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Keine Kommunikation- Umgang gesperrt
#1
Hallo in die Runde,

ich weiß nicht wo man am Besten anfängt. Ich versuche einfach frei von der Leber kurz das Problem darzustellen.

Meine Frau und ich haben nach 10 Jahren uns getrennt. Seit Juli ist sie nun mit unserer gemeinsamen Tochter innerhalb des Dorfes in eine 2 1/2- Zimmerwohnung gezogen. Wir waren uns in der Hinsicht einig, dass unser zudem Zeitpunkt 7 jähriges Kind an den Tagen/Nächten an denen meine Frau Nachtdienst hat, bei mir schlafen soll. Beruflich konnte ich das bisher stets gewährleisten- da es tatsächlich max. 4 Werktage waren an denen ich ohne Weiteres im Home Office arbeiten konnte.
Die ersten 3 Wochen hatten wir keinerlei Probleme- bis zu dem Zeitpunkt an dem meine Frau wieder zu mir zurückkommen wollte. Ich muss dazu ausführen, dass die Monate davor ich in Ihren Augen wortwörtlich- " ein potthässlicher Kerl, ein verkappter Schwuler, und sonst noch was bin/war. ich habe dies jedenfalls entschieden verneint da ich sie in ihrer Person, ihre tägliche Flasche Weißwein- Mädchentraube- jeden Abend, ihre Nachtwandlerei satt hatte!!! Ab dieser Verneinung ging es los! Sie fing an auf einfach banale Fragen nicht mehr zu antworten, es waren keine Telefonanrufe oder SMS mehr möglich. Jeder Versuch scheiterte. Und wenn eine Antwort kam waren sie im Befehlston. Nachdem sie dann auch noch damit begann die Klamotten die ich meiner Tochter neu kaufen musste- einzubehalten kürzte ich zwangsläufig den bisher untereinanger ausgemachten Unterhalt von 600€ auf 450€. Ich wollte und musste gerade für die Herbst- und Winterzeit Kleidung komplett neu einkaufen. Sie hatte wirklich alles bis auf ein paar abgetragene Strümpe mitgenommen. Nun denn. Es dauerte nicht lang und sie hatte die erste Anwältin die ihr nahelegte mit mir über das Jugendamt einen richten Umgang zur Zufriedenheit beider Seiten zu regeln erstmal verlassen und ist an einen polemischen aggressiven Anwalt gekommen. Ab da wurde aus den Gemeinheiten in meinen Augen eine Kriegserklärung die mein Anwalt regelmäßig nur noch den Kopf schütteln lässt und mich nach und nach psychsich zerstört. Nachdem angeblich unsere Tochter sich irritiert zeigte und darüber schimpfte, dass sie schon gar nicht mehr weiß wo sie den schon wieder schlafen solle, wurde kurzer Hand das Umgangsrecht einseitig auf alle 14 Tage a´48 Stunden festgelegt. In Absprache mit meinem Anwalt habe ich mich natürlich nicht daran gehalten. Das wiederum hat die Gegenseite jetzt dazu herausgefordert mir den Umgang bis zu einer gerichtlichen Entscheidung zu untersagen. Ich hatte zuletzt meine Kleine am 06.11.2012 gesehen- bis heute!!!
Ich hatte heute morgens spontan mich entschlossen sie kurz vor der Schule zu treffen- ihr das Taschengeld zu geben und ihr auch zu sagen dass ich leider nicht weiß wann wir uns wieder sehen- aber das schon bald wieder sein wird. Wahrscheinlich war das ein dummer Fehler von mir. Ich gehe davon aus, dass sie heute völlig aufgelöst war aus der Schule kam.
Jedenfalls hat dies meine baldige EX dazu bewogen Anzeige bei der Polizei gegen mich zu erstatten. Der Grund wurde mir vom freundlichen Beamten gleich mitgeteilt. Er meinte, dass es überprüft wird inwieweit ich stalke!!!!!!!!!!!!!!!
Das wiederum verschlug mir heute völlig die Sprache. Jetzt bin ich an einem Punkt angelangt an dem ich nicht mehr weiter weiß.
Ich liebe so sehr mein Kind, ich glaube auch das ich bisher eine guter Vater für sie war. Neben dem täglichen Aufwecken und gemeinsamen Frühtsück und zum Kiga oder Schule bringen, war ich stets derjenige der seine Tochter abends das Abendessen gemacht hat und zu Bett gebracht hatte- während meine Frau ab 18 Uhr jeden Tag in der Badewanne mit einem Glas Weißwein saß!!!
Meinen Anwalt habe ich darüber informiert- er war jedenfalls nicht darüber überrascht. Ab heute ging ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung an das Gericht. Ich hoffe noch immer das sich die Lage schnell zum Wohle unserer Tochter beruhigt.
Ich könnte wie wahrscheinlich so viele Verzweifelte noch ewig weiter schreiben.
Wenigstens konnte ich bisher eine Erkenntnis aus der Sache ziehen. Im Frühjahr unterziehe ich mir einer Vasektomie. Ich will nie wieder diese Angriffsfläche einer Frau bieten.
Ich grüße hiermit meine Leidengenossen!

