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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#1
Das ich einen Antrag auf Regelung von Umgang einreichen werde, dazu bestand nie auch nur im Ansatz Zweifel. Das ich es bisher "nicht" getan habe, ist der Tatsache meines eingeschlagenen Weges geschuldet. Denn mir reicht Standardumgang nicht aus, um gebührend den mir "zustehnden" Zugang (gelebte Beziehung) zu meinem Sohn "wieder" zu finden. Ich hatte ihn ja bereits über Jahre gehabt. Ich hoffe daher, dass das hier "endlich" zur Kenntnis genommen wird.

Die Vergleiche, aus denen die insgesamt vier Umgangsregelungen resultierten, waren "keine" eigenständigen Anträge auf Regelung von Umgang. Den Umgang zu regeln, war immer nur "ein Teilpunkt" von mehreren Punkten. Das war ganz sicher fehlerhaft meinerseits. So einen Schitt hätte ich von Anfang an "nicht" zulassen dürfen. Aber über "hätte" nachzudenken nützt mir und meinem Sohn heute nicht wirklich weiter.

Wenn ich ergo demnächst, demnächst hat seinen berechtigten Grund, Antrag auf Regelung von Umgang stellen werde, dazu nutze ich die hier bei tfq eingestellte Mustervorlage, wie sollten die wichtigen Sanktionsmaßnahmen ausgestaltet sein? Da gibt es ja die unterschiedlichsten Varianten mittlerweile.

Was noch wichtig ist. Ich werde eine "flexible" Umgangsausgestaltung einfordern und keine standardgemäße. Ich bin regelmäßiger Schichtarbeiter und da kann der Umgang sehr wohl und sogar ziemlich gut angepasst werden. Samstag-Sonntag-Umgang ist für Schichtarbeiter auch Montag-Dienstag, Dienstag-Mittwoch usw... möglich.

Und noch einen Fakt führe ich an. Gehe ich für weniger Geld arbeiten, hat mein Sohn am Ende logo auch weniger Geld von mir unterm Strich raus. Ist doch ein voll logisches Argument. Ist jedenfalls meine Meinung.

Achja. Wenn es vor das Gericht geht, was es ja nicht zwingend muss, ich bin ja stets gesprächsbereit und erreichbar für die Mutter, dann komentiere ich den wohl vermutlich kommenden Wortpfeffer der KM in ähnlicher Weise wie @wackelpudding bezüglich dem Antrag auf Familienhilfe. Ich glaube, davon brauchen die vor Gericht jede Menge.

Also. Zur Formulierung der Sanktionsmaßnahmen bin ich für jeden Tipp dankbar. Ok!
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#2
Für so eine Klage braucht man keinen Anwalt. Das Muster ist nur ein Hinweis, du musst fallbezogen dann doch selbst formulieren. In deinem Fall würde ist das trotzdem von einem Anwalt machen lassen. Du formulierst auch im Forum hier zu sehr in Schlangenlinien und endlosen abschweifenden Nebensätzen, dieser Stil würde einen Richter die Stirn runzeln lassen und dich fragen "was wollen sie eigentlich"?

Das ist keine Schande, die meisten Leute sind keine zackigen Schreiberlinge.
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#3
Moin Zom... äh... GO.Wink

Wenn ich recht einnere, dann waren wir doch schon recht dicht an einer Umgangsregelung dran, die Deinem Schichtsystem Rechnung trägt.

Dir wird niemand abnehmen, ein System, ein Umgangsmuster zu finden und für einen Antrag auf Regelung des Umgangs auszuformulieren.

Dein Schichtsystem folgt einer Gesetzmäßigkeit, über die Du lediglich den Umgang legen und in einem Antrag leicht verständlich einbauen mußt.

Deine rollierenden Schichten haben sogar den großen Vorteil, daß Du auch Alltag des Kindes erleben kannst, nicht auf die WE fixiert bist.
Wenn Deine neue Frau mitspielt, dann hast Du weitere Freiheitsgrade in der Gestaltung.

Mach das um Gottes Willen nicht wieder zu kompliziert und so dermaßen anspruchsvoll, daß am Ende nix bei rumkommt.

