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  Mutti machen lassen und auch ruhig ignorieren
Geschrieben von: Tigerfisch - 27-09-2012, 23:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo Leute,
es scheint mir wichtig zu sein die Mutti manchmal einfach machen zu lassen und sich nicht immer aufregen zu lassen, insbesondere wenn es alles nur per Mail oder Telefon oder beim Jugendamt von statten geht. Konzentriert Euch auf das Wesentliche. Tretet selber auf, präsentiert Euch und zeigt, "Das Wichtigste" ist das gemeinsame Kind und deswegen seid ihr genau jetzt da wo ihr seid z.B. beim Jugendamt. Was die Mutti sagt mag alles nicht wahr sein aber dennoch hat sie es gesagt und die einzige Chance ist es zu widerlegen indem Ihr auftretet und den Eindruck erzeugt, dass das was die Mutti sagt Blödsinn ist. Wenn das nicht funktioniert geht es sowieso vors Gericht aber bis dahin ist Ruhe die beste Waffe.

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  BGH Urteil zu Fremdbetreuung gesuch
Geschrieben von: Absurdistan - 26-09-2012, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo Leute,
hab am Freitag eine Umgangsverhandlung. Meine Ex macht ne Fortbildung die jede 1. Woche im Monat stattfindet. Daher soll meine Tochter jetzt in der Zeit von einer Tagesmutter betreut werden. Ich habe angeboten in dieser Zeit mein Tochter zu betreuen was die KM ablehnt. Da dadurch mein jetziger Umgang verändert wird kommt es nun zu einer Anhörung wegen Umgang.
Habe gehört es gibt ein BGH Urteil das Betreuung durch den Umgangsberechtigten statt Fremdbetreuung vorzuziehen ist, wenn dies ernsthaft angeboten wird.
Möchte meinem Anwalt zuarbeiten und ihm dieses präsentieren. Hab es heute nicht gefunden und wäre dankbar wenn dieses jemand parat hat.
lg

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  Finnland - Umgangsvereitelung soll strafbar werden
Geschrieben von: Thomas Penttilä - 26-09-2012, 14:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

"Das Parlament ist selten einig". So der Überschrift in Helsingin Sanomat, der führenden Tageszeitung Finnlands.

Soeben hatte sich das finnische Parlament über zwei Gesetzesinitiativen beraten (13.09.2012).

Die erste Initiative, wonach trotz einer Umgangsregelung oder Umgangsurteil betriebene Umgangsvereitelung strafbar werden soll (bis zu 6 Monate Haft) wurde schon vor der Diskussion von 141 der 200 Abgeordneten unterschrieben. Die Initiative fand Unterstützung aus allen Fraktionen des Parlaments.

Auch die zweite Initaitive fand breite Unterstützung. Die vorsätzliche Entfremdung eines Elternteiles (PAS) soll künftig sanktioniert werden. Der Versuch einer Entfremdung soll zu erweiterten Umgangsrechten führen oder sogar die Übertragung der elterlichen Sorge an das entfremdete Elternteil resultieren.

Die Parlamentsabgeordneten fanden klare Worte. Hier einige Bemerkungen:
- "Vor dieser Initiative kannte ich das Phänomen "Entfremdung" überhaupt nicht. Nach alldem was ich darüber gehört habe, klingt es recht widerlich."
- "Ich bin bekennender Feminist. Diese beiden Initiativen unterstütze ich vorbehaltslos. Es geht hier nicht um Männer und Frauen, nicht um Väter und Mütter. Es geht um Kinder."

Das Parlament leitete die Initiativen weiter an das Rechtsausschuß, ohne Gegenstimmen.

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  WM, Einkommen der Mutter wesentlich höher... (#2)
Geschrieben von: PolyTrauma - 26-09-2012, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (56)

Mein Fall:

Scheidungsurteil per 31.08.12 zugestellt am 12.09., keine Folgesachen anhängig.

Tochter, 12J, echtes WM seit 18 Monaten.
Der Weg zum WM führte über das Ausstreuen viele Zuckerbrotkrümel. Gelegentlicher Peitschenknall war auch zu vernehmen.

KV selbständig, nach Unfall tiefrote Zahlen, EV geleistet, Privatinsolvenz wird erwogen.

KM
€1883 netto
€86 Riester
€16 Zusatz-KV
€7 UnfallVers Kind
3x100km/Woche Anfahrt zur Arbeit (ICE/BahnCard50+3xWochenkarte) = €336
€50 angeblicher Mehrbedarf für teurere Wohnung

Kindergeld (€184) geht auf das Konto der KM.