Klaus
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#2
Hi Klaus und herzlich Willkommen im Forum.

Dein Anwalt scheint ja schon recht patent die richtigen Schritte zu gehen. Bis dahin heißt es Zähne zusammenbeißen und durchhalten. Der Stalking-Anzeige würde ich gelassen gegenübersehen - ich nehme an, dass ihr gemeinsames Sorgerecht habt und du auch nachweisen kannst, dass du bisher deine Tochter regelmäßig gesehen hast und die Bindung gut ist.

Bewahre erstmal die Ruhe. Schulbesuchs-Aktionen würde ich aber tatsächlich einstweilen unterlassen, das sorgt nur für Zündstoff.

Allerdings würde ich vorerst mal den Unterhalt komplett einstellen (vorsichtshalber auf ein separates Sparkonto überweisen), sofern ihr da noch nichts schriftliches vereinbart habt. Vielleicht wird es auf dieser Basis für die KM wieder interessanter, vernünftigen Umgang zuzulassen.
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#3
@Jessy, wenn dieser Klaus kein Troll sein sollte, dann geb ich Dir eine Kiste Eifelschorfe aus. Smile
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#4
Ich komm drauf zurück. Smile
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#5
Willkommen im Forum. Was dir passiert, ist hart, aber verläuft bisher in der typischen Ereignisabfolge strittiger Trennung in diesem Land.

(19-11-2012, 21:35)Klaus schrieb: Das wiederum hat die Gegenseite jetzt dazu herausgefordert mir den Umgang bis zu einer gerichtlichen Entscheidung zu untersagen. Ich hatte zuletzt meine Kleine am 06.11.2012 gesehen- bis heute!!!

Das "bis zu einer gerichtlichen Entscheidung" bezieht sich auf deinen Antrag zu einer einstweiligen Anordnung? Den Umgang einseitig aufzukündigen könnte in dieser Phase ein Eigentor der Ex sein. Wenn es zu einem mündlichen Termin kommt (spätestens im Hauptverfahren), sei vorsichtig mit den Darstellung "guter Vater" - "defizitäre Mutter". Das wird meistens als Auseinandersetzung auf Paarebene betrachtet (auch wenn es harte Fakten sind, die du vorträgst). In Phasen emotionaler Aufgewühltheit lass den Anwalt sprechen. Widerlege vor allem nicht jeden Flamebait der Gegenseite. Die wollen, dass du dich damit verschleisst.

Blue, für deine Vermutungen out of the blue sehe ich kein Indiz.
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#6
Herzlichen Dank für die bisherigen Antworten. Das mit dem Troll ist Unsinn. Dafür ist das Thema zu wichtig! Es geht um mein Kind!
Aber zurück zum Thema- ich denke schon auch, das ich gut beraten werde. Jedenfalls wirkt er immer sehr beruhigend auf mich ein und strahlt eine Kompetenz aus die mich zuversichtlich macht. Das Schlimme ist nur , dass jetzt wieder Tage vergehen werden und ich hier in Frankfurt sitze und neben der Sehnsucht meine Tochter endlich wieder sehen zu dürfen auch noch Heimweh habe. Das mit dem Unterhalt traue ich mir nicht zu. Wer weiß was dann noch kommt.
Schönen Abend noch
Klaus
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#7
Bezahle Unterhalt, aber nur Kindesunterhalt gemäss Düsseldorfer Tabelle. Keinen Cent mehr.
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#8
(19-11-2012, 23:41)Klaus schrieb: Das Schlimme ist nur , dass jetzt wieder Tage vergehen werden und ich hier in Frankfurt sitze und neben der Sehnsucht meine Tochter endlich wieder sehen zu dürfen auch noch Heimweh habe.

