Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.779
» Neuestes Mitglied: Liven
» Foren-Themen: 8.293
» Foren-Beiträge: 152.837

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Mutter erschiesst Kind
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: NurErzeuger
Vor 1 Minute
» Antworten: 3
» Ansichten: 101
Vater beantragt alleinige...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: netlover
Vor 47 Minuten
» Antworten: 1
» Ansichten: 94
Kein Sex
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 22:30
» Antworten: 214
» Ansichten: 228.292
Verzug Setzung und Auslän...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 21:57
» Antworten: 12
» Ansichten: 310
Hochstrittig...Wenn das G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Joset1989
Gestern, 15:48
» Antworten: 95
» Ansichten: 4.395
Nachzahlung Anrechnung au...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Gestern, 10:05
» Antworten: 5
» Ansichten: 164
Stufenklage oder alles im...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
14-01-2026, 00:48
» Antworten: 8
» Ansichten: 338
Die TAZ: Rowohlt geht Vät...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
13-01-2026, 12:01
» Antworten: 4
» Ansichten: 348
Notartitel ändern lassen ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: PeterPP
12-01-2026, 20:21
» Antworten: 6
» Ansichten: 303
Gewalt gegen Männer / KST...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
11-01-2026, 15:52
» Antworten: 6
» Ansichten: 3.642

 
  Umgangsverletzung durch die Kindsmutter
Geschrieben von: RobertK - 05-01-2013, 17:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Jahrelang gab es keinerlei Probleme was den Umgang betrifft, auf einmal heißt es, wenn die Kinder nicht wollen ich kann sie nicht zwingen.
3 Kinder leben bei meiner EX, eine volljährige Tochter bei mir.
Die Kinder, welche bei meiner Ex wohnen sind 12, 14 und 15.
Der regelmäßige Umgang fand bisher ohne Probleme von Freitags 18.00 Uhr - Sonntags 18.00 Uhr statt. Sowie insgesamt für 5 Wochen in den Schulferien.

Vorgeschichte: Im September musste meine EX mal wieder für 8 Wochen in die Klinik (insgesamt der 5 Aufenthalt seit 2007 - 3 in der Psychiatrie und 2 mal in einer REHA der Rentenversicherung). Die Kinder waren in der Zeit dann bei mir. Seit sie die Klinik verlassen hat, fand unter fadenscheinigen Gründen der Umgang fast nicht mehr statt.

Im Rahmen eines Hilfeplanes werden die Kinder vom LWL hin- und wieder in Gruppenstunden betreut ebenso die Mutter. Die Pädagogin, welche uns begleitete ist seit kurzen im Schwangerschaftsurlaub. Eigentlich sollte nach der Rückkehr ein Gespräch zwischen mir und der Mutter geführt werden, um einige Probleme der Kinder (Medienkonsum PC und gequirltes Unterschichten-TV) zu besprechen. Leider tat das die Pädagogin nur mit meiner EX und ist seit dem aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr zuständig. Meine EX wurde von meinen Vorbehalten des Medienkonsumes von der Pädagogin unterrichtet und empfahl ihr wohl für unseren Sohn eine Suchtberatungsstelle für Computersucht aufzusuchen. Daraufhin wollte mein Sohn, dann keinen Umgang mehr mit mir! Die Wogen konnte ich zwar einigermaßen mit ihm glätten, aber ein richtiger Umgang findet nicht mehr statt. Auch mit den anderen Kindern nur noch sporadisch. Kurz bevor das Papa-WE ansteht, kommt dann ein kurze SMS. Die Kinder können den Umgang nicht wahrnehmen, wegen Hausaufgaben, Klausurvorbereitung etc.

