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| Dänemark: Die große Angst der Erzieher der Pädophilie beschuldigt zu werden |
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Geschrieben von: borni - 09-01-2013, 17:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Um nicht von den Eltern des sexuellen Übergriffs an ihren Kindern beschuldigt zu werden, gelten in dänischen Krippen und Kindergärten strenge Regeln für die Erzieher:
Stets zwei Erwachsene bei den Kindern, kein Umarmen, kein Schmusen, überall Glastüren, stets geöffnete Türen zum Wickeltisch und zu den Toileten. "In den Krippen für die Kleinsten bleiben von Windeln gerötete Babypopos ungeschmiert, weil das Personal den Kindern nicht an den Schritt fassen darf."
Acht von zehn männlichen Mitarbeitern geben an, dass sie immer wieder an das Risiko denken, sexueller Übergriffe beschuldigt zu werden. Vier von zehn sagen, sie vermieden aus diesem Grund, mit Kindern alleine zu sein.
Männer ziehen ihre Schlüsse daraus: ...dass es noch schwerer werde, Männer als Kindergärtner zu gewinnen. Henrik hat diese Konsequenz gezogen: seit er die „Mohnblume“ verließ, arbeitet er als Fahrradmechaniker.
Frankfurter Rundschau vom 8.01.2013
http://www.fr-online.de/politik/angst-vo...04752.html
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| Runterstufung Düsseldorfertabelle |
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Geschrieben von: Rockwurst - 09-01-2013, 15:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo,
ich einem anderen Therad habe ich bereits ausführlich über meine derzeitge Situation zur Neuberechnung geschrieben. (bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze)
Da dieses Thema aber nicht zwingend dorthin passt, ein neuer Thread.
Es geht um die aktuell laufende Unterhaltsprüfung:
Bezüglich der Unterhaltsberechnung habe ich heute bei meinem Arbeitgeber eine erneute Jahresverdienstbescheinigung angefordert. Zeitraum 2012. Vorteil zur ursprünglichen Bescheingung, das 12 Monatsbruttoeinkommen ist um ca 3.500€ geringer.
Nun zur Frage:
Wenn ich eine erneute Berechnung anstelle, dabei alle abzugsfähigen Posten angebe und dabei eine Stufe tiefer rutsche als ich jetzt bin.
Was passiert dann? Würde ich es einklagen müssen? Wäre dem gar nicht statt gegeben?
Wass wenn mich das JA vor Gericht zehrt und behauptet ich müsse mehr zahlen und ich lege dem Richter die aktuellen Zahlen vor?
Ich rede hier von Stufe 7 und 6 der DDT
Gruß
Rockwurst
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| Umzug der KM Ende des Monats. |
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Geschrieben von: iglu - 09-01-2013, 15:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (131)
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Die gute KM meines Sohnes teilte mir heute mit, dass sie Ende des Monats mit unserem Kind umziehen wird(ca 60km Entfernung, klingt nicht nach viel aber ohne pkw natürlich ein riesiger aufwand).
Das ist ansich nicht überraschend. Ich rechne schon länger damit. Insofern bin ich geistig vorbereitet und habe mich entsprechend flexibel und beweglich gehalten.
Es braucht wohl nicht viel Phantasie, um zu erkennen, worauf Madame abzielt. Durch die Blume wurde mir das natürlich mitgeteilt.
Da die gute Zielsicher in diesen Fettnapf gelatscht ist und das der Fehler sein könnte, auf den ich schon lange warte, geht es mir natürlich darum für mein Kind und mich größtmöglich Kapital daraus zu schlagen.
Ich freue mich auf eure Vorschläge.
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| Anrechnung Dienstwagen |
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Geschrieben von: Austriake - 09-01-2013, 09:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Hallo zusammen,
ich zahle seit September 2010 Trennungsunterhalt. Bis Juni 2012 war ich bei einem deutschen Konzern beschäftigt, bei dem auch die Schwester der Exe tätig war. Diese sass an einer Stelle, von wo sie aus meine Daten über Gehalt, Provision etc. an die Exen-Anwältin geliefert hat - ich habe das in einem anderen Thread schon beschrieben.
