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Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen |
Geschrieben von: IPAD3000 - 27-11-2012, 11:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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Guten Morgen !
Ich habe ja drei Kinder von zwei Exen. Ich habe gerichtlich versucht den KU herabsetzen zu lassen, hatte mageren Erfolg, aber es ist weniger geworden. Nur bei beiden zuständigen Gerichten wurde einstimmig die Auffassung vertreten, das Mangelfallberechnungen nicht möglich wären, der Mindestunterhalt zu leisten wäre. Diese Gerichtsverfahren sind nunmehr abgeschlossen, ich zahl jetzt etwas über Mindestunterhalt.
Zwischenzeitlich gab es Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Die haben auch gerechnet und sind im Rahmen einer Mangelfallberechnung (dort sehr wohl möglich!) zu einer monatlichen Verteilungsmasse von rund 100 Euro gekommen. Diesen Bescheid habe ich gerade zugestellt bekommen, die Gerichtsverfahren wurden einen Monat vorher abgeschlossen.
Was soll ich davon halten ? Vor Gericht wird man dazu gezwungen mehr zu zahlen wie möglich und das Jugendamt kann dagegen sehr wohl meine Einkommenssituation realistisch einschätzen und berechnen. Ich zahl also nun für alle drei Kinder rund 700 Euro mehr, als wenn das Jugendamt das zu entscheiden gehabt hätte.
Mit diesem Wisch gleich wieder Abänderungsklage einreichen ? Oder wie reagiert man da ?
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Missbrauchsvorwurf |
Geschrieben von: 'c' - 27-11-2012, 06:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (81)
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Folgendes ist passiert:
An einem Sonntag Nachmittag bringe ich unsere Tochter (3) zurück zu ihrer Mutter. Da der Pullover vollgekleckert ist, möchte ich ihr noch einen sauberen anziehen. Sie ist in der besten Trotzphase und weigert sich.
Da ich in letzter Zeit vermehrt den Vorwurf bekommen habe, ich sei nicht streng genug, bestehe ich darauf und ziehe ihr den Pullover gegen ihren Willen an. Wir sitzen im Wagen meiner Mutter in der Straße in der die Mutter meiner Tochter wohnt.
Jedenfalls wehrt sich meine Tochter und schreit wie am Spieß. Ich ziehe
ihr den Pullover dennoch an, dazu dann noch Schuhe und Jacke.
Was passiert?
Im Ernst hat irgendein @'!* die Polizei gerufen und mich angezeigt wegen "sexuellem Missbrauch".
Jedenfalls kommt ein Polizeiauto gegen die Einbahnstrasse gefahren. Eine Beamtin stürmt raus, öffnet die Fahrertür meines Wagens, wo ich und meine inzwischen voll angezogene Tochter sitzen und brüllt mich an:
" Steigen Sie aus, geben Sie mir das Kind, weisen Sie sich aus, gegen Sie ist Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs erstattet worden."
Ich dachte ich werd nicht mehr und antworte ganz korrekt: "Nein und nein. Wer sind Sie überhaupt?"
Als ein zweiter Beamter auftaucht, steige ich aus, mit meiner Tochter auf dem Arm, die natürlich jetzt gänzlich verdattert ist, aber wenigstens nicht mehr schreit. Der zweite Beamte fordert mich auf mich auszuweisen, ich sagen: "Nein, ich bringe jetzt meine Tochter zu ihrer Mutter, die dort schräg gegenüber wohnt." Der Beamte sagt: "O.k." Gesagt, getan. Die Mutter kommt erstaunlicherweise zur Haustür. Nach kurzem Gespräch gebe ich erstmal unsere Tochter von meinem Arm auf ihrem Arm. Die Beamtin geht mit Mutter und Tochter hoch in die Wohnung. Ich weise mich aus.
Im Verlauf der nun folgenden Gespräche verteidigt mich die Mutter zum Glück. Die Beamtin sagt mehrfach die Unwahrheit, etwa, dass die Hose meiner Tochter runtergezogen gewesen sei. Meine Tochter (erst 3) sagt, dass dies nicht so gewesen sei!
