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| festsetzung unterhalt |
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Geschrieben von: kriependorf - 28-11-2012, 20:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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hallo alle zusammen.
habe da mal eine frage beziehe zur zeit alg2...und die kinds mutter bekommt für unseren sohn unterhaltsvorschuss.das jugendamt will nun für mein sohn den unterhalt festsetzen...was hat das zubedeuten und wie verhalte ich mich nun soll ich einwände einlegen oder net habe nur vor der pfändung angst.danke
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| Kindesunterhalt 15 und 17 J |
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Geschrieben von: Mio2344 - 28-11-2012, 18:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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ich weiss, vielleicht hat ja alles seine Gerechtigkeit, aber ich ärgere mich mal wieder kräftig.Ich bin seit 2004 berentet (volle Erwerbsunfähigkeitsrente 1130,-Euro) Davon muss ich 260 Euro an meine zwei Jungs bezahlen. Durch meine Erkrankung war ich seit 2004 in laufender ärztlicher Betreuung, das mir auch ganz schön Geld aus der Tasche zieht. Nun hatte ich einen Sturz, musste mehrfach operiert werden, musste natürlich die Tage fürs Krankenhaus zahlen, alles was ich brauchte, Trombosespritzen, Verbandsmaterial, Medikamente. Da bin ich mal wieder schnell bei unter null angekommen und konnte den Kindesunterhalt nicht voll bezahlen. Klar dass ich mal wieder Besuch vom Gerichtsvollzieher bekam, der nun auch wieder mit Zusatzforderungen kommt die fast nicht zu zahlen sind. Dazufügen darf ich, dass meine Exfrau Leherin ist, verdient A 13 sprich hat das zweieinhalbfache von dem was ich habe. Schickt mir aber zum X-ten male den Gerichtsvollzieher. Ich habe mittlerweile den Umgang eingestellt, weil er finanziell gar nicht mehr zu bewältigen war. Meine Jungs sind nun 15 und 17 Jahre alt. Beide machen das Abi, wenn sie es dann auch schaffen. Wie seht ihr das muss ich mir dass gefallen lassen oder soll ich wenn der erste Junge 18 ist vor Gericht ziehen? Natürlich kann der Richter sagen, ja für den größereren muss die Mutter nun mitbezahlen, aber dafür bleibt wieder mehr Geld übrig, um den jüngeren wieder höher einzustufen. Ich denke, ich bin hier gut aufgehoben und frage nun mal hier die alten Hasen( die Erfahrenen) lach, wie ihr in meiner Sache vorgehen würdet. Vielen Dank!!
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| Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 27-11-2012, 11:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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Guten Morgen !
Ich habe ja drei Kinder von zwei Exen. Ich habe gerichtlich versucht den KU herabsetzen zu lassen, hatte mageren Erfolg, aber es ist weniger geworden. Nur bei beiden zuständigen Gerichten wurde einstimmig die Auffassung vertreten, das Mangelfallberechnungen nicht möglich wären, der Mindestunterhalt zu leisten wäre. Diese Gerichtsverfahren sind nunmehr abgeschlossen, ich zahl jetzt etwas über Mindestunterhalt.
Zwischenzeitlich gab es Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Die haben auch gerechnet und sind im Rahmen einer Mangelfallberechnung (dort sehr wohl möglich!) zu einer monatlichen Verteilungsmasse von rund 100 Euro gekommen. Diesen Bescheid habe ich gerade zugestellt bekommen, die Gerichtsverfahren wurden einen Monat vorher abgeschlossen.
Was soll ich davon halten ? Vor Gericht wird man dazu gezwungen mehr zu zahlen wie möglich und das Jugendamt kann dagegen sehr wohl meine Einkommenssituation realistisch einschätzen und berechnen. Ich zahl also nun für alle drei Kinder rund 700 Euro mehr, als wenn das Jugendamt das zu entscheiden gehabt hätte.
