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Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips
#1
Hallo Leute,
nun ist eingetroffen, woran ich nicht so recht glauben wollte.
nachdem ich vom AG zur Zahlung von 100% Unterhalt nebst dem aufgelaufenen Unterhalt verurteilt worden bin, zog ich nun vors OLG.
Das Urteil ist noch nicht raus, aber der Tenor war deutlich:
Zahlen und freundlich sein!
Die Argumente des Richters zogen sich von "nicht substanzieller Erwerbsbemühungen" bis hin zu fiktiven Erwerbseinkommen nicht zuletzt über das Zusammenleben mit meiner LGin hin.
Ich habe denen 117 Bewerbungen(echte!) aus einem Zeitraum von 4 Monaten(Arbeitslos) vorgelegt. Darüber hinaus 5- 10 Bewerbungen pro Monat in der Erwerbszeit.
Aus der Zeit vor der Unterhaltspflicht hatte ich Bewerbungen vorgelegt, um zu zeigen dass ich schon immer bemüht war mein geringes Einkommen(zunächst damals 1250€ br.) aufzubessern.
Zusätzlich hatte ich damals über 50km(1 Weg) zur Arbeit.
Nach einer Arbeitslosigkeit von ca 6 Monate bekam ich Arbeit bei einem freien Träger des Jugendamtes.
Mein Bruttoeinkommen beträgt nun 1700€ ,die Fahrstrecke zur Arbeitsstätte ist 35km.
Ich möchte meinen beruflichen Werdegang hier nicht breittreten um damit nicht wiedererkannt zu werden. Der "Feind" liest mit!
Jedenfalls hatte der Richter gemeint dass man in meiner Branche durchaus mehr hätte verdienen können.
Das mir das nicht gelungen war, ist auf meine mangelhafte Bewerbungsart zurückzuführen.(Bemerkung: Diese sind mit einem Bewerbungscoach von der Arge entstanden und waren von recht hoher Qualität)
Dass ich seit 20 Jahren nie mehr verdient hatte, interessierte niemand.
Vielmehr berief man sich auf ein hohes Bruttoeinkommen, welches ich kurzzeitig bezog, als ich heiratete und LStKlasse 5 bekam,da meine Ex-Frau Beamte ist. Dass ich mit meinem Chef eine Nettolohnabrede hatte, interessierte niemand.
Dann "mukierten" sie sich darüber dass die monatlichen Bewerbungen in einem kleinen Zeitrahmen geschrieben wurden.(Bemerkung: Sie wurden erst alle dem Bewrbungscoach vorgelegt, ergänzt, verbessert und dann abgeschickt).
Mein Bewerbungsradius(50- 60km) war denen zu klein.
Immer wenn ich(oder mein RA) dieses erklärte, gingen sie zur nächsten Drohkulisse über.
Nach dem "fiktiven" Einkommen gingen sie dann zum finalen Schlag über und senkten mein Selbstbehalt um 20% durch das Zusammenleben mit meiner LGin ohne weiter ihre Einkommenssituation zu prüfen. Auch meine Anmerkung dass sie mit ihrem 15-Jähr. bei mir mit im Haushalt lebe, lief ins Leere.
Bemerkung: VKH ohne Ratenzahlung habe ich bewilligt bekommenHuh
Es ist mir wichtig, dass alle Väter die sich demnächst in eine ähnliche Situation befinden, dass ihnen dasselbe passieren kann.
Es ist mit Absicht nicht vollständig da ich mich nicht verraten möchte, da im selben Senat noch mein Umgang verhandelt wird.
So nun mein Begehren:
ich rechne ja nun damit, dass ich die volle Keule abbekomme, d.h. 5-Stellig aufgelaufene UH-Schulden + laufenden Unterhalt.
ich tendiere in meinem Fall auf Privatinsolvenz + SGBII-Aufstockung.
Folgende Parameter kann ich veröffentlichen:
Ich: 1700br.(ca.1100 neto), Fahrkilometer 35km(1 Weg) ,Kredit ,P-Konto, EV
LGin: 800-900 netto (Teilzeit) Fahrkilometer 12km
Sohn1 der LGin: 15 ,184€ Kindergeld
Sohn2 der LGin: knapp 18, wohnt derzeit bei seiner Oma zwecks Aufnahme einer Ausbildung, gemeldet bei seinem Vater(der keinen Unterhalt zahlt)
Wohnung(Elternhaus): 70qm ,Miete(300€) wird Cash (und per Dauerauftrag) an meinem Vater gezahlt.
Heizung ist Zentral und wird durch 4 Personen geteilt.(zw. 60 - 70€ pro Monat)
Strom wird ebenfalls so geteilt(kein eigener Zähler/ ca 60€ p/M)
Die restlichen NK habe ich gerade nicht im Kopf
Diese Aufstellung hat mein Vater bislang mir stets bescheinigt zwecks VKH.
Mein 3-Jähr. Sohn ist jeden Samstag 7 Stunden und ab Januar von Fr. Mittag bis Samst. Abend bei mir .
Sollte noch etwas fehlen bitte melden ,evtl. per PN.
Ich habe versucht bei Harald Thome auf der Seite mit seinem Bedarfsrechner mein Bedarf auszurechnen, was mir aber nicht so recht gelang.
Da ich weiss, dass es hier ein paar Experten dazu gibt, frage ich mal unverblümt ob mir jemand damit helfen kann.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit.
Danke.
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#2
(14-09-2012, 14:14)webmin schrieb: Vielleicht gibt es eine Möglichkeit.

