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  Betreuungsunterhalt von der Steuer absetzen
Geschrieben von: i-wahn - 18-09-2012, 10:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

ich möchte gerne meinen BU von der Steuer absetzen. Mußte im vergangenen Jahr ab April bezahlen (9 x 1000 €). Insgesamt also 9.000 €. Habe entsprechend versucht den Höchstbetrag (8.004 €) geltend zu machen.

Als Antwort bekomme ich einen Hinweis auf das Einkommessteuergesetze § 33 a (3): "Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigen sich die dort bezeichneten Beträge um je ein Zwölftel. 2Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person oder des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, vermindern die nach Satz 1 ermäßigten Höchstbeträge und Freibeträge nicht. 3Als Ausbildungshilfe bezogene Zuschüsse mindern nur die zeitanteiligen Höchstbeträge und Freibeträge der Kalendermonate, für die die Zuschüsse bestimmt sind."

Es gibt also nur 8.004/12*9 = 6003 € die anerkannt werden.

Ist das so korrekt oder gibt es eine schlüssige Gegenargumentation?

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  Heute Mahnbescheid bekommen, was tun
Geschrieben von: papan - 17-09-2012, 22:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (46)

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe mir kann geholfen werden.

Heute ist ein Mahnbescheid für Unterhalt meinen 8 Jährigen Sohn über 2500,- euro angetroffen und nun weiss ich nicht recht wie ich damit umgehen soll.

Ich bekomme ALG2 und habe keinen Nebenverdienst, weil ich depressionen habe und nicht arbeiten kann.
Einen Unterhaltstitel habe ich bisher noch nicht untershcrieben. Als die ersten Forderungen angekommen sind, habe ich mich um einen Arbeitsplatz bemüht, aber ohne Erfolg und es auch beim JA vorgelegt.

Nun kann ich monatlich von ALG2 keine 180,-€ aufbringen.
Weiss gerade nicht wie ich aus diesen Kreislauf rauskomme.
Nachdem ich gelesen hatte wie langwierig und noch ohne Erfolg die meisten Unterhaltsschuldner es haben, weiß ich nicht ob ich es psychisch durchhalten kann.
Vielleicht lassen die sich auf 20,- euro monatlich ein, was meint Ihr wie man ohne große Gehirnschaden rauskommen kann.

Danke im vorraus,

papan

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  Aushändigung originaler Urkunden / JA-Unterhaltstitel
Geschrieben von: Nappo - 17-09-2012, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Ich habe eine wichtige Frage !

Wenn die Exe mir die ORIGINAL-TITEL aushändigt (warum sie das tut, ist jetzt hier nicht wichtig), kann sie dann WIRKLICH nicht mehr vollstrecken ?

Oder gehört zwingend die gerichtliche Aufhebung der Titel dazu? Was wäre, wenn sie sich beglaubigte Kopien anfertigen läßt?

Also nochmal : Ich bekäme von der Ex die Oiginale. Ist danach eine Vollstreckung noch möglich oder nicht?

Müsste ich DRINGEND wissen! Danke!

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  Hasenfuss und Folgen
Geschrieben von: Pennfred - 17-09-2012, 09:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (233)

Hallo zusammen,

ich habe meinen Hasenfuss gemacht und die Zahlung an die Ex eingestellt. Nach 10 Tagen hat sich Ihr Anwalt bei meinem gemeldet und sofortige Zwangsvollstreckung angedroht sowie Strafantrag.
Wuerde mich mal interessieren wie das mit dem Strafantrag in Frankreich, Deutschland und dem Rest der Welt ist. Ich habe ja Europa verlassen und meine zurueckgebliebenen Konten sind im Minus, also da gibt es nichts zu holen.
Ich halt Euch mal auf dem Laufenden wie es weitergeht.