Mit diesem Wisch gleich wieder Abänderungsklage einreichen ? Oder wie reagiert man da ?
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| Missbrauchsvorwurf |
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Geschrieben von: 'c' - 27-11-2012, 06:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (81)
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Folgendes ist passiert:
An einem Sonntag Nachmittag bringe ich unsere Tochter (3) zurück zu ihrer Mutter. Da der Pullover vollgekleckert ist, möchte ich ihr noch einen sauberen anziehen. Sie ist in der besten Trotzphase und weigert sich.
Da ich in letzter Zeit vermehrt den Vorwurf bekommen habe, ich sei nicht streng genug, bestehe ich darauf und ziehe ihr den Pullover gegen ihren Willen an. Wir sitzen im Wagen meiner Mutter in der Straße in der die Mutter meiner Tochter wohnt.
Jedenfalls wehrt sich meine Tochter und schreit wie am Spieß. Ich ziehe
ihr den Pullover dennoch an, dazu dann noch Schuhe und Jacke.
Was passiert?
Im Ernst hat irgendein @'!* die Polizei gerufen und mich angezeigt wegen "sexuellem Missbrauch".
Jedenfalls kommt ein Polizeiauto gegen die Einbahnstrasse gefahren. Eine Beamtin stürmt raus, öffnet die Fahrertür meines Wagens, wo ich und meine inzwischen voll angezogene Tochter sitzen und brüllt mich an:
" Steigen Sie aus, geben Sie mir das Kind, weisen Sie sich aus, gegen Sie ist Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs erstattet worden."
Ich dachte ich werd nicht mehr und antworte ganz korrekt: "Nein und nein. Wer sind Sie überhaupt?"
Als ein zweiter Beamter auftaucht, steige ich aus, mit meiner Tochter auf dem Arm, die natürlich jetzt gänzlich verdattert ist, aber wenigstens nicht mehr schreit. Der zweite Beamte fordert mich auf mich auszuweisen, ich sagen: "Nein, ich bringe jetzt meine Tochter zu ihrer Mutter, die dort schräg gegenüber wohnt." Der Beamte sagt: "O.k." Gesagt, getan. Die Mutter kommt erstaunlicherweise zur Haustür. Nach kurzem Gespräch gebe ich erstmal unsere Tochter von meinem Arm auf ihrem Arm. Die Beamtin geht mit Mutter und Tochter hoch in die Wohnung. Ich weise mich aus.
Im Verlauf der nun folgenden Gespräche verteidigt mich die Mutter zum Glück. Die Beamtin sagt mehrfach die Unwahrheit, etwa, dass die Hose meiner Tochter runtergezogen gewesen sei. Meine Tochter (erst 3) sagt, dass dies nicht so gewesen sei!
Am Ende dackelt die Polizei wieder ab, nicht ohne, dass ich mir dass Kennzeichen des Einsatzfahrzeugs und die Namen der Beamten notiert hätte, und nicht ohne, dass diese mir mitgeteilt hätten, dass sie die Anzeige an die Kripo weiterleiten müssen, von wo sie an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet würde. Dem männlichen Beamten ist wohl klar geworden, dass es sich um eine Falschbeschuldigung gehandelt hat, bei der Beamtin bin ich mir nicht so sicher. Eine Entschuldigung ist von der jedenfalls nicht gekommen.
Soweit der Vorgang, was nun?
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| PKH bei ausländischem Vater |
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Geschrieben von: Simon ii - 26-11-2012, 18:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Folgende Frage:
Vater ist aus dem europäischen Ausland, lebt im Ausland, kommt regelmäßig in die BRD, um sein Kind zu sehen, und wurde von KM übelst über den Tisch gezogen.
Scheidung steht nun an und er braucht dringend einen Anwalt.
Viel Geld ist bei ihm nicht vorhanden und das wenige, das er hat, geht für seine Fahrten drauf.
Kann er PKH beantragen?
Simon II
(ja, ich weiß, daß "PKH" heute anders heißt - aber ich kann mir den neuen Namen nicht merken.)
