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  Euro-Überweisungen über 10k und 170er
Geschrieben von: MLCer - 13-10-2012, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (55)

Eine Frage an die Kenner:

- es ist bekannt, das alle Auslandsüberweisungen (auch innerhalb EU) über bestimmte Schwelle (10k€ ???) an deutsche Behörden ( BAFIN ?) reportet werden.

Wie lange werden diese Informationen dort gespeichert? Werden diese Transaktionen auf mögliche Verletzungen der UH-pflicht gescannt? Nutzt die StAnwaltschaft diese Quelle für die Ermittlungen?

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  Unterhalt
Geschrieben von: iglu - 13-10-2012, 17:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

wegen der umgangsproblematik teilte ich gegen die ex in letzter zeit ein paar harte schläge aus. Jetzt kommt die vorhergesehene reaktion: sie fordert über ihre anwältin unterhalt.

Jetzt brainstorme ich gerade ein bisschen vor mich hin.

Ich könnte den unterhalt natürlich, wie bekannt, aufstocken. Ich könnte auch unterhalt in höhe des UV Titulieren und sehen, was dann passiert.
Eine ausbildung zu beginnen, finde ich auch einen schönen gedanken.

Ich muss mich nochmal informieren, ob eine beistandschaft besteht.

Vielleicht habt ihr ja noch meinungen und ideen.

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  Hilfe Trennung
Geschrieben von: Levin - 13-10-2012, 03:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

Hallo Ihr.
Mich hat es auch erwischt. Meine Ex hat sich mit meinem Sohn bei einer "Freundin" abgesetzt. Ich hatte meiner Ex mal gesagt, dass sie nicht so in unserem Leben reinschauen soll. "Die Kinder verstehen sich soo gut". Mein Sohn hat viele Freunde der an der Junge wohl nur meinen Sohn………. Es benimmt sich mir sehr seltsam gegenüber. Selbst seinen Tieren gegenüber will er nicht wissen bzw. ruft nicht an. Heute ist mir auch bekannt, das ich mehr präsent hätte zeigen müssen. Von Dienstag bis heute......
Am letzten Dienstag sind die ausgezogen. Die "Freundin" rief mich an, dass das Kind bei ihr ist…. Ja schwerer Fehler von mir, darum ist der kommende Montag so wichtig.

Könnt Ihr mir helfen……

1.Ich brauche für das Gericht am Montag exakt formulierte Anträge, dass ich ihn in meine Wohnung haben will.Mit Abforderungen der Unterlagen!!?

2. Die Mutter des Kindes, hat ohne meines Wissens folgende Dinge mitgenommen: Stammbuch. Gelder, Mietvertrag, Unterlagen ect ect Nur Ihre Sachen, meinte sie........
Mietvertrag auf uns beide. Sieh wollte mir heute nicht den Schlüssel geben, weil sie selber noch keine Wohnung hat. Natürlich soll ich die Wohnung zum Wohl des Kindes verlassen.
Sie hat schon einiges gegen mich unternommen.Vom RA noch kein Schreiben, hat sie mir so neben bei mit geteilt, dass sie sofort Zugang zur Wohnung hätte wegen eines schulpflichtigem Kind........ uns so.
Schloss wechseln legitimiert!!??.
Erst heute, Datum, erhielt ich von ihr das Schreiben mit Trennung (2 Zeiler) nach meinen Aufforderungen.....

Ich vermute, sie will das einseitige Sorge Recht bekommen. In Moment ist sie Krank geschrieben, wenn das ihr Chef wüsste. Sonst hätte sie unregelmäßigen Dienst.. Zu hause ist sie ca. um 21.30 Uhr.

Es geht auch um die Wohnung. Sie hat mir heute gesteckt, dass sie beider Arge einen Termin hatte. Auch ich muss am Montag zur Arge. Mir stehen mir 50qm zu. Klar will ich die Wohnung behalten. wegen meines Sohnes. Evtl: Anträge für das Gericht zur Arge mitnehmen? Nach dem Gerichtseingabe. Welchen Antrag für die Wohnung behalten zu können, muss ich stellen. Vllt jemandem bekannt??

Vor ihren heutigen plötzlichen Besuch mit dieser „Freundin“ habe ich diese Infos http://www.trennungsfaq.com/trennung.html#nachtundnebel,
erhalten. Glück !?Rolleyes Es war fast 1 zu 1. Ich hoffe, ich habe die Regeln beachten könnenSad.

Heute hat, bzgl. Um / Abmeldung das Einwohnermeldeamt und die Schule
die Info erhalten

Ich bitte um Nachsicht, das ich sehr unkonzentriert bin, aber……….. Könnt ihr mir weiterhelfen?

