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Verfahrenskostenhilfe - IPAD3000 - 27-08-2012 Hallo, das Gericht hat mir VKH gewährt, jedoch nur für den strittigen Betrag beim KU zwischen Mindesunterhalt und dem was meine Ex gerne nebst TU hätte. Begründung: Ich hätte nicht bewiesen, dass ich nicht leistungsfähig wäre, also abgelehnt mangels Erfolgsaussichten. Das merkwürdige: Im eigentlichen Scheidungsverfahren habe ich VKH auf Ratenzahlung bekommen, jetzt ohne Ratenzahlung. Ist das selbe Gericht, Vorlage der selben Einkommensnachweise. Frage: Sollte ich Wiederspruch einlegen ? a) Wegen unterschiedlicher Bescheide (mal mit/mal ohne Raten) b) Weil Erfolgsaussichten dargelegt wurden (Krankheit etc) 2.Frage: Kann ich den VKH-Antrag auch ohne Anwalt widersprechen (wg. der Kosten) RE: Verfahrenskostenhilfe - iglu - 28-08-2012 wenn dir schon vkh gewährt wird, dann lass dir doch gleich noch einen anwalt beiordnen. der regelt das. RE: Verfahrenskostenhilfe - FrozenFire - 28-08-2012 Hi, du kannst auch bei der Rechtspflegestelle deines zuständigen Gerichts anrufen und dort nachfragen. Die geben normalerweise auch Auskünfte. Eventuell ggf. Belege oder Nachweise nachreichen. |