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Konto für das Kind |
Geschrieben von: IPAD3000 - 07-09-2012, 09:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo,
nachdem meine Ex bei der Bank auf Granit gestossen ist, als sie allein ein Konto für unsere Kinder eröffnen wollte, drängelt sie nun, ich solle SOFORT UNTRSCHREIBEN.
Typisch mal wieder, dass ich ein vorausgefüllten Kontoantrag von ihr bekomme wo sie selbst schon unterschrieben, aber das Kind noch nicht unterschrieben hat. Ich kann das Ding also nicht direkt zur Bank schicken, es muss nochmal über die Mutter "zurücklaufen". Und der traue ich zu, dass dann noch Antragsbestandteile geändert oder ergänzt werden.
Genauso traue ich ihr zu, dass sie sich bei "Bedarf" auch selbst am Konto unserer Kinder "bedienen" wird, sofern sie mal wieder "klamm" ist. Hat sie bereits mit den Sparschweinen so gemacht.
Sie hat dementsprechend angekreuzt:
Jeder Elternteil soll allein verfügungsberechtigt sein
Im "Normalfall" wäre das auch ok, da sie ja den Alltag mit den Kindern regelt und ich eigentlich aussen vor sein möchte, Wenn ich denn Vertrauen haben könnte, was ich nicht habe.
Was passiert wenn ich "Gemeinsame Verfügung" ankreuze ? Bekomme ich dann Stress, hat sie möglicherweise sogar Anspruch auf Alleinvertretung ? Schließlich leben wir ja getrennt.
Wirkt sich die gemeinsame Vefügung auf Geldgeschäfte des Kindes aus ? Oder es auch Sicht des Kindes gleichwertig zu benutzen ?
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Abzug vom Einkommen |
Geschrieben von: steffen27x - 07-09-2012, 08:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo,
in der FAQ heißt es
Zitat:Vom Einkommen abgezogen werden können je nach Oberlandesgericht meistens:
- 5% berufsbedingte Aufwendungen.
Dazu habe ich eine generelle Fragen. Mein Nettoeinkommen liegt inklusive Weihnachtsgeld bei 1497,- € Plus 33,- €, die vorher schon für die VWL abgezogen werden, hätte ich diese nicht, hätte ich also 1530,- € Netto.
Kann ich grundsätzlich diese 5 % geltend machen? Würden auch wirklich meine Fahrtkosten entsprechen.
Denn dann würde ich in die erste Stufe fallen. Wie in einem anderen Thread schon gesagt, will das JA eine Änderung des Titels, dann hätte ich eine bessere Verhandlungsposition.
MfG
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Umzug der KM |
Geschrieben von: rezrawchs ecila - 04-09-2012, 19:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Folgender Fall:
Kind, nichtehelich, knapp 3 Jahre alt, wohnhaft bei KM
gemeinsame Sorge, inkl. ABR
bisher kein Gerichtsstreit,
Trennung gut zwei Jahre her,
erfolgreiche Familienmediation mit schriftlicher Elternvereinbarung
zu Unterhalt und Umgang,
KM ist verbeamtete Lehrerin, seit 1. Geburtstag, 50% gearbeitet, ab
3. Geburtstag ca. 80%,
Kind hat sicheren Kindergartenplatz 45h/Woche
Folgende Änderungen treten jetzt ein:
KM zieht um, aber innerhalb des gleichen Stadtbezirks, zunächst mündlich,
dann auch per email mitgeteilt,
knapp 3km Distanz zum alten Wohnort, kein Hindernis für umfangreichen Umgang
mit Kind, wie bisher geübt
Fragen:
1. Nach 3. Geburtstag weiter BU fällig? Welche günstigere Konstellation
sollte herrschen, um keinen mehr zahlen zu müssen?
2. Wie wird sich die KM wohl verhalten, was ABR angeht? Einfach umziehen und ummelden, ohne Unterschrift von mir?
Mir Ummeldeformular zuschicken bzw. mich auffordern Vollmacht auszustellen, o.ä.?
Wie sollte ich mich verhalten? Vorab schon schriftlich Einverständnis erklären? // Ich bin ja auch einverstanden, Hintergrund der Frage ist der:
Kann ich mir jetzt einen Vorteil erkaufen, wenn die Mutter später einmal zu ihrem Liebhaber ans andere Ende Deutschlands oder Eurasiens ziehen will?
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Grenztrennung |
Geschrieben von: Lopico - 03-09-2012, 11:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Willkommen in Eurem Klub
Wir sind seit 13 Jahren zusammen, haben 2 Kinder (6 und 7 Jahren alt). Bevor das erste Kind kam habe ich ein Haus gekauft und Ihr die Hälfte überschrieben. Hypothek, Amortisation und Unterhalt sowie Nebenkosten und Telefonanschluss bezahle ich alles selber.
Meine Lebenspartnerin ist eine sehr schwierige Person, das geht in Richtung Borderliner. Sie kann plötzlich depressiv oder gewalttätig sein. Sie ging vor ein paar Jahren in Therapie. Sie hat mir schon zweimal das Gesicht so zerkratzt, dass mein Vorgesetzter (auch eine Frau) mir dringend geraten hat eine Anzeige zu machen. Wie auch immer nur ich bin in ihren Augen der alleischuldige für all ihr Unglück und Ungemach. Jetzt will sie sich definitiv trennen. Das ging natürlich nicht ohne einen totalen Ausraster von Ihrer Seite. Das nahm dann schon pathologische und schizofrene Züge an.
Unser Haus ist in der Schweiz, grenznah zu Deutschland. Da ich das Haus nicht verlassen will, wird sie in einer Wohnung nach Deutschland mit den Kindern ziehen. Sie ist die alleinige Erziehungsberechtigte da nicht verheiratet. Da diese Frau ohne mich als Ableiter eine Gefahr für die Kinder ist will ich wissen wie am besten vorzugehen ist:
Muss ich bei den schweizer Behörden oder bei den Deutschen vorsprechen. Sie hat sich bereits in der Schweiz abgemeldet, ist aber immer noch bei mir weil sie hofft ich gebe klein bei und ziehe aus meinem Haus aus, natürlich unter weiterführung sämtlicher Zahlungen.
Ist mir alles Wurst, ich will nur die Kinder haben und ihnen eine normale Erziehung ermöglichen. Was kann ich wo tun ?
Wenn sie wieder einmal austickt und ich nicht da bin sehe ich die Kinder sonst vielleicht im Bild wieder.
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Unterhalt in Bosnien |
Geschrieben von: Leutnant Dino - 02-09-2012, 18:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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In Bosnien gibt es generell keinen Unterhalt fuer Exfrauen. Der Kindesunterhalt liegt bei ca. 40 €, wobei viele Maenner diesen Betrag nicht zahlen koennen und eben weniger zahlen. Ich habe nicht herausfinden koennen, ob es eine Unterhaltspflichtverletzung gibt. Gefaengnis fuers Nichtzahlen ist nicht bekannt.
Gruesse aus Bihac/Bosnien
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Verwendung Zugewinn |
Geschrieben von: JahJahChildren - 01-09-2012, 01:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Moin zu später Stunde,
Folgende Überlegung: im Trennungsjahr wird ein liquidierbarer und verfügbarer Teil vom möglichen Zugewinn (Aktienfond) in einen Ausbildungsfond für das gemeinsame 2 Jährige Kind umgewandelt, und zwar einseitig und nicht abgesprochen, durch den unterhaltspflichtigen Umgangselternteil.
Konkreter Zugewinn ist nicht bekannt. Scheidungsantrag wurde noch nicht eingereicht.
KU wird regelmäsig und über 100% DT gezahlt.
Ist dieses Vorgehen durchsetzbar, oder wann und wo falle ich dabei auf die Klappe?
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UMGANGSREGELUNG BRÜDER 6M u 3 J |
Geschrieben von: Maminova - 01-09-2012, 01:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo Zusammen!
Erst Mal möchte ich mich entschuldigen für meine Deutsche Fehler. Auch nach so vielen Jahren in Deutschland, beherrsche ich die Sprache noch nicht perfekt.
So mein Fall: Ich habe vor 7 Monate den Ex offiziell verlassen (die Beziehung war schon länger tot) und 1 Monat später bin ich ausgezogen mit den 2 Kleinen Jungs (jetzt 6 Monate und fast 3 Jahre). Ich wohne 10’ von dem Vater entfernt. Nicht verheiratet. GSR.
Der KV will die Trennung nicht akzeptieren. „ Eine Trennung sei nicht zum Wohl der Kinder“. Er will seine Kinder immer bei sich haben. „ Sonst kann ich den Kindern kein gute Vater sein“ „ Ich lasse aus mir kein WE Vater machen“ (Er ist 50 St/Woche berufstätig und für die Erziehung war ich immer 24 St zuständig, er hat mal Windel gewechselt und aufgepasst)
Ich habe ihm noch nie den Umgang verweigert, im Gegenteil. Er nimmt den großen mittlerweile JEDEN WE von Freitag Nachmittag bis Montag wo er ihn zu Kita bringt. Der Große will seit 2 Monate nicht mehr zu ihn, schreit 30 Min vor dem Termin und 30’ nach dem ich trotzdem weg gegangen bin: „ ich will bei Mama bleiben!!!
Nur aus meine Initiative aus, nimmt KV den Kleinen in den Arm. Ich habe die letzte Zeiten ihm das Baby auf Spielplatz gebracht und mich mit dem großen beschäftigt oder bin ich kurz weg gegangen. ABER: Das Baby brüllt so bald ich mich entferne („krabbel Phase“!). Der große brüllt sobald ich wieder weg gehe mit dem Baby, und ohne ihn. („Eifersucht“ Phase!)
Ich weiß nicht zu recht wo und wie ich kämpfen soll/kann, und wo soll ich los lassen.
Ich will die Vater-Kind Beziehung nicht schaden im Gegenteil. Ich frage mich nur was die Kinder im Moment gut tut. Ich möchte nicht den Vater immer entgegen kommen nur weil er so leidet und weil ich Konfliktscheue bin und dabei die Bedürfnisse der Kinder aus dem Blick verlieren. Ich will aber auch nicht die Kinder „übermüttern“! Ich will halt den Kindern Halt geben, ohne sie fest zu halten!!! 
So meine Fragen zum Wohl der Kinder:
- welche altersgerechte Umgangsregelung würdet Ihr in unserem Fall vorschlagen?
- Ist ein Wechsel Modell nur für ein Geschwister Kind und noch so jung und noch bei nicht versöhnte Eltern gut?
- Ist es Ok wenn der große so lange von Mama UND Bruder getrennt ist? (Fr bis Montag)
- Tut es Klein Kindern wirklich gut die Übergabe durch Kita? Ist Sicherheitshafen Mama (oder Papa) zuerst bevor nächste Trennung nicht besser?
- Wie könnte der Umgang mit dem Baby besser verlaufen?
- Welche Regelung für Ferien, für Feiertage? (Der Vater will der Große für eine Woche nehmen).
- Wer macht die Eingewöhnung im Kiga im November? Der Vater wollte sich extra Urlaub dafür nehmen: Kind bei mir abholen, Kiga, bei Papa und dann wieder bei Mama. Ist es nicht zu viel Wechsel für eine Eingewöhnung?
Ich freue mich eure positive Erfahrungen zu lesen!!!
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Friedliche Elternschaft |
Geschrieben von: Maminova - 01-09-2012, 01:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Erst Mal möchte ich mich entschuldigen für meine Deutsche Fehler. Auch nach so vielen Jahren in Deutschland, beherrsche ich die Sprache noch nicht perfekt.
So mein Fall: Ich habe vor 7 Monate den Ex offiziell verlassen (die Beziehung war schon länger tot) und 1 Monat später bin ich ausgezogen mit den 2 Kleinen Jungs (jetzt 6 Monate und fast 3 Jahre). Ich wohne 10’ von dem KV entfernt. Nicht verheiratet. GSR.
- Er will die Trennung nicht akzeptieren. „ Eine Trennung ist nicht zum Wohl der Kinder“
- Wenn ich mal darauf hinweise was für die Kinder gut wäre, wird es ignoriert oder genauso dass Gegenteil gemacht. „ was bist du für eine Rabenmutter!“ „Du hast die Familie kaputt gemacht!“
- er erwartet von mir, dass ich zum Wohl der Kinder mit ihm lebe und dass wir an unsere Beziehung arbeiten. Die letzten 2 Jahre hatte er Kompromisse und Paartherapie abgelehnt.
- Er will seine Kinder immer bei sich haben. „ Sonst kann ich den Kindern kein gute Vater sein“ „ Ich lasse aus mir kein WE Vater machen“ (Er ist 50 St/Woche berufstätig und für die Erziehung war ich immer 24 St zuständig, er hat mal Windel gewechselt und aufgepasst)
- Wir haben keine schriftliche und feste Vereinbarung.
- Ich habe ihm noch nie den Umgang verweigert, im Gegenteil. Er nimmt den großen mittlerweile JEDEN WE von Freitag Nachmittag bis Montag wo er ihn zu Kita bringt. Der Große will seit 2 Monate nicht mehr zu ihn, schreit 30 Min vor dem Termin und 30’ nach dem ich trotzdem weg gegangen bin: „ ich will bei Mama bleiben!!!
- Nur aus meine Initiative aus, nimmt er den Kleinen in den Arm. Ich habe die letzte Zeiten ihm das Baby auf Spielplatz gebracht und mich mit den großen beschäftigt oder bin ich kurz weg gegangen. ABER: Das Baby brüllt so bald ich mich entferne („krabbeln Phase“). Der große brüllt sobald ich wieder weg gehe mit dem Baby, und ohne ihn. (Eifersucht Phase) UND „ich würde die Situation so herbei führen damit ich den Großen früher abholen kann“ UND „ es ist ihn sowieso zu wenig“ Er will seine Kinder IMMER bei sich haben.
- Er hat alle Kompromisse abgelehnt, sowie alle Beratungs- und Mediationsangebote. Wenn wir nicht streiten, schweigen wir.
- Ich möchte dass wir einen Elternvertrag unterschreiben und alles so präzise wie möglich besprechen. Aber er hasst jegliche Form von Abmachung und Abklärung. Er fühlt sich sofort eingeengt und bevormundet. Ich will kein Machtkampf und kein Rechtstreit, und schon gar nicht jahrelang. Ich brauche aber Klarheit und Vorhersehbarkeit. Ich weiß nicht zu recht wo und wie ich kämpfen soll/kann, und wo soll ich los lassen. Ich verstehe und habe Mitgefühl für die seelische Not in der er sich momentan befindet, und möchte gern ihn Zeit lassen, aber ich will mich nicht mehr beschuldigen lassen und weiter in Ungewissen bleiben.
Also meine Fragen zu friedlichen Umgang mit dem KV:
- Wer hat gute Erfahrung gemacht? Erkennt sich hier einen verlassene Mann, der aber später die Versöhnung mit KM geschafft hat?
- Was hat zu Frieden oder zu Eskalation beigetragen? Geduld? Schweigen? Abwarten? Nachgeben? Aufgeben? Gerichtliche Antrag zu Klärung des Umgangs?
- Hilft es die Kommunikation durch Anwälte übernehmen zu lassen oder soll ich persönlich dran bleiben? Worauf soll ich dann dabei achten?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
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Abänderung Titel zu meinen gunsten?! |
Geschrieben von: steffen27x - 31-08-2012, 20:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo zusammen,
ich habe hier schon ein Weilchen "still" mitgelesen und würde mich jetzt mal über Hilfe eurerseits freuen. Heute kam nämlich wieder ein Schreiben vom JA und ich bin ein wenig verwirrt. Aber jetzt erstmal zur Geschichte:
Ich habe mittlerweile eine 9 Jährige Tochter zu der ich keinen Kontakt habe. Ich habe damals nach der Geburt eine Urkunde über dynamischen Unterhalt in Höhe von 107 % unterschrieben, zeitlich nicht befristet. Ich habe jeden Monat den Unterhalt in voller Höhe und auch pünktlich gezahlt und einmal jährlich meine aktuellen Lohnabrechnung eingereicht.
Jetzt hat eine andere Mitarbeiterin des JA meinen Fall und der Ton in den Schreiben wird immer schäbiger. Plötzlich musste ich auch nur noch 102,5 % Zahlen, fand ich gut.
Vor ein paar Monaten wollten die plötzlich ein Auskunftsbogen mit (meiner Meinung nach teilweise völlig sinnlosen) Angaben; Verdienstbescheinigung, Bankverbindung, Einkommenssteuernachweis, Name und Einkommen meiner Partnerin... Ich habe daraufhin meine Lohnabrechnung übersandt. Zwischenzeitlich hat sich das JA bei meinem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen.
Heute kam dann der Brief, dass ich nach aktueller Berechnung in der Lage bin 105 % zu zahlen und ich zur Änderung der Urkunde einen Termin ausmachen soll.
Was mich jetzt verwirrt: Die haben eine Urkunde über 107 % und wollen freiwillig eine Änderung auf 105 %.
Und wie soll bzw. kann ich mich verhalten. Soll ich die neue unterschreiben, aber auf Rückgabe der alten bestehen? Kann ich die auch zeitlich befristen (2 Jahre oder bis zum 18. Lebensjahr)? Habe ich denn das Recht darauf zu bestehen, dass die alte Urkunde herausgegeben werden kann und habe ich das Recht auf Befristung? Denn da lese ich immer unterschiedlich Angaben im Netz.
Ich wollte mich auch bei einem Anwalt beraten lassen, aber da sind ein paar Finanzielle Dinge aufgetreten und es sieht echt mau aus momentan.
Würde mich über Hilfe von euch freuen.
Schonmal ein schönes Wochenende.
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Vaterschaft als Student |
Geschrieben von: michi - 31-08-2012, 15:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo Forum,
ich versuche mich kurz zu halten und alle Fragen aufzulisten die ich habe. Ich hatte mir schon einiges zurechtgelegt, stehe momentan aber etwas auf dem Schlauch.
Aus einer kurzen Bekanntschaft ist ein Kinder hervorgegangen. Der Vater bin ich, das ist inzwischen durch ein Vaterschaftstest erwiesen.
Momentan bin ich noch Student. Und es ist ja davon auszugehen, dass das Jugendamt will, dass ich den Titel gleich unterschreibe.
Für mich ergeben sich folgende Fragen:
- Wie werden ohne ein bisheriges regelmäßiges Einkommen die zu zahlenden Beträge errechnet?
- Wie läuft das genau mit einer Verhandlung und dem Streitwert? Angenommen das Jugendamt sagt ich solle 10 Euro zahlen, aber ich willige nur zu 8 ein. Heißt das, dass der Streitwert bei 2 Euro liegt?
- Ist es als baldiger Berufseinsteiger sinnvoll eine lange Laufzeit des Titels zu wählen (entgegen dem Tipp der FAQ), da davon auszugehen ist, dass in den ersten paar Jahren mein Gehalt steigen wird?
- Wie ist es mit Gehaltserhöhungen? Ich meine noch in Erinnerung zu haben, dass die Mutter alle zwei Jahre die Berechtigung besitzt, nach dem Einkommen des Vaters zu fragen. Muss sie da selbst in Aktion treten, oder tut das Jugendamt das von sich aus?
Das wären erstmal alle Fragen.
Ich bitte zu enschuldigen, dass ich über das Wochenende nicht mehr hier vorbeischauen werde.
Ich versuche mich etwas abzulenken und melde mich am Sonntagabend oder Montagfrüh wieder.
Falls Fragen eurerseits bestehen, dürfen diese selbstverständlich schon gestellt werden.
Ich wünsche ein schönes Wochenende
Mit freundlichen Grüßen
Michi
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