Die gibt es immer, aber nicht in den Bahnen des Unterhaltsrechts. Mit dem OLG jetzt ist dein juristischer Weg darin ohnehin zu Ende. Eine Berufung zum BGH wird entweder nicht zugelassen oder wäre sinnlos.

Die Grundsätze, destilliert aus zwei Generationen Erfahrungen von Trennungsvätern sind:

- Den Anforderungen des Unterhaltsrechts kann man in der Regel nicht entsprechen. Vielleicht eine Zeit lang, aber nie auf Dauer.
- Früher oder später kommt der finanzielle Zusammenbruch. Mal durch Krankheit, mal durch Jobwechsel, mal durch neue Trennung, mal durch besondere Erhöhungen, mal durch Auszehrungen... die Unterhaltspflichtigenkarriere endet in der Regel mit dicken roten Zahlen.
- All die Zappelei, die Hoffnung, jahrelange Bemühungen, bauen auf Gerichtsverfahren sind nur eine schmerzens, -verschleiss und stressreiche Verzögerung des Unvermeidlichen.
- Bis der Endpunkt tatsächlich eintritt, will es kein Vater "so recht glauben". Lieber glaubt er noch jahrelang an Recht, Gerechtigkeit, Möglichkeiten, Glück, konformes Verhalten, bravsein.
- Fazit: Sich sinnlose Mühen sparen, Restgeld sichern, ohne rummachen sofort in die Pleite oder mittels aufstockendes SGB den Staat selber zahlen lassen. Macht aber kaum einer, lieber noch ein paar Jahre stramme Bemühungen im Sinne der hohen Herrschaften. Siehe vorletzter Punkt.