Gruss

Pennfred

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  Titulierung - zeitlich begrenzt auf 5 Jahre - dynamisch 128%
Geschrieben von: Tigerfisch - 15-09-2012, 19:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo,

habe dem JA einen Titel angeboten über 5 Jahre, dynamisch auf 128%. JA Frau ist einverstanden und sagt wenn meine Exe zustimmt ist alles easy. Was meint Ihr, die JA Frau bereitet die Urkunde jetzt so wie vorgeschlagen vor und ich soll dann unterschreiben. Danach wird die JA Frau den Titel mit der Exe besprechen und wenn die Exe einverstanden ist, ist der Titel angenommen. Soll ich unterschreiben?

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  Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß
Geschrieben von: Nappo - 15-09-2012, 14:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Ich habe am Montag morgen sowieso einen Telefontermin mit meinem (und Campers) Anwalt.

Heute am Samstag, erreicht mich ein Brief des Gerichts, ich solle am 20.09. zum Termin erscheinen. Es sei der Widerruf der Bewärung wegen Auflagenverstoß zu prüfen.

Unlängst sandte ich dem Gericht umfangreiche Bewerbungsunterlagen, ARGE.-Unterlagen etc.
Der Richter kann mich begründetermaßen nicht leiden ;-) Er hat ja auch schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde etc. von mir kassiert.

Am 26.09 habe ich erneuten Termin vor Gericht wegen dem 170er, weshalb mein Anwalt anreist. Bis heute hat man ihm nicht bestätigt, dass Er als Pflichtverteidiger zugelassen würde. Er hat unlängst nochmals erinnert.

Ich vermute, das Amtsrichterlein will vor dem 26.09. den Sack zu machen. Soweit ich informiert bin, kann man aber auch gegen die Aufhebung der Bewährung Widerspruch einlegen ?

Ab dem 01.10. habe ich einen neuen Job. Davon wissen die aber noch nichts.

Wie seht Ihr das. Wie sollte ich nach Meinung des Forums am Besten vor gehen unabhängig meines Telefonats mit dem Anwalt.

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  Hilfe
Geschrieben von: xxy - 14-09-2012, 18:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (61)

erstmal danke schön für den sehr informativen Trennungsfaq.
Gehöre leider zu den männern die versucht haben alles auszusitzen und stehe jetzt defacto vor vollendeten Tatsachen. Folgendes Problem: Meine Frau besteht seit geraumer zeit auf eine wie sie sagt zeitweise Trennung um sich klar zu werden wie es weiter gehen soll. haben dies auch mal 3 Tage versucht in denen ich zu meinen Eltern gegangen bin, dies ging aber nicht auf längere Zeit da die wohnliche Situation dies nicht zuließ. Bin dann also wieder zurück.
Danach entspannte sich die Situation wieder etwas, aber seit einiger zeit ist die situation, auch ihre psychische eskaliert.
sie befindet sich und befand sich auch schon früher einmal in psychologischer behandlung.
Den Ausslöser für unsere Eheprobleme hier jetzt wiederzugeben würde zu lange dauern, aber ich bin natürlich an allem Schuld. Wir schreien uns auch nicht an sondern es ist eher ein totschweigen. gespräche sind aber leider nicht möglich da diese in Streit ausarten.
Wir haben 2 kinder im Alter von 3 und 6 jahren.
Jetzt ist sie heute mit den Kindern zu ihren Eltern zum übernacheten gegangen natürlich ließ sie mich im dunkeln wie lange das sein soll.
dann kamen eben meine Schwiegereltern nochmal alleine bei mir vorbei um mir zu eröffnen das meine Frau bei einem Anwalt war und ich morgen einen Brief mit einer fristsetzung bis Freitag bekomme, wahrscheinlich zum verlassen der Wohnung.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten bzw. was könnte da in diesem brief auf mich zukommen.
Hoffe irgendwer kann mir Ratschläge geben was ich tun soll, und wie ich mich verhalten soll.
Entschuldigt die vielen Fehler bin etwas aufgeregt.
Hätte mich mal vorher darauf vorbereiten sollen.