Ich habs nicht mehr auf dem Schirm: Wie weit ist das Kind von Dir entfernt? Können Schule usw. auch von Dir aus erreicht werden?
.
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#4
(04-12-2012, 15:58)Game Over schrieb: ... wie sollten die wichtigen Sanktionsmaßnahmen ausgestaltet sein? Da gibt es ja die unterschiedlichsten Varianten mittlerweile.

Ehrlich - ich rätsel gerade ´rum, was außer Ordnungsgeldandrohung Du meinen könntest????????????????????????????????????????????????????
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
@Skipper...

Ist fast sexy, dass Du mir über meine Arbeitszeiten seit 20 Jahren Erkenntnisse mitteilst.

Die letzte U-regelung enthält vollständig die von dir genannten Eckpunkte. Nahezu perfekter Umgang. Und nun?

Er wohnt 12 Kilometer entfernt. Ich welche Schule er geht und ob er überhaupt zur Schule geht. Keine Ahnung.

@wackelpudding...

Du Scherzkeks. Die KM ist bedürftig und allein(ver)ziehend. Die momentane Modeerscheinung am deutschen Familienhimmel schlechthin. Da wird es ganz sicher nicht zur Ordnungsgelddurchsetzung kommen. Versagen der Eltern darf ja schließlich nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.
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#6
Pardon.

Was 'n für Eckpunkte?

Ich erinnere, daß Du außer Stande warst,
- eine Umgangsregelung zu formulieren, die in Dein Schichtsystem paßt und
- diese durchzusetzen.
Angeblich hätte man Dir seitens des Gerichtes nur Standardumgang gewährt.

OK. Wenn das alles kein Problem ist, ich mich irre, dann formulier doch mal Deinen Vorschlag, wie er Deinem zu stellenden Antrag zugrunde liegen könnte.

Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen...Wink

Und im Ernst: Wenn Du jetzt wieder rumeierst, dann hau... äh... dann schüttel ich Dich auf der nächsten Väterdemo, bis bei Dir der Groschen gefallen ist...
Wink
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#7
@Skipper...

Das kann ich mir gut vorstellen, dass Du wie ein Flitzebogen darauf gespannt bist, wie mein Vorschlag aussieht. Er wird nicht anders aussehen als der, den ich im April 2009 vor dem FamGericht mit der KM im Rahmen eines Vergleiches ausgehandelt hatte. Den hatte ich bisher nur noch nicht hier eingestellt, weil den Usertypus "Zerredung Threads Anderer" absolut nicht leiden kann. Und ganz ehrlich. Du bist mehrfacher Weltmeister darinSmile

Und so wie Du bin umgekehrt ich gespannt wie ein Flitzebogen darauf, wie der Sachstand deines beabsichtigten Ganges vor das BVerfG ist, den Du ja regelmäßig ankündigst, aber wohl immer noch Argumente dafür sammelst. Und logo sollten wir dir solche liefern. Liebes Skippileinchen. Ich schreibe manchmal etwas verwirrend, was nicht meine Absicht ist. Du bekommst trotzdem meinen U-vorschlag nicht umsonst. Den bekommt noch heute @p umsonst. Ich möchte nämlich nicht verantwortlich sein für seine von mir angeblich verusachten Schlingenalpträume verantwortlich sein.
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#8
sie sanktionsmittel sind erstens immer die gleichen und zweitens hast du sie nicht in der hand sondern der richter, wenn er denn will.

ich erlaube mir auch den hinweis, dass dein post mit der überschrift des threads nichts zu tun hat.
Aber wenn du durch adoption deines stiefkindes elf jahre potentielle unterhaltspflicht auf dich laden kannst, dann kannst du wohl auch 700€ in einen umgangsvergleich investieren (inkl. Anwalt).
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#9
Big Grin
Dein Vorschlag ist MIR völlig Wurscht.
DU willst doch hier Tipps abgreifen. Hmmh? Rolleyes

ICH habe exakt den Umgang mit meinen Kids durchgesetzt, den ich mir unter den gegebenen Umständen wünsche. DAS unterscheidet uns. DAS wären unsere vergleichbaren Baustellen.