Am Ende dackelt die Polizei wieder ab, nicht ohne, dass ich mir dass Kennzeichen des Einsatzfahrzeugs und die Namen der Beamten notiert hätte, und nicht ohne, dass diese mir mitgeteilt hätten, dass sie die Anzeige an die Kripo weiterleiten müssen, von wo sie an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet würde. Dem männlichen Beamten ist wohl klar geworden, dass es sich um eine Falschbeschuldigung gehandelt hat, bei der Beamtin bin ich mir nicht so sicher. Eine Entschuldigung ist von der jedenfalls nicht gekommen.
Soweit der Vorgang, was nun?
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PKH bei ausländischem Vater |
Geschrieben von: Simon ii - 26-11-2012, 18:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Folgende Frage:
Vater ist aus dem europäischen Ausland, lebt im Ausland, kommt regelmäßig in die BRD, um sein Kind zu sehen, und wurde von KM übelst über den Tisch gezogen.
Scheidung steht nun an und er braucht dringend einen Anwalt.
Viel Geld ist bei ihm nicht vorhanden und das wenige, das er hat, geht für seine Fahrten drauf.
Kann er PKH beantragen?
Simon II
(ja, ich weiß, daß "PKH" heute anders heißt - aber ich kann mir den neuen Namen nicht merken.)
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Scheidungstermin Amtsgericht |
Geschrieben von: Sixteen Tons - 23-11-2012, 12:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Habe jetzt den Termin zum Scheidungsverbund beim AG bekommen, in etwa 4 Wochen ist es soweit. Ein Weihnachtsgeschenk?
Wie läuft so ein Termin in der Regel ab?
Unterhaltsangelegenheit liegt noch zur Entscheidung in Hamm.
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Unterhalt. Anwaltpflicht? |
Geschrieben von: Quixote - 21-11-2012, 19:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Moin,
konkret ist Tochter vor Gericht gegangen und begehrt Erwachsenenunterhalt in Höhe wie Sie es sich vorstellt.
Ich stelle mir was anderes vor.
Besteht eigentlich (nun) Anwaltpflicht?
(Muss nach Antrag mit Notfrist erstmal mitteilen, ob ich mich überhaupt verteidigen will.
Dann noch zwei Wochen für Stellungnahme zum Antrag). [Behauptete Bedürftigkeit].
Tochter Alleinlebend, 2 Geschwister ebenfalls Erwachsen.
Schaue ich in die DDT 1.1.2011, sehe ich mich in der Tabelle in Stufe 3 das wäre für volljähriges Kind € 537,- ziehe ich Kindergeld in voller Höhe ab (€ 184,-), komme ich auf € 353,- da ich ja den Hauptunterhalt leiste.
Gefordert wird € 441,- , (Rückwirkend für die Monat seit volljährigkeit € 387,-). Habe allerdings mein nicht bereinigtes EK genommen. ("Verbindlichkeiten und Aufwendung für Arbeit sind reichlich vorhanden).
Über die Zahlungsfähigkeit der Erzeugerin, wieder verheiratet, weiss ich nichts.
Geht aber erstmal um die Frage der Anwaltpflicht. Kann und will ich mir nicht leisten.
MfG Frank
Korrektur: Habe mir den Schrieb nochmal durchgelesen. Dort steht, dass Grundsätzlich Anwaltzwang besteht.
D.h. , ich müsste selbst einen Antrag auf PKH stellen. Das würde allerdings sicher länger dauern, als die Frist von vier Wochen ab Eingang des Gerichtsschreibens. das wäre bis max. 11.12.2012.
MHM!
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Unterhaltsurkunde von unbefristet in befristet geändert |
Geschrieben von: Zahlmeister - 20-11-2012, 18:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Es geschehen noch Zeichen und Wunder.....
