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  Einstweilige Verfügung Näherungsverbot
Geschrieben von: Jessy - 18-01-2013, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo TFAQ-Gemeinde,

das Thema hat vielleicht nur indirekt mit Vater-Mutter-Kind-Sachen zu tun, aber ich bin gerade ein wenig unkonzentriert und evtl. hat ja einer von euch schon Erfahrung damit, daher frage ich ausnahmsweise bevor ich das INet durchwälze.

Mein LG hatte die KM seiner beiden Mädels (der Dezember-Umgang war übrigens absolut problemfrei und auch die Elternkommunikation klappt bisher) vergangenen Sommer wegen versuchten Betruges und Sozialbetrug angezeigt. Heute kam nun offensichtlich Post von der Staatsanwaltschaft an, denn der LG der KM rief vorhin bei uns an und drohte uns damit "alternative Maßnahmen gegen dich und deine ganze Familie zu ergreifen, falls du das nicht zurückziehst".
Mal ab davon, dass wir die Anzeige gar nicht zurückziehen können (Offizialdelikt), und wir uns tatsächlich wenig um seine Drohung scheren, denn bis auf viel heiße Luft hat der Mensch noch nichts von sich gegeben, wird es langsam etwas nervig.

Daher die Frage: Hat jemand Erfahrung mit der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung? Wir würden uns gerne das Geld für den Anwalt sparen und es selbst machen.
Konkret möchten wir, dass der Typ uns nicht anrufen/besuchen darf. "Uns" schließt meinen LG, mich und meine Familie, sowie seine dritte Tochter und deren Familie ein. Kann er das für alle beantragen oder müssen alle einzeln?

Zu gerne würden wir ja auch erwirken, dass er sich den beiden anderen Kindern meines LGs nicht mehr nähern darf, aber das sind Wunschträume, solange die KM und ihr LG zusammenleben.

Ein wenig Sorgen machen wir uns allerdings wegen des Januar-Umgangstermines nächste Woche. Ihr LG hatte die KM während des letzten Umganges etliche Male angerufen, und wir befürchten, er könne vielleicht diesmal plötzlich auf der Matte stehen. Eine unschöne Situation möchten wir aber schon um der Kinder willen vermeiden. Was also tun? Neutralen Zeugen mitnehmen, der dem Umgang sowie der An- und Abreise meines LG beiwohnt? Oder es einfach drauf ankommen lassen?

Danke für Meinungen, Ratschläge, Vorlagen.

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  Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel
Geschrieben von: SALI - 17-01-2013, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo,

Ich bin Pole und wohne in Polen. Meine Ex hat vor dreizehen Jahren unsere Kinder nach Deutschland entführt und wohnt seitdem in BRD. Sie erhält in Deutschland Unterhaltsvorschuss jetzt von ARGE vorher vom Jugendamt. Ich habe Rückzahlungen bezahlt. Wir hatten ein Scheidungsurteil aus Polen, der ein deutsches Gericht anerkannt hat. In dem Urteil sind auch Unterhalthöhen geregelt t. Jetzt ist die Ex auf eine „phantastische“ Idee gekommen und will von mir für die ganze Periode Unterhalt in Polen. Das Urteil ist in PL tituliert. Sie ist mit ihm zum Gerichtsvollzier in Polen gegangen. Frage die jetzt mein RA stellt - wenn die Unterhaltshöhe in Deutschland durch einen Gerichtsurteil festgelegt wurde soll sich die Behörde die den Unterhalt gewährt an das Urteil richten? Ist Unterhaltsvorschuss gezahlt von ARGE oder Jugendamt und dann von dem Unterhaltsschuldner zurückbezahlt rechtlich gesehen das gleiche wie Unterhalt gezahlt aufgrund von einem gerichtlichen Urteil?
Unterscheiden sich, von den rechtlichen Seite gesehen, die Unterhaltsvorschüsse bezahlt von JA von denen bezahlt von ARGE? Wenn ja, wie?
Außerdem kann mir jemand sagen, wie sind die Verjährungsfristen für die Ansprüche des JA oder ARGE aus bezahlten Unterhaltsvorschüssen?


