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piercing bei einer 13 jährigen |
Geschrieben von: zwangszahler - 12-09-2012, 19:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Habe heute bei Facebook entdeckt dass meine 13 jährige Tochter ein Zungen- Piercing hat. Ich habe das Sorgerecht allerdings Dank
meiner Borderline Ex keinen Kontakt mehr zu meinen Kindern.
Nun meine Frage, ist das rechtens dass meine Ex so ein Piercing erlauben kann? Ich finde so ein Piercing bei einer 13 jährigen unmöglich.
Gruß
zwangszahler
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Warum ein Vater Pflegegeld bekommt..... |
Geschrieben von: Nappo - 12-09-2012, 16:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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...werden sich jetzt Einige fragen : Was soll der Qautsch ? Laßt Euch überraschen :
Ich war eben bei einem Freund. Hier kann man auch sehen, wie sehr man die deutsche Sprache samt Definition einzelner Begrifflichkeiten versaubeutelt hat, so das nur noch Kraut und Rüben besteht. Und geht es dann Richtung Familienrecht, wird's erst ganz bunt. Mir treibt es schon lange die Tränen in die Augen, wie z.B. "Stiefvater" definiert wird. Für mich war ein Stiefvater oder eine Stiefmutter immer erst dann "Stief-", wenn der Vater oder die Mutter mausetod ist. Basta. Alles andere ist Nonsens.
Zum Fall:
Ein Vater ist verheiratet und hat in seinem Haushalt 3 Kinder wohnen. 2 von seiner Ehefrau und 1 von der Exe. Nur das eben dieses Eine Kind NICHT von ihm abstammt, Er also nicht der leibliche Vater ist. Er weiß zwar, wer der Vater (unbekannter Aufenthaltsort) ist, aber die Ex behauptet, sie wisse nicht Wer der leibliche Vater ist.
Für dieses Kind bekommt also nun mein Kumpel KEINEN Unterhalt. Er ist ja nicht der Vater!
Also wollte Er Pflegegeld.
So sagt das Jugendamt :
Er bekäme auch kein Pfelegeld, weil :
1. Er mit der Exe verheiratet war und daher kraft damaliger Ehe nun in 1. Linie verwandt sei mit dem Kind . (Ich selbst habe die Definition von Verwandtschaft wohl auch etwas anders gesehen....)
2. Kindergeld gäbe es auch Keines, weil Er ja nicht der Vater sei. Es sei denn, die Verwandtschaft nach Punkt 1 würde bestätigt, laut Kindergeldstelle.
3. Die Ehefrau ruft bei einem anderen JA an (benachbarter Landkreis), das sagt : Die Verwandtschaft der 1. Linie würde mit dem 1. Tag der Scheidung enden. (Wieder diese seltsame Definition von Verwandtschaft), demzufolge ihm Pflegegeld zustünde. Es sei denn, Er hätte Unterhalt für das Kind gezahlt, weshalb Er dann als versorgender Teil "Stiefvater" wäre.
Demzufolge könnte doch die Bestätigung für die Kindergeldstelle überhaupt nicht gegeben werden ?
Also bekommt Er derzeit weder Kindergeld (ist beantragt) noch Pflegeld (wegen der Aussage des zuständigen JA).
Schön für ihn ist, dass Er natürlich KEIN Sorgerecht hat und auch nicht beantragen kann, weil Er ist ja nicht der Vater. Die Mutter kann es sich also jeden Tag wieder anders überlegen..... Natürlich nur zum Wohle des Kindes !
Der Richter meinte, das würde schon klar gehen, dass der Junge bei ihm wohne und Er dürfe auch mit ihm zum Arzt etc., aber mehr bräuchte Er ja nicht. (Lachnummer.....)
Na, Wer blickt noch durch ?
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Unterhalt vom Australier |
Geschrieben von: aussie - 12-09-2012, 10:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo leute!! Könntet ihr mir vielleicht weiterhelfen?
Zu meiner Situation: der Vater ist Australier und lebt in Australien. Ich wollte unser Kind hier in D gebären. Habe Antrag auf ALGII gestellt, wegen Krankenkasse.