An deiner Stelle würde ich das Urteil abwarten und dann mit dem Urteil, Gehaltszetteln und sonstigen Geldunterlagen zur ARGE marschieren, Details stehen ja genug im Forum dazu. Wenn du weniger Lust darauf hast, bleibt dir die kommenden Jahre das Leben mit dem Pfändungsfreibetrag - dafür würde ich mir beruflich aber nicht mehr einen abarbeiten.
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#3
Zitat:An deiner Stelle würde ich das Urteil abwarten und dann mit dem Urteil, Gehaltszetteln und sonstigen Geldunterlagen zur ARGE marschieren, Details stehen ja genug im Forum dazu. Wenn du weniger Lust darauf hast, bleibt dir die kommenden Jahre das Leben mit dem Pfändungsfreibetrag - dafür würde ich mir beruflich aber nicht mehr einen abarbeiten.
Danke für deine Antwort.
Gedanklich bin aber schon bei dir. Mein RA hatte mir immer Hoffnung suggeriert,ein paar Leute an meiner Seite ebenfalls.
Das "Aufstockmodell" gefällt mir ebenfalls, nur bin ich mir nicht sicher ob mein Bedarf so hinhaut.
Da gibt es ja schon einiges zu beachten, wie der fehlende Mietvertrag,meine LGin nebst Anhang, deshalb meine Frage.
Zu erwarten, dass die Arge mir meinen Bedarf vernünftig berechnet ist eher nicht.
Auch hier zahlreich zu lesen.
ich möchte nur vorbereitet sein und keine Fehler machen.
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#4
Viel mehr Möglichkeiten hast du nicht und der Gang zur ARGE ist kostenlos. Ein Mietvertrag ist keine Voraussetzung für Anrechnung, relevant ist was tatsächlich bezahlt wird und ob das realistische ist. Das Problem ist schon eher die Lebensgefährtin, die in der Bedarfsgemeinschaft mit drin ist. Muss man ausrechnen...
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#5
bei der Arge (oder SGB II Stelle) anrechenbares Einkommen feststellen lassen, Unterhalt zahlen und Aufstockung beantragen.
oder
Hinschmeissen, zwei Nebenjobs (einen auf Lebensgefährtin anmelden) -mglw. auch Aufstockung beantragen und bei Gericht beantragen, das fiktive Einkommen zu erhöhen, weil Du Deinem Kind etwas Gutes tun willst und fiktiven Unterhalt zu zahlen Dir keine Probleme bereitet.....
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#6
Zitat:bei der Arge (oder SGB II Stelle) anrechenbares Einkommen feststellen lassen
es ist NICHT zu erwarten dass sie zu meinen meinen Gunsten entscheiden.
ich wollte vorab wissen, ob oder was ich vorbereiten muss
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#7
Mein Gott,

wenn ich das so lese, dann kann ich gar nicht so viel essen, wie ich kotzen könnte.
Was hier in Deutschland in Puncto Unterhalt läuft, widerspricht einfach jedem gesunden Rechtsempfinden.
Das kann doch einfach nicht wahr sein.
Hat schon einmal jemand daran gedacht, solche Fälle bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen ?
In einigen anderen Bereichen hat das ja dann doch zu einem Umdenken in den deutschen Gerichtsstuben geführt.

Derzeit ist Deutschland definitiv kein Land, in dem man Kinder bekommen sollte.

Paul
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#8
(14-09-2012, 16:07)webmin schrieb:
Zitat:bei der Arge (oder SGB II Stelle) anrechenbares Einkommen feststellen lassen
es ist NICHT zu erwarten dass sie zu meinen meinen Gunsten entscheiden.
ich wollte vorab wissen, ob oder was ich vorbereiten muss
Du musst nichts vorbereiten.
Einfach bei der Arge einen Antrag auf Unterhaltsaufstockung stellen. Die drücken Dir dann vermutlich einen Stapel Papier in die Hand und Du musst die Dir gestellten Fragen beantworten.
Dann errechnen sie Dein anrechenbares Einkommen und stocken ggf auf -Punkt!
(Und du bedankst dich bei Herrn Richter Dr. N. für die nette Unterhaltsfiktion und bittest um Erhöhung derselben Angel )
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#9
(14-09-2012, 14:43)p schrieb: - Den Anforderungen des Unterhaltsrechts kann man in der Regel nicht entsprechen. Vielleicht eine Zeit lang, aber nie auf Dauer.
- Früher oder später kommt der finanzielle Zusammenbruch. Mal durch Krankheit, mal durch Jobwechsel, mal durch neue Trennung, mal durch besondere Erhöhungen, mal durch Auszehrungen... die Unterhaltspflichtigenkarriere endet in der Regel mit dicken roten Zahlen.
- All die Zappelei, die Hoffnung, jahrelange Bemühungen, bauen auf Gerichtsverfahren sind nur eine schmerzens, -verschleiss und stressreiche Verzögerung des Unvermeidlichen.
- Bis der Endpunkt tatsächlich eintritt, will es kein Vater "so recht glauben". Lieber glaubt er noch jahrelang an Recht, Gerechtigkeit, Möglichkeiten, Glück, konformes Verhalten, bravsein.
- Fazit: Sich sinnlose Mühen sparen, Restgeld sichern, ohne rummachen sofort in die Pleite oder mittels aufstockendes SGB den Staat selber zahlen lassen. Macht aber kaum einer, lieber noch ein paar Jahre stramme Bemühungen im Sinne der hohen Herrschaften. Siehe vorletzter Punkt.
Zielsicher zusammengefasst. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich 2008 mit 50k€ angetreten bin, um die 'Verhältnisse' zu regeln und meiner Tochter eine Zukunft oberhalb Afrikanischer Unterschicht zu ermöglichen.

