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Geschrieben von: crissbee - 24-10-2012, 03:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Erstmal ein freundliches Hallo an alle hier in diesem Forum,
ich habe mittlerweile seit einer Woche im Netz nach passenden Informationen für meinen aktuellen Fall gesucht und auch schon einiges dazu gefunden.
Allerdings muss ich sagen das mir dieses Forum hier mit Abstand am besten gefällt und auch am informativsten zu sein scheint, großes Lob schon mal vorab.
Daher hoffe ich das ihr mir vielleicht Hilfestellung geben könnt.
Jetzt aber erstmal zu meiner Person und Situation.
Ich bin alleinerziehender Vater eines 13 jährigen Sohnes, der seit seiner Geburt bei mir lebt, für den ich allerdings keinen oder noch keinen Unterhalt erhalte,
da ich eine Beistandschaft eingerichtet habe,UVG bereits beendet, dazu aber später mehr in einem eigenen Thread, zwecks Hilfestellung.
Des Weiteren habe ich noch eine 6 jährige Tochter, der ich zu Unterhalt verpflichtet bin, mit einer anderen Frau, zu der ich allerdings schon vor der Geburt keinen Kontakt mehr hatte. Ich kenne nur den Namen des Kindes und das Geburtsdatum, mehr Infos habe ich nicht. Einer der Fälle auf die man als Mann leider keinen Einfluss hat, aber wohl jedem passieren kann.
Ich muss noch dazu sagen, ich bin nicht verheiratet und war es auch nie.
So ,nun aber zu meinem Fall. Wie ihr euch denken könnt geht es um den Unterhalt meiner Tochter. Diese bezieht, wie auch die KM, laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Für meine Tochter wurde eine Beistandschaft beim JA eingerichtet und ein Titel gegen mich erwirkt, in dem ich zu 100% des Mindestunterhalt von mtl. 264 €, verpflichtet wurde, von dem ich aber bisher mtl. nur 150 € zahlen konnte, da ich noch andere Zahlungsverpflichtungen habe.
Ich muss dazu sagen das ich bis Mitte letzten Jahres ALGII bezieher war und davor eine Umschulung gemacht habe. Dann habe ich mich kurzzeitig versucht Selbstständig zu machen, dieses Unternehmen habe ich aber auch zum Ende letzten Jahres wieder fallen lassen und das Gewerbe abgemeldet, da ich eine Festeinstellung bekommen konnte, allerdings in meinem eigentlich erlernten Beruf und da sage ich natürlich nicht nein, da ich in diesem Beruf deutlich mehr Erfahrung habe.
Das teilte ich sowohl dem zuständigen JA als auch dem Jobcenter mit, indem ich meinen Arbeitsvertrag und sämtliche Unterlagen, über meine Einkommensverhältnisse, vorlegte.
Daraufhin wurde vom Jobcenter meine Leistungsfähigkeit vorläufig geprüft. Ich habe das erste Schreiben mal angehängt.
![[Bild: GQDHAX.jpg]](http://img4web.com/tbnl/GQDHAX.jpg) ![[Bild: R3ZR9L.jpg]](http://img4web.com/tbnl/R3ZR9L.jpg) ![[Bild: 5K8KF6.jpg]](http://img4web.com/tbnl/5K8KF6.jpg) ![[Bild: KUT4VS.jpg]](http://img4web.com/tbnl/KUT4VS.jpg)
Wie man in dem Schreiben sehen kann, steht da vorläufig, da mein Gewerbe wohl nicht abgemeldet sei, was es aber ist, jedenfalls das letzte. Mehr dazu später.
Daher schenkte ich diesem Schreiben erstmal keine weitere Aufmerksamkeit.
Etwa 3 Monate später folgte das zweite Schreiben, welches ich auch gleich mal anhänge.
![[Bild: 4R2Z.jpg]](http://img4web.com/tbnl/4R2Z.jpg) ![[Bild: C43KUF.jpg]](http://img4web.com/tbnl/C43KUF.jpg)
Jetzt wurde ich stutzig, also habe ich mich auf dem Weg zum Ordnungsamt gemacht und mal nachgeforscht.Und tatsächlich, dann fiel es mir auch wieder ein, dass ich vor Jahren mal ein Fakegewerbe angemeldet hatte, um mir eine Metro-Karte organisieren zu können. Da ich diesem Gewerbe aber nicht weiter nachging, hatte ich es natürlich völlig vergessen.Also habe ich es abgemeldet und zum frühstmöglichen Termin zurückdatieren lassen.
Jetzt hatte ich allerdings Berufsbedingt einiges um die Ohren und war auf einigen Schulungen, Deutschlandweit, unterwegs, das ich verpasst habe auf das Schreiben zu reagieren. Was natürlich zur Konsequens hatte das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, auch angehängt.
![[Bild: ZE4TTK.jpg]](http://img4web.com/tbnl/ZE4TTK.jpg) ![[Bild: 42X11D.jpg]](http://img4web.com/tbnl/42X11D.jpg) ![[Bild: 6KJ277.jpg]](http://img4web.com/tbnl/6KJ277.jpg)
Dazu kommt jetzt noch das mein Arbeitgeber, letzte Woche Freitag, eine Lohnpfändung, zwecks Unterhaltsrückstand und laufendem Unterhalt, für mich vom Jugendamt erhalten hat. Indem mir jetzt noch 895€ + 1/2 des Mehrbetrages bleiben, da mein Sohn ja bei mir lebt und ich Naturalunterhaltspflichtig ihm gegenüber bin.
Und jetzt folgt mein Problem, da ich morgen schon darauf reagieren muss ohne weitere Folgen erwarten zu müssen. Ich hatte so einen Fall bisher noch nicht.
Wie kann/muss ich jetzt darauf reagieren ?
Was trage ich in diesem Anhörungsbogen ein und wie kann ich dem Jobcenter glaubhaft mitteilen, das das alte Gewerbe gar keinen nutzen hatte ?
Wieviel Informationen muss ich dem Amt mitteilen und was dürfen sie ?
Wie weit zurück dürfen sie Informationen einholen ?
Welche anderen Möglichkeiten habe ich noch (Finanziell,Rechtlich) ?
Lese ja öfter mal das die Ämter sich nicht ganz Rechtsmäßig verhalten.
Ich hoffe ihr könnt mir da jetzt weiter helfen, mir raucht nämlich mittlerweile schon der Kopf bei der Informationflut die ich bisher verschlungen habe.
Ich weiß es ist viel zu lesen und ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt, um alles nachvollziehen zu können.
Aber ich bedanke mich trotzdem schon mal recht herzlich bei denen die sich damit beschäftigen und mir weiterhelfen können.
Viele Grüße Chris
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Der plötzliche und unerklärte Tod |
Geschrieben von: Bluter - 23-10-2012, 10:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Im Falle des Suizids sollte man annehmen, dass in unseren Breitengraden kein Anlass hierzu besteht. Das soziale Netz ist dicht geknüpft und keiner braucht auf Zuwendungen verzichten. Ist doch ganz einfach: Problem erkannt, Profession auf Krankenschein aufgesucht und Problem gebannt.
Naja, und wenn der spätere Selbsttöter die üppigen Hilfsangebote nicht annimmt, oder die ihm anvertraute Hilfestellung nicht den erwarteten Erfolg hatte, dann liegt das halt in seinem Ermessen, sich selbstbestimmt das eigene Leben zu erhalten oder zu nehmen. Insoweit ist das Tabu jenes, sich nicht weiter mit dem Problem des Betroffenen herumschlagen zu müssen, weil das Leben der Übrigen weiter geht und von der Tat insoweit unberührt bleibt.
Auch mein Leben geht weiter, wenn sich mal ein Arbeitskollege das Leben nimmt, wie vor drei Wochen geschehen.
Und so viel anders als zuvor ist es dann auch nicht. Ich käme auch nicht auf die Idee, die Tat mit meinem Kind zu besprechen oder der eigenen Gemahlin zu offenbaren, dass der Arbeitskollege sich das Leben nahm, weil er inzwischen als familienferner Besuchsonkel von seiner älteren Tochter einen Korb verpasst bekam, als er sie zum Bespaßungs-Wochenende abholen wollte und somit eine intern bereits bekannte Depression hierüber getriggert wurde.
Ich wäre ja doof, meiner Gemahlin so eine Steilvorlage zu geben, für den Fall, dass sie Trennungsabsichten hegt, von denen wir Väter meist erst Notiz nehmen, wenn der Gedanke bereits so weit gereift ist, dass bestenfalls eine totale Unterwerfungsgeste die Trennung noch abwenden könnte.
Nö, meine sich hieraus speisenden Ängste bleiben in mir, verschlossen und gut behütet. Meine Ängste sind bei mir gut aufgehoben und gezeigte Schwäche wird nur von anderen ausgenutzt. Also bin ich stark, wie zuvor und auch weiterhin, eine Unterwerfung sird es mit mir nicht geben. Und sollte ich dennoch schwach werden, mich mit einem Selbsttötungsgedanken plagen, bleibt das meine Sache; vollends in meiner Verantwortung.
Das so Tabu trägt sich somit selbst, vom Einzelnen bis in die Gesellschaft.
Zuerst machte eine Rundmail auf ein unerwartetes Versterben eines geschätzten Kollegen die Runde, wohl ein Tag nach Bekanntwerden und 2-3 Tage nach dem Todeseintritt.
Ein Kondolenzbuch wurde ausgelegt, in das ich mich nicht eingetragen habe. Wozu auch? Wer erhält es und was sollte ich den Hinterbliebenen hineinschreiben? Worte der Aufmunterung an die trauernde Witwe, oder Schuldzuweisungen an alle, die da "ein wenig nachlässig" im Umgang mit den Befindlichkeiten und dem Befinden des Verstobenen waren, oder eine allgemeine Floskel?
Auf einer betrieblichen Veranstaltung, zwei Wochen später:
„Unser hoch geschätzter Kollege, Volker F. (Name geändert), […] ist auf besonders tragische Weise ums Leben gekommen. Ich bitte nun um eine Minute der stillen Anteilnahme.“ – Es folgt eine 15-sekündige „Schweigeminute“, weil, die Veranstaltung muss ja weitergehen und die Kopfkinos sollen besser abgeschaltet bleiben.
Ein Betriebs- oder Wegeunfall wäre an dieser Stelle unzweifelhaft als solcher benannt worden, wie auch eine sog. schwere Krankheit, ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt.
Mehr gab es zu diesem Fall aber nicht zu sagen, keine unangenehmen Fragen zu stellen und keine zu beantworten. Nicht einmal in Frieden möge er ruhen.
Lieber Volker F.,
ich distanziere mich hiermit von der dir zuteil gewordenen Verabschiedung, bei deinem Arbeitgeber, die deiner nicht würdig war, weil bisher keine Aufarbeitung erkennbar vorgesehen ist.
Dein Leben war dir nicht mehr ausreichend Wert gelebt zu werden, als sich auch noch eines deiner Kinder von dir abkehrte.
Aber nichts geschieht völlig umsonst und bleibt folgenlos.
Du bleibst mir als weitgehend fremder Mensch in Erinnerung, der mir mit seinem Suizid einen Anreiz gegeben hat, mich mit dem Thema Depression noch intensiver auseinanderzusetzen. Mit etwas Glück und eigenem Zutun, gelingt es deinen ehemaligen und verbliebenen Kollegen aus deinem Schiksal wichtige und richtige Lehren zu ziehen, die eigene Lebensqualität zu erhalten oder gar zu steigern.
Ruhe in Frieden.
Nicht erst am Rande der Veranstaltung wurde in Einzelgesprächen darüber gesprochen, was passiert ist, weil immer Irgendwer etwas mehr als der andere weiß. Da es überwiegend Dialoge waren, bleibt weitgehend ungeklärt was genau gesagt wurde, was die Gesprächsteilnehmer aus den Gesprächen mitnahmen. Nur Eines wussten alle mehr oder minder nahen Kollegen: Der geschätzte Kollege, der nun nicht länger unter uns weilt, vollzog die Selbsttötung.
Auch ich wusste seit ungefähr zwei Jahren, um die fragile familiäre Situation des völlig überraschend Verstorbenen, bescheid, denn er sprach mich darauf an. Ich wusste aber bis zu seinem Tod nicht, dass Depressionen bereits seit langem sein Leben begleiteten. Er hatte es mir nicht gesagt, als er mit mir über seine bevorstehende Trennung sprach, ein Jahr später diese noch nicht vollzogen war, weil er doch der Kinder wegen versuchen wollte die Familie zusammenzuhalten und bis zu seinem Suizid, ein weiteres Jahr später.
So konnte ich ihm auch nicht mitteilen, dass, zumindest gefühlt, weil danach zu fragen schließlich tabu, ungefähr ein Viertel bis ein Drittel der unsere Selbsthilfegruppe aufsuchenden (meist) Väter, mit Depressionen zu tun hatten oder haben, oder dass es manchmal rauskommt, wenn erst ein Betroffener darüber in der Gruppe spricht und andere mutig darauf einsteigen.
Nicht etwa, dass mich jetzt übergroße Selbstzweifel plagen, aber ein ungutes Gefühl und einige Fragen sind geblieben.
Eine dieser Fragen habe ich mir insoweit beantwortet, dass ich nun diesen Beitrag verfasst habe und auch hier einstelle. Es war die Frage: Tabu erhalten oder durchbrechen?
Die übrigen Fragen betreffen meine Wahrnehmungsqualitäten und die Beratungspraxis.
Die Suizidrate von Männern liegt annähernd dreimal so hoch wie bei Frauen und ich bin davon überzeugt, dass sich hier etwas dringend ändern muss - an den Zahlen insgesamt, aber auch in Bezug zum Gender Gap. Auf Gender-Kompetenz werde ich freilich nicht zählen können, haben sich die sogenannten Experten auf jenem Gebiet derzeit wichtigere Themen, wie z.B. die Mädchen gerechte Spielplatzgestaltung, oder wie mehr Männer in Kitas untergebracht werden könnten.
Ich werde also zukünftig mein Bestreben ausbauen, in der Ersthilfe die lebenserhaltenden Maßnahmen stärker in den Vordergrund zu stellen. Dergestalt, dass ich munter und frohen Mutes auf die Betroffenen zugehe und deren psychische Belastungsfähigkeit anspreche, bevor ich über die Tücken deutscher Familienrechtspraxis informiere.
Was kann ich noch tun?
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Ist sie im Recht, wenn sie mein Kind mit ins Ausland nimmt? |
Geschrieben von: sentenza - 22-10-2012, 16:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Meine (Noch)frau hat seit ca.2,5 Jahren eine eigene Wohnung. Anfangs nach ihrer Aussage wohl nur als Zweitwohnung gedacht. Mittlerweile hat sie wohl auch einen neuen "Lebensgefährten" und bezeichnet uns nun als "getrennt lebend".
Der neue Lebensgefährte wohnt im ca.30km entfernten Ausland. Wir haben für unser 7-jähriges Kind (2.Schulklasse) das gemeinsame Sorgerecht. Der neue Lebensgefährte will meine Familie bei sich haben.
Habe ich da Erfolgsaussichten, wenn meine Frau das alleinige Sorgerecht inkl. Aufenthaltbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragt?
Sie kommt aus einer nicht ganz "unproblematischen Familie" im Hinblick auf psychische Erkrankungen. In der Schule wurde uns geraten, mit dem Kind einmal zu einer speziellen Klinik zu gehen, weil es teilweise etwas bockig und langsam ist. Das hat meine Frau abgelehnt, um zu verhindern, daß eine Diagnose gestellt wird, weil sie befürchtet, bei unserem Kind könne etwas ähnliches diagnostiert werden wie in bei ihren Geschwistern.
Könnte das unabhängig davon, daß unser Kind gesund ist, evtl. vor dem Familiengericht eine Rolle spielen?
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Scheidung planen |
Geschrieben von: Dark_1001 - 22-10-2012, 13:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und hätte ein paar Fragen. Ich habe einen großen Fehler begangen und geheiratet. Wir haben einen tollen Sohn bekommen und ein Haus gebaut. Seit dem der Kleine da ist haben wir nur Streit egal um was es geht. Das war schon während der Bauphase und der Schwangerschaft klar. Ich gehe davon aus, dass wir geradeaus in das Desaster stoßen. Aus diesem Grund habe ich einen Ehevertrag mit meiner Frau ausgehandelt. Ich habe das ganze ziemlich positiv verkauft bekommen und Sie hat dich tatsächlich darauf eingelassen, ich konnte tatsächlich Gütertrennung vereinbaren und die Unterhaltsthemen für das Thema Nachehelicher Unterhalt mit einer Abfindung regeln. Über den trennungsunterhalt konnten wir uns auch einigen. Matürlich bekommt Sie auch Ihre Kohle die sie mit in das Gaus investiert hat zurück. Wenn alles gut läuft, dann bin ich in acht Jahren soweit, dass ich Sie endlich vor die Tür setzen kann. Eine Sterilisation werde ich in Kürze auch vornehmen lassen, damit Sie mir kein Kind anhängen Kann. Nun meine Frage , was kann ich noch tun, damit ich die Scheidung perfekt vorbereitet habe? Unterlagen von Ihr habe ich komplett gesicher und in Kopie im Bankschliessfach verstaut. Was kann ich noch tun? Es ist jeden Tag beschwerlich durchzuhalten, jede Vorbereitung motiviert mich um durchzuhalten.Habt Ihr noch Tipps für mich?
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Gereichtstermin-mit oder ohne Anwalt |
Geschrieben von: wasnun - 21-10-2012, 19:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo, ich habe hier vor einiger Zeit schon einmal geschrieben und viele, sehr viele nützliche Anregungen zu meinen Problem bekommen. Auf die Hintergründe unseres Beziehungsstress möchte ich jetzt nicht weiter eingehen. Nur so viel, dass wir nächster Zeit einen Termin vor dem Familiengericht haben, da wir uns nicht auf eine vernüftige Umgangs/ Besuchsrgelung unserer 2 Kinder einigen können. Sie steht auf den Standpunkt....aller 14 Tage (wie schon mal geschrieben , dass ich jeden Tag zu Hause bin..viel mit den Kindern unternehme.....halt ein guter Vater bin findet keinen anklang).
Ich habe Stunden damit zugebracht im Internet zu suchen - herauszufinden, ob ich vor dem Familiengericht mit oder ohne Anwahlt erscheinen soll.(PS: das JA hat nach einem gem. Gepräch dazu geraten zum Gericht zu gehen um eine Regelung herbeizuführen) Hier trennen sich irgendwie die "Geister". Im Grunde gibt der RA doch nur das wieder, was ich möchte! Und das kostet auch viel Geld !! Kann ich da vielleicht als Vater, vielleicht auch mit dem Argument ohne Anwalt, einen besseren Stand erzwingen vor dem Gericht ? Vielleicht noch so viel, zur KM habe ich ein gutes Verhältniss. Wir leben noch zusammen, aber in der nächsten Woche wird Sie ausziehen, in ihre neue Wohnung.
Fazit: kann man sich selbst besser verteidigen ? brauche ich den RA ? oder ist das nur Geld zum Fenster herausgeworfen ?Ich möchte zumindest für einen Sohn das Wechselmodel oder ganz in der Nähe von 50/50 "landen" Den anderen Sohn (2), also meinen lieben Kleinen, möchte ich trotzdem, wenn auch nur stundenweise sehr, sehr häufig besuchen.
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Probleme mit der KM im Wechselmodell |
Geschrieben von: adafeb - 19-10-2012, 19:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Ihr Lieben,
seit Juli 2012 lebt meine Tochter (2 Jahre und 8 Monate) im Wechsel (Wechselmodell mit 50/50) in meinem und im Haushalt der Mutter. Wir haben beide das SR, waren nicht verheiratet. Das WM mit hälftiger Betreuung haben wir bei einem Termin beim JA vereinbart, es umfasst unteranderem auch die Absprache, dass keiner dem anderen Unterhalt zahlt und wir uns das KG teilen. Das alles haben wir begleitet vom JA bisher lediglich mündlich vereinbart. Den Kontakt zum JA hat sie hergestellt und dort auch vorgeschlagen, dass wir ein WM vereinbaren. Ich war damit einverstanden, stelle es jedoch aufgrund der zwischenmenschlichen und kommunikativen Probleme mit der Mutter inzwischen in Frage. Desweiteren liegt es nicht fern, dass die Mutter das WM im Frühling 2013 abbricht und mir den Umgang verweigert, da sie zwischen den Monaten Mai bis August in jedem Jahr in die Arbeitslosigkeit geht, da sie im Rahmen einer jährlichen stattfindenden Kulturveranstaltung immer nur etwa ein 3/4 Jahr Vollzeit und angestellt arbeitet. Wer weiß ob sie sich nicht beruflich neu orientiert. Ich möchte mich deshalb im Vorfeld auf den Ernstfall vorbereiten um zu verhindern, dass das passiert. Doch wie sichere ich mich am besten ab?
Mit meinem Blick auf meine Tochter stelle ich fest, dass sie das WM akzeptiert, sich in meinem Haushalt wohlfühlt und sich daran gewöhnt hat. Sie ist gesund, schläft und isst gut, sie ist ein fröhliches Kind und wir verbringen immer eine sehr schöne Zeit. Ich genieße die gemeinsame Zeit mit ihr, auch wenn es zwischendurch immer wieder Störfeuer von der Mutter gibt (z.B. regelmäßige Anrufe, unangemeldete Besuche, Ausfragen über Aktivitäten). Bei einem zweiten gemeinsamen Termin Ende August habe ich dem JA mitgeteilt, dass es unserer Tochter gut ergeht und kamen diesbezüglich auch keine nennenswerten Widerworte seitens der Mutter.
Auch von Dritten wird dies bestätigt: Bei einem Entwicklungsgespräch Anfang Oktober in der Kita hat die Bezugserzieherin meiner Tochter gesagt, dass man dem Kind die Umstellung nicht bzw. kaum anmerkt und sie weiterhin ein normal entwickeltes, lebensbejahendes Kind ist. Auch dies habe ich dem JA bei einem kurzfristigen dritten Gespräch (ohne Mutter) mitgeteilt. Da es so gut funktioniert, jeder eigene Freizeit hat und vor allem arbeiten gehen kann, spricht also deutlich für das WM.
Wären da nicht noch folgende Probleme:
Kindergeld:
Die Vereinbarung, das KG mit Beginn August 12 hälftig zu teilen, hat sie nicht eingehalten. Sie behauptet unbelegt, dass ich ihr Geld schulde. Das JA sagt, dass sie mir das KG hälftig überweisen soll und wenn sie Forderungen an mich hat, diese privat mit mir zu klären sind oder auf dem Rechtsweg einzuklage. Beim zweiten Termin Ende August beim JA habe ich den Punkt KG wiederholt angesprochen, die Mitarbeiterin hat zwar appelliert das Geld hälftig zu überweisen, doch keine Konsequenzen formuliert. Der Appell und meine mehrfache schriftliche Aufforderung, haben keine Wirkung gezeigt. Ich habe ihr eine letzte Frist gesetzt, die sie verstreichen ließ, bevor ich dann selbst KG beantragt habe (mit Ankündigung). Da sie meinen KG-Antrag nicht unterschrieben hat, hat mir die Familienkasse empfohlen einen Antrag auf eine Berechtigtenbestimmung über das KG beim Familiengericht zu beantragen. Dies habe ich getan und sie auch über diesen Schritt informiert. Ab dem Monat Oktober hat die FK nun die KG-Zahlung eingestellt und liegt der Antrag beim FG. Kürzlich wurden wir beide angeschrieben und dazu angehalten, unsere Einkommensverhältnisse offenzulegen. Ich weiss jetzt nicht genau was da passiert, rief beim FG an und bekam dort die Aussage einer Sachbearbeiterin, dass eine Verfahrenspflegerin unser Einkommen miteinander vergleichen wird und das demjenigen das KG zugesprochen wird, der weniger verdient. Ist das korrekt? Wir arbeiten zur Zeit beide Vollzeit, unsere Gehäter unterscheiden sich unwesentlich im zweistelligen mittleren Bereich, ich verdiene geringfügig mehr. Natürlich hätte ich ihr auch das KG lassen können um Ruhe zu haben. Mein Ziel ist es jedoch nicht, ihr das Agierfeld komplett zu überlassen, sondern eine gerichtliche Vereinbarung möglichst darüber zu treffen, dass das KG geteilt wird, so wie wir es ursprünglich vereinbart haben. Dabei ist es mir egal, wer an wen überweist. Ich wäre auch einverstanden damit, wenn sie weiterhin das komplette KG für sich beansprucht, so lange sie dann gewisse Ausgaben bis zu einem vereinbarten Wert selbst trägt, anstatt bei jeder Anschaffung die sie für notwendig hält von mir zu verlangen, dass ich mich beteilige. Vereinbarungen mit ihr zu schließen ist jedoch unmöglich. So hören die Konflikte nie auf und macht es das Leben schwer. Hat hier jemand Erfahrungswerte, wie wird das FG jetzt vorgehen? Meine Befürchtung ist, dass ihr das KG komplett zugesprochen wird, weil ich geringfügig mehr verdiene und ich weiterhin ihrer Willkür bei der Auswahl von materiellen Gütern ausgesetzt bin und sie mich beim JA schlecht macht, weil ich nicht alles mitmache, was sie sich vorstellt. Bei Recherchen im Internet bin ich auch darauf gestoßen, dass unsere Einkommensverhältnisse nun miteinander verglichen werden könnten, um nach der Düsseldorfer Tabelle festzustellen, wer wem Barunterhalt zahlen muss. Meinem Verständnis nach gleicht sich dies jedoch so aus (zumindest so lange wir beide Vollzeit arbeiten und gleich verdienen), weil wir sehr ähnliche Einkommensverhältnisse aufweisen. Doch ist das korrekt und wenn ja, was passiert mit dem KG? Und wie ist es, wenn das Kind von einem von uns mehr betreut wird? So habe ich beispielsweise mal zurückgerechnet, von Anfang September bis heute, habe ich das Kind an 7 Tagen mehr betreut als sie.
Umgangsregelungen:
Seit dem Beginn des WM kam es zwei Mal zur Sabotage meiner Betreuungszeit. So haben wir die Regel, dass die Übergabe unserer Tochter über die Kita stattfindet und derjenige sie abholt, zudem sie wechselt. Im konkreten Fall hat sie unsere Tochter ohne Absprache abgeholt, mich kurz davor darüber in Kenntnis gesetzt und sie dann jedoch zu mir gebracht. Ich war damit nicht einverstanden, zum einen war ich bereits auf dem Weg zur Kita, hatte Pläne für den Nachmittag mit meiner Tochter und liegt die Zuständigkeit laut Vereinbarung (gemeinsames Eintragen im Kalender) bei mir. Ihre Argumente waren, dass sie sowieso grad in der Nähe der Kita gewesen wäre und am Morgen auch ihren Kinderwagen dort vergessen hat. Beim zweiten Termin beim JA habe ich das angesprochen und hat ihr die JA-Mitarbeiterin gesagt, dass wir uns beide an die Vereinbarungen halten sollen. Hielt leider nicht lange.
Zu einem zweiten Bruch unserer Absprachen kam es Anfang Oktober an ihrem Umgangswochenende, als sie mit unserer Tochter verreist ist und die Rückkehr ohne Absprache in meine Betreuungszeit gelegt hat (beginnt ab Montag 15 Uhr). Sowieso wusste ich nichts von der Reise. Sie hätte mich nur fragen brauchen, ich hätte ihr keine Steine in den Weg gelegt. Ich habe ihr noch nie den Umgang verweigert. So informierte sie mich jedoch knapp per SMS am Sonntagnachmittag darüber, dass unsere Tochter verreist sei und sie sie mir am Montag Abend zu 19 Uhr bringen wird. Es ist nicht nur ein schreckliches Gefühl, plötzlich zu erfahren, dass die eigene Tochter verreist ist, nicht zu wissen seit wann und an welchem Ort sie ist aber damit lässt sich noch leben und im Grunde muss sie mich auch nicht informieren und weiss ich, dass es unserer Tochter bei ihr gut geht. Vielmehr stört mich, dass sie meine Betreuungszeit ohne Absprache verkürzt und Töchterchen dann zu einer Zeit bei mir abgestellt werden soll, zu der sie gewöhnlich ins Bett geht, anstatt den Nachmittag mit mir zuvor ritual zu Hause beim gemeinsamen Spielen, essen, kuscheln usw. zu verbringen. Ich halte diese Eingewöhnungszeit am Nachmittagtag des Wechsels für sehr wichtig und möchte nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Zumal sich die verkürzte Betreuungszeit auch sofort bemerkbar macht, da unsere Tochter immer Mittwochs nach der Kita den Haushalt wechselt, sie somit Montag/Dienstag bei Elternteil A und Mittwoch/Donnerstag bei Elternteil B ist, bevor sie von Freitag bis Montag wieder bei Elternteil A ist. Aus diesem Grund halte ich die gemeinsamen Nachmittage des Wechsel für sehr wertvoll und freue mich darauf.
Darauf angesprochen hat sie sich nicht geäußert. Da ich an diesem besagten Montag ohnehin zum JA wollte um einen neuen Termin zu vereinbaren (wir wohnen 3min entfernt vom JA, Anfang Oktober den Termin habe ich aus beruflichen Gründen abgesagt), habe ich dort bei unserer Sachbearbeiterin einen Termin vereinbart und ihr die Wochenendsituation geschildert. Die JA-Mitarbeiterin entgegegnete mir dann mit den Worten "so ist das eben wenn man verreist". Ich war entsetzt und habe das Gefühl, wenn in solchen Situationen kein gewisser Nachdruck seitens des JA auf sie ausgeübt wird, dann wird sie sowas und andere Dinge immer wieder tun und bin ich machtlos dagegen. Was kann ich dagegen tun, wie kann man sich wehren, macht es Sinn den Umgang mit richterlichem Beschluss, besonders auch mit dem Blick in die Zukunft, festzulegen und ist das überhaupt möglich? Ich möchte verhindern das sie meine Betreuungszeit willkürlich kürzt, für mich kommt das einer Umgangsverweigerung nahe und unter dem Strich kann dieses zu einer Entfremdung in der Beziehung meiner Tochter und mir führen.
Kommunikation:
Auch hier gibt es Probleme. So haben wir beispielsweise bei unserem zweiten gemeinsamen JA-Termin beide eine Elternvereinbarung, die in meinem Fall ausschliesslich die Betreuung und das Finanzielle im Bezug auf unsere Tochter regelt, zur Durchsicht an die JA-Mitarbeiterin eingereicht und vereinbart, dass wir uns als Eltern privat zusammensetzen und diese unterzeichnen und beim nächsten JA-Termin mitteilen. Ich weiss nicht mehr wie häufig ich ihr verschiedene Vorschläge per Email für ein gemeinsames Treffen an einem neutralen Ort vorgeschlagen habe. Es waren viele, die sie jedoch alle ausschlug oder überhaupt nicht kommentierte, bis sie selbst zwei Vorschläge gemacht hat, die in ihrer Wohnung stattfinden sollten, womit ich aufgrund von konfliktreichen Vorerfahrungen nicht einverstanden war. Ich habe es kürzlich noch mal versucht ihr Vorschläge zu machen und warte auf eine Reaktion.
Desweiteren habe ich sie 4 mal per Email gefragt, wann sie Zeit hat, um den Anfang Oktober ausgefallenen Termin beim JA nachzuholen. Hier dann garkein Kommentar! So habe ich irgendwann selbst die Initiative ergriffen, einen Termin in der zweiten Novemberwoche vereinbart und ihr diesen umgehend mitgeteilt. Ihr Echo? Zitat: "ich lasse mir keine Termine vorgeben, zumal sie zuvor nicht mit mir abgesprochen sind". Da bleibt einem die Spucke weg. Natürlich gehe ich zu diesem Termin, doch was bringt es dort ohne sie zu sitzen? Ich weiß nicht mehr was ich mehr tun kann, um mit ihr in einen Kommunikationsprozess zu kommen. Klar kann ich sie in Ruhe lassen und darauf warten, dass sie sich bewegt. Da tut sich jedoch nicht viel obwohl wir Klärungsbedarf haben und mit einem Blick in die Zukunft darf ich keine Zeit verlieren. Und ich möchte nicht, dass es nachher von ihr oder dem JA so gedreht wird, dass ich untätig rumsitze und nicht willig bin wichtige Dinge zu klären.
Inzwischen war ich auch bei einen Beratungsstelle für Mediation und habe einen Termin vereinbart und ihr diesen mitgeteilt. Darauf bisher nach ca. 10 Tagen keinerlei Reaktion.
Da ich nicht weiß, wohin die Reise geht und unsicher bin wie ich am besten taktisch klug und mich absichernd vorgehen soll, bin ich dankbar für jedes Feedback. Meine Gedanken schweifen aufgrund gebrochener Absprachen und wenig Kommunikationsbasis so weit, selbst das WM zu beenden. Nur habe ich noch keinen Plan B. Es funktioniert jedoch nicht, wenn sich nur eine Partei an Absprachen hält und kommunikationsbereit ist.
Danke fürs Mitlesen,
Adafeb
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Zwickmühle |
Geschrieben von: Austriake - 19-10-2012, 12:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Ganz kurz die aktuelle Situation:
Getrennt lebend, Scheidungsverfahren läuft, ein unterhaltspflichtiges Kind ( 16 Jahre alt). Gemeinsame Immobilie. Trennungsunterhalt zahle ich seit Mai 2010.
Ich habe bis zum Dezember 2011 auch noch die Hypotheken für die gemeinsame Immobilie bedient in Höhe von monatlich 1.460.- Euro, darüber hinaus Kindesunterhalt bezahlt in Höhe von 334.- Euro und Trennungsunterhalt von 300.- Euro. Der Exe wurden fiktives Einkommen von 400,- und ein Wohnvorteil von 700.- Euro zugerechnet. Nachdem der letzte Versuch einer aussergerichtlichen Einigung bezüglich der gemeinsamen Immobilie gescheitert ist, habe ich im Januar 2012 die Zahlungen für die Immobilie eingestellt (aussergerichtlicher Vorschlag von mir war, ihr das Haus zu überlassen gegen Befristung und Beschränkung des nachehelichen Unterhalts).
Ab dem 01.07.2012 muss ich jetzt einen Trennungsunterhalt von 700.- Euro zahlen, die 334.- für das Kind blieben unverändert.
In den Darlehensverträgen zur Immobilie haften wir gesamtschuldnerisch, d.h. wenn Exe nichts zahlt, holen die Banken alles von mir. Und Exe wird nichts zahlen; da müsste sie ja was arbeiten.....
Die Banken (zwei an der Zahl) bereiten nunmehr die Zwangsversteigerung der Immobilie vor; die eine Bank hat mir versichert, nur die Sicherheiten (Haus und Grundstück) zu verwerten; die andere Bank teilt mir heute telefonisch mit, dass sie ins Gesamtvermögen vollstrecken wird - d.h. Kontopfändung. Da ich Aussendienstler bin und immer einen gewissen Umfang Bargeld oder Kredikarten benötige für Benzin, Hotels etc.pp. würde mich eine Kontopfändung schon mal ziemlich hart treffen, aber nicht umbringen (noch nicht!). Ich bekomme Reisekosten und Spesen zwar erstattet, aber ich muss sie vorstrecken (können!).
Die Bank kann mir nun nicht mehr wegnehmen als die Pfändungsfreigrenzen zulassen; mein Girokonto ist seit 2010 schon ein P-Konto. Vom Rest werde ich schon irgendwie überleben.
Meine Frage nun an die Experten: Geld, das mir die Bank schon weggepfändet hat, kann ich ja der Exe nicht mehr überweisen. Von der Differenz zwischen Pfändungsfreibetrag und Selbstbehalt werde ich noch den Kindesunterhalt leisten müssen, das ist klar. Aber Trennungsunterhalt für die Exe? Die hat schliesslich die gleiche Erwerbsobliegenheit wie ich und ist genau so Schuldnerin wie ich (sie lässt sich zwar seit der Trennung ununterbrochen krank schreiben wegen psychischer Probleme, aber das war bisher nur relevant im TU-Verfahren). Wenn mir alles oberhalb des Pfändungsfreibetrags, aktuell müssten das etwa um die 1.450.- Euro sein, weggepfändet wird, muss ich dann immer noch den gleichen KU lt. DD-Tabelle zahlen oder reduziert sich der KU entsprechend?
Wenn ich dann in absehbarer Zeit meinen Job verlieren werde, weil ich mein Auto nicht mehr tanken kann und infolgedessen keine Kunden mehr besuchen und keinen Umsatz mehr generieren, dann bekomme ich an ALG 1 den Betrag von 1.760.- Euro monatlich, weil ich die letzten 20 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze lag und den höchsten Beitrag in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt habe. Könnte ich da den KU und evt. TU für Exe geltend machen als Aufstocker? Da ich 55 bin, würde das ALG 1 zunächst mal für 18 Monate fliessen. Danach dann ALG 2 / Hartz 4, aber das sehen wir dann, wie es da weitergehen wird.
Wenn die eine Bank mit der Konto-Pfänderei beginnt, dann kriegen die immerhin ca. 2.500 Euro pro Monat. Was mir indirekt nicht unrecht wäre, bei dem Zinssatz, den die jetzt für die nicht bedienten Hypotheken verlangen, nämlich 15% p.a. Soviel hätte ich freiwillig nie getilgt. In drei Jahren wäre das dann erledigt- nur, wie bekomme ich die Hälfte von der Exe wieder? Reduziert sich dann ihr Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, weil ich die Schulden aus der Ehezeit abzutragen habe? Abgesehen davon, dass ich in dieser Konstellation zumindest für die Zeit, bis das jüngste Kind volljährig wird, wegen KU nur begrenzt leistungsfähig wäre....
Andersrum: wenn Unterhaltsleistungen in der Pfändungs-Hierarchie Vorrang haben sollten oder Exe mein Gehalt gleich beim Arbeitgeber pfänden lässt (was mich auf jeden Fall meinen Job kosten würde), dann bleibt nichts oder weniger für die Bank- die Schulden werden nicht abgebaut, Exe bleibt mit haftbar. Muss die Exe dann auch alles über Selbstbehalt bei der Bank abliefern?
Fragen über Fragen, ich weiß. Aber alle Rechtskundigen, die ich bisher befragt habe, meinten ich sollte die Zwangsversteigerung abwenden, egal wie. Nur- dann zahle ich bis ans Ende meiner Tage für ein Haus, das ich nicht mal mehr betreten darf. Und der Exe obendrein noch Unterhalt- das mache ich nicht. Ich habe es ihr kurz vor meinem Auszug so angekündigt, und so werde ich das auch halten. Haus oder Unterhalt- beides wird es nicht geben!
Austriake
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Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder |
Geschrieben von: emigre - 17-10-2012, 07:48 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo,
wer weiß, wie man den Unterhalt sowohl für die Kinder als auch für, in diesem Fall wohl KM berechnet, wenn nach der Trennung ein Kind (< 12) bei KM und das andere (< 17) bei KV verbleiben.
KM und KV haben jeweils eigenes Einkommen und Vollzeit berufstätig, wobei KV 3x mehr netto hat.
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Suche guten RA für ABR-Antrag |
Geschrieben von: asturiasdos - 15-10-2012, 18:32 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo zusammen,
suche eine(n) durchsetzungsstarke(n) und kompetente(n) RA(in) in Oberfranken, am besten im im Raum Hof, Bayreuth, Fichtelgebirge bis Weiden. Kann mir jemand aus eigener Erfahrung einen guten Familienrechtsanwalt/anwältin empfehlen?
Dank im Voraus
Asturiasdos
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Hilfe Unterhaltsforderung Job Center Frist abgelaufen |
Geschrieben von: Guddy - 14-10-2012, 21:24 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo liebes Forum
Ich bin dank Google auf euch gestossen und musste mich gleich registrieren da mir euer Einsatz gefällt.
Folgendes Problem.
Ich habe mit meiner Freundin ein gemeinsames Kind und befinde mich in Elternzeit. Sie wohnt noch bei ihren Eltern da wir der Meinung waren, das ein zusammen ziehen aufgrund der Anrechnung vom JC nicht möglich ist.
Sie macht nebenbei noch Fernschule was mtl. 134€ kostet. Würde das JC aber nicht interessieren und durch das zusammen ziehen müsste sie mit der Schule aufhören weil sonst kein Geld mehr da ist.
Wir sehen uns aber ständig. Da ich mit meinem Sohn nun in einen anderen Zuständigkeitsbereich gezogen bin, wollen die plötzlich Unterhaltsnachweise von ihr.
Die gibt es aber nicht.
Das Schreiben liegt nun 17 Tage bei ihr rum weil sie angst hat. Heute konnte sie sich aufraffen und ich habe geholfen soweit es mir möglich ist.
Jetzt haben wir aber zum einen das Problem, das sie bei ihren Eltern gemeldet ist und dort Unterkunft und Verpflegungsgeld in Höhe von 250€ bezahlt. Nachweise natürlich auch keine vorhanden.
Wie ist denn da nun die Vorgehensweise? Sie verdient im Schnitt 1050€. Es ist mehr aber ihr wird vom Lohn rund 80€ Essensgeld abgezogen. Dann noch die Fahrkarte vor dem Umzug in Höhe von 63€ und jetzt wo ich umgezogen bin 93€ damit wir uns eben sehen können.
Ihr Gehalt schwankt monatlich je nach Arbeitsstunden. Ebenso das Essensgeld.
Zunächst wüsste ich aber gerne, ob das verspätete Einreichen der Unterlagen Konsequenzen für sie hat und warum sie angeben muss mit wem sie zusammen wohnt?
Ich persönlich bin nicht daran interessiert sie in Schulden zu treiben. Sie versucht durch die Schule ihr Abi nach zu holen damit es auf lange Sicht gesehen eine finanziell unabhängige Beziehung wird. Sie ist nämlich ungelernt.
Übrigens ist sie Schwanger. Was passiert dann? Ist dann jeder von uns dem anderen Unterhaltspflichtig im Sinne der finanziellen Unterstützung? Sollen wir uns dann das Geld hin und her schieben und Vater Staat unsere Lebensgeschichten offen legen?
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