Wir haben die Vaterschaftsanerkennung gemacht, damit das Kind australische Staatsangehörigkeit bekommt. Jetzt hat das Amt ihm einen Brief und den Antrag geschickt(Adresse ist leider bekannt, habe sie dummerweise selber angegeben, aber ohne Beweise) mit der Bitte nach §1605 Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen. Und es wird mit einer Stufenklage nach § 254 gedroht, falls er sich nicht meldet.
wie ich das jetzt aus dem Forum verstanden habe, können sie das gar nicht von ihm verlangen. Also soll er am besten garnichts tun? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dass die eine Klage einreichen? Und eigentlich kann er den Brief garnicht lesen da auf deutsch geschrieben.
Ich werde in ein paar Monaten zu ihm ziehen und den ALGII Antrag zurückziehen.
Was ist aber wenn wir irgendwann nach D reisen würden? Theoretisch schuldet er dem Staat Kindes- und Mutterunterhalt? Könnte es da Probleme geben?
Vielen Dank
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Betreuungsunterhalt deutscher Kindesmutter in Österreich vollstreckbar? |
Geschrieben von: John Smith - 12-09-2012, 02:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
nach österreichischem Gesetz gibt es keinen Betreuungsunteltsanspruch für Mütter unehelicher Kinder?! soweit korrekt?
Kann die Mutter des Kindes, beide Deutsche, diesen Anspruch bei dem österreichischen Vater, der auch in Österreich lebt geltend machen?
Kindesunterhalt versteht sich von selbst.
Aber wenn ich von dem Auslandsunterhaltsgesetz §61 bezugnehmend auf das Haager Übereinkommen von 2. Oktober 1973, Kapitel II Art4 Abs2. ausgehe, können keine Ansprüche geltend gemacht werden, dessen Rechtsmittel nicht im Ursprungsland des Verpflichteten bestehen.
Österreich hat nun das Haager übereinkommen von 1973 nicht unterzeichnet, und näheres dazu - sprich: geltend machen von Ansprüchen aus dem Land des Antragstellers in das Land des Verpflichteten wo das Gesetz diesen Anspruch nicht vorsieht - habe ich bisher nicht angefunden.
Welches Recht hat nun recht?
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Unterhalt für behinderten Volljährigen, Titel befristet? |
Geschrieben von: Gekko - 11-09-2012, 19:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (92)
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Hallo Foris.
Kann mir von euch einer sagen, ob UH-Titel befristet ist?
Ich stelle den Wortlaut mal online.
Ursprünglicher Titel:
Ich verpflichte mich, diesem Kind ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres den Regelunterhalt zu zahlen und unterwerfe mich der Festsetzung diese Unterhaltbetrages in Verfahren nach den §§ 642a, 642b, 642d ZPO.
Zur Abwendung der erstmaligen Festsetzung der Unterhalbetrages verpflichte ich mich, dem Kind
ab XX.XX.XXXX 256.- DM
ab XX.XX.XXXX 318.- DM
ab XX.XX.XXXX 383.- DM monatlich im voraus zu zahlen und unterwerfe mich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung.
So weit klar. Befristet und statisch.
Dynamisierung:
1. Ich bin verpflichtet, aufgrund der Urkunde des AG XXXXX vom 15.02 1995, UR-NR. XXX dem Kind XXX , derzeit den Regelunterhalt zu zahlen.
2.Ich verpflichte dem mich, unter Abänderung des vorgenannten Titels dem vorgenannten Kind einen laufenden, monatlichen, monatlich im voraus bis zum 1. eines jeden Monats fälligen an das Kind zu Händen seines jeweiligen gesetzlichen Vetreters zahlbaren Unterhalt von 239.- DM für die Zeit vom 01.07.1998 bis zum 30.06.1999 und ab 01.07.1999 in Höhe von 100% des jeweiligen Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe zu zahlen.
Titel ist jetzt dynamisch. Besteht ursprüngliche Befristung noch?
Mein Sohn wird im Dezember 18.
WIE und WANN würdet ihr aktiv?
Dank an ALLE
Gekko
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Brauch ne schnelle Hilfe !!!! |
Geschrieben von: IPAD3000 - 11-09-2012, 12:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Meine Lage ist verzickt, seit der Trennung vor 1,5 Jahren nur noch Stress mit den Ex'en etc. Ich bin wegen Depri und Burnout krankgeschrieben, morgen ist mal wieder ne Verhandlung und ich bekomme hier voll den Flash, bin völlig zittrig und ausgelaugt und kriege nichts auf die Reihe, lauf nur im Kreis, würde mich am Liebsten selbst einliefern. Mein Depri schlägt gerade volle Pulle zu und ich könnte aus dem Fenster springen ...
