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  Mehrbedarfszahlung
Geschrieben von: Homersimpson - 22-08-2012, 13:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo Leute.Ein sehr schönes Forum habt ihr hier.Ich bin verheiratet habe 2 Kinder (Eins frisch geschlüpft) mit meiner Ehefrau und noch einen Sohn mit meiner Ex.Mit eben Dieser stehe ich eigentlich im Dauerstreit und es vergeht eigentlich keine Woche in der mir nicht wegen irgentwas die Galle überläuft...Ich hab schon in vielen Foren gestöbert aber auf meine Fragen hab ich bisher keine passenden Antworten gefunden und beim Jugentamt brauch man als Vater
auch nicht nachfragen.Aktuell hab ich unter anderem folgendes Problem:1.Meine Ex hat jetzt entdeckt das es ja einen so genannten "Mehrbedarf" gibt und lässt mich jetzt regelmässig an den Kosten teilhaben (zusätzlich zum regulären Unterhalt).Wenn es um eine Brille oder Zahnspenge o.ä.gehen würde hätte ich damit kein Problem,aber da sie ein
Fan der alternativen Medizin ist schleppt sie den Jungen von einem Heilpraktiker zum anderen und möchte gerne hälftig die Rechnungen bezahlt
haben.Die dort therapierten Sachen sind schulmedizinisch nicht anerkannt und meiner Meinung nach hausgemacht.Massiver Fehrnsehe/Playstationkonsum (Hach,der Junge kann sich garnicht konzentrieren und ist so nervös der muss doch was haben.)Bis jetzt hab ich Massagen und irgentwelche Therapien klaglos bezahlt weil ich keinen Streit wollte aber langsam nimmt es überhand zumal ich auch ein paar Monate in Elternzeit gehen will und meine Frau z.Z nicht arbeitet.Gibt es da irgentwelche Gesetze,Urteile,irgentwas wo geregelt wird wo ich überall extra die Geldkatze zücken darf? Problem/Frage 2:Macht es Sinn meinen Unterhaltstitel überprüfen zu lassen jetzt wo mein 3.Kind geboren wurde?
Ich zahle den mind.Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle aktuell 290€.Ich hab mal den Bedarf der 3 Kinder zusammengerchnet und komme unter meinen Selbstbehalt.Welche Rolle spielt da das Einkommen meiner Frau?
Ich hoffe ich habe mich halbwegs klar ausgedrückt. (Ich werd bei dem Thema immer etwas launisch)Über viele Beiträge würde ich mich freuen und habt Dank.

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  Scheidungstermin - OLG Termin Umgangsrecht schädlich ?
Geschrieben von: ArJa - 22-08-2012, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo.

Ich lebe seit dem 12.6.2011 getrennt und habe einen Monat vor Ablauf des Trennungsjahrs pünktlich meinen Scheidungsantrag einreichen lassen.

Verfahren Versorgungsausgleich ist mittlerweile geklärt, um Zugewinn / nachgehenden BU wird noch gestritten werden, weil meine Exe sich aus TU/ BU gern eine Art Leibrente sichern möchte.

Im parallel laufenden Umgangsprozeß habe ich gegen den ergangenen Skandalbeschluß des Fam.gerichts zum Übernachtungs-/Ferienumgang
mit meiner 8-jährigen Tochter mittlerweile Beschwerde vorm OLG Hamm einlegen lassen.

Verständlicherweise möchte ich so schnell wie möglich von dieser Person, die mir meine Tochter entfremden will, geschieden werden.

Nach meinen Infos wird das allerdings erst vollzogen, wenn alle Umstände geklärt sind.
Ich weiß natürlich nicht , wann das OLG den Beschwerdetermin anberaumt. Deshalb die Frage, inwieweit dennoch trotz OLG/ evtl.BGH Verfahren die Scheidung vollzogen werden kann... ???

Gruß
ArJa

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  Unternehmen
Geschrieben von: nicht_mit_mir - 22-08-2012, 09:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

hallo, ich lese hier schon seit einiger zeit im forum mit und benötige euren rat. ich möchte hier gar nicht großartig auf meine vorgeschichte eingehen, da dies ein eigenes thema werden soll.

kurze situation, ich bin aktuell noch verheiratet und habe eine tochter. in die ehe ging ich als angestellter und habe mittlerweile über die jahre mir eigene unternehmen aufgebaut (weiterhin immer noch angestellter). die eigenen unternehmen setzen sich aus gmbh (teilhaber) und ug´s (einige kleine firmen, wo ich öfters etwas mache) zusammen. kurz und knapp, finanziell geht es mir nicht schlecht.

da ich seit kurzem nun eine trennung vorbereite möchte ich natürlich so gut wie es geht meine unternehmen und somit meine existenz in deutschland schützen. hab ich irgendwie eine möglichkeit, meine firmen realistisch zu schützen, z.b. übertragung meiner anteile an andere firma (z.b. ltd oder gmbh) wo der inhaber ein guter freund oder familienangehörirge ist, welche mit wiederrum als geschäftsführer einstellen (gehalt am selbsterhalt), damit ich handlungsfähig bleibe.

kann man einen ehevertrag auch noch nachwirkend anfertigen?

gibt es irgendwelche ideen?