Nachdem die KM, von meinem Kindergeldanteil je €42 für von ihr getätigte Ausgaben für unsere Tochter absetzte (07+08/2012), trat ich dem entgegen, worauf sie nachzahlte.

Auf die €92 KG für 09/2012 warte ich immernoch.

Beim Erteilen der Auskunft bzgl. Ihres Verdienstes "vergaß" sie Zinseinkünfte/Vermögen und vergünstigte Energielieferung ihres Arbeitgebers.

KM ist bisher bzgl. Informationsaustausch und Kinderklamotten überwiegend kooperativ, möchte aber die Hoheit über Einkäufe behalten und gibt deshalb nichts dazu. KiGeld auch nur zähneknirschend (s. o.).

Beim Mitgeben von Klamotten wird KM langsam nachlässig.

Soviel in Kurzform. Was meint Ihr dazu? Wie könnte/sollte man vorgehen?

Grüßle
Wolfgang


[Ergänzung]
Ähnliche Spirenzchen bzgl. überraschendem Aufrechnen hatte ich, nach nutzlosem Einsatz von Engelszungen, vor ein paar Monaten schonmal beantwortet, indem ich mit Rauschgoldengeltochter eine Woche Urlaub mit täglichen Reitstunden zelebrierte und KM, ebenfalls einfach so, die halbe Rechnung präsentierte.

In ihrer "Jeder-zahlt-gleich-egal-ob-er-kann-und-wie-er's-macht-Gerechtigkeit" zückte sie zähneknirschend ihr Portmonnaie, bat für die Zununft um vorherige Rücksprache und war fortan vorsichtiger.

Solche Aktionen sind halt kaum leistbar, und Waffen werden auch stumpf, wenn man zu oft dieselbe benutzt.
[/Ergänzung]

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  Ehegattenunterhalt....wie schützen???
Geschrieben von: Bernie - 26-09-2012, 08:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo ihr schlauen Köpfe,

bevor wir unsere Scheidung endlich einläuten brauchen wir mal wieder eure Hilfe und eure wertvollen Tipps, die uns bis jetzt immer geholfen haben.

Kurze Erklärung der Situation:


-2 Söhne aus einer vorherigen Beziehung
-mit nicole habe ich eine Tochter
- KU Verfahren läuft
- ich arbeitslos Rente beantragt bissel mehr als der SB bei Arbeitslosen als Einkommen
- Nicole ofizielles geändertes Teilezeitnettoeinkommen nach Abzug von Krankenversicherung und Rentenversicherung liegt bei 390€ netto. Sie hat jetzt noch ein Zweitstudium aufgenommen.


Nicole will ihr "Einkommen Wink " aber nicht dauerhaft so niedrig halten.

Bei der Konstellation ist mir klar das da mit Ehegattenunterhalt nix läuft. (Wir wollen auch keinen gegenseitigen Ehegattenunterhalt nur weiß ich ja nicht was die H(EXE) verlangen kann. Ob sie sich überhaupt in die Ehe bzw. Scheidung von Nicole und mir einmischen darf.
(Ihr wisst das die H(EXE) leider der Grund für unsere Scheidung ist.

Also wenn direkt nach der Scheidung nichts mit Ehegattenunterhalt ist was ist denn im Beispiel in 4 Jahren wenn Nicole ein Netto von 3000€ offiziell hätte. Könnte H(EXE) Auskünfte verlangen von Nicole? Könnte man mich drängen Ehegattenunterhalt zu verlangen?

Kann Nicole sich dagegen schützen?

*Eigentlich habe ich gedacht das wir durch Gütertrennung, Scheidung endlich Ruhe bekommen* Smile

Was ist wenn ich doch mal wieder arbeiten gehe und dann sagen wir mal zum Verständnis 1000€ verdiene und den geforderten Unterhalt zahle und Aufstocke. Kann das Jobcenter wieder an Nicole herantreten. Natürlich würde unsere Prinzessin dann bei Nicole wohnen. Die Wohnung bewohnen wir momentan noch zusammen bis ich dann ausziehe.
Wie kann Sie sich schützen. ?

*Mich nervt es schon das Nicole und ich uns wegen dieser H(EXE) scheiden lassen müssen aber ich möcht einfach das Nicole damit nichts mehr zu tun hat. Bei mir kann man ja nichts holen. Dank der wertvollen Tipps hier Smile*

Bernie

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  Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
Geschrieben von: Jessy - 25-09-2012, 13:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (619)

Hi zusammen,

im bunten Zirkus unseres Umgangsverfahrens wird es immer lustiger.
Nachdem nun zwei begleitete Umgänge stattgefunden haben und in Kürze das erste gemeinsame Elterngespräch durch eine Sozialpädagogin (zusätzlich zu den Hilfeplangesprächen durch das JA) mit der KM stattfinden soll, haben wir heute die Stellungnahme der RAttin der hExe bezüglich unseres Umgangsantrages vom Gericht zugesandt bekommen (Anhörungstermin ist übrigens Anfang November).

