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| Umzug der KM bei gSR |
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Geschrieben von: 'c' - 26-01-2013, 08:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Die KM ist mit der Tochter umgezogen, innerhalb der Stadt, der Umzug
ist unstrittig.
Was mir aufstösst ist, dass die KM glaubhaft versichert beim Bürgeramt sei meine Zustimmung bzw. gSR kein Thema gewesen.
Ist dies Rechtens?
Ich hatte der Mutter sogar eine Vollmacht schriftlich erteilt, dass ich mit dem Umzug einverstanden bin. Hiernach ist offensichtlich nicht gefragt worden.
Es geht mir nicht darum wegen einer solchen Kleinigkeit Ärger mit der Mutter zu bekommen, dass Verhältnis ist nämlich relativ entspannt.
Mir geht es darum Ärger mit dem System zu suchen.
Kann ich zum Beispiel eine schriftliche Anfrage an das Bürgerbüro formulieren, wo meine Tochter mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wie es dazu kommt?
Kann dieses "vermeintliche" Fehlverhalten der Beamtin eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigen?
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| Wie hält ihr diesen Druck aus ??? |
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Geschrieben von: Zahlemannundsöhne - 25-01-2013, 17:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Hallo liebe Gemeinde,
ich muss mich mal kurz auskotzen wenn ihr es mir gestattet? Ich weiß nicht wie so mancher von euch es schafft mit diesem Druck klarzukommen? Ich bin jetzt vor knapp über ein Jahr unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gefallen und habe mich auch bemüht wieder einen Job zu finden, insofern ich noch die Kraft dazu hatte, aber so langsam merke ich das ich mit meinen Kräften am Ende bin !!
In dieser ganzen Zeit kamen so viele Dinge auf mich zu, dass ich jetzt einfach nicht mehr kann und ich das Gefühl habe, ganz nah am Abgrund zu stehen !
Ich hatte in dieser Zeit einen Rechtsstreit mit dem Anwalt der Kindesmutter wegen einer Einbenennung meiner Kinder gehabt,(sollten den Namen des Stiefvaters bekommen) was fast 9 Monate gedauert hatte(was ich zum Schluss auch gewonnen habe)Des Weiteren hatte mir das Jugendamt am 02.2012 mitgeteilt das ich jetzt statt 314 Euro, nun 97 Euro überweisen soll und die Differenz jeden Monat als Unterhaltsschulden auflaufen würden Usw.
Ich habe wirklich in den knapp acht Jahren wo ich unterhaltspflichtig bin, bis heute, jeden Monat meinen Unterhalt bezahlt. Nun hat die Kindesmutter die Beistandschaft aufgelöst und hat sich einen Rechtsanwalt genommen, dieser fordert nun auf einmal über 10.000 Euro von mir und ich sollte doch bitte diesen Monat den Mindestsatz von zusammen 644 Euro für meine beiden Kinder Überweisen( bin jetzt ALGII), ansonsten würden sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Ich habe aber nur 67 Euro überwiesen, weil mehr ging wirklich nicht !!!
Der Rechtsanwalt forderte auch im gleichen Atemzug meine Bewerbungsbemühungen und ich sollte mich schon mal drauf einstellen, dass erhebliche Unterhaltforderungen auf mich zukommen werden.
Diesbezüglich werden sie aber noch mal gesondert auf mich zukommen.
Nun habe ich den Anwalt unter anderem geschrieben, dass ich mich in diesen Monat noch in einen Praktikum befinden werde, wo ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum 01.03. übernommen werde. Was auch nicht gelogen ist, sondern zu 100% stimmt ! Er stempelte es jedoch so ab, als würde ich nur versuchen mich in ein Praktikum flüchten zu wollen und meine Bewerbungen wären ein Witz.
Nun hat er der Kindesmutter angeraten mich auf §170 Unterhaltspflichtverletzung zu verklagen.
Warum ??? Ich komme doch meinen Verpflichtungen nach, wenn auch nicht im großen Umfang, aber ich zahle ja immer noch, dass was ich kann.
Ok, meine Bewerbungsbemühungen (10 Stück) sind ein bisschen mau, gebe ich ja zu, aber wenn man nach dreizehn Jahren Betriebszugehörigkeit auf einmal seinen Job verliert, die Ex-e es einen schon so nicht immer leicht gemacht hat und dann sich auch noch mit Jugendämtern, Jobcentern und Anwälten rumschlagen muss, man Existenzängste hat und seit Jahren eh schon Depressiv ist und wenn es an der Tür Klingelt man schon jedes Mal in Panikattacken verfällt, da hat man doch irgendwann keine Kraft mehr oder ????
Viele haben mir auch schon dazu geraten einfach abzuhauen, aber ich glaube nicht das man davor so einfach weglaufen kann, außerdem habe ich im Moment nicht mal die Kraft abzuwaschen!!!
Ich wollte nicht rumjammern, auch wenn ich für den einen oder anderen den Eindruck erweckt habe, ich wollte mir nur mal was von der Seele schreiben. ---DANKE---
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| Vaterschaftstest |
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Geschrieben von: Rita - 24-01-2013, 17:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo!
Mal sehen ob mir jemand einige Fragen beantworten kann!
Meine Ex (nicht verheiratet) behauptet dass ich der Vater ihres Kindes sei, verweigert mir aber einen Vaterschaftstest.
Wie ich jetzt erfahren habe hatte sie zum Zeitpunkt (der fruchtbaren Tage) sex mit anderen Männern.
Kann ich sie zum Test zwingen! Wenn ja, wie?
Ich möchte entlich Gewissheit haben.