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  Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips
Geschrieben von: webmin - 14-09-2012, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (68)

Hallo Leute,
nun ist eingetroffen, woran ich nicht so recht glauben wollte.
nachdem ich vom AG zur Zahlung von 100% Unterhalt nebst dem aufgelaufenen Unterhalt verurteilt worden bin, zog ich nun vors OLG.
Das Urteil ist noch nicht raus, aber der Tenor war deutlich:
Zahlen und freundlich sein!
Die Argumente des Richters zogen sich von "nicht substanzieller Erwerbsbemühungen" bis hin zu fiktiven Erwerbseinkommen nicht zuletzt über das Zusammenleben mit meiner LGin hin.
Ich habe denen 117 Bewerbungen(echte!) aus einem Zeitraum von 4 Monaten(Arbeitslos) vorgelegt. Darüber hinaus 5- 10 Bewerbungen pro Monat in der Erwerbszeit.
Aus der Zeit vor der Unterhaltspflicht hatte ich Bewerbungen vorgelegt, um zu zeigen dass ich schon immer bemüht war mein geringes Einkommen(zunächst damals 1250€ br.) aufzubessern.
Zusätzlich hatte ich damals über 50km(1 Weg) zur Arbeit.
Nach einer Arbeitslosigkeit von ca 6 Monate bekam ich Arbeit bei einem freien Träger des Jugendamtes.
Mein Bruttoeinkommen beträgt nun 1700€ ,die Fahrstrecke zur Arbeitsstätte ist 35km.
Ich möchte meinen beruflichen Werdegang hier nicht breittreten um damit nicht wiedererkannt zu werden. Der "Feind" liest mit!
Jedenfalls hatte der Richter gemeint dass man in meiner Branche durchaus mehr hätte verdienen können.
Das mir das nicht gelungen war, ist auf meine mangelhafte Bewerbungsart zurückzuführen.(Bemerkung: Diese sind mit einem Bewerbungscoach von der Arge entstanden und waren von recht hoher Qualität)
Dass ich seit 20 Jahren nie mehr verdient hatte, interessierte niemand.
Vielmehr berief man sich auf ein hohes Bruttoeinkommen, welches ich kurzzeitig bezog, als ich heiratete und LStKlasse 5 bekam,da meine Ex-Frau Beamte ist. Dass ich mit meinem Chef eine Nettolohnabrede hatte, interessierte niemand.
Dann "mukierten" sie sich darüber dass die monatlichen Bewerbungen in einem kleinen Zeitrahmen geschrieben wurden.(Bemerkung: Sie wurden erst alle dem Bewrbungscoach vorgelegt, ergänzt, verbessert und dann abgeschickt).
Mein Bewerbungsradius(50- 60km) war denen zu klein.
Immer wenn ich(oder mein RA) dieses erklärte, gingen sie zur nächsten Drohkulisse über.
Nach dem "fiktiven" Einkommen gingen sie dann zum finalen Schlag über und senkten mein Selbstbehalt um 20% durch das Zusammenleben mit meiner LGin ohne weiter ihre Einkommenssituation zu prüfen. Auch meine Anmerkung dass sie mit ihrem 15-Jähr. bei mir mit im Haushalt lebe, lief ins Leere.
Bemerkung: VKH ohne Ratenzahlung habe ich bewilligt bekommenHuh
Es ist mir wichtig, dass alle Väter die sich demnächst in eine ähnliche Situation befinden, dass ihnen dasselbe passieren kann.
Es ist mit Absicht nicht vollständig da ich mich nicht verraten möchte, da im selben Senat noch mein Umgang verhandelt wird.
So nun mein Begehren:
ich rechne ja nun damit, dass ich die volle Keule abbekomme, d.h. 5-Stellig aufgelaufene UH-Schulden + laufenden Unterhalt.
ich tendiere in meinem Fall auf Privatinsolvenz + SGBII-Aufstockung.
Folgende Parameter kann ich veröffentlichen:
Ich: 1700br.(ca.1100 neto), Fahrkilometer 35km(1 Weg) ,Kredit ,P-Konto, EV
LGin: 800-900 netto (Teilzeit) Fahrkilometer 12km
Sohn1 der LGin: 15 ,184€ Kindergeld
Sohn2 der LGin: knapp 18, wohnt derzeit bei seiner Oma zwecks Aufnahme einer Ausbildung, gemeldet bei seinem Vater(der keinen Unterhalt zahlt)
Wohnung(Elternhaus): 70qm ,Miete(300€) wird Cash (und per Dauerauftrag) an meinem Vater gezahlt.
Heizung ist Zentral und wird durch 4 Personen geteilt.(zw. 60 - 70€ pro Monat)
Strom wird ebenfalls so geteilt(kein eigener Zähler/ ca 60€ p/M)
Die restlichen NK habe ich gerade nicht im Kopf
Diese Aufstellung hat mein Vater bislang mir stets bescheinigt zwecks VKH.
Mein 3-Jähr. Sohn ist jeden Samstag 7 Stunden und ab Januar von Fr. Mittag bis Samst. Abend bei mir .
Sollte noch etwas fehlen bitte melden ,evtl. per PN.
Ich habe versucht bei Harald Thome auf der Seite mit seinem Bedarfsrechner mein Bedarf auszurechnen, was mir aber nicht so recht gelang.
Da ich weiss, dass es hier ein paar Experten dazu gibt, frage ich mal unverblümt ob mir jemand damit helfen kann.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit.
Danke.

