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  Ein Fall wie viele Andere.....
Geschrieben von: webmin - 10-11-2012, 22:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (221)

Nachdem mich die Unterhaltskeule voll erwischt hat belastet mich folgendes Problem.
In der Umgangssache lief es für die KM nicht so doll.
Nach 1,5-jähr. herumdümpelei vorm AG kam in der Hauptverhandlung 3 St. Umgang mit meinem damals etwas über 2-jähr. Sohn dabei herum.
Die sofort eingereichte Beschwerde vorm OLG brachte dann eine Wende.
Das Urteil vom AG wurde sofort aufgehoben und zwecks eines (weiteren) GA auf 6 St erhöht.(JA hielt an den 3 St. fest)
Beide Gutachten(1xAG, 1xOLG) waren sehr positiv für mich ausgefallen, für die KM weniger (AG= Glaubwürdigkeit, OLG= Nicht mitgewirkt)
Zwischenzeitlich ist ein Vergleich vom OLG vorgelegt worden, welcher mein Begehren zu 120% unterstützte.
KM ist diesem nicht beigetreten.
Nach den üblichen Verzögerungstaktiken legte ihre Rattin das Mandat nieder.
KM präsentierte nun eine neue Rattin, die sogleich die GA in Zweifel zogen und ein neues beantragte. Daneben beantragte sie einen Umgangspfleger.
GAin und UPin stammt natürlich aus ihrem eigenen Portfolio.
Mein Sohn (mittlerweile 3,5 j. alt) soll persönlich befragt werden, da ich ihn angeblich geschlagen haben soll.
Ich selbst gehe nicht davon aus, dass sich das Gericht(im Jan. ist Termin) davon was annehmen wird.
Sorry für die Ausführlichkeit, aber ich denke man kann sich sonst kein Bild von der Situation machen.
So nun zum Punkt:
Seit dem Wechsel der Rattin meiner EX hat sich der Kleine sehr zum Nachteil verändert.
Dinge, die er vorher sehr gemocht hatte (z.B Schwimmbad), lehnt er ab.
Ich spüre bei ihm Anspannung. Ich versuche auf ihn einzugehen. Er lehnt aber ab.
Ich nehme jegliche Spannung heraus. Irgendetwas belastet ihn. Ich denke es ist ein Loyalitätskonflikt.
KM ist selbst verbamtete Pädagogin. Bei der Verabschiedung zu mir sagt sie immer zu dem Kleinen:"*** Mama ist jetzt ganz traurig ohne dich"
Ich denke sie versucht ihm Dinge einzureden um bei dem unwahrscheinlichen Fall eines erneuten GA, dass er sich negativ zum Vater äußert.
Wie soll ich damit umgehen? Meines Erachtens zerstört sie massiv das Kindeswohl. Es schmerzt sehr.

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  Südostasien Länder- u Visafred
Geschrieben von: Hasserfuellter - 10-11-2012, 22:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

So
Damit hier unsere Mitglieder über Lebensmöglichkeiten in Südostasien posten
können sei der Fred hiermit eröffnet. Es soll hier um Visabestimmungen,
Infrastruktur etc. gehen; ich könnte zwar eine Staatsbürgerschaft eines
afrikanischen Zwergstaates bekommen aber leben könnte ich dort nicht.
Also wohin: Thailand, Kambodscha, Laos, Burma, Phills etc. ?

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  Ehegattenunterhalt
Geschrieben von: Bernie - 09-11-2012, 19:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo Zusammen,

kann mir jemand erklären wie das mit dem Ehegattenunterhalt funktioniert und worauf man achten muss.
Wir hoffen das wir im januar 2013 geschieden werden. Smile Beim Notar haben wir auf Ehegattenunterhalt etc. verzichtet.
Aber was wäre wenn ich mal aufgrund meiner kleinen Rente doch was vom Amt beantrage oder ich den geforderten KU von Hexe von meiner Rente bezahlen würde und dann aufstocke. Kann das Amt an Nicole herantreten?
Auch wenn unsere Ehe bis zur Trennung 3 Jahre und 4,5 Monate gedauert hat. Bis zur Scheidung wären es dann 4 Jahre und 4,5 Monate.

