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KU bei HartzIV-Muddis |
Geschrieben von: mischka - 05-10-2012, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (49)
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So ihr Lieben,
ich stehe zur Zeit vor massiven Veränderungen mein Einkommen betreffend. Hatte ich bisher nichtmal den Selbstbehalt, werde ich demnächst um die 3.000€ brutto verdienen (vielleicht auch mehr). 
Nun rechne ich natürlich hin und her, wie sich das mit dem Kindesunterhalt entwickelt. Ich hab zwei Kids von zwei HartzIV-Muddis. Ein Kind bekommt noch UVG, das andere ist zu alt dafür.
Die UVK hat mir mehrfach schon bestätigt, dass ich Ihnen keine Auskunft schulde, wenn ich die 133€ Unterhalt zahle, die sie auch als UVG zahlen. Soweit, so gut, ich werd also mindestens 133€ zahlen.
Nun aber meine Frage: die Unterhaltsansprüche gehen ja bei HartzIV auf die ArGe über (gemäß §33 SGB II). Ist es möglich, jetzt an beide Kids nur die 133€ zu zahlen (indem ich zum Beispiel eine Vereinbarung mit den Müttern schliesse), oder wird die ArGe mich dann auf Unterhalt nach DDT verklagen?
Die Mütter werden mich nicht verklagen, da sie ja von dem Unterhalt nichts haben - egal ob ich 100 oder 1000 Euro KU zahle, es wird ihnen zu 100% vom HartzIV abgezogen...
Ich meine, es macht einen erheblichen Unterschied, ob ich in Summe 266€ oder nach DDT fast 600€ zahle.
Danke Euch.
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Die Spiele sind eröffnet! Mortituri te salutant! |
Geschrieben von: PolyTrauma - 04-10-2012, 01:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Heutige Notiz von KM (zur Unterschrift bis morgen):
Zitat:Hallo Exerich.
Anbei ein Textentwurf für Frau Steuerberater. Du kannst ihn noch ggf ändern, bitte ausdrucken, unterschreiben und mir an die Arbeit mailen. Ich gebe das Schreiben dann mit meinen Unterlagen bei Frau Steueberater ab.
Gruß Exe
Exerich
Traumaring 66
12345 Deppenhausen
Buchhaltung Erbsenzähl
Frau Steuerberater
K.-Zuse-Allee 99
12346 Stadtabakus
Deppenhausen, 04.10.2012
Einkommensteuererklärung 2011 - Zusammenveranlagung: Kostenübernahme
Sehr geehrte Steuertuss.
Für das Jahr 2011 möchte ich bezogen auf die Einkommensteuer wie bisher mit KM zusammenveranlagt werden.
Die Kosten, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung entstehen, übernehme ich voll umfänglich. Ich bin quasi der Auftraggeber.
Mit freundlichen Grüßen
(Exerich)
Meine Erwiderung:
Zitat:Hallo Exilein,
hierzu mein Entwurf.
Gruß
Ex
Exerich
Traumaring 66
12345 Deppenhausen
Buchhaltung Erbsenzähl
Frau Steuerberater
K.-Zuse-Allee 99
12346 Stadtabakus
Deppenhausen, 04.10.2012
Einkommensteuererklärung 2011 - Zusammenveranlagung: Kostenübernahme
Sehr geehrte Frau Steuertuss,
für das Jahr 2011 möchte ich bezogen auf die Einkommensteuer wie bisher mit meiner damaligen Frau (KM) zusammenveranlagt werden.
Sie stimmt der Zusammenveranlagung zu, möchte aber für die Kosten der Steuererklärung nicht gesamtschuldnerisch eintreten, sondern hälftig.
Die anteiligen Kosten, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung entstehen, bitte ich Sie daher, KM und mir im Sinne separater Aufträge getrennt in Rechnung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
(KV). (KM)
Was meint Ihr?
