen so wenig Eskalation wie irgend möglich, will aber das Kind auf jeden Fall bei sich behalten (ich weiß, schließt sich ein wenig aus, aber so sind die Fakten), es sei denn, das Kind will explizit mit der KM mit.

Drucke diesen Beitrag

  Fragebogen und das Finanzamt
Geschrieben von: Jigsaw - 02-03-2013, 08:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo,

das Jugendamt möchte ja immer den Fragebogen ausgefüllt haben zwecks Berechnung des Kindesunterhaltes. Der Fragebogen enthält eine Zustimmung, dass der Unterhaltszahler mit der Abfrage der Daten beim Finanzamt einverstanden ist.

Meine Frage:

Kann man nicht gleich darauf hinweisen, dass das JA die Daten beim Finanzamt abfragen kann und sich somit die Arbeit mit dem Fragebogen sparen?

Gruss

Drucke diesen Beitrag

  Vorsicht Schweiz: Fall Marion Mansour
Geschrieben von: Petrus - 01-03-2013, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Der Fall des Ehegatten von Marion Mansour wird langsam unangenehm für die Züricher Justiz.

Was ist bisher passiert: Falschbeschuldigung von Hassan Mansour

Hassan Mansour wurde aufgrund einer Beschuldigung durch seine Ex-Frau (Schweizerin) als gefährlich eingestuft - mehr als die Aussage seiner Ex-Frau gab es nicht (vgl. Kachelmann). Das hat aber einem Richter gereicht ihn vorsorglich zu inhaftieren, denn es könnte ja sein, dass er gegenüber seiner neuen Frau Marion Mansour wieder gefährlich wird.

Dieses unwürdige Theater hat man über 3,5 Jahr hingezogen, bis das Schweizer Bundesgericht festgestellt hat, dass kein Haftgrund vorliegt - mit anderen Worten reicht eine Aussage gegen Aussage Situation nicht aus. Anstatt Herrn Mansour einfach zu entlassen, fing das übliche (üble) Spiel der Schweizer Justiz an:
- Verweigerung anwaltlicher Unterstützung
- ein Angebot an Herrn Mansour auf Haftentlassung, wenn er dann freiwillig und sofort die Schweiz verlässt (dass er noch mit seiner neuen Ehefrau und Schweizerin Marion Mansour verheiratet ist, wird ignoriert)
- Erneute Begutachtung, um vielleicht doch einen Haftgrund zu schaffen
usw usf

Jetzt kommt im Dez 2012 die Wende - die Richterin Catherine Gerwig Bircher am Zwangsmassnahmen-Gericht verfügt unter Tatsachenverdrehungen, was man vorher nicht erreicht hat: Die Haftentlassung und zwangsweise Ausweisung von Herrn Mansour aus der Schweiz:

Der Fall Mansour - aktuell/ sind wir noch ein Rechtsstaat wenn Richter extra lügen?
Weihnachtsbrief an Richterin Catherine Gerwig Bircher – Ihre Deportation meines Ehemannes
und
Wende im Fall Mansour - Vergewaltiger wird ausgeschafft (Blick, 30.12.2012)

Genau dieser letzte Artikel von Blick ist sehr interessant. Er zeigt nämlich in der Berichterstattung und den Kommentaren, wie die Schweizer denken und ticken. Man muss sich immer vor Augen halten, dass der Hintergrund eine Aussage-gegen-Aussage Situation nach einer Scheidung war, zu der es keine weiteren Beweise gab. Ein probates Mittel für eine Frau einen ausländischen Ex-Mann endgültig loszuwerden.

Laut Recht kann hier nur in Dubio pro Reo entschieden werden und im Falle eines vorliegenden glaubhaften Verdachts allenfalls ein Umgangsverbot verhängt werden. Nicht so die Schweizer - die projezieren die vermutliche Falschbeschuldigung auf die neue Frau und stecken den Delinquenten gleich ins Gefängnis, weil der ja für seine neue Frau ebenfalls eine Gafahr darstellt und sich nicht freiwillig von ihr trennen würde.

Er hat nun die rechtswidrig verhängte Strafe abgesessen und bestreitet alles bis heute. Und weil er 4 Jahe im Gefängnis war, hat er nach der Entlassung natürlich pro Forma keine Aufenthaltsbewilligung mehr und wird deshalb ebenfalls pro Forma (siehe oben) vom Gefängnis in die Abschiebehaft am Flughafen transportiert. Hier sitzt er nun, weil sich seine jetzige Frau Marion eben nicht den kriminellen Methoden der Schweizer Justiz beugen will.

Und was denken die anderen Schweizer darüber (siehe Blick Artikel mit Kommentaren):

Zitat:Liebe macht blind. Diese Frau ist noch nicht erwachsen. Und der Altersunterschied von 20 Jahren. Oder vielleicht ist das eine Scheinehe?
>>> so so Scheinehe nach 20 Jahren Aufenthalt in der Schweiz

Was findet die Frau an dem Typen??????? 20 Jahre älter und Vergewaltiger ...
>>> aha - jetzt ist er ein Vergewaltiger - unbewiesen aber verurteilt

Gar nicht diskutieren, ausschaffen!!
>>> kurz und bündig - wozu Gerichte, wenn es auch Bäume gibt

Ist das Ganze wirklich so einen langen Artikel in einer der national am meisten gelesenen Tageszeitungen wert? Ausser Frau Mansour aus ihren ureigensten persönlichen Beweggründen ist es in niemandes Interesse, dass Herr Mansour nicht ausgeschafft wird.
>>> wozu Recht, wenn die Masse (die Masse bin 'ich') etwas anderes will. Und so ein kleines Anliegen einer Ehefrau spielt ja auch keine Rolle - wäre man noch im Jahre 1782, würde man mit Marion Mansour auch ganz anders umspringen können - etwa so, wie hier

Drucke diesen Beitrag

  Unterhaltsrecht in Tschechien
Geschrieben von: Bluter - 01-03-2013, 12:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Und weil es dem unseren so sehr ähnelt, dürfen die Tschechen es dann auch in ihr BGB(!) einpflegen.
Von Unterhaltstabelle, über nicht Befristung, bis Unverbindlichkeiten, alles drin.

Eine nette Zusammenfassung von einer Anwaltsanwärterin, in - ein Tusch - deutscher Sprache:
Prager Zeitung

Drucke diesen Beitrag