In insgesamt über 10 Seiten lässt sich die Ex per Anwältin über die vergangene Beziehung aus (wenig über die zukünftige Umgangsregelung). Inklusive schwerer Straftatvorwürfe (Nötigung, Freiheitsberaubung, schwere Körperverletzung). Alles in allem lehnt sie den unbegleiteten Umgang für alle Zukunft komplett ab, da der KV ja so schwer gewalttätig sei.

Frage: (Kurze) Gegendarstellung schreiben (wirklich kurz, auf den ganzen Mist lohnt es sich nicht einzugehen) oder erst bei der mündlichen Anhörung widerlegen?

Abgesehen davon möchten wir Anzeige wegen Verleumdung und uneidlicher Falschaussage erstatten (ist wirklich heftig, was die KM vom Stapel lässt). Sinnvoll, oder bläht das die Sache nur zusätzlich auf?

Fakt ist mal, dass abgesehen von jeweils Zeugen und ein paar aus dem Zusammenhang gerissenen Mails und Bilder nahezu nichts mehr zweifelsfrei belegt werden kann, was die Beziehung angeht (ist ja auch schon ein paar Jahre her inzwischen).
Allerdings haben wir mittlerweile schon mächtig die Nase voll und möchten auch nicht, dass diese ganze Sache vielleicht hintenrum noch einen negativen Schatten auf die Beziehung zu der dritten Tochter meines LGs wirft.
Wird da eigentlich evtl. das Gericht nun sowieso von selbst tätig? Ich meine, nach den schwerwiegenden Vorwürfen der KM dürfte mein LG nicht in die Nähe von Kindern, auch nicht in die Nähe seiner anderen Tochter...

Zu guter letzt: Mein LG möchte das anstehende Elterngespräch nun eigentlich absagen, da er nach diesen Vorwürfen wirklich keinerlei Basis mehr für eine zukünftige Elternebene sieht. Ist das sinnvoll, oder sollte man diesen Zirkus trotzdem brav kooperativ weiter mitmachen?

Bin gespannt auf Meinungen, Einschätzungen, Ratschläge.

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  Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle u.a. Fragen
Geschrieben von: olaf - 24-09-2012, 23:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo in die Runde!
 
Ich möchte mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin jenseits von Jugendamt (Titel) und Gerichten die Unterhaltszahlungen für unsere (zukünftig) drei Kinder gemäß der Düsseldorfer Tabelle (DT) festlegen. Wir haben uns darauf geeinigt, gegenseitig das zu akzeptieren, was eine "offizielle", "unparteiische" Berechnung gemäß DT ergäbe. Die Sache gestaltet sich aber insofern schwierig, da wir unterschiedliche Lesarten haben, wie der Kindesunterhalt zu berechnen ist.

Konstellation:
- unverheiratet
- seit 3 Monaten getrennt lebend
- 2 gemeinsame Kinder (6 und 9 Jahre), ein weiteres (drittes) gemeinsames Kind ist unterwegs; alle 3 bei der Mutter lebend
- gemeinsames Sorgerecht für die beiden ersten Kinder; für das dritte Kind noch ungeklärt
- beide Parteien im öffentlichen Dienst tätig
- sie: privatversichert (verbeamtet aud Widerruf), ich (angestellt): gesetzlich versichert, die beiden großen Kinder sind über mich familienversichert; ich überweise den Krankenkassenbeitrea monatl. direkt der KK (geht also nicht von meinem Lohnzettel ab; vielmehr bekomme ich den Arbeitgeberanteil ausgezahlt)
 
Nach meiner Lesart hat die Berechnung gemäß Düsseldorfer Tabelle wie folgt auszusehen:
durchschnittliches Monats-Netto-Einkommen der letzten 12 Monate
minus: monatl. Krankenkassen-Beitrag
minus: 5% (Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, und zwar unabhängig von den realen Aufwendungen; vgl. DT Anm. 3)
= bereinigtes Nettoeinkommen, woraus sich die Einkommensgruppe gemäß Düsseldorfer Tabelle ergibt

Danach wuerde ich in die Einkommensklasse 4 fallen (knapp unter 2.700,- Eur).

Nach Geburt des 3. Kindes: Einstufung in die nächst niedrigere Einkommensklasse, d.h. 3.
 