Zum eigentlichen Thema:
Für die Berechnung des Trennungsunterhalts war das Einkommen aus eben diesem Beschäftigungsverhältnis eheprägend; unter anderem wurde mir mein Dienstwagen mit einem Betrag von 450.-€ monatlich (das entspricht dem Betrag, den ich lt. Gehaltsabrechnung als geldwerten Vorteil versteuern musste) als Einkommen vom Herrn Richter angesetzt. Das heisst, mein Netto-Einkommen wurde (fiktiv?) um 450.-€ höher gerechnet als es tatsächlich war.
Wie schon gesagt, das Trennungsdatum ist festgelegt auf Mai 2010, seit September 2010 wohne ich nicht mehr mit Exe zusammen und seither zahle ich Trennungsunterhalt. Scheidungsantrag wurde gestellt im februar 2011, Termin für Scheidung ist noch nicht in Sicht- ich hoffe, noch dieses Jahr.
Seit Juli diesen Jahres bin ich tätig für eine ausländische Firma, ich bearbeite für diesen Ausländer den deutschen Markt, vorwiegend im Aussendienst. Da es im Stammland meines Arbeitgebers nicht üblich ist, den Angestellten firmeneigene Autos zu stellen, habe ich mir im Juni privat ein Auto zugelegt. Gleiche Marke wie mein vorheriger Dienstwagen, kleineres Modell. Das Auto muss ich selber finanzieren, ich bekomme von meinem Arbeitgeber nur die nackten Sachkosten (Sprit) ersetzt.
Müsste jetzt nicht eigentlich der Trennungsunterhalt neu berechnet werden, da ich diesen geldwerten Vorteil (und damit das fiktive Einkommen von 450.-€) nicht mehr habe? Mein neues Anstellungsverhältnis und das daraus erzielte Einkommen werden ja auch als Berechnungsgrundlage genutzt, obwohl nicht eheprägend?
Ich weiß, das ist jetzt ein Spezialthema, aber vielleicht findet sich hier eine kompetente Antwort?
Austriake
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| bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze |
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Geschrieben von: Rockwurst - 08-01-2013, 20:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo Väter,
erst einmal ein großes Lob an die Seite und den Informationen.
Ich bin Vater einer 13 jährigen Tochter und natürlich zum Unterhalt verpflichtet. Mein derzeitiger Titel liegt in der 7. Stufe der DDT.
Ich schreibe, da ich nun wieder eine neue Berechnung anstand und ich uneins mit dem JA bin. Vielleicht kann mir jemand helfen:
Gemäß JA kann ich von meinem Einkommen 4% zur Altersvorsorge abziehen. So weit Ok.
ABER:
gemäß Richtlinien der OLG Stuttgart und einem Urteil vom OLG Koblenz können insgesamt 24% geltend gemacht werden, Darin ist die gesetzliche Rentenversicherung enthalten (AN und AG).
Mein Gehalt lag im Betrachtungszeitraum bei ca. 87.000€ und somit über der Beitragsbemessungsgrenze, welche im Jahr 2012 67.200€ betrug.
Gemäß den Leitlinien des OLG Stuttgard und des OLG Koblenz kann ich 20.880€ ansetzen (87.000€,24%). Hier sind 13.171,20€ für die GRV enthalten. Bleiben somit 7.708€ für eine private abzugsfähige Altersvorsorge über.
Diese schöpfe ich voll aus durch eine BAV mit 4.440€ und sonstige Kleinverträge...
Die gute Dame vom JA ist nun jedoch der Meinung das ich mit meinen 4.440€ bereits die 4% Marke ausgeschöpft habe (87.000,4%=3480€).