Bezüglich der VB bin ich um Argumente nicht verlegen, die werden ja in den Stellungnahmen zum Reformgesetz gut vorformuliert geliefert. Zunächst muß aber ein neues Gesetz zum Sorgerecht erstmal wirksam werden, um es angreifen zu können.
Die VB ist für mich eher eine geistige Herausforderung, nichts Essentielles, was mir und meinen Kids noch groß von Vorteil sein könnte, eher politisches Engagement. Und ob ich VB überhaupt einlegen werde, das entscheide ich, wenn es soweit ist. Gibt ja auch noch andere Dinge, die gelebt werden wollen...
Rolleyes
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#10
@iglu...

Cool! Endlich einer, der mal konkret bescheid weiß. über die WAHREN Kosten. Aber mit der Adoption hast jetzt wirklich Du dich im Thread geirrt.

@Skipper...

Genau. Du entscheidest den Zeitpunkt deiner eventuellen Einreichung der VB. Und umgekehrt entscheide ich, wann ich meinen Antrag auf Regelung von Umgang einreiche. War doch gar nicht so schwer, DAS zu begreifen.
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#11
@Skipper...

So mein lieber Flitzebogen. Wie gewünscht und sehnlichst erwartet darfst Du dich jetzt meinem unter "Vorbehalt" gefertigten Umgangsantrag hingeben. Den Tenor dazu, ergo die Begründung, behalte ich mir zur Einstellung hier "noch" vor. Ich muss ihn noch überarbeiten. Das ist aber nicht so leicht unter der Maßgabe: "Bloß nix gegen Muddi!"Smile

Damit es "keine" Unklarheiten gibt. Die Mustervorlage dazu stammt "nicht" von mir. Und logo lasse ich das ganze Formale hier wegExclamation

-----------------------------------------------------------------------
Antrag auf Regelung von Umgang

1. GRUNDSÄTZE

1.1) Beide Eltern vereinbaren einvernehmlich, dass sie die Rahmenbedingungen dafür bereitstellen werden, die für eine umfassende, qualitativ gute Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Beziehungen ihres gemeinsamen Kindes zu seinen beiden Elternteilen erforderlich sind.

1.2) Bei der Ausgestaltung der Beziehungen des gemeinsamen Kindes zu beiden Eltern wird kindlichen Bedürfnissen und Interessen oberste Priorität eingeräumt.

1.3 Beide Elternteile erkennen an, dass es das Recht des gemeinsamen Kindes ist, den Kontakt zu Vater und Mutter und darüber hinaus auch zu allen für ihn relevanten Personen mütterlicher- und väterlicherseits zu erhalten. Dieses Recht hat Verfassungsrang.

1.4 ) Es ist die Pflicht beider Eltern, dafür zu sorgen, dass bei der Ausgestaltung der Beziehungen des gemeinsamen Kindes zu seinen Eltern, auch dem Elternteil, bei dem es nicht seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, hinreichende Möglichkeiten für eine umfassende Wahrnehmung aller elterlichen Verantwortung zu geben sind.

2. BETREUUNG

2.1) Es ist das Recht des gemeinsamen Kindes, seinen außerhalb lebenden Vater regelmäßig auf Grundlage des zwischen Vater und Mutter gemeinsam erstellten und schriftlich bestätigten Umgangszeitenplanes mit Übernachtung zu besuchen. Dazu hat der umgangsberechtigte Vater der Mutter bis jeweils zum 20. des laufenden Monats seine auf Basis seines Dienstplanes erstellten Umgangszeiten für den Folgemonat mitzuteilen. Die Mutter hat sodann die ihr mitgeteilten Umgangszeiten zeitnah zu sichten und diese bis jeweils zum 25. des laufenden Monats gegenüber dem Vater zu bestätigen und ggf. Unstimmigkeiten dazu mit dem Vater bis spätestens zum 25. des laufenden Monats abzuklären. Verstreicht der 25. des laufenden Monats ohne Rückmeldung der Mutter an den Vater zu den Umgangszeiten, gelten diese als verbindlich festgelegt. Einseitige Abänderungen sind dann nur noch mit Genehmigung des Vaters zulässig.

