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Geschrieben von: Borates - 02-01-2013, 01:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (64)
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[font=Courier]
Hallo wollte eine kurze Beschreibung meiner Situation hier machen und am Ende einiges sagen was ich insbesonders Ungerecht finde selbst zur heutigen Zeit.
Ich war mit einer Frau 5,5 Jahre zusammen woraus ein Kind entstand welches nun heute 10 Jahre alt ist mein ganzer stolz .
Hinzu kommt das ich von einer anderen Frau wo eigentlich nur ein Missgeschick passiert ein zweites Kind welches nun 15 Monate alt ist mir vor der Nase setzte.
Meine jetzige Situation liegt eindeutig klar ich bin Arbeitnehmer sehe meine Kinder wobei die Mutter des zweiten Kindes das Geld gern nimmt aber mir den Umgang sehr kompliziert macht, so dass ich bereits schon vor Gericht gewonnen habe und demnach mein Umgangskontakt mit immer wieder komplikationen und sehr viel Stress nach komme und das auch möchte.
Nun zu den angesprochnen Punkten welche mich in Deutschland masslos zum schreien bringt.
Wie kann es sein das der Selbstbehalt welcher sich in der Düsseldorfer Tabelle wiederspiegelt Hartz IV +5% ist.
Ich geh arbeiten und bin mit 60 kaputt und Hartz IV Menschen leben mit 80 noch Gesünder.
Jugendamt bzw allgemein Behörden sollten nun 7 Tage da sein, weil ich zum Beispiel alle 2 Wochen Samstags und Sonntags mein zweites Kind abhole und immer wieder im Konflikt mit der Mutter komme, wo man mir ein strick raus zu ziehen versucht, dem entsprechend muss immer eine unpateische Person anwesend sein , damit Konflikt weder auf den Rücken des Kindes ausgübt werden noch vor das Kind geschehen.
Nun ja das sind die ersten Sachen wo ich Kopfschütteln in Deutschland verweile und würde mich freuen von einem oder anderen die ähnliche Situation sind / waren deren Ansicht mitgeteilt zu bekommen
Mit freundlichem Gruß
Maik [/font]
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| Suche Infos zu Personen in München |
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Geschrieben von: Familiengerichts-Schan - 28-12-2012, 17:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo Leute,
ich bin auf der Suche nach Leuten welche in München mit nachfolgenden Personen / Vereinen Erfahrungen haben.
(zwecks Erfahrungsaustausch)
- RIin Schalkhäuser
- RIin Dr. Zohm
- RAin Strasser
- RAin Friedl
- Familiennotruf-München
- Kiebitz / Fr. Gstettenbauer / MUM
VG
www . Familiengerichts - Schan . de
info (ät) Familiengerichts - Schan . de
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| Erziehung der Ex nachhaltig "erfolgreich" |
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Geschrieben von: vorsichtiger - 23-12-2012, 09:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Nach langer Abstinenz mal eine neue Erfahrung (für mich)
Beide Kinder sind seit mehr als 1 Jahr volljährig, der Kontakt zu ihnen wurde unterbrochen als sie 14 bzw. 15 waren. Sie waren die oftmals typischen Waffen der Mutter gegen mich und hatten darunter zu leiden.
Vom Jugendamt kam per Beistand all die Jahre nur nonsens und das übliche Geschwafel mit Druck usw, die Unterhaltszahlungen flossen bis auf die Zeiträume, in denen ich nicht voll leistungsfähig war so, wie es in der DT zu errechnen war.
Meine emotionale Tür war nie geschlossen, weil ich meine Kinder eben als Opfer der Umstände sah und wartete, bis die entsprechende Initiative von ihnen ausging.
Nun kam vor ein paar Wochen meine 19-jährige Tochte telefonisch auf mich zu und forderte in einer reichlich unangemessenen Art und Weise die Auflösung einer Geldanlage, die zur Geburt der Kinder durch mich angelegt wurde und auf der die Mutter UND ich als Inhaber eingetragen sind.
Das Geld gehört den Kindern und ich hatte / Wollte es nie für mich beanspruchen.
Ich zog ihr den Zahn und bat sie sich die Art und Weise der Kontaktaufnahme nochmals zu überlegen, denn als Intro ein "Sie" und "wenn ich das Geld nicht bekomme, klage ich es ein" kam kontraproduktiv rüber und bewirkte eher ein Lachen als eine Wunschentsprechung.
