Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.746
» Neuestes Mitglied: D.S.1990
» Foren-Themen: 8.224
» Foren-Beiträge: 151.716
Komplettstatistiken
|
|
|
Zukunft mit einer Borderlinerin? |
Geschrieben von: destroyed - 12-08-2012, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (77)
|
 |
Habe mich hier angemeldet um meine Geschichte loszuwerden und evtl. Hilfestellungen zu erhalten. Ich habe vor ungefär 6 Monaten eine Frau kennen gelernt (Sie:44/ Ich24) welche unfassbar attraktiv gewesen ist. Von Anfang an war es das Schönste was ich jemals in meinem Leben erlebt habe. Es war die totalle Übereinstimmung, sie war einfach alles was ich mir jemals erhofft habe. Ich kann bis heute nicht aufhören an sie zu denken (Trennung ist 1 Monat her) und wache nachts auf und könnte weinen, dass ich sie nicht in meinen Armen halten kann. Die ersten 2 Monate waren wie der Himmel auf Erden bis es eines Tages anfing mit ihren Ausrastern. Sie fing an zu kontrollieren, eifersüchtig zu sein, und mir immer wieder an allem Schuld zuzuweisen. Ich war schuld wenn es ihr schlecht ging und schuld darann wenn sie andere Männer treffen musste, da ich ja nicht 24/7 für sie da war. Sie hat mir immer bestätigt, dass sie niemals fremdgehen würde und es nur gute "Freunde" sein. Bis heute kann ich nicht bestätigen, dass sie jemals fremdgegangen ist. Sie war und ist die absolute Traumfrau für mich auch wenn sie mich zerstört hat. Eine erwachsene Frau und doch wie ein kleines zerbrechliches Kind zugleich. Ihre Stimmungsschwankungen wurden ebenfalls immer stärker und sie konnte von einem auf den anderen Moment todtraurig oder glücklich sein. Wir waren in diesen 6 Monaten ungefähr 3-4 mal getrennt, da ich immer wiederr schluss gemacht habe und auch immer wieder zurückgekehrt bin. Bis ich eines Tages einen kompletten Nervenzusammenbruch erlitten habe und sie mich links liegen lies. SIE HAT MIR NICHT GEHOLFEN ALS ICH KAPUTT IN IHREM BETT LAG. ES WAR IHR EGAL!!!! Ich kann das bis heute nicht verstehen. Ich habe und liebe sie doch so sehr und sie überfordert und verletzt mich immer wieder so stark, dass ich darann zerbreche. Sie hat mir vor 1 Woche eine sms geschickt wie es mir denn so geht und das ich mich doch melden sollte. Ich möchte sie doch nur noch einmal wiedersehen auch wenn es meinen Untergang bedeutet. Hat sie mich denn jemals wirklich geliebt oder nur mit mir gespielt? Ich kann nicht aufhören an sie zu denken und habe Phasen wo ich denke jetzt ist es vorbei und dann falle ich wieder in so ein unglaublich tiefes Loch. Gibt es denn gar keine Zukunft mit so jemanden wie ihr??? Bitte helft mir!!!!
|
|
|
Pfändung bei BAföG möglich? |
Geschrieben von: Revolution - 11-08-2012, 17:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
|
 |
Hallo,
Ich wurde nun verurteilt rückständiges KU + laufendes KU zu zahlen.
Im moment beläuft sich das auf 6000 € + laufender KU 334€ im Monat.
Ich erhalte 500€ BAföG.
Gibt es jetzt eine Kontopfändung oder eine Pfändung direkt beim BAföG-Amt?
Was kann ich denn machen?
|
|
|
ständige Verfahrensortwechsel |
Geschrieben von: Jessy - 09-08-2012, 20:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Gerade könnt ich echt das große Kotzen kriegen.
Kurzer Abriss:
KM verzieht unbekannt nach Österreich (Sept 11). Nach dem Auffinden sofort Antrag des KV wg. Umgangsregelung (Mrz 12). KM zieht sofort nach Baden-Württemberg. Verfahren wird verwiesen wg. inzwischen örtlicher Unzuständigkeit (Jun 12). Vor einer Woche kam nun endlich der Termin für die erste Anhörung (für Ende Aug 12). Rechtsanwältin der KM beantragte nun, da die KM schon wieder umgezogen ist (diesmal nach Bayern), Verfahrensabgabe aus wichtigem Grund. Wir haben widersprochen (mit Begründung bzgl. Verfahrensverzögerung, etc.). Trotzdem kam heute die Verfügung zur Übersendung der Akte an das Amtsgericht am Wohnort der KM und Aufhebung des Verhandlungstermines.
