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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt |
Geschrieben von: masku - 06-12-2012, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (38)
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Sehr geehrtes Forum,
Meine Tochter ist 18 Jahre, wohnt bei der KM und besucht das Gymnasium.
Seit nunmehr 10 Monaten gibt es Streitigkeiten bezüglich der Quotelung.
Nachdem zuerst das JA mir gegenüber „den Hut genommen hat“, verabschiedete sich in der Zwischenzeit auch die erste Anwaltskanzlei als Vertreter meiner Tochter von mir. Auch diese Kanzlei hat sich gestreckt und die Mandantschaft abgelegt.
Auch Dank Eurer aller Hilfe, dass sei ausdrücklich erwähnt!
Nun hat sich eine neue Kanzlei bei mir gemeldet, die mir den anhängenden Brief geschrieben hat.
Dazu folgende Bemerkungen von mir:
1.
Wurde bei der Berechnung meines bereinigten Einkommens meine Unterhaltszahlung in Höhe von 291,00 € für mein 2. Kind ( 8 Jahre ) „vergessen“ in Abzug zu bringen.
Des weiteren wurden 4% Abzug pauschal vom Bruttogehalt für die Altersvorsorge „vergessen“.
2.
Wieso soll ich 105 % Unterhalt zahlen?
3.
Ab Beginn der Volljährigkeit ( Februar ) zahlte ich bis einschl. Dezember 2012 1.900,00 €. Wie kann der Anwalt einen Rückstand feststellen, wenn der korrekte Zahlbetrag noch gar nicht feststeht?
4.
Kann der rückständige Unterhalt im Nachhinein eingefordert werden?
Meines Wissens nach nicht, sondern erst nach Fristsetzung. Sprich nur für den Monat Dezember 2012. Liege ich da richtig?
Oder kann der Unterhalt nachgefordert werden weil eine andere Kanzlei vorher mit der Thematik beschäftigt war, jedoch keine Nachforderung geltend gemacht hat?
5.
Kann mich der gegnerische Anwalt zwingen einen Titel nach §1612a, Abs. 1 BGB zu erstellen und was würde das für mich bedeuten?
6.
Auf Seite 4 schreibt die Gegenpartei: „In 2012 hat sich das Einkommen der Mandantin nicht geändert.“ Ist ja schön, dass meine Tochter 1.500 € brutto verdient. 
Damit ist sie ja nicht mehr bedürftig.
Natürlich weiß ich das die Gegenpartei die KM meint.
Soll ich mir die Legitimation der KM vom Anwalt vorlegen lassen und dann einen auf Interessenkonflikt machen? Wäre doch sinnvoll, oder?
Hier nun die Eckdaten für die Berechnung der Quotelung an die Unterhaltsspezialisten unter Euch:
Vater, Steuerklasse 1, Vollzeit, wohnt zur Miete
2.029,72 € netto
170,00 € berufsbedingte Aufwendungen
291,00 € Unterhalt Kind 2 ( 8 Jahre )
133,93 € Altersvorsorge ( 4% vom Brutto )
1.434,79 € bereinigtes Einkommen
1.000 € Selbstbehalt ( DDT 2013 )
Mutter, Steuerklasse 4, halbtags beschäftigt, lebt im Eigenheim,
neu verheiratet
1.240,26 € netto
62,01 € berufsbedingte Aufwendungen
73,28 € Altersvorsorge ( 4% vom Brutto )
1.104,97 € bereinigtes Einkommen
????????? Selbstbehalt
Allgemeine Situation der KM:
KM lebt zusammen mit neuem Ehepartner im Eigenheim und arbeitet halbtags.
Aufgrund dessen, dass 800 Euro Tilgung und Zinsen gezahlt werden, ist ihr ein Wohnvorteil
wohl nicht anzuhängen.
[undefined=undefined]Jedoch stellen sich mir andere Fragen:[/undefined]
1.
Kann der Selbstbehalt der KM auf 650,00 € reduziert werden, da Sie nicht Vollzeit arbeitet und sich dadurch ihr Haftungsanteil erhöht?