Nun zu meinem Problem:
Zuständig ist das JA Diepholz, ergo das OLG Celle, welches in den Leitlinien auch nur die 4% angibt. Eine Betrachtung, welche über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus geht, wird hier nicht gemacht. Durch die 24% Regel in Stuttgart findet dies jedoch Beachtung.
Kann ich mich auf die Richtlinie und das Urteil vom OLG Koblenz berufen?
Ich hab bereits auch einen Anwalt(in) beauftragt die Berechnung zu prüfen, aber vielleicht hat jemand von euch einen ähnlich gelagerten Fall erlebt oder weiß wie es mit der Anwendbarkeit von Gerichtsurteilen verhält?
Hier noch der Link zum Gerichtsurteil:
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/b...rhalt.html
Ich hab meine eigene Berechnung als PDF angehängt, diese beruht auf meiner Arbeitsverdienstbescheinigung des AG und zum Teil aus der Berechnung vom JA. Kann mir jemand sagen, ob diese Berechnung soweit in Ordnung ist?
Ich bin derzeit an einer Fernuni eingeschrieben und erwarte irgendwann einen einen Abschluss im Wirtschaftsingenieurwesen. Die Gebühren liegen bei 305€ im Monat. Diese wollte ich mit angeben, jedoch schrieb mit Frau XXX vom JA folgendes dazu:
"Auch nicht berücksichtig wurden die Ausbildungskosten. Sie sind bereits entsprechend gut qualifiziert, so dass zusätzliche Weiterbildungskosten nicht zu Lasten des Kindesunterhaltes gehen können"
So wie ich das sehe, ich das ihre persönliche Meinung!? Sie meint meine Ausbildung (Meister) wäre ausreichend. Muss ich das so hinnehme?
In einer Mail Antwortet ich folgendes dazu:
"Weiterhin schreiben Sie, dass Sie die Schulungskosten nicht anrechnen, da sie der Meinung sind, dass ich eine zu genüge qualifizierte Ausbildung habe.
Ich bin anderer Meinung, denn ohne eine weitere Ausbildung werde ich das Einkommen in den nächsten Jahren nicht halten können. Erste Gehaltskürzungen hat
es bei meinem neuen AG bereits gegeben und ein neuer Tarifvertrag soll bis Mai ausgehandelt werden.
Zudem profitiert das Kind auch davon, wenn ich nach der Ausbildung ein höheres Gehalt bekomme. Diesen Aspekt haben sie nicht berücksichtigt."
Wie ist eure Meinung zu diesem Sachverhalt?
So ich hoffe ihr konnte mir folgen.
Ich Danke schon mal für hilfreiche Antworten
Gruß
Rockwurst
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| der Fluch des JobCenters |
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Geschrieben von: Lacky - 08-01-2013, 20:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (57)
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Hallo alle zusammen,
ich weiß, bevor man hier Beiträge schreibt, sollte man sich im Forum bisschen informieren, doch leider habe ich nicht mehr viel Zeit um auf mein derzeitiges Problem zu reagieren und hoffe daher auf Eure Mithilfe…
Ein kurzer Rückblick:
Vor knapp 4 Jahren hat meine Lebensgefährtin Knall auf Fall unsere Beziehung beendet.
In den 10 Jahren davor sind aus unserer Liebe 2 süsse Kinder entstanden (jetzt 11 und 6 Jahre)
Ich lasse hier mal den ganzen seelischen Aspekt außen vor, jedoch ist es wichtig zu erwähnen das ich kurz vor der Trennung mit einer Weiterbildung zu Wirtschaftsfachwirt mit der weiteren Option zum Betriebswirt begonnen habe.
Ich habe mir eine Wohnung in der Nähe gesucht, diese mit Geschenken von Freunden und günstigen Möbeln wohnbar gemacht und bin ausgezogen.
Schon damals kam das Jugendamt an und wollte Kindesunterhalt von mir.
Dies war aber nicht möglich (durch einen geringeren Verdienst und die Weiterbildung), also ging das Ganze vor Gericht und meine Anwältin hat erwirkt das ich zumindest 1 Jahr keinen Unterhalt zahlen muss (Der Grund war die Aussicht auf einen besseren Posten auf Arbeit).
