Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.779
» Neuestes Mitglied: Liven
» Foren-Themen: 8.293
» Foren-Beiträge: 152.838

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Vater beantragt alleinige...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Vor 2 Stunden
» Antworten: 2
» Ansichten: 117
Mutter erschiesst Kind
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: NurErzeuger
Vor 2 Stunden
» Antworten: 3
» Ansichten: 113
Kein Sex
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 22:30
» Antworten: 214
» Ansichten: 228.313
Verzug Setzung und Auslän...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 21:57
» Antworten: 12
» Ansichten: 320
Hochstrittig...Wenn das G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Joset1989
Gestern, 15:48
» Antworten: 95
» Ansichten: 4.406
Nachzahlung Anrechnung au...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Gestern, 10:05
» Antworten: 5
» Ansichten: 164
Stufenklage oder alles im...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
14-01-2026, 00:48
» Antworten: 8
» Ansichten: 344
Die TAZ: Rowohlt geht Vät...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
13-01-2026, 12:01
» Antworten: 4
» Ansichten: 350
Notartitel ändern lassen ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: PeterPP
12-01-2026, 20:21
» Antworten: 6
» Ansichten: 310
Gewalt gegen Männer / KST...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
11-01-2026, 15:52
» Antworten: 6
» Ansichten: 3.643

 
  JA auf Schadensersatz verklagen?
Geschrieben von: Simon ii - 12-11-2012, 20:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Folgende Situation:

JA hat mich Anfang 2011 zur Zahlung von 105% KU gezwungen (die Stellen hinter dem Komma lasse ich jetzt weg), da Kind in dritter Altersklasse.

Seit April 2012 gibt es ein Urteil, daß diese Berechnung ungültig ist. Die Prozentzahlen müssen für alle Altersklassen dieselben sein, was 102% entspricht (was mir das JA immerhin schon Mitte September mitgeteilt hat!).

Fazit: Ich habe pro Monat 13 EUR zuviel gezahlt.

Eine Rückforderung des KU ist praktisch nicht möglich, da:

1. Entreicherung (also Geld verfrühstückt)
2. keine Verrechnung mit zukünftigem KU möglich.

Meine Überlegung jetzt:

Wäre es sinnvoll, das JA (also praktisch den Staat) auf Schadenersatz zu verklagen, da ich das Geld von dem Kind praktisch nicht wiederbekommen kann?

Hat jemand so etwas schon mal versucht?

Was machen die anderen Väter, die durch diese falsche Berechnung zuviel KU bezahlt haben? Da müßte es doch einige geben?

Kennt Ihr irgendwelche Links oder Ansprechpartner, die ein vergleichbares Problem erfolgreich gelöst haben?

Simon II

Drucke diesen Beitrag

  ?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ?
Geschrieben von: ArJa - 12-11-2012, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Moin zusammen.

Ich hatte letzte Woche den 1. Scheidungstermin. Das ich angesichts der Geldgier meiner Exe nicht geschieden werden würde , war mir von vornherein klar. Zahle jetzt seit 18 Mon. durchgehend TU....

Offensichtlich hat meine Exe jetzt eine neue Spielwiese entdeckt. Unsere grundschulpflichtige Tochter geht an 3 Tagen nachmittags in die offene Ganztagsbetreuung, weil Exe und ich dann arbeiten.

Nun - 18 Monate nach Trennung und nur noch wenige Monate bis zur Scheidung - hat Exe angeblich entdeckt, dass ich von den 150 € Betreuungskosten ( davon 50 € durch KU gedecktes Essensgeld ) 50 % ( also Hälfte von 100 € = 50 € mtl. ) als Kosten für die Ganztagsbetreuung zu übernehmen hätte.

Und weil sie erst jetzt darauf gekommen ist, möchte sie das Geld rückwirkend ab Juli 2011.... ( Wenn das so wäre, würde ich als erstes an Exes Stelle meine Rattin feuern, die mich nicht darauf hingewiesen hat... )

KU zahle ich 350 € mtl. ohne irgendwelche Rück- oder Außenstände ...