Was tue ich, meinen Anwalt anrufen, ich kann morgen nicht ?
Kann ein Arzt prozessunfähig schreiben ?
Wer war schon in so einer Lage ???
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Mein Termin beim JA zur Unterschrift der neuen Urkunde |
Geschrieben von: steffen27x - 11-09-2012, 10:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Guten Morgen,
zuerst möchte ich mich bei euch für eure Hilfe bedanken, die man auch als stiller Mitleser hier bekommt. Ist gerade in Internetforen nicht immer üblich. Besten Dank!
Heute hatte ich meinen Termin beim JA zur Änderung des Unterhaltstitels von 107 % Regelbetrag auf 105 % Mindesteinkommen.
Die Mitarbeiterin war richtig freundlich zu mir. Hätte ich nicht gedacht. Zumindest bis ich gesagt habe, dass es meinerseits noch ein paar Punkte zu klären gibt. Dann war der Ton schlagartig anders.
Ich bin ohne Unterschreiben der neuen Urkunde, dafür aber mit nicht netten Worten der JA Mitarbeiterin, wieder raus.
Ich hatte drei Punkte, die ich klären wollte. Die mir vom JA aber alle nicht gewähr worden sind.
- Rückgabe der alten vollstreckbaren Urkunde
- Einstufung in Stufe 1 der DD-Tabelle (1497 €) Einkommen
- Befristung des Titels auf das 18. Lebensjahr
Befristung:
Dass das JA sich dazu nicht bereit erklären muss, war mir klar. Aber ein Versuch ist es trotzdem Wert. Wurde aber strikt und in einem heftigen Tonfall abgelehnt.
Einstufung in Stufe 1:
Da mein Einkommen unter 1500 € liegt, bin ich der Meinung ich muss auch nur Stufe 1 zahlen. Also 272 € für ein Kind im Alter von 6 - 11. Die Dame hat mir allerdings erklärt, dass die DD-Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten Kindern ausgeht, da dies nicht der Fall ist, kommt man automatisch in Stufe 2.
Per Googlesuche habe ich eben auch gefunden, dass es wohl so richtig ist. Naja nicht so toll, aber zum Glück nicht ganz so tragisch.
Rückgabe des alten Titels:
Der für mich wichtigste Punkt wurde mir komplett verwehrt. Mit der Begründung, dass das Kind der Inhaber des Titels ist und dieses ja schließlich immer daraus vollstrecken kann.
Aber es gibt doch dann den neuen Titel, aus dem vollstreckt werden kann. Ich bin persönlich nicht bereit ohne Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des alten Titels einen neuen zu unterschreiben.
Denn ich bezahle seit der letzten Aufforderung 282 € pünktlich und regelmäßig. Stufe 2, also 291 €, bin ich ja auch bereit zu zahlen, habe auch schon die Differenz für den laufenden Monat überwiesen.
Also der Zahlbetrag, der mit der neuen Urkunde festgehalten werden soll, wird von mir bezahlt.
Ich habe um Fristverlängerung gebeten, wenn wir beim neuen Termin uns nicht einig werden, was die Rückgabe des Titels betrifft, was meint ihr so erfahrungsgemäß, wird geklagt?
Könnt ihr mir hierbei nochmal helfen?
Habe ich ein Recht auf Herausgabe, oder ist das "ermessenssache"? Gibt es dazu Urteile?
MfG
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Forderungen Jugendamt |
Geschrieben von: der_fragende_2012 - 09-09-2012, 21:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Liebes Forum,
ich habe zwei Kinder adoptiert. Tochter ist bereits volljährig, verheiratet und kein Problem. Der Sohn wurde nach der Trennung von der Kindsmutter vernachlässigt und landete in einer Einrichtung der Jugendhilfe. Die Story also in gaaanz kurz.
Vom JA bekam ich 2010 einen Auskunftsbogen, habe mich erklärt und bis April diesen Jahres einen mit dem Jugendamt über Anwalt frei vereinbarten Betrag bezahlt. Ich erhielt ein Schreiben:
Die gewährte Hilfe nach SGB wurde zum 30.3.12 beendet. Ab diesem Zeitpunkt ist von Ihnen kein laufender Kostenbeitrag mehr zu leisten.