Der Vater verpflichtet sich, seinen Sohn regelmäßig entweder an der Wohnadresse der Mutter zum Umgang abzuholen und dort nach Umgangsende auch wieder hinzubringen, oder er holt seinen Sohn von der Schule zum Umgang ab und bringt ihn nach Ende des Umgangs entweder zurück an die Adresse der Mutter, oder nach Übernachtung am nächsten Morgen in die Schule. Die Modalitäten zur Abholung und Rückübergabe sind ebenfalls zwischen den Eltern zeitnah und verbindlich zu regeln. Für den Nachweis der verbindlich festzulegenden Umgangstermine und der Modalitäten zur Abholung und Rückübergabe richten die Eltern ein regelmäßig zu führendes Elternbuch ein, dass sich in ständiger Begleitung zum Umgang befindet, oder das zwischen den Eltern bei Abholung bzw. Rückübergabe persönlich ausgetauscht wird.

2.2) Beide Eltern vereinbaren, dass sie spontanen Wünschen des gemeinsamen Kindes nach Kontakt zum jeweils anderen Elternteil in Kooperation untereinander Rechnung tragen und versuchen dies zu ermöglichen.

2.3) Dem gemeinsamen Kind wird der uneingeschränkte telefonische Kontakt zu seinem Vater ermöglicht bzw. gestattet. Dazu richter der Vater seinem Sohn auf seine Kosten ein Mobiltelefon ein Das Telefon dient zeitgleich der fernmündlichen Kommunikation zwischen den Eltern. Im Gegenzug ist der Vater berechtigt, seinen Sohn in jeder Woche an zwei Tagen fernmündlich zu kontaktieren, um sich über dessen Wohlbefinden zu erkundigen. Die Mutter hat diese Gespräche ohne Beeinflussung zu ermöglichen bzw. zu gewähren.

3. FERIEN- UND FEIERTAGSREGELUNG

3.1) Das gemeinsame Kind erhält grundsätzlich das Recht, mit seinem Vater regelmäßig in allen Ferien des laufenden Jahres Umgang zu pflegen. Die Umgangszeiten dazu werden zwischen den Eltern zeitnah besprochen und sodann verbindlich geregelt. Nach verbindlicher Bestätigung der Umgangszeiten bedürfen Abänderungen der Zustimmung beider Elternteile.

Die erste Hälfte der Sommerferien verbringt das gemeinsame Kind mit seiner Mutter, die zweite Hälfte verbringt es mit seinem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.

3.2) Das gemeinsame Kind entscheidet nach seinem achten Lebensjahr selbst, bei welchem Elternteil es die Herbstferien verbringen möchte. Bis dahin verbringt es sie im jährlichen Wechsel gemeinsam mit seinem Vater oder Mutter.

3.3) Die Weihnachtsfeiertage verbringt das gemeinsame Kind in Absprache seiner Eltern wechselseitig bei seiner Mutter oder seinem Vater. Hierzu signalisiert der Vater vorab seine Bereitschaft zur Flexibilität in Sachen Ausgestaltung der Umgangszeiten, da ihm bewusst ist, dass der Anteil wichtiger Familienmitglieder mütterlicherseits erheblich höher ist als der des Vaters. Auch steht der Vater einer mit seinem Sohn und seiner Mutter gemeinsamen Bescherung an Heiligabend positiv gegenüber.

3.4) Das gemeinsame Kind verbringt die Osterferien bei seinem Vater und die Pfingstferien bei seiner Mutter. In den Folgejahren alternierender Wechsel. Auch zu diesen Ferien signalisiert der Vater gegenüber der Mutter seinen Willen zu Flexibilität in Sachen Ausgestaltung der Umgangszeiten. Ihm liegt an regelmäßigen Umgang mit seinem Sohn und nicht an kontraproduktiver Diskussion mit der Muttter seines Sohnes ob immer nur starrer Zeiten. Solche kann der Vater ohnehin als Schichtarbeiter nicht garantieren.