Ok, ich gebe Dir Recht. Frankfurt ist ein verdammt kleines Dorf. Tongue
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#9
(19-11-2012, 22:46)Jessy schrieb: Allerdings würde ich vorerst mal den Unterhalt komplett einstellen (vorsichtshalber auf ein separates Sparkonto überweisen), sofern ihr da noch nichts schriftliches vereinbart habt. Vielleicht wird es auf dieser Basis für die KM wieder interessanter, vernünftigen Umgang zuzulassen.
So auf keinen Fall. Darauf warten die Anwälte beiderseits nur. Einzig die Begrenzung auf angemessenen KU wäre denkbar, um ein gewisses Zeichen zu setzen. Wenn man gleichzeitig (kurzzeitig) befristet entsprechenden KU beim Notar tituliert, könnte das beherrschbar bleiben. Du könntest mindestens den Punkt der Eskalation entziehe, die sich gerade anbahnt. Der Anwalt wird wohl davon abraten, weil er auch an dem zwangsläufig irgendwann kommenden KU-Prozess verdienen möchte.

Die Kraft brauchst du, um den Kontakt mit dem Kind wiederherzustellen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
@Klaus...

Wie lange ist es her, da deine bald Ex wieder zu dir zurückkommen wollte? Und könntest Du dir vorstellen, sie zurückkommen zu lassen, bis Du die Zukunft für dich und deine Tochter mittels deinen wohl guten Anwalt in positive Bahnen gelenkt hast? Du musst ja niemanden sagen, wie Du wirklich denkst bzw. tickst. Und schon gar nicht deiner bald Ex gegenüber. Und falls Du mal eine Tipp bezüglich Verhaltensweisen in Richtung Stalking brauchst, melde dich per PN. Ich habe mit diesem Lügenschitt jeden Tag zu tun.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#11
Guten Morgen zusammen,

ich habe bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Ahnung was ich tatsächlich zahlen soll. Die Gegenseite ist bis zum jetzigen Zeitpunkt der Aufforderung schuldig geblieben den kompletten Arbeitsvertrag in Kopie zuzusenden. Mein Anwalt geht davon aus , dass sie ein Urlaubsgeld dieses Jahr bezogen hat was nicht unerheblich wäre.
Er hat mir geraten, weiter die 450€ zu zahlen und auf seine Weisungen zu warten. Er kennt explizit die Spielchen des gegnerischen Anwaltes. Beide hatten in jüngster Vergangenheit ihre Auseinandersetzungen! Wenn ich jedenfalls genau erfahre was zu zahlen ist, werde ich das auch umgehend erledigen.

Zu den Fragen noch: Ja- es wurde eine einstweilige Anordnung erstellt.
Nein, ich will nie wieder mit dieser Frau zusammenkommen. Ich habe ihr zu lange gedient und habe die letzten drei Jahre nur wegen meiner Tochter noch so lange es mit ihr, ihrem Wein und ihren Beleidigungen ausgehalten!!!!!
Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Tochter die Mutter braucht, nur weiß ich nicht wo die Grenze gezogen werden muss um Schaden abzuwenden. Ich gehe nämlich von einer schleichenden Wesensveränderung meiner EX durch ihrem Gesaufe aus. Indizien dafür sind augenscheinlich eindeutig. Ihr Körpergewicht und der manchmal wirre abwesende Blick.
Sie ist 1,78 cm groß und dürfte noch um die 52-55 Kilo wiegen.
Das sind aber nur vage Vermutungen.

Ich hoffe jetzt mal auf den Donnerstag Abend und den Anruf des Anwaltes.
Und ich befürchte wieder eine neue Gemeinheit bis dahin von der Gegenseite......Unterlassung?!

So- jetzt versuche ich mich auf meine Arbeit zu konzentrieren, was mir immer schwerer fällt.

Euch einen schönen Tag.

VG

Klaus
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#12
(20-11-2012, 09:11)Klaus schrieb: Ich habe ihr zu lange gedient und habe die letzten drei Jahre nur wegen meiner Tochter noch so lange es mit ihr, ihrem Wein und ihren Beleidigungen ausgehalten!!!!!