Nun stand ein HPG an zusammen mit der Leiterin der Familienpädagogischen Einrichtung und der SB des Jugendamtes. Dort habe ich sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass es aufgrund eines fehlenden Abschlußgespräches mit der jetzt in Schwangerschaftsurlaub befindlichen Person zu starken Diskrepanzen gekommen ist, welche man hätte vermeiden können. Außerdem berief ich mich auf ein Gespräch mit der ehemaligen Pädagogin, dass sie im Mai kurz davor war, wegen ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung einzuleiten. Damals hatte ich sie davon abgeraten und gebeten, erstmal die Sommerferien und den Klinikaufenthalt abzuwarten. Die Kindeswohlgefährdung sah sie gegeben, da meine EX, Arztbesuche der Kinder nicht wahrnimmt, selten mit den Kindern vor die Tür geht und nicht in der Lage ist bestimmte organisatorische Dinge zu erledigen (Schule, Einkauf etc). Das ich dieses ansprach beim HPG, war natürlich der auslösende Punkt, dass ich nunmehr Hausverbot bei meiner EX habe. Die Leiterin der Einrichtung, sagte nur, dass würde sie mir nicht glauben, dass ihre Kollegin das vorgehabt hätte, dann wäre ja etwas davon in den Unterlagen bzw. man hätte es bei einer Teambesprechung erörtert. Beim HPG stand ich dann da wie ein Lügner! Die SB vom Jugendamt war fassungslos, wie ich so etwas behaupten könnte. Keiner ist auch gewillt die ehemalige SB, wegen des Schwangerschaftsurlaubes, welcher komischer Weise eine ganze Schwangerschaft dauert (wäre angeblich üblich beim LWL) mal zu befragen. Außerdem schlug ich im HPG vor, den Umgang auf ein Wechselmodell auszuweiten. Die SB vom JA flog fast aus allen Wolken, als ob sie davon noch nie gehört hätte. Sie sagte nur schnippisch, ob ich das denn mit den Kindern im Vorfeld besprochen hätte. Ich sagte darauf hin, dass ich dieses mit Hilfe des Pädagogischen Zentrums erötern wollte. Damit war für sie das Thema erledigt. Nach dem Motto Kinder brauchen eine feste Bleibe bei einem Elternteil.

Fakt ist seit Mitte Oktober:

Der Umgang wird systematisch verhindert durch meine EX
Die Kinder werden mit Themen versorgt, welche eigentlich den Eltern etwas angehen
Der Kontakt zur Mutter ist nur noch per SMS oder Email möglich

Zur Ergänzung: Mein Sohn war in den jetzigen Ferien für 6 Tage bei einem Freund der 200 Kilometer weg wohnt. Da ich ein lieber Vater bin, habe ich ihn dort hingefahren. Ausdrücklich hatte ich erwähnt, dass sie sich um die Rückfahrt kümmern soll. Z. B. Per Bahn mit dem IC, stündliche Verbindung. Der Knabe ist 14 und eine Zugfahrt ist ja bestimmt kein Problem. Sohn war nun 200 Kilometer entfernt und die Mutter hat sich natürlich nicht darum gekümmert und äußerte per Email bedenken einer Zugfahrt. Also was macht der Papi, er holt ihn nach 6 Tagen wieder ab. Im Nachhinein hätte ich sie lieber auflaufen lassen. Papi wird seit der Umgangsverweigung nur noch für Tätigkeiten herangezogen, welche Mami nicht erledigen will oder aufgrund ihrer psychischen Störung nicht kann.

Was soll ich nun machen?
Habt ihr einen Rat für mich?

Am liebsten würde ich die Kinder schnellstmöglich zu mir holen, aber das JA scheint ja voreingenommen zu sein.

Heute kam noch ein Mail nachdem ich meinen Sohn bei ihr ablieferte nach der Rückfahrt seines Ferienaufenthaltes. Mit dem Inhalt: Das sie ab sofort von mir verlangt, sämtliche Belange der Kinder und Kommunikation mit ihr nur noch über die Pädagogische Einrichtung laufen zu lassen. Ich solle sie nicht weiter belästigen.

Drucke diesen Beitrag

  2 facher Vater
Geschrieben von: Borates - 02-01-2013, 01:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (64)

[font=Courier]

Hallo wollte eine kurze Beschreibung meiner Situation hier machen und am Ende einiges sagen was ich insbesonders Ungerecht finde selbst zur heutigen Zeit.

Ich war mit einer Frau 5,5 Jahre zusammen woraus ein Kind entstand welches nun heute 10 Jahre alt ist mein ganzer stolz .

Hinzu kommt das ich von einer anderen Frau wo eigentlich nur ein Missgeschick passiert ein zweites Kind welches nun 15 Monate alt ist mir vor der Nase setzte.

Meine jetzige Situation liegt eindeutig klar ich bin Arbeitnehmer sehe meine Kinder wobei die Mutter des zweiten Kindes das Geld gern nimmt aber mir den Umgang sehr kompliziert macht, so dass ich bereits schon vor Gericht gewonnen habe und demnach mein Umgangskontakt mit immer wieder komplikationen und sehr viel Stress nach komme und das auch möchte.

Nun zu den angesprochnen Punkten welche mich in Deutschland masslos zum schreien bringt.

