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  Meine geschichte kurzfassung
Geschrieben von: peterjohannes - 02-11-2012, 00:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Wollte mal meine geschichte kurz zusammenfassen und wissen ob jemand weiss was denn eventuell passiert sein könnte nach der aktion.

Vor 2 Jahren ungefähr lebte ich in Deutschland und bekam eines Tages ein Schreiben von der Polizei dass ich als Beschuldigter vernommen werden solle wegen Unterhaltspflichtverletzung. Ich hab dann bei so ner Anwaltshotline angerufen und die haben mir dann gesagt. Ich brauche da nicht hinzugehen aber ich könne mich ja schriftlich äussern dass ich keinerlei Einnahmen habe. Das hab ich dann auch gemacht. Einige Wochen später wurde ne Hausdurchsung bei mir gemacht und es wurden Akten beschlagnahmt. Ich muss dazu sagen dass ich in Deutschland freischaffend selbständig als Berater tätig war. Dann kam Wochen später die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen verletzung 170. Hab mir dann nach dieser Aktion einen Anwalt genommen. Der hat dann Akteneinsicht gefordert und mir dann mitgeteilt dass das Jugendamt im Auftrag meiner Ex Anzeige gegen mich erstattet hat wegen unterhaltsverletzung und dass auch bei der Durchsuchung eben anhand der kontoauszüge nachgewiesen werden kann dass ich zu dem zeitraum wohl genug einnahmen hatte. Ich hatte dann ziemlich viel panik und überlegte ins ausland zu gehen. Ich hab meine letzten ersparnisse abgehoben und die ins ausland persönlich gebracht. Mit dem Auto über die Grenze ein paar mal. Dann gab es den termin zur gerichtsverhandlung. Ich hab meinen anwalt gefragt ob man den termin eventuell verschieben kann da ich ne operation habe. Mein anwalt bat dann um terminverschiebung.Das Gericht hat dem dann zugestimmt. In der zeit hab ich dann den rest verkauft und bin dann nach asien geflogen und mich in deutschland abgemeldet mit einer hotelanschrift in frankreich. In Asien angekommen schrieb mir mein anwalt per email dass das gericht nachfragt ob ich denn wieder gesund sei. Ich hab dem anwalt dann gesagt er soll dem gericht schreiben dass er das mandat niederlegt da ich ihm das mandat entziehe. ich hatte nämlich irgendwo gelesen dass durch den anwalt man eine zustellungsfähige anschrift habe und wenn man das mandat entzieht dies dann nicht so sei.Der Anwalt hat das dann auch getan und dem gericht geschrieben dass er das mandat niederlegt. Seither sind nun ungefähr 2 jahre vergangen und ich weiss nicht was aus der Sache geworden ist. Eine Anwältin bei der frageinenanwalt.de seite meinte dass das verfahren wohl ruhe und nach 3 jahren verjähre. Ich weiss bis heute nicht ob ich verurteilt wurde oder eine verhandlung in abwesenheit stattfand .... etc. Was meint ihr was aus der sache aus rechtlicher sicht wohl geworden ist und wie lange sollte ich mich noch im ausland aufhalten?

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  Diskussion zu: Habe ich was falsch gemacht?
Geschrieben von: Ibykus - 01-11-2012, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

[Diskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid90069 ]

sentenza schrieb:Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie man eine langjährige Beziehung, in welcher der Partner viel für jemanden getan hat, einfach so beendet.
.. man stellt keine Fragen, wenn es Zeit ist zu geh'n!
Man könnte Dir -jedenfalls nach der Lektüre deiner Zusammenfassung- Blauäugigkeit vorwerfen.
Keine Frau nimmt sich eine Zweitwohnung, weil sie das Verhältnis zu ihrer Schwiegermutter belastet sieht.
Ummeldung nach einem Jahr (anstatt Umkehr)!!!
... und von Trennung keine Rede!

Was muss denn alles passieren, bis man sich Gedanken darüber macht, wie sich ein solches Verhalten auf die Beziehung auswirkt oder auswirken kann?

Du tust m.E. gut daran, dich auf eine endgültige Trennung mit allen familienrechtlichen Konsequenzen vorzubereiten.
Auf mütterliche Gutmütigkeit würde ich mich keineswegs verlassen. Die endet nämlich genau zu der Zeit, in der du die neue Familie störst, indem du dich in sorgerechtliche Angelegenheiten einmischst oder wenn mal dein Umgang nicht in deren Zeitplan paßt.

Viel Glück!

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  Unterhaltsberechnung durch JA
Geschrieben von: Der nur zahlende Papa - 28-10-2012, 11:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Das JA hat einen Unterhaltstitel an mich versendet. Ich habe denen meine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate gesendet und nun deren Berechnung erhalten. Laut JA komme ich auf einen Durchschnittslohn von 1406 €/ Monat. Laut D'dorfer Tabelle müsste ich daher 225€ KU bezahlen. Das Jugendamt setzt aber 105% KU fest, obwohl ich 100€ unter der Grenze liege. Kann ich dagegen vorgehen und muß sich das JA an die D'dorfer Tabelle halten?

Das Kind selber entstand durch eine Spende an meine ehemals beste Freundin - ohne weitere Verpflichtungen für mich. Nun ja, es läuft doch etwas anders! Angry Der Umgang mit dem Zwerg wird mir von der KM seit Monaten verweigert. Ich habe das JA um Hilfe gebeten, ein Gespräch mit der KM führten die auch schon. Sie bot mir dann Umgang zu meiner Arbeitszeit an, der auch in ihrem Beisein stattfinden soll Das zeigt mir nur, dass sie dem Kind keinen Umgang mit dem Vater ermöglichen möchte. Natürlich werde ich nicht nur zahlender Vater sein wollen und werde dementsprechende Konsequenzen ziehen müssen und das Land verlassen. Ich sehe auch keinen Sinn darin, den Umgang mit dem Zwerg zu erzwingen!Confused

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  Haft und Auslieferung von Frankreich nach Deutschland Unterhaltspflichtverletzung
Geschrieben von: p__ - 27-10-2012, 22:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Der neue Durchgriff der deutschen Pickelhauben über den europäischen Haftbefehl in Unterhaltsangelegenheiten wird kritisiert.

In Frankreich rumpelte es. UMP Senator Joëlle Garriaud-Maylam verurteilt die Auslieferung eines Vaters nach Deutschland, der dort keinen Unterhalt bezahlt hat. Demnach wird in "Irland, Zypern, Belgien, Finnland, Schweden, Luxemburg und Österreich" erst eine Verhältnismässigkeitsprüfung durchgeführt, in Frankreich nicht.

http://www.lextimes.fr/5.aspx?sr=1069#EP...dlDIoRG.01

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  Unterhalt bei Besuch einer Privatschule
Geschrieben von: Zahlmeister - 27-10-2012, 19:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen,

Habe ein unterhaltstechnisches Problem zu lösen. Zuerst schildere ich mal die Ausgangslage:

Sohn ist 16 und lebt bei der Mutter (Haus) zusammen mit ihrem neuen Freund.
Es existiert ein Unterhaltstitel (dynamisch und unbegrenzt natürlichAngry, bitte keine Beileidsbezeugungen oder Hinweise daß die Unterzeichnung meinerseits idiotisch war...Big Grin).
Sohn geht auf eine Privatschule. Gemäß Urteil des OLG Stuttgart wurde der Mutter trotz des gemeinsamen Sorgerechts die Auswahl der Schule überlassen.
Auf dieser Schule wird regulär der Hauptschulabschluss erst in der 10. Klasse gemacht, der Realschulabschluss in der 12. Klasse. Abitur wäre in der 13. Klasse zu machen (also reguläre Zeit). Allerdings ist dies meinem Sohn nicht möglich da an dieser Schule als erste Fremdsprache Russisch gelehrt wird und da hat er keinen Bock drauf (wie auch auf Korbflechten, Nähen und andere Aktivitäten dort). Er wird also am Ende der 10. Klasse diese Schule verlassen (hoffentlich mit dem Hauptschulabschluss).
Habe mich heute mal mit Sohnemann unterhalten wie er sich seine weitere Ausbildung vorstellt. Er möchte also den Hauptschulabschluss machen und anschliessend auf eine andere Schule wechseln um dort eine Ausbildung zu machen und auch den Realschulabschluss nachzuholen. Ausbildungsvergütung oder sowas gibt es auf diesem Institut nicht. Auf meinen Einwand hin daß er ja auch ne bezahlte Ausbildung machen könnte mit dem selben Ergebnis meinte er daß er darauf keinen Bock hat und lieber weiter zur Schule gehen will.

Nun meine Frage: hat jemand Erfahrungen mit so einem Fall? Wie kann ich hier vorgehen? Ich hätte kein Problem damit ihm den Schulbesuch bis Sommer 2013 durch Unterhalt zu ermöglichen aber daran anschliessen sollte sich eine Ausbildung und kein weiterer Schulbesuch...

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  Der nächste Vater im Entsorgungsprozess
Geschrieben von: PolyTrauma - 27-10-2012, 18:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Leute,

ich weiß, Ihr habt mit den Fällen hier genug um die Ohren. Ich bitte Euch trotzdem mal, hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-25853.html reinzuschauen.

Ich habe das Gefühl, dass der Vater und seine Kinder mit den dort gegebenen weichgespülten Ratschlägen Schiffbruch erleiden.

Vielleicht sehe ich auch Gespenster und war zu massiv, doch bei mir schrillen alle Alarmglocken, rollen sich die Zehennägel hoch.

Gruß

PT (Briese)

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  Titel statisch vs. dynamisch
Geschrieben von: grisley - 27-10-2012, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen.

Ich (41) bin seit 2000/2001 stolzer Vater von zwei Kinder. Wie viele andere wurde ich geschieden (in 2011). Trotz pünktlicher Entrichtung des KU's flatterte dann unverhofft das Schreiben des JA's ein.

Eure Hinweise zum JA hatte ich mir vor dem Titulierungstermin angesehen und muss sagen, die Voraussagen treffen absolut zu.

Das JA berechnete falsch und machte auch Falschaussagen. Habe entsprechend dagegen gehalten und meine Forderungen durchbekommen.
Die sehen so aus:

- Begrenzung zum 18. Lebensjahr
- Statischer Titel

Jetzt zu meinem Problem:

- Die Beistandschaft wurde zum 1.1.2012 beantragt.
- Dynamisch sollte ich 105% zahlen, daraus ergab sich ein Betrag von 356,-. Meine Tochter war Mitte des Jahres 12 geworden. (Nächste Altersstufe der D'Tabelle.)

-- In der Urkunde wurde dann der Betrag 356,- festgesetzt mit dem Zusatz: "Entspricht dem Unterhalt Gruppe2 der 3. Altesstufe, D'dorfer Tabelle". Jetzt erhalte ich eine Aufforderung zur Nachzahlung. Ich soll also für die Zeit vom 1.1.-1.6.2012 für die Altersufe 3 nachzahlen. Ist das Rechtens???

Gibt evtl. es für eine Beurkundung eine Widerrufsfrist?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße Christian

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  Sorgerecht für Väter in NL kein Thema
Geschrieben von: Bluter - 24-10-2012, 21:59 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Die Niederländer sind in Sachen Feminismus (oder Gender, egal) weiter als der Rest des rückständigen Europas, zumindest, wenn es stimmt was heute durch die Presse geistert.

Focus titelt:
Mutter, Mutter, Vater, Kind: Niederländische Kinder haben bald mehr als zwei Eltern - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/ausland/mutt...45703.html

In D undenkbar! Da ist mehr als eine Mutter immer schon viel zu viel.
Geil muss es werden, wenn sich die mal in die Flicken kriegen, so wie bei z.B. bei Erstreitigkeiten üblich. Die Juristen wetzen den Stahl und ich decke mich mit Chips und Cola ein. Angel

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  Kann die Deutsche Botschaft laufende Verfahren abfragen?
Geschrieben von: peterjohannes - 24-10-2012, 18:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Mich würde mal interessieren ob die Deutsche Botschaft über laufende Ermittlungen bzw. Verfahren bei Vertoss des 170 er Bescheid weiss. Also keine konkreten verurteilungen sondern laufende verfahren. Wenn ja wo genau wird da abgefragt? Angenommen es läuft ein Verfahren aber weil man die person nicht findet ist nur ne adressermittlung in deutschland gegen diese person. Weiss die botschaft das direkt wenn man im ausland da hingeht und wie lange bleiben so adress fahndungen gespeichert?

Danke

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  ladyboy visa problem
Geschrieben von: peterjohannes - 24-10-2012, 16:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (94)

ich habe dieses forum hier zufällig entdeckt und wollte einmal mein problem schildern. ich lebe seit 2 jahren mit einem ladyboy zusammen. Nun möchte ich wieder zurück nach europa. Wir würden gerne zusammen gehen. Allerdings denke ich dass es probleme bei einem visaantrag geben könnte weil ich während gegen mich unterhaltsmässig ermittelt wurde ins ausland vor ca. 3 jahren bin. Heiraten könnte ich sie auch nicht weil sie ja ein ladyboy ist. Und auch wenn ich den antrag abgebe wird ja auch eine verpflichtungserklärung auf der botschaft von mir verlangt in der ich über ausreichendes einkommen verfüge nachweisen müsste. das ist zwar vorhanden aber ich müsste denen ja dann meine kontoauszüge zeigen.

Hat jemand einen trick oder eine idee wie es klappen kann? gerne auch privat message

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