Hilft dir zwar jetzt nicht mehr, aber das wäre die entscheidende Phase gewesen, die Trennung geeignet vorzubereiten. Besser noch kürzer. Die fortschreitende Ehezeit kommt dich sehr teuer: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich erhöhen sich wenn sie weniger verdient wie du. Die Ehedauer spielt auch eine Rolle beim nachehelichen Unterhalt. Auftretende Krankheiten werden eheprägend und ziehen Unterhalt wegen Krankheit nach sich.

Beachte die Tips zum Stressabbau in der faq. Im Moment kannst du nicht viel mehr machen wie auf das Ergebnis der EA zu warten. Wenn es überhaupt eine gibt, denn nach der schnelleren Terminierung von Umgangsverfahren gelten auch höhere Anforderungen an die Eilbedürftigkeit.
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#13
(20-11-2012, 09:11)Klaus schrieb: Nein, ich will nie wieder mit dieser Frau zusammenkommen. Ich habe ihr zu lange gedient und habe die letzten drei Jahre nur wegen meiner Tochter noch so lange es mit ihr, ihrem Wein und ihren Beleidigungen ausgehalten!!!!!
Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Tochter die Mutter braucht, nur weiß ich nicht wo die Grenze gezogen werden muss um Schaden abzuwenden. Ich gehe nämlich von einer schleichenden Wesensveränderung meiner EX durch ihrem Gesaufe aus. Indizien dafür sind augenscheinlich eindeutig. Ihr Körpergewicht und der manchmal wirre abwesende Blick.
Sie ist 1,78 cm groß und dürfte noch um die 52-55 Kilo wiegen.
Das sind aber nur vage Vermutungen.

Hallo Klaus,

google mal nach den Begriffen "Histrionische Persönlichkeitsstörung", schau mal rein ins forum-alkoholiker.de/co-abhängig und mach dich ein wenig schlau zum Thema Emotionale Erpressung.

Wenn Du da vieles findest, was Dir bekannt vorkommt- dann nutze den schwebenden Zustand, wie er gerade ist. Du hast immer noch gemeinsames Sorgerecht für deine Tochter, und das Aufenthatsbestimmungsrecht ist auch noch nicht einseitig verfügt- so hast Du es genau so wie die Mutter. Dann kannst Du auch mit deiner Tochter irgendwo anders hin ziehen, raus aus dem Einflussbereich der Mutter. Und da Du vom HomeOffice aus arbeiten kannst, sollte es auch beruflich gehen.

Handle jetzt, so lange Du noch volle Handlungsfähigkeit hast. Ist erst mal das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zugesprochen, dann würdest Du eine Straftat begehen, wenn du dein Kind aus dem Umfeld einer versoffenen Psychotikerin entfernst und in Sicherheit bringst. Schaffe Fakten und Tatsachen. Stelle sofort selbst den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und alleiniges Sorgerecht mit dem Hinweis auf die Alkoholprobeme der Mutter (gibt es einen behandelnden Hausarzt, den du kennst?). Organisiere Schule und Betreuung für die Tage, die Du nicht im HomeOffice sein kannst.

Tust Du jetzt nichts und überlässt dieser Frau die Macht über dein Kind- dann wirst Du uns hier noch jahrelang unterhalten mit deiner Geschichte.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
Guten Morgen zusammen,

herzlichen Dank für die Tipps!

Ich muss vielleicht gleich mal feststellen, meine Frau hielt ich bisher tagsüber für eine gute Mutter die erst gegen 18 Uhr manchmal auch erst um 20 Uhr das trinken begann.

Es ist mir auch bisher nicht bekannt inwieweit sie mit ihrem Verhalten unserer Tochter wirklich schädlich auf sie einwirkt.

Ich kann es nur erahnen, das mein Kind sehr leidet. Wie kann es sonst sein, dass die Klasslehrerin anruft und mich auf die schlechter werdenden Leistungen anspricht und nach der Kommunikation der Eltern sich erkundigt?

Ich wollte nichts anderes als die bisherige Regelung beibehalten und die Nächte meiner Frau abdecken, ihr einseitiges Vorgehen zeigt mir aber ihre Entschlossenheit mir zu schaden und über dem Verlangen meiner Tochter mich zu sehen, sich hinwegzusetzen!!!!