Wie kann es sein das der Selbstbehalt welcher sich in der Düsseldorfer Tabelle wiederspiegelt Hartz IV +5% ist.
Ich geh arbeiten und bin mit 60 kaputt und Hartz IV Menschen leben mit 80 noch Gesünder.

Jugendamt bzw allgemein Behörden sollten nun 7 Tage da sein, weil ich zum Beispiel alle 2 Wochen Samstags und Sonntags mein zweites Kind abhole und immer wieder im Konflikt mit der Mutter komme, wo man mir ein strick raus zu ziehen versucht, dem entsprechend muss immer eine unpateische Person anwesend sein , damit Konflikt weder auf den Rücken des Kindes ausgübt werden noch vor das Kind geschehen.

Nun ja das sind die ersten Sachen wo ich Kopfschütteln in Deutschland verweile und würde mich freuen von einem oder anderen die ähnliche Situation sind / waren deren Ansicht mitgeteilt zu bekommen

Mit freundlichem Gruß
Maik
[/font]

Drucke diesen Beitrag

  Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt
Geschrieben von: only_money - 28-12-2012, 23:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Hallo, bin neu in diesem Forum ich werde von meiner EX Frau und von unserem Staat systematisch ausgenommen Angry mit der folge das mir und meiner neuen Frau zusammen 900.- Euro verbleiben / der Rest wird gepfändet / Zwangsvollstreckung beim Arbeitgeber. Mein Haus mußte ich inzwischen auch verkaufen, der geldwerte Vorteil war einfach nicht mehr zu bezahlen. Jetzt werden mir Zinseinnahmen auferlegt die Ich ebenfalls nie bekommen werde. Mein Anwalt machte mir erst große Versprechungen auf eine Abänderungsklage, jetzt jedoch wenige Wochen vor Prozess meint er auf einmal : "Wenn´s 100.- Euro besser wird ist es doch schon gut". Das mich der Spaß bestimmt 3000.- Euro kosten wird rechnet er garnicht mit ein (!)

Meine konkrete Frage : Wenn ich aufgrund der Tatsache das ich in Deutschland nicht mehr leben kann / und auch meine neue Frau hier nicht mehr ernähren kann in das Land meiner Frau auswandere (Ukraine) ist das Unterhaltsflucht ??? Selbstverständlich würde ich für unser Kind den Unterhalt weiter bezahlen, das Problem sind fast 1000.- Euro Ehegattenunterhalt jeden Monat. Meine EX Frau scheut die Arbeit sehr und versucht alles um darzulegen das SIE nicht arbeiten gehen kann und scheinbar gibt der Staat Ihr Recht.

Mein Anwalt sagt es gibt keinen Unterschied zwischen Kindes und Ehegattenunterhalt Exclamation Ich habe hier im Forum aber bereits anderes gelesen.

Hoffe es gibt jemanden der hier etwas Licht ins dunkle bringen kann, mein Anwalt vertraue ich bei diesen Aussagen nicht mehr, er hat auch gesagt nach dem Hausverkauf wird es besser (!)

Drucke diesen Beitrag

  Suche Infos zu Personen in München
Geschrieben von: Familiengerichts-Schan - 28-12-2012, 17:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Leute,
ich bin auf der Suche nach Leuten welche in München mit nachfolgenden Personen / Vereinen Erfahrungen haben.
(zwecks Erfahrungsaustausch)
- RIin Schalkhäuser
- RIin Dr. Zohm
- RAin Strasser
- RAin Friedl
- Familiennotruf-München
- Kiebitz / Fr. Gstettenbauer / MUM

VG
www . Familiengerichts - Schan . de
info (ät) Familiengerichts - Schan . de

Drucke diesen Beitrag

  Erziehung der Ex nachhaltig "erfolgreich"
Geschrieben von: vorsichtiger - 23-12-2012, 09:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Nach langer Abstinenz mal eine neue Erfahrung (für mich)

Beide Kinder sind seit mehr als 1 Jahr volljährig, der Kontakt zu ihnen wurde unterbrochen als sie 14 bzw. 15 waren. Sie waren die oftmals typischen Waffen der Mutter gegen mich und hatten darunter zu leiden.
Vom Jugendamt kam per Beistand all die Jahre nur nonsens und das übliche Geschwafel mit Druck usw, die Unterhaltszahlungen flossen bis auf die Zeiträume, in denen ich nicht voll leistungsfähig war so, wie es in der DT zu errechnen war.

