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Verfahrenskostenhilfe
#1
Hallo,

das Gericht hat mir VKH gewährt, jedoch nur für den strittigen Betrag beim KU zwischen Mindesunterhalt und dem was meine Ex gerne nebst TU hätte.

Begründung: Ich hätte nicht bewiesen, dass ich nicht leistungsfähig wäre, also abgelehnt mangels Erfolgsaussichten.

Das merkwürdige:
Im eigentlichen Scheidungsverfahren habe ich VKH auf Ratenzahlung bekommen, jetzt ohne Ratenzahlung. Ist das selbe Gericht, Vorlage der selben Einkommensnachweise.

Frage:
Sollte ich Wiederspruch einlegen ?
a) Wegen unterschiedlicher Bescheide (mal mit/mal ohne Raten)
b) Weil Erfolgsaussichten dargelegt wurden (Krankheit etc)

2.Frage:
Kann ich den VKH-Antrag auch ohne Anwalt widersprechen (wg. der Kosten)
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#2
wenn dir schon vkh gewährt wird, dann lass dir doch gleich noch einen anwalt beiordnen. der regelt das.
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#3
Hi,

du kannst auch bei der Rechtspflegestelle deines zuständigen Gerichts anrufen und dort nachfragen.

Die geben normalerweise auch Auskünfte. Eventuell ggf. Belege oder Nachweise nachreichen.
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