Die 50 sind weg und alles, was ich in der Zwischenzeit verdient habe (ein vielfaches davon) auch - ich hatte mir extra einen neuen Job gesucht. Man hat mich pfänden lassen und ins Ausland vertrieben. Zusätzlich hat man bereits gezahlte Beträge neu tituliert und versucht bei meinem Arbeitgeber direkt zu pfänden.

Ende der Geschichte:
- die Schulden laufen weiter
- das Geld ist weg
- meine Tochter hat heute weniger Chancen als je zuvor
- die Kommunikation mit Gerichten und Behörden ist derart eskaliert, dass dort auch in Zukunft nichts mehr geht
- ich habe vier Jahre für die Tonne gearbeitet und gelebt und wollte die Wahrheit nicht sehen

Heute muss ich sagen, dass vor vier Jahren das einzig richtige Verhalten gewesen wäre, meine Kohle zu nehmen und mich im Ausland auszuruhen, bis irgendwer gesprächsbereitschaft zeigt. Diesen Tip habe ich von einem Rechtsanwalt (!) und von Kollegen aus diesem Forum bekommen - aber ich wollte es nicht wahr haben.

Konsequenz - der einzig richtige Rat ist, solange Geld da ist, nicht da zu sein und danach ggf. noch vom Leistungserbringer zum Leistungsbezieher zu werden - egal wie.
https://t.me/GenderFukc
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#10
Moin Web.

So sieht 's aus in Deinem Haus...
Eine Überschlagsrechnung:

Vorgaben:
Werktätiger 1:
Brutto 1700 €
Netto 1150 €

Werktätige 2:
Brutto 1100 €
Netto 813 €

Kind 1 (3)
Mindest-KU 225 €
im Haushalt 6/30 Tage

Kind 2 (15)
im Haushalt 30/30 Tage

Kind 3 (17)
Mindest-KU 334 €
im Haushalt 8/30 Tage

Warmmiete 360 €


Bedarfsberechnung:
337 € W1
337 € W2
44 € K1 (RL 251 € x 6/30 Tage)
287 € K2 (RL 287 € x 30/30 Tage)
77 € K3 (RL 287 € x 8/30 Tage)
100 € Fahrtkosten für Umgang
360 € Warmmiete
---
1541 € Grundbedarf


Einkommensberechnung:
W1:
1700 € Brutto
- Standardabgaben
---
1150 € Netto
-100 € Grundfreibetrag
-230 € Freibetrag für Erwerbstätige mit Kindern
-225 € Mindest-KU
---
595 € anr. Einkommen

W2:
1100 €
- Standardabgaben
---
813 € Netto W2
184 € Kindergeld
334 € KU
-100 € Grundfreibetrag
-190 € Freibetrag für Erwerbstätige mit Kindern
-334 € Mindest-KU
---
707 € anrechenbares Einkommen

1302 € anr. Einkommen gesamt


Leistungsberechnung:
1541 € Bedarf
-1302 € anr. Einkommen
---
239 € Leistungsanspruch, 'Aufstockung'


Ergebnis:
2720 € Zufluß (Einkommen + 'Aufstockung')
-360 € Warmmiete
-60 € Strom
-559 € KU
-100 € Fahrtkosten
---
1641 € zum Leben für 5 Personen, KU und Miete bereits bezahlt!!!

(Rundungsfehler möglich)
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#11
(14-09-2012, 17:24)Petrus schrieb: Konsequenz - der einzig richtige Rat ist, solange Geld da ist, nicht da zu sein und danach ggf. noch vom Leistungserbringer zum Leistungsbezieher zu werden - egal wie.