4. REGELUNG BEI EINZELEREIGNISSEN

4.1) Soweit die Geburtstagsfeier für das gemeinsame Kind nicht von beiden Eltern gemeinsam vorbereitet und durchgeführt werden kann, hat diese im Jahr 2013 bei der Mutter stattzufinden. Der Vater hat am darauffolgenden Wochenende das Recht, unabhängig von der generellen Umgangsregelung, den Geburtstag mit seinem Kind nachzufeiern.

4.2) Das gemeinsame Kind verbringt den Geburtstag seines Vaters mit und bei ihm und übernachtet auch bei seinem Vater. Über die genauen Modalitäten dazu einigen sich die Eltern durch gemeinsames Gespräch dazu. Dieser Regelung steht nichts entgegen. Denn das gemeinsame Kind hat bereits mehrfach bei seinem Vater ohne Probleme übernachtet.

4.3) Beide Eltern verpflichten sich, Aktivitäten des gemeinsamen Kindes (Sport, Feiern, Unterricht, etc) die im Rahmen ihrer Kontaktzeiten stattfinden, zu begleiten und zu unterstützen.

4.4) Beide Eltern verpflichten sich, vor der Einleitung neuer Aktivitäten des gemeinsamen Kindes, welche die Kontaktzeiten des anderen Elternteils betreffen, dessen Einverständnis einzuholen.

5. BEZIEHUNGEN ZU VERWANDTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN NETZEN

5.1) Beide Elternteile erkennen an, dass die Beziehung des gemeinsamen Kindes zu seiner übrigen Familie im Rahmen der für jeden Elternteil zur Verfügung stehenden Zeiträume gepflegt und gefördert werden soll.

5.2) Spontane Wünsche des gemeinsamen Kindes nach Pflege und Erhalt ihm wichtiger Kontakte sind zu berücksichtigen.

5.3) Beide Eltern erkennen an, dass der Erhalt weiterer für das gemeinsame Kind relevanter Beziehungen zu respektieren ist.

5.4) Dem gemeinsamen Kind wird grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, an wichtigen Familienfeiern teilzunehmen.

6. RAHMENBEDINGUNGEN

6.1) Beide Eltern erklären sich bereit, unter Berücksichtigung der Interessen ihres Kindes bei der Umsetzung dieses Regelungsmodells auf berufs- oder situationsbedingte Abweichungen Rücksicht zu nehmen und diese im Interesse und zum Wohle ihres gemeinsamen Kindes flexibel zu handhaben.

6.2) Beide Eltern erklären sich bereit, dieses Umgangsmodell in regelmäßigen Zeitabständen (etwa alle sechs Monate) zu überprüfen und ggf. veränderten Bedingungen anzupassen. Diese Anpassung hat einvernehmlich zu erfolgen.

6.3) Ist ein Elternteil nicht selbst zur Betreuung des Kindes verfügbar, wird bevorzugt der andere Elternteil in Anspruch genommen, bevor weitere Betreuungspersonen damit beauftragt werden.

6.4) Beide Eltern verpflichten sich, das Bild des jeweils anderen Elternteils und auch das seines Partners dem gemeinsamen Kind gegenüber positiv zu präsentieren und alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung der Beziehungen des gemeinsamen Kindes zu seinen Eltern und weiteren, für ihn relevanten Personen führen kann.

Unterschrift von "Ich bin ganz klar der Vater meines Sohnes"
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#12
Wenn es das gemeinsame Doukument n a c h einer Mediation wäre, fände ich das im Grund gut ("Glättungen" vorbehalten). Wenn´s aber das Ergebnis eigener Meditation ist... sorry, meinst Du nicht, daß Du die KM eher verwirrst?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
@wackelpudding...

Ich habe schon viel schlechtere hier gelesen. Kannste glauben.

Und sorry. Bereits Verwirrte kann Mann nicht noch mehr verwirren.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#14
Moin GO.

Das ist alles, aber kein Antrag und keine Regelung!
Eher sind es Absichtserklärungen.

Es sind Dinge aufgefächert, Grundsätze und Selbstverständlichkeiten benannt, die durch Gesetz und Rechtsprechung bereits bestimmt sind.