Rita
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| Mindesteinbehalt-gibt es Zuschüsse ? |
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Geschrieben von: wasnun - 20-01-2013, 16:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo, ich habe hier schon einmal geschrieben, allerdings zu §1615.
Da sich die Konstellation ein wenig geändert hat (bin jetzt schlauer geworden - dank Euch), habe ich mal ein neues Thema aufgemacht.
Frage, wenn ich mit Kindesunterhalt und Betreuunungsunterhalt (waren nicht verheiratet) auf den Selbsteinbehalt gerutscht bin, also die 1100 Euro, kann ich da irgewelche Zuschüsse beantragen.
Hintergrund- habe 2 Kinder 2 und 7 Jahre. Sehe die Kinder oft, sie verbringen viele Nächte bei mir. Mehr als das Standardprogramm. Nicht böse sein, also aller 14 Tage von Fr.-bis Sonntag.
Bin berufstätig.
Danke
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| Unterhalt bei demnächst volljähriger Tochter |
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Geschrieben von: tronac - 20-01-2013, 01:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo ,
ich bin Tronac, 50 Jahre alt, habe eine Tochter die ist 17 J. (im Feb.13 wird sie 18 J.)Seit 15 J. nicht mehr gesehehen, auf Betreiben der Ex.
Zahle Unterhalt seit 15Jahren, i.M. 340€, gibt einen Titel ( ich weiß nicht ob begrentzt oder nicht, ist 13 J. her, erinnere mich nicht mehr, hab den auch nicht)
Mit meiner neuen Beziehung (seit 9Jahren) habe ich einen Sohn der 4 J. alt ist und bei uns lebt.
Bin Mitleser seit Wochen.
Wau, welches super gutes Forum!!!!!!!!!!!!!!!
Nun meine Frage:
Habe schon viel mit gelesen, deswegen bin ich mit den rechtl. Vorgängen schon recht vertraut. (meine ich)
Meine Tochter hat mit mir den Kontakt verweigert, Einfluss meiner EX.
Nun muss sie! (die Tochter)
Da sie am 23.Feb. 18Jahre wird, werde ich ab den März nicht mehr Unterhalt via JA bezahlen!!!! Denn das hat meine EX so bestimmt. (Unterhaltsschulden gibs nicht)
Meine Frage ist, wie sensibel in der Unterhaltsgrage vorgehen? Ich habe nur die Tel.Nr. von der Mutter, ich weiß in welcher Stadt sie lebt, habe aber keine Adresse.
Die Mutter wird barunterhaltspflichtig sein, das weiß ich (nach dem sie 18J geworden ist) und sie vedient soviel wie ich. (ca. 1800€)
Bin um jede Antwort dankbar.
Tochter macht in diesem Jahr Abitur und möchte in diesem Jahr ins Ausland gehen. Ob danach studieren oder Lehre weiß ich nicht, sagt man mir nicht.
LG Andie (tronac)
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| §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder |
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Geschrieben von: wasnun - 19-01-2013, 21:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Hallo, seite einigen Monaten sind wir nun offizielle getrennt.
Die Fakten, nicht verheiratete, 2 Kinder (3 und 7 Jahre). Mittels einer gerichtlichen Voranhörung zum Umgangsecht wurde alles klargestellt.
Mutter zieht aus.....ich habe weit, weit mehr bekommen zum Umgangsrecht mit den Kinder, als ich gefordert hatte. Habe also irgendwie gewonnen. Hätte noch mehr Zeit mit den Kindern verbracht, aber es ist ertsmal gut so. Mein Problem.
Ich zahle KU an die Mutter. Jetzt kommen die entscheidenden Monate, wo die Mutter kein Geld mehre vom Sozialamt-Famielienkasse etc. bekommt, da Sie ja in Elternzeit ist. Also die lezten 3 Monate. Aus irgendeinem Grunde bekomme ich jetzt nach dem Paraphen oben einen Bescheid, dass die KM kein Enkommen hat und auch keinen Krippenplatz vorhanen ist ( ich war vor einigen Monaten auch in der Elternzeit - und man bekommt ja das volle Gehalt die ersten 8 Wochen nach Geburt für das Kind), jetzt werden hohe Forderungen an mich aufgemacht , dass ich die Betreuunng meiner Kinder - zustäzlich die KM zu unterstützen muss. Ja , das JA berief sich auf den den Paragrapen oben und sagte,,,,,,weiter 560 Euro...Da KM keine Arbeit und kein Krippenplatz..... Wir waren nie verheiratet.....Ich zahle KU...kann man mich noch einmal zur finaziellen Verantwortung heranziehen ? Die Kinder sind fast , auch nur fast hälftig bei mir. Warum soll ich die KM noch einmal unterstützen ? Geht das so einfach ?
Danke
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| Unterhalt / Anwalt / RVG Abrechnung |
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Geschrieben von: Familiengerichts-Schan - 18-01-2013, 22:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo,
wenn man gegen einen Beschluss bezüglich Unterhalt eine Beschwerde (nächste Instanz) einlegen möchte, wie komme ich an einen Anwalt der mich nach RVG-Kosten vertritt? Ich beantrage und bekomme auch keine Prozesskostenhilfe.
Ich möchte keinen Anwalt der außertariflich abrechnet, denn er bekommt eh alles von mir vorgefertigt. Wenn es keinen Anwaltszwang gäbe würde ich mich selbst vertreten.
Kann das Gericht angerufen werden mir einen Pflichtanwalt zu stellen, den man selbstverständlich selbst bezahlt, aber dem seine Kostennote nach RVG abgerechnet wird.
Wenn schon Anwaltspflicht, dann muss doch auch einer gestellt werden. Oder?!
Wie mache ich das?
Danke für die Antworten.
Gruß
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