Danke

G
levi

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  Arbeit und Umgang
Geschrieben von: Tigerfisch - 11-10-2012, 18:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,
ich habe folgendes Problem: ZUr Zeit sehen ich meine Tochter 2 mal die Woche - Fraitag auf Samstag und einmal waehrend der Woche entweder Dienstag auf Mittwoch oder Mittwoch auf Donnerstag. Das funktioniert so weit ganz gut. Jetzt haben aber meine Kollegen mit mir gesprochen und mir mitgeteilt, dass diese Mehrbelastung des Teams auf Dauer nicht aufrecht zu erhalten ist. Ich arbeite im technischen Aussendienst und muss deswegen Kundenbesuche am Freitag so wie an den anderen Tagen an denen meine Tochter bei mir ist, ausfallen lassen oder Kollegen um Hilfe bitten. I das heisst an drei Tagen in der Woche bin ich fuer Kundenbesuche im Moment nicht verfuegbar und das Team in dem ich arbeite faengt das nun schon seit 4 Monaten auf. Ich frage mich jetzt ob ich die Umgangstermine waehrend der Woche aufgeben soll und ob das im Interesse meiner Tochter ist - der Job ist ja auch wichtig um Geld fuer Unterhalt zu verdienen, oder ob ich meinen Job aufgeben soll, weil das eventuell dann doch eher im Interesse meiner Tochter ist - weniger Unterhalt aber mehr regelmaessigen Umgang. Meine Tochter ist genau 2 Jahre alt. Meinen Job kann ich wahrscheinlich mit den Terminen waehrend der Woche nicht mehr sehr lange aufrecht erhalten, es sei denn die Mutti akzeptiert eine sehr flexible Natur dieser Umgangstermine weahrend der Woche, was heisst, dass ich Ihr erst an dem Tag an dem meine Tochter bei mir uebernachten kann Bescheid sagen koennte. Fuer meinen Job ist das unabdingbar, da Flexibilitaet hier extrem wichtig ist. Habt Ihr Tipps?

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  Kinder nicht krankenversichert
Geschrieben von: Sixteen Tons - 11-10-2012, 11:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Die KM ist mit den Kindern bei mir noch familienversichert, da noch nicht
geschieden. Seit Juni d. J. hat KM es nicht gebacken bekommen, den
Fragebogen für die Krankenkasse zur Familienversicherung auszufüllen.

KM und Kinder wurden nun rückwirkend zum Juni von der KK abgemeldet.
Auch im 4. Anlauf wurde der Bogen unvollständig ausgefüllt.
Ich wollte mit dem unserem größten zum Augenarzt, das kann ich jetzt knicken.
Was mache ich denn bloß mit der KM, die sich anmaßt, sich dermaßen fahrlässig zu verhalten. Ich habe keine Lust, dafür zu haften, weil sie nicht mal drei Kreuze auf einem Formular
machen will.

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  KM nötigt Kind zu Kontaktaufnahme während Umgang
Geschrieben von: GeckoMan - 10-10-2012, 15:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo,

folgendes:
Kind ist 1 Woche der Ferien bei mir. Er teilt mir mit, dass er sich Di. per skype bei KM melden solle.
- Di. hat er nen Freund zur Übernachtung zu Besuch und deshalb keine Zeit für Chat.
- Di. : Er schreibt auf meine Anregung ne SMS (wollte nicht telefonieren)
- Fr. kriegt er durch ne andere Mutter ausgerichtet, dass KM "stinkig" sei, weil er sich Di. nicht gemeldet habe (wohl weibl. Solidarität)
- restl. Aufenthalt nun "gelaufen", da er sich nun Gedanken wegen "Donnerwetter" bei Heimkehr macht.

Da sich solche Dinge wiederholen, überlege ich KM mal Bescheid zu stossen. Ich habe KM bereits gebeten solche Sachen zu unterlassen. KM dreht die Sache nun so, dass ich ihm den Kontakt verbieten würde (was def. nicht der Fall ist)

Wie würdet ihr zukünftig verfahren?
Ich seh das nicht mehr ein, dass sie ihn zu Sachen verpflichtet und unser Umgang darunter leidet bzw. beeinträchtigt wird.

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  Auskunft nach § 1686 BGB
Geschrieben von: zwangszahler - 09-10-2012, 15:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Folgender Sachverhalt:

Ich teile mit meiner EX/KM das Sorgerecht, die Kinder leben bei der
KM.
Die Kinder wurden mir entfremdet d.h es besteht kein Kontakt.
Nun möchte ich aber wissen , wie die schulischen Leistungen meiner Kinder sind und habe die KM deshalb angeschrieben und Vorlage der
Zeugnisse verlangt.
Da sie meinem Ansinnen nicht nachkommen wird, nun meine Fragen.