( Leitlinien OLG Ko., 22.2 )
2.
Kann Ihr ein fiktives Einkommen im Bezug auf Haushaltsführung angerechnet werden? ( Leitlinien OLG Ko., Punkt 6 ).
3.
Muss sie sich im Rahmen des Familienunterhaltes ein „Taschengeld“ als fiktives Einkommen anrechnen lassen?
( BGH 29.10.2003 – XII ZR 115/01 )
4.
Die KM pflegt ihre pflegebedürftige Mutter ( deshalb auch halbtags beschäftigt ), erhält jedoch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung – Gründe sind mir dafür nicht bekannt. Muss sie sich auch dafür fiktives Einkommen anrechnen lassen?
Oder MUSS sie sogar Antrag auf Pflegegeld stellen?
Einnahmen aus der Pflegeversicherung gehören ja auch zum unterhaltsrelevanten Einkommen.
5.
Kann mir jemand sagen, was ich unter Punkt f im Brief verstehen darf?
Diesen Abschnitt verstehe ich absolut nicht.
Mir geht es in erster Linie darum, das unterhaltsrelevante Einkommen der KM zu erhöhen, damit mein Haftungsanteil schrumpft.
Fragen über Fragen und ich hoffe einige Lösungsansätze zu bekommen.
Vielen Dank und liebe Grüße
masku
Anwalt_neutral.pdf (Größe: 101,18 KB / Downloads: 32)
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Wenn ein Zierfisch alleine ist ... |
Geschrieben von: Leutnant Dino - 06-12-2012, 10:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (50)
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Gestern früh sitze ich wie immer alleine morgens an meinem Küchentisch, glotze n-tv und schlürfe meinen Rondo-Kaffee. Kurz vor Acht (auf Grund meiner Psyche fange ich erst spät mit meiner Sekretariatsarbeit an) klingelt es meiner Türe und meine Nachbarin steht vor mir. Ich im Bademantel, sie im Bademantel ... jedenfalls sagte sie mir ganz aufgeregt, dass meine liebe Ehefrau wieder zurück möchte und was ich denn dazu sagen würde. Ich sagte ihr, dass ich sie weder brauche, noch liebe und wenn ich doch Zweifel hätte, dann nehme ich mir eines der unzähligen Anwaltsschreiben und lese sie mir nochmal durch.
Die Winterzeit ist am Bodensee für einen Zierfisch besonders hart. Das Wetter ist immer schön neblig und kalt. Wenn ein kleiner Zierfisch im mittleren Alter, deutlich über 40, alleine in einer Hündehütte lebt, dann wird es wohl hart. Und die Freundinnen und Beraterinnen, die vom Scheidungsgequatsche langsam ermüdet sein dürften, wenden sich ab und da gibt es schwere Depressionen. Kein Geld und keine Ahnung wie es weiter geht.
Die Güteverhandlung ist vor einigen Wochen durch den Zierfisch gescheitert und das Gericht hat ihr alle Kosten aufgedonnert. Ein netter, kleiner Teilerfolg für mich. Ich schätze mal, dass sich die Scheidung locker 1 Jahr hinziehen wird. Der kleine Zierfisch hat einen Anwalt in Österreich und einen Anwalt in Deutschland. Man gibt sich richtig Mühe.
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Ohne Mutter in den Urlaub |
Geschrieben von: camillo - 05-12-2012, 22:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo zusammen,
bin neu hier und hoffe dass ich nicht ein bestehendes Thema aufwärme.
Habe eine fast 10jährige Tochter, welche mir so beiläufig erklärte dass beabsichtigt ist, in den kommenden Winterferien ohne ihre Mutter mehrere Tage nach Österreich zum Skilaufen zu fahren. Dabei sein sollen zwei Schulfreundinnen, ein Bruder davon und als Aufsichtsperson die Mutter der Schulfreundin. In den vergangenen Jahren war mein Ex immer mit dabei. Aufgrund eines Umzuges hätte sie diesesmal keine Zeit mitzufahren.