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  priviligiertes Kind?
Geschrieben von: JahJahChildren - 21-08-2012, 09:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Forum!

mal eine kurze Frage... folgender Fall

Kind (w, 19) geht noch zur Schule (Abi) will eigene Wohnung.
Vater arbeitet Vollzeit, Mutter Teilzeit und haben ein zweites Kind (m, 17, Schule)

Wenn Kind (19) nun auszieht, da es kein eigenes Zimmer hat (muss sie sich mit dem Bruder (17) teilen), wie hoch ist dann ihr Unterhaltsanspruch? Liegt der bei € 670? Wie sieht es mit Kindergeld aus?

Wenn Unterhaltsanspruch besteht (was ich glaube, aber von einem Dritten bestritten wird), wie stehen die Chancen, dass dieser durchsetzbar ist, wenn die Eltern mit verbleibendem Kind eine BG nach SGB II bilden? D.h. ihr Einkommen reicht nicht aus und sie müssen aufstocken.

Tochter (19) wird vom JC in die Elterliche Wohnung verwiesen und bekommt vom JC nur 80% Regelbetrag OHNE Kdu.

Der Dritte meinte, dass

a) das Kind nicht priviligiert sein und keinen Anspruch hätte, weil
b) die Eltern nicht leistungsfähig sind.
c) die Eltern auch keinen Unterhalt titulieren lassen dürfen

Eure Einschätzung hierzu?
Danke schon mal im voraus.
JJC

Nachtrag: Es wird weiterhin vom Dritten behauptet, dass die Eltern dem Kind (19) gegenüber keine gesteigerte Erwerbsobligenheit haben.

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Wink Skrupel
Geschrieben von: Pennfred - 20-08-2012, 21:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo zusammen,

ich habe ja schon einiges über meine Geschichte geschrieben. Ich weiß garnicht warum ich Skrupel habe die Zahlung an meine Ex einzustellen, die hat ja auch keinerlei Skrupel zu lügen und mich auszurauben mit kräftiger Unterstützung von selbstverständlich unparteiischen Beh.... Die Notarin, welche nach verstecktem Vermögen sucht hat seit 6 Monaten nichts getan und mir nochmal einen Monat Verlängerung für die Beschaffung von Unterlagen gewährt, welche sie schon lange vorliegen hat, d. h. wieder einen Monat mehr Unterhalt für meine Ex-Frau.
Am Samstag ist es soweit und mein Flug geht. Alles parat, fast alles aufgelöst und ich mach einen kleinen Zwischenstop im gelobten Land und dann geht's weiter nach Land. Danke an Leutnant Dino. Habe alle Vorbereitungen gem. Deiner kleinen Anleitung getroffen.
Hoffentlich lassen sich die parteiischen Beh.... genausoviel Zeit wie bei meiner Ex.
Was soll ich eigentlich mit meinem mäßig begabten Anwalt tun, welcher nur mein Geld verbrennt? Wenn ich ihn entsorge, erfahre ich nichts mehr, wenn ich ihn behalte, bekomme ich alle möglichen Urteile zugestellt, obwohl er auch nicht meine Adresse kennt. Die Scheidung ist übrigens noch immer nicht eingereicht nach 18 Monaten, da die Notarin ja noch Zeit braucht.

Lasst es Euch gut gehen und wenn einer Erfahrungen mit französischen Gerichten hat, bin ich dankbar für Hinweise.

Gruß

PennfredCool

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  Verfügung nicht beschwerdefähig?
Geschrieben von: Jessy - 19-08-2012, 14:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hi zusammen,

diese Woche kam eine Verfügung, die besagt, dass unsere (Umgangs-)Akte einem anderen Gericht zugesandt wird mit der Bitte um eilige Prüfung, ob das Verfahren nach § 4 FamFG angenommen wird und damit der (kürzlich endlich) anberaumte Anhörungstermin aufgehoben werden kann.

Dagegen haben wir eine Beschwerde geschrieben.