1. Benötige ich einen Anwalt für die Einreichung einer Klage
2. Wie muß die Klageschrift beschaffen sein

Für Tipps wäre ich euch sehr dankbar

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  Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen
Geschrieben von: ibu400 - 08-10-2012, 20:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (94)

Hallo,

bevor ich wieder ein kleines Vermögen beim Anwalt ausgebe möchte ich hier mal nachfragen. Vielleicht kann mir ja einer helfen.

Jugendamt forderte zu Anfang 100% an Unterhaltszahlung - da dies meine Situation nicht zugelassen hat und das Jugendamt mehr als stur war zog ich vor Gericht - das Gericht hat dann entschieden das ich nur 50% an Unterhalt zahlen muss.

So jetzt nach 3 Jahren kommt erneut ein Schreiben vom Jugendamt. Ich muss jetzt alle Lohnabrechnungen der letzten 3 Jahre vorlegen. Da ich seit 2 Jahren bei einem neuen Arbeitgeber bin und etwas mehr verdiene muss ich jetzt mit einer Nachzahlung rechnen? und wenn ja für die letzten 2 Jahre? Letzter Satz im Schreiben ist "Gleichzeitig setzen wir Sie für die Zeit ab 01.09.2012 bezüglich des nach Bekanntwerden Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebenden Unterhaltsanspruch in Verzug.

Ich möchte nicht wieder vor Gericht - hat mich beim letzten mal schon fast 3000 Euro gekostet - aber warum wollen die das nochmal überprüfen wenn ein Richter doch schon darüber entschieden hat?

Ich soll jetzt auch einen Ermittlungsbogen ausfüllen in dem ich alle Verdienste Konten usw. offenlegen muss. Muss ich das alles ausfüllen?

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  Bangladesch: Drei unterschiedliche Familienrechtssysteme
Geschrieben von: p__ - 08-10-2012, 15:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Der Artikel ist "natürlich" wie üblich Frauen-sind-Opfer zentriert, aber nett ist die parallele Darstellung der drei unterschiedlichen Familienrechtssysteme in Bangladesch. Je nach Religion ein Anderes und zwar grundverschieden:
http://www.hrw.org/de/news/2012/09/17/ba...ter-frauen

Was machen da eigentlich Buddhisten? Bahai? Juden? Atheisten? Religionen bestimmen lassen?

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  Erziehungsfähigkeit
Geschrieben von: Austriake - 08-10-2012, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen,

meine Exe macht ja auf der Psycho-Schiene. Das heißt, sie ist wegen Trennung / Scheidung und dem in diesem Zusammenhang von mir veranstalteten Psychoterror (?? Ich tue gar nichts, ich lebe wieder in einer neuen Beziehung und zahle pünktlich jeden Monat TU und KU wie ausgeurteilt, ansonsten lasse ich Exe in Ruhe) für immer und ewig nie wieder nicht arbeitsfähig- und strebt deshalb einen lebenslänglichen nachehelichen Unterhalt von mir an.

Begründet wird dies a) durch das Gutachten eines Arbeitsmediziners, der ihr bescheinigt hat, dass ihr nichts fehlt- ausser, dass sie wohl schlechte Laune hat wegen Trennung/Scheidung und Anfang nächsten Jahres wieder voll arbeiten könnte und b) durch eine Stellungnahme des sie behandelnden Psychotherapeuten zu diesem Gutachten. Er meint, der Gutachter hätte etwas sorgfältiger arbeiten können. Sonst nichts.

Parallel hat Exe das alleinige Sorgerecht für den Jüngsten (16 J.) beantragt; das war schon im Mai diesen Jahres; bisher ist vom Gericht noch nichts gekommen und keine Entscheidung hierzu vom FamGericht gefällt.
Wäre es ratsam, das Jugendamt von dem psychischen Zustand der Exe zu informieren? Ist Exe überhaupt noch erziehungsfähig, wenn so schwer "psychisch angeschlagen?", dass sie nie wieder was arbeiten wird können, Probleme hat ihren Haushalt überhaupt zu bewältigen etc. pp.? Ihr Psychotherapeut spricht ausdrücklich von einer Persönlichkeitsstörung.

Ich bin da jetzt ein wenig in der Zwickmühle. Beweise ich ihr, dass sie tatsächlich bekloppt ist, dann nehme ich ihr das Sorgerecht für den Jungen- handle mir aber dafür lebenslängliche Alimentation der faulen S.. ein.

Was tut man in so einem Fall? Dem Jugendamt die Unterlagen schicken und abwarten, ob die von sich aus was unternehmen? Immerhin muss dann der Sachbearbeiter des Jugendamts entscheiden, ob er (mit seinem Wissensstand) das Kind in der Obhut einer psychisch kranken Person belässt oder das Kind eher zum Vater gibt, der in geordneten Verhältnissen lebt usw.

Austriake

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