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| Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen |
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Geschrieben von: Dzombo - 05-11-2012, 10:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (184)
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Ich bin verheiratet in zweiter Ehe. Meine Frau war ehemals auch bereits verheiratet. Ihr heute 14-jähriger Sohn entstammt jedoch nicht ihrer damaligen Ehe. Sondern aus einer Beziehung aus vor ihrer Ehe. Der leibliche Vater ihres Sohnes erkannte damals die Vaterschaft an, verschwand dann aber aus der Beziehung zu meiner heutigen Ehefrau und somit auch aus der zu seinem Sohn. Später bot er dann dem damligen Ehemann meiner jetzigen Ehefrau an, deren Sohn zu adoptieren. Ich selbst kenne den Vater des Sohnes meiner Ehefrau nicht persönlich. Im Nachgang zum Weggang des Vaters erfolgte die Erstellung eines Unterhaltstitels zum Kindsunterhalt. Der gilt logo noch heute in Höhe von aktuell 377€. Nunmehr teilte der Kindsvater mit, den Unterhalt für seinen Sohn drastig bis gen null runterzusetzen, was er seit 2 Monaten auch praktisch durchführt. Laut seinen Angaben sei er an Burn out erkrankt und müsse sich eine Auszeit nehmen. Logo schmeckt dieses Gedeck der Kindsmutter überhaupt nicht. Es steht ergo Streit um Unterhalt zu befürchten. Alarm ist angesagt!
Mir liegt daran, Vater und Mutter des besagten Jungen an den Verhandlungstisch zu bekommen. Und das soll sein, weil ich null Bock habe auf Streit zwischen Eltern wegen Geld mit am Ende einen Teenager als Opfer. Solchen aber befürchte akut, weil der Kindsvater nach 12-jähriger und selbst verfügter Abwesenheit im Leben seines immer gewesenen und gebliebenen Sohnes "nunmehr" beabsichtigt, den Kontakt zu seinem Sohn wieder aufzunehmen, womit die Kindsmutter konsequenterweise ihre "Probleme" hat. Verzwickte Situation.
Wichtig ist noch, dass der Kindsvater nach 12 Jahren wieder zurück in seine Geburtststadt gezogen ist und sein Sohn ca. 700m entfernt von seiner Arbeitsstelle zur Schule geht.
Bisher zahlte der Kindsvater wie schon gesagt Unterhalt in Höhe von 377€. Mitte des Jahres schränkte er diesen "ohne" Vorankündigung auf 95€ ein und wie gesagt mit der Begründung der Auszeit für ihn wegen Burn Out. Er "forderte" allerdings die Kindsmutter dazu auf, mit seinen zugesandten Unterlagen zum Jugendamt zu gehen, um dort den Unterhalt für seinen Sohn "neu" berechnen zu lassen. Das tat die Kindsmutter denn auch und raus kam die Summe 290€ Seit dem zahlt er nichts mehr.
Wie kann es zur "friedlichen" Lösung der Angelegenheit kommen? Falls so eine Lösung überhaupt möglich ist bei der momentan noch "vorherrschenden" Steinzeit-Familienpolitik.
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| Wer zahlt für Exe, Kids oder ich ? |
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Geschrieben von: neuleben - 02-11-2012, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Mal eine Sache, die mir bisher nicht ganz klar ist.
Mein Ältester verdient inzwischen recht ordentlich, wenn alles klappt, wird er wohl Karriere machen.
Mit Ausbildungsbeginn ist er aus Hotel Mama ausgezogen und hat eine eigene Wohnung.
Also er steht voll auf eigenen Beinen.
Vor kurzem fragte er mich, wie ist das eigentlich mit Mama, wenn die mal zum Sozialfall wird, muß ich dann zahlen oder du ?
Mama war wieder verheiratet, jedoch nur kurzzeitig und ist inzwischen wieder geschieden.
Nach der Homepage ihres Arbeitgebers hat sie sogar wieder meinen Nachnamen angenommen, was ich sowieso nicht ganz verstehe.
Mein Ältester besucht Mutti nur sporadisch und ist jedes mal von deren Lebenschaos geschockt.
Wie ist das nun, wer wird vielleicht einmal für sie zahlen müssen ?
Die Kinder ?
Ihr letzter Exmann ?
Ich ?
Ich habe ihm gesagt, ihr letzter Exmann ist unterhaltspflichtig, bei dem ist aber anscheinend nichts zu holen......
Wie ist das nun, werden tatsächlich mal die Kinder bluten müssen, wenns mit ihr so richtig bergabgeht, was mein Ältester befürchtet ?
Der macht sich nämlich jetzt schon im zarten Alter über vorauseilende Kapitalschutzmaßnahmen Gedanken.
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| Meine geschichte kurzfassung |
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Geschrieben von: peterjohannes - 02-11-2012, 00:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Wollte mal meine geschichte kurz zusammenfassen und wissen ob jemand weiss was denn eventuell passiert sein könnte nach der aktion.