Letztes Jahr wurde meine Tochter während diesen Skiurlaubs krank und die beiden mussten die Heimreise antreten. Dies versuchte ich als Beispiel meiner Ex zu erklären, um ihre Entscheidung zu überdenken. Hysterisches Rumgekreische war die Reaktion darauf. Ich erklärte ihr darauf hin, dass ich diese Aktion nicht erlauben werde.
Heut überreichte ich ihr den durch mich erstellten Monatsplan mit den Umgangszeiten, auf dem ich vermerkt habe, dass ich diesen Skiurlaub ohne Mutter nicht erlaube. (Der Plan ist notwendig, da die Umgangszeiten von seiten der Ex nicht eingehalten wurde bzw. nach ihren Vorstellungen beliebig geändert wurden). Durch abfällige Kommentare machte sie deutlich, dass sie dieses Verbot nicht interessiere und sie höchstvahrscheinlich nach ihren Wünschen handeln wird.
Meine Frage: Kann meine Ex ohne meine Zustimmung unsere Tochter einer außenstehenden Person anvertauen, um in Österreich mehrtägig Ski zu fahren???
Ich bin der Meinung - sie kann nicht- da wir gemeinsames Sorgerecht haben und meine Zustimmung notwendig sein müsste.
Für Eure Antworten schon mal herzlichen Dank und sorry für den langen text
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Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht? |
Geschrieben von: Mighel24 - 05-12-2012, 21:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo leute , ich stell mich kurz vor
ich bin der Mighel , 24 jahre jung und wohnhaft in Duisburg
zur situation..
ich habe eine tochter die im mai 2013 , 4jahre jung wird, vor guten 7-8 monaten haben meine ex und ich uns getrennt .
wir klärten alles via Jugendamt , da wir beide kein grund sahen zum anwalt zu gehen..
ich Ließ mir eine Summe von 180€ Titulieren , da ich nach stunde bezahlt wurde und mein gehalt bzw Lohn immer etwas schwankte , die Urkunde habe ich auch vor mir liegen..
Vor ca 3 monaten wurde ich arbeitslos (betriebliche gründe..) , derzeit bin ich auf Job suche ..
nun hatte ich mit meiner Ex gewaltigen stress , daraufhin beauftragte sie einen anwalt um das volle unterhalt ein zu klagen , die summe liegt bei etwa 225€.
jetzt schrieb mir meine anwältin "zitat"
Dass die Gegenseite statt einer Unterhaltsabänderungsklage eine Zahlungsklage
erhoben hat, ist im Endeffekt nicht so problematisch, da von der Gegenseite die
Klage umgedeutet werden kann.
Das von Ihnen errichtete Schuldanerkenntnis beim Jugendamt kann dann aber
ohne Weiteres abgeändert werden, ohne das eine Bindung an diese Urkunde
gegeben ist. Das ist der Unterschied zu der Abänderung eines Urteils z. B.. Will
man ein Unterhaltsurteil abändern, so muss man darlegen und beweisen können,
dass sich die Verhältnisse wesentlich gegenüber denen, zum Zeitpunkt des
Urteilserlasses, geändert haben.
Zitat ende *
wozu zum teufel unterschreibe ich eine Urkunde wenn meine ex nach lust und laune sie Ändern kann?
ich hätte es ja verstanden , wenn ich ein neuen Job hätte wo ich deutlich mehr verdiene als in meinem alten.. ist aber nicht so..
um gottes willen , ich zahle gerne Unterhalt für meine tochter , doch Kotzt mich das Rechtssystem in Deutschland sowas von an .
des weiteren wird empfohlen Zitat:
Es geht dann hier in dem Verfahren letztendlich nur darum, ob Sie, wenn Sie
arbeiten, in der Lage sind, den geltend gemachten Mindestunterhalt zu zahlen.