Ziel einer Elternvereinbarung sollte eine gewisse Befriedung sein, nicht das monatliche Aufreißen fetter Konfliktherde.

Um sagen zu können "ja, so machen wir das" und damit auch ein Gericht der Elternvereinbarung beitreten kann, muß sehr viel konkreter bestimmt werden, was wo wann und mit wem stattfindet.

Für ein Schulkind sind die großen Bereiche zu regeln:
- häufige wiederkehrende Kontakte
- Schulferien (Frühjahr, Sommer, Herbst und Weihnacht)
- hohe Feiertage (Ostern, Pfingsten)
- Orte und Zeiten der Übernahmen

Das war 's im Wesentlichen schon.

Anzustreben ist eine 'generische' Formel mit Ewigkeitswirkung, die also keine konkreten Termine benennt. Etwa so:
Jedes WE einer Kalenderwoche mit gerader Zahl,
erste Hälfte der Schulferien beginnend am letzen Schultag
usw.

Das muß so einfach und klar formuliert sein, daß
- jeder -auch das Kind- sofort sagen kann, in wessen Obhut sich das Kind zu einem x-beliebigen Datum befinden wird,
- Eltern-Kommunikation nahezu überflüssig wird und
- sogar ein Richter das verstehen kann.Big Grin

Der Standardumgang ist zum Kalender und zu Schulferien synchronisiert.
Für einen Mo bis Fr arbeitenden Single-Vater können schon die Schulferien zum Problem werden, erst recht, wenn durch Schichtsysteme das Mo bis Fr-Muster und die WE aufgebrochen werden.

Ich war im ÖD lange Jahre für Personaleinsatz in Schichtplänen verantwortlich, Gott sein Dank bei einem Arbeitgeber, der den Teams weite Gestaltungsfreiheit ließ.

Von daher mein Rat:
- Versuche möglichst lange zusammenhängende Dienste zu erhalten, also etwa eine Woche arbeiten, eine Woche frei. Das läßt sich besser mit Umgang vereinbaren. Ich hatte für mich mit Zeitkonten so gelegt, daß ich meine Vorschulkids jeden Monat für eine Woche zu mir nehmen konnte. Eine super Sache - auch für die Mutter. Nach Einschulung dann so, daß ich stets die halben Schulferien frei hatte.

- Sieh zu, daß Dienste und die Urlaube möglichst früh festgelegt werden und so zuverlässige Grundlage für Umgänge sind, Mutter will auch planen können!

- Sieh zu, daß Du von diesen Dienstzeiten möglichst unabhängig wirst durch andere Betreuungsmöglichkeiten in Deinem Bereich, sodaß Du das Kind in jedem Fall übernehmen kannst, ganz gleich, ob Du regulär Dienst hast oder mal einspringen mußt oder krank bist.

- Sprich mit Deinem AG über Vereinbarkeit von Job und Familie und Deiner Frau über Betreuung in Deiner Abwesenheit

...dies alles, BEVOR Du mit der Mutter eine Elternvereinbarung fixierst oder Antrag auf REGELUNG des Umgangs stellst.

Fazit:
Ich bin nicht zufrieden mit Dir und Deinem sog. 'Antrag'.Wink
.
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#15
Hier eine Site, von der man sich Kalender laden kann, in denen die Schulferien des betreffenden Bundeslandes gleich voreingestellt werden können.

Solche Ausdrucke erleichtern
- die eigene Planung,
- machen sich bei Verhandlungen mit Mutter und JAmt gut und
- erleichtern bei Gericht die Entscheidung.
.
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#16
wie ulkig. du machst dir gedanken um sanktionen und kommst dann mit dingen um die ecke, die gar nicht vollstreckbar sind.

