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2 facher Vater
#1
[font=Courier]
Hallo wollte eine kurze Beschreibung meiner Situation hier machen und am Ende einiges sagen was ich insbesonders Ungerecht finde selbst zur heutigen Zeit.

Ich war mit einer Frau 5,5 Jahre zusammen woraus ein Kind entstand welches nun heute 10 Jahre alt ist mein ganzer stolz .

Hinzu kommt das ich von einer anderen Frau wo eigentlich nur ein Missgeschick passiert ein zweites Kind welches nun 15 Monate alt ist mir vor der Nase setzte.

Meine jetzige Situation liegt eindeutig klar ich bin Arbeitnehmer sehe meine Kinder wobei die Mutter des zweiten Kindes das Geld gern nimmt aber mir den Umgang sehr kompliziert macht, so dass ich bereits schon vor Gericht gewonnen habe und demnach mein Umgangskontakt mit immer wieder komplikationen und sehr viel Stress nach komme und das auch möchte.

Nun zu den angesprochnen Punkten welche mich in Deutschland masslos zum schreien bringt.

Wie kann es sein das der Selbstbehalt welcher sich in der Düsseldorfer Tabelle wiederspiegelt Hartz IV +5% ist.
Ich geh arbeiten und bin mit 60 kaputt und Hartz IV Menschen leben mit 80 noch Gesünder.

Jugendamt bzw allgemein Behörden sollten nun 7 Tage da sein, weil ich zum Beispiel alle 2 Wochen Samstags und Sonntags mein zweites Kind abhole und immer wieder im Konflikt mit der Mutter komme, wo man mir ein strick raus zu ziehen versucht, dem entsprechend muss immer eine unpateische Person anwesend sein , damit Konflikt weder auf den Rücken des Kindes ausgübt werden noch vor das Kind geschehen.

Nun ja das sind die ersten Sachen wo ich Kopfschütteln in Deutschland verweile und würde mich freuen von einem oder anderen die ähnliche Situation sind / waren deren Ansicht mitgeteilt zu bekommen

Mit freundlichem Gruß
Maik
[/font]
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#2
@Borates

Herzlich willkommen hier.

Hast Du schon versucht, (ergänzendes) ALG II für die Unterhalts- und Umgangskosten zu beantragen?

Dir steht bei 2 unterhalts- und umgangsberechtigten Kindern auch eine größere Wohnung zu.

Mehr kann ich anhand der dürftigen Angaben bisher auch nicht sagen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Willkommen im Forum. Versuche, deine Schilderung lesbar zu halten, schwierige Formatierungen und Formulierungen unterstützen das wenig. Um den Fall aufzudröseln und vielleicht zu helfen, fehlen viele Informationen.

Was heisst "vor Gericht gewonnen"? Du hast auf eine Umgangsregelung geklagt und es wurde eine per Vergleich oder per Beschluss festgelegt? Wie sieht die aus und funktioniert sie, wird sie eingehalten? Wie sehen die "Konflikte" aus? Wie läuft diese begleitete Übergabe ab, wer ist der Übergabebegleiter?

Aus deiner Schilderung schliesse ich, dass du Mangelfall sein könntest. Gab es zum Unterhalt auch schon ein Verfahren oder zahlst du einfach, was das Jugendamt oder die Ex verlangt? Was zahlst du an Kind 1 und Kind 2, wie hoch ist dein bereinigtes Nettoeinkommen?
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#4
Also was die Muter meines 2 Kindes angeht,

Es fand erst ein begleitenes Umgangsrecht über Jugendamt statt welches durch eine Pädagogische Praxis begleitet worden war , wo stätig der Umgang zu meinem gunsten gesteigert worden war.
Erst 1h jeden Samstag bis zum Ende 3h jeden Samstag.
Ende der begleitung war auf Wunsch der Mutter vor Gericht .

Im November war der Gerichtstermin, wo festgehalten worden das jeden zweiten Samstag und Sonntag beginnent mit dem 17.11.2012 zwischen 14:00 Uhr und 18:00 die kleine zu mir kommt.
Ich muss die kleine pünktlich abholen und die Mutter muss Sie pünktlich fertig gemacht haben.
Verkehrswert liegt bei 3000€.