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Kann mann irgendwelche Kosten auf netto o. brutto Einkommen anrechnen? |
Geschrieben von: markus - 04-10-2012, 01:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Ich habe bereits andere konkrete Beiträge zu diesem Thema gelesen. z.B Altersvorsorge anrechnung....
Mich interessiert aber, welche Verbindlichkeiten oder Kosten kann man vor dem Unterhalt in Abzug bringen?
Beispiele:
1.) Reisekosten die beim ausüben vom Umgangsrechts mit dem Kind entstehen ?
2.) Irgendwelche zusatz Versicherungen z.b Zahnersatz?
3.) Anwaltshonorare?
.............
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Umzug der KM |
Geschrieben von: Jigsaw - 03-10-2012, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo,
KM ist mit gemeinsamer Tochter umgezogen. Dies hab ich jetzt nach 2 Monaten hintenrum durch Zufall erfahren.
Besteht eine Mitteilungspflicht der KM oder der Beistandschaft der neuen Adresse?
Gruss
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Bindung Umgang nach Alter des Kindes |
Geschrieben von: Absurdistan - 01-10-2012, 11:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (76)
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Ich möchte Vater sein und kein Besuchsonkel werden. Ich bin felsenfest davon überzeugt das meine Tochter (fast 20 Monate) mich braucht.
Vor ein paar Tagen war eine Umgangsverhandlung. Wegen eines Trauerfalles ist niemand vom JA bzw. Beratungsstelle dabei gewesen.
Seit Februar ist durch einen Vergleich meine Tochter Mittwochs 11- Donnerstags 14 Uhr bei mir. Also über Nacht.
Seit Juli bringt meine Ex die kleine 1 Woche pro Monat ganztägig zur Tagesmutter und ansonsten täglich für ein paar Stunden.
Da ich Teilzeit arbeite kann ich die Betreuung übernehmen statt Tamu.
Das war der Einstieg ins Umgangsverfahren.
Da die Vorstellungen wegen Umgang zu unterschiedlich sind hat der Richter eine neue Verhandlung angesetzt und vorher sollen wir zu einer Beratungsstelle. Die Beraterin ist dann bei der neuen Verhandlung dabei.
Die Mutter will Umgang reduzieren auf alle 2 Wochen am WE eine Übernachtung und an den Wochen dazwischen 3 Stunden Nachmittags.
Ich will mind. 2 Übernachtungen in Folge wöchentlich.
Das Hauptargument der Mutter gegen eine Ausweitung des Umgangs ist das Alter des Kindes. Es würde der kleinen Schaden wenn sie noch mehr von der Mutter getrennt wäre. Ausserdem wäre sie nicht ausgeschlafen oder zu überdreht wenn sie von mir kommt. Dann hat sie sich noch an die Tamu gewöhnt inzwischen und sozialen Kontakt zu den anderen Kindern dort aufgebaut.
Meine Argumente sind das die kleine sich bei mir sehr wohl fühlt, ich immer viel Kontakt zu ihr hatte, es dem Kindeswohl dienen würde wenn die kleine ein 2. sicheres Standbein bei mir hat. Ich kann dadurch den Kontakt zu meiner Familie fördern. Es gibt meinerseits 3 Großeltern. (Meine Mutter und ihr Mann und mein Vater) alle 3 sind sehr angagiert. Zu meinem Bruder hat sie auch eine gute Beziehung.