Uns wurde nun kurz mitgeteilt, die Verfügung sei nicht beschwerdefähig. Im nächsten Brief einen Tag später kam die Abladung zum Anhörungstermin, wegen Abgabe des Verfahrens an ein anderes Gericht. Auch diese Abladung scheint wieder nicht beschwerdefähig zu sein, zumindest ist kein Rechtsbehelfsbelehrdings dabei.

Der Beschluss zu Abgabe, der ja nun auch in Kürze eintreffen muss, wäre aber in jedem Fall beschwerdefähig, soweit ich weiß.

Wollen die uns verarschen?

In Prinzip heißt das ja, wir können nicht intervenieren, solange dieser Abgabeprozess andauert, sondern erst, wenn das Verfahren abgegeben ist und der Beschluss dazu vorliegt. Und dann macht es ja kaum Sinn mehr, denn Termin und alles ist damit dann ja futsch.

Gibt es noch irgendeine Handhabe, dies im Rahmen eines Eilantrages oder dergleichen abzuwenden?

Zumindest haben wir nun schonmal eine Fachaufsichtsbeschwerde geschrieben, denn es ist ganz zweifelsfrei, dass die Richterin unsere Stellungnahme zum Abgabeantrag der Gegenseite nicht gelesen hat, und auch den Schrieb sechs Wochen zuvor, in dem wir den Umzug der Antragsgegnerin schon mitteilte, nicht, denn sonst wäre das Verfahren schon früher abgegeben worden und nicht erst ein Anhörungstermin anberaumt worden, der nun ausfällt. Verfahrensfehler?

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  Wichtige Frage wegen BGH / losgelöst vom Thread "§ 170"
Geschrieben von: Nappo - 19-08-2012, 13:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich benötige eine wichtige Information !

Am 15.06.2011 wurde ich ja nach § 170 StGB verurteilt. Wegen eines angeblich ausgeprochenen Rechtsmittelverzichts konnte ich nicht in Berufung gehen. Nun droht Knast ( 3 Monate ).

Obwohl die Beschwerdeführung wegen des angeblichen Rechtsmittelverzichts seitens des LG als auch des OLG Koblenz abgelehnt wurde und dies einige Monate her ist, wollte ich fragen :

Kann ich imkmernoch beim BGH Klage erheben und die Aufhebung des Urteils verlangen unter zuhilfenahme der im FAQ benannten Voraussetzungen für eine Verurteilung, oder ist das verfristet?
Es geht mir um die Verfristung!

Wenn es nicht verfristet ist, würde ich nun vor dem BGH klagen. Habe das auch schon vorbereitet.
Weiß ja nicht, ob mir dabei jemand hilft, wenn ich meine Klage mal vorher vorzeigen würde.
Aber ich brauche es ja nur zu versenden, wenn es auch tatsächlich noch bearbeitet würde

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  "Erpressung" mit Schwangerschaft
Geschrieben von: salvador - 18-08-2012, 11:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (122)

Liebes Forum! Bin neu hier und hoffe, dass mir geholfen werden kann. Ich kam bereits mit meiner Geschichte zum wgvdl-Forum, man sagte aber, dass ich hier besser aufgehoben bin. Sollte meine Geschichte nicht zum Forum/Thema passen, bitte ich mir einen Hinweis zu geben, wo ich sie sonst schildern kann! Vielen Dank!

Also, nun zu meinem Anliegen:

Ich hatte ein halbes Jahr lang eine Beziehung mit einer Russin, die hier in D studiert. Vor über einem Monat habe ich mit ihr Schluss gemacht. Vor ca. 2 Wochen teilt sie mir jedoch mit, dass sie von mir schwanger ist.

Als wir uns kennengelernt haben, präsentierte sie sich als eine ehrgeizige, fleißige und intelligente junge Frau, die in Deutschland einen guten Abschluss und später Karriere machen möchte. Da jedoch die Ausbildung und die Perspektiven in ihrer Heimat sehr schlecht seien, habe sie sich entschlossen, in Deutschland zu studieren. Das habe ich ihr natürlich alles geglaubt.