Nun erneuter Fragebogen - es soll wohl in die nächste Runde gehen. Hintergrund meines Problems ist, dass das von der Mutter instrumentalisierte Kind (CONTRA gegen mich) den Kontakt zu mir seit 3 Jahren nicht mehr hat (er ist jetzt 17). Das Jugendamt hat mir seit Beginn der Maßnahmen (2009) auch auf Anfragen zur Akteneinsicht keinerlei Auskunft über Maßnahmen, Gesundheitszustand, Aufenthaltsort oder Kontaktdaten gegeben. Auch die Akteneinsicht wurde vollständig (meinem Anwalt !) verwährt.
Ich wäre dankbar für einen Erfahrungsaustausch: Das Zitat verstehe ich so, das ich keine Zahlungen mehr leisten muß - gilt das nur für bestimmte Maßnahmen, oder warum wird erneut nach Einkünften gefragt ?
Nach meinem Rechtsempfinden muß mir das JA eine Auskunft geben - wenigstens im Groben. Ich bin nicht sorgeberechtigt, aber theoretisch umgangsberechtigt, was ich nicht geltend machen will, da der Junge alles abgelehnt hatte. Im Augenblick: Zahlen Sie bitte, aber Sie haben keinerlei Rechte !
Freue mich über Anregungen !
Willi
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Fragen zu Geldtransfer, Termine und Vertragspflichten vor Ausland |
Geschrieben von: newborn2012 - 07-09-2012, 18:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Vorweg: Ich habe Detlefs Bibel nicht nur 1x gewälzt und bin ihm für alles sehr dankbar. Trotzdem habe ich noch das ein oder andere Problem.
I.:
Mit dem Geldtransfer habe ich irgendwie noch so meine Verständnis-/Umsetzungsprobleme.
Wenn ich alles so mache, wie Detlef es geschrieben hat und das Konto in Österreich eröffnet habe, liegt da quasi mein gesamtes Haben - weit weg von mir auf einem Konto mit meinem Namen.
Wenn ich dann also an meinem Ziel angekommen bin und ein Girokonto eröffnet habe, schreibt Detlef, sollte ich via Onlinebanking das Geld ins Zielland transferieren.
Aber was dann....?
Abheben und vergraben? Dann hätte ich es quasi auch in der Tasche mitnehmen können.
Ist der Gedanke falsch, dass, wenn meine Bleibe irgendwann einmal auffliegen sollte, bei einem Pfändungsversuch auch im Ausland die mir zugeordneten Konten als erstes abgegrast werden?
Ist es denn so utopisch mit Geld am Mann den Weg ins Zielland anzutreten, gerade, wenn man wie ich, auch wenn es ein recht weiter Weg ist, nicht das Flugzeug benutzen möchte?
Ich hoffe, ihr versteht meine Gedankengänge ein wenig.
II.:
Mir machen die demnächst wachsenden Unterhaltsschulden gar nicht mal die größten Bauchschmerzen.
Viel mehr die Ungewissheit, was mit plötzlich nicht mehr bedienten Mobilfunkverträgen, Dispoüberzug bei der Hausbank, zeitlich gebundenen Versicherungen etc. passiert.
Natürlich erfolgt vor Abgang eine Kündigung der betreffenden Verträge, welche aber ja bekanntlich wie z.B. beim Handy erst sehr viel später , nämlich nach dem Ablauf der 2 Jahre, greift.
Wie wird es sein. Ist es eine Überbewertung meines kleinen Lichtes, dass die Unternehmen selber Nachforschungen anstellen und vielleicht ein Großunternehmen andere Möglichkeiten besitzt?
III.:
Meine Trennung ist nunmehr 2 Jahre zurück, ich bin jedoch noch immer nicht geschieden. Terminiert ist die Scheidung und der finale Todesschuss (Betr.-Unterhalt bis an die Pfändungsgrenze) für Dezember.
Die Ladung wurde mir selbstverständlich zugestellt.
Spricht irgendwas dagegen, dem Richter formlos, wie in Detlefs Bibel beschrieben, mitzuteilen, dass man ausgewandert ist und basta, oder ist es ratsamer, den Termin abzuwarten und einen vollstreckbaren Beschluss und die Scheidung entgegenzunehmen.
VIELEN DANK FÜR EURE HILFE.
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