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Geschrieben von: Austriake - 19-10-2012, 12:37 - Forum: Konkrete Fälle
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Ganz kurz die aktuelle Situation:
Getrennt lebend, Scheidungsverfahren läuft, ein unterhaltspflichtiges Kind ( 16 Jahre alt). Gemeinsame Immobilie. Trennungsunterhalt zahle ich seit Mai 2010.
Ich habe bis zum Dezember 2011 auch noch die Hypotheken für die gemeinsame Immobilie bedient in Höhe von monatlich 1.460.- Euro, darüber hinaus Kindesunterhalt bezahlt in Höhe von 334.- Euro und Trennungsunterhalt von 300.- Euro. Der Exe wurden fiktives Einkommen von 400,- und ein Wohnvorteil von 700.- Euro zugerechnet. Nachdem der letzte Versuch einer aussergerichtlichen Einigung bezüglich der gemeinsamen Immobilie gescheitert ist, habe ich im Januar 2012 die Zahlungen für die Immobilie eingestellt (aussergerichtlicher Vorschlag von mir war, ihr das Haus zu überlassen gegen Befristung und Beschränkung des nachehelichen Unterhalts).
Ab dem 01.07.2012 muss ich jetzt einen Trennungsunterhalt von 700.- Euro zahlen, die 334.- für das Kind blieben unverändert.
In den Darlehensverträgen zur Immobilie haften wir gesamtschuldnerisch, d.h. wenn Exe nichts zahlt, holen die Banken alles von mir. Und Exe wird nichts zahlen; da müsste sie ja was arbeiten.....
Die Banken (zwei an der Zahl) bereiten nunmehr die Zwangsversteigerung der Immobilie vor; die eine Bank hat mir versichert, nur die Sicherheiten (Haus und Grundstück) zu verwerten; die andere Bank teilt mir heute telefonisch mit, dass sie ins Gesamtvermögen vollstrecken wird - d.h. Kontopfändung. Da ich Aussendienstler bin und immer einen gewissen Umfang Bargeld oder Kredikarten benötige für Benzin, Hotels etc.pp. würde mich eine Kontopfändung schon mal ziemlich hart treffen, aber nicht umbringen (noch nicht!). Ich bekomme Reisekosten und Spesen zwar erstattet, aber ich muss sie vorstrecken (können!).
Die Bank kann mir nun nicht mehr wegnehmen als die Pfändungsfreigrenzen zulassen; mein Girokonto ist seit 2010 schon ein P-Konto. Vom Rest werde ich schon irgendwie überleben.
Meine Frage nun an die Experten: Geld, das mir die Bank schon weggepfändet hat, kann ich ja der Exe nicht mehr überweisen. Von der Differenz zwischen Pfändungsfreibetrag und Selbstbehalt werde ich noch den Kindesunterhalt leisten müssen, das ist klar. Aber Trennungsunterhalt für die Exe? Die hat schliesslich die gleiche Erwerbsobliegenheit wie ich und ist genau so Schuldnerin wie ich (sie lässt sich zwar seit der Trennung ununterbrochen krank schreiben wegen psychischer Probleme, aber das war bisher nur relevant im TU-Verfahren). Wenn mir alles oberhalb des Pfändungsfreibetrags, aktuell müssten das etwa um die 1.450.- Euro sein, weggepfändet wird, muss ich dann immer noch den gleichen KU lt. DD-Tabelle zahlen oder reduziert sich der KU entsprechend?
Wenn ich dann in absehbarer Zeit meinen Job verlieren werde, weil ich mein Auto nicht mehr tanken kann und infolgedessen keine Kunden mehr besuchen und keinen Umsatz mehr generieren, dann bekomme ich an ALG 1 den Betrag von 1.760.- Euro monatlich, weil ich die letzten 20 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze lag und den höchsten Beitrag in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt habe. Könnte ich da den KU und evt. TU für Exe geltend machen als Aufstocker? Da ich 55 bin, würde das ALG 1 zunächst mal für 18 Monate fliessen. Danach dann ALG 2 / Hartz 4, aber das sehen wir dann, wie es da weitergehen wird.
Wenn die eine Bank mit der Konto-Pfänderei beginnt, dann kriegen die immerhin ca. 2.500 Euro pro Monat. Was mir indirekt nicht unrecht wäre, bei dem Zinssatz, den die jetzt für die nicht bedienten Hypotheken verlangen, nämlich 15% p.a. Soviel hätte ich freiwillig nie getilgt. In drei Jahren wäre das dann erledigt- nur, wie bekomme ich die Hälfte von der Exe wieder? Reduziert sich dann ihr Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, weil ich die Schulden aus der Ehezeit abzutragen habe? Abgesehen davon, dass ich in dieser Konstellation zumindest für die Zeit, bis das jüngste Kind volljährig wird, wegen KU nur begrenzt leistungsfähig wäre....