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  Verfahrensgebühr usw.
Geschrieben von: Revolution - 13-09-2012, 13:39 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe wieder eine Frage.
Heute habe ich von der Landesoberkasse dir Rechnung für das Verfahren wegen KU und die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite erhalten.

Das ich vom Staat eine Rechnung für die Verfahrenskosten erhalte, ist ja in Ordnung.

Ich frage mich aber, ob das sein kann, dass der Staat die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite mit auf diese Rechnung setzen kann/ darf?
Müsste ich das nicht gesondert erhalten?

Ich werde auch auf keinen Fall diese Rechnung zahlen können, da ich dafür einfach nicht das Geld habe. Was kommt jetzt schon wieder auf mich zu....

Ich freue mich über jede Antwort

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  Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?;
Geschrieben von: iglu - 13-09-2012, 00:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

eigentlich habe ich mir die frage halbwegs selbst beantwortet, aber ich frage trotzdem.Wink

ich begehre mehr umgang, habe mutti auch in briefen dazu mit fristsetzung aufgefordert.
es warcauch bestandteil des gerichtlichen vergleichs, den umgang zu erweitern.

heute lief die frist aus und sie teilte mir telefonisch mit, dass sie damit einverstanden sei.

ABER natürlich hat sie die vereinbarung nicht wie gefordert unterschrieben zurückgesendet, sondern kommt mir mit wischi waschi:

"wir machen das mal zwei wochen so...dann müssen wir mal sehen, wie das läuft...dann sprechen wir mal und dann könnte es so oder so oder anders laufen."

jegliche verbindlichkeit im vorhinein lehnt sie ab.

ich hatte eigentlich erwartet, dass sie meine aufforderung ignoriert und habe dementsprechend die sprengköpfe scharf gemacht.

nun wird es aber argumentativ schwer, massiv auf mutti einzuprügeln, wenn sie in ihrer "güte" mehr umgang anbietet, nur eben nicht juristisch verbindlich und vollstreckbar.Wink

nach unserer trennungshistorie traue ich ihr nur von zwölf bis mittag.

nach meiner auffassung haben mein kind und ich anspruch auf eine verbindliche umgangsregelung.

ist das so? und wie sind die implikationen auf meine und ihre vkh?

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