Zitat:2. BETREUUNG
2.1) Es ist das Recht des
gemeinsamen Kindes, seinen
außerhalb lebenden Vater
regelmäßig auf Grundlage des
zwischen Vater und Mutter
gemeinsam erstellten und
schriftlich bestätigten
Umgangszeitenplanes mit
Übernachtung zu besuchen. Dazu
hat der umgangsberechtigte
Vater der Mutter bis jeweils zum
20. des laufenden Monats seine
auf Basis seines Dienstplanes
erstellten Umgangszeiten für den
Folgemonat mitzuteilen. Die
Mutter hat sodann die ihr
mitgeteilten Umgangszeiten
zeitnah zu sichten und diese bis
jeweils zum 25. des laufenden
Monats gegenüber dem Vater zu
bestätigen und ggf.
Unstimmigkeiten dazu mit dem
Vater bis spätestens zum 25. des
laufenden Monats abzuklären.
Verstreicht der 25. des laufenden
Monats ohne Rückmeldung der
Mutter an den Vater zu den
Umgangszeiten, gelten diese als
verbindlich festgelegt. Einseitige
Abänderungen sind dann nur
noch mit Genehmigung des
Vaters zulässig.
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#17
@iglu...

Spitze. Du hast es gemerkt. Nicht vollstreckbar! Sorry. Den Schxxß hat der Richter aber genauso protokolliert unter Punkt 5 des letzten Vergleiches zwischen der KM und mir. War doch dann logische Folge, dass sich die KM nicht dran halten brauchte. Gut eingefädelt das Ganze. Und mein Sohn und ich hatte die berühmte Axxxkarte gezogen.

Also super, dass wir so schnell zu einer einheitlichen Meinung gekommen sind. Nicht vollstreckbar. Na wenigstens waren die Gerichtskosten an mir vollstreckbar für diesen Dreck.

@Skipper...

Ne. Dein Vorschlag ist unübersichtlich. Ich nahm immer den hier, welchen ich der KM wie richterlich befohlen bis jeweils zum 20. des laufenden Monats zusandte, oder besser in die Kanzlei der RattIn der KM zu bringen hatte. die KM hat ja letztmalig am 12.02.09 Post von mir angenommen.

http://www.famrb.de/muster_formulare.html
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#18
GO.

Und warum wiederholst Du dann diesen 'Scheixx' in Deinem sog. Antrag?Undecided

*amkopfkratz*

Mal 'n bisl Navigation für Dich.

Ziel: Vatersein leben, Umgang mit Sohn
Kurs absetzen:
- Gespräch mit Ehefrau über Bereitschaft zur Mitbetreuung
- Gespräch mit Chefe oder höher zur Vereinbarkeit von Job und Familie
- Fixierung des Umgangs aufgrund früher Dienst- und Urlaubsplanung
- Vorschlag im Dreisprung: Mutter, JAmt, Gericht

- Ankunft im Zielhafen
- Sundowner genießen
- guter Vater sein
Wink
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#19
@Skipper...

Genau. Warum bloß wiederhole ich dasHuh

- Vatersein leben = gerichtlich rausgeworfen = kein Geld für Wiedereintritt
- Gespräch mit Ehefrau über Bereitschaft zur Mitbetreuung = unnützt, da Außenstehende, siehe dazu Thread "Unterhaltsgestaltung 14Jähriger....."
- Gespräch mit Chef oder höher zur Vereinbarkeit von Job und Familie = dreimal beantragt, dreimal abgelehnt
- Fixierung des Umgangs aufgrund früher Dienst- und Ulaubsplanung = 2. Hälfte 2008, 2009 und 2010 realisiert, KM hat nur ihre selbst benannten Zeiten genehmigt, logo arbeitete ich an diesen
- Vorschlag im Dreisprung: Mutter, JA, Gericht = weiß nicht wo die KM wohnt und Post nimmt sie nicht an, JA-> ist stark mütterlastig, Gericht-> unbezahlbar
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#20
(05-12-2012, 14:36)Game Over schrieb: ... Warum bloß wiederhole ich das ...

Du wiederholst dich in einer Tour und widersprichst dir dabei teilweise auch noch! Kein Wunder, dass sich hier niemand mehr engagiert.

Beantrage Umgang, kurz und knapp. Fang klein an und erwarte zumindest den 2-Wochen-Rhytmus in Abstimmung mit deinem Schichtplan.