Im Endeffekt werden Sie also den geltend gemachten Unterhaltsanspruch am besten
anerkennen, wenn die Gegenseite die Klage Umgedeutet hat.
zitat ende*
der Geltend gemachte Unterhaltsanspruch ist doch der volle unterhaltsanspruch oder sind das die in der urkunde vereinbarten 180€?
denn in einem anderen teil der Mail steht zitat:
Auch wenn letztendlich der Errichtung der Jugendamtsurkunde eine Einigung
zwischen Ihnen und der Kindesmutter zugrunde lag, nützt das auch nichts, es ist
durch den Bundesgerichtshof entschieden, dass eine derartige
Jugendamtsurkunde gegenüber Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes
keine Bindungswirkung entfaltet, da das minderjährige Kind an der Errichtung
der Urkunde nicht beteiligt war.
Zitat Ende*
worauf ich nun aus bin , sollte ich mein anwalt wechseln oder habe ich grundsetzlich keine chance gerichtlich meine urkunde geltend zu machen?
lg Mighel
PS: danke für eure zeit und euer bemühen.
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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? |
Geschrieben von: Dzombo - 04-12-2012, 15:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (125)
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Das ich einen Antrag auf Regelung von Umgang einreichen werde, dazu bestand nie auch nur im Ansatz Zweifel. Das ich es bisher "nicht" getan habe, ist der Tatsache meines eingeschlagenen Weges geschuldet. Denn mir reicht Standardumgang nicht aus, um gebührend den mir "zustehnden" Zugang (gelebte Beziehung) zu meinem Sohn "wieder" zu finden. Ich hatte ihn ja bereits über Jahre gehabt. Ich hoffe daher, dass das hier "endlich" zur Kenntnis genommen wird.
Die Vergleiche, aus denen die insgesamt vier Umgangsregelungen resultierten, waren "keine" eigenständigen Anträge auf Regelung von Umgang. Den Umgang zu regeln, war immer nur "ein Teilpunkt" von mehreren Punkten. Das war ganz sicher fehlerhaft meinerseits. So einen Schitt hätte ich von Anfang an "nicht" zulassen dürfen. Aber über "hätte" nachzudenken nützt mir und meinem Sohn heute nicht wirklich weiter.
Wenn ich ergo demnächst, demnächst hat seinen berechtigten Grund, Antrag auf Regelung von Umgang stellen werde, dazu nutze ich die hier bei tfq eingestellte Mustervorlage, wie sollten die wichtigen Sanktionsmaßnahmen ausgestaltet sein? Da gibt es ja die unterschiedlichsten Varianten mittlerweile.
Was noch wichtig ist. Ich werde eine "flexible" Umgangsausgestaltung einfordern und keine standardgemäße. Ich bin regelmäßiger Schichtarbeiter und da kann der Umgang sehr wohl und sogar ziemlich gut angepasst werden. Samstag-Sonntag-Umgang ist für Schichtarbeiter auch Montag-Dienstag, Dienstag-Mittwoch usw... möglich.
Und noch einen Fakt führe ich an. Gehe ich für weniger Geld arbeiten, hat mein Sohn am Ende logo auch weniger Geld von mir unterm Strich raus. Ist doch ein voll logisches Argument. Ist jedenfalls meine Meinung.
Achja. Wenn es vor das Gericht geht, was es ja nicht zwingend muss, ich bin ja stets gesprächsbereit und erreichbar für die Mutter, dann komentiere ich den wohl vermutlich kommenden Wortpfeffer der KM in ähnlicher Weise wie @wackelpudding bezüglich dem Antrag auf Familienhilfe. Ich glaube, davon brauchen die vor Gericht jede Menge.
Also. Zur Formulierung der Sanktionsmaßnahmen bin ich für jeden Tipp dankbar. Ok!
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Druck auf Fam.Ger. |
Geschrieben von: Terbeck - 03-12-2012, 21:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Mit allerlei Tricks und Anträgen verzögert der RA meiner Getrennten, den Scheidungstermin nach nunmehr 3 Jahren und 1 Monat erfolgten Trennung.
Klar, man kann ja Monat für Monat noch TU kassieren.