Nach diesem Jahr habe ich angefangen für beide Kinder 313 € Unterhalt zu zahlen (das war zu diesem Zeitpunkt der Mindestunterhalt)
Letztes Jahr stieg dieser auf 360 € an da das jüngste Kind 6 Jahre alt geworden ist.
Nach vielen Diskussionen konnte ich, aufgrund meiner Weiterbildung zum Betriebswirt, erwirken das ich die 313€ weiterhin bezahle und das Jugendamt die noch fehlenden 47 € übernimmt.
Und nun das eigentliche Problem:
Dann, ein paar Wochen später, kam ein Brief vom JobCenter, im dem stand, das ich aufgrund der Berechnungen plötzlich 566€ Unterhalt zahlen müsse und über 2000 € an das JC zurückzuzahlen habe…
Ich habe im JC die gleichen Unterlagen abgegeben wie beim Jugendamt.
Ich habe einen Verdienst von ca. 1650 € p.M.
Dazu gibt es einmal im Jahr das 13 Monatsgehalt sowie 150€ Urlaubsgeld
Laut JC habe ich somit ein berechnetes Monatsgehalt von ca. 1850€
Meine Fixen Ausgaben belaufen sich auf ca 1300 € p.M.
Darin enthalten sind :
- Miete
- Kredit Auto
- Versicherungen (HR/Hpfl./Unfall/KFZ/RS/usw.)
- Energie
- Telefon
- Unterhalt für Kids 313 €
- Rückzahlung des KFW-Meisterbafögs 131€
- Usw.
Die restlichen 350€ benötige ich fürs Tanken und für den Lebensunterhalt.
Ich habe meine Kinder alle 2 Wochen übers Wochenende und in der Woche, wo sie nicht bei mir sind, zusätzlich Freitags.
Um dieses Sachverhalt zu klären habe ich mir beim JobCenter einen Termin zuschicken lassen.
In diesem Brief stand, das ich außerdem die Steuererklärungen der letzten 3 Jahre mitbringen soll.
Da zu dieser Zeit die Unterlagen alle noch wild durcheinander im Schrank lagen, habe ich die nur die Aufrechnungsbescheinigungen des JA mitgenommen, denn die haben das Geld der Steuererklärungen gleich wieder eingezogen, so dass ich von 2009 nichts und von 2010 nach Bitten und Betteln die Hälfte wiederbekommen habe.
Die erste Bemerkung beim JC, das interessiert uns nicht da sie die Schulden ja selber verursacht haben.
Desweiteren wurden mir für die Strecke zur Arbeit 330€ berechnet, aber das ich für das Auto einen Kredit über 254€ p.M laufen habe, dafür 128€ Steuern im Jahr und KFZ-Versicherung in Höhe von 72€ p.m. bezahlen muss, interessiert nicht.
Also soll ich am besten in den Tank pin…. oder das Auto mit Liebe antreiben…
Weiterhin wurde die Weiterbildung nicht berücksichtigt usw.
Auf jeden Fall brachte dieses Gespräch nach meiner Meinung überhaupt nix, im Gegenteil, ich hatte das Gefühl das durch die Steuerklärung noch mehr Geld zum anrechnen da war, das dies jedoch gleich vom Jugendamt einkassiert wurde, ist wie oben erwähnt jedoch mein Problem, wird also nicht angerechnet.
Alles in allem weiß ich leider eines genau, wenn ich keine Möglichkeit finde wie ich das JC dazu bringen kann, das die Berechnungen nochmals fair und real durchgeführt werden, werde ich meine Arbeit verlieren, denn von Luft und (fehlender) Liebe kann man bekanntlich nicht leben und schon gar nicht Auto fahren....
Meine einfache Frage lautet also:
Was kann bzw. sollte ich tun um zu verhindern das ich alles verliere?