War heute beim Jugendamt um den Unterhalt für mein jüngstes Kind neu titulieren zu lassen. Hatte eine sehr alte Urkunde (aus DM- Zeiten) welche dynamisch und unbefristet war. Habe jetzt meine aktuellen Einkommensnachweise der Exe geschickt um den Unterhalt in neuer Höhe (weniger als vorher, 115% lt. Tabelle) vom Jugendamt festlegen zu lassen.
Habe im Vorfeld der Exe und dem Jugendamt geschrieben daß der alte Titel rechtswidrig ist da unbefristet und ich in jedem Falle eine Befristung, längstens bis zur Volljährigkeit des Kindes möchte. Dies wurde heute vom Jugendamt so tituliert.
Hatte noch ein längeres Gespräch mit dem Mitarbeiter dort. Er meinte daß er prinzipiell das tituliert was beide Parteien möchten. Offensichtlich gab es bei der Exe einen Meinungswandel, so hat sie sich mit der Begrenzung auf die Volljährigkeit einverstanden erklärt.
Möglicherweise hat der MA vom Jugendamt hier auch ein wenig nachgeholfen und die Empfehlung ausgesprochen, ich kann mir kaum vorstellen daß Exe freiwillig darauf verzichtet......
Falls also jemand einen unbefristeten Titel hat und eine Neuberechnung ansteht: einfach mal probieren ob eine Befristung möglich ist.
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Keine Kommunikation- Umgang gesperrt |
Geschrieben von: Knecht - 19-11-2012, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (40)
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Hallo in die Runde,
ich weiß nicht wo man am Besten anfängt. Ich versuche einfach frei von der Leber kurz das Problem darzustellen.
Meine Frau und ich haben nach 10 Jahren uns getrennt. Seit Juli ist sie nun mit unserer gemeinsamen Tochter innerhalb des Dorfes in eine 2 1/2- Zimmerwohnung gezogen. Wir waren uns in der Hinsicht einig, dass unser zudem Zeitpunkt 7 jähriges Kind an den Tagen/Nächten an denen meine Frau Nachtdienst hat, bei mir schlafen soll. Beruflich konnte ich das bisher stets gewährleisten- da es tatsächlich max. 4 Werktage waren an denen ich ohne Weiteres im Home Office arbeiten konnte.
Die ersten 3 Wochen hatten wir keinerlei Probleme- bis zu dem Zeitpunkt an dem meine Frau wieder zu mir zurückkommen wollte. Ich muss dazu ausführen, dass die Monate davor ich in Ihren Augen wortwörtlich- " ein potthässlicher Kerl, ein verkappter Schwuler, und sonst noch was bin/war. ich habe dies jedenfalls entschieden verneint da ich sie in ihrer Person, ihre tägliche Flasche Weißwein- Mädchentraube- jeden Abend, ihre Nachtwandlerei satt hatte!!! Ab dieser Verneinung ging es los! Sie fing an auf einfach banale Fragen nicht mehr zu antworten, es waren keine Telefonanrufe oder SMS mehr möglich. Jeder Versuch scheiterte. Und wenn eine Antwort kam waren sie im Befehlston. Nachdem sie dann auch noch damit begann die Klamotten die ich meiner Tochter neu kaufen musste- einzubehalten kürzte ich zwangsläufig den bisher untereinanger ausgemachten Unterhalt von 600€ auf 450€. Ich wollte und musste gerade für die Herbst- und Winterzeit Kleidung komplett neu einkaufen. Sie hatte wirklich alles bis auf ein paar abgetragene Strümpe mitgenommen. Nun denn. Es dauerte nicht lang und sie hatte die erste Anwältin die ihr nahelegte mit mir über das Jugendamt einen richten Umgang zur Zufriedenheit beider Seiten zu regeln erstmal verlassen und ist an einen polemischen aggressiven Anwalt gekommen. Ab da wurde aus den Gemeinheiten in meinen Augen eine Kriegserklärung die mein Anwalt regelmäßig nur noch den Kopf schütteln lässt und mich nach und nach psychsich zerstört. Nachdem angeblich unsere Tochter sich irritiert zeigte und darüber schimpfte, dass sie schon gar nicht mehr weiß wo sie den schon wieder schlafen solle, wurde kurzer Hand das Umgangsrecht einseitig auf alle 14 Tage a´48 Stunden festgelegt. In Absprache mit meinem Anwalt habe ich mich natürlich nicht daran gehalten. Das wiederum hat die Gegenseite jetzt dazu herausgefordert mir den Umgang bis zu einer gerichtlichen Entscheidung zu untersagen. Ich hatte zuletzt meine Kleine am 06.11.2012 gesehen- bis heute!!!
