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| JA auf Schadensersatz verklagen? |
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Geschrieben von: Simon ii - 12-11-2012, 20:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Folgende Situation:
JA hat mich Anfang 2011 zur Zahlung von 105% KU gezwungen (die Stellen hinter dem Komma lasse ich jetzt weg), da Kind in dritter Altersklasse.
Seit April 2012 gibt es ein Urteil, daß diese Berechnung ungültig ist. Die Prozentzahlen müssen für alle Altersklassen dieselben sein, was 102% entspricht (was mir das JA immerhin schon Mitte September mitgeteilt hat!).
Fazit: Ich habe pro Monat 13 EUR zuviel gezahlt.
Eine Rückforderung des KU ist praktisch nicht möglich, da:
1. Entreicherung (also Geld verfrühstückt)
2. keine Verrechnung mit zukünftigem KU möglich.
Meine Überlegung jetzt:
Wäre es sinnvoll, das JA (also praktisch den Staat) auf Schadenersatz zu verklagen, da ich das Geld von dem Kind praktisch nicht wiederbekommen kann?
Hat jemand so etwas schon mal versucht?
Was machen die anderen Väter, die durch diese falsche Berechnung zuviel KU bezahlt haben? Da müßte es doch einige geben?
Kennt Ihr irgendwelche Links oder Ansprechpartner, die ein vergleichbares Problem erfolgreich gelöst haben?
Simon II
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| ?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ? |
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Geschrieben von: ArJa - 12-11-2012, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Moin zusammen.
Ich hatte letzte Woche den 1. Scheidungstermin. Das ich angesichts der Geldgier meiner Exe nicht geschieden werden würde , war mir von vornherein klar. Zahle jetzt seit 18 Mon. durchgehend TU....
Offensichtlich hat meine Exe jetzt eine neue Spielwiese entdeckt. Unsere grundschulpflichtige Tochter geht an 3 Tagen nachmittags in die offene Ganztagsbetreuung, weil Exe und ich dann arbeiten.
Nun - 18 Monate nach Trennung und nur noch wenige Monate bis zur Scheidung - hat Exe angeblich entdeckt, dass ich von den 150 € Betreuungskosten ( davon 50 € durch KU gedecktes Essensgeld ) 50 % ( also Hälfte von 100 € = 50 € mtl. ) als Kosten für die Ganztagsbetreuung zu übernehmen hätte.
Und weil sie erst jetzt darauf gekommen ist, möchte sie das Geld rückwirkend ab Juli 2011.... ( Wenn das so wäre, würde ich als erstes an Exes Stelle meine Rattin feuern, die mich nicht darauf hingewiesen hat... )
KU zahle ich 350 € mtl. ohne irgendwelche Rück- oder Außenstände ...
Wie beurteilt Ihr die Angelegenheit rechtlich ?
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| Ein Fall wie viele Andere..... |
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Geschrieben von: webmin - 10-11-2012, 22:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (221)
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Nachdem mich die Unterhaltskeule voll erwischt hat belastet mich folgendes Problem.
In der Umgangssache lief es für die KM nicht so doll.
Nach 1,5-jähr. herumdümpelei vorm AG kam in der Hauptverhandlung 3 St. Umgang mit meinem damals etwas über 2-jähr. Sohn dabei herum.
Die sofort eingereichte Beschwerde vorm OLG brachte dann eine Wende.
Das Urteil vom AG wurde sofort aufgehoben und zwecks eines (weiteren) GA auf 6 St erhöht.(JA hielt an den 3 St. fest)
Beide Gutachten(1xAG, 1xOLG) waren sehr positiv für mich ausgefallen, für die KM weniger (AG= Glaubwürdigkeit, OLG= Nicht mitgewirkt)
Zwischenzeitlich ist ein Vergleich vom OLG vorgelegt worden, welcher mein Begehren zu 120% unterstützte.
KM ist diesem nicht beigetreten.
Nach den üblichen Verzögerungstaktiken legte ihre Rattin das Mandat nieder.
KM präsentierte nun eine neue Rattin, die sogleich die GA in Zweifel zogen und ein neues beantragte. Daneben beantragte sie einen Umgangspfleger.
GAin und UPin stammt natürlich aus ihrem eigenen Portfolio.
Mein Sohn (mittlerweile 3,5 j. alt) soll persönlich befragt werden, da ich ihn angeblich geschlagen haben soll.
Ich selbst gehe nicht davon aus, dass sich das Gericht(im Jan. ist Termin) davon was annehmen wird.
Sorry für die Ausführlichkeit, aber ich denke man kann sich sonst kein Bild von der Situation machen.
So nun zum Punkt:
Seit dem Wechsel der Rattin meiner EX hat sich der Kleine sehr zum Nachteil verändert.
Dinge, die er vorher sehr gemocht hatte (z.B Schwimmbad), lehnt er ab.
Ich spüre bei ihm Anspannung. Ich versuche auf ihn einzugehen. Er lehnt aber ab.
Ich nehme jegliche Spannung heraus. Irgendetwas belastet ihn. Ich denke es ist ein Loyalitätskonflikt.
KM ist selbst verbamtete Pädagogin. Bei der Verabschiedung zu mir sagt sie immer zu dem Kleinen:"*** Mama ist jetzt ganz traurig ohne dich"
Ich denke sie versucht ihm Dinge einzureden um bei dem unwahrscheinlichen Fall eines erneuten GA, dass er sich negativ zum Vater äußert.
Wie soll ich damit umgehen? Meines Erachtens zerstört sie massiv das Kindeswohl. Es schmerzt sehr.
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| Südostasien Länder- u Visafred |
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Geschrieben von: Hasserfuellter - 10-11-2012, 22:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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So
Damit hier unsere Mitglieder über Lebensmöglichkeiten in Südostasien posten
können sei der Fred hiermit eröffnet. Es soll hier um Visabestimmungen,
Infrastruktur etc. gehen; ich könnte zwar eine Staatsbürgerschaft eines
afrikanischen Zwergstaates bekommen aber leben könnte ich dort nicht.
Also wohin: Thailand, Kambodscha, Laos, Burma, Phills etc. ?
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| § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt |
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Geschrieben von: ArJa - 07-11-2012, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo und guten Morgen.
Bislang war ich nur in Sachen Umgang hier im Forum unterwegs und habe
nur immer treu und brav als Zahlesel ( KU und TU ) fungiert und bin im Hinblick auf Unterhaltspflichtverletzungen völlig ahnungslos.
Morgen früh habe ich meinen ersten Scheidungstermin. Ich bin im Januar 2012 ( Trennung 12.6.11 ) dazu verdonnert worden 345 € KU und 370 €
TU zu zahlen. Beides habe ich anstandslos und pünktlich gemacht ( habe bislang 0 € Unterhaltsschulden ), allerdings sind meine finanziellen Möglichkeiten mitterweile ausgeschöpft.
Das Trennungsjahr ist längst vorüber, der Scheidungsantrag wurde bereits im Juli zugestellt, es kommt erst jetzt zum Termin, weil das Gericht den H. nicht hochbekommen hat bzw. die Gegenseite bereits den anberaumten Termin im Oktober wegen Urlaub platzen ließ ( und ich durfte wieder einen Monat länger zahlen ... )
Ich gehe davon aus auch morgen nicht geschieden zu werden, weil Exe Zugewinnausgleich und nachgehenden BU geltend machen wird ... aber mir reichts jetzt endgültig : ich werde ab Dezember 12 keinen Trennungsunterhalt mehr an dieses Weib zahlen ! Definitiv nicht !
Zumal sie mir auch den Umgang mit meiner Tochter weiterhin teilverweigert .. Kindesunterhalt werde ich allerdings weiterzahlen ...
Unabhängig davon, dass ich TU aufgrund diversester Belastungen auch nicht mehr leisten kann ...
Also - was habe ich realistischerweise an Strafen/ Konsequenzen zu erwarten ? Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich , wie ich mich strategisch am besten verhalte ... ? Für die Unterhaltsprofis unter Euch sicher ein Leichtes ... Muß noch dazu sagen - bin Beamter und kann nicht einfach kündigen oder mich totalverweigern, niedrigeren Lohn aushandeln o.ä. ..
Gruß
ArJa
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| Wunschdenken vs. tatsächliche Fakten zu int. Sorgerechtsregelungen |
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Geschrieben von: Absurdistan - 06-11-2012, 16:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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In den verschiedensten Foren wird oft behauptet das es in vielen Ländern die automat. gem. Sorge ab Vaterschaftsanerkennung gibt.
Der Vafk spricht zum Beispiel von den meisten Mietgliedstaaten des Europarates. Tatsächlich sind es bei 47 Mitgliedsstaaten nicht mal ein drittel.
Häufig hört man auch das in einigen Ländern das Wechselmodell als "Standart" gesetzlich verankert wurde. (De Man / Belgien). Finden kann ich nichts was das bestätigt. Es wird auch behauptet das es Länder gibt in denen das Wechselmodell das am häufigsten praktizierte Modell nach Trennungen ist. Das wage ich zu bezweifeln. Ich denke die Standartregelung alle 14 Tage Umgang ist auch in fortschrittlichen Familienrechtsländern die Regel
Oft hört man von wissenschaftlichen Ergebnissen, Studien die belegen das Deutschland immer noch auf dem falschen Weg ist was Sorge und Umgang betrifft. Welche Wissenschaftler sind das? Gibt es Untersuchungen die auch das Gegenteil belegen?
Hier möchte ich anregen Links mit Fakten zu sammeln die zweifelsfrei sind und nicht einem Wunschdenken entsprechen.
Man könnte mit den Nachbarländern in Frankreich, Belgien u.s.w. anfangen.
Frankreich: Sorgerecht = ? , Umgangsrecht = ? , Unterhalt = ? ,Paragraphen und Gesetzestexte:
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| Auskunft über Abholungszeit im KiG |
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Geschrieben von: Terenzi1971 - 05-11-2012, 11:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo, ich habe folgendes Problem. Meine Kinder (4 & 5 Jahre) gehen gemeinsam in den gleichen KiGa. Muss dazu sagen,das ein Kind bei mir lebt und das andere bei meiner Ex-Frau. Nun hatten wir vereinbart, dass meine Tochter (lebt bei meiner Ex) spätestens um 12.30 Uhr abgeholt wird, da sie wenn ich meinen kleinen abhole immer mit mir nach Hause möchte! Nun habe ich erfahren, das diese Abholzeiten nicht eingehalten werden und sie teilweise bis 15.00 Uhr im KiGa ist. Nun das Problem. Muss mir die KiGa - Leitung, bzw. Betreuer mir auskunft über die Abholzeiten geben??? Leider wird dies laufent abgelehnt! Wir haben das beidige Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht!!!
Zudem Stellt sich die Frage, ob sie auf meinen Wunsch mir das schriftlich Aushändigen müssen.
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