Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
SED-Opferrente für Kindesunterhalt?
#1
Mal ein etwas ziemlich spezielles Problem:

Ein Vater bekommt eine Operrente, weil er zu DDR-Zeiten zu Unrecht im Stasi-Knast saß. Diese ist vergleichbar mit den Entschädigungen der Opfer des Nationalsozialismus.
Nach dem Gesetz erhält man diese Rente nur bei entsprechenden Vorraussetzungen (mehr als 180 Tage Knast und Rehabilitierung) und bei Bedürftigkeit. Diese Rente ist auch besonsders geschützt, d.h. sie wird bei keinen Sozialleistungen oder anderen Renten angerechnet.

Nun ist das Jugendamt (das pikanterweise von einer Politikerin geleitet wird, die in Moskau studieren durfte und seit mehr als 40 Jahren Mitglied in kommunistischen Parteien und deren Nachfolgeorganisationen ist) der Auffassung, dass der ansonsten unter dem Selbstbehalt liegende Vater diese Opferrente als Kindesunterhalt an seine Kinder verteilen müsse.

Jemand eine Idee?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#2
Hier nachfragen: http://www.stasiopfer-selbsthilfe.de

Laut dieser Meinung wird sie voll angerechnet: http://www.guter-rat.de/ratgeber/Unterhalt_2278776.html
Ein OLG-Urteil dazu ist mir aber nicht bekannt.
Zitieren
#3
Ich verstehe diese Rente auch eher wie ein Schmerzensgeld als wie Schadensersatz.

Wenn das zutrifft, würde ich auch vermuten, dass sich das "Familienrecht" diese Beute nicht entgehen lässt.
Zitieren
#4
Ich erinnerte mich, dazu mal ein bisle mehr gelesen zu haben in frühreren Zeiten. Da wird auch über die Opferrente und Anrechnung geredet, allerdings ging es da um Verischerungsangelegenheiten. Das aber mal zu lesen ist doch schon interessant.

Kann man tun, muss man aber nicht.

http://f3.webmart.de/f.cfm?id=2165073&r=...94402&pg=1
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#5
Abs. 5 spricht nicht von "nicht anrechenbar". Der Weg ist eindeutig offen, diese Rente als unterhaltsrechtlich beachtlich zu werten. Das dürfte in unserem Unterhaltsrecht zweifellos auch zu erreichen sein. Nicht umsonst durchzieht speziell der Begriff "Zuwendungen" die Bereiche des Unterhaltsrechts, seine rechtliche Undefiniertheit eignet sich prima, ihn unterhaltsmaximierend auszunutzen.

Ich würde vielleicht versuchen, nur die Hälfte als anrechenbar anzubieten, so ähnlich wie bei Einkommen aus unterhaltsrechtlich überobligatorischer Arbeit, d.h. die Zuwendungen werden als überobligatorische Einkünfte gewertet. Sind sie ja auch, denn eine Verpflichtung sich zu DDR-Zeiten einsperren zu lassen und jetzt damit ein Einkommen zu erzielen dürften selbst die Superhirne der Unterhaltsmaximierer nicht hinbekommen.
Zitieren
#6
(22-02-2013, 16:32)p schrieb: ...denn eine Verpflichtung sich zu DDR-Zeiten einsperren zu lassen und jetzt damit ein Einkommen zu erzielen dürften selbst die Superhirne der Unterhaltsmaximierer nicht hinbekommen.
In diese Richtung denke ich auch.

Es gibt Urteile zur Anrechnung bei Ehegattenunterhalt. Da kann ich es ja auch irgendwo nachvollziehen. Denn wer mit einer Frau alles teilen will und heiratet, der soll dann eben auch alles teilen.

Beim Kindesunterhalt hingegen kann ich es nicht nachvollziehen, dass jemand nur wegen dieser Rente in die "Leistungsfähigkeit" gerechnet wird und diese dann komplett "wegverteilt" wird. Meiner Meinung nach kann er (aus der Erwerbsobliegenheit heraus) nicht verpflichtet werden, diese Rente überhaupt anzunehmen. Dann könnte er auch vorübergehend einfach verzichten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#7
Der Amtsschimmel mahlt und so hat es diversen Schriftwechsel in der Zwischenzeit gegeben.

Das Amt möchte die nicht vorhandene Leistungsfähigkeit einfach nicht einsehen, meint dass es die umgangsgeeignete Wohnung und die Umgangskosten nicht berücksichtigen muss und beharrt vorallem darauf dass die SED-Opferrente relevantes Einkommen sei.

Das Amt fordert nun mit Frist zur Beurkundung auf droht andernfalls mit einer Klage.