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| Scheidungstermin Amtsgericht |
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Geschrieben von: Sixteen Tons - 23-11-2012, 12:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Habe jetzt den Termin zum Scheidungsverbund beim AG bekommen, in etwa 4 Wochen ist es soweit. Ein Weihnachtsgeschenk?
Wie läuft so ein Termin in der Regel ab?
Unterhaltsangelegenheit liegt noch zur Entscheidung in Hamm.
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| Unterhalt. Anwaltpflicht? |
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Geschrieben von: Quixote - 21-11-2012, 19:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Moin,
konkret ist Tochter vor Gericht gegangen und begehrt Erwachsenenunterhalt in Höhe wie Sie es sich vorstellt.
Ich stelle mir was anderes vor.
Besteht eigentlich (nun) Anwaltpflicht?
(Muss nach Antrag mit Notfrist erstmal mitteilen, ob ich mich überhaupt verteidigen will.
Dann noch zwei Wochen für Stellungnahme zum Antrag). [Behauptete Bedürftigkeit].
Tochter Alleinlebend, 2 Geschwister ebenfalls Erwachsen.
Schaue ich in die DDT 1.1.2011, sehe ich mich in der Tabelle in Stufe 3 das wäre für volljähriges Kind € 537,- ziehe ich Kindergeld in voller Höhe ab (€ 184,-), komme ich auf € 353,- da ich ja den Hauptunterhalt leiste.
Gefordert wird € 441,- , (Rückwirkend für die Monat seit volljährigkeit € 387,-). Habe allerdings mein nicht bereinigtes EK genommen. ("Verbindlichkeiten und Aufwendung für Arbeit sind reichlich vorhanden).
Über die Zahlungsfähigkeit der Erzeugerin, wieder verheiratet, weiss ich nichts.
Geht aber erstmal um die Frage der Anwaltpflicht. Kann und will ich mir nicht leisten.
MfG Frank
Korrektur: Habe mir den Schrieb nochmal durchgelesen. Dort steht, dass Grundsätzlich Anwaltzwang besteht.
D.h. , ich müsste selbst einen Antrag auf PKH stellen. Das würde allerdings sicher länger dauern, als die Frist von vier Wochen ab Eingang des Gerichtsschreibens. das wäre bis max. 11.12.2012.
MHM!
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| Unterhaltsurkunde von unbefristet in befristet geändert |
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Geschrieben von: Zahlmeister - 20-11-2012, 18:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Es geschehen noch Zeichen und Wunder.....
War heute beim Jugendamt um den Unterhalt für mein jüngstes Kind neu titulieren zu lassen. Hatte eine sehr alte Urkunde (aus DM- Zeiten) welche dynamisch und unbefristet war. Habe jetzt meine aktuellen Einkommensnachweise der Exe geschickt um den Unterhalt in neuer Höhe (weniger als vorher, 115% lt. Tabelle) vom Jugendamt festlegen zu lassen.
Habe im Vorfeld der Exe und dem Jugendamt geschrieben daß der alte Titel rechtswidrig ist da unbefristet und ich in jedem Falle eine Befristung, längstens bis zur Volljährigkeit des Kindes möchte. Dies wurde heute vom Jugendamt so tituliert.
Hatte noch ein längeres Gespräch mit dem Mitarbeiter dort. Er meinte daß er prinzipiell das tituliert was beide Parteien möchten. Offensichtlich gab es bei der Exe einen Meinungswandel, so hat sie sich mit der Begrenzung auf die Volljährigkeit einverstanden erklärt.
Möglicherweise hat der MA vom Jugendamt hier auch ein wenig nachgeholfen und die Empfehlung ausgesprochen, ich kann mir kaum vorstellen daß Exe freiwillig darauf verzichtet......
Falls also jemand einen unbefristeten Titel hat und eine Neuberechnung ansteht: einfach mal probieren ob eine Befristung möglich ist.
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