Bernie

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  Muss ich die Gerichtskosten der Ex tragen bei Scheidung?
Geschrieben von: L3NNOX - 08-11-2012, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo zusammen,
mein Anwalt hat mich eben tel. informiert, dass das Gericht beantragt hätte, dass ich die entstehenden Kosten der bevorstehenden Scheidung meiner Ex zu tragen hätte, und diese bitteschön in 100€/Monat Raten abbezahlen soll. Ich bin (logischerweise) Mangelfall und runtergerechnet bis 1050€. Er versucht dagegen anzugehen, weil ich a) verständlicherweise keine Lust dazu habe und b) auch tatsächlich kein Geld wegen Schulden und hohen Umgangskosten, Ex wohnte 100Km weg.
Die Argumentation ist folgende: Gericht denkt, ich würde 2050€ netto verdienen (unbereinigt) und hätte somit nach Abzug von KU und TU noch etwa 1500 zur Verfügung und könnte somit auch für die Kosten der gegenseite aufkommen Dodgy
Wie sind da die Erfolgsaussichten? Werden da die üblichen Abzüge auf einmal NICHT mehr anerkannt (berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge usw.)?
Meines Wissens muss Exe doch bis zu 4 Jahre danach noch die Kosten abzahlen, wieso wird das nicht versucht in dem Fall?

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  § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt
Geschrieben von: ArJa - 07-11-2012, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo und guten Morgen.

Bislang war ich nur in Sachen Umgang hier im Forum unterwegs und habe
nur immer treu und brav als Zahlesel ( KU und TU ) fungiert und bin im Hinblick auf Unterhaltspflichtverletzungen völlig ahnungslos.

Morgen früh habe ich meinen ersten Scheidungstermin. Ich bin im Januar 2012 ( Trennung 12.6.11 ) dazu verdonnert worden 345 € KU und 370 €
TU zu zahlen. Beides habe ich anstandslos und pünktlich gemacht ( habe bislang 0 € Unterhaltsschulden ), allerdings sind meine finanziellen Möglichkeiten mitterweile ausgeschöpft.

Das Trennungsjahr ist längst vorüber, der Scheidungsantrag wurde bereits im Juli zugestellt, es kommt erst jetzt zum Termin, weil das Gericht den H. nicht hochbekommen hat bzw. die Gegenseite bereits den anberaumten Termin im Oktober wegen Urlaub platzen ließ ( und ich durfte wieder einen Monat länger zahlen ... )

Ich gehe davon aus auch morgen nicht geschieden zu werden, weil Exe Zugewinnausgleich und nachgehenden BU geltend machen wird ... aber mir reichts jetzt endgültig : ich werde ab Dezember 12 keinen Trennungsunterhalt mehr an dieses Weib zahlen ! Definitiv nicht !
Zumal sie mir auch den Umgang mit meiner Tochter weiterhin teilverweigert .. Kindesunterhalt werde ich allerdings weiterzahlen ...
Unabhängig davon, dass ich TU aufgrund diversester Belastungen auch nicht mehr leisten kann ...

Also - was habe ich realistischerweise an Strafen/ Konsequenzen zu erwarten ? Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich , wie ich mich strategisch am besten verhalte ... ? Für die Unterhaltsprofis unter Euch sicher ein Leichtes ... Muß noch dazu sagen - bin Beamter und kann nicht einfach kündigen oder mich totalverweigern, niedrigeren Lohn aushandeln o.ä. ..

Gruß
ArJa

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  Wunschdenken vs. tatsächliche Fakten zu int. Sorgerechtsregelungen
Geschrieben von: Absurdistan - 06-11-2012, 16:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

In den verschiedensten Foren wird oft behauptet das es in vielen Ländern die automat. gem. Sorge ab Vaterschaftsanerkennung gibt.
Der Vafk spricht zum Beispiel von den meisten Mietgliedstaaten des Europarates. Tatsächlich sind es bei 47 Mitgliedsstaaten nicht mal ein drittel.