Das kannst du in einem Dreizeiler formuliert ans Gericht schicken; ohne große Laberei.


Mach es - und hör auf, nervend das Forum zuzutröten, die dein Geschwurbel längst nicht mehr lesen mögen/wollen/können/ertragen. Wenigstens 'schreist' du ja nicht mehr.
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#21
@SGI...

Auch dich zwingt niemand, auf mein wie es heißt Geschwurbel zu antworten. Meinen Vorschlag richtete ich an @Skipper. Er wird schon antworten. Muss sich halt auch ab und an um den Alltag kümmern. Er hat bestimmt nicht ständig Zeit für Andere. Das musst Du schon mal respektieren. Aber so gesehen finde ich meine Ansatz gar nicht mal so übel. Bist Du etwa neidisch? Dich das werden zu lassen, war nicht meine Absicht. Ehrlich.
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#22
Schön zu lesen, dass du Tag und Nacht Zeit hast für Foren ... Das 'Zombie-Mobil' hat wohl eine App dafür.

Laber also schön weiter - und müll das Forum voll.
Wenn du Kontakt suchst: Mittel- und Ringfinger in die Steckdose (ist nicht politisch)

;-)
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#23
@SGI...

Ok. Mit dir sind es jetzt sieben, die immer mal attackieren. Bei 640 Mitgliedern aktuell ist das verschwindend gering. Verschmerzbar.

Ist auch egal. Ich spare mir jedenfalls die 700€ für die Umgangssache zusammen, reiche die Sache ein, jedoch nicht vor März und dann logo auch mit Antrag auf BU. So schwer wird das nicht werden. Ich habe ja genug Schriftsätze der KM und auch Beschlussformulierungen vom Gericht vorliegen. Da läßt sich bestimmt was Vernünftiges zusammenstellen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#24
(05-12-2012, 23:35)Game Over schrieb: Ok. Mit dir sind es jetzt sieben, die immer mal attackieren.

Jetzt kommt wieder das angegriffen worden sein.

NEIN! Das wurdest du nicht. Dir wurde in der Sache geholfen, ziemlich klar und deutlich. Lass das mal an dich ran, da steckt viel Erfahrung dahinter. Du hast Tipps bekommen, so wie du sie immer bekommst und dir wird mit Engelsgeduld begegnet, obwohl du in der Sache selbst (in anderen Dingen nicht!) in einer Weise nicht vorankommst, dass man glauben könnte du wolltest gar nicht vorankommen.

1. Lass es einen Anwalt machen. Der formuliert und wirkt als Puffer. Sonst eher nicht zu empfehlen, aber in deinem Fall eine Überlegung wert.
2. Bring deine Anträge sehr, sehr knapp und kurz, wenn du keinen Anwalt nimmst. Sonst besteht die Gefahr, dass du dich um Kopf und Kragen redest, wenn es in die mündliche Verhandlung geht. Eins deiner Probleme ist die mangelnde Fokussierung und zielgerichtetes Vorgehen. Du bist immer in Gefahr, dich in Nebenkreisen zu verlieren.
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#25
@p...

Zitat von @blue:"Du bist aus meiner Sicht eines der vielen Ar...lö...er, die es erst ermöglichen, dass ein Vater seine Kinder verliert! Du fragst nach einer "Top-Idee"? Adoptiere dieses Kind! Solche halbgaren Schlappschwänze, die sich nach zig Jahren der Mutter eines Kindes in den Allerwertesten kriechen, gehören schlimmer bestraft als die leiblichen Väter!"

Zitat von JahJahChildren:"Also doch! Du hast eine UHN geheiratet. Umgang nur gegen Geld. Wenn keine Kohle fließt, sieht er seinen Sohn nicht und dem Sohn wird dann wohl auch noch der Brief des KV als Brandbeschleuniger unter die Nase gehalten. Du lila Pudel du.

Respekt. Das war echte Hilfe von Forenfreunden, die ankam. Wenn auch unter der Gürtellinie. Ist aber nicht schlimm. Bin ja tollerant.

Punkt 1. und Punkt 2. fließen mit ein in meine Enttscheidung. Versprochen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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