Ich hatte heute morgens spontan mich entschlossen sie kurz vor der Schule zu treffen- ihr das Taschengeld zu geben und ihr auch zu sagen dass ich leider nicht weiß wann wir uns wieder sehen- aber das schon bald wieder sein wird. Wahrscheinlich war das ein dummer Fehler von mir. Ich gehe davon aus, dass sie heute völlig aufgelöst war aus der Schule kam.
Jedenfalls hat dies meine baldige EX dazu bewogen Anzeige bei der Polizei gegen mich zu erstatten. Der Grund wurde mir vom freundlichen Beamten gleich mitgeteilt. Er meinte, dass es überprüft wird inwieweit ich stalke!!!!!!!!!!!!!!!
Das wiederum verschlug mir heute völlig die Sprache. Jetzt bin ich an einem Punkt angelangt an dem ich nicht mehr weiter weiß.
Ich liebe so sehr mein Kind, ich glaube auch das ich bisher eine guter Vater für sie war. Neben dem täglichen Aufwecken und gemeinsamen Frühtsück und zum Kiga oder Schule bringen, war ich stets derjenige der seine Tochter abends das Abendessen gemacht hat und zu Bett gebracht hatte- während meine Frau ab 18 Uhr jeden Tag in der Badewanne mit einem Glas Weißwein saß!!!
Meinen Anwalt habe ich darüber informiert- er war jedenfalls nicht darüber überrascht. Ab heute ging ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung an das Gericht. Ich hoffe noch immer das sich die Lage schnell zum Wohle unserer Tochter beruhigt.
Ich könnte wie wahrscheinlich so viele Verzweifelte noch ewig weiter schreiben.
Wenigstens konnte ich bisher eine Erkenntnis aus der Sache ziehen. Im Frühjahr unterziehe ich mir einer Vasektomie. Ich will nie wieder diese Angriffsfläche einer Frau bieten.
Ich grüße hiermit meine Leidengenossen!
Klaus
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KM verbietet Umgang |
Geschrieben von: KeineAhnung2012 - 19-11-2012, 01:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo,
Ich erzähle kurz unsere Geschichte:
Mein Mann hat eine 5-jährige Tochter. Die Beziehung mit der KM scheiterte kurz nach der Geburt des Kindes. Er hatte von Anfang an die gemeinsame Sorge. KM hat dann alleinige Sorge eingeklagt aber nicht bekommen. Unterhalt zahlt er gem. Urteil.
Bisher war das Kind jeden Sonntag bei uns, seit 3 Wochen gibt sie ihm das Kind nicht mehr.
Grund gibt es keinen, außer dass sie immernoch nicht über die Beziehung hinweg ist...
JA versucht zu vermitteln hat aber keine Macht...
Was können wir tun? Umgangsrecht ist nicht gerichtlich geregelt... Wir wollen aber auch nicht wieder zum Anwalt und vor Gericht. Sie ist Hartz 4 Empfängerin und bekommt Prozesskostenhilfe und wir dürfen wieder Blechen... Das wollen wir nicht vorallem weil wir gerade ein Haus bauen und kein Geld übrig haben..
Können wir den Unterhalt kürzen?? Oder habt ihr eine Idee??
Problem ist dass das Kind noch bei der KM im Bett schläft und daher bei niemandem anderen über Nacht bleibt. Daher können wir sie auch nicht mal einfach vom KG abholen und übers WE behalten...
Vielen Dank für eure Tipps
Daniela
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