Petrus, das ist die bittere Wahrheit, verkürzt auf einen einzigen SatzSad
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#12
(14-09-2012, 19:00)Skipper schrieb: Eine Überschlagsrechnung:
...
(Rundungsfehler möglich)
Deine Berechnungen finde ich immer wieder spannend. Mach doch auch mal eine Rechnung auf, wenn Kind 1500 Netto verdient und für den Elternunterhalt aufkommen muß. Big Grin
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#13
(14-09-2012, 19:00)Skipper schrieb: Moin Web.

So sieht 's aus in Deinem Haus...
Eine Überschlagsrechnung:
diese Berechnung ist er aber nicht pfändungssicher!
Davon kann die UVK noch Rückstände pfänden!
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#14
Die Berechnung nicht pfändungssicher?
Wer sollte denn meine Berechnung pfänden wollen?
Big Grin
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#15
(14-09-2012, 19:31)Zahlmeister schrieb:
(14-09-2012, 17:24)Petrus schrieb: Konsequenz - der einzig richtige Rat ist, solange Geld da ist, nicht da zu sein und danach ggf. noch vom Leistungserbringer zum Leistungsbezieher zu werden - egal wie.

Petrus, das ist die bittere Wahrheit, verkürzt auf einen einzigen SatzSad

Stimmt und wird von mir auch so durchgezogen.
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#16
(14-09-2012, 19:00)Skipper schrieb: Moin Web.

So sieht 's aus in Deinem Haus...
....

Ergebnis:
2720 € Zufluß (Einkommen + 'Aufstockung')
-360 € Warmmiete
-60 € Strom
-559 € KU
-100 € Fahrtkosten
---
1641 € zum Leben für 5 Personen, KU und Miete bereits bezahlt!!!

(Rundungsfehler möglich)
schick das doch bitte nach einmal durch Deine Rechenmühle, skipper.

1. wenn auf Haushalt 'webmin' zugeschnitten, dann bleiben 1641 € für drei Personen und der Unterhaltsgläubiger klatscht in die Hände

2. unterstellst Du einen 5-Personenhaushalt (was für webmin aber nicht zutrifft) dann bleibt jedem Einzelnen weniger als das sozialrechtliche Minimum.

3. der Verdienst W2 sollte auch nicht mit einfließen, denn W2 hat nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun - allenfalls was die Haushaltsersparnis angeht.
W2 ist auch nicht auskunftspflichtig. Es geht nicht um ihr Kind!

Läßt sich das nicht auch ein wenig schuldnerfreundlicher darstellen?
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#17
(14-09-2012, 17:24)Petrus schrieb: Zielsicher zusammengefasst. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich 2008 mit 50k€ angetreten bin, um die 'Verhältnisse' zu regeln und meiner Tochter eine Zukunft oberhalb Afrikanischer Unterschicht zu ermöglichen.
50 Kiloeuro?! Davon kann ich zwanzig Jahre lang spartanisch und zehn Jahre lang gut leben. Hättest du deiner Tocher jeden Monat 200 Euro zugesteckt, dann wären das erst 10 Kiloeuro.
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#18
(15-09-2012, 08:03)Ibykus schrieb: 3. der Verdienst W2 sollte auch nicht mit einfließen, denn W2 hat nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun - allenfalls was die Haushaltsersparnis angeht.
W2 ist auch nicht auskunftspflichtig. Es geht nicht um ihr Kind!

Bei Aufstockung geht es nicht um Unterhalt nach BGB sondern um Sozialrecht nach SGB. Zur Bedarfsgemeinschaft gehört W2 dazu und muss mitgerechnet werden.