Jedenfalls stellen sich bei mir sowas wie Entzugserscheinungen ein, ich kann nur noch schwer einschlafen, habe Albträume, bemerke nachts wenn ich hochschrecke wie sehr ich schwitze. Ich bin tagsüber nur noch am heulen, kann nicht mehr das Kinderzimmer betreten und fühle mich einfach nur noch krank.

Wenn ich wenigstens mit ihr telefonieren könnte..........

Viele Grüße

Klaus
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#15
Hast du Beweise das du versuchst Umgang zu haben? E-Mail z.B.?
Ich habe gelesen das dein Anwalt ein Einstweiliges Anordnungsverfahren beantragt hat. Besser wäre gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren zu stellen. Also Beides.
Da sind Tips für Umgangsanträge. Hab ich mir gestern angesehen und find es ganz gut.
http://www.youtube.com/playlist?list=PLJ...y42T2VNoEB

Nun zu dir. Zwing dich irgendwie abzuschalten und tu dir was gutes. Ich weiss das es blöd klingt. Wenn sich die Gedanken nur um die Problematik dreht ist es schwer abzuschalten. Mach was damit es dir gut geht. Das ist jetzt sehr wichtig. Du ärgerst deine Ex wenn es dir gut geht und bist auch besser bei Verhandlungen.
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#16
hallo klaus,

die emotionalen, psychischen reaktionen, die du durchleidest sind völlig normal. leider ist dagegen kein kraut gewachsen.

um einmal eine andere perspektive zu eröffnen schreibe ich einmal, was ich tun würde.

wenn ich hundertprozentig wüsste, dass die alte abends besoffen ist, würde ich einen entsprechenden vorfall mit polizei und allem dschingbumm inszenieren und mein kind mitnehmen.

das drehbuch dafür, kannst du dir von game over schreiben lassen. der müsste sich ja auskennen.

nur mal so als denkanstoß.
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#17
Hallo zusammen,

die Beweise habe ich zum Thema Umgang akribisch gesammelt.

Jede SMS einschließlich die anfänglichen kurz gehaltenen Antworten der KM habe ich genauso wie Eintragungen in einem Wandkalender seit Beginn des Auszuges festgehalten.
Jeden Tag schreibe ich kurz für mich rein, ob ich eine SMS, eine Postkarte oder meine Kleine vor der Schule besucht habe.

Ich glaube schon, dass ich damit beweisen kann wie sehr mir an einem regelmäßigen Umgang mit meinem Wunschkind liegt.

Die Postkarten die ich versende, werden bevor sie in den Briefkasten geworfen werden, mittels einer Videoaufnahme dokumetiert.

Inwieweit das irgendwann tatsächlich Bestand vor einem Gericht haben wird, darüber habe ich keine Ahnung!

Wie lange kann das eigentlich mit der einstweiligen Anordnung dauern?

Kann es wirklich passieren, dass ich meine Tochter die ja seit dem 6.11. nicht mehr bei mir war, noch wochenlang nicht sehen werde?

Das Thema mit der Polizei traue ich mir nicht durchzuziehen. Ich sehe leider keine Gefahr unmittelbar für meine Tochter, das Nachtwandeln kann ich zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr beweisen.

Ich denke, da stehen meine Chancen eher schlecht und es wirft eher den Eindruck auf mich, dass ich mich rächen will und nicht zum Kindeswohl agiere!

Kann die KM jedoch zu einer Kommunikation mit mir gedrängt werden? Wie soll ich sonst die einfachsten Dinge über sie erfahren???

Beste Grüße

Klaus
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#18
(21-11-2012, 11:21)iglu schrieb: wenn ich hundertprozentig wüsste, dass die alte abends besoffen ist, würde ich einen entsprechenden vorfall mit polizei und allem dschingbumm inszenieren und mein kind mitnehmen.

Das ist in etwa das Vorgehen, das die [Unterschreitung des Mindestniveaus] mit Hilfe des Gewaltschutz-Paragraphen durchziehen.

Ich war (bin es noch) mit einer Alkoholikerin verheiratet. Ich habe sehr viel zu diesem Thema lernen müssen; am meisten geholfen hat mir dabei die örtliche AlAnon-Gruppe für Angehörige.