Gruß
SALI

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  Nachehelicher Unterhalt - Abfindung oder Ratenzahlung?? Vorteile/Nachteile??
Geschrieben von: Clint Eastwood - 16-01-2013, 13:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo Gemeinde,

da sich meine Exe eigentlich gut führt in Bezug auf Umgang, etc.., möchte ich mich auch finanziell mit ihr einigen, um das finanzielle Drama ein für alle Mal ad acta zu legen.

Was ist aus Eurer Sicht / Eurer Erfahrung besser, um nachhaltig Ruhe zu haben:

1. Abfindung in einem Betrag gegen gegenseitige Verzichtserklaerung bis Grabstein

2. Abfindung in Raten gegen gegenseitige Verzichtserklaerung bis Grabstein (damit sie das Geld nicht wieder verjubelt und in zwei Jahren wieder ankommt)

Es gab mal einen Fred, wo @p meinte, dass Raten besser seien, aber ich konnte den nicht finden..

Kind ist 6 1/2 Jahre alt, Exe arbeitet derzeit Vollzeit, will aber wieder halbtags arbeiten, um das Kind besser bemuttern zu können.

Ich habe eigentlich keinen Bock mehr auf Gerichtsverfahren, kostet jedes Mal ein Vermögen - für eine Insolvenz in UK oder im Elsass sind die aufgelaufenen Schulden einfach noch nicht hoch genug. Ausserdem gefällt es mir nach wie vor sehr gut in Asien..

Außerdem erkenne ich die Erziehungsleistung und den Aufwand der Mutter auch an (auch wenn ich vieles anders und besser machen würde, aber das Kleine liebt eben nicht nur mich, den Vater, über alles, sondern auch seine Mama - ich komme also praktisch, moralisch und sonstwie nicht an ihr vorbei).

Ich bitte um konstruktive Beiträge, dass meine Exe sich selbst verwirklichen und dabei auf der Cashcouch liegen will, das Kind unnötig bemuttern will und auch natürlich geldgierig ist, weiß ich schon.. Wink

Vielen Dank!

Clint

Und ja, es ist wahr, auch wenn die Mami noch so dämlich ist:

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  Unterhaltsforderung
Geschrieben von: Pyker10 - 16-01-2013, 09:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo an @all

ich habe mich vor ca. 3jahren von meiner ex getrennt und habe eine 4 jährige tochter, die mein ein und alles ist.
ich habe sie regelmäßig alle 14 tage, und wenn ich urlaub habe auch länger seid 2 jahren über weihnachten und silvester auch.
wir hatten vereinbart das ich nichts zahlen muss, habe auch kein halbes kind auf der lohnsteuerkarte. sie hatte gesagt das ich ihr schon helfe wenn ich sie nehme das sie auchmal zeit für sich hat (weggehen)
seid der trennung habe ich umgeschult, und habe jetzt gerade mein anerkennungsjahr mit einem mtl. netto von 1030,-€
jetzt meine frage :

1. kann sie den unterhalt seid der trennung nachfordern?
2. mit welcher höhe an unterhalt muss ich rechnen?
3. sie wird dann bestimmt uvg bekommen, muss ich die diverenz wenn ich mal mehr verdiene dann nachzahlen?
4. wenn sie ein schreiben was notariell beglaubigt ist, aufsetzt das sie die vorderung der ausstehenden beträge verzichtet, gildet das?

vielen dank für eure hilfe

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  Rechtsauffassung zugrunde zu legender Zeitraum Unterhaltsberechnung
Geschrieben von: serie-x - 15-01-2013, 23:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Bin im Moment mit meinem Latein am Ende, daher ein neuer "Fred" zu einem Thema, wo ich nichts brauchbares bisher gefunden habe.