Meine Familie und ich werden immer für die kleine dasein. Es kann nur besser sein dies zu fördern anstatt sie ständig fremdbetreuen zu lassen von wechselnden Leuten. Eine starke Bindung zur Familie prägt das ganze Leben. Wer kann sich schon an seine ersten Babysitter erinnern. Ein enger Kontakt zu Eltern und Großeltern wirkt sich das ganze Leben auf ein Kind aus. Mütterlicherseits gibt es keine Familie. Sie steht völlig alleine da. Neben der Fortbildung die sie jetzt macht kümmert sie sich um ihre schwer krebskranke und demente Oma. Alle 2 Wochen sind ihre anderen beiden Kinder bei ihr die sie nach einer Psychose und Psychiatrieaufenthalte verloren hat. Sie wollte diese erst ins Heim geben, der Vater (ihr Ex-Mann) hat sie dann bekommen. Sie wurde mit der Verdachtsdiagnose Borderline entlassen. Verdacht nur weil sie sich weigerte von ihrer Kindheit zu erzählen. (häftigere Kindheit kann man kaum haben. Das setzt sich seit 3 Generationen fort.) Insgesamt hat sie 5 Kinder verloren. 2 an Ex, 2 abgetrieben, eine Fehlgeburt. Bei den anderen Kindern wollte das JA sogar Umgangsausschluss und das ihr die gemeinsame Sorge entzogen wird.
Der Richter hat damals die Verhandlung kurzfristig eine Stunde vorverlegt so das die JA-Tante zu spät kam. Da war alles gelaufen. Sie ist wütend davon gestapft und meinte: "Sie werden sehen man sieht sich bald wieder". Gemeinsame Sorge blieb erhalten, und sie wurde zu einem Vergleich gezwungen das die Kinder beim Vater bleiben. Die Verhandlungen waren damals sehr strittig. Sie warf ihrem Ex Vergewaltigung vor (gelogen), er hat gedroht sie und die Kinder umzubringen (das hat er sogar zugegeben). (Ich denke bei strittigen Fällen ist eine gemeinsame Sorge nicht möglich!?) Damit das die Kinder weg sind ist sie nie klar gekommen. Sie hat immer gesagt man hätte ihr die Kinder weggenommen. Das sie die Kinder unbedingt los werden wollte verdrängt sie.
Die jetzige Umgangsverhandlung wird von dem gleichen Richter geführt( er konnte sich wohl an den Fall nicht erinner. Am Ende gab mein Anwalt einen Hinweis), ich habe inzwischen den gleichen Anwalt von ihrem Ex-Mann und sie die gleiche Anwältin von damals. Die vom JA damals ist nicht mehr zuständig und inzwischen Beiständin.
Paralel läuft bei uns ein Sorgerechtsverfahren. Ich werde bald die alleinige Sorge beantragen Hilfsweise die gem. mit ABR bei mir.
Daher hat ihre Weigerung der Umgangserweiterung natürlich auch Sorgerechtstaktische Gründe.
Jetzt bereitet mir das Gespräch bei der Beratungsstelle Kopfzerbrechen. Die werden wieder mit dem Alter des Kindes kommen und das der vamv und ander häufige kurze Kontakte empfehlen. Das ich da mit Väter verglichen werde die Umgang wollen und bis dahin wenig bis garkein Kontakt haben scheint nicht zu zählen denke ich. Da werden ganz einfach Dogmen zitiert und ich als Besuchsonkel degradiert. Ich habe glaube ich keine Wahl als sie zu pathologiesieren.
Was soll ich bloss machen. Obwohl ich der Meinung bin das die kleine bei mir sicherer und besser aufgehoben ist, möchte ich am Liebsten das Wechselmodell. Auch wenn die Mutter psychische Probleme hat braucht unser Kind beide Eltern.
Da sich die Mutter aber konsequent weigert bleibt mir nur die Möglichkeit wie mein Anwalt sagt ordentlich mit Dreck zu schmeissen jetzt.
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Probleme bei der Kita |
Geschrieben von: zahlaffe - 29-09-2012, 19:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Bei der Berechnung der Kita-Beiträge werden meine zwei Kinder (Mädchen) aus der ersten Ehe nicht angerechnet.
Ist dies rechtens? Mein drittes Kind (Junge) ist 20 Monate alt und wir möchten es jetzt mit der Kita versuchen ( es gibt noch freie Plätze ).
Bin verheiratet habe gsR für alle drei Kinder und bezahle vollen Unterhalt nach DDT. Habe normalen Umgang zu allen Kindern. Der Junge lebt bei mir.
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