Als ich sie dann näher kennenlernte entpuppte sie sich als eine faule, "bequeme" Person mit sehr begrenztem Intellekt, deren Denken einzig und alleine darauf ausgerichtet ist, sich als "unschuldiges Schäfchen" darzustellen und Möglichkeiten zu suchen, auf Kosten anderer zu leben. Ich verstand, dass sie nicht hierher kam um zu studieren und zu arbeiten, sondern um einen Mann zu finden, wo sie "unterkommen" und bequem leben kann.
Ihre Studienleistungen waren miserabel: Sie bestand die Prüfungen entweder mit einer sehr schlechten Note oder erst nach mehreren Wiederholungen. Sie lernte kaum und hoffte, dass es fürs Bestehen irgendwie schon reichen wird. Ihre halbe Diplomarbeit hat sie sich von ihrer Freundin, ebenfalls russische Studentin (die aber besser Deutsch spricht) für bares Geld schreiben lassen. Die andere Hälfte hat sie dreist aus anderen Diplomarbeiten und Fachliteratur kopiert. Sie hat auch durchgesetzt, dass ihr einige Abschlüsse aus Russland, die sie dort einfach gekauft hat (das hat sie mir selbst gesagt), hier in D angerechnet wurden und sie also weniger Nebenfächer hier absolvieren musste. Sie konnte sich so gut als hilfloses armes russisches Mädchen darstellen, das nunmal einfach das Pech hatte in einem falschen Land geboren zu sein, sodass sogar Professoren sich für sie eingesetzt haben, um z.B. für sie weitere Wiederholungsprüfungen oder "nachsichtigere" Bewertungen zu erreichen. Einfach unglaublich! Ich habe irgendwann das alles durchblickt und war einfach angewidert von ihr und wie sie die Leute ausnutzt und an der Nase herumführt. Ich selbst habe ihr beim Lernen für die ganzen Prüfungen geholfen, ich weiß gar nicht, wieviel Zeit ich mit ihrem Kram verbracht habe. Dabei bin ich selbst Student, habe meine eigenen Probleme und Stress. Ich habe dann irgendwann den Respekt zu ihr verloren und die Gefühle waren auch sehr schnell weg. Ich beendete also die Beziehung.

3 Wochen später kommt sie mit der Schwangerschaftsbestätigung vom Frauenarzt. Sie sei absolut sicher, dass ich der Vater bin. Anhand der Schwangerschaftswoche konnte ich ausrechnen, dass das Kind gezeugt wurde, als wir noch in Beziehung waren und Sex hatten. Wir haben verhütet, doch offensichtlich ist etwas schief gelaufen. Ich gehe davon aus, dass das Kind von mir ist, da sie auf einen Vaterschaftstest besteht. Dass sie aber beim Sex etwas manipuliert hat, halte ich für wahrscheinlich.
Sie hatte einen großen Vorteil daran, von mir schwanger zu werden - sie dachte vielleicht, ich werde sie dann heiraten... Denn wegen ihrer schlechten Prüfungsleistungen Bachelor stand genau zu diesem Zeitpunkt ihr Weiterstudium Master auf der Kippe. Wenn sie das Weiterstudium nicht schaffen würde, würde ihr Visum am 30.09 auslaufen, dann müsste sie nach Russland zurück.

Sie sagt, sie will das Kind gebären, eine Abtreibung käme für sie nicht infrage. Tatsächlich winken ihr eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, wenn das Kind einen deutschen Vater hat, später die deutsche Staatsbügerschaft, ferner Mutter- und Kindesunterhalt. Sie muss sich nicht mehr mit Prüfungen quälen und lernen, sondern muss lediglich das Kind gebären und dann auf Kosten des deutschen Sozialstaates leben. "Ein Traum wird war" - so denkt sie, denn für russische Verhältnisse sind diese Unterhaltsleistungen sehr großes Geld...
Leider hilft es nichts, ihr klarzumachen, dass es alleinerziehende Mütter auch in D schwer haben, geschweige denn ihre Kinder. Das scheint ihr völlig egal zu sein.
Mir ist völlig klar, dass für sie nicht die Liebe zum Kind oder moralische Prinizipien entscheidend sind, sondern einzig und allein ihr Vorteil. Außerdem versucht sie, ihren erdnussgroßen Embryo als Mittel gegen mich einzusetzen, um mich zurückzubekommen. Sie hat sogar schon in meinen Emails gestöbert, um Material gegen mich zu sammeln, mit dem sie mich erpressen könnte ("leider" hat sie nichts gefunden). Ich habe herausgefunden, dass sie sogar schon irgendwelche russischen "Hexen" und Esoterikfrauen konsultiert hatte, wie sie mich manipulieren kann und wie sie ein Getränk mit Menstruationsblut zusammenmischt, damit ich von ihr verzaubert bin und zu ihr zurückkomme... So ein Quatsch... Das ist einfach unglaublich, die Frau scheint total verrückt zu werden... Außerdem redet sie auf mich ein, dass sie genau wisse, dass ich sie eigentlich immer noch will und dass sie eigentlich die einzig beste für mich ist. Ich solle mich nicht dagegen wehren...!...