Folgender Sachverhalt in Kürze:

- seit 16 Jahren verheiratet
- seit 04.08.12 getrennt lebend
- 2 Kinder, 13 und 16 Jahre alt, Wechselmodell seit 04.08.12 bisher ohne größere Probleme, außer Kommunikations-Blockade seitens der EX was die Kinder betrifft.
- am 14.08.12 Trennungsunterhalt gefordert
- seit 24.08.12 zögerliche Reingabe der Unterlagen zum Einkommen der EX
- seit 13.09.12 "diesseitige Auffassung, wonach kein Ehegattenunterhalt geschuldet wird" seitens der Rattin der EX.
- seit 25.10.12 versuch der Rattin das Einkommen der EX runter zu rechnen.
- seit heute, Vorschlag meines Anwalts, erstmal eine eidesstattliche Versicherung über das Einkommen meiner EX außergerichtlich einfordern, oder gegen gutes Geld, Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt bei Gericht.
Wobei ich noch nicht schlüssig bin, was ich machen soll.

Problem ist jetzt folgendes.

Ich bin am 17.11.09 nach Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit gewechselt.
Habe Dezember 09 sowie 2010 gut Geld verdient. 2010 34250,-- EUR netto.
In 2011 habe ich dann einen heftigen Verlust von über 31.000,-- EUR eingefahren. Grund war der Diebstahl von 4 Tageseinnahmen.
Daher jetzt im Moment - kein Einkommen mehr.

Mein Anwalt vertritt die Auffassung, das 2009 nicht in den 3 Jahreszeitraum der zur Berechnung meines Einkommens heran gezogen werden muss (??), gehört.
Sondern nur 2010 und 2011, da 2009 geprägt war aus nicht selbstständiger Arbeit und Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit.

Selbstverständlich vertritt die Gegenseite das Argument, dass der 3 Jahrszeitraum anzuwenden ist.

Habe bisher nichts gefunden, was das eine oder andere bestätigt.

Nach meiner Rechtsauffassung ist nicht selbstständig und selbstständig zwei Paar Schuhe, die nicht zusammen geworfen werden können.

Weiß einer etwas genaueres oder war in ähnlicher Situation?????


Und für alle, die meinen, Frau sei nicht leistungsfähig:
Exe hat Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Verpachtung, Kapitalerträge (Rattin sagt, nicht eheprägend), ein bereinigtes Netto von 2420,-- EUR.

Errechneter Trennungsunterhalt an mich: 1061,-- EUR.


P.S.: Ich habe alle Unterlagen der EXE in Kopie vorliegen, daher wissen mein Anwalt und ich, dass sie einiges verschweigt.

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  Internationale Abkommen werden tagtäglich mit Füßen getreten
Geschrieben von: g_r - 15-01-2013, 22:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Haagener Abkommen, Eu-Verträge, UN-bla bla bla… sind nicht einmal das Papier wert, auf dem sie geschrieben werden.

Heutiges Beispiel: Polen gegen Kanada

http://www.youtube.com/watch?v=P2zRJ1gHjFk
Zitat: Poland is flouting international laws Big Grin

Moral der Geschichte: Jeder Staat ist sich selbst der Nächste!

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Wink Notarielle Urkunde
Geschrieben von: cappucino31 - 14-01-2013, 13:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo, Dodgy
gibt es irgendwo Vordrucke für eine notarielle Urkunde KU ,( außer Jugendamt) wo der korrekte wortlaut zutrifft mit einer Begrenzung des Titels?

Hat da jemand schon Erfahrungen?

Gruss

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  Asiatinnen <-> Europäerinnen
Geschrieben von: PolyTrauma - 13-01-2013, 06:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (51)

Moin Leute,

nach längerer Forenabstinenz, ich bin wieder mehr im realen Leben unterwegs, bin drauf und dran, mich wieder in ein Abenteuer zu stürzen.

Die letzten paar Jahre hatte ich zur holden Weiblichkeit ja einen gewaltigen Abstand gehalten, was auch gut so war.

Vor einiger Zeit nun habe ich eine junge Frau kennengelernt, die es mir angetan hat, und es sieht so aus, als wäre auch sie nicht abgeneigt. Mit anderen Worten, ließe ich meine Zurückhaltung fallen und gäbe etwas Gas, wäre ich mehr als gut im Rennen.