Alle paar Tage neue Anträge, aber keine Reaktion auf meine Frage nach der Aufteilung des Hausrates, der m.E. durch meinen 2. Nachfolger üppigst genutzt wurde. Man kann von einer gefestigten Beziehung sprechen, nachdem die Zwei mehr als 12 Monate zusammen- und aufeinanderhocken.
Und nun hat der gegn. Anwalt die Richterin um einen Vorschlag gebeten, wie hoch denn wohl der nacheheliche Unterhalt sein könnte.
Ich habe die Schn..... voll und möchte am Liebsten der Richterin eins reinwürgen. Gibt´s dazu Tipps ??
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Was muss ein Beschluss/ Urteil enthalten? |
Geschrieben von: Revolution - 29-11-2012, 02:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Ich sitze gerade da und habe mir folgendes überlegt:
Jede Allgemeine Geschöftsbedingung ( AGB ) oder sonstwas muss für die Person so transparent und nachvollziehbar sein ( §307 BGB ).
So kam ich auf die Idee zu denken, dass gerade Urteile / Beschlüsse eines Gerichts und dessen Argumentation für die Verurteilung genauso transparent und nachvollziehbar sein muss.
Muss aus einem Urteil also klar hervorgehen
- mit welchen Zahlen gerechnet wurde
- welche Situation der Verurteilung zugrunde liegt
- ...
ODER
haben die sich an nichts zu halten?
Ich bin der Meinung, dass ein Urteil ohne bestimmte Angaben nicht gültig sein kann oder sogar ungültig ist.
Kennt jemand die Richtlinien/ Kriterien zur Verfassung eines Gerichtsurteils?
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festsetzung unterhalt |
Geschrieben von: kriependorf - 28-11-2012, 20:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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hallo alle zusammen.
habe da mal eine frage beziehe zur zeit alg2...und die kinds mutter bekommt für unseren sohn unterhaltsvorschuss.das jugendamt will nun für mein sohn den unterhalt festsetzen...was hat das zubedeuten und wie verhalte ich mich nun soll ich einwände einlegen oder net habe nur vor der pfändung angst.danke
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Kindesunterhalt 15 und 17 J |
Geschrieben von: Mio2344 - 28-11-2012, 18:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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ich weiss, vielleicht hat ja alles seine Gerechtigkeit, aber ich ärgere mich mal wieder kräftig.Ich bin seit 2004 berentet (volle Erwerbsunfähigkeitsrente 1130,-Euro) Davon muss ich 260 Euro an meine zwei Jungs bezahlen. Durch meine Erkrankung war ich seit 2004 in laufender ärztlicher Betreuung, das mir auch ganz schön Geld aus der Tasche zieht. Nun hatte ich einen Sturz, musste mehrfach operiert werden, musste natürlich die Tage fürs Krankenhaus zahlen, alles was ich brauchte, Trombosespritzen, Verbandsmaterial, Medikamente. Da bin ich mal wieder schnell bei unter null angekommen und konnte den Kindesunterhalt nicht voll bezahlen. Klar dass ich mal wieder Besuch vom Gerichtsvollzieher bekam, der nun auch wieder mit Zusatzforderungen kommt die fast nicht zu zahlen sind. Dazufügen darf ich, dass meine Exfrau Leherin ist, verdient A 13 sprich hat das zweieinhalbfache von dem was ich habe. Schickt mir aber zum X-ten male den Gerichtsvollzieher. Ich habe mittlerweile den Umgang eingestellt, weil er finanziell gar nicht mehr zu bewältigen war. Meine Jungs sind nun 15 und 17 Jahre alt. Beide machen das Abi, wenn sie es dann auch schaffen. Wie seht ihr das muss ich mir dass gefallen lassen oder soll ich wenn der erste Junge 18 ist vor Gericht ziehen? Natürlich kann der Richter sagen, ja für den größereren muss die Mutter nun mitbezahlen, aber dafür bleibt wieder mehr Geld übrig, um den jüngeren wieder höher einzustufen. Ich denke, ich bin hier gut aufgehoben und frage nun mal hier die alten Hasen( die Erfahrenen) lach, wie ihr in meiner Sache vorgehen würdet. Vielen Dank!!
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