Oder hab ich einfach nur die A-Karte gezogen...
Ich hoffe mal dass ihr mir helfen könnt.
Danke
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| Bin ich Borderliner? |
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Geschrieben von: louis36 - 07-01-2013, 19:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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hallo leute,
iich bin durch recherche auf dieses forum gestossen. brauche mal eine plattform um meine probleme los zu werden und erhoffe mir den ein oder anderen tip, aber auch die ein oder andere ehrliche meinung zu meinem verhalten. gestern ist es wieder passiert, ich habe die frau die ich liebe aus heiterem himmel angeschrien und konnte mich emotional auch nicht mehr beherrschen. mit diesem verhalten kämpfe ich nun schon seit jahren und ich habe mir schon einiges dadurch verbaut.ich weiss gar nicht wo ich anfangen soll. ich bin einzelkind und meine eltern haben mir 1 tag vor meinem 18 geb. mittgeteilt das sie sich scheiden lassen.seit dem tag lege ich zurückblickend immer wieder das gleiche verhalten an den tag. seit einem jahr setze ich mich auch bewusst damit auseinander. ich stosse immer wieder den menschen mit denen ich mich in einer beziehung befinde vor den kopf. ich bin/war eifersüchtig und habe im nachgang betrachtet überhaupt keinen grund, ich gehe beim kleinsten kritikpunkt an die decke und werde dann verbal verletzend um später wieder alles zu bereuen und zu kreuze zu kriechen.vieles (eifersucht/kritikfähigkeit) konnte ich im laufe der zeit in den griff bekommen, durch disziplin oder verhaltenstherapie. leider ist es mir bis jetzt noch nicht gelungen das ausrasten einzustellen. das schmerzt und ich kann mir bald selber nicht mehr in die augen schauen. ich liebe meine freundin, sie ist der beste mensch der mir begegnen konnte. leider muss sie nun schon 3 jahre dieses spiel mitmachen. vor 5 minuten ist noch alles gut und durch irgendeinen auslöser steigern wir uns in eine blöde diskussion hinein. ich merke dann wie es in mir hochkocht und es sprudelt aus mir heraus. ich merke leider nicht wann es kippt. auf mehreren seiten habe ich selbsttest gemacht. die anzeichen und bisherige oder vergangene verhaltensweisen deuten stark auf das borderline-syndrom hin.ich weiss nicht ob ich jetzt froh oder ängstlich bin. eines weiss ich aber, ich möchte nicht mehr dieser mensch sein der ich manchmal bin. ich möchte meine freundin nicht verlieren (sollte ich sie nicht schon verloren haben). ich freue mich über jede antwort von euch.
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| Aufsichtspflichtverletzung |
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Geschrieben von: neumanna - 06-01-2013, 19:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo liebe Männer,
bin schon seit langen nicht auf den Seiten des Trennungsfaq´s gewesen. Aber nun habe ich wieder eine Frage. Die Ex eines meinen Bekannten hat ihren gemeinsammen dreijährigen Sohn für mehrere Stunden mit ihrem 17-jährigen Neffen und seiner 15-jährigen Freundin im Schwimmbad alleine gelassen. Kann man das als Aufsichtspflichtverletzung werten?
mit lieben Grüßen
Anna
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| Umgangsverletzung durch die Kindsmutter |
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Geschrieben von: RobertK - 05-01-2013, 17:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Jahrelang gab es keinerlei Probleme was den Umgang betrifft, auf einmal heißt es, wenn die Kinder nicht wollen ich kann sie nicht zwingen.
3 Kinder leben bei meiner EX, eine volljährige Tochter bei mir.
Die Kinder, welche bei meiner Ex wohnen sind 12, 14 und 15.
Der regelmäßige Umgang fand bisher ohne Probleme von Freitags 18.00 Uhr - Sonntags 18.00 Uhr statt. Sowie insgesamt für 5 Wochen in den Schulferien.