Meine emotionale Tür war nie geschlossen, weil ich meine Kinder eben als Opfer der Umstände sah und wartete, bis die entsprechende Initiative von ihnen ausging.
Nun kam vor ein paar Wochen meine 19-jährige Tochte telefonisch auf mich zu und forderte in einer reichlich unangemessenen Art und Weise die Auflösung einer Geldanlage, die zur Geburt der Kinder durch mich angelegt wurde und auf der die Mutter UND ich als Inhaber eingetragen sind.
Das Geld gehört den Kindern und ich hatte / Wollte es nie für mich beanspruchen.
Ich zog ihr den Zahn und bat sie sich die Art und Weise der Kontaktaufnahme nochmals zu überlegen, denn als Intro ein "Sie" und "wenn ich das Geld nicht bekomme, klage ich es ein" kam kontraproduktiv rüber und bewirkte eher ein Lachen als eine Wunschentsprechung.

Gut, sie überlegte es sich, meldete sich ein paar Tage drauf erneut und es begann ein intensiver SMS-Mail-Telefonkontakt. Und ich schöpfte Hoffnung. Das Thema "Mutter" war als solches tabu und ich habe - ganz ehrlich - auch nicht böse über die Trennung / Scheidung gesprochen. Keinerlei Vorwurf ging an meine Tochter.
Die Geldanlage, so erfuhr ich, wollte sie haben, weil sie plante ein Auto zu kaufen, von wegen zur Arbeit kommen und so. Wir trafen uns, unterhielten uns, begannen ein Pflänzchen zu pflanzen. Lügen, für dumm verkaufen usw waren vereinbart auszuschließen. Ich bot ihr an, bei Kauf zu helfen, avisierte eine Zuzahlung und meine % meiner derzeit ungenutzten Versicherung. Also Gegenleistung erbat (!) ich mir dafür nur die Herausgabe der Jugendamtsurkunde - und dann wurde es seltsam, alles ging kaputt.

Erste Aussage: "Sowas gibt's? Weiß ich nix von..."
Dann: "Ich schau mal wo die ist..."
Dann: "Haben wir nicht"
Dann ein Treffen, an dem ich die Unterschrift zur Auflösung der Anlage gab, 2 Kopien (!) der Urkunden. Dazu die Aussagen: Das ist alles, was man habe. Es gäbe keine Originale bei ihnen...
Ich unterschrieb der Zustimmung zur Auflösung
Am Folgetag mein Anruf beim Jugendamt, ob es üblich sei, Originale zurückzubehalten. Natürlich nicht, nach ein paar Recherchen der Dame kam heraus, die Urkunden gingen seinerzeit per Einschreiben an die Mutter.
Ich also meine Tochter und meinen Sohn informiert (mit dem Zusatz, sie seien ja volljährig und selbst verantwortlich) sie mögen doch bitte die Originale herausgeben - BEIDE hatten zwischenzeitlich erklärt, unabhängig der Existenz solcher Urkunden wolle man keinen Unterhalt von mir haben...

Da mich meine Tochter ganz offensichtlich im Vorfeld trotz der Absprache in Sachen nicht belügen belogen hatte, erlaubte ich mir sie (beide Kinder) wirklich und wahrhaftig zu BITTEN, die Urkunden bis 31.1.2013 herauszugeben, da ich sonst gezwungen sei etwas zu tun, was uns allen keinen Spaß bereiten würde.

Antwort des Sohnes: Das ist MEINE Unterlage, die ist zwar nichts mehr wert (Erklärung: Verjährung und Verwirkung greifen beide, Sohn hat Ausbildung und Job mit eigenem Einkommen) aber, es sind halt seine Papiere und er will sie einfach behalten.

Antwort der Tochter: Nee, diese Urkunde will sie zwar nicht gegen mich einsetzen, aber es könne ja mal sein, dass ich als Pflegefall ende und sie dann für mich aufkommen müsse. Dann würde ihr diese Urkunde gegenüber dem Sozialamt den Hintern retten.

Frag mich jetzt bloß keiner, wo da der Zusammenhang ist...

Ergebnis: Kontakt wieder eingestellt unter Nennung der Gründe
- es wurde doch wieder gelogen
- es geht und ging doch bloß wieder ums Geld

Und nun darf ich ab 1.2. meine Kinder auf Herausgabe verklagen, bzw. eine Abänderungsklage auf "null" einreichen. Dolle Sache das, da hat die Mutter doch tatsächlich ein einziges mal etwas konsequent und erfolgreich bearbeitet. Leider das Falsche... Aber was soll's, ich hatte ja 8 Jahre Zeit mich daran zu gewöhnen, keine eigenen Kinder mehr zu haben.