Alkoholiker, noch dazu wenn sie zusätzlich an anderen psychischen Problemen leiden (oft bedingt eins das andere) agieren oder reagieren nicht rational und vernünftig. Erstens: wenn Du gegen 18.00 Uhr bemerkst, dass deine Alte einen gehoben hat, dann ist sie wahrscheinlich schon den ganzen Nachmittag unter Strom. Du merkst es nur nicht früher. Ein früherer Kollege von mir war trockener Alkoholiker, der hat mir die Augen geöffnet. Er war zu seiner nassen Zeit ein wahrer Künstler im Verstecken seiner Alk-Vorräte und im Verbergen seiner Fahne. Aufgrund seiner Tipps habe ich damals unser Haus durchsucht vom Keller bis zum Dachboden. Ich habe leere, halb leere und volle Flaschen gefunden, meist Chantre Rouge. Das war die bevorzugte Marke. Über 200 Flaschen habe ich dann zum Glascontainer gekarrt....
Nach der Trennung habe ich dann aus meinem Umfeld Dinge über meine Frau erfahren, die ich nicht glauben wollte- alle wußten Bescheid, nur bei mir hats gedauert. Meine Exe hat meine 1986 geborene Tochter gestillt, in volltrunkenem Zustand. Das Baby wäre ihr noch runter gefallen, wenn meine Schwester nicht zufällig anwesend gewesen wäre. Dieses Kind ist inzwischen 26 Jahre alt....

Merke: im Umgang mit einem Alkoholiker muss man wissen, dass es der Alki meisterhaft versteht, die Schuld für sein Elend irgend jemand anderem zuzuschieben. Für Klaus bedeutet das: er wird an ALLEM schuld sein. Seine Reaktion darauf sollte sein: wenn er schon an aallem Schuld ist, dann braucht er auch keine Rücksichten mehr zu nehmen. JETZT HANDELN, nicht mehr länger zuwarten. Kind schnappen und weg in eine sichere Umgebung.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
Bei Umgang gilt das Beschleunigungsgebot (bei Sorge nicht). Maximal einen Monat. Also relativ schnell.

Das mit der Kommunikation könnte Sorgerechtstaktische Gründe haben. Funktioniert die Kommunikation nicht (egal durch wen) wird später gesagt wegen mangelhafter Kommunikation geht gem. Sorge nicht und bei viel Umgang ebenso. Kann gut sein das ihr das die Anwältin geraten hat so vorzugehen.
Schau dir die Video´s vom Beitrag 15 an. Dort wird dann gesagt das man z.B viel fordert um in einigen Punkten nachzugeben dann aber bei wichtigen Dingen zu sagen: "Ich habe da negegeben, jtzt soll KM mal entgegenkommen."
Das läuft tatsächlich wie auf nem Basar ab.
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#20
(21-11-2012, 12:49)Klaus schrieb: Kann es wirklich passieren, dass ich meine Tochter die ja seit dem 6.11. nicht mehr bei mir war, noch wochenlang nicht sehen werde?

Das Thema mit der Polizei traue ich mir nicht durchzuziehen.

Es kann Dir passieren, dass Du dein Kind überhaupt niemals wieder siehst.

Wenn Du dich nicht traust zu handeln- hätte deine Exe solche Zweifel? Würde sie lange zögern, ihre Interessen mit Hilfe von Polizei, Jugendämtern, Anwälten und Gerichten durchzusetzen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
(21-11-2012, 12:57)Austriake schrieb: Das ist in etwa das Vorgehen, das die [Unterschreitung des Mindestniveaus] mit Hilfe des Gewaltschutz-Paragraphen durchziehen.

Nur, dass das ganz anders ablaufen kann wie erhofft, wenn es Männer statt Frauen so durchziehen wollen. Die herbeigerufene Polizei ist nämlich in der Regel äusserst zögerlich, Mütter zu entfernen, wenn die Mutter sie nicht gerade mit der Pistole begrüsst. Bei Männern, Väter ist der Trachtenverein da sehr viel eifriger.

Ein anderes Problem liegt darin, dass wir das im abgeklärten Lichte unserer Erkenntnisse und Erlebnisse anders, cooler, angehen würden wie es jemand tut, der das emotional hochbelastet direkt einer Trennung ohne Wissen und Erfahrungen probieren will. Ich halte in diesem Zustand das Risiko für zu hoch, dass etwas schiefläuft. Chancen mässig, Risiko hoch. Dann wird der Teufel los sein, die Helferindustrie stellt sich fest hinter die Mutter und die Mutter wird alles tun, damit der Vater keine weitere Chance erhält, zum Kind durchzukommen.