Häufig hört man auch das in einigen Ländern das Wechselmodell als "Standart" gesetzlich verankert wurde. (De Man / Belgien). Finden kann ich nichts was das bestätigt. Es wird auch behauptet das es Länder gibt in denen das Wechselmodell das am häufigsten praktizierte Modell nach Trennungen ist. Das wage ich zu bezweifeln. Ich denke die Standartregelung alle 14 Tage Umgang ist auch in fortschrittlichen Familienrechtsländern die Regel

Oft hört man von wissenschaftlichen Ergebnissen, Studien die belegen das Deutschland immer noch auf dem falschen Weg ist was Sorge und Umgang betrifft. Welche Wissenschaftler sind das? Gibt es Untersuchungen die auch das Gegenteil belegen?

Hier möchte ich anregen Links mit Fakten zu sammeln die zweifelsfrei sind und nicht einem Wunschdenken entsprechen.

Man könnte mit den Nachbarländern in Frankreich, Belgien u.s.w. anfangen.

Frankreich: Sorgerecht = ? , Umgangsrecht = ? , Unterhalt = ? ,Paragraphen und Gesetzestexte:

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  Anspannungsgesetz
Geschrieben von: alexerl - 05-11-2012, 13:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Weiß jemand wie das mit dem Anspannungsgesetz in Österreich funktioniert?
Das heißt, man darf Väter unters Existemzminimum pfänden..

Gilt das auch für deutsche Väter wo das Kind aber in Österreich lebt?
Mein Mann muss nach österreichischem Unterhaltsgesetz bezahlen..Kann mein Mann auch unters Existenzminimum gepfändet werden, falls er arbeitslos wird..???
Oder ist das nur in Österreich zulässig.. Ein östereichischer Bekannter meinte nämlich, das gilt nur in Österreich...

Kann ich mir aber nicht vorstellen.. Oder ist das in Deutschland nicht zulässig..?
Danker derweil für die Antworten...Tongue

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  Auskunft über Abholungszeit im KiG
Geschrieben von: Terenzi1971 - 05-11-2012, 11:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo, ich habe folgendes Problem. Meine Kinder (4 & 5 Jahre) gehen gemeinsam in den gleichen KiGa. Muss dazu sagen,das ein Kind bei mir lebt und das andere bei meiner Ex-Frau. Nun hatten wir vereinbart, dass meine Tochter (lebt bei meiner Ex) spätestens um 12.30 Uhr abgeholt wird, da sie wenn ich meinen kleinen abhole immer mit mir nach Hause möchte! Nun habe ich erfahren, das diese Abholzeiten nicht eingehalten werden und sie teilweise bis 15.00 Uhr im KiGa ist. Nun das Problem. Muss mir die KiGa - Leitung, bzw. Betreuer mir auskunft über die Abholzeiten geben??? Leider wird dies laufent abgelehnt! Wir haben das beidige Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht!!!
Zudem Stellt sich die Frage, ob sie auf meinen Wunsch mir das schriftlich Aushändigen müssen.

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  Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen
Geschrieben von: Dzombo - 05-11-2012, 10:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (184)