Wir sehen das sehr gelassen. Sollte das Amt wider Erwarten mit der mutwilligen Klage erfolgreich sein, würde das nur zu höherer Aufstockung mit Grundsicherungsleistungen führen. Daneben gibt es im öffentlichen und politischen Raum auch Menschen, die den Umgang mit Opfern des SED-Regimes beobachten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#8
Das von einer Ex-SED-Politikerin geleitete Amt hat nun tatsächlich Unterhaltsklage zur Einheimsung der SED-Opferrente eingereicht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#9
und warum macht ihr das nicht öffentlich??? geht zu einer zeitung,bild, sprecht mit dem landtagsabgeordneten...ihr müßt der alten auf grund ihrer vergangenheit so richtig einheizen!

welches bundesland seid ihr denn??

bb
netlover
Zitieren
#10
Wie schon gesagt, die Klage überrascht nicht. Wenn möglich, bitte die Argumentation in den Anträgen, auch den auf Verfahrenkostenhilfe einstellen. Da kann er gleich mal probieren, ob die Opferrente auch für Verfahrenkosten verwendet werden muss...
Zitieren
#11
Mich wundert in dieser Richtung überhaupt nichts mehr.
In einer Zeit, in der sich der einstige IM "Gregor" und IM "Notar" zum "Oppositionsführer" verwandelt hat, ist alles möglich.
Zitat:"Hätte ich Ihnen 1990 gesagt", scherzt Gysi, "wir sind 2013 die stärkste Oppositionsfraktion im Bundestag, hätten Sie mich in die Psychiatrie einweisen lassen. Und ich hätte mich gar nicht dagegen gewehrt. Das war ja undenkbar damals. So ändern sich die Verhältnisse."
http://www.welt.de/politik/deutschland/a...ition.html

Ebenso wenig verwundert, dass seit kurzem Gysis rechte Hand - Ruth Kampa - bislang Fraktionsgeschäftsführerin als Justiziarin der Linksfraktion im Bundestag gewählt wurde. Sie arbeitete unter anderem für die Auslandsspionageabteilung HVA von Markus Wolf, als "DDR-Sprecherin" und Teilnehmerin der in Genf tagenden UN-Menschenrechtskommission und ist heute an mehreren dubiosen Firmen beteiligt, die im Zusammenhang mit verschwundenem SED-Altvermögen stehen:
- http://www.welt.de/politik/deutschland/a...Seite.html
- http://www.welt.de/politik/deutschland/a...Linke.html


@sorglos
Habt ihr schon mal versucht, bei der BStu Auskunft über die nette Dame zu erhalten ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#12
(20-12-2013, 12:02)Pistachio 00 schrieb: Mich wundert in dieser Richtung überhaupt nichts mehr.
In einer Zeit, in der sich der einstige IM "Gregor" und IM "Notar" zum "Oppositionsführer" verwandelt hat, ist alles möglich.

Die Opferrente wird ja von den demokratischen Gesetzen kassiert. Ja, so funktioniert die Demokratie und Freiheit. Das hat mit IM und Co nun nichts zu tun. Für die Widerstandskämpfer sind eh immer die anderen an allem Schuld.
Zitieren
#13
Die Bundesrepublik ist keine Demokratie im Sinne der Definition; denn die DDR hat sich ja auch so bezeichnet.
Und Widerständler oder Freiheitskämpfer ist man immer erst aus der Sicht des jeweiligen Regimes;
ich habe nie bestritten dass Honecker, Mielke und Co. im NS-Staat verfolgt und eingesperrt wurden.
Und mit der Reise- und Meinungsfreiheit ist in der BRD ganz schnell Feierabend.
Zitieren
#14
(20-12-2013, 10:03)p schrieb: Da kann er gleich mal probieren, ob die Opferrente auch für Verfahrenkosten verwendet werden muss...
Da hat er schon erprobt. In einem anderen Umgangsverfahren, anderes Kind betreffend. Die Westrichterin hatte erst angerechnet, dann aber auf Hinweis schnell korrigiert. Volle VKH. (Aber davon weiß hiesiges JA natürlich nix).

Zur Sache gibt es auch neues:
Zur VKH hatte der Vater vorgetragen, dass 1. kein ausreichendes Einkommen aus EU+Grundsicherung, 2. Opferrente nicht zu berücksichtigen ist, jedoch 3. Umgangskosten aus Wohnungsmehrbedarf = tatsächliche Höhe + Regelsätze für Kind(er) zu berücksichtigen sind. Im übrigen sei die Klage mutwillig, da erkennbar keine Leistungsfähigkeit. KU-Antrag sei daher abzuweisen.

Das JA beantragt: VKH-Antrag sei abzulehnen. Immerhin räumen sie nun schon ein, dass sie das Einkommen aus EU+Grundsicherung nicht berücksichtigen wollen, nur noch die Opferrente. Damit liegt dann sein Selbstbehalt schon bei 890€.

Dann gibt noch einen richterlichen Hinweis: Der Vater möge seine Wohnkosten belegen und den Antrag konkretisieren.

Ich werte das mal als ein Schritt in die richtige Richtung - allein wenn RichterIN die Wohnkosten berücksichtigt, bliebe pro Kind ein Betrag unter der Bagatellgrenze. Es geht nur noch um die Verwendung der Opferrente. Allerdings glaube ich nicht dass irgendeine Anrechnung zu akzeptieren wäre. Vorallem, weil das JA-Schreiben mal wieder echt unterirdische Einsichten in die Denkhaltung gibt: die Opferrente sei "lediglich eine Art Ehrenpension" und der Vater habe nicht nachgewiesen, dass er durch den DDR-Knast "körperliche Schäden davongetragen" habe.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste