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Meine geschichte kurzfassung |
Geschrieben von: peterjohannes - 02-11-2012, 00:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Wollte mal meine geschichte kurz zusammenfassen und wissen ob jemand weiss was denn eventuell passiert sein könnte nach der aktion.
Vor 2 Jahren ungefähr lebte ich in Deutschland und bekam eines Tages ein Schreiben von der Polizei dass ich als Beschuldigter vernommen werden solle wegen Unterhaltspflichtverletzung. Ich hab dann bei so ner Anwaltshotline angerufen und die haben mir dann gesagt. Ich brauche da nicht hinzugehen aber ich könne mich ja schriftlich äussern dass ich keinerlei Einnahmen habe. Das hab ich dann auch gemacht. Einige Wochen später wurde ne Hausdurchsung bei mir gemacht und es wurden Akten beschlagnahmt. Ich muss dazu sagen dass ich in Deutschland freischaffend selbständig als Berater tätig war. Dann kam Wochen später die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen verletzung 170. Hab mir dann nach dieser Aktion einen Anwalt genommen. Der hat dann Akteneinsicht gefordert und mir dann mitgeteilt dass das Jugendamt im Auftrag meiner Ex Anzeige gegen mich erstattet hat wegen unterhaltsverletzung und dass auch bei der Durchsuchung eben anhand der kontoauszüge nachgewiesen werden kann dass ich zu dem zeitraum wohl genug einnahmen hatte. Ich hatte dann ziemlich viel panik und überlegte ins ausland zu gehen. Ich hab meine letzten ersparnisse abgehoben und die ins ausland persönlich gebracht. Mit dem Auto über die Grenze ein paar mal. Dann gab es den termin zur gerichtsverhandlung. Ich hab meinen anwalt gefragt ob man den termin eventuell verschieben kann da ich ne operation habe. Mein anwalt bat dann um terminverschiebung.Das Gericht hat dem dann zugestimmt. In der zeit hab ich dann den rest verkauft und bin dann nach asien geflogen und mich in deutschland abgemeldet mit einer hotelanschrift in frankreich. In Asien angekommen schrieb mir mein anwalt per email dass das gericht nachfragt ob ich denn wieder gesund sei. Ich hab dem anwalt dann gesagt er soll dem gericht schreiben dass er das mandat niederlegt da ich ihm das mandat entziehe. ich hatte nämlich irgendwo gelesen dass durch den anwalt man eine zustellungsfähige anschrift habe und wenn man das mandat entzieht dies dann nicht so sei.Der Anwalt hat das dann auch getan und dem gericht geschrieben dass er das mandat niederlegt. Seither sind nun ungefähr 2 jahre vergangen und ich weiss nicht was aus der Sache geworden ist. Eine Anwältin bei der frageinenanwalt.de seite meinte dass das verfahren wohl ruhe und nach 3 jahren verjähre. Ich weiss bis heute nicht ob ich verurteilt wurde oder eine verhandlung in abwesenheit stattfand .... etc. Was meint ihr was aus der sache aus rechtlicher sicht wohl geworden ist und wie lange sollte ich mich noch im ausland aufhalten?
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Diskussion zu: Habe ich was falsch gemacht? |
Geschrieben von: Ibykus - 01-11-2012, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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[Diskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid90069 ]
sentenza schrieb:Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie man eine langjährige Beziehung, in welcher der Partner viel für jemanden getan hat, einfach so beendet. .. man stellt keine Fragen, wenn es Zeit ist zu geh'n!
Man könnte Dir -jedenfalls nach der Lektüre deiner Zusammenfassung- Blauäugigkeit vorwerfen.
Keine Frau nimmt sich eine Zweitwohnung, weil sie das Verhältnis zu ihrer Schwiegermutter belastet sieht.
Ummeldung nach einem Jahr (anstatt Umkehr)!!!
... und von Trennung keine Rede!