Frohes Fest an alle
(und ja, es geht mir gut. Besser als je zuvor) Wink

Drucke diesen Beitrag

  Verfassungsbeschwerde
Geschrieben von: Melrose Plant - 21-12-2012, 16:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo zusammen,

bräuchte bitte mal Rat, respektive Erfahrungswerte:

Habe im Juli diesen Jahres Verfassungsbeschwerde
betreffend gemeinsamer elterlicher Sorge über meinen
RA eingereicht. Bekam zunächst die Mitteilung der Eingangsbestätigung
und ein AR Aktenzeichen. Als das OLG dann im Oktober
die Anhörungsrüge zurückwies, ging dieser Beschluss ebenfalls ergänzend
nach Karlsruhe mit der Bitte die Verfassungsbeschwerde vorrangig zu bearbeiten
und der zuständigen Kammer zur Entscheidung vorzulegen.

Kurz darauf kam die Bestätigung mit einem neuen Az., dass
die Beschwerde nun der zuständigen Kammer zur Entscheidung
vorgelegt wird.
Wie lange muss man da in etwa rechnen und ist es so, dass eine
Nichtannahme in der Regel schneller kommt?

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe und Beiträge!

Drucke diesen Beitrag

  Diskussion zu: Unterhaltsschulden beim Jugendamt
Geschrieben von: Hasserfuellter - 20-12-2012, 20:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

[Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=94192 ]

Mir hat die Richterin gesagt: Wer weiß dass ein direkter Angehöriger in Notlagen kommen kann ist angehalten
Rücklagen zu bilden. Da wurden Leute die ihr Geld vorher noch schnell ausgaben "fiktiv" verknackt

Drucke diesen Beitrag

  Ex ist schwanger, muss ich zahlen?
Geschrieben von: Am Arsch - 20-12-2012, 16:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo also ich weiss nicht weiter oder wie das aussgeht.
meine ex mit der ich zusammen war ist schwanger
dabei hat sie mir gesagt sie könnte nicht schwanger werden was der frauenartzt bestättigen könnte.
nu ist sie aber auf einmal schwanger und seid dem intressiere ich sie nicht mehr sie blockt ab rennt weg und heult rum.
also ging damit die beziehung kaputt.
sie hat mich einfach nur verarscht.so kommt es mir vor.
ich verdiene 1000 netto knap.
was sie wohl nicht so genau wusste da ich mit ihr über mein geld auch nicht geredet habe
ich lebe noch zuhause aber zahle miete in höhe von 200 euro
wird sowas annerkant ?
muss ich für das kind da sein trotz der lüge ?
oder schnell zuhause aussziehen das es grade mal meine kosten deckt ?.

weiss nicht mehr weiter

Drucke diesen Beitrag

  Verdienstnachweis gefordert
Geschrieben von: HH-Braunweiss - 20-12-2012, 12:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo @ all,

ich lebe und arbeite zur Zeit in Tunesien. Meine Unterlagen zur Reduzierung meiner Unterhaltszahlungen liegen seit Mai 2012 beim JA. Ich war bis zum September 2012 selbstaendig (von Dez. 2010 - Sept. 2012) Dem JA liegen meine BWA und alle Unterlagen die mein Steuerberater gefertigt hat vor. Die MA vom JA fordern aber immer weitere Unterlagen. Mir voellig unverstaendlich denn die haben alles vorliegen was ich habe und was existiert!
Da meine Einkommenssituatuion sich nicht verbessert hat habe ich nun den Schritt ins Ausland gewagt. Seit Sep. 2012 lebe und arbeite ich in Tunesien. Jetzt moechte das JA einen Verdienstnachweis von mir haben. Natuerlich gibt es in diesem Land keinen Verdienstnachweis wie sich das JA das vorstellt. Ich habe nun mit meinem Chef gesprochen und der wuerde mit ein Schriftstueck aufsetzen in dem er mein Einkommen bestaetigt. Kann mir jemand sagen welche Angaben und formulierungen da noch rein muessen damit das vom JA akzeptiert wird??

Vielen Dank wenn jemand eine Antwort weiss.

Drucke diesen Beitrag

  Angst vor der Lawine --> Unterhalt (vorschuss) im Wechselmodell (50-50 Betreuung)
Geschrieben von: Neuer Kunde - 18-12-2012, 16:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Angst vor der Lawine --> Unterhalts(vorschuss) im Wechselmodell (50-50 Betreuung) = Schuldenberg? Wie vberhalte ich mich "richtig"?