Andersrum: wenn Unterhaltsleistungen in der Pfändungs-Hierarchie Vorrang haben sollten oder Exe mein Gehalt gleich beim Arbeitgeber pfänden lässt (was mich auf jeden Fall meinen Job kosten würde), dann bleibt nichts oder weniger für die Bank- die Schulden werden nicht abgebaut, Exe bleibt mit haftbar. Muss die Exe dann auch alles über Selbstbehalt bei der Bank abliefern?
Fragen über Fragen, ich weiß. Aber alle Rechtskundigen, die ich bisher befragt habe, meinten ich sollte die Zwangsversteigerung abwenden, egal wie. Nur- dann zahle ich bis ans Ende meiner Tage für ein Haus, das ich nicht mal mehr betreten darf. Und der Exe obendrein noch Unterhalt- das mache ich nicht. Ich habe es ihr kurz vor meinem Auszug so angekündigt, und so werde ich das auch halten. Haus oder Unterhalt- beides wird es nicht geben!
Austriake
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| Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder |
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Geschrieben von: emigre - 17-10-2012, 07:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo,
wer weiß, wie man den Unterhalt sowohl für die Kinder als auch für, in diesem Fall wohl KM berechnet, wenn nach der Trennung ein Kind (< 12) bei KM und das andere (< 17) bei KV verbleiben.
KM und KV haben jeweils eigenes Einkommen und Vollzeit berufstätig, wobei KV 3x mehr netto hat.
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| Suche guten RA für ABR-Antrag |
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Geschrieben von: asturiasdos - 15-10-2012, 18:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo zusammen,
suche eine(n) durchsetzungsstarke(n) und kompetente(n) RA(in) in Oberfranken, am besten im im Raum Hof, Bayreuth, Fichtelgebirge bis Weiden. Kann mir jemand aus eigener Erfahrung einen guten Familienrechtsanwalt/anwältin empfehlen?
Dank im Voraus
Asturiasdos
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| Hilfe Unterhaltsforderung Job Center Frist abgelaufen |
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Geschrieben von: Guddy - 14-10-2012, 21:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo liebes Forum
Ich bin dank Google auf euch gestossen und musste mich gleich registrieren da mir euer Einsatz gefällt.
Folgendes Problem.
Ich habe mit meiner Freundin ein gemeinsames Kind und befinde mich in Elternzeit. Sie wohnt noch bei ihren Eltern da wir der Meinung waren, das ein zusammen ziehen aufgrund der Anrechnung vom JC nicht möglich ist.
Sie macht nebenbei noch Fernschule was mtl. 134€ kostet. Würde das JC aber nicht interessieren und durch das zusammen ziehen müsste sie mit der Schule aufhören weil sonst kein Geld mehr da ist.
Wir sehen uns aber ständig. Da ich mit meinem Sohn nun in einen anderen Zuständigkeitsbereich gezogen bin, wollen die plötzlich Unterhaltsnachweise von ihr.
Die gibt es aber nicht.
Das Schreiben liegt nun 17 Tage bei ihr rum weil sie angst hat. Heute konnte sie sich aufraffen und ich habe geholfen soweit es mir möglich ist.
Jetzt haben wir aber zum einen das Problem, das sie bei ihren Eltern gemeldet ist und dort Unterkunft und Verpflegungsgeld in Höhe von 250€ bezahlt. Nachweise natürlich auch keine vorhanden.
Wie ist denn da nun die Vorgehensweise? Sie verdient im Schnitt 1050€. Es ist mehr aber ihr wird vom Lohn rund 80€ Essensgeld abgezogen. Dann noch die Fahrkarte vor dem Umzug in Höhe von 63€ und jetzt wo ich umgezogen bin 93€ damit wir uns eben sehen können.
Ihr Gehalt schwankt monatlich je nach Arbeitsstunden. Ebenso das Essensgeld.
Zunächst wüsste ich aber gerne, ob das verspätete Einreichen der Unterlagen Konsequenzen für sie hat und warum sie angeben muss mit wem sie zusammen wohnt?
Ich persönlich bin nicht daran interessiert sie in Schulden zu treiben. Sie versucht durch die Schule ihr Abi nach zu holen damit es auf lange Sicht gesehen eine finanziell unabhängige Beziehung wird. Sie ist nämlich ungelernt.