Nach ihrer Lesart handelt es sich bei der 5%-Pauschale und der Einstufung in die niedrigere Einkommensgruppe lediglich um Kann-Bestimmungen, die nicht in Anschlag zu bringen sind. Danach wuerde ich jetzt und auch nach der Geburt des 3. Kindes in Einkommensklasse 5 fallen (mit knapp ueber 2.700,- Eur).
 
Dazu folgende Fragen:
1.) Wer liegt richtig? Oder anders: Würde eine  „offizielle“ Berechnungen durch das JA eher ihre oder eher meine Lesart bestätigen?
2.) Ist es, für den Fall, dass wir uns nicht einigen können, ratsam eine Berechnung durch das JA vornehmen zu lassen, auch wenn wir (ich) nicht betitelt werden wollen? Gibt es dazu Alternativen?
3.) Bin ich meiner ehem. Lebensgefährtin gegenüber während der Zeit des (anstehenden) Mutterschutzes bzw. der (anstehenden) Elternzeit unterhaltspflichtig bzw. habe ich ihr gegenüber rechtlich neben dem Kindesunterhalt noch weitere finanzielle Verpflichtungen?
5.) Können die beiden großen Kinder über mich familienversichert bleiben? Ist dies sinnvoll? Kann darüber hinaus auch das 3. Kind über mich familienversichert werden? Ist dies sinnvoll?
 
Im voraus besten Dank für die Antworten.
Olaf

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  JA-Dame schickt Bilder von den Kindern
Geschrieben von: blue - 24-09-2012, 21:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

[Abgetrennt vom Thread über Unterhaltsvorschuss, wo es nicht hingehört]

++++++++++++++SONDERMELDUNG+++++++++++
Man schreibt das Jahr 2012. "Meine" JA-Dame hat sich bemüht, mir Informationen zu den Kindern meiner Exfrau einzuholen und mir mitzuteilen!

Und sie konnte mir gar nicht ans Bein pinkeln, da ich ja den Unterhalt für die Kinder meiner Exfrau regelmäßig zahle.

Hmmm....Dodgy

Leider erkenne ich die Kinder auf den Fotos nicht mehr. Sad

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  Onlinescheidung...
Geschrieben von: Bernie - 24-09-2012, 14:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

kennt sich jemand damit aus??? Ist das ratsam.
Nicole hatsich bei einen Anwalt der das online macht beraten lassen dem sie seit einiger Zeit auch vertraut-ich auch Smile , denn dieser hat uns auch in Sachen des KU weitergeholfen.

Eigentlich ist es ja nichts anders als ein andere Anwalt....wir sparen uns das dahin fahren.

Gütertrennung etc. wurde ja sowieso beim Notar geregelt. Wir sind uns ja einig über alles Smile Smile

Würdert ihr das machen? Spricht da was gegen??? Ich fand das recht bequem Smile Smile

Bernie

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  Zwangsehen in Kanada
Geschrieben von: p__ - 23-09-2012, 11:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Der Weltspiegel berichtet: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/k...84924.html

"Eine Frau in Kanada hat ihren Ex-Freund auf Unterhalt verklagt und in zweiter Instanz gewonnen – Kritiker warnen vor Zwangsehen, sollte das Oberste Gericht diese Sicht bestätigen."

Sie will heiraten, er nur mit Ehevertrag. Das will er nicht. Die Frau und der Reiche trennen sich. Der Mann zahlt trotzdem: "Nicht dass Eric knausrig ist. Er überweist der Frau für die drei Kinder pro Monat 35 000 Dollar, lässt sie in einem 2,4-Millionen-Dollar-Haus in der vornehmen Montrealer Gegend Outremont wohnen, zahlt für Kinderbetreuung, Chauffeur und noch mehr. Aber Lola fordert auch für sich Unterhalt. 50 000 Dollar im Monat und einmalig 50 Millionen Dollar. „Ich verdiene es, es ist schön, ein komfortables Leben zu haben“, sagte sie."

In den anderen kanadischen Provinzen gibts offenbar längst eine Zwangsehe: im Unterhalts- und Versorgungsrecht nach einer Trennung sind solche Partnerschaften den regulären Ehen fast gleichgestellt. Nun gibts eine Verfassungsklage, die in Quebec "Gleichstellung" fordert. Gleichstellung bedeutet natürlich immer nur Gleichstellung mit maximalen Pflichten, nicht Gleichstellung mit anderen Menschen. Wieso stellen wir uns nicht alle gleich? Ich verdiene es auch, das Geld des Reichen zu verjubeln, auch für mich ist es schön, ein komfortables Leben zu haben.

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