Was mit der EA ist, stellt sich bald heraus. Dann wird man sehen, welche weiteren Wege am günstigsten sind. Sich gegenseitig Alkoholismus zu unterstellen ist übrigens auch etwas, bei dem die meisten Richter müde abwinken. Ein Standardvorwurf. Da müsste sie schon mehrere Entziehungskuren gemacht haben, öffentlich beweisbar aufgefallen sein oder halb im Suffkoma beim Gericht auftauchen.
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#22
nothing ventured, nothing gained.

wenn einem schon die flanke geboten wird, und das glück hat nicht jeder hier, sollte man auch angreifen.

Zitat:Das ist in etwa das Vorgehen,
das die [Unterschreitung des Mindestniveaus] mit Hilfe des
Gewaltschutz-Paragraphen
durchziehen.

von den frauen lernen, heißt hier siegen lernen.

wenn man sich nicht dumm anstellt, und sich dumm anzustellen hat ihm keiner geraten, sollte das risiko überschaubar sein.

Wir sollten uns nicht zu schade sein, erfolgreiche taktiken zu adaptieren.

Aber klaus geht ja den konventionellen weg und wenn ich da meine glaskugel befrage antwortet sie mir, dass dein antrag im wege des einstweiligen verfahrens nicht durchgeht, weil keine eilbedürftigkeit erkannt werden wird.

Je nachdem wie flott man in deinem gerichtsbezirk ist, würde ich ungefähr drei monate einplanen, bis die verhandlung gelaufen ist. Dann darfst du deine tochter vielleicht wiedersehen.

Ich drück dir die daumen, dass es nicht so kommt.
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#23
Ich glaube sehr wohl, oder hoffe doch sehr wohl,
dass eine Entscheidung ein Stück weit mir entgegen kommt!?

Sie hat bisher jeden Termin gecancelt, die hat eigenmächtig die Umgangszeiten
festgelegt. Sie reagiert auf keinen Anruf und keine SMS mehr.

Die Lehrerin hat sie nicht erreicht und hatte daher mit mir ein Gespräch wegen den abfallenden
schulischen Leistungen!

Der Jugenamtsvertreter meinte mir gegenüber, dass die KM "sozial unausgereift" sei.

Und zu guter Letzt meinte mein Anwalt, dass genau dieses nie entgegen kommen und die aggressive Rhetorik der Gegenseite ihnen noch auf die Füße fällt!

Heute Abend will er in Erfahrung bringen welche Richter sich der Sache annimmt und
wie der evtl. Termin angesetzt ist.

Ich überlege ob es nicht möglich wäre - genau die gleiche Arbeitszeit, genau die gleiche Tätigkeit anzunehmen die meine EX gerade ausübt? Ursprünglich komme ich ja aus der gleichen beruflichen Ecke!
Was wäre dann?

Jedenfalls ist es so, dass ich eigentlich meine Tochter für eine Woche ursprünglich heute bekommen sollen!

Und nur wegen einem Satz meines Kindes, dass sie manchmal irritiert sei, wei sie gar nicht weiß wo sie schon wieder schläft, hat Madame so ein Faß aufgemacht.

Jetzt soll meine 72 jährige Nachbarin dort schlafen.....

Gestern habe ich wiedermal eine Postkarte ihr geschickt, in der verzweifelten Hoffnung das sie diese auch bekommt!

Den Alkoholgenuss kann ich nicht beweisen! Das läuft stets nur am Abend.
Ach ja- auch trank während der Schwangerschaft immer ein Glas Wein- a' 200-250 ml. Das Stillen hat sie schnell sein lassen weil sie ihr Leben wieder haben wollte!

Allen einen schönen Tag!!!
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#24
So jetzt weiß ich wann die mündliche Verhandlung ist! Heute in genau drei Wochen............nochmal drei Wochen warten!!
Das ist kaum auszuhalten!

PS: Bitte entschuldigt meine auf den Smartphone entstandenen Rechtschreibfehler!
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#25
Wie sieht denn der Antrag aus? Welchen Umgang beantragst du?
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