Ansonsten fehlt mir der Hinweis auf Einsatz des Vermögens. Wenn da was ist, ist es Essig mit Aufstockung.
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#19
(15-09-2012, 10:37)karlma schrieb: Ansonsten fehlt mir der Hinweis auf Einsatz des Vermögens. Wenn da was ist, ist es Essig mit Aufstockung.
Richtig. Man kriegt hier nur das, "was einem zusteht", wenn man alles, was man hat beizeiten verjuxt oder so an Freunde verteilt, dass dieser Rechtsstaat einen für "hilfsbedürftig" hält.
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#20
(15-09-2012, 10:12)Das Nerdliche Orakel schrieb:
(14-09-2012, 17:24)Petrus schrieb: Zielsicher zusammengefasst. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich 2008 mit 50k€ angetreten bin, um die 'Verhältnisse' zu regeln und meiner Tochter eine Zukunft oberhalb Afrikanischer Unterschicht zu ermöglichen.
50 Kiloeuro?! Davon kann ich zwanzig Jahre lang spartanisch und zehn Jahre lang gut leben. Hättest du deiner Tocher jeden Monat 200 Euro zugesteckt, dann wären das erst 10 Kiloeuro.
Laut Unterhaltstitel müsste ich ihr 2kCHF Kindesunterhalt plus staatl. plus betrbl. Kinderzulagen pro Monat geben - anfänglich 2430 kCHF plus X. Jetzt ist sie im Heim und es gibt erstmal garnichts mehr.
Mein Steuerberater hat gerade ausgerechnet, dass ich in 2010 ein negatives Netto-Einkommen hatte - 2011 ebenso. Unter diesen Umständen betrachte ich den null-Unterhalt als zivilen Widerstand.

Es musss aber nicht immer so extrem ablaufen, wie bei mir. Der Punkt ist das, was p geschrieben hat:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid86619

Sich dem zu Entziehen, ist ungefähr so wahrscheinlich, wie im Mittelalter eine Hexerei Anklage zu überstehen - das ist ernst gemeint und sollte sich jeder Unterhaltszahler bewusst machen.

Was sagte einst Friedrich Spee zum Hexenwahn: "Die Gefolterten sagen zu allem ja und weil sie dann nicht zu widerrufen wagen, müssen sie alles mit dem Tode besiegeln."
Und wie würde sich das im Bezug auf den Genderwahn lesen: "Die Männer zahlen, weil sie ohne Schuldbekenntnis dazu verurteilt wurden, und besiegeln damit ihren persönlichen Ruin."
Im Unterschied zum Mittelalter, in dem durch den Hexenwahn ganze Dörfer und Landstriche derart entvölkert wurden, dass häufig die Inquisition nur einmal ihrem schmutzigen Geschäft nachgehen konnte - die Leute kannten danach die Konsequenzen, fast jeder war betroffen und man wurde sich darüber bewusst, dass es jeden treffen kann - ist die Situation im Genderwahn perfider - es trifft vorzugsweise nur eine bestimmte Gruppe von Menschen, idR. Männer, und es wird mit dem "Kindeswohl" argumentiert, also etwas derart positivem, dass es das entstehende Leid der betroffenen Zahler vollständig verdrängt. Die langfristigen Folgen für die Kinder interessieren niemanden.

Deshalb ist mein Meinung inzwischen, dass Unterhalt schädlich ist - null Unterhalt gegen die Unterhalts und Familienzerstörer-Mafia. Erst, wenn die letzte Unterhaltsabzockerin einen Job und die letzte Unterhaltsrobe keinen Job mehr haben, ist das Wohl unserer Kinder gesichert.
https://t.me/GenderFukc
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#21
(15-09-2012, 11:47)Petrus schrieb: Jetzt ist sie im Heim und es gibt erstmal garnichts mehr.
Die Exe oder die Tochter?
(15-09-2012, 11:47)Petrus schrieb: Deshalb ist mein Meinung inzwischen, dass Unterhalt schädlich ist - null Unterhalt gegen die Unterhalts und Familienzerstörer-Mafia.
Das sehe ich genauso. Und das nicht nur bei Unterhalt.
(15-09-2012, 11:47)Petrus schrieb: Erst, wenn die letzte Unterhaltsabzockerin einen Job und die letzte Unterhaltsrobe keinen Job mehr haben, ist das Wohl unserer Kinder gesichert.
Dass die Unterhaltsabzockerin einen Job hat, ist gar nicht nötig. Die kann von dem, was bisher die Unterhaltsrobe erbeutet, locker mitfinanziert werden. Dann können die beiden Kaffee trinken, statt dir auf den Wecker zu gehen.
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#22
(15-09-2012, 10:37)karlma schrieb: Bei Aufstockung geht es nicht um Unterhalt nach BGB sondern um Sozialrecht nach SGB. Zur Bedarfsgemeinschaft gehört W2 dazu und muss mitgerechnet werden.
es geht um das anrechenbare Einkommen, dass der Unterhaltsaufstockung zugrunde gelegt wird.
Das geht auch der Arge nur etwas an, wenn eine sogenannte Einstehungsgemeinschaft zugrunde gelegt wird - der ich aber in jedem Fall widersprechen würde ...
Wenn zwei Menschen in einer Wohnung zusammen wohnen, bedeutet das noch nicht, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Ich würde versuchen, W2 ganz außen vor zu lassen.
Dann könnte m.W. nur 20% Ersparnis eingerechnet werden.
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#23
Es geht um Auslegung und Anwendung des § 7 SGB II.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Dazu dieses Urteil
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&sensitive

Ich bin in meiner Rechnung von einer 'Einstehungsgemeinschaft' ausgegangen.

Geht man NICHT von einer solchen Gemeinschaft aus, beteiligt W2 aber zur Hälfte an Warmmiete und Strom, dann:

Vorgaben:
Werktätiger:
Brutto 1700 €
Netto 1150 €

Kind (3)
KU 225 €
im Haushalt 6/30 Tage
Fahrtkosten für Umgang 20 €

Warmmiete anteilg 1/2 von 360 € > 180 €
Strom anteilig 1/2 von 60 € > 30 €

Bedarfsberechnung:
374 € W
44 € K (RL 251 € x 6/30 Tage)
20 € Fahrtkosten für Umgang
180 € Warmmiete
---
618 € Grundbedarf


Einkommensberechnung:
1700 € Brutto
- Standardabgaben
---
1150 € Netto
-100 € Grundfreibetrag
-230 € Freibetrag für Erwerbstätige mit Kindern
-225 € KU
---
595 € anr. Einkommen


Leistungsberechnung:
618 € Bedarf
-595 € anr. Einkommen
---
23 € Leistungsanspruch, 'Aufstockung'


Ergebnis:
1173 € Zufluß (Netto + 'Aufstockung')
-180 € Warmmiete
-30 € Strom
-225 € KU
-20 € Fahrtkosten Umgang
---
718 € zum Leben für 2 Personen

Schmeißt Web seine Liebste mit Kindern raus, dann wäre die Aufstockung 23+180, wären aber auch die Ausgaben höher, dann hätte er im Ergebnis nicht mehr Mittel, aber 'ne größere Hütte.

(Rundungsfehler möglich)
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#24
Zitat:Dann könnte m.W. nur 20% Ersparnis eingerechnet werden.
Meinst du die 20% aus den Unterhaltsleitlinien des OLG?
An dem Punkt sind wir ja vorbei.
Ich bin ja immer noch gespannt darüber wie sie das Urteil formulieren.
Die OLG Richter taten zunächst so, als hätte ich meine Erwerbsbemühungen nicht ausreichend dargelegt.Sie lagen beim Richter auf dem Stapel ganz unten. Mein RA musste ihn quasi "mit dem Kopf draufstossen".
Danach blätterte er gelangweilt ne Weile durch den Stapel(117 Bewerbungen und 33 Blatt Listen von Nachweisen von Bewerbungen.
Er gab ein paar negative Bemerkungen darüber ab und nannte es "nicht ausreichend" Außerdem gab es eine Aussage meiner Ex, die besagte dass ich mich, innerhalb unserer Ehe mich schon nicht ausreichend beworben hatte.
Auch könne ich in meinem "Job" durchaus wesentlich mehr verdienen und kreierte daraus ein Fiktives Einkommen.
Ich weiss nicht was diesen Richter dazu bewegt trotz der jüngsten Verfassungsurteile, so etwas zu urteilen.
Ich denke es ist die schlechte Rückgriffsquote von 14% in NRW.
Aber wie gesagt. Ich bin ja mal gespannt.(ohne mir was dabei zu versprechen)
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#25
Angesichts der ziemlich genau ausformulierten vielen BVerfG-Urteile zum fiktiven Einkommen solltest du die schriftliche Begründung genau lesen und damit abgleichen. Vielleicht ist dein Fall sogar für die BVerfG-Zielrichtung geeignet.
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