Am 14.12.2012 holte ich die kleine ab und nach absprache mit der Mutter durfte Sie auch bei mir übernachten.
Auf Grund von problemen in der Nacht wo ich nicht weiter wusste versucht ich wie auch besprochen war zu erreichen, jedoch ohne Erfolg .
Am nächsten Morgen (15.12.2012) lag meine Lebensgefährtin mit erbrechen und Fieber flach, wobei mir es auch alles andere als gut ging.
Ich fragte die Mutter ob ich die kleine früh zeitig nach Hause bringen könne was mit zähneknierschen der Mutter gestattet worden war.

Ich brachte die kleine um ca. 12:45 nach Hause , und sagte Sie hat eine Beule am Kopf da Sie nachts aus dem Bett, da Sie im großen Bett bei mir gechlafen hatte, gefallen ist, Ihr es aber sehr gut geht und auch bei der Übergabe in der Wohnung fröhlich herum rannte.

Jetzt Samstag den 29.12.2012 wollte ich die kleine Pünktlich wieder abholen , wo die Mutter mich beschimpfte und mit den sätzen :" Ich schlag dich kaputt. Ich mach dich fertig." Sätze und ein Agressionspotential am Tag legte welches jenseits von gut und Böse ist.

Ich nahm die kleine nicht mit sondern fuhr zur Polizei und machte mich kundig , welche allerdings nur sagte das ich Anzeige wegen beleidigung und Bedrohung machen könnte und ich Sonntag das gleiche machen solle allerdings Polizei an Ort und stelle hinzu holen sollte.

Am Sonntag fuhr ich wieder hin um meine Tochter abzuholen, wo allerdings Tür verschlossen blieb.
Zwei Zeugen die mitnahm und unabhängig von mir durch die offene Tür sich im Haus versteckten um später nicht alleine dazu stehen stellten aber eindeutig fest das die Mutter zu Hause war und auch sagte :" Ist der Doof? der ist schon wieder hier , der kriegt die kleine nicht!"

Darauf hin rief ich die Polizei welche mit schwierigkeiten in die Wohnung kam und nach der kleinen schaute wie Ihr gemüht Zustand ist, welches jedoch ganz gut war bis auf einem Magen Darm Virus.

Die Polizei fragte mich ob ich die kleine nun mitnehmen möchte da ich das schreiben des Gerichts bei mir hatte und es mein Recht ist, ich lehnte das jedoch ab aufgrund von den konflikten der letzten beiden Tagen und schrieb es auch bereits dem Jugendamt.

Nun steht im Raum das ich meine Tochter geschlagen haben soll was ANGEBLICH ärtzlich attestiert worden sei. Da diese Information lediglich von der Mutter ausgesprochen worden war kann man nur denken das es eine Lüge ist zumal ich Zeugen habe das ich meine Tochter defintive nicht geschlagen haben kann , da ich mit der kleinen während des Umgangsrechtes keiner Situation alleine war. Zudem noch die kleine putz munter war woch ich Sie nach Hause brachte und auch bei der Mutter zu Hause putz munter war.

Hinzu kommt das alle 3 Monate solche Situationen auf mich zu kommen wenn ich nicht rechtzeitig reagiere wie zB die Pädagogische Praxis hinzu zu holen oder vor Gericht zu ziehen da ich die kleine damals ca. 2,5 Monate am stück nicht gesehen habe weil die Mutter auf keinen Anruf weder vom Jugendamt noch von mir oder der Pädagogischen Praxis reagierte.
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#5
ALG II steht mir nicht zu zwecks ergänzung dafür verdiene ich zu viel
finde es nur ungerecht das die Düsseldorfer Tabelle anhand von Hartz IV berechnet wird , da der Selbsterhalt meiner Ansicht nach in den niedrigen stufen bei weitem zu Gering ist
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#6
(02-01-2013, 12:41)Borates schrieb: Die Polizei fragte mich ob ich die kleine nun mitnehmen möchte da ich das schreiben des Gerichts bei mir hatte und es mein Recht ist, ich lehnte das jedoch ab aufgrund von den konflikten der letzten beiden Tagen und schrieb es auch bereits dem Jugendamt.

Du fährst mit mitgebrachten Zeugen auf, holst extra die Polizei, kommst unter Mühen an das Kind ran und nimmst es dann nicht mit, weil du dich von vergangenem Geschwätz der Mutter gekränkt fühlst?

Fehler. Zuallererst musst du dir ein ganz dickes Fell gegen dummes Geschwätz der Mutter zulegen. Was diese Frau daherredet darf dich nicht davon abhalten, die Umgangregelung punktgenau zu befolgen. Das ist wirklich wichtig, viel wichtiger wie du es jetzt siehst. Man wird dir jetzt vorwerfen können, du hättest bloss Interesse an einem Konflikt mit der Mutter, aber kein Interesse am Kind.
Was ist die "pädagogische Praxis?"

Nochmal zum Unterhalt: Auf welche Weise wurden die Beträge festgelegt, die du an beide Kinder zahlst? Bist du Mangelfall, d.h. verbleibt dir nur der Selbstbehalt?
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#7
@Borates

Sorry, aber aus der Glaskugel können wir nicht lesen. Angaben über Dein Einkommen zu machen, steht Dir natürlich selbstverständlich frei.

Ab er wir können Dir auch bei bestem Willen nicht helfen, wenn Du darüber keine Angaben machen willst.

Bein Alter Deiner Kinder bräuchtest Du ein bereinigtes Nettoeinkommen von mindestens 1497,00 €. Dann wäre eine Mindestuntrhaltsforderung auch gerechtfertigt.

Hast Du dieses Einkommen nicht, dann hast Du sehr wohl Anspruch auf (ergänzendes) ALG II, sofern Du alleine wohnst und/oder ein größeres Vermögen hast. Um den Umgang mit beiden Kindern ordnungsgemäß gestalten zu können, gehe ich von einem notwendigen Einkommen von ca 1700 € bis 1800 € bereinigtem Netto aus.

Wenn Du dieses Einkommen hast, dann ist nur der Umgang Dein Problem. Ist es geringer, dann auch der Unterhalt.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
Nicht ganz da die Polizei zu mir ankam und sagte das die kleine Magen Darm Virus erkrankt ist und medikamente braucht hielt die Polizei und ich es für besser in dem moment das Kind bei der Mutter zu lassen. Zudem das weg bringen zu erneuten komplikationen geführt hätte wo ich wieder Polizei oder ähnliches einschalten hätte müssen.

Ja bin Mangelfall in erster Linie in manchen Monaten zwar nicht zahle soviel wie ich kann meistens reicht das aber nicht aus .


Mein Gehalt lag meistens so um 1400 euro netto davon geht dann alles noch ab sprich miete usw wohne mit meiner Freundin zusammen da ich sonst bereits in der Privat Insolvenz gelandet wäre oder Obdachlos
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#9
Moin Borates.

Der Kindesunterhalt ist in § 1612a BGB Mindestunterhalt minderjähriger Kinder geregelt. Mit Hartz IV und SGB II hat das nx zu tun.

Mit zwei Kindern, Umgangskosten usw. mußt Du schon einen größeren Sack Geld nach Hause bringen, um nach SGB II nicht bedürftig zu sein.

Mit einigen Angaben könnten wir Deine Situation nach OLG-Leitlinien oder gem. SGB II mal durchrechnen:

Lebst und wirtschaftest Du grundsätzlich allein?
Wie hoch ist Dein Brutto?
Alter der Kinder?
An wievielen Tagen sind sie zum Umgang bei Dir?
Welche Fahrtkosten hast Du bezüglich des Umgangs?
Wie hoch ist die Warmmiete (ohne Strom!)?

Hast Du die Trennungs-FAQ schon durchgearbeitet?

(Beitrag überschneidet sich zT mit vorstehender Antwort)
.
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#10
(02-01-2013, 14:48)Skipper schrieb: Moin Borates.

Der Kindesunterhalt ist in § 1612a BGB Mindestunterhalt minderjähriger Kinder geregelt. Mit Hartz IV und SGB II hat das nx zu tun.

Der Unterhalt ist in den § 1601 ff geregelt. Dazu gehört auch der § 1603 BGB

Die Quelle zu meiner Ansicht stammt aus diesem Thread.

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3980

insbesondere der # 10 dieses Threads.

Da ist der Generalstaatsanwalt auch auf dem § 1612a BGB rum geritten und wurde vom Anwalt des Beschuldigten eines Besseren belehrt. Steht unter dem Strich.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#11
Lebst Du allein? Nein seid 1,5 Jahren in einer Eheähnlichem Gemeinschaft
Wie hoch ist Dein Brutto? Jahres Brutto ist bei ca. 26500€
Alter der Kinder? 1Kind 10 Jahre und 1 Kind 15 Monate
An wievielen Tagen sind sie zum Umgang bei Dir? Die 15 Monate alte Tochter alle 2 Wochen für 2 Tage ohne übernachtung
Welche Fahrtkosten hast Du bezüglich des Umgangs? alle 2 wochen ca. 50km mit dem auto
Wie hoch ist die Warmmiete (ohne Strom!)? warmmiete da wir im Haus der Schwiegereltern mit wohnen nur 320€ bei ca. 70m²