Nun habe ich eine sofortige Beschwerde geschrieben.
Irgendwelche sinnvollen Tipps, Paragraphen oder Methoden, wie ich meinen Bluthochdruck jetzt wieder runterkriege?
|
|
|
Berufsunfähigkeit = Leistungsunfähigkeit ? |
Geschrieben von: IPAD3000 - 08-08-2012, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
|
 |
Hallo,
mein Arzt wäre bereit mich auf den Weg in die Berufsunfähigkeit zu begleiten. Hierfür gibt es keine ausreichende Vorsorge, lediglich eine BU-Rente von 800 Euro (abz. Krankenkassenbeiträge), so dass ich zu einem absoluten Sozialfall mutieren würde.
Ich wäre evt. bereit diesen Weg zu gehen. Hab gerade mal ausgerechnet, das ich bis meine drei Kinder erwachsen sind, noch ca. 150.000 Euro allein für KU zu berappen hätte. Wenn aus einer BU auch eine Leistungsunfähigkeit "erwachsen" würde, wäre es daher eine spannende Sache.
Mich machen die ganzen Streitereien vor Gericht und die vielen Anwalts- udn Behördenkontakte, sowie das deutsche Rechtssystem völlig depressiv. Nicht immer, aber immer öfter und heftiger. Wenn ich jetzt daran denken muss, dass ich noch rund 15 Jahre damit zu kämpfen haben werde, könnte ich mich glatt von der nächsten Brücke schmeissen. Gesundheitlich wäre sowas also allemal angesagt (die BU, nicht die Brücke ), aber nur, wie gesagt, wenn man mich dann aus den Unterhaltspflichten und Streitigkeiten "entläßt".
Wer weiss, wie so ein Verfahren ablaufen würde. Ich weiss, dass heute auch Krüppel noch fiktiv arbeiten gehen könnten, fragt sich also, ob nicht sichtbare Krankheiten, die bereits berühmte Fussballer vor den Zug geschmissen haben, für solch einen Schritt ausreichen.
|
|
|
Antrag bei Gericht ? |
Geschrieben von: IPAD3000 - 07-08-2012, 09:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
|
 |
Hallo,
ich steh kurz vor einem Urlaub mit meiner Tochter. Die Mutter verweigert nun die Mitgabe wichtiger Dinge (Bettwäsche, Handtücher, Badesachen, Taschengeld etc.).
Kann man sowas per Einstweiliger Anordnung regeln, schließlich müsste ich die Dinge kaufen, obwohl das Kind sowas im Besitz hat. Ja, ist eine Lappalie, aber bei meinem Urlaub mit meinem Sohn hat sie schon keine Bettwäsche mitgegeben, ich musste mir auf die Schnelle welche borgen. Soll er ohne schlafen ?
Ich finde, das gehört zu den Pflichten der Mutter und ich will ihr ohne Gnade egal was sie gegen mich für "Aktionen" fährt, gleich zeigen wo der Hammer hängt.
Würde das Gericht solch einen Antrag annehmen ?
|
|
|
UH bei Privatinsolvenz |
Geschrieben von: Jessy - 06-08-2012, 22:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
|
 |
Wir bräuchten mal Hilfe von den Rechen-Genies hier im Forum.
Sachlage:
Anstehende Privatinsolvenz
3 unterhaltsberechtigte Kinder (alle unter 6 Jahre alt)
275 Euro freiwilliger Kindesunterhalt für eines der Kinder (das soll auch so bleiben)
225 Euro erzwungener UH jeweils für die anderen beiden
Kinder alle nur wochenendweise zu Besuche - für zwei der Kinder extrem hoher Aufwand für den Umgang (16 Stunden Fahrt pro Wochenende)
Nettoverdienst bei ca. 2.550 €
Firmenwagen (wird aber über 1%-Privatnutzungs-Versteuerung quasi nicht als geldwerter Vorteil angesehen)
feste Lebensgemeinschaft mit beruflich selbstständiger Partnerin (Geschäfte laufen aber aktuell schlecht)
kein weiteres Vermögen irgendeiner Art
1. Lohnt es sich für die selbstständige Partnerin, Aufstockung zu beantragen? Was käme dabei rum? Unternehmensverdienst liegt bei ca. 1000 € / Monat. Davon müssen mindestens 250 € im Unternehmen verbleiben (Steuern und so). Effektives Einkommen liegt also bei ca. 750 € (und davon gehen dann schonmal 350 € Krankenkasse weg).