Was muss denn alles passieren, bis man sich Gedanken darüber macht, wie sich ein solches Verhalten auf die Beziehung auswirkt oder auswirken kann?
Du tust m.E. gut daran, dich auf eine endgültige Trennung mit allen familienrechtlichen Konsequenzen vorzubereiten.
Auf mütterliche Gutmütigkeit würde ich mich keineswegs verlassen. Die endet nämlich genau zu der Zeit, in der du die neue Familie störst, indem du dich in sorgerechtliche Angelegenheiten einmischst oder wenn mal dein Umgang nicht in deren Zeitplan paßt.
Viel Glück!
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Titel statisch vs. dynamisch |
Geschrieben von: grisley - 27-10-2012, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo,
ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen.
Ich (41) bin seit 2000/2001 stolzer Vater von zwei Kinder. Wie viele andere wurde ich geschieden (in 2011). Trotz pünktlicher Entrichtung des KU's flatterte dann unverhofft das Schreiben des JA's ein.
Eure Hinweise zum JA hatte ich mir vor dem Titulierungstermin angesehen und muss sagen, die Voraussagen treffen absolut zu.
Das JA berechnete falsch und machte auch Falschaussagen. Habe entsprechend dagegen gehalten und meine Forderungen durchbekommen.
Die sehen so aus:
- Begrenzung zum 18. Lebensjahr
- Statischer Titel
Jetzt zu meinem Problem:
- Die Beistandschaft wurde zum 1.1.2012 beantragt.
- Dynamisch sollte ich 105% zahlen, daraus ergab sich ein Betrag von 356,-. Meine Tochter war Mitte des Jahres 12 geworden. (Nächste Altersstufe der D'Tabelle.)
-- In der Urkunde wurde dann der Betrag 356,- festgesetzt mit dem Zusatz: "Entspricht dem Unterhalt Gruppe2 der 3. Altesstufe, D'dorfer Tabelle". Jetzt erhalte ich eine Aufforderung zur Nachzahlung. Ich soll also für die Zeit vom 1.1.-1.6.2012 für die Altersufe 3 nachzahlen. Ist das Rechtens???
Gibt evtl. es für eine Beurkundung eine Widerrufsfrist?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße Christian
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Kann die Deutsche Botschaft laufende Verfahren abfragen? |
Geschrieben von: peterjohannes - 24-10-2012, 18:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Mich würde mal interessieren ob die Deutsche Botschaft über laufende Ermittlungen bzw. Verfahren bei Vertoss des 170 er Bescheid weiss. Also keine konkreten verurteilungen sondern laufende verfahren. Wenn ja wo genau wird da abgefragt? Angenommen es läuft ein Verfahren aber weil man die person nicht findet ist nur ne adressermittlung in deutschland gegen diese person. Weiss die botschaft das direkt wenn man im ausland da hingeht und wie lange bleiben so adress fahndungen gespeichert?
Danke
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ladyboy visa problem |
Geschrieben von: peterjohannes - 24-10-2012, 16:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (94)
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ich habe dieses forum hier zufällig entdeckt und wollte einmal mein problem schildern. ich lebe seit 2 jahren mit einem ladyboy zusammen. Nun möchte ich wieder zurück nach europa. Wir würden gerne zusammen gehen. Allerdings denke ich dass es probleme bei einem visaantrag geben könnte weil ich während gegen mich unterhaltsmässig ermittelt wurde ins ausland vor ca. 3 jahren bin. Heiraten könnte ich sie auch nicht weil sie ja ein ladyboy ist. Und auch wenn ich den antrag abgebe wird ja auch eine verpflichtungserklärung auf der botschaft von mir verlangt in der ich über ausreichendes einkommen verfüge nachweisen müsste. das ist zwar vorhanden aber ich müsste denen ja dann meine kontoauszüge zeigen.
Hat jemand einen trick oder eine idee wie es klappen kann? gerne auch privat message
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