Übrigens ist sie Schwanger. Was passiert dann? Ist dann jeder von uns dem anderen Unterhaltspflichtig im Sinne der finanziellen Unterstützung? Sollen wir uns dann das Geld hin und her schieben und Vater Staat unsere Lebensgeschichten offen legen?
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| Euro-Überweisungen über 10k und 170er |
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Geschrieben von: MLCer - 13-10-2012, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (55)
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Eine Frage an die Kenner:
- es ist bekannt, das alle Auslandsüberweisungen (auch innerhalb EU) über bestimmte Schwelle (10k€ ???) an deutsche Behörden ( BAFIN ?) reportet werden.
Wie lange werden diese Informationen dort gespeichert? Werden diese Transaktionen auf mögliche Verletzungen der UH-pflicht gescannt? Nutzt die StAnwaltschaft diese Quelle für die Ermittlungen?
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| Unterhalt |
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Geschrieben von: iglu - 13-10-2012, 17:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (52)
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wegen der umgangsproblematik teilte ich gegen die ex in letzter zeit ein paar harte schläge aus. Jetzt kommt die vorhergesehene reaktion: sie fordert über ihre anwältin unterhalt.
Jetzt brainstorme ich gerade ein bisschen vor mich hin.
Ich könnte den unterhalt natürlich, wie bekannt, aufstocken. Ich könnte auch unterhalt in höhe des UV Titulieren und sehen, was dann passiert.
Eine ausbildung zu beginnen, finde ich auch einen schönen gedanken.
Ich muss mich nochmal informieren, ob eine beistandschaft besteht.
Vielleicht habt ihr ja noch meinungen und ideen.
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| Hilfe Trennung |
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Geschrieben von: Levin - 13-10-2012, 03:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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Hallo Ihr.
Mich hat es auch erwischt. Meine Ex hat sich mit meinem Sohn bei einer "Freundin" abgesetzt. Ich hatte meiner Ex mal gesagt, dass sie nicht so in unserem Leben reinschauen soll. "Die Kinder verstehen sich soo gut". Mein Sohn hat viele Freunde der an der Junge wohl nur meinen Sohn………. Es benimmt sich mir sehr seltsam gegenüber. Selbst seinen Tieren gegenüber will er nicht wissen bzw. ruft nicht an. Heute ist mir auch bekannt, das ich mehr präsent hätte zeigen müssen. Von Dienstag bis heute......
Am letzten Dienstag sind die ausgezogen. Die "Freundin" rief mich an, dass das Kind bei ihr ist…. Ja schwerer Fehler von mir, darum ist der kommende Montag so wichtig.
Könnt Ihr mir helfen……
1.Ich brauche für das Gericht am Montag exakt formulierte Anträge, dass ich ihn in meine Wohnung haben will.Mit Abforderungen der Unterlagen!!?
2. Die Mutter des Kindes, hat ohne meines Wissens folgende Dinge mitgenommen: Stammbuch. Gelder, Mietvertrag, Unterlagen ect ect Nur Ihre Sachen, meinte sie........
Mietvertrag auf uns beide. Sieh wollte mir heute nicht den Schlüssel geben, weil sie selber noch keine Wohnung hat. Natürlich soll ich die Wohnung zum Wohl des Kindes verlassen.
Sie hat schon einiges gegen mich unternommen.Vom RA noch kein Schreiben, hat sie mir so neben bei mit geteilt, dass sie sofort Zugang zur Wohnung hätte wegen eines schulpflichtigem Kind........ uns so.
Schloss wechseln legitimiert!!??.
Erst heute, Datum, erhielt ich von ihr das Schreiben mit Trennung (2 Zeiler) nach meinen Aufforderungen.....
Ich vermute, sie will das einseitige Sorge Recht bekommen. In Moment ist sie Krank geschrieben, wenn das ihr Chef wüsste. Sonst hätte sie unregelmäßigen Dienst.. Zu hause ist sie ca. um 21.30 Uhr.
Es geht auch um die Wohnung. Sie hat mir heute gesteckt, dass sie beider Arge einen Termin hatte. Auch ich muss am Montag zur Arge. Mir stehen mir 50qm zu. Klar will ich die Wohnung behalten. wegen meines Sohnes. Evtl: Anträge für das Gericht zur Arge mitnehmen? Nach dem Gerichtseingabe. Welchen Antrag für die Wohnung behalten zu können, muss ich stellen. Vllt jemandem bekannt??
Vor ihren heutigen plötzlichen Besuch mit dieser „Freundin“ habe ich diese Infos http://www.trennungsfaq.com/trennung.html#nachtundnebel,
erhalten. Glück !? Es war fast 1 zu 1. Ich hoffe, ich habe die Regeln beachten können .