Vor 2 Jahren ungefähr lebte ich in Deutschland und bekam eines Tages ein Schreiben von der Polizei dass ich als Beschuldigter vernommen werden solle wegen Unterhaltspflichtverletzung. Ich hab dann bei so ner Anwaltshotline angerufen und die haben mir dann gesagt. Ich brauche da nicht hinzugehen aber ich könne mich ja schriftlich äussern dass ich keinerlei Einnahmen habe. Das hab ich dann auch gemacht. Einige Wochen später wurde ne Hausdurchsung bei mir gemacht und es wurden Akten beschlagnahmt. Ich muss dazu sagen dass ich in Deutschland freischaffend selbständig als Berater tätig war. Dann kam Wochen später die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen verletzung 170. Hab mir dann nach dieser Aktion einen Anwalt genommen. Der hat dann Akteneinsicht gefordert und mir dann mitgeteilt dass das Jugendamt im Auftrag meiner Ex Anzeige gegen mich erstattet hat wegen unterhaltsverletzung und dass auch bei der Durchsuchung eben anhand der kontoauszüge nachgewiesen werden kann dass ich zu dem zeitraum wohl genug einnahmen hatte. Ich hatte dann ziemlich viel panik und überlegte ins ausland zu gehen. Ich hab meine letzten ersparnisse abgehoben und die ins ausland persönlich gebracht. Mit dem Auto über die Grenze ein paar mal. Dann gab es den termin zur gerichtsverhandlung. Ich hab meinen anwalt gefragt ob man den termin eventuell verschieben kann da ich ne operation habe. Mein anwalt bat dann um terminverschiebung.Das Gericht hat dem dann zugestimmt. In der zeit hab ich dann den rest verkauft und bin dann nach asien geflogen und mich in deutschland abgemeldet mit einer hotelanschrift in frankreich. In Asien angekommen schrieb mir mein anwalt per email dass das gericht nachfragt ob ich denn wieder gesund sei. Ich hab dem anwalt dann gesagt er soll dem gericht schreiben dass er das mandat niederlegt da ich ihm das mandat entziehe. ich hatte nämlich irgendwo gelesen dass durch den anwalt man eine zustellungsfähige anschrift habe und wenn man das mandat entzieht dies dann nicht so sei.Der Anwalt hat das dann auch getan und dem gericht geschrieben dass er das mandat niederlegt. Seither sind nun ungefähr 2 jahre vergangen und ich weiss nicht was aus der Sache geworden ist. Eine Anwältin bei der frageinenanwalt.de seite meinte dass das verfahren wohl ruhe und nach 3 jahren verjähre. Ich weiss bis heute nicht ob ich verurteilt wurde oder eine verhandlung in abwesenheit stattfand .... etc. Was meint ihr was aus der sache aus rechtlicher sicht wohl geworden ist und wie lange sollte ich mich noch im ausland aufhalten?
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| Diskussion zu: Habe ich was falsch gemacht? |
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Geschrieben von: Ibykus - 01-11-2012, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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[Diskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid90069 ]
sentenza schrieb:Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie man eine langjährige Beziehung, in welcher der Partner viel für jemanden getan hat, einfach so beendet. .. man stellt keine Fragen, wenn es Zeit ist zu geh'n!
Man könnte Dir -jedenfalls nach der Lektüre deiner Zusammenfassung- Blauäugigkeit vorwerfen.
Keine Frau nimmt sich eine Zweitwohnung, weil sie das Verhältnis zu ihrer Schwiegermutter belastet sieht.
Ummeldung nach einem Jahr (anstatt Umkehr)!!!
... und von Trennung keine Rede!
Was muss denn alles passieren, bis man sich Gedanken darüber macht, wie sich ein solches Verhalten auf die Beziehung auswirkt oder auswirken kann?
Du tust m.E. gut daran, dich auf eine endgültige Trennung mit allen familienrechtlichen Konsequenzen vorzubereiten.
Auf mütterliche Gutmütigkeit würde ich mich keineswegs verlassen. Die endet nämlich genau zu der Zeit, in der du die neue Familie störst, indem du dich in sorgerechtliche Angelegenheiten einmischst oder wenn mal dein Umgang nicht in deren Zeitplan paßt.
Viel Glück!
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| Titel statisch vs. dynamisch |
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Geschrieben von: grisley - 27-10-2012, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo,
ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen.
Ich (41) bin seit 2000/2001 stolzer Vater von zwei Kinder. Wie viele andere wurde ich geschieden (in 2011). Trotz pünktlicher Entrichtung des KU's flatterte dann unverhofft das Schreiben des JA's ein.
Eure Hinweise zum JA hatte ich mir vor dem Titulierungstermin angesehen und muss sagen, die Voraussagen treffen absolut zu.
Das JA berechnete falsch und machte auch Falschaussagen. Habe entsprechend dagegen gehalten und meine Forderungen durchbekommen.
Die sehen so aus:
- Begrenzung zum 18. Lebensjahr
- Statischer Titel
Jetzt zu meinem Problem:
- Die Beistandschaft wurde zum 1.1.2012 beantragt.
- Dynamisch sollte ich 105% zahlen, daraus ergab sich ein Betrag von 356,-. Meine Tochter war Mitte des Jahres 12 geworden. (Nächste Altersstufe der D'Tabelle.)
-- In der Urkunde wurde dann der Betrag 356,- festgesetzt mit dem Zusatz: "Entspricht dem Unterhalt Gruppe2 der 3. Altesstufe, D'dorfer Tabelle". Jetzt erhalte ich eine Aufforderung zur Nachzahlung. Ich soll also für die Zeit vom 1.1.-1.6.2012 für die Altersufe 3 nachzahlen. Ist das Rechtens???
Gibt evtl. es für eine Beurkundung eine Widerrufsfrist?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße Christian
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