Hallo,

nachdem ich mich in den letzten Tagen in diversen Foren belesen habe und Gesetzestexte versuchte zu verstehen, habe ich beschlossen um eure Erfahrung zu fragen.

Denn: Was ich so zum Thema lese läßt bei mir Alarmglocken leuten.


Meine Recherche-Erkenntnisse bislang:

- viele negative Zahlmeister Erfahrungen
- sobald der Unterhaltsvorschuss beantragt wird, gilt Alarmstufe rot und die Ämter zermürben den Unterhaltspflichtigen (nervlich und finanziell)
- Praxis im Unterhaltsrecht (Handhabe der Ämter --> Verwaltungsvorschirft) funktionieren rein schematisch und behandeln Arschlochväter genauso wie "die guten Väter"

siehe aktuelle "Richtlinie" zum Unterhaltsvorschussgesetz. Das verdeutlicht die Handhabe der Sachbearbeiter im Amt ganz gut.

http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LA.../index.jsp



Nun muss ich gestehen, dass ich endweder naiv bin, Glück habe mit meiner Ex oder noch nicht lang genug dabei bin um frustriert genug zu sein.

Zu meiner Situation:
- Kind 3 3/4 Jahre alt, gemeldet bei der Mutter (gemeinsames Sorgerecht)
- Mutter und ich leben seit einem Jahr getrennt
- Betreuung nach Wechselmodell (wochenweiser Betreungswechsel)
- Mutter: Studentin mit Bafög, Kind erhält zuschüsse vom JobCenter (Sozialgeld)
- Vater (ich): Student, durch Eltern finanziell unterstütz (jedoch deutlich unter Existenzminimum)
- Verhältnis zw. Vater & Mutter: freundlich, gelegendlich angespannt, aber bemüht


Ich zahle derzeit keinen Unterhalt, da ich wie gesagt weder das Einkommen dafür habe und außerdem im Wochenrythmus mein Kind bei mir betreue und dafür natürlich auch Kosten anfallen.
Das ist mit der Mutter auch so im gegenseitigen Einvernehmen auch so abgesprochen.
Es hat sich glücklicherweise auch noch kein Amt eingemischt (bis auf das JobCenter).


Problem:
Der Mutter wir vom JobCenter seit der Trennung der Status "Alleinerziehend" zugeschrieben. Da sie Bafög bezieht, fällt sie raus aus den ALGII Bezügen. Unser Kind bleibt jedoch bedürftig.

Nun wird dem Kind als Einkommen Kindergeld (ist logisch) plus Unterhalt in Höhe von 200 € (unlogisch, da nie gezahlt wurde. Die nehmen dass so an, weil ich wohl vor ca. nem Jahr wärend der Trennung in Angst vor einem Schuldenberg meinen monatlichen Aufwand auf ca. 200 € beziffert habe) angerechnet.

Damit erhält mein Kind (bzw. die Mutter) zu wenig Geldleistung vom JobCenter.

Meine Angst vor der Lawine:
Was passiert, wenn die Mutter das JobCenter darauf aufmerksam macht dass ihr monatlich 200 € zu viel als Einkommen angerechnet wurden? Was passiert mit ihrem Alleinerziehenden Status wenn das JobCenter vom 50-50 Wechselmodel erfährt?

In JobCenter Foren lese ich, dass das der Mutter auferlegen kann Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das hätte dann für mich wahrtscheinlich die vollen Amtskosequenzen.

Jerdoch lese ich auch, dass Unterhaltsvorschuss nicht im 50-50 Wechselmodell nicht geleistet wird.

Zudem bin ich auch nicht leistungsfähig und müsste, so lange ich als Student das weiterhin bleibe, den Vorschuss (der vieleicht gar nicht genehmigt wird) auch nicht zurückzahlen müssen.

An dieser Stelle greift jedoch auch wieder die Angst-Lawine: Sitze ich erst einmal im Unterhaltsboot, werde ich damit untergehen?


Um es nochmal klarzustellen: ich habe meine kleine Tochter mehr als lieb, sorge mich (Wechselmodell), habe Kosten und komme mit der Mutter ganz gut klar.

Aber wie verhalte ich mich jetzt vermeintlich richtig, was macht das JobCenter und worauf muss ich mich gefaßt machen?

Es ist einwenig lang geworden. Sorry
Mit Grüßen
Neuer Kunde

Drucke diesen Beitrag