Heute hat, bzgl. Um / Abmeldung das Einwohnermeldeamt und die Schule
die Info erhalten
Ich bitte um Nachsicht, das ich sehr unkonzentriert bin, aber……….. Könnt ihr mir weiterhelfen?
Danke
G
levi
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| Arbeit und Umgang |
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Geschrieben von: Tigerfisch - 11-10-2012, 18:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo,
ich habe folgendes Problem: ZUr Zeit sehen ich meine Tochter 2 mal die Woche - Fraitag auf Samstag und einmal waehrend der Woche entweder Dienstag auf Mittwoch oder Mittwoch auf Donnerstag. Das funktioniert so weit ganz gut. Jetzt haben aber meine Kollegen mit mir gesprochen und mir mitgeteilt, dass diese Mehrbelastung des Teams auf Dauer nicht aufrecht zu erhalten ist. Ich arbeite im technischen Aussendienst und muss deswegen Kundenbesuche am Freitag so wie an den anderen Tagen an denen meine Tochter bei mir ist, ausfallen lassen oder Kollegen um Hilfe bitten. I das heisst an drei Tagen in der Woche bin ich fuer Kundenbesuche im Moment nicht verfuegbar und das Team in dem ich arbeite faengt das nun schon seit 4 Monaten auf. Ich frage mich jetzt ob ich die Umgangstermine waehrend der Woche aufgeben soll und ob das im Interesse meiner Tochter ist - der Job ist ja auch wichtig um Geld fuer Unterhalt zu verdienen, oder ob ich meinen Job aufgeben soll, weil das eventuell dann doch eher im Interesse meiner Tochter ist - weniger Unterhalt aber mehr regelmaessigen Umgang. Meine Tochter ist genau 2 Jahre alt. Meinen Job kann ich wahrscheinlich mit den Terminen waehrend der Woche nicht mehr sehr lange aufrecht erhalten, es sei denn die Mutti akzeptiert eine sehr flexible Natur dieser Umgangstermine weahrend der Woche, was heisst, dass ich Ihr erst an dem Tag an dem meine Tochter bei mir uebernachten kann Bescheid sagen koennte. Fuer meinen Job ist das unabdingbar, da Flexibilitaet hier extrem wichtig ist. Habt Ihr Tipps?
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| Kinder nicht krankenversichert |
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Geschrieben von: Sixteen Tons - 11-10-2012, 11:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Die KM ist mit den Kindern bei mir noch familienversichert, da noch nicht
geschieden. Seit Juni d. J. hat KM es nicht gebacken bekommen, den
Fragebogen für die Krankenkasse zur Familienversicherung auszufüllen.
KM und Kinder wurden nun rückwirkend zum Juni von der KK abgemeldet.
Auch im 4. Anlauf wurde der Bogen unvollständig ausgefüllt.
Ich wollte mit dem unserem größten zum Augenarzt, das kann ich jetzt knicken.
Was mache ich denn bloß mit der KM, die sich anmaßt, sich dermaßen fahrlässig zu verhalten. Ich habe keine Lust, dafür zu haften, weil sie nicht mal drei Kreuze auf einem Formular
machen will.
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| KM nötigt Kind zu Kontaktaufnahme während Umgang |
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Geschrieben von: GeckoMan - 10-10-2012, 15:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo,
folgendes:
Kind ist 1 Woche der Ferien bei mir. Er teilt mir mit, dass er sich Di. per skype bei KM melden solle.
- Di. hat er nen Freund zur Übernachtung zu Besuch und deshalb keine Zeit für Chat.
- Di. : Er schreibt auf meine Anregung ne SMS (wollte nicht telefonieren)
- Fr. kriegt er durch ne andere Mutter ausgerichtet, dass KM "stinkig" sei, weil er sich Di. nicht gemeldet habe (wohl weibl. Solidarität)
- restl. Aufenthalt nun "gelaufen", da er sich nun Gedanken wegen "Donnerwetter" bei Heimkehr macht.
Da sich solche Dinge wiederholen, überlege ich KM mal Bescheid zu stossen. Ich habe KM bereits gebeten solche Sachen zu unterlassen. KM dreht die Sache nun so, dass ich ihm den Kontakt verbieten würde (was def. nicht der Fall ist)
Wie würdet ihr zukünftig verfahren?
Ich seh das nicht mehr ein, dass sie ihn zu Sachen verpflichtet und unser Umgang darunter leidet bzw. beeinträchtigt wird.
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