2. Kann man wegen der Privatinso den Titel über den Mindestunterhalt für die zwei der Kinder angreifen? (Der für das dritte Kind soll auf jeden Fall bleiben, da läuft alles bestens und wir möchten die KM auch entsprechend unterstützen, die haben es finanziell selber nicht so gut)
Beziehungsweise - müssen wir damit rechnen, dass die neue Beistandschaft trotz dieser Lage noch höheren UH fordern wird? Kann die neue Beistandschaft evtl. verlangen, dass wir für die zwei Kinder den gleichen UH zahlen wie für das dritte? Wenn ja, auf welcher Basis?
Danke schonmal.
|
|
|
UHV endet - RA will nun Auskunft |
Geschrieben von: GeckoMan - 06-08-2012, 15:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
|
 |
Hallo,
bin neu hier, den einen oder anderen kenne ich bereits von pappa.com
Folgende Vorgeschichte:
- geschieden
- gem. Sorgerecht
- Sohn (12 Jahre) lebt bei KM
- Umgang nach Antrag meinerseits gerichtl. geregelt (wollte mich nicht weiter erpressen lassen, 10 Wochen Umgangssperre etc.)
Leider bin ich durch Insolvenz meines AG nun in ALG II gerutscht.
Jetzt zum eigentlichen Thema:
Ich hatte Schrieb vom RA im Briefkasten, dass der UHV für den Kleinen ende und er deshalb Auskunft über meine Einkünfte von 07/2011-07/2012 haben möchte. Sollte ich in diesem Zeitraum erwerbslos gewesen sein, solle ich bitte mitteilen was ich zur Beendigung meiner Arbeitslosigkeit getan hätte.
Nun ist es so, dass noch eine Beistandschaft beim JA besteht, die ( lt. JA) auch nicht bendet wurde. Dem Beistand habe ich in o.g. Zeitraum meine Bewerbungsbemühungen (ca. 20-30 monatl.) nachgewiesen. Der Umfang meiner Bemühungen wurde immer als ausreichend bestätigt.
Nun würde ich dem RA gerne folgendes schreiben:
"Sehr geehrter Rechtsverdreher,
die von Ihnen geforderten Nachweise und Belege für den benannten Zeitraum habe ich bereits nachweislich erbracht. (optional: Ich verweise daher auf § 1605 Abs. 2 BGB)
Untertänigst
GeckoMan"
Ich hatte das Ganze nämlich verbunden durch einen Umzug meiner Ex schon einmal, dass ich 5 Stellen (jeweils JA und ARGE am alten und neuen Wohnort und dem RA) meine Lohnbestätigungen einreichen sollte. Purer Terror. Würde dem auch ungern meine Bewerbungsschreiben überlassen. Am Ende zweifelt er noch an deren Layout, Ernsthaftigkeit etc.
Wie seht ihr das? Kann ich mich auf §1605 berufen? Der RA droht nämlich schon mit Auskunftsklage.
|
|
|
Kindergärtnerinen lassen den Vater nicht rein |
Geschrieben von: FreiHerr - 05-08-2012, 22:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
|
 |
Hallo,
ich war mal vor kurzem auf der Durchreise durch dieses wunderschönes Land (leider lebe ich im Ausland ) und wollte mal ohne große Ankündigungen meine Tochter im KiGa besuchen.
Erstmals paar Minuten als Zaungast, aus der Ferne, dann habe ich beschlossen den Paradeneingang zu nehmen. Generell ist dieser Kindergarten eine kleine Festung: hohe Zäune, alle Türen zu, die Fenster abgedunkelt. In 6 Minuten wußte ich, wozu frau das braucht.
Ich habe geschellt, eine fette unsympathische Erzieherin hat aufgemacht. Nach dem ich mich als Vater eines Mädchens vorgestellt habe, schaltete sie sofort in diesen aggressiven Femi-Modus ein. Der Tonfall, die Gesichtsausdrücke, die Wortwahl sind mir aus anderen Situationen sehr gut bekannt.