Gut, sie überlegte es sich, meldete sich ein paar Tage drauf erneut und es begann ein intensiver SMS-Mail-Telefonkontakt. Und ich schöpfte Hoffnung. Das Thema "Mutter" war als solches tabu und ich habe - ganz ehrlich - auch nicht böse über die Trennung / Scheidung gesprochen. Keinerlei Vorwurf ging an meine Tochter.
Die Geldanlage, so erfuhr ich, wollte sie haben, weil sie plante ein Auto zu kaufen, von wegen zur Arbeit kommen und so. Wir trafen uns, unterhielten uns, begannen ein Pflänzchen zu pflanzen. Lügen, für dumm verkaufen usw waren vereinbart auszuschließen. Ich bot ihr an, bei Kauf zu helfen, avisierte eine Zuzahlung und meine % meiner derzeit ungenutzten Versicherung. Also Gegenleistung erbat (!) ich mir dafür nur die Herausgabe der Jugendamtsurkunde - und dann wurde es seltsam, alles ging kaputt.
Erste Aussage: "Sowas gibt's? Weiß ich nix von..."
Dann: "Ich schau mal wo die ist..."
Dann: "Haben wir nicht"
Dann ein Treffen, an dem ich die Unterschrift zur Auflösung der Anlage gab, 2 Kopien (!) der Urkunden. Dazu die Aussagen: Das ist alles, was man habe. Es gäbe keine Originale bei ihnen...
Ich unterschrieb der Zustimmung zur Auflösung
Am Folgetag mein Anruf beim Jugendamt, ob es üblich sei, Originale zurückzubehalten. Natürlich nicht, nach ein paar Recherchen der Dame kam heraus, die Urkunden gingen seinerzeit per Einschreiben an die Mutter.
Ich also meine Tochter und meinen Sohn informiert (mit dem Zusatz, sie seien ja volljährig und selbst verantwortlich) sie mögen doch bitte die Originale herausgeben - BEIDE hatten zwischenzeitlich erklärt, unabhängig der Existenz solcher Urkunden wolle man keinen Unterhalt von mir haben...
Da mich meine Tochter ganz offensichtlich im Vorfeld trotz der Absprache in Sachen nicht belügen belogen hatte, erlaubte ich mir sie (beide Kinder) wirklich und wahrhaftig zu BITTEN, die Urkunden bis 31.1.2013 herauszugeben, da ich sonst gezwungen sei etwas zu tun, was uns allen keinen Spaß bereiten würde.
Antwort des Sohnes: Das ist MEINE Unterlage, die ist zwar nichts mehr wert (Erklärung: Verjährung und Verwirkung greifen beide, Sohn hat Ausbildung und Job mit eigenem Einkommen) aber, es sind halt seine Papiere und er will sie einfach behalten.
Antwort der Tochter: Nee, diese Urkunde will sie zwar nicht gegen mich einsetzen, aber es könne ja mal sein, dass ich als Pflegefall ende und sie dann für mich aufkommen müsse. Dann würde ihr diese Urkunde gegenüber dem Sozialamt den Hintern retten.
Frag mich jetzt bloß keiner, wo da der Zusammenhang ist...
Ergebnis: Kontakt wieder eingestellt unter Nennung der Gründe
- es wurde doch wieder gelogen
- es geht und ging doch bloß wieder ums Geld
Und nun darf ich ab 1.2. meine Kinder auf Herausgabe verklagen, bzw. eine Abänderungsklage auf "null" einreichen. Dolle Sache das, da hat die Mutter doch tatsächlich ein einziges mal etwas konsequent und erfolgreich bearbeitet. Leider das Falsche... Aber was soll's, ich hatte ja 8 Jahre Zeit mich daran zu gewöhnen, keine eigenen Kinder mehr zu haben.
Frohes Fest an alle
(und ja, es geht mir gut. Besser als je zuvor)
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| Verfassungsbeschwerde |
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Geschrieben von: Melrose Plant - 21-12-2012, 16:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo zusammen,
bräuchte bitte mal Rat, respektive Erfahrungswerte:
Habe im Juli diesen Jahres Verfassungsbeschwerde
betreffend gemeinsamer elterlicher Sorge über meinen
RA eingereicht. Bekam zunächst die Mitteilung der Eingangsbestätigung
und ein AR Aktenzeichen. Als das OLG dann im Oktober
die Anhörungsrüge zurückwies, ging dieser Beschluss ebenfalls ergänzend
nach Karlsruhe mit der Bitte die Verfassungsbeschwerde vorrangig zu bearbeiten
und der zuständigen Kammer zur Entscheidung vorzulegen.