Hast Du die Trennungs-FAQ schon durchgearbeitet? Hab dort rein gelesen und da nie eine Beziehung zwischen der Mutter meiner Tochter und mir bestand ist das nicht wirklich weiter führend , jedoch ist ärtzlich attestiert das die Mutter meiner Tochter Borrderline erkrankt ist und darüber hinaus ein Forum beitrag hier schon besteht.
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#12
Danke.
Welches Einkommen hat die Frau?
Welche Verpflichtungen bestehen ihrerseits? Hat sie Kinder, Versorgung der Eltern usw.

Warmmiete schließt (nach SGB II) alles ein:
Kaltmiete, Betriebs-, Wasser-, Heizkosten, nur nicht Strom.

Ließe sich Deine Wohnsituation von der Frau getrennt darstellen?
Etwa so: Sie wohnt bei den Eltern, Du (zeitweilig mit Deinen Kids) in einem separaten Teil des Hauses?

Einfach anklicken: Trennungs-FAQ
Ein Muß für jeden Pflichtigen!
.
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#13
(02-01-2013, 15:13)Skipper schrieb: Danke.
Welches Einkommen hat die Frau?

Sie hat ein Einkommen von ca. 29000€ brutto jährlich
Welche Verpflichtungen bestehen ihrerseits? Hat sie Kinder? Hat keine Kinder und es bestehen auch keine Verpflichtungen

Warmmiete schließt (nach SGB II) alles ein:

320€ zahlen wir an Eltern hinzu kommt dann nur noch 50€ Strom monatlich bzw bald 70€


Ließe sich Deine Wohnsituation von der Frau getrennt darstellen?
Etwa so: Sie wohnt bei den Eltern, Du (zeitweilig mit Deinen Kids) in einem separaten Teil des Hauses?

Theoretisch könnte man sagen das Sie unten bei Eltern ein Zimmer hat und ich alleine hier wohnen würde.

Jugenamt kennt meine Situation und rechnet das Gehalt meiner Lebensgefährtin nicht an wegen nicht verheiratet und ich hab auch den Selbsterhalt von Singels bekommen.

Einfach anklicken: Trennungs-FAQ
Ein Muß für jeden Pflichtigen!
.
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#14
OK.

Stehen den Kindern bei Euch eigene Zimmer zur Verfügung?
Welche Unterhalte sind nun konkret bestimmt? Gibt es Titel?
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#15
@Borates

In welchem OLG-Bezirk wohnst Du denn?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#16
(02-01-2013, 15:25)Skipper schrieb: OK.

Stehen den Kindern bei Euch eigene Zimmer zur Verfügung?
nein ist ne 2,5 Zimmer wohnung zum späteren Zeitpunkt wäre es möglich ein Zimmer zu zweiteilen ist aber noch nicht vorhanden
Welche Unterhalte sind nun konkret bestimmt? Gibt es Titel?
Titel habe ich UNterschriben für 100% Unterhalt sprich das was ich kann bis selbst erhalt muss ich durch den titel zahlen und zahle ich auch.


Hinzu kommt allerdings das ich Montagearbeiter bin mit täglicher Heim Fahrt was bedeutet 3000km im monat ohne Probleme bewältigen muss .
was natürlich auch Bezahlt werden muss
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#17
(02-01-2013, 15:32)Borates schrieb: Hinzu kommt allerdings das ich Montagearbeiter bin mit täglicher Heim Fahrt was bedeutet 3000km im monat ohne Probleme bewältigen muss .
was natürlich auch Bezahlt werden muss

Hast Du die beim Finanzamt als berufsbedingte Aufwendungen vorab eintragen lassen?

Das wären immerhin 10.000 € im Jahr, wenn man die Urlaubstage abzieht und würde ein Mehrnetto von ca 250 € im Monat betragen.

Sind bei Deinem Gehalt auch noch Steuerfreie Zuschläge wie Auslöse dabei?

Das erhöht Deinen Notwendigen Selbstbehalt im mindestens 2 Drittel dieses Einkommens.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#18
Wie geht das alles?

Deine Frau sollte Dich rauswerfen!Wink
Nein, Spaß.

Aber es sollte ernstlich über Veränderungen nachgedacht werden.
Deine Kinder wollen und müssen angemessen bei Dir wohnen und zuverlässig versorgt sein.

Ich werde mit Deinen Daten mal rechnen. Vielleicht schaffe ich es bis heute Abend, hier ein Ergebnis einzustellen.
.
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#19
(02-01-2013, 15:53)Skipper schrieb: Ich werde mit Deinen Daten mal rechnen. Vielleicht schaffe ich es bis heute Abend, hier ein Ergebnis einzustellen.

Warte noch a bisserl Skipper. Da ist noch einiges unklar. Werbungskosten und Auslöse zum Beispiel.

Denn so wie es momentan aussieht, kann unser TS 0,00 € Unterhalt bezahlen bzw. sein Leben finanziert er auf Kosten seiner LG.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#20
ja werbungskosten von ca. 70€ monatliche habe ich noch sprich laut alter tabelle waren es 950€ selbst erhalt +70 € Werbungskosten das mit den 250€ kenne ich noch nicht.

Was Auslöse angeht die hab ich momentan nicht bekommen, bekomme diese aber 2013 eigentlich immer

wobei ich nicht genau weis wieviel ich davon behalten darf da diese vom Jugendamt mit gerechnet werden nun ich weis nicht mit wieviel %

Ansonsten Camper hast Recht ohne meine Lebensgemeinschaft wäre es schwer alleine zu überleben
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#21
(02-01-2013, 19:48)Borates schrieb: ja werbungskosten von ca. 70€ monatliche habe ich noch sprich laut alter tabelle waren es 950€ selbst erhalt +70 € Werbungskosten das mit den 250€ kenne ich noch nicht.

Ein Unterhaltspflichtiger muss sich nicht nur im Familienrecht, sondern auch im Steuer- und Sozialrecht auskennen.

3000 km bedeuten steuerrechtlich nun mal einen Werbungskostenpauschbetrag von ca 900 €, da Du ja keine feste Arbeitsstelle hast, sondern auf Montage bist. Du wirst also steuer- und familienrechtlich nicht mit der Hälfte abgespeist, wie es steuerrechtlich bei Arbeitnehmern mit festem Arbeitsplatz ist, bei Dir zählt der Hin- und Rückweg.

Von der Auslöse zählt normalerweise 1/3 als unterhaltspflichtiges Einkommen, der Rest ist Mehraufwand, weil Du Dich nicht mit dem normalen Tagesatz versorgen kannst.

Steht in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien unter dem Punkt 1.4

Und der Selbstbehalt ist zum 01.01.2013 bundesweit auf 1000 € gestiegen.

In welchem OLG-Bezirk Du wohnst, hast Du bisher noch nicht verraten, oder ich habe es überlesen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#22
Ich halte mal dagegen:

Allein lebtest Du uU besser! Daher soll Dich Deine Frau offiziell rauswerfen.
Dann suchst Du Dir eine schnuckelige Hütte für Dich und Deine Kids.
Wen Du dann zu Besuch hast bzw. wen Du besuchst, das ist ohne Bedeutung.

Berechnung folgt...
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#23
Komme aus dem Ruhrpoot (NRW) Meine Kinder leben in Oberhausen

Ok 1/3 der auslöse muss ich also berechnen zum Monatlohn

was skipper angeht das jugendamt rechnet mich mit alleinigem Wohnsitz
zwar habe ich hier noch kein Kinderzimmer aber die kleine ist noch klein und hat erst 2 mal bei mir geschlafen
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#24
Ist Dein Sohn nie bei Dir?Undecided
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#25
(02-01-2013, 20:07)Borates schrieb: Komme aus dem Ruhrpoot (NRW) Meine Kinder leben in Oberhausen

Ok, dann ist der OLG-Bezirk Düsseldorf. Die haben zwar noch keine neuen Leitlinien veröffentlicht, aber auch das OLG Düsseldorf wird den notwendigen Selbstbehalt auf 1000 € anheben, rückwirkend zum 01.01.2013

Zitat: Ok 1/3 der auslöse muss ich also berechnen zum Monatlohn

Wenn Du sie tatsächlich bekommst, dann ja. Zugleich erhöht sich dann aber auch Dein notwendiger Selbstbehalt um die restlichen 2/3

Zitat:was skipper angeht das jugendamt rechnet mich mit alleinigem Wohnsitz
zwar habe ich hier noch kein Kinderzimmer aber die kleine ist noch klein und hat erst 2 mal bei mir geschlafen

Und was ist mit dem Großen? Hast Du mit ihm überhaupt keinen Umgang?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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