Ich bin verheiratet in zweiter Ehe. Meine Frau war ehemals auch bereits verheiratet. Ihr heute 14-jähriger Sohn entstammt jedoch nicht ihrer damaligen Ehe. Sondern aus einer Beziehung aus vor ihrer Ehe. Der leibliche Vater ihres Sohnes erkannte damals die Vaterschaft an, verschwand dann aber aus der Beziehung zu meiner heutigen Ehefrau und somit auch aus der zu seinem Sohn. Später bot er dann dem damligen Ehemann meiner jetzigen Ehefrau an, deren Sohn zu adoptieren. Ich selbst kenne den Vater des Sohnes meiner Ehefrau nicht persönlich. Im Nachgang zum Weggang des Vaters erfolgte die Erstellung eines Unterhaltstitels zum Kindsunterhalt. Der gilt logo noch heute in Höhe von aktuell 377€. Nunmehr teilte der Kindsvater mit, den Unterhalt für seinen Sohn drastig bis gen null runterzusetzen, was er seit 2 Monaten auch praktisch durchführt. Laut seinen Angaben sei er an Burn out erkrankt und müsse sich eine Auszeit nehmen. Logo schmeckt dieses Gedeck der Kindsmutter überhaupt nicht. Es steht ergo Streit um Unterhalt zu befürchten. Alarm ist angesagt!

Mir liegt daran, Vater und Mutter des besagten Jungen an den Verhandlungstisch zu bekommen. Und das soll sein, weil ich null Bock habe auf Streit zwischen Eltern wegen Geld mit am Ende einen Teenager als Opfer. Solchen aber befürchte akut, weil der Kindsvater nach 12-jähriger und selbst verfügter Abwesenheit im Leben seines immer gewesenen und gebliebenen Sohnes "nunmehr" beabsichtigt, den Kontakt zu seinem Sohn wieder aufzunehmen, womit die Kindsmutter konsequenterweise ihre "Probleme" hat. Verzwickte Situation.

Wichtig ist noch, dass der Kindsvater nach 12 Jahren wieder zurück in seine Geburtststadt gezogen ist und sein Sohn ca. 700m entfernt von seiner Arbeitsstelle zur Schule geht.

Bisher zahlte der Kindsvater wie schon gesagt Unterhalt in Höhe von 377€. Mitte des Jahres schränkte er diesen "ohne" Vorankündigung auf 95€ ein und wie gesagt mit der Begründung der Auszeit für ihn wegen Burn Out. Er "forderte" allerdings die Kindsmutter dazu auf, mit seinen zugesandten Unterlagen zum Jugendamt zu gehen, um dort den Unterhalt für seinen Sohn "neu" berechnen zu lassen. Das tat die Kindsmutter denn auch und raus kam die Summe 290€ Seit dem zahlt er nichts mehr.

Wie kann es zur "friedlichen" Lösung der Angelegenheit kommen? Falls so eine Lösung überhaupt möglich ist bei der momentan noch "vorherrschenden" Steinzeit-Familienpolitik.

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  Wer zahlt für Exe, Kids oder ich ?
Geschrieben von: neuleben - 02-11-2012, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Mal eine Sache, die mir bisher nicht ganz klar ist.
Mein Ältester verdient inzwischen recht ordentlich, wenn alles klappt, wird er wohl Karriere machen.
Mit Ausbildungsbeginn ist er aus Hotel Mama ausgezogen und hat eine eigene Wohnung.
Also er steht voll auf eigenen Beinen.
Vor kurzem fragte er mich, wie ist das eigentlich mit Mama, wenn die mal zum Sozialfall wird, muß ich dann zahlen oder du ?
Mama war wieder verheiratet, jedoch nur kurzzeitig und ist inzwischen wieder geschieden.
Nach der Homepage ihres Arbeitgebers hat sie sogar wieder meinen Nachnamen angenommen, was ich sowieso nicht ganz verstehe.
Mein Ältester besucht Mutti nur sporadisch und ist jedes mal von deren Lebenschaos geschockt.
Wie ist das nun, wer wird vielleicht einmal für sie zahlen müssen ?
Die Kinder ?
Ihr letzter Exmann ?
Ich ?
Ich habe ihm gesagt, ihr letzter Exmann ist unterhaltspflichtig, bei dem ist aber anscheinend nichts zu holen......
Wie ist das nun, werden tatsächlich mal die Kinder bluten müssen, wenns mit ihr so richtig bergabgeht, was mein Ältester befürchtet ?
Der macht sich nämlich jetzt schon im zarten Alter über vorauseilende Kapitalschutzmaßnahmen Gedanken.

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