Kurz darauf kam die Bestätigung mit einem neuen Az., dass
die Beschwerde nun der zuständigen Kammer zur Entscheidung
vorgelegt wird.
Wie lange muss man da in etwa rechnen und ist es so, dass eine
Nichtannahme in der Regel schneller kommt?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe und Beiträge!
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| Ex ist schwanger, muss ich zahlen? |
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Geschrieben von: Am Arsch - 20-12-2012, 16:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo also ich weiss nicht weiter oder wie das aussgeht.
meine ex mit der ich zusammen war ist schwanger
dabei hat sie mir gesagt sie könnte nicht schwanger werden was der frauenartzt bestättigen könnte.
nu ist sie aber auf einmal schwanger und seid dem intressiere ich sie nicht mehr sie blockt ab rennt weg und heult rum.
also ging damit die beziehung kaputt.
sie hat mich einfach nur verarscht.so kommt es mir vor.
ich verdiene 1000 netto knap.
was sie wohl nicht so genau wusste da ich mit ihr über mein geld auch nicht geredet habe
ich lebe noch zuhause aber zahle miete in höhe von 200 euro
wird sowas annerkant ?
muss ich für das kind da sein trotz der lüge ?
oder schnell zuhause aussziehen das es grade mal meine kosten deckt ?.
weiss nicht mehr weiter
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| Verdienstnachweis gefordert |
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Geschrieben von: HH-Braunweiss - 20-12-2012, 12:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo @ all,
ich lebe und arbeite zur Zeit in Tunesien. Meine Unterlagen zur Reduzierung meiner Unterhaltszahlungen liegen seit Mai 2012 beim JA. Ich war bis zum September 2012 selbstaendig (von Dez. 2010 - Sept. 2012) Dem JA liegen meine BWA und alle Unterlagen die mein Steuerberater gefertigt hat vor. Die MA vom JA fordern aber immer weitere Unterlagen. Mir voellig unverstaendlich denn die haben alles vorliegen was ich habe und was existiert!
Da meine Einkommenssituatuion sich nicht verbessert hat habe ich nun den Schritt ins Ausland gewagt. Seit Sep. 2012 lebe und arbeite ich in Tunesien. Jetzt moechte das JA einen Verdienstnachweis von mir haben. Natuerlich gibt es in diesem Land keinen Verdienstnachweis wie sich das JA das vorstellt. Ich habe nun mit meinem Chef gesprochen und der wuerde mit ein Schriftstueck aufsetzen in dem er mein Einkommen bestaetigt. Kann mir jemand sagen welche Angaben und formulierungen da noch rein muessen damit das vom JA akzeptiert wird??
Vielen Dank wenn jemand eine Antwort weiss.
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| Angst vor der Lawine --> Unterhalt (vorschuss) im Wechselmodell (50-50 Betreuung) |
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Geschrieben von: Neuer Kunde - 18-12-2012, 16:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Angst vor der Lawine --> Unterhalts(vorschuss) im Wechselmodell (50-50 Betreuung) = Schuldenberg? Wie vberhalte ich mich "richtig"?
Hallo,
nachdem ich mich in den letzten Tagen in diversen Foren belesen habe und Gesetzestexte versuchte zu verstehen, habe ich beschlossen um eure Erfahrung zu fragen.
Denn: Was ich so zum Thema lese läßt bei mir Alarmglocken leuten.
Meine Recherche-Erkenntnisse bislang:
- viele negative Zahlmeister Erfahrungen
- sobald der Unterhaltsvorschuss beantragt wird, gilt Alarmstufe rot und die Ämter zermürben den Unterhaltspflichtigen (nervlich und finanziell)
- Praxis im Unterhaltsrecht (Handhabe der Ämter --> Verwaltungsvorschirft) funktionieren rein schematisch und behandeln Arschlochväter genauso wie "die guten Väter"
siehe aktuelle "Richtlinie" zum Unterhaltsvorschussgesetz. Das verdeutlicht die Handhabe der Sachbearbeiter im Amt ganz gut.
http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LA.../index.jsp
Nun muss ich gestehen, dass ich endweder naiv bin, Glück habe mit meiner Ex oder noch nicht lang genug dabei bin um frustriert genug zu sein.