Die Erzieherin hat mit verboten mein Kind zu sehen. Sie bezog sich sehr schwammig auf irgendwelche Papiere die diesen Verbot begründen, wollte aber nichts zeigen und/oder schriftlich geben. Vermutlich hat es Abholverbot seitens der KM gegeben, aber die Erzieherinnen legen es sicherheitshalber als Seheverbot aus. Ich habe versucht sie zu überzeugen, das ich niemanden abholen werde, aber es nutze nichts.
Insgesamt sehr hitzige Debatte, am Ende wurde von den Femis angeblich Polizei angerufen...
Ich würde diese Sache doch noch nicht so einfach abtropfen lassen. Was kann man da machen? Was würdet ihr empfehlen?
Ich habe Sorgerecht (jedenfalls vom SR-Entzug nichts gehört), dieses wird aber komplett ignoriert (nicht nur bei dieser Geschichte). Alleiniges ABR hat die Km, ich lebe im Ausland. Das Kind habe ich seit 1.5 nicht gesehen
|
|
|
JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH |
Geschrieben von: fuchs - 05-08-2012, 16:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (39)
|
 |
Hallo zusammen,
folgender Stand. Ich ( Deutscher ) lebe / arbeite seit einigen Jahren in der Schweiz. Unser gemeinsames unehliches Kind ( 8 Jahre ) lebt bei der Mutter in D. Der KU wurde immer bezahlt aufgrund eines Titels . Bisher lies mich das JA in Ruhe. Vor ein paar tagen kam nun das Schreiben :
" Sehr geehrter Herr xxx, der BGH hat mit Urteil vom xx.xx.xx entschieden das die bisherige erfolgte Umrechnung der Alttitel von der Regelbetragsverordnung zum jetzt geltenden MU in anderer Form erfolgen muss. Da bei ihrem Kind ein solcher Alttitel besteht , wurde er nach der bislang herrschenden Meinung umgerechnet. Der BGH Rechtssprechung ergeben sich aus dem U Titel folgende U-Ansprüche..."...".Betrag X.."....
Da sich seit der letzten Unterhalstberechnung möglicherweise Aenderungen in ihren Verhältnissen .... blabla. "
Nun soll ich meine persönliche und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Ein Fragebogen über mehrere Seiten ist beigelegt und auch
soll ich Arbeits/ Verdienstbescheinigung bis 2011 ausfüllen lassen.
Meine Frage :
- Muss ich die Karten nun auf den Tisch legen
mit allem was dazu gehört ? (Das JA kennt mein bisheriges Einkommen in CH nicht / auch eine CH-Postadresse ist ihnen bis jetzt nicht bekannt :-)
- Wie habt ihr das so gehandhabt ?
- Wenn sie nun die Bescheinigung bis rückwirkend 2011 wollen , dann dürfen sie auch den zuweig bezahlten U bis 2011 zurückfordern ?
LG vom Fuchs
|
|
|
Jugendamt und Umgangsverfahren |
Geschrieben von: bio - 02-08-2012, 20:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (38)
|
 |
Wegen des anstehenden Umgangsverfahrens, hatte das JA zum Termin gebeten. Ich war dort und ich habe sowohl meine Tochter als auch eine Vertrauensperson mitgebracht. Das missfiel der Frau und sie fing eine Diskussion an. SIe war sofort sichtlich irritiert und lehnte das das Gespräch ab. Begründung zunächst, es habe keinen Beschluss gegeben , wonach die Vertrauensperson als Beteiligter des Verfahrens zugelassen wurde. Wir haben dann auf entsprechende Paragraphen (zur Mitnahme von Beistanden zu Besprechungen etc.) hingewiesen, was die Dame aber nicht interessierte. Sie verwurschtelte dann auch Beistand, Verfahrensbeistand, Verfahrenspfleger und andere Dinge miteinander. Dann argumentierte sie, dass sie in Gegenwart des Kindes sowieso nicht mit mir redet. Es sei eine Angelegenheiten unter Erwachsenen; nicht für Kinderohren. Und überhaupt habe sie ja ausschließlich mich geladen. Nach 10-15 Minuten sind wir dann gegangen (worden).
Da die JA-Dame offenbar die Gesetze nicht richtig kennt, wäre doch ein Fachaufsichtsbeschwerde angebracht. Was meint ihr dazu`?
|
|
|
|