Sie ist 30, kommt aus der VR China und arbeitet hier als Ingenieurin.

Menschlich gesehen macht sie auf mich einen sehr guten Eindruck. Gebildet, zurückhaltend, wohlerzogen, darauf bedacht, ihrer Rechnungen selbst zu bezahlen, zuvorkommend, kein Schuh-Tick...

Jetzt hatte ich jedoch mit Asiatinnen (und auch Asiaten allgemein) bisher gar keine Berührungspunkte und bin deshalb noch einigermaßen verunsichert.

Da es hier im Forum ja reichhaltige Asien Erfahrungen gibt, wende ich mich einfach mal an Euch.

Gibt es in Bezug auf asiatische Frauen gegenüber Europäerinnen Besonderheiten oder Spielregeln, auf die man(n) achten sollte?

Es grüßt Euch
PT

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  Wohnraum
Geschrieben von: Lacky - 11-01-2013, 14:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hi,

ich hab hier schon viel Hilfe in meinem anderen Tread

(08-01-2013, 20:28)Lacky schrieb: Der Fluch des JobCenters
erhalten.

Daraus ergeben sich für mich ein paar Fragen die aber nicht da hinein gehören.

bisherige Situation:

Zur Zeit wohne ich in einer 2 -Raum Wohnung.
Wenn meine Kinder (6 und 11 Jahre) da sind, schlafen sie im Schlafzimmer, im "Ehe"-Bett und ich in der Stube auf der Couch.

Wenn wir Hausaufgaben machen, geschieht das in der Stube.
Da mein Schlafzimmer mit 2 Kleiderschränken zugestellt ist macht es sich aber schlecht das 2te Kind welches keine HA auf hat, dort spielen zu lassen.
Weiterhin haben meine Kinder keine Möglichkeit sich einfach mal zurückzuziehen wenn es mal wieder zwischen den beiden "gerasselt" hat.

Deshalb...
überlege schon seit längerer Zeit in eine 3-Raum-Wohnung umzuziehen.
Leider habe ich diesen Gedanken bisher immer wieder verworfen da ich sie mir nicht leisten kann.

Im letzten Tread sowie einigen anderen hier habe ich es so gelesen das mir als Vater (auch wenn meine Kinder nur an den WE´s zu Besuch sind) eine größere Wohnung zusteht.

Ist das so richtig?
Haben meine Kinder auch bei mir ein Anrecht auf ein eigenes Zimmer?

Da ich mir diese Wohnung nicht leisten kann, kann ich hierfür Harz IV beantragen?

Sollte ich erst erst Harz IV beantragen und dann umziehen, denn ich brauche ja auch noch weitere Möbel (Bett, Schreibtisch, usw.) die ich dann enventuell mit beantragen könnte, oder ist es besser erst die Wohnung zu haben und dann Harz IV zu beantragen, da ich da ja die neue Wohnung schon habe?
Allerdings ist bei der 2ten Variante das Problem das ich vielleicht doch kein Harz IV bekomme...

Wie macht man das Ganze am günstigsten?

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  Abänderung eines Unterhaltstitel kind
Geschrieben von: cappucino31 - 11-01-2013, 11:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo,Rolleyes

ich habe vom JA Post bekommen und werde überprüft ob meine leistungsfähigkeit sich erhöht hat.
Es besteht ein Titel (auch Abänderung aus dem Jahre 2005 vom JA)

Ich werde aufjedenfall zu mehr unterhalt verpflichtet werden und will es auch so bezahlen , wie das JA es ausrechnet.

Das einzige, ich möchte bei der Abänderung einen zusatz schriftlich vermerken, das der titel begrenzt bis zu volljährigkeit zählt. da sich die gesetzeslage dann ändert( Mutter unterhaltspflichtig ,kindergeld zählt rein)

Geht dieses , vielleicht auch mit Notarielle Urkunde?Confused

Gruß

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