Zu meiner Situation:
- Kind 3 3/4 Jahre alt, gemeldet bei der Mutter (gemeinsames Sorgerecht)
- Mutter und ich leben seit einem Jahr getrennt
- Betreuung nach Wechselmodell (wochenweiser Betreungswechsel)
- Mutter: Studentin mit Bafög, Kind erhält zuschüsse vom JobCenter (Sozialgeld)
- Vater (ich): Student, durch Eltern finanziell unterstütz (jedoch deutlich unter Existenzminimum)
- Verhältnis zw. Vater & Mutter: freundlich, gelegendlich angespannt, aber bemüht
Ich zahle derzeit keinen Unterhalt, da ich wie gesagt weder das Einkommen dafür habe und außerdem im Wochenrythmus mein Kind bei mir betreue und dafür natürlich auch Kosten anfallen.
Das ist mit der Mutter auch so im gegenseitigen Einvernehmen auch so abgesprochen.
Es hat sich glücklicherweise auch noch kein Amt eingemischt (bis auf das JobCenter).
Problem:
Der Mutter wir vom JobCenter seit der Trennung der Status "Alleinerziehend" zugeschrieben. Da sie Bafög bezieht, fällt sie raus aus den ALGII Bezügen. Unser Kind bleibt jedoch bedürftig.
Nun wird dem Kind als Einkommen Kindergeld (ist logisch) plus Unterhalt in Höhe von 200 € (unlogisch, da nie gezahlt wurde. Die nehmen dass so an, weil ich wohl vor ca. nem Jahr wärend der Trennung in Angst vor einem Schuldenberg meinen monatlichen Aufwand auf ca. 200 € beziffert habe) angerechnet.
Damit erhält mein Kind (bzw. die Mutter) zu wenig Geldleistung vom JobCenter.
Meine Angst vor der Lawine:
Was passiert, wenn die Mutter das JobCenter darauf aufmerksam macht dass ihr monatlich 200 € zu viel als Einkommen angerechnet wurden? Was passiert mit ihrem Alleinerziehenden Status wenn das JobCenter vom 50-50 Wechselmodel erfährt?
In JobCenter Foren lese ich, dass das der Mutter auferlegen kann Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das hätte dann für mich wahrtscheinlich die vollen Amtskosequenzen.
Jerdoch lese ich auch, dass Unterhaltsvorschuss nicht im 50-50 Wechselmodell nicht geleistet wird.
Zudem bin ich auch nicht leistungsfähig und müsste, so lange ich als Student das weiterhin bleibe, den Vorschuss (der vieleicht gar nicht genehmigt wird) auch nicht zurückzahlen müssen.
An dieser Stelle greift jedoch auch wieder die Angst-Lawine: Sitze ich erst einmal im Unterhaltsboot, werde ich damit untergehen?
Um es nochmal klarzustellen: ich habe meine kleine Tochter mehr als lieb, sorge mich (Wechselmodell), habe Kosten und komme mit der Mutter ganz gut klar.
Aber wie verhalte ich mich jetzt vermeintlich richtig, was macht das JobCenter und worauf muss ich mich gefaßt machen?
Es ist einwenig lang geworden. Sorry
Mit Grüßen
Neuer Kunde
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| Vollmacht für Versicherung |
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Geschrieben von: Mr.nett - 18-12-2012, 07:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Hallo, schon im anderen Forum stehe ich unter diesem Namen, wo man mir den Tipp gab, hier mal rein zu schauen.
Nun habe ich gleich folgende Frage.
Meine Frau hat mir gestern morgen ein Schreiben auf den Tisch gelegt, mit der Bitte dies zu unterschreiben. Es geht um eine Vollmacht, in der es darum geht, daß Sie in meinem Namen Anträge, Rechnungen usw. bei meiner KV für unser gemeinsames Kind, das bei mir versichert ist, eigenmächtig unterschreiben darf. Somit also nicht mehr auf meine Unterschrift angewiesen ist.
Meine Frage nun, gebe ich mit meiner Unterschrift meine Kontrolle schon auf?
Ist das der langsame Beginn dass Sie auf eine Trennung hin arbeitet?
Danke schon im voraus.
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