Das Kind bzw. ihre Schwangerschaft ist sozusagen in all ihrer desaströsen Lage das einzige "Überlebensmittel" - beruflich ist sie hier gescheitert, ihr Visum läuft aus, einen Mann hat sie nicht, und nach Russland will sie nicht zurück - ihre Eltern sind arm und dort hat man gar keine Perspektiven.

Zwar hatte ich anfangs moralischen Bedenken, doch nun bestehe ich auf der Abtreibung. Meine wohlüberlegten Gründe dafür sind die folgenden: 1) Ich will kein Kind von dieser Person. 2) Sie wird in Zukunft versuchen, mich mit diesem Kind auf verschiedenste Weise zu erpressen 3) Ich habe große Bedenken wegen der Perspektiven für dieses Kind - ohne Familie und mit solcher Mutter.

Und nun stehe ich da: 1) Ich habe keinen Einfluss darauf, ob das Kind, das 50% meiner Gene trägt, geboren wird oder nicht und von einer Mutter erzogen wird, die einfach nur eine Schl...e ist 2) Ich zahle Mutter- und Kindesunterhalt 3) Ich habe keine Chance auf 50-50 Sorgerecht, denn sie wird dem sicherlich nicht zustimmen.

Und wie steht sie da: Besser als je zuvor! 1) Sie hat ein Kind 2) Sie erhält den ganzen Unterhalt 3) Sie bekommt deutschen Pass.
Und all das ohne Studium und Arbeiten.

IST DAS NICHT UNGERECHT? Wie irre sind denn eigentlich die deutschen Gesetze, die solche Menschen unterstützen?

Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, gegen diese Frau vorzugehen?
---
So, wie ich es verstehe, sollte ich den Vaterschaftstest hinauszögern. Einige schlagen vor abzuhauen (das kommt für mich momentan überhaupt nicht infrage). Eine Möglichkeit besteht darin, dass die Frau noch vor der Geburt zurückmuss. Das ist aber ungewiss, denn sie wird natürlich alles versuchen, um das Visum zu verlängern. Auch die haben ihre Foren und hilfsbereite Landsleute geben ihr eine Menge Tipps, wie sie es hier bis zur Geburt bzw. Vaterschaftstest durchhalten kann...

Danke für Eure Hilfe.

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  Kind wird 18 Leistungsbezug SGB II
Geschrieben von: RobertK - 15-08-2012, 17:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Folgender Fall meine Tochter, welche bei mir wohnt wird im September 18.

Drei weitere Kinder leben bei meiner EX. Im Form der Aufstockung bekomme ich zur Zeit 52,13 Euro Leistungen nach SGB II.

Nun flattert der Weiterbewilligungsbescheid ins Haus. Ab Oktober gibt es 0,00 Euro Leistungen.
Die Einkommensgrundlage für den Freibetrag reduziert sich auf 1200 Euro. Das macht dann 30 Euro weniger an FB.
Außerdem fällt der AE-Zuschlag wegen der Volljährigkeit weg.
Das Kindergeld wird nun als Einkommen der Tochter gerechnet und nicht bei mir.

Nun meine Frage. Laut § 11b

(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
2.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.
Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro.


Gegen die Einkommensberechnung habe ich nun Widerspruch eingelegt, da 30 Euro zuwenig an FB berechnet wurde.

Nun aber steht der Volljährigen nun eine eigene Versicherungspauschale zu von 30 Euro?

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  Aussetzen des Unterhaltes?
Geschrieben von: frank - 14-08-2012, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen, meine name ist frank, ich bin neu hier, schon länger geschieden und habe eine frage zum Kindesunterhalt:
meine es-gattin will am 18.09.12 eine Kur antreten (ich hatte mir einen anderen Termin gewünscht, habe meinen Kurtermin auch wunschgemäß legen können), die sechs wochen dauert.
meine tochter ist 15, ab jedem zweiten wochenende bei mir, ich bringe sie jeweils montags zur schule 8ca. 20 km fahrt).
in den ferien ist sie jeweils zur hälfte bei mir (sommer, herbst, winter, ostern und pfingsten) - ihren sommeranteil hatte sie (nrw) bereits bei mir verbracht.
sollte meine tochter vom 18.09.12 über sechs wochen bei mir bleiben, würde das einen erheblichen aufwand (schon die fahrten zur schule) bedeuten.
kann der unterhalt dann aussetzen oder muss ich weiter in vollem umfang zahlen?
gibt es eine kindergeld-anrechnung?
es wäre schön, wenn mir mir jeman weiter helfen könnte;-).
PS: ich finde mich in diesem forum in einigen beiträgen wieder;-)

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