Vorgeschichte: Im September musste meine EX mal wieder für 8 Wochen in die Klinik (insgesamt der 5 Aufenthalt seit 2007 - 3 in der Psychiatrie und 2 mal in einer REHA der Rentenversicherung). Die Kinder waren in der Zeit dann bei mir. Seit sie die Klinik verlassen hat, fand unter fadenscheinigen Gründen der Umgang fast nicht mehr statt.
Im Rahmen eines Hilfeplanes werden die Kinder vom LWL hin- und wieder in Gruppenstunden betreut ebenso die Mutter. Die Pädagogin, welche uns begleitete ist seit kurzen im Schwangerschaftsurlaub. Eigentlich sollte nach der Rückkehr ein Gespräch zwischen mir und der Mutter geführt werden, um einige Probleme der Kinder (Medienkonsum PC und gequirltes Unterschichten-TV) zu besprechen. Leider tat das die Pädagogin nur mit meiner EX und ist seit dem aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr zuständig. Meine EX wurde von meinen Vorbehalten des Medienkonsumes von der Pädagogin unterrichtet und empfahl ihr wohl für unseren Sohn eine Suchtberatungsstelle für Computersucht aufzusuchen. Daraufhin wollte mein Sohn, dann keinen Umgang mehr mit mir! Die Wogen konnte ich zwar einigermaßen mit ihm glätten, aber ein richtiger Umgang findet nicht mehr statt. Auch mit den anderen Kindern nur noch sporadisch. Kurz bevor das Papa-WE ansteht, kommt dann ein kurze SMS. Die Kinder können den Umgang nicht wahrnehmen, wegen Hausaufgaben, Klausurvorbereitung etc.
Nun stand ein HPG an zusammen mit der Leiterin der Familienpädagogischen Einrichtung und der SB des Jugendamtes. Dort habe ich sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass es aufgrund eines fehlenden Abschlußgespräches mit der jetzt in Schwangerschaftsurlaub befindlichen Person zu starken Diskrepanzen gekommen ist, welche man hätte vermeiden können. Außerdem berief ich mich auf ein Gespräch mit der ehemaligen Pädagogin, dass sie im Mai kurz davor war, wegen ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung einzuleiten. Damals hatte ich sie davon abgeraten und gebeten, erstmal die Sommerferien und den Klinikaufenthalt abzuwarten. Die Kindeswohlgefährdung sah sie gegeben, da meine EX, Arztbesuche der Kinder nicht wahrnimmt, selten mit den Kindern vor die Tür geht und nicht in der Lage ist bestimmte organisatorische Dinge zu erledigen (Schule, Einkauf etc). Das ich dieses ansprach beim HPG, war natürlich der auslösende Punkt, dass ich nunmehr Hausverbot bei meiner EX habe. Die Leiterin der Einrichtung, sagte nur, dass würde sie mir nicht glauben, dass ihre Kollegin das vorgehabt hätte, dann wäre ja etwas davon in den Unterlagen bzw. man hätte es bei einer Teambesprechung erörtert. Beim HPG stand ich dann da wie ein Lügner! Die SB vom Jugendamt war fassungslos, wie ich so etwas behaupten könnte. Keiner ist auch gewillt die ehemalige SB, wegen des Schwangerschaftsurlaubes, welcher komischer Weise eine ganze Schwangerschaft dauert (wäre angeblich üblich beim LWL) mal zu befragen. Außerdem schlug ich im HPG vor, den Umgang auf ein Wechselmodell auszuweiten. Die SB vom JA flog fast aus allen Wolken, als ob sie davon noch nie gehört hätte. Sie sagte nur schnippisch, ob ich das denn mit den Kindern im Vorfeld besprochen hätte. Ich sagte darauf hin, dass ich dieses mit Hilfe des Pädagogischen Zentrums erötern wollte. Damit war für sie das Thema erledigt. Nach dem Motto Kinder brauchen eine feste Bleibe bei einem Elternteil.
Fakt ist seit Mitte Oktober:
Der Umgang wird systematisch verhindert durch meine EX
Die Kinder werden mit Themen versorgt, welche eigentlich den Eltern etwas angehen
Der Kontakt zur Mutter ist nur noch per SMS oder Email möglich
Zur Ergänzung: Mein Sohn war in den jetzigen Ferien für 6 Tage bei einem Freund der 200 Kilometer weg wohnt. Da ich ein lieber Vater bin, habe ich ihn dort hingefahren. Ausdrücklich hatte ich erwähnt, dass sie sich um die Rückfahrt kümmern soll. Z. B. Per Bahn mit dem IC, stündliche Verbindung. Der Knabe ist 14 und eine Zugfahrt ist ja bestimmt kein Problem. Sohn war nun 200 Kilometer entfernt und die Mutter hat sich natürlich nicht darum gekümmert und äußerte per Email bedenken einer Zugfahrt. Also was macht der Papi, er holt ihn nach 6 Tagen wieder ab. Im Nachhinein hätte ich sie lieber auflaufen lassen. Papi wird seit der Umgangsverweigung nur noch für Tätigkeiten herangezogen, welche Mami nicht erledigen will oder aufgrund ihrer psychischen Störung nicht kann.
Was soll ich nun machen?
Habt ihr einen Rat für mich?
Am liebsten würde ich die Kinder schnellstmöglich zu mir holen, aber das JA scheint ja voreingenommen zu sein.
Heute kam noch ein Mail nachdem ich meinen Sohn bei ihr ablieferte nach der Rückfahrt seines Ferienaufenthaltes. Mit dem Inhalt: Das sie ab sofort von mir verlangt, sämtliche Belange der Kinder und Kommunikation mit ihr nur noch über die Pädagogische Einrichtung laufen zu lassen. Ich solle sie nicht weiter belästigen.
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| 2 facher Vater |
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Geschrieben von: Borates - 02-01-2013, 01:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (64)
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[font=Courier]
Hallo wollte eine kurze Beschreibung meiner Situation hier machen und am Ende einiges sagen was ich insbesonders Ungerecht finde selbst zur heutigen Zeit.
Ich war mit einer Frau 5,5 Jahre zusammen woraus ein Kind entstand welches nun heute 10 Jahre alt ist mein ganzer stolz .
Hinzu kommt das ich von einer anderen Frau wo eigentlich nur ein Missgeschick passiert ein zweites Kind welches nun 15 Monate alt ist mir vor der Nase setzte.
Meine jetzige Situation liegt eindeutig klar ich bin Arbeitnehmer sehe meine Kinder wobei die Mutter des zweiten Kindes das Geld gern nimmt aber mir den Umgang sehr kompliziert macht, so dass ich bereits schon vor Gericht gewonnen habe und demnach mein Umgangskontakt mit immer wieder komplikationen und sehr viel Stress nach komme und das auch möchte.
Nun zu den angesprochnen Punkten welche mich in Deutschland masslos zum schreien bringt.
Wie kann es sein das der Selbstbehalt welcher sich in der Düsseldorfer Tabelle wiederspiegelt Hartz IV +5% ist.
Ich geh arbeiten und bin mit 60 kaputt und Hartz IV Menschen leben mit 80 noch Gesünder.
Jugendamt bzw allgemein Behörden sollten nun 7 Tage da sein, weil ich zum Beispiel alle 2 Wochen Samstags und Sonntags mein zweites Kind abhole und immer wieder im Konflikt mit der Mutter komme, wo man mir ein strick raus zu ziehen versucht, dem entsprechend muss immer eine unpateische Person anwesend sein , damit Konflikt weder auf den Rücken des Kindes ausgübt werden noch vor das Kind geschehen.
Nun ja das sind die ersten Sachen wo ich Kopfschütteln in Deutschland verweile und würde mich freuen von einem oder anderen die ähnliche Situation sind / waren deren Ansicht mitgeteilt zu bekommen
Mit freundlichem Gruß
Maik [/font]
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