Wie beurteilt Ihr die Angelegenheit rechtlich ?

Drucke diesen Beitrag

  Ein Fall wie viele Andere.....
Geschrieben von: webmin - 10-11-2012, 22:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (221)

Nachdem mich die Unterhaltskeule voll erwischt hat belastet mich folgendes Problem.
In der Umgangssache lief es für die KM nicht so doll.
Nach 1,5-jähr. herumdümpelei vorm AG kam in der Hauptverhandlung 3 St. Umgang mit meinem damals etwas über 2-jähr. Sohn dabei herum.
Die sofort eingereichte Beschwerde vorm OLG brachte dann eine Wende.
Das Urteil vom AG wurde sofort aufgehoben und zwecks eines (weiteren) GA auf 6 St erhöht.(JA hielt an den 3 St. fest)
Beide Gutachten(1xAG, 1xOLG) waren sehr positiv für mich ausgefallen, für die KM weniger (AG= Glaubwürdigkeit, OLG= Nicht mitgewirkt)
Zwischenzeitlich ist ein Vergleich vom OLG vorgelegt worden, welcher mein Begehren zu 120% unterstützte.
KM ist diesem nicht beigetreten.
Nach den üblichen Verzögerungstaktiken legte ihre Rattin das Mandat nieder.
KM präsentierte nun eine neue Rattin, die sogleich die GA in Zweifel zogen und ein neues beantragte. Daneben beantragte sie einen Umgangspfleger.
GAin und UPin stammt natürlich aus ihrem eigenen Portfolio.
Mein Sohn (mittlerweile 3,5 j. alt) soll persönlich befragt werden, da ich ihn angeblich geschlagen haben soll.
Ich selbst gehe nicht davon aus, dass sich das Gericht(im Jan. ist Termin) davon was annehmen wird.
Sorry für die Ausführlichkeit, aber ich denke man kann sich sonst kein Bild von der Situation machen.
So nun zum Punkt:
Seit dem Wechsel der Rattin meiner EX hat sich der Kleine sehr zum Nachteil verändert.
Dinge, die er vorher sehr gemocht hatte (z.B Schwimmbad), lehnt er ab.
Ich spüre bei ihm Anspannung. Ich versuche auf ihn einzugehen. Er lehnt aber ab.
Ich nehme jegliche Spannung heraus. Irgendetwas belastet ihn. Ich denke es ist ein Loyalitätskonflikt.
KM ist selbst verbamtete Pädagogin. Bei der Verabschiedung zu mir sagt sie immer zu dem Kleinen:"*** Mama ist jetzt ganz traurig ohne dich"
Ich denke sie versucht ihm Dinge einzureden um bei dem unwahrscheinlichen Fall eines erneuten GA, dass er sich negativ zum Vater äußert.
Wie soll ich damit umgehen? Meines Erachtens zerstört sie massiv das Kindeswohl. Es schmerzt sehr.

Drucke diesen Beitrag

  Südostasien Länder- u Visafred
Geschrieben von: Hasserfuellter - 10-11-2012, 22:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

So
Damit hier unsere Mitglieder über Lebensmöglichkeiten in Südostasien posten
können sei der Fred hiermit eröffnet. Es soll hier um Visabestimmungen,
Infrastruktur etc. gehen; ich könnte zwar eine Staatsbürgerschaft eines
afrikanischen Zwergstaates bekommen aber leben könnte ich dort nicht.
Also wohin: Thailand, Kambodscha, Laos, Burma, Phills etc. ?

Drucke diesen Beitrag

  Ehegattenunterhalt
Geschrieben von: Bernie - 09-11-2012, 19:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo Zusammen,

kann mir jemand erklären wie das mit dem Ehegattenunterhalt funktioniert und worauf man achten muss.
Wir hoffen das wir im januar 2013 geschieden werden. Smile Beim Notar haben wir auf Ehegattenunterhalt etc. verzichtet.
Aber was wäre wenn ich mal aufgrund meiner kleinen Rente doch was vom Amt beantrage oder ich den geforderten KU von Hexe von meiner Rente bezahlen würde und dann aufstocke. Kann das Amt an Nicole herantreten?
Auch wenn unsere Ehe bis zur Trennung 3 Jahre und 4,5 Monate gedauert hat. Bis zur Scheidung wären es dann 4 Jahre und 4,5 Monate.

Bernie

Drucke diesen Beitrag

  Muss ich die Gerichtskosten der Ex tragen bei Scheidung?
Geschrieben von: L3NNOX - 08-11-2012, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo zusammen,
mein Anwalt hat mich eben tel. informiert, dass das Gericht beantragt hätte, dass ich die entstehenden Kosten der bevorstehenden Scheidung meiner Ex zu tragen hätte, und diese bitteschön in 100€/Monat Raten abbezahlen soll. Ich bin (logischerweise) Mangelfall und runtergerechnet bis 1050€. Er versucht dagegen anzugehen, weil ich a) verständlicherweise keine Lust dazu habe und b) auch tatsächlich kein Geld wegen Schulden und hohen Umgangskosten, Ex wohnte 100Km weg.
Die Argumentation ist folgende: Gericht denkt, ich würde 2050€ netto verdienen (unbereinigt) und hätte somit nach Abzug von KU und TU noch etwa 1500 zur Verfügung und könnte somit auch für die Kosten der gegenseite aufkommen Dodgy
Wie sind da die Erfolgsaussichten? Werden da die üblichen Abzüge auf einmal NICHT mehr anerkannt (berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge usw.)?
Meines Wissens muss Exe doch bis zu 4 Jahre danach noch die Kosten abzahlen, wieso wird das nicht versucht in dem Fall?

Drucke diesen Beitrag

  § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt
Geschrieben von: ArJa - 07-11-2012, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo und guten Morgen.

Bislang war ich nur in Sachen Umgang hier im Forum unterwegs und habe
nur immer treu und brav als Zahlesel ( KU und TU ) fungiert und bin im Hinblick auf Unterhaltspflichtverletzungen völlig ahnungslos.

Morgen früh habe ich meinen ersten Scheidungstermin. Ich bin im Januar 2012 ( Trennung 12.6.11 ) dazu verdonnert worden 345 € KU und 370 €
TU zu zahlen. Beides habe ich anstandslos und pünktlich gemacht ( habe bislang 0 € Unterhaltsschulden ), allerdings sind meine finanziellen Möglichkeiten mitterweile ausgeschöpft.

Das Trennungsjahr ist längst vorüber, der Scheidungsantrag wurde bereits im Juli zugestellt, es kommt erst jetzt zum Termin, weil das Gericht den H. nicht hochbekommen hat bzw. die Gegenseite bereits den anberaumten Termin im Oktober wegen Urlaub platzen ließ ( und ich durfte wieder einen Monat länger zahlen ... )

Ich gehe davon aus auch morgen nicht geschieden zu werden, weil Exe Zugewinnausgleich und nachgehenden BU geltend machen wird ... aber mir reichts jetzt endgültig : ich werde ab Dezember 12 keinen Trennungsunterhalt mehr an dieses Weib zahlen ! Definitiv nicht !
Zumal sie mir auch den Umgang mit meiner Tochter weiterhin teilverweigert .. Kindesunterhalt werde ich allerdings weiterzahlen ...
Unabhängig davon, dass ich TU aufgrund diversester Belastungen auch nicht mehr leisten kann ...

Also - was habe ich realistischerweise an Strafen/ Konsequenzen zu erwarten ? Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich , wie ich mich strategisch am besten verhalte ... ? Für die Unterhaltsprofis unter Euch sicher ein Leichtes ... Muß noch dazu sagen - bin Beamter und kann nicht einfach kündigen oder mich totalverweigern, niedrigeren Lohn aushandeln o.ä. ..

Gruß
ArJa

Drucke diesen Beitrag

  Wunschdenken vs. tatsächliche Fakten zu int. Sorgerechtsregelungen
Geschrieben von: Absurdistan - 06-11-2012, 16:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

In den verschiedensten Foren wird oft behauptet das es in vielen Ländern die automat. gem. Sorge ab Vaterschaftsanerkennung gibt.
Der Vafk spricht zum Beispiel von den meisten Mietgliedstaaten des Europarates. Tatsächlich sind es bei 47 Mitgliedsstaaten nicht mal ein drittel.

Häufig hört man auch das in einigen Ländern das Wechselmodell als "Standart" gesetzlich verankert wurde. (De Man / Belgien). Finden kann ich nichts was das bestätigt. Es wird auch behauptet das es Länder gibt in denen das Wechselmodell das am häufigsten praktizierte Modell nach Trennungen ist. Das wage ich zu bezweifeln. Ich denke die Standartregelung alle 14 Tage Umgang ist auch in fortschrittlichen Familienrechtsländern die Regel

Oft hört man von wissenschaftlichen Ergebnissen, Studien die belegen das Deutschland immer noch auf dem falschen Weg ist was Sorge und Umgang betrifft. Welche Wissenschaftler sind das? Gibt es Untersuchungen die auch das Gegenteil belegen?

Hier möchte ich anregen Links mit Fakten zu sammeln die zweifelsfrei sind und nicht einem Wunschdenken entsprechen.

Man könnte mit den Nachbarländern in Frankreich, Belgien u.s.w. anfangen.

Frankreich: Sorgerecht = ? , Umgangsrecht = ? , Unterhalt = ? ,Paragraphen und Gesetzestexte:

Drucke diesen Beitrag

  Anspannungsgesetz
Geschrieben von: alexerl - 05-11-2012, 13:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Weiß jemand wie das mit dem Anspannungsgesetz in Österreich funktioniert?
Das heißt, man darf Väter unters Existemzminimum pfänden..

Gilt das auch für deutsche Väter wo das Kind aber in Österreich lebt?
Mein Mann muss nach österreichischem Unterhaltsgesetz bezahlen..Kann mein Mann auch unters Existenzminimum gepfändet werden, falls er arbeitslos wird..???
Oder ist das nur in Österreich zulässig.. Ein östereichischer Bekannter meinte nämlich, das gilt nur in Österreich...

Kann ich mir aber nicht vorstellen.. Oder ist das in Deutschland nicht zulässig..?
Danker derweil für die Antworten...Tongue

Drucke diesen Beitrag

  Auskunft über Abholungszeit im KiG
Geschrieben von: Terenzi1971 - 05-11-2012, 11:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo, ich habe folgendes Problem. Meine Kinder (4 & 5 Jahre) gehen gemeinsam in den gleichen KiGa. Muss dazu sagen,das ein Kind bei mir lebt und das andere bei meiner Ex-Frau. Nun hatten wir vereinbart, dass meine Tochter (lebt bei meiner Ex) spätestens um 12.30 Uhr abgeholt wird, da sie wenn ich meinen kleinen abhole immer mit mir nach Hause möchte! Nun habe ich erfahren, das diese Abholzeiten nicht eingehalten werden und sie teilweise bis 15.00 Uhr im KiGa ist. Nun das Problem. Muss mir die KiGa - Leitung, bzw. Betreuer mir auskunft über die Abholzeiten geben??? Leider wird dies laufent abgelehnt! Wir haben das beidige Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht!!!
Zudem Stellt sich die Frage, ob sie auf meinen Wunsch mir das schriftlich Aushändigen müssen.

Drucke diesen Beitrag