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Schriftliche Stellungnahme zu Verfahrenskostenhilfe |
Geschrieben von: Waldmann - 16-12-2012, 20:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo an alle,
also ich und meine zukünftige Exfrau haben uns in den meisten Fragen bereits geeinigt. Deshalb haben wir, um Kosten zu sparen, beschlossen, dass sich nur sie einen Anwalt nimmt.
Jetzt habe ich allerdings einen Brief vom Gericht erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass sie, ohne mich vorher zu informieren, VHK beantragt und ich nun 2 Wochen Zeit habe, mich schriftlich dazu zu äußern.
Nun zu meinen Fragen:
1. Was wird jetzt als Antwort von mir erwartet? Ich habe nämlich nicht die geringste Ahnung. Muss ich auch mein Einkommen offenlegen oder warum werde ich dazu befragt?
2. Sollte dem Antrag stattgegeben werden: muss ich dann auch ihre Kosten übernehmen? Sollte ich mir vielleicht doch besser einen eigenen Anwalt zulegen?
LG und eine besinnliche Weihnachtszeit,
Karsten
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Unterhalt zurückzahlen? |
Geschrieben von: Muckel - 16-12-2012, 15:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo Leute
Ich hab lange Zeit keinen Unterhalt gezahlt. Das Jugendamt hat vorgeschossen und will das Geld natürlich nun zurück.
Seit September 2012 hab ich angefangen jeden Monat 272 Euro an meine Ex zu überweisen, worauf sie mir eine SMS schrieb, wann sie denn die restlichen Euros bekommt von mir. Was sie damit meint ist der Differenzbetrag von dem Unterhaltsvorschuss zu den 272 Euro.
Das Jugendamt hat davon noch nie was erwähnt, werde mich auch hüten zu fragen ^^
Naja, wie ist das nun? Muss ich den Differenzbetrag zahlen?
Ich hätte schon viel eher zahlen können, wollte aber nicht, weil das Geld nicht dem Kind zugute kommt. Wie man sieht war es berechtigt, reicht man den kleinen Finger.....
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Was nun.... |
Geschrieben von: OpenEnd - 15-12-2012, 21:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo liebes Forum, ich bin neu hier und habe nun bereits den ganzen Tag schon durch das Forum gestöbert, um herauszufinden, was es doch alles für Frauentypen gibt...
Ich versuche meine Leidensgeschichte so allgemein wie möglich zu halten, man weiß ja nie ob die Gegenseite mitliest:
Meine Ex hat nun also endgültig beschlossen den Kontakt abzubrechen und wie sie ist, mich in Ungewissheit zurückgelassen: Nach einem der letzten Streits habe ich über unendliches Fragen herausgefunden, dass die gute Frau einen SS-Test gemacht hat, der positiv war, gefolgt von 2 weiteren Tests beim FA (negativ), während dieser Zeit wurde das Verhältnis immer schlechter sodass ich grade der Aussage nach den letzten 2 Tests nicht mehr unbedingt Glauben schenken kann - wir haben uns seitdem nicht mehr gesehen. Desweiteren hat sie gewisse Andeutungen gemacht die in Richtung schwanger deuten (bis heute). Jedenfalls ist der Kontakt nun abgebrochen und ich mit der Ungewissheit geschlagen, bald als Zahlpapi fungieren zu dürfen. Nachfragen darf man auch nicht, da wird noch mit Anzeige wegen Stalking bzw. Belästigung per Sms gedroht. Fräulein ist H4-Empfängerin mit bisher 1 Kind.
Zu Beziehungszeiten hatten wir natürlich Gespräche, was wir tun "wenn es passiert". Natürlich wollte sie mir laut eigener Aussage mein Leben nicht versauen und wenn sie es doch austragen würde, so wollte sie mich nicht als Vater angeben (auch die erste Zeit nachdem Schluss war blieb sie auf dem Standpunkt - jetzt weiß ich es nicht).
Zu mir: Momentan noch Student (dual) mit Einkommen von ca. 500 € netto. Der ganze Scheiß fängt langsam an das Studium zu beeinflussen, es ist keine Konzentration mehr da, der Stress geht ja schon länger. Nur, je mehr ich über die verfahrene Lage und die Zukunft nachdenke, desto mehr füllt sich der Kopf mit dem Gedanken: Wozu überhaupt noch? Wie soll es weitergehen? Ich kenne meine Ex gut genug um zu wissen, dass sie trotz aller Aussagen sehr wohl darauf aus ist, noch ein bisschen Existenzschädigung zu betreiben, mit allem was dazugehört. Um das klarzustellen: KU würde ich schon zahlen und das Besuchsrecht zur Not einklagen, ist ja trotz allem mein Kind, wenn ich jetzt auch immer mehr denke, dass ich keine Kinder mehr haben will.
Aber was nun?
- Ich bin ja aufgrund meiner Erstausbildung (Studium) zahlungsunfähig, kann denn vom JA verlangt werden, auf meine 40h-Woche (laut Arbeitsvertrag in der Praxisphase) noch paar Stündchen draufzulegen, um über die magische Grenze von 1000 € zu kommen?
- Kann ich denn noch einen Master machen oder ist der Weg nun verbaut aufgrund erhöhter Erwerbsobliegenheit, müsste ich dann in diesem Zeitraum trotzdem zahlen?
- Wenn die KM noch den Gau provoziert, lässt sie mich erst in wenigen Jahren wenn ich mich sicher fühle als Vater eintragen - laut § 1613 Abs. 2 bin ich ja dann rückwirkend zu Unterhalt verpflichtet? Da fängt das Leben doch schön mit ein paar 1000 € Schulden an.
- Wie ist das denn mit BU? Wird das nach Abschluss des Studiums auch noch verlangt? Rückwirkend?
Das frisst mich langsam echt auf, die Motivation noch irgendwas für die Zukunft bzw. Karriere zu tun gehen langsam auch gegen 0, ist ein Teufelskreis. Die psychischen Folgen will ich gar nicht ausschließen - die lassen sich ja schon jetzt sehen und ich denke mal auch, herauslesen...
Ich hoffe irgendjemand kann mir die Fragen beantworten.
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Jugendamt droht mir - Brauche Hilfe |
Geschrieben von: Deniz - 15-12-2012, 16:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (66)
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Hallo erstmal,
Ich bin neu hier und brauche dringend euren Rat. Habe einige Threads gelesen und festgestellt dass hier einige sehr kluge Köpfe unterwegs sind.
Mein Problem:
Heute morgen habe ich in den Briefkasten geschaut und sehe einen gelben Umschlag! Jugendamt steht drauf. Nicht so dick wie das erste mal...
Ängstlich habe ich den Umschlag geöffnet und meine Angst war berechtigt.
In dem Schreiben steht dass meine Exfrau (die sich im streit getrennt, meine Wohnung halbleer und verwüstet zurückgelassen, die mir einen DNA Test verweigert) Unterhaltsvorschuss beantragt hätte. Keine neue Information, denn das hatte sie vor knapp 4 Monaten getan. Ich Arbeite jedoch verdiene ich nicht genug und bin ein Mangelfall. Vor 4 Monaten habe ich das 8 Seitige Formular ausgefüllt zurückgeschickt. Jetzt steht in dem Brief nochwas und zwar dass ich eine gesteigerte Erwerbspflicht habe.
Das nicht meine tatsächlichen sondern die bei der mir gebotenen Erwerbspflicht erzielbaren Einkünfte massgeblich sind. Weiterhin fordern sie mich auf meine bemühungen zur erlangung eines "angemessenen Arbeitsplatzes" in form von bewerbungen, vorlage von lebenslauf, zeugen bennenung(??), auch unaufgefordert nachzuweisen.
Die Rechtsprechung fordert mindestens 20 bewerbungen im Monat heisst es. Das Jugendamt geht einfach mal davon aus dass ich das einfach so weiss. Zum Schluss fügt sie noch dick hinzu dass ein Verstoß gegen die Arbeitspflicht zur betreibung der unterhaltsforderung führt....
Zeit gebe sie mir zwei wochen und natürlcih zur weihnachtszeit wo jeder rechtsanwalt in urlaub fährt!
Was ist dieses Jugendamt? Sitzen da nur Gangster und verbrecher?
Es ist nicht so dass ich erst nach der Trennung diese Arbeit aufgenommen habe sondern schon vor und während der ehe in diesem beruf tätig war und ich liebe diesen Beruf!
Was genau bedeutet das hier? Was kann ich tun? Ich habe bewerbungen geschrieben, mal mehr mal weniger. Mal waren es 30 im Monat mal nicht soviele. Fast alle firmen akzeptieren nur noch onlinebewerbungen. Viele haben pools und einige schicken nicht einmal eine bestätigung zur emailadresse, es öffnet sich nur ein popupfenster.
Ich habe meine damalige Wohnung verloren war im Umzugsstress, wohn jetzt wo anders wo ich eigentlich auch ausziehen will. ICh habe soviel um die Ohren ich kann nicht mehr. Ich habe heute echt große lust mich auf das höchste gebäude der stadt zu stellen und meinem Leben ein Ende zu setzen... Ich bin echt verzweifelt, ich bekomme keine Luft mehr. Warum wird mir nicht mal eine kleine Atempause gegönnt hatte viele Gerichtstermine, anwaltstermine und ich arbeite auch zu zeiten wo andere menschen schlafen.
Ich brauche dringend hilfe, was kann ich hier erstmal tun bitte um rat
Viielen Dank Das Opfer
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Vermerk? Beschluss? Nochmal Hilfe benötigt |
Geschrieben von: Jessy - 13-12-2012, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hi zusammen,
eine Frage an die Rechtsexperten hier.
Wir haben heute den Schrieb zur vergangenen Umgangsverhandlung bekommen. Inhalt passt soweit, nur eines macht mich etwas stutzig:
Der Wisch kam mit normaler Post, also ohne Einschreiben oder sonstige Dokumentation.
Sofern ich weiß, ist ein Beschluss etwa so aufgebaut:
Überschrift: Beschluss
Text: Hiermit wird beschlossen, blablabla - Inhalt -
gefolgt von der Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung.
In unserem Schrieb allerdings lautet die Überschrift "Vermerk", dann kommt der Formalienzeugs mit anwesenden Personen, etc. und dann kommt unter "Vereinbarung" die eigentlichen Ergebnisse. Darunter steht dann:
Beschluss:
1. Die Vereinbarung wird familiengerichtlich genehmigt.
2. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Keine Begründung, kein Rechtsbehelfszeugs.
Ist das wirklich ein echter Beschluss, oder nun doch ein Vergleich?
Für mich sieht es aus wie ein Zwischending, quasi ein Beschluss bei dem sich die Richterin die Begründung und das Beschwerderecht spart, weil im Prinzip ja alles einvernehmlich geklärt wurde.
Ein Vergleich kann es nicht sein, da mein LG explizit auf einen Beschluss bestanden hat und die Richterin auch ins Diktiergerät wörtlich gesprochen hat: "Das eben Verlesene wird beschlossen."
Falls jemand Erfahrung damit hat, freue ich mich über Aufklärung.
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Weihnachtsproblem |
Geschrieben von: Theo - 12-12-2012, 20:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Im Vergleich zu manchen hier wahrscheinlich ein eher kleineres Problem, aber ich bin im Moment recht ratlos.
Also, mit Ex habe ich 2 Kinder (w9, m7). Das Verhältnis zur Ex ist (wieder) recht gut, das mit dem Umgang haben wir auch einvernehmlich und ohne Gerichte hin bekommen.
In den letzten beiden Jahren haben wir es sogar geschafft, Weihnachten um der Kinder willen zusammen zu feiern. Das bedeutete, dass ich Heiligabend zur Ex fuhr, es gab die übliche Bescherung und ein gemeinsames Essen. Die Kinder haben das sehr genossen und deshalb habe ich es auch letztes Jahr mitgemacht, obwohl da der Neue der Ex auch dabei war. Lief trotzdem gut.
Soweit also alles ok. Jetzt habe ich seit ein paar Monaten selbst eine neue Beziehung, mit der alles auch gut läuft. Ich möchte nun die Frau auch zum diesjährigen Heiligen Abend mitbringen. Mit Ex auch schon abgesprochen, kein Problem für sie. Jetzt ist es aber so, dass sich unser Sohn querstellt. Gefragt warum, meint er nur immer wieder "Papa, du sollst für mich allein da sein!"
Er hat meine neue Freundin schon ein paar Mal gesehen und die Kinder verstanden sich eigentlich ausnehmend gut mit ihr. Aber Weihnachten will sie unser Sohn jetzt partout nicht dabei haben.
Was kann man da machen? (Der Freund der Ex wird auch dieses Jahr wieder dabei sein, sie wohnen mittlerweile auch zusammen, dagegen sagt unser Sohn aber nichts)
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Auslandsreise verboten: Die Mami macht mal wieder stress |
Geschrieben von: IPAD3000 - 10-12-2012, 16:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (78)
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Anfang Nov habe ich mit der Mutter bereits vereinbart (schriftlich) dass unser Sohn mit mir und meiner LG zwischen den Feiertagen wegfahren könne. Wir haben Schottland ausgewählt, mit dem Schiff hin, Schlittenfahren in den Highlands, Sylvester dort verbringen etc.
Heute kam von der Mutter - trotz damaliger Zusage - ne SMS "Ich will nicht das er mit nach Schottland fährt".
Tolle Idee, oder ? Sie hat bis kurz vor Toreschluss gewartet und nun kommt sowas.
Ich hab heute eine Einstweilige AO ans Gericht geschickt, mit Nachweisen über ihre ursprünglich Zustimmung. Wie schäzt ihr das ein, wird die durchgehen ???
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Patientenverfügung?Testament? |
Geschrieben von: Bernie - 07-12-2012, 12:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Morgen Zusammen,
ich weiß zwar nicht ob das hier reinpasst aber naja wenn nicht bitte verschieben.
Ich hab mir mal Gedanken gemacht was passiert wenn mir mal was passiert.
Ich möchte nicht das meine EX über ihre Kinder irgendwann mal über mich bestimmen kann.
Eine Patientenverfügung kann ich ja selber ausfüllen und Nicole und unser Kind bevollmächtigen.
Und wie sieht das aus wenn mir mal was passieren würde mit der Beerdigung. Ganz irre das man sich darüber gedanken macht. Reicht da ein handschriftliches Testament das Nicole und unser Kind darüber bestimmen?
Ich möchte auf keinen Fall das die Kinder der EXE da Mitsprache